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54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

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weit, um die Übergangszone Galgenbuck in eine Bauzone überführen zu können. Der zeitgleich<br />

erstellte Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) stellt die Koordination Siedlung-Verkehr auf<br />

eine neue, wesentlich umfassendere Stufe als bisher.<br />

Entwicklung Bevölkerung und Arbeitsplätze: Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt,<br />

dass in <strong>Baden</strong> neben dem Überbauen noch unüberbauter Grundstücke ein deutlich spürbarer<br />

Verdichtungsprozess stattfindet. Die vorliegende <strong>Teilrevision</strong> beinhaltet kein Ausweiten der<br />

Bauzonen zu Gunsten eines forcierten Bevölkerungszuwachses, weil das ebenfalls zentrale<br />

Ziel, grosszügige und gut erreichbare Naherholungsräume für Freizeit und Sport zu erhalten,<br />

damit nicht mehr erfüllbar wäre. Die bestehende Kombination verschiedener Wohn- und Mischzonen<br />

ist eine gute Grundlage für ein lebendiges Durchmischen der Bevölkerung bezüglich Alters-<br />

und Sozialstruktur. Einzelne Ergänzungen im Rahmen der <strong>BNO</strong>-<strong>Teilrevision</strong> – namentlich<br />

die neuen Instrumente der Grünflächenziffer und der Hochhausperimeter – erhalten bzw. ermöglichen<br />

Differenzierungen. Das gewährleistet ein breites Spektrum verschiedener Bebauungsformen.<br />

Die wachsende Bedeutung der Kombination Arbeiten/Einkauf wird dadurch berücksichtigt,<br />

dass ausserhalb des Zentrums- und Kernbereichs sowie des bereits bestehenden<br />

Schwerpunkts Langacker in Dättwil keine grösseren Verkaufsgeschäfte ermöglicht werden. Dies<br />

wirkt einer ungeordneten Verteilung regional oder sogar überregional ausgerichteter Verkaufsgeschäfte<br />

entgegen.<br />

Quartiere und ihre Eigenheiten: Einzelne Umzonungen (Kappelerhof, Seminarstrasse), insbesondere<br />

aber die neuen Planungsinstrumente der Ensembleschutzzonen und der Gebiete mit<br />

minimal vorgeschriebener Grünflächenziffer tragen dem Erhalten und Fördern der einzelnen<br />

Quartiere Rechnung. Damit werden die Verdichtungsmöglichkeiten differenziert, die der Wegfall<br />

der grossen Grenzabstände insbesondere in den Kern- und Zentrumszonen gegenüber dem<br />

bereits bestehenden, hohen Verdichtungspotenzial weiter fördert. Ergänzungen in der <strong>BNO</strong> bezüglich<br />

der Freiräume und Vorgartenbereiche sorgen dafür, dass die gestalterischen Qualitäten,<br />

insbesondere der Strassenräume in den Wohnquartieren, erhalten bleiben.<br />

Vollzug der Bau- und Nutzungsordnung: Die zahlreichen Anpassungen der <strong>BNO</strong> sind alle auf<br />

die Aspekte Benutzerfreundlichkeit und Rechtssicherheit überprüft worden. Neben teilweise<br />

notwendigen Ergänzungen sind viele Bestimmungen auf das Wesentliche reduziert und zum<br />

Teil ganz gestrichen worden. Der Planungsprozess hat gezeigt, dass – im Interesse einer zeitgemässen,<br />

klar aufgebauten <strong>BNO</strong> – ein vollständiges Anpassen der bestehenden <strong>BNO</strong> nicht<br />

praktikabel ist. Die vorliegende neue <strong>BNO</strong> erfüllt also die raumplanerischen Anforderungen<br />

einer Gesamtrevision nicht. Eine Gesamtrevision wird basierend auf dem Planungsleitbild 2026<br />

in Angriff genommen.<br />

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