Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Erläuterung von Fachbegriffen<br />
_______________________________________________________________________________<br />
Verbindlichkeiten<br />
Als Verbindlichkeiten bezeichnet man die Verpflichtungen einer Unternehmung gegenüber Dritten,<br />
deren Höhe und Fälligkeitstermin feststehen. Hierzu zählen etwa Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen an die Unternehmung, Bankkredite in der Höhe des jeweils am Bilanzstichtag in<br />
Anspruch genommenen Betrags, Anleihen, Wechselverbindlichkeiten und Steuerschulden sowie<br />
Darlehen, die nicht von Banken, sondern z.B. von Versicherungen stammen.<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen beziehen sich ebenfalls auf Verpflichtungen gegenüber Dritten. Diese Verpflichtungen<br />
sind dem Grund nach ausreichend sicher zum Bilanzstichtag bereits entstanden. Im Gegensatz<br />
zu den Verbindlichkeiten sind jedoch Höhe und/oder Fälligkeitstermin dieser Verpflichtungen unsicher.<br />
Man spricht daher auch von Rückstellungen für