54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
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3.2.2 Grünflächenziffern<br />
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der <strong>Baden</strong>er Wohnquartiere ist ihre intensive Durchgrünung,<br />
die ökologisch wie auch gestalterisch grosse Bedeutung hat. Eine stark verdichtete Bauweise<br />
kann sie jedoch gefährden und ihre Wirksamkeit stark beeinträchtigen. Der entsprechende<br />
Druck ist in den zentrumsnahen Quartieren Allmend und Meierhof besonders gross. Die neue<br />
Grünflächenziffer soll den Charakter dieser Quartiere mit nicht allzu dichter Bebauung und guter<br />
Durchgrünung sichern (vgl. § 52 <strong>BNO</strong>).<br />
3.2.3 Ensembleschutzzonen<br />
Die Ensembleschutzzonen sollen historisch wertvolle, städtebaulich wichtige oder quartierprägende<br />
Ensembles oder Gebäudegruppen in ihren wesentlichen Strukturen und ihrem Gesamtcharakter<br />
schützen (vgl. § 32 <strong>BNO</strong>). Sie bezeichnen transparent die Bereiche, in denen aufgrund<br />
des baulichen Kontexts zusätzliche, erhöhte Anforderungen an die Einordnung und architektonische<br />
Gestaltung gestellt werden. Die Ensembleschutzzonen zeigen die Unterscheidung<br />
zwischen einem mehr oder weniger empfindlichen baulichen Umfeld bezüglich der ortsbaulich<br />
markantesten Ensembles auf. Das erfolgt heute schon, allerdings erst beim Anwenden<br />
der Einpassungsvorschriften im Baugesuchsverfahren aufgrund eines Projekts. Künftig können<br />
Bauwillige, Architekten und Architektinnen sich im Voraus auf die entsprechenden Anforderungen<br />
einstellen. Wegleitend sind dabei die Beschriebe der einzelnen Ensembleschutzzonen im<br />
Anhang I zur <strong>BNO</strong>.<br />
Die schützenswerten Ensembles sind im Zusammenhang mit dem Aktualisieren der Verzeichnisse<br />
der kommunal schützenswerten Baudenkmäler festgelegt worden. Beigezogen wurden die<br />
Fachexperten Fabian Furter und Patrick Schoeck, die kantonalen Denkmalpflege, namentlich<br />
Isabel Haupt, und eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der <strong>Stadt</strong>, namentlich Jarl Olesen, Hugo<br />
Aerni, Markus Bitterli und der beauftragte Planer Werner Schibli.<br />
3.2.4 Bäderzone<br />
Die beträchtliche Ausdehnung der Bäderzone sowie die nicht homogene Nutzung und Bebauung<br />
haben zur Frage geführt, wie weit einheitliche Bestimmungen für die ganze Zone auch für<br />
die Teile ausserhalb des Bereichs Limmatknie sinnvoll sind. Insbesondere die geforderten mindestens<br />
50 % Nutzungen, "die der Erhaltung und Förderung des Bäderorts dienen", sind zunehmend<br />
schwieriger umzusetzen und im Bereich nordwestlich der Bäderstrasse für das Erhalten<br />
des Quartiercharakters nicht zwingend. Für den eigentlichen Bäderbereich hat sich die genannte<br />
50 %-Limite aber durchaus bewährt und soll deshalb weder heruntergesetzt noch relativiert<br />
werden. Vorgesehen ist stattdessen eine gebietsweise Differenzierung. Diese ist auch sinnvoll,<br />
weil es nicht gerechtfertigt ist, die gestalterischen Anforderungen für die Altstadtzone gemäss<br />
§ 18 der bestehenden <strong>BNO</strong> in allen Teilen des Quartiers sinngemäss anzuwenden. Weiter<br />
ist eine Unterscheidung auch bezüglich der Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung<br />
sinnvoll. Im Kernbereich und im Bereich Limmatknie sind Restaurationsbetriebe und<br />
dgl. sinnvoll und erwünscht, womit eine Zuordnung zur ES III wie in anderen Mischzonen richtig<br />
ist. In den übrigen Bereichen der Zone sollen die zulässigen Immissionen dagegen denen einer<br />
Wohnzone (ES II) entsprechen.<br />
3.2.5 Hochhäuser<br />
Die geltende <strong>BNO</strong> ermöglicht Hochhäuser (Bauten mit einer Höhe von mehr als 25 m) in den<br />
Zonen K5 und IN. Die Vorschriften sind aber rechtlich umstritten. Zur angemessenen Verdichtung<br />
sollen sie ergänzt und weitere Hochhäuser ermöglicht werden. Die Architektengemein-<br />
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