Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
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Ein gutes Geschäftsergebnis setzt sich, wie bereits beschrieben, aus mehreren Faktoren zusammen.<br />
Bei einem mittelständischen Dienstleister wie dem Betriebshof mit seinen vielen kleinen Sparten<br />
und unterschiedlichsten Aufgaben kann der Betrieb aber auch nur so gut wie seine Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter sein. Diese müssen sich mit den Unternehmenszielen weitestgehend identifizieren<br />
und bereit sein, trotz der vermeintlich beeinflussenden Zugehörigkeit zum öffentlichen<br />
Dienst Leistungen zu erbringen, die wettbewerbsfähig sind. Als Anreiz können, gerade wegen der<br />
tariflichen Gebundenheit im öffentlichen Dienst, keine zusätzlichen monetären Entgeltsteigerungen<br />
in Frage kommen. So gilt es für einen kommunalen Eigenbetrieb die Arbeitszufriedenheit durch<br />
andere Maßnahmen wie Verbesserung der Arbeitssicherheit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Eingehen<br />
auf individuelle Probleme bis hin zum günstigen Jobticket zu steigern. Dass dies beim Betriebshof<br />
überwiegend gelingt, zeigt unter anderem die vergleichsweise geringe Krankenquote von<br />
ca. 5,5%.<br />
Was kommt im <strong>Geschäftsjahr</strong> 2013 auf den Betriebshof zu?<br />
Die politischen Gremien hatten dem Betriebshof zum 01. Januar <strong>2012</strong> die Verantwortung für die<br />
Friedhofsverwaltung und die sechs Friedhofsimmobilien übertragen. Die Integration ist in <strong>2012</strong> erfolgreich<br />
gestartet worden. Jetzt warten jedoch weitere Aufgaben, um diesen Bereich so schlagkräftig<br />
und bürgerfreundlich wie möglich auszurichten. Allerdings muss der Betriebshof hierbei mit bestimmten<br />
Vorgaben zurechtkommen, die dieses Ziel nicht gerade erleichtern. So wurden auf politischen<br />
Wunsch vier neue Bestattungsarten, alle für Urnenbeisetzungen, eingeführt, die die wirtschaftliche<br />
Situation im Bestattungsbereich zumindest nicht voranbringen, ja eher noch verschlechtern.<br />
Gerade diese neuen Bestattungsarten zielen auf pflegeleichte kleine Gräber, die eine direkte<br />
Weitergabe der Fixkosten von, inzwischen teilweise zu groß dimensionierten, Friedhofsanlagen<br />
unmöglich machen.<br />
Ein weiteres Hemmnis in der Weiterentwicklung dieses Bereiches stellt die politische Entscheidungszuständigkeit<br />
in Bezug auf geänderte Gebührenstrukturen dar. Was betriebswirtschaftlich<br />
sinnvoll und realitätsnotwendig ist, muss noch lange nicht politisch opportun sein. Das hat der Betriebshof<br />
bereits Ende <strong>2012</strong> erfahren können. Die unterschiedlichen Gebühren werden dennoch in<br />
2013 so kalkuliert werden, dass sie juristischer und rechnungshofspezifischer Überprüfung standhalten.<br />
Als Konsequenz der fehlenden politischen Bereitschaft wird dementsprechend die städtische<br />
Kostenbeteiligung als „grünpolitischer Faktor“ in der Kalkulation unverhältnismäßig hoch angesetzt<br />
werden und der städtische Haushalt permanent einen erheblichen Ausgleichsbetrag für den<br />
Verlust einplanen müssen.<br />
Auf den Friedhöfen zeichnen sich Sanierungs- und Investitionsprojekte ab, die bereits seit längerem<br />
bekannt waren, aber nicht angegangen wurden. Es wird für die Zukunft unbedingt erforderlich sein,<br />
„politisch motivierte“ Vorhaben wie zum Beispiel Sanierung einer kompletten Trauerhalle von den<br />
notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen beispielsweise beim Wegebau wirtschaftlich getrennt zu<br />
halten. Damit wird eine Vermischung der Finanzierung aus Gebührenerlösen und solchen Sonderinvestitionen,<br />
die ausschließlich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren wären, vermieden.<br />
Die Abfallgebühren werden, nach der in 2011 erfolgten Anhebung, in 2013 die zweckgebundene<br />
Rücklage weiter anheben. Dennoch wird der Abfallbereich nicht ohne eventuelle Veränderungen<br />
auskommen können.<br />
So steht vermutlich in 2013 eine Entscheidung des Landgerichts in der Klage des Betriebshofs gegen<br />
den Hochtaunuskreis gegen die unseres Erachtens überhöhten Verbrennungsgebühren für<br />
Haus- und Sperrmüll an. Dieses Urteil könnte richtungsweisend entweder für eine Neukalkulation<br />
dieser Gebühren sein oder die Rhein Main Abfall GmbH in der Weitergabe aller möglichen Kostenarten<br />
an die Gebührenzahler bestätigen.<br />
Zusätzlich sollte in 2013 die politische Entscheidung zur Einführung einer Biotonne fallen, die nach<br />
dem neuen Abfallgesetz bis zum 01.01.2015 bundesweit flächendeckend einzuführen ist. Hier wird<br />
der Betriebshof praktikable und sinnvolle Vorschläge erarbeiten in der Hoffnung, dafür dann politische<br />
Mehrheiten zu finden.<br />
20.4 Beteiligungsmanagement Seite 34 von 162