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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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1 Planbeständigkeit, Ausblick<br />

Die rechtskräftigen Pläne stammen in ihren wesentlichen Teilen aus dem Jahr 2001. Anlass für<br />

eine Planänderung sind in erster Linie erheblich geänderte Verhältnisse (Art. 21 des eidgenössichen<br />

Raumplanungsgesetzes, RPG). Ein generelles Überprüfen der Planungsinstrumente<br />

nach ca. 15 Jahren kann ebenfalls Anlass für Anpassungen sein.<br />

Eine Revision der Nutzungsplanung nach üblichem Schema mit umfassenden Gesamtrevisionen<br />

im Rhythmus von rund 15 Jahren ist in dichten urbanen Ballungsräumen aufgrund der dynamischen<br />

und komplexen Entwicklung in diesen praktisch ausgeschlossen. Die Dynamik der<br />

Entwicklung, namentlich im wirtschaftlichen Bereich, sich rasch ändernde Rahmenbedingungen<br />

und komplexe gegenseitige Abhängigkeiten erfordern eine rollende, laufend aktualisierte Planung.<br />

<strong>Teilrevision</strong>en der Nutzungsplanung sind unumgänglich. Weil eine umfassende, für einen<br />

längeren Zeitraum gültige Gesamtlösung aller sich stellenden Probleme im städtischen Raum<br />

kaum mehr möglich ist, ist die Frage der Rechtssicherheit und Planbeständigkeit in erster Linie<br />

bezüglich einzelner Themenbereiche, Gebiete und Regelungen zu stellen. Sind innert der letzten10<br />

bis 15 Jahre Änderungen erfolgt, ist ein erneutes Anpassen nur zulässig, wenn triftige<br />

Gründe im Sinn von Art. 21 RPG vorliegen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erachtet die vorliegende <strong>Teilrevision</strong> als gerechtfertigt und die vorgesehenen Änderungen<br />

als mit den Anforderungen an die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit vereinbar.<br />

Das Planungsleitbild 2026, zurzeit in der öffentlichen Vernehmlassung, definiert neue Planungsziele<br />

für die Umwelt und den Raum in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>. Eine Gesamtrevision soll diese neuen<br />

Planungsziele und die Ideen zur künftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung von Grund auf umfassend prüfen.<br />

Die Ergebnisse sollen in eine totalrevidierte Bau- und Nutzungsordnung inkl. Nutzungsplan einfliessen.<br />

2 Anlass zur vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der Bau- und Nutzungsordnung (<strong>BNO</strong>)<br />

Die geltenden kommunalen Planungsinstrumente haben sich insgesamt gut bewährt. Die Nutzungsplanung<br />

soll dennoch wo nötig den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Die wichtigsten<br />

Gründe dafür sind:<br />

- Das Erhalten der hohen Wohn- und Siedlungsqualität in den stadtnahen Wohnquartieren<br />

trotz zunehmendem Verdichtungsdruck. Neue Steuerungsinstrumente sind erforderlich, weil<br />

der aktuellen Entwicklung mit den geltenden Vorschriften nur teilweise begegnet werden<br />

kann.<br />

- Probleme im Anwenden diverser, auf qualitative Ziele ausgerichteter und daher stark interpretationsabhängiger<br />

Bestimmungen in der <strong>BNO</strong>.<br />

- Punktueller Änderungsbedarf bezüglich zahlreicher Einzelthemen und -vorschriften aufgrund<br />

geänderter räumlicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen, neuer Ansprüche oder von<br />

Problemen in der Anwendung.<br />

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