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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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8 Glossar<br />

Raumplanung<br />

Richtplanung<br />

Allgemeine<br />

Nutzungsplanung<br />

Schutzzone<br />

Raumplanung ist die vorwegnehmende Koordination raumwirksamer<br />

Tätigkeiten und deren Steuerung über längere Zeit. Die Raumplanung<br />

als Oberbegriff umfasst alle räumlichen Planungen der öffentlichen<br />

Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten Sachgebieten<br />

wie Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft usw.<br />

Der Kanton legt mit seiner Richtplanung die Tätigkeiten und den<br />

Rahmen zu deren gegenseitiger Abstimmung behördenverbindlich<br />

fest, die erforderlich sind, um die angestrebte räumliche Ordnung zu<br />

verwirklichen.<br />

Erarbeiten der raumplanerischen Nutzungsordnung eines bestimmten<br />

funktional zusammenhängenden Gebiets. Mit ihr wird die zulässige<br />

Bodennutzung bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und<br />

grundeigentümerverbindlich festlegt. Die Nutzungsplanung umfasst<br />

Rahmennutzungspläne (i.d.R. Zonenplan, in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> Nutzungsplan<br />

genannt), Sondernutzungspläne (z.B. Baulinien-, Überbauungs-,<br />

Gestaltungs- und Quartierpläne) und jenen Teil von Baugesetz<br />

und Baureglement, der Zweck und Mass der Nutzung in den einzelnen<br />

Zonen umschreibt (in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> in der Bau- und Nutzungsordnung<br />

<strong>BNO</strong>).<br />

Die Schutzzone ist eine Nutzungszone mit dem Ziel, jene Nutzungen<br />

einzuschränken, die bestimmte geschützte Gegenstände oder Werte<br />

beeinträchtigen könnten. Beispiele von Schutzzonen sind Landschaftsschutzzonen,<br />

See- und Uferschutzzonen, Ortsbildschutzzonen,<br />

Gewässerschutzzonen und Ruhezonen (in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> z.B. Ensembleschutzzone).<br />

Quelle der Definitionen: Bundesamt für Raumplanung (s. www.are.admin.ch/glossar)<br />

Gesamthöhe*<br />

Gebäudehöhe**<br />

Grenzabstand*<br />

Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem<br />

höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden<br />

Punkten auf dem massgebenden Terrain.<br />

Die Gebäudehöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain<br />

bis zum Schnitt der Fassade mit der Dachoberfläche, bei Flachdächern<br />

bis zum obersten Punkt der Brüstung, gemessen.<br />

Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie<br />

und der Parzellengrenze. (Der grosse Grenzabstand wird<br />

senkrecht zur projizierten Fassadenlinie der Hauptwohnseite gemessen,<br />

der kleine Grenzabstand senkrecht zu den übrigen projizierten<br />

Fassadenlinien.)<br />

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