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Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg

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Erläuterung von Fachbegriffen<br />

_______________________________________________________________________________<br />

Außerordentliche Erträge<br />

• Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft anfallen<br />

§ 277 Abs. 4 Satz 1 HGB. Diese Definition gilt auch für Nicht-Kapitalgesellschaften.<br />

• Gewinne aus Betriebs- und Teilbetriebsveräußerungen<br />

• Erträge aus dem positiven Ausgang eines für das Unternehmen existenziellen Prozesses<br />

• Erträge aus Forderungsverzicht (Sanierungsgewinne)<br />

• Einmalige Zuschüsse der öffentlichen Hand<br />

Außerordentliche Aufwendungen<br />

• Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft<br />

anfallen § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB.<br />

• Verluste aus der Veräußerung ganzer Betriebe, wesentlicher Betriebsteile oder von bedeutenden<br />

Beteiligungen<br />

• Außerplanmäßige Abschreibungen aus Anlass eines außergewöhnlichen Ereignisses<br />

• Aufwendungen bei negativem Ausgang eines für die Existenz des Unternehmens entscheidenden<br />

Prozesses<br />

Außerordentliches Ergebnis<br />

Saldo aus den ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer, Kapitalertragssteuer, Auflösung der Rückstellungen zu<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag<br />

Sonstige Steuern<br />

Gewerbekapitalsteuer, ausländische Ertragsteuern, Vermögenssteuer, Auflösung von Steuerrückstellungen,<br />

Steuernachzahlungen<br />

Jahresergebnis<br />

→ Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Verlustvortrag<br />

Ist die Möglichkeit, in der Vergangenheit aufgelaufene Verluste „anzuschreiben“ (für die Zukunft<br />

stehen zu lassen). Der Verlustvortrag ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich von Bedeutung.<br />

20.4 Beteiligungsmanagement Seite 150 von 162

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