29.12.2013 Aufrufe

54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

54-13_BNO_Teilrevision [PDF, 607 KB] - Stadt Baden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.2.3 Kantonale Vorprüfung<br />

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt startete mit der kantonalen Vorprüfung im September<br />

2011. Eine erste fachliche Stellungnahme vom 16. Dezember 2011 führte zu verschiedenen<br />

Korrekturen und Ergänzungen in der <strong>BNO</strong> und im Nutzungsplan. Die bereinigte Vorlage wurde<br />

am 26. Juni 20<strong>13</strong> abschliessend vorgeprüft.<br />

4.2.4 Öffentliche Auflage und Einwendungen<br />

Die öffentliche Auflage fand nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung vom 29. Juli bis<br />

27. August 20<strong>13</strong> statt. Der <strong>Stadt</strong>rat hat zu den eingereichten 80 Einwendungen 43 Einwendungsentscheide<br />

gefällt. Diese Entscheide führen zu den folgenden Änderungen (jeweils fett<br />

markiert) der Bau- und Nutzungsordnung gegenüber dem Stand der öffentlichen Auflage:<br />

4.2.4.1 Präambel<br />

Vor § 1 der revidierten <strong>BNO</strong> wird folgende Präambel eingefügt:<br />

Der Einwohnerrat der <strong>Stadt</strong> <strong>Baden</strong>,<br />

gestützt auf § 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)<br />

vom 19. Dezember 1978 1 und § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen<br />

(Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 2 , nach Einsicht in den Planungsbericht<br />

des <strong>Stadt</strong>rats vom … 3 gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni<br />

2000,<br />

beschliesst:<br />

4.2.4.2 § 6 Grundmasse und Zuordnungen<br />

In Abs. 1 (Tabelle): Ba, Bäderzone a wird der ES II zugeteilt.<br />

Fussnote 2) : Im Kernbereich Bäder und in der Bäderzone B innerhalb des Bereichs mit Gestaltungsplanpflicht<br />

gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III, in der übrigen Zone die Stufe II.<br />

4.2.4.3 § 32 Ensembleschutzzone<br />

§ 32 Abs. 6 <strong>BNO</strong> wird wie folgt ergänzt (Ergänzung fett).<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat kann auf seine Kosten Fachgutachten einholen. Dabei berücksichtigt er die Anliegen<br />

der Betroffenen.<br />

Mit dieser Ergänzung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass von einem Fachgutachten<br />

das ganze Ensemble und somit mehrere Eigentümer betroffen sind.<br />

1 SAR 171.100.<br />

2 SAR 7<strong>13</strong>.100.<br />

3<br />

Abrufbar unter www.law.baden.ch.<br />

Seite 12 von 24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!