54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das minimal und maximal erforderliche Parkfelder-Angebot ist die Summe für die Bewohner,<br />
das Personal sowie die Besucher/Kunden. Der jeweilige Anteil berechnet sich aus der Prozentzahl<br />
gemäss Tabelle, multipliziert mit den Richtwerten gemäss VSS-Norm SN 640 281 für die<br />
einzelnen Standorttypen gemäss Plan."<br />
NEU<br />
"Anhang IV Minimal und maximal erforderliches Parkfelder-Angebot im vereinfachten Verfahren<br />
für die Bewohner, das Personal und die Besucher/Kunden (§ 61 Abs. 2)<br />
Das minimal und maximal erforderliche Parkfelder-Angebot berechnet sich für Wohnnutzungen<br />
wie folgt:<br />
1. Ermittlung der Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281 Punkt 9.<br />
2. Festlegen des minimal und maximal erforderlichen Parkfelder-Angebots anhand der<br />
Tabelle gemäss diesem Anhang IV abhängig vom Standort-Typ. Der Standort-Typ ergibt<br />
sich aus dem Plan gemäss diesem Anhang IV.<br />
Das minimal und maximal erforderliche Parkfelder-Angebot berechnet sich für die übrigen<br />
Nutzungen wie folgt:<br />
1. Ermittlung der Richtwerte gemäss VSS-Norm SN 640 281 Punkt 10, Tabelle 1.<br />
2. Festlegen des minimal und maximal erforderlichen Parkfelder-Angebots anhand der<br />
Tabelle gemäss diesem Anhang IV, welche Tabelle 3 der VSS-Norm SN 640 281 Punkt<br />
10 ersetzt, abhängig vom Standort-Typ. Der Standort-Typ ergibt sich aus dem Plan<br />
gemäss diesem Anhang IV."<br />
Danach folgen der Plan und die Tabelle.<br />
Zudem muss auch der Planungsbericht in diesem Zusammenhang präzisiert werden:<br />
Der Beschrieb zu § 61 Abs. 1,2 auf S. 32 im Planungsbericht wird wie folgt ergänzt:<br />
§ 61, Abs. 1, 2: Begrenzung, Bewirtschaftung und Anordnung von Parkfeldern: Entsprechend<br />
den Erläuterungen unter 3.7 wird das System zur Berechnung der Parkfelder neu strukturiert.<br />
Die bisherigen kommunalen Regelungen entfallen weitgehend und werden durch diejenigen von<br />
§ 43 BauV resp. die darin als Richtlinie erwähnte VSS-Norm SN 640 281 ersetzt. Die konkrete<br />
Umsetzung erfolgt im vereinfachten Verfahren dieser Norm mittels des Planes der Standorttypen,<br />
welche nach den Vorgaben der VSS-Norm SN 640 281, Punkt 10, Tabelle 2 ermittelt<br />
wurden und der Tabelle für die zugehörigen Gabelwerte für die Reduktion in Anhang IV zur<br />
<strong>BNO</strong>. Der Plan in Anhang IV zeigt auf, welcher Bereich in der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong> welchem<br />
Standort-Typ entspricht. Der Plan ist nicht parzellenscharf. An den Grenzen der verschiedenen<br />
Standort-Typen ist eine Überprüfung im Einzelfall notwendig. § 43 Abs. 1 und<br />
2 BauV bestimmt, ob das vereinfachte Verfahren nach VSS-Norm für die Ermittlung des<br />
Parkfelder-Angebots zur Anwendung kommt oder das detaillierte Verfahren anzuwenden<br />
ist.<br />
Seite 15 von 24