Offenlegungsbericht 2012 - Solvabilitätsverordnung - BBBank eG
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Beteiligungen im Anlagebuch<br />
6 Beteiligungen im Anlagebuch<br />
Verbundbeteiligungen<br />
Wir halten im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,<br />
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen<br />
dienen der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.<br />
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen<br />
Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:<br />
Verbundbeteiligungen<br />
Börsengehandelte<br />
Positionen<br />
Nicht börsengehandelte<br />
Positionen<br />
Andere<br />
Beteiligungspositionen<br />
Buchwert<br />
TEUR<br />
beizulegender<br />
Zeitwert TEUR<br />
Börsenwert<br />
TEUR<br />
0 0 0<br />
3.389 3.389<br />
308.323 308.323<br />
Kumulierte Gewinne aus Verkäufen von Verbundbeteiligungen entstanden im<br />
Berichtszeitraum in Höhe von 509 TEUR.<br />
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch<br />
bestehenden latenten Neubewertungsgewinne/ -verluste betragen 0 TEUR.<br />
Beteiligungen<br />
außerhalb des<br />
genossenschaftlichen<br />
Verbundes<br />
Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen<br />
dienen ebenfalls weitgehend der Vertiefung gegenseitiger Geschäftsbeziehungen.<br />
Neben der Bildung einer dauernden Geschäftsbeziehung wird auch ein<br />
angemessener Ertrag aus den Beteiligungen generiert. Beteiligungen, die mit der<br />
Absicht der Gewinnerzielung eingegangen wurden, bestehen in Höhe von 15.199<br />
TEUR.<br />
Ein Teil der Beteiligungen (mit Gewinnerzielungsabsicht) befindet sich im Umlaufvermögen,<br />
welcher nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wird.<br />
Die übrigen Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind dem<br />
Anlagevermögen zugeordnet. Diese werden mit den Anschaffungskosten bewertet.<br />
Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung erfolgte eine Wertkorrektur auf den<br />
beizulegenden Zeitwert.<br />
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht<br />
abgewichen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach rechnungslegungsspezifischen<br />
Vorgaben gem. HGB.<br />
<strong>Offenlegungsbericht</strong> gem. <strong>Solvabilitätsverordnung</strong> 13