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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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des Konkordats angepasste Bauverordnung (BauV) ist am 1. September 2011 in Kraft getreten.<br />

Die Gemeinden müssen ihre kommunalen Regelungen innert zehn Jahren an die neuen Begriffe<br />

und Messweisen anpassen. Der <strong>Stadt</strong>rat hat entschieden, dies mit der vorliegenden <strong>Teilrevision</strong><br />

zu tun. Die neue <strong>BNO</strong> schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die nicht durch<br />

absehbare Änderung kurze Zeit später relativiert wird.<br />

4 Projektorganisation und -ablauf<br />

4.1 Projektorganisation<br />

Auftraggeber/Vertretung <strong>Stadt</strong>:<br />

<strong>Stadt</strong>rat <strong>Baden</strong><br />

Begleitkommission Revision Nutzungsplanung:<br />

- Kurt Wiederkehr (<strong>Stadt</strong>rat, Vorsitz, bis Ende 2011)<br />

- Markus Schneider (<strong>Stadt</strong>rat, Vorsitz, ab 2012)<br />

- Peter Courvoisier<br />

- Dominik Frei (bis April 2009)<br />

- Urs Blunschi (ab Juni 2009)<br />

- Johannes Jenny<br />

- Tony Stalder, Liegenschaften (bis April 20<strong>13</strong>)<br />

- Martin Koch, Tiefbau<br />

- Jarl Olesen, Planung und Bau<br />

- Markus Bitterli, Planung und Bau (bis Ende 2011)<br />

- Daniela Nay, Planung und Bau (ab 2012)<br />

Projektteam:<br />

- Markus Bitterli, Planung und Bau, (Projektleiter, bis Ende 2012)<br />

- Daniela Nay, Planung und Bau (Projektleiterin, ab 2012)<br />

- Pascale Contesse, <strong>Stadt</strong>ökologie<br />

- Wladimir Gorko, Entwicklungsplanung<br />

- Jarl Olesen, Abteilungsleiter Planung und Bau<br />

- Christina Zagnoli, Planung und Bau (bis Ende 2010)<br />

- Michael Ulrich, Planung und Bau (ab 2011)<br />

Beauftragter Planer:<br />

Werner Schibli, Architekt ETH/SIA + Raumplaner FSU, Aarau (ab 1. Januar 20<strong>13</strong> als Vertreter<br />

der PLANAR AG für Raumentwicklung, 8006 Zürich/5000 Aarau)<br />

Der Einwohnerrat darf laut kantonalem Baugesetz seit dem 1. Januar 2010 bei der Beratung<br />

und dem Beschluss einer Revision der allgemeinen Nutzungsplanung keine materiellen Änderungen<br />

an der Vorlage mehr beschliessen, sondern diese nur noch gesamthaft oder teilweise an<br />

den <strong>Stadt</strong>rat zurückweisen. Aufgrund dessen sowie der Komplexität und des Umfangs der Änderungsvorlage<br />

ist frühzeitig eine einwohnerrätliche Spezialkommission bestimmt und in den<br />

Planungsprozess einbezogen worden.<br />

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