Einsetzen von Brustimplantaten aus kosmetischen ... - Barmer GEK
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<strong>Einsetzen</strong> <strong>von</strong> <strong>Brustimplantaten</strong> <strong>aus</strong> <strong>kosmetischen</strong> Gründen –<br />
Unsere Hilfe für Ihre persönliche Entscheidung<br />
Die Entscheidung für das <strong>Einsetzen</strong> eines Brustimplantates zur Brustvergrößerung wird üblicherweise <strong>aus</strong> persönlichen und<br />
<strong>kosmetischen</strong> Gründen getroffen. Wenngleich die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer <strong>kosmetischen</strong> Brustvergrößerung<br />
nicht übernehmen dürfen, möchten wir Ihnen dennoch Antworten auf häufi ge Fragen geben. Denn sachlich betrachtet ist ein<br />
solcher chirurgischer Eingriff mit den gleichen Risiken behaftet wie jede andere Operation.<br />
Allgemeine Fragen<br />
Warum möchte ich ein Brustimplantat einsetzen lassen?<br />
Vor der Entscheidung für ein Brustimplantat sollten Sie sich selbst kritisch fragen, warum Sie diese Operation durchführen<br />
lassen möchten. Wer glaubt, nicht dem gängigen Schönheitsideal zu entsprechen oder sein Selbstbewusstsein stärken<br />
möchte, muss sich nach einem chirurgischen Eingriff nicht unbedingt besser fühlen. Sprechen Sie mit Ihrem Partner, der<br />
Familie und guten Freunden, aber auch mit Ihrem H<strong>aus</strong>arzt über die geplante Operation. Beraten Sie sich und lassen Sie<br />
sich mit der Entscheidung Zeit.<br />
Warum besteht die Gefahr, dass ich mit dem <strong>kosmetischen</strong> Ergebnis nicht zufrieden bin?<br />
Die Unzufriedenheit mit dem <strong>kosmetischen</strong> Ergebnis kann ganz unterschiedliche Gründe haben:<br />
■ Der Operateur hat nicht das umgesetzt, was vor der Operation besprochen worden ist.<br />
■ Sie haben die Vorplanungen und das Aufklärungsgespräch anders <strong>aus</strong>gedeutet als der Operateur.<br />
■ Die Brustvergrößerung hat Ihnen nicht das gute Gefühl gegeben, was Sie sich erhofft hatten, weil der Grund für Ihr<br />
Unbehagen nicht mit Ihrer Brustgröße zusammenhängt.<br />
Kann ich mit einem Brustimplantat noch stillen?<br />
Im Allgemeinen ist das Stillen mit Brustimplantat möglich. Beeinträchtigt beziehungsweise unmöglich ist das Stillen aber,<br />
wenn das Implantat mit einem Schnitt rund um die Brustwarze eingesetzt wurde. Nicht selten kommt es während des<br />
Stillens zu Entzündungen der Brust. Hier besteht die Gefahr, dass sich das natürlicherweise um ein Brustimplantat gebildete<br />
Narbengewebe verhärtet oder schrumpft. Das kann zu Schmerzen in der Brust aber auch zur Verlagerung des<br />
Implantates führen und eine Nachoperation erforderlich machen.<br />
Grundsätzlich ist es möglich, dass Silikon unbemerkt <strong>aus</strong> dem Implantat <strong>aus</strong>tritt. Ob ins Brustgewebe <strong>aus</strong>getretenes<br />
Silikon auf die Säuglinge einwirkt, konnte bislang nicht untersucht werden. Studien hierzu gibt es leider nicht. Wenn der<br />
Austritt <strong>von</strong> Silikon bemerkt wird (beispielsweise im Rahmen einer Ultraschalluntersuchung), empfiehlt sich ohnehin ein<br />
Aust<strong>aus</strong>ch des Implantats.<br />
Nach einer Schwangerschaft beziehungsweise Stillzeit kann sich die Brustform (auch ohne Implantat) verändern. Das<br />
Bindegewebe wird lockerer, eingesetzte Implantate können sich dadurch verschieben und die Brust unschön verformen.
