Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
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Erläuterung von Fachbegriffen<br />
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Außerordentliche Erträge<br />
• Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen<br />
§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB. Diese Definition gilt auch für Nicht-Kapitalgesellschaften.<br />
• Gewinne aus Betriebs- und Teilbetriebsveräußerungen<br />
• Erträge aus dem positiven Ausgang eines für das Unternehmen existenziellen Prozesses<br />
• Erträge aus Forderungsverzicht (Sanierungsgewinne)<br />
• Einmalige Zuschüsse der öffentlichen Hand<br />
Außerordentliche Aufwendungen<br />
• Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft<br />
anfallen § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB.<br />
• Verluste aus der Veräußerung ganzer Betriebe, wesentlicher Betriebsteile oder von bedeutenden<br />
Beteiligungen<br />
• Außerplanmäßige Abschreibungen aus Anlass eines außergewöhnlichen Ereignisses<br />
• Aufwendungen bei negativem Ausgang eines für die Existenz des Unternehmens entscheidenden<br />
Prozesses<br />
Außerordentliches Ergebnis<br />
Saldo aus den ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer, Kapitalertragssteuer, Auflösung der Rückstellungen zu<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />
Sonstige Steuern<br />
Gewerbekapitalsteuer, ausländische Ertragsteuern, Vermögenssteuer, Auflösung von Steuerrückstellungen,<br />
Steuernachzahlungen<br />
Jahresergebnis<br />
→ Gewinn- und Verlustrechnung<br />
Verlustvortrag<br />
Ist die Möglichkeit, in der Vergangenheit aufgelaufene Verluste „anzuschreiben“ (für die Zukunft<br />
stehen zu lassen). Der Verlustvortrag ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.<br />
20.4 Beteiligungsmanagement Seite 150 von 162