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Offenlegungsbericht 2012 - Solvabilitätsverordnung - BBBank eG

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Verbriefungen<br />

8 Verbriefungen<br />

Verbriefungen<br />

Offenlegungspflichtige Verbriefungen haben wir nicht im Bestand.<br />

9 Kreditrisikominderungstechniken<br />

Verwendung<br />

Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.<br />

Aufrechnungsvereinbarungen<br />

Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen<br />

wir keinen Gebrauch.<br />

Strategie<br />

Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten<br />

berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in<br />

ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von<br />

uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige,<br />

vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der<br />

Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der<br />

hereingenommenen Sicherheiten.<br />

Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben<br />

wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des<br />

genossenschaftlichen Finanzverbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.<br />

Sicherungsinstrumente<br />

Die nachfolgend aufgeführten Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die<br />

Zwecke der <strong>Solvabilitätsverordnung</strong> als Sicherungsinstrumente risikomindernd in<br />

Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der<br />

einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das<br />

Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält.<br />

a) Gewährleistungen und Lebensversicherungen<br />

· Bürgschaften und Garantien<br />

· Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten<br />

· an uns abgetretene oder an uns verpfändete Lebensversicherungen<br />

b) Finanzielle Sicherheiten<br />

· Bareinlagen in unserem Haus<br />

· Einlagenzertifikate unseres Hauses<br />

<strong>Offenlegungsbericht</strong> gem. <strong>Solvabilitätsverordnung</strong> 16

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