Qualitätsmerkmale<br />
Wie finde ich eine geeignete Klinik für diese Operation?<br />
Wir sind der Meinung, dass es die „beste Klinik“ nicht gibt. Entscheidend ist vielmehr, welches Krankenh<strong>aus</strong> für diese<br />
spezielle Operation und für Sie persönlich besonders gut geeignet ist. Einige Tipps zur Kliniksuche:<br />
Zugelassene Krankenhäuser (Vertragskliniken), die gesetzlich Versicherte behandeln, sind nach § 108 des Sozialgesetzbuchs<br />
V verpflichtet, alle zwei Jahre (ab 2012 jährlich) einen Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Privatkliniken unterliegen<br />
dieser Verpflichtung jedoch nicht. Die Qualitätsberichte können über die Internetseiten der Krankenhäuser, der Deutschen<br />
Krankenh<strong>aus</strong>gesellschaft (www.dkgev.de) und zahlreichen Patientenorganisationen (unter anderen:<br />
www.patienten-information.de ; www.unabhaengige-patientenberatung.de) und der BARMER <strong>GEK</strong> eingesehen werden.<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> bietet das BARMER <strong>GEK</strong> Krankenh<strong>aus</strong>navi (www.barmer-gek.de/101545) Patienten eine kompetente,<br />
unabhängige und verständliche Hilfe bei der Suche nach dem passenden Krankenh<strong>aus</strong>. Das BARMER <strong>GEK</strong> Krankenh<strong>aus</strong>navi<br />
basiert auf der Weissen Liste, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patientenund<br />
Verbraucherorganisationen. Basis der Weissen Liste sind die o.g. Qualitätsberichte.<br />
Die verständliche Darstellung dieser Qualitäts- und Strukturdaten der Kliniken ermöglicht den Vergleich und bietet<br />
wertvolle Informationen für Ihre Entscheidung.<br />
Suchen Sie nach einer Fachklinik für plastische Chirurgie. Prüfen Sie insbesondere die Qualifikationen der Ärzte (s.u.), wie<br />
häufig dieser Eingriff bereits durchgeführt wurde und welche Serviceeinrichtungen eine Klinik anbietet. Leider gibt es für<br />
die Brustvergrößerung keine Qualitätsergebnisse zum Erfolg oder zu Komplikationsraten. Daher ist es wichtig, dass Sie<br />
sich mehrere Kliniken vor Ort anschauen und u.a. danach fragen. Hierbei hilft Ihnen die „Checkliste Krankenh<strong>aus</strong>aufenthalt“<br />
der Weissen Liste (http://www.weisse-liste.de/index.406.html), die weitere wichtige Informationen für Sie bereit<br />
hält. Fragen für die Zeit vor, während und nach dem Krankenh<strong>aus</strong>aufenthalt werden dort beantwortet. Dieser Fragenkatalog<br />
unterstützt Sie ebenfalls, sollten Sie sich für eine Privatklinik entscheiden.<br />
Was macht einen guten Operateur <strong>aus</strong>?<br />
Die Bezeichnungen „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“ oder die Zusatz<strong>aus</strong>bildung „Plastische Operationen“<br />
weisen auf eine besondere Ausbildung auf dem Gebiet der Schönheitsoperationen hin. Die Begriffe „Schönheitschirurg“<br />
oder „Kosmetischer Chirurg“ sind gesetzlich nicht geschützt und stellen keine durch die Ärztekammern genehmigten<br />
Qualifikationen dar.<br />
Die Checklisten „Woran erkennt man eine gute Arztpraxis“ und „So machen Sie das beste <strong>aus</strong> Ihrem Arztbesuch“ auf der<br />
Internetplattform www.patienten-information.de geben Ihnen wichtige Fragen an die Hand, um sich <strong>aus</strong>führlich auf<br />
