54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
schaft Diener & Diener, Basel/Martin Steinmann, Aarau, hat in einem Hochhauskonzept 2009/<br />
2012 mögliche Hochhausstandorte auf dem <strong>Stadt</strong>gebiet primär nach architektonischen, städtebaulichen<br />
und landschaftlichen Belangen evaluiert. Andere Aspekte wie das Verkehrsaufkommen,<br />
die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die notwendige Kapazität der Infrastruktur,<br />
direkte Einwirkungen auf Nachbarliegenschaften usw. sind noch nicht detailliert untersucht worden.<br />
Sie werden in den zwingend zu erstellenden Gestaltungsplänen geklärt. Die vorliegende<br />
<strong>Teilrevision</strong> überträgt die Erkenntnisse der Studie auf die Nutzungsplanung. Die Standorte der<br />
bestehenden Hochhäuser werden grösstenteils als sinnvoll und die Hochhäuser als gut ins bauliche<br />
Gefüge der <strong>Stadt</strong> eingepasst beurteilt. Das Ausscheiden entsprechender Hochhausperimeter<br />
schafft ihnen eine rechtlich einwandfreie Grundlage und ermöglicht damit auch wesentliche<br />
Umbauten oder allenfalls einen Ersatz. Die Perimeter für mögliche neue Hochhäuser –<br />
ausser den beiden grossflächigen Bereichen in der Innenstadtzone Nord (mit vielen bestehenden,<br />
mehr als 25 m hohen Bauten) und den Spitalareal in Dättwil – basieren auf dem Hochhauskonzept.<br />
Insgesamt werden 18 Hochhausperimeter ausgeschieden, neun davon für bereits bestehende<br />
Hochhäuser. Die zwei Kategorien mit unterschiedlicher möglicher Maximalhöhe sollen<br />
den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden. Die definitive Höhe der einzelnen Hochhäuser<br />
wird jedoch erst im Gestaltungsplan aufgrund der spezifischen Verhältnisse inkl. Grundfläche,<br />
Form und Gestaltung der Bauten festgelegt, ebenso die verkehrstechnischen Fragen wie die<br />
Erschliessung durch den privaten und öffentlichen Verkehr sowie das Mobilitätskonzept und<br />
auch allfällige Rückschlüsse auf Art und Ausmass der möglichen Nutzungen in einem Hochhaus.<br />
§ 5 <strong>BNO</strong> beinhaltet die zugehörigen Vorschriften. Das detaillierte Prüfen der genauen<br />
Lage, der Grösse und Ausgestaltung der Hochhäuser sowie der verkehrstechnischen Angelegenheiten<br />
im Rahmen der Gestaltungsplanung ist stufengerecht.<br />
3.2.6 Aktualisierung der Baudenkmäler<br />
Die Kunsthistoriker Fabian Furter und Patrick Schoeck-Ritschard haben die schützenswerten<br />
Bauten ausserhalb der Altstadt im Rahmen eines separaten Projekts neu inventarisiert. Sie<br />
haben dabei dem Inventar von Claudio Affolter aus den Jahren 1990/1992 aufgebaut und alle<br />
darin enthaltenen Objekte überprüft. Die dortige Klassierung in drei Kategorien (schützenswert/erhaltenswert/ortstypisch)<br />
ist auf die zwei Kategorien "grundeigentümerverbindliche Baudenkmäler"<br />
und "behördenverbindliche Inventarobjekte" reduziert worden. Zudem wurde überprüft,<br />
ob weitere Objekte sich zur Aufnahme in das Inventar oder als grundeigentümerverbindliche<br />
Schutzobjekte eignen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Zeit von ca. 1955 bis 1975<br />
gelegt, die im bisherigen Inventar noch nicht berücksichtigt war.<br />
3.2.7 Aktualisierung Naturobjekte<br />
Die Inventare der schützenswerten Naturobjekte müssen ebenfalls grundlegend überarbeitet<br />
werden, was später im Zusammenhang mit dem Überarbeiten des Richtplans Natur und Landschaft<br />
vorgesehen ist. Um die wesentlichen, für den Nutzungsplan massgebenden Elemente<br />
trotzdem aktualisieren zu können, hat die Abteilung <strong>Stadt</strong>ökologie sie in einem vorgezogenen<br />
Arbeitsschritt überprüft und wo nötig veränderten Verhältnissen angepasst. Das Ergebnis der<br />
grundlegenden Überarbeitung wird in die vorgesehene Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />
einfliessen.<br />
3.2.8 Koordination mit der Verkehrsplanung/kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)<br />
Der kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) hält die wesentlichen Komponenten der Verkehrsnetze<br />
des motorisierten Individualverkehrs, des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Radverkehrs<br />
sowie deren Abhängigkeiten und die Querbezüge zur Siedlungsentwicklung fest. Die<br />
Arbeiten am KGV haben gezeigt, dass die heutigen Systeme grundsätzlich richtig angelegt sind.<br />
Seite 7 von 24