54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1 Planbeständigkeit, Ausblick<br />
Die rechtskräftigen Pläne stammen in ihren wesentlichen Teilen aus dem Jahr 2001. Anlass für<br />
eine Planänderung sind in erster Linie erheblich geänderte Verhältnisse (Art. 21 des eidgenössichen<br />
Raumplanungsgesetzes, RPG). Ein generelles Überprüfen der Planungsinstrumente<br />
nach ca. 15 Jahren kann ebenfalls Anlass für Anpassungen sein.<br />
Eine Revision der Nutzungsplanung nach üblichem Schema mit umfassenden Gesamtrevisionen<br />
im Rhythmus von rund 15 Jahren ist in dichten urbanen Ballungsräumen aufgrund der dynamischen<br />
und komplexen Entwicklung in diesen praktisch ausgeschlossen. Die Dynamik der<br />
Entwicklung, namentlich im wirtschaftlichen Bereich, sich rasch ändernde Rahmenbedingungen<br />
und komplexe gegenseitige Abhängigkeiten erfordern eine rollende, laufend aktualisierte Planung.<br />
<strong>Teilrevision</strong>en der Nutzungsplanung sind unumgänglich. Weil eine umfassende, für einen<br />
längeren Zeitraum gültige Gesamtlösung aller sich stellenden Probleme im städtischen Raum<br />
kaum mehr möglich ist, ist die Frage der Rechtssicherheit und Planbeständigkeit in erster Linie<br />
bezüglich einzelner Themenbereiche, Gebiete und Regelungen zu stellen. Sind innert der letzten10<br />
bis 15 Jahre Änderungen erfolgt, ist ein erneutes Anpassen nur zulässig, wenn triftige<br />
Gründe im Sinn von Art. 21 RPG vorliegen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat erachtet die vorliegende <strong>Teilrevision</strong> als gerechtfertigt und die vorgesehenen Änderungen<br />
als mit den Anforderungen an die Planbeständigkeit und Rechtssicherheit vereinbar.<br />
Das Planungsleitbild 2026, zurzeit in der öffentlichen Vernehmlassung, definiert neue Planungsziele<br />
für die Umwelt und den Raum in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>. Eine Gesamtrevision soll diese neuen<br />
Planungsziele und die Ideen zur künftigen <strong>Stadt</strong>entwicklung von Grund auf umfassend prüfen.<br />
Die Ergebnisse sollen in eine totalrevidierte Bau- und Nutzungsordnung inkl. Nutzungsplan einfliessen.<br />
2 Anlass zur vorliegenden <strong>Teilrevision</strong> der Bau- und Nutzungsordnung (<strong>BNO</strong>)<br />
Die geltenden kommunalen Planungsinstrumente haben sich insgesamt gut bewährt. Die Nutzungsplanung<br />
soll dennoch wo nötig den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Die wichtigsten<br />
Gründe dafür sind:<br />
- Das Erhalten der hohen Wohn- und Siedlungsqualität in den stadtnahen Wohnquartieren<br />
trotz zunehmendem Verdichtungsdruck. Neue Steuerungsinstrumente sind erforderlich, weil<br />
der aktuellen Entwicklung mit den geltenden Vorschriften nur teilweise begegnet werden<br />
kann.<br />
- Probleme im Anwenden diverser, auf qualitative Ziele ausgerichteter und daher stark interpretationsabhängiger<br />
Bestimmungen in der <strong>BNO</strong>.<br />
- Punktueller Änderungsbedarf bezüglich zahlreicher Einzelthemen und -vorschriften aufgrund<br />
geänderter räumlicher oder gesetzlicher Rahmenbedingungen, neuer Ansprüche oder von<br />
Problemen in der Anwendung.<br />
Seite 3 von 24