einen Arztbesuch vorzubereiten. Gehen Sie, wenn möglich, nicht alleine zu dem Beratungsgespräch. Schreiben Sie sich<br />
Ihre wichtigsten Fragen auf. Der Arzt informiert Sie <strong>aus</strong>führlich über den geplanten Eingriff. Lassen Sie sich schriftlich<br />
bestätigen, dass der Sie beratende (Fach)Arzt auch später Ihr Operateur ist. Erkundigen Sie sich beispielsweise, wie viele<br />
Brustimplantationen dieser Arzt bereits durchgeführt hat. Gehen Sie da<strong>von</strong> <strong>aus</strong>, dass Ihnen mit den Vorher-Nachher-Bildern<br />
nur die optimalen Ergebnisse präsentiert werden. Fragen Sie nach, welche Komplikationen auftreten können. Wie oft<br />
erfolgen Nachoperationen? In diesem Zusammenhang sollte geklärt werden, wie Sie im Notfall versorgt werden und wie<br />
die Nachsorge geregelt ist. Der Operateur haftet im Schadensfall auch für Komplikationen, die nicht angesprochen<br />
wurden, sogar wenn keine Behandlungsfehler gemacht wurden.<br />
Der Arzt sollte Ihnen für die Entscheidung einige Tage Zeit lassen. Verlangen Sie nach dem Erstgespräch einen detaillierten<br />
Kostenvoranschlag, in dem neben den Operationskosten auch die Kosten für Unterkunft, Laboruntersuchungen und die<br />
Anästhesie aufgeführt sind. Privat finanzierte Eingriffe müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet<br />
und dürfen nicht p<strong>aus</strong>chal in Rechnung gestellt werden. Holen Sie sich auf jeden Fall Vergleichsangebote ein. Unterzeichnen<br />
Sie den Behandlungsvertrag erst, wenn Sie keine Fragen mehr haben.<br />
Welche Qualitätsstandards für Ärzte und Kliniken gelten im Ausland?<br />
Die medizinischen und hygienischen Qualitätsstandards unterscheiden sich <strong>von</strong> Land zu Land. Die oben genannten Informationen<br />
unterstützen Sie, einen geeigneten Arzt beziehungsweise Klinik zu finden. Bei auftretenden Komplikationen gilt<br />
nicht automatisch deutsches Recht, deshalb sollten Sie diese Regelung vorher genau klären und sich für den Fall <strong>von</strong><br />
Folgekomplikationen schriftlich absichern.
Woran erkenne ich ein hochwertiges Brustimplantat?<br />
Ein nach deutschen beziehungsweise europäischen Richtlinien zugelassenes Brustimplantat trägt eine CE-Kennzeichnung<br />
in Verbindung mit einer vierstelligen Kennnummer. Die CE-Kennzeichnung beruht auf einer Selbst<strong>aus</strong>kunft des Herstellers,<br />
mit der er versichert, dass sein Produkt den europäischen Qualitätsnormen entspricht. Der Skandal um die mit minderwertigem<br />
Silikon gefüllten Brustimplantate hat die Diskussion angeregt, ob das Zulassungsverfahren für die in Europa erhältlichen<br />
Implantate <strong>aus</strong>reichend ist.<br />
Vielfach werden in Deutschland bereits Brustimplantate verwendet, die die Zulassung der US-amerikanischen Food and<br />
Drug Administration (FDA) besitzen. Die Zulassungsverfahren für Medizinprodukte in den USA entsprechen einem hohen<br />
Standard. Diese wurde in Deutschland bislang nur für Arzneimittel angewendet.<br />
Gibt es eine Garantie auf Brustimplantate?<br />
Für jedes Brustimplantat gibt es verschiedene Garantiebestimmungen. Fragen Sie Ihren behandelnden Operateur nach den<br />
Garantiebestimmungen für das bei Ihnen geplante Implantat.<br />
Mit welcher Lebensdauer muss ich bei einem hochwertigen Implantat rechnen?<br />
