54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
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8 Glossar<br />
Raumplanung<br />
Richtplanung<br />
Allgemeine<br />
Nutzungsplanung<br />
Schutzzone<br />
Raumplanung ist die vorwegnehmende Koordination raumwirksamer<br />
Tätigkeiten und deren Steuerung über längere Zeit. Die Raumplanung<br />
als Oberbegriff umfasst alle räumlichen Planungen der öffentlichen<br />
Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten Sachgebieten<br />
wie Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft usw.<br />
Der Kanton legt mit seiner Richtplanung die Tätigkeiten und den<br />
Rahmen zu deren gegenseitiger Abstimmung behördenverbindlich<br />
fest, die erforderlich sind, um die angestrebte räumliche Ordnung zu<br />
verwirklichen.<br />
Erarbeiten der raumplanerischen Nutzungsordnung eines bestimmten<br />
funktional zusammenhängenden Gebiets. Mit ihr wird die zulässige<br />
Bodennutzung bezüglich Zweck, Ort und Mass parzellenscharf und<br />
grundeigentümerverbindlich festlegt. Die Nutzungsplanung umfasst<br />
Rahmennutzungspläne (i.d.R. Zonenplan, in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> Nutzungsplan<br />
genannt), Sondernutzungspläne (z.B. Baulinien-, Überbauungs-,<br />
Gestaltungs- und Quartierpläne) und jenen Teil von Baugesetz<br />
und Baureglement, der Zweck und Mass der Nutzung in den einzelnen<br />
Zonen umschreibt (in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> in der Bau- und Nutzungsordnung<br />
<strong>BNO</strong>).<br />
Die Schutzzone ist eine Nutzungszone mit dem Ziel, jene Nutzungen<br />
einzuschränken, die bestimmte geschützte Gegenstände oder Werte<br />
beeinträchtigen könnten. Beispiele von Schutzzonen sind Landschaftsschutzzonen,<br />
See- und Uferschutzzonen, Ortsbildschutzzonen,<br />
Gewässerschutzzonen und Ruhezonen (in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> z.B. Ensembleschutzzone).<br />
Quelle der Definitionen: Bundesamt für Raumplanung (s. www.are.admin.ch/glossar)<br />
Gesamthöhe*<br />
Gebäudehöhe**<br />
Grenzabstand*<br />
Die Gesamthöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen dem<br />
höchsten Punkt der Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden<br />
Punkten auf dem massgebenden Terrain.<br />
Die Gebäudehöhe wird vom anschliessenden gewachsenen Terrain<br />
bis zum Schnitt der Fassade mit der Dachoberfläche, bei Flachdächern<br />
bis zum obersten Punkt der Brüstung, gemessen.<br />
Der Grenzabstand ist die Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie<br />
und der Parzellengrenze. (Der grosse Grenzabstand wird<br />
senkrecht zur projizierten Fassadenlinie der Hauptwohnseite gemessen,<br />
der kleine Grenzabstand senkrecht zu den übrigen projizierten<br />
Fassadenlinien.)<br />
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