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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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3.1.4 Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung<br />

Die revidierte Bau- und Nutzungsordnung steht im Dienst einer erhöhten Rechtssicherheit, ohne<br />

das Ziel einer umfassenden Sicherung der gestalterischen, städtebaulichen und ökologischen<br />

Qualitäten zu vernachlässigen.<br />

Neben diesen grundsätzlichen Zielen dient die vorliegende Revision vor allem dem Nachführen<br />

und Aktualisieren der Pläne und Bestimmungen. Der entsprechende Bedarf ist in einem urbanen,<br />

von einer starken Dynamik geprägten Entwicklungsraum wie <strong>Baden</strong> deutlich grösser als in<br />

einer durchschnittlichen Gemeinde. Der übliche Planungshorizont von ca. 15 Jahren reicht deshalb<br />

als Revisionsrhythmus nicht aus, um den sich rasch ändernden Verhältnissen und Anforderungen<br />

gerecht zu werden.<br />

3.2 Zentrale Sachthemen der <strong>BNO</strong>-<strong>Teilrevision</strong><br />

3.2.1 Siedlungsqualität, Verdichtung und Siedlungserneuerung<br />

Gestützt auf die oben genannten Ziele werden mit der <strong>BNO</strong>-<strong>Teilrevision</strong> Instrumente eingeführt,<br />

die ein Verdichten ohne Verlust der Siedlungsqualität erlauben.<br />

Das Spannungsfeld zwischen Verdichten, Erneuern und Wahren der Grundeigentumsrechte auf<br />

der einen sowie Erhalten und Fördern der Wohn- und Siedlungsqualität auf der anderen Seite<br />

verlangte zwangsläufig, das vorhandene rechtliche Instrumentarium kritisch zu überprüfen. Diverse<br />

generelle Zielbestimmungen in der rechtskräftigen <strong>BNO</strong> bilden die grundsätzliche gesetzliche<br />

Voraussetzung, um qualitative Aspekte der Ortsbild- und genügend in die Beurteilung einzubeziehen.<br />

Sie genügen aber in der Praxis oft nicht. Generalklauseln, die die Qualität sicherstellen<br />

sollen, sind zu wenig griffig und kaum geeignet, die Nutzung und Bebauung von Grundstücken<br />

wesentlich einschränken zu können. Eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität kann nur<br />

mit entsprechenden Anstrengungen im öffentlichen und im privaten Raum erreicht werden. Für<br />

den öffentlichen Raum sind schon diverse Studien erstellt und Aufwertungsschritte eingeleitet<br />

worden (z.B. Freiraumkonzept, Quartieranalysen). Ergänzend dazu werden nun Regelungen für<br />

die privaten Bereiche in die <strong>BNO</strong> aufgenommen.<br />

Eine "Studie zur Erneuerung und Verdichtung der städtischen Wohnquartiere" von 2008 zeigt<br />

mögliche Lösungsansätze auf, die im Rahmen der Grundlagenarbeit zur Revision der Nutzungsplanung<br />

eingehend geprüft wurden. Verworfen wurden unter anderem das (Wieder)Einführen<br />

der Ausnützungsziffer als Steuerungsinstrument der baulichen Dichte und eine Einfamilienhauszone<br />

zur Sicherung des Charakters von bisher locker bebauten Wohnquartieren. Die gewählte<br />

Strategie balanciert zwischen dem Erhalten der wesentlichen Qualitätsmerkmale und<br />

dem Ermöglichen einer massvollen Verdichtung. Sie beruht auf folgenden Komponenten:<br />

- Einführen einer minimalen Grünflächenziffer für einzelne Gebiete mit traditionell aufgelockerter<br />

Wohnbebauung,<br />

- Sichern wertvoller oder homogener Gebäudegruppen und Gesamtüberbauungen mittels<br />

Ensembleschutzzonen,<br />

- Festlegen maximaler Gebäudelängen in den Zonen W2 und W3 zum Erhalten der Massstäblichkeit,<br />

- ergänzende Vorschriften zur Gestaltung der Vorgartenbereiche,<br />

- gezieltes Anpassen der Zonierung einzelner Teilflächen.<br />

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