Die Lebensdauer auch <strong>von</strong> hochwertigen <strong>Brustimplantaten</strong> ist generell begrenzt. Stellen Sie sich also darauf ein, dass<br />
Aust<strong>aus</strong>choperationen erforderlich sind. Bei einigen Frauen ist der Aust<strong>aus</strong>ch schon nach wenigen Jahren notwendig. In<br />
den meisten Fällen kann damit 10 oder sogar 15 Jahre gewartet werden. Sofern keine Beschwerden auftreten wie zum<br />
Beispiel Falten- oder Narbenbildungen oder das Verschieben eines Implantates, sollte bei Silikonimplantaten ein Auslaufen<br />
in das Gewebe durch den regelmäßigen Aust<strong>aus</strong>ch vermieden werden. (siehe dazu auch „Gesundheitsrisiken“).<br />
Gesundheitliche Aspekte<br />
Kann ich Gesundheitsschäden durch die Wahl einer entsprechenden Klinik oder einer hochwertigen<br />
Implantats <strong>aus</strong>schließen?<br />
Alle hier gegebenen Informationen sollen Ihnen dabei helfen, eine qualifizierte Klinik, einen fachlich qualifizierten Arzt<br />
oder eine fachlich qualifizierte Ärztin und hochwertige Implantate unter dem breiten Angebot am Markt zu finden.<br />
Dadurch können Sie das Gesundheitsrisiko deutlich minimieren. Dennoch kann es passieren, dass Sie mit dem <strong>kosmetischen</strong><br />
Ergebnis unzufrieden sind und auch gesundheitliche Schäden erleiden.<br />
Welche Gesundheitsrisiken können <strong>von</strong> einem Implantat <strong>aus</strong>gehen?<br />
Wie jeder chirurgische Eingriff birgt auch eine Brustimplantation Risiken. Die häufigsten Komplikationen entstehen durch<br />
das Narbengewebe, welches sich natürlicherweise um das Implantat bildet. Verhärtet sich das Gewebe, spricht man <strong>von</strong><br />
einer Kapselfibrose. Schmerzen, eine Verlagerung des Implantates und dadurch eine Verformung der Brust können die<br />
Folgen sein. In einigen Fällen muss dann das Implantat entfernt werden. Nach einem Bericht zu <strong>Brustimplantaten</strong> der<br />
“Food and Drug Administration” (FDA) <strong>aus</strong> dem Jahr 2011 müssen <strong>von</strong> 100 Frauen, die <strong>aus</strong> ästhetischen Gründen ein<br />
Silikon-Brustimplantat erhalten haben, 20-40 Frauen innerhalb der ersten 8-10 Jahre erneut an der Brust operiert werden.<br />
Auch bei hochwertigen Implantaten kann es zu Materialermüdungen der äußeren Implantatkapsel kommen, so dass das<br />
Füllmaterial <strong>aus</strong>tritt. Bei Implantaten mit Kochsalzfüllung ist dies gesundheitlich unbedenklich, da die Kochsalzlösung vom<br />
Körper aufgenommen werden kann. Bei Silikonimplantaten sind selten allergische Reaktionen möglich. Weit<strong>aus</strong> häufiger<br />
wird das <strong>aus</strong>getretene Silikon abgekapselt und führt zu chronischen Entzündungen. Ein entleertes Implantat muss <strong>aus</strong> gesundheitlichen<br />
Gründen entfernt werden. Dadurch kommt es bei einseitiger Entfernung zu einer Asymmetrie der Brüste.<br />
Nach dem <strong>Einsetzen</strong> eines Implantates kann die Empfindlichkeit der Brustwarzen und auch der gesamten Brust stark verändert<br />
sein. Dies kann zeitlich begrenzt unmittelbar nach dem Eingriff, aber auch dauerhaft der Fall sein. Starke Schmerzen<br />
und auch völlig fehlende Empfindungsstörungen sind möglich.<br />
Die genannten Komplikationen nach dem <strong>Einsetzen</strong> eines Implantates können auch ohne Behandlungsfehler auftreten.
