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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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3.2.2 Grünflächenziffern<br />

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal der <strong>Baden</strong>er Wohnquartiere ist ihre intensive Durchgrünung,<br />

die ökologisch wie auch gestalterisch grosse Bedeutung hat. Eine stark verdichtete Bauweise<br />

kann sie jedoch gefährden und ihre Wirksamkeit stark beeinträchtigen. Der entsprechende<br />

Druck ist in den zentrumsnahen Quartieren Allmend und Meierhof besonders gross. Die neue<br />

Grünflächenziffer soll den Charakter dieser Quartiere mit nicht allzu dichter Bebauung und guter<br />

Durchgrünung sichern (vgl. § 52 <strong>BNO</strong>).<br />

3.2.3 Ensembleschutzzonen<br />

Die Ensembleschutzzonen sollen historisch wertvolle, städtebaulich wichtige oder quartierprägende<br />

Ensembles oder Gebäudegruppen in ihren wesentlichen Strukturen und ihrem Gesamtcharakter<br />

schützen (vgl. § 32 <strong>BNO</strong>). Sie bezeichnen transparent die Bereiche, in denen aufgrund<br />

des baulichen Kontexts zusätzliche, erhöhte Anforderungen an die Einordnung und architektonische<br />

Gestaltung gestellt werden. Die Ensembleschutzzonen zeigen die Unterscheidung<br />

zwischen einem mehr oder weniger empfindlichen baulichen Umfeld bezüglich der ortsbaulich<br />

markantesten Ensembles auf. Das erfolgt heute schon, allerdings erst beim Anwenden<br />

der Einpassungsvorschriften im Baugesuchsverfahren aufgrund eines Projekts. Künftig können<br />

Bauwillige, Architekten und Architektinnen sich im Voraus auf die entsprechenden Anforderungen<br />

einstellen. Wegleitend sind dabei die Beschriebe der einzelnen Ensembleschutzzonen im<br />

Anhang I zur <strong>BNO</strong>.<br />

Die schützenswerten Ensembles sind im Zusammenhang mit dem Aktualisieren der Verzeichnisse<br />

der kommunal schützenswerten Baudenkmäler festgelegt worden. Beigezogen wurden die<br />

Fachexperten Fabian Furter und Patrick Schoeck, die kantonalen Denkmalpflege, namentlich<br />

Isabel Haupt, und eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der <strong>Stadt</strong>, namentlich Jarl Olesen, Hugo<br />

Aerni, Markus Bitterli und der beauftragte Planer Werner Schibli.<br />

3.2.4 Bäderzone<br />

Die beträchtliche Ausdehnung der Bäderzone sowie die nicht homogene Nutzung und Bebauung<br />

haben zur Frage geführt, wie weit einheitliche Bestimmungen für die ganze Zone auch für<br />

die Teile ausserhalb des Bereichs Limmatknie sinnvoll sind. Insbesondere die geforderten mindestens<br />

50 % Nutzungen, "die der Erhaltung und Förderung des Bäderorts dienen", sind zunehmend<br />

schwieriger umzusetzen und im Bereich nordwestlich der Bäderstrasse für das Erhalten<br />

des Quartiercharakters nicht zwingend. Für den eigentlichen Bäderbereich hat sich die genannte<br />

50 %-Limite aber durchaus bewährt und soll deshalb weder heruntergesetzt noch relativiert<br />

werden. Vorgesehen ist stattdessen eine gebietsweise Differenzierung. Diese ist auch sinnvoll,<br />

weil es nicht gerechtfertigt ist, die gestalterischen Anforderungen für die Altstadtzone gemäss<br />

§ 18 der bestehenden <strong>BNO</strong> in allen Teilen des Quartiers sinngemäss anzuwenden. Weiter<br />

ist eine Unterscheidung auch bezüglich der Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung<br />

sinnvoll. Im Kernbereich und im Bereich Limmatknie sind Restaurationsbetriebe und<br />

dgl. sinnvoll und erwünscht, womit eine Zuordnung zur ES III wie in anderen Mischzonen richtig<br />

ist. In den übrigen Bereichen der Zone sollen die zulässigen Immissionen dagegen denen einer<br />

Wohnzone (ES II) entsprechen.<br />

3.2.5 Hochhäuser<br />

Die geltende <strong>BNO</strong> ermöglicht Hochhäuser (Bauten mit einer Höhe von mehr als 25 m) in den<br />

Zonen K5 und IN. Die Vorschriften sind aber rechtlich umstritten. Zur angemessenen Verdichtung<br />

sollen sie ergänzt und weitere Hochhäuser ermöglicht werden. Die Architektengemein-<br />

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