54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
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3.1.4 Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung<br />
Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung steht im Dienst einer erhöhten Rechtssicherheit, ohne<br />
das Ziel einer umfassenden Sicherung der gestalterischen, städtebaulichen und ökologischen<br />
Qualitäten zu vernachlässigen.<br />
Neben diesen grundsätzlichen Zielen dient die vorliegende Revision vor allem dem Nachführen<br />
und Aktualisieren der Pläne und Bestimmungen. Der entsprechende Bedarf ist in einem urbanen,<br />
von einer starken Dynamik geprägten Entwicklungsraum wie <strong>Baden</strong> deutlich grösser als in<br />
einer durchschnittlichen Gemeinde. Der übliche Planungshorizont von ca. 15 Jahren reicht deshalb<br />
als Revisionsrhythmus nicht aus, um den sich rasch ändernden Verhältnissen und Anforderungen<br />
gerecht zu werden.<br />
3.2 Zentrale Sachthemen der <strong>BNO</strong>-<strong>Teilrevision</strong><br />
3.2.1 Siedlungsqualität, Verdichtung und Siedlungserneuerung<br />
Gestützt auf die oben genannten Ziele werden mit der <strong>BNO</strong>-<strong>Teilrevision</strong> Instrumente eingeführt,<br />
die ein Verdichten ohne Verlust der Siedlungsqualität erlauben.<br />
Das Spannungsfeld zwischen Verdichten, Erneuern und Wahren der Grundeigentumsrechte auf<br />
der einen sowie Erhalten und Fördern der Wohn- und Siedlungsqualität auf der anderen Seite<br />
verlangte zwangsläufig, das vorhandene rechtliche Instrumentarium kritisch zu überprüfen. Diverse<br />
generelle Zielbestimmungen in der rechtskräftigen <strong>BNO</strong> bilden die grundsätzliche gesetzliche<br />
Voraussetzung, um qualitative Aspekte der Ortsbild- und genügend in die Beurteilung einzubeziehen.<br />
Sie genügen aber in der Praxis oft nicht. Generalklauseln, die die Qualität sicherstellen<br />
sollen, sind zu wenig griffig und kaum geeignet, die Nutzung und Bebauung von Grundstücken<br />
wesentlich einschränken zu können. Eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität kann nur<br />
mit entsprechenden Anstrengungen im öffentlichen und im privaten Raum erreicht werden. Für<br />
den öffentlichen Raum sind schon diverse Studien erstellt und Aufwertungsschritte eingeleitet<br />
worden (z.B. Freiraumkonzept, Quartieranalysen). Ergänzend dazu werden nun Regelungen für<br />
die privaten Bereiche in die <strong>BNO</strong> aufgenommen.<br />
Eine "Studie zur Erneuerung und Verdichtung der städtischen Wohnquartiere" von 2008 zeigt<br />
mögliche Lösungsansätze auf, die im Rahmen der Grundlagenarbeit zur Revision der Nutzungsplanung<br />
eingehend geprüft wurden. Verworfen wurden unter anderem das (Wieder)Einführen<br />
der Ausnützungsziffer als Steuerungsinstrument der baulichen Dichte und eine Einfamilienhauszone<br />
zur Sicherung des Charakters von bisher locker bebauten Wohnquartieren. Die gewählte<br />
Strategie balanciert zwischen dem Erhalten der wesentlichen Qualitätsmerkmale und<br />
dem Ermöglichen einer massvollen Verdichtung. Sie beruht auf folgenden Komponenten:<br />
- Einführen einer minimalen Grünflächenziffer für einzelne Gebiete mit traditionell aufgelockerter<br />
Wohnbebauung,<br />
- Sichern wertvoller oder homogener Gebäudegruppen und Gesamtüberbauungen mittels<br />
Ensembleschutzzonen,<br />
- Festlegen maximaler Gebäudelängen in den Zonen W2 und W3 zum Erhalten der Massstäblichkeit,<br />
- ergänzende Vorschriften zur Gestaltung der Vorgartenbereiche,<br />
- gezieltes Anpassen der Zonierung einzelner Teilflächen.<br />
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