Welche weiteren Risiken bestehen?<br />
Eine Operation zur Brustvergrößerung birgt grundsätzlich dieselben Gefahren wie jeder andere chirurgische Eingriff auch.<br />
Der Operateur und der Narkosearzt müssen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff <strong>aus</strong>führlich aufklären. Vor einer<br />
Vollnarkose müssen Laboruntersuchungen, Elektrokardiogramm (EKG) und ab dem 55. Lebensjahr eine Röntgenaufnahme<br />
der Lunge durchgeführt werden, um Ihren Gesundheitszustand zu prüfen und das Risiko für Komplikationen einschätzen<br />
zu können.<br />
Im Zuge einer Operation kann es zu Blutungen ins Gewebe (Hämatom) kommen, oftmals sichtbar durch eine Blau-Grün-<br />
Verfärbung der Haut. Hämatome werden vom Körper nach und nach abgebaut. Eine größere Blutung im Gewebe kann<br />
auf das Implantat drücken und Schmerzen verursachen. Hämatome können zudem Infektionen begünstigen und dadurch<br />
eine Kapselfibrose hervorrufen.<br />
Aber auch ohne Hämatom kann es unmittelbar nach dem Eingriff sogar noch Wochen später trotz Einhaltung aller hygienischen<br />
Maßnahmen zu Infektionen kommen. Dann ist eine medikamentöse Behandlung, in schweren Fällen sogar die<br />
Entfernung des Implantates notwendig.<br />
Bei jedem Menschen ist die Wundheilung unterschiedlich und kann individuell verzögert sein. Das kann zu Narbenbildungen<br />
führen, die das kosmetische Ergebnis beeinträchtigen.<br />
Die genannten Komplikationen können auch ohne Behandlungsfehler auftreten.<br />
Ist eine Mammographie mit einem Brustimplantat möglich?<br />
Eine Mammographie ist auch mit einem Brustimplantat möglich. Die radiologische Fachkraft sollte darüber vorher informiert<br />
werden, da Implantate mit Veränderungen im Brustgewebe verwechselt werden könnten. Implantate können aber auch einen<br />
Brustkrebs verdecken (Quelle: http://www.mammo-programm.de/screening-programm/fragen-und-antworten.php#o ,<br />
Abruf vom 27.02.12). Falls in Ihrer Familie Brustkrebs bekannt ist, sollten Sie sich vor einer Implantation mit Ihrem Arzt<br />
beraten.<br />
Im Allgemeinen werden Brustimplantate durch das Zusammendrücken der Brust während der Mammographie nicht<br />
beschädigt, allerdings kann dies nie ganz <strong>aus</strong>geschlossen werden.<br />
Kosten<br />
Welche Kosten des Eingriffs und möglicher Nachbehandlungen bei Komplikationen muss ich selbst tragen?<br />
Wird das <strong>Einsetzen</strong> eines Brustimplantats <strong>aus</strong> medizinischen Gründen erforderlich, zum Beispiel nach einer Brustkrebsoperation,<br />
übernimmt die BARMER <strong>GEK</strong> alle Kosten für die Implantation und Nachsorgeuntersuchungen.<br />
Die Kosten für eine Brustimplantation <strong>aus</strong> rein <strong>kosmetischen</strong> Gründen werden <strong>von</strong> der BARMER <strong>GEK</strong> nicht übernommen.<br />
Kommt es nachfolgend zu Problemen mit dem Brustimplantat, so dass <strong>aus</strong> medizinischen Gründen das Entfernen des<br />
Implantats (Explantation) erforderlich ist, übernimmt die BARMER <strong>GEK</strong> die Kosten der Explantation zu 50 Prozent. Deshalb<br />
muss bei der Rechnungsstellung darauf geachtet werden, dass die Explantation separat <strong>aus</strong>gewiesen wird. Die Höhe der<br />
Eigenbeteiligung an der Implantatentfernung kann in Abhängigkeit der individuellen finanziellen Gegebenheiten (Jahresbruttoeinnahmen<br />
des Familienh<strong>aus</strong>halts) auch geringer <strong>aus</strong>fallen. Hier nimmt die BARMER <strong>GEK</strong> gerne eine Einzelfallprüfung<br />
vor.