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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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schaft Diener & Diener, Basel/Martin Steinmann, Aarau, hat in einem Hochhauskonzept 2009/<br />

2012 mögliche Hochhausstandorte auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet primär nach architektonischen, städtebaulichen<br />

und landschaftlichen Belangen evaluiert. Andere Aspekte wie das Verkehrsaufkommen,<br />

die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die notwendige Kapazität der Infrastruktur,<br />

direkte Einwirkungen auf Nachbarliegenschaften usw. sind noch nicht detailliert untersucht worden.<br />

Sie werden in den zwingend zu erstellenden Gestaltungsplänen geklärt. Die vorliegende<br />

<strong>Teilrevision</strong> überträgt die Erkenntnisse der Studie auf die Nutzungsplanung. Die Standorte der<br />

bestehenden Hochhäuser werden grösstenteils als sinnvoll und die Hochhäuser als gut ins bauliche<br />

Gefüge der <strong>Stadt</strong> eingepasst beurteilt. Das Ausscheiden entsprechender Hochhausperimeter<br />

schafft ihnen eine rechtlich einwandfreie Grundlage und ermöglicht damit auch wesentliche<br />

Umbauten oder allenfalls einen Ersatz. Die Perimeter für mögliche neue Hochhäuser –<br />

ausser den beiden grossflächigen Bereichen in der Innenstadtzone Nord (mit vielen bestehenden,<br />

mehr als 25 m hohen Bauten) und den Spitalareal in Dättwil – basieren auf dem Hochhauskonzept.<br />

Insgesamt werden 18 Hochhausperimeter ausgeschieden, neun davon für bereits bestehende<br />

Hochhäuser. Die zwei Kategorien mit unterschiedlicher möglicher Maximalhöhe sollen<br />

den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden. Die definitive Höhe der einzelnen Hochhäuser<br />

wird jedoch erst im Gestaltungsplan aufgrund der spezifischen Verhältnisse inkl. Grundfläche,<br />

Form und Gestaltung der Bauten festgelegt, ebenso die verkehrstechnischen Fragen wie die<br />

Erschliessung durch den privaten und öffentlichen Verkehr sowie das Mobilitätskonzept und<br />

auch allfällige Rückschlüsse auf Art und Ausmass der möglichen Nutzungen in einem Hochhaus.<br />

§ 5 <strong>BNO</strong> beinhaltet die zugehörigen Vorschriften. Das detaillierte Prüfen der genauen<br />

Lage, der Grösse und Ausgestaltung der Hochhäuser sowie der verkehrstechnischen Angelegenheiten<br />

im Rahmen der Gestaltungsplanung ist stufengerecht.<br />

3.2.6 Aktualisierung der Baudenkmäler<br />

Die Kunsthistoriker Fabian Furter und Patrick Schoeck-Ritschard haben die schützenswerten<br />

Bauten ausserhalb der Altstadt im Rahmen eines separaten Projekts neu inventarisiert. Sie<br />

haben dabei dem Inventar von Claudio Affolter aus den Jahren 1990/1992 aufgebaut und alle<br />

darin enthaltenen Objekte überprüft. Die dortige Klassierung in drei Kategorien (schützenswert/erhaltenswert/ortstypisch)<br />

ist auf die zwei Kategorien "grundeigentümerverbindliche Baudenkmäler"<br />

und "behördenverbindliche Inventarobjekte" reduziert worden. Zudem wurde überprüft,<br />

ob weitere Objekte sich zur Aufnahme in das Inventar oder als grundeigentümerverbindliche<br />

Schutzobjekte eignen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Zeit von ca. 1955 bis 1975<br />

gelegt, die im bisherigen Inventar noch nicht berücksichtigt war.<br />

3.2.7 Aktualisierung Naturobjekte<br />

Die Inventare der schützenswerten Naturobjekte müssen ebenfalls grundlegend überarbeitet<br />

werden, was später im Zusammenhang mit dem Überarbeiten des Richtplans Natur und Landschaft<br />

vorgesehen ist. Um die wesentlichen, für den Nutzungsplan massgebenden Elemente<br />

trotzdem aktualisieren zu können, hat die Abteilung <strong>Stadt</strong>ökologie sie in einem vorgezogenen<br />

Arbeitsschritt überprüft und wo nötig veränderten Verhältnissen angepasst. Das Ergebnis der<br />

grundlegenden Überarbeitung wird in die vorgesehene Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />

einfliessen.<br />

3.2.8 Koordination mit der Verkehrsplanung/kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)<br />

Der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) hält die wesentlichen Komponenten der Verkehrsnetze<br />

des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Radverkehrs<br />

sowie deren Abhängigkeiten und die Querbezüge zur Siedlungsentwicklung fest. Die<br />

Arbeiten am KGV haben gezeigt, dass die heutigen Systeme grundsätzlich richtig angelegt sind.<br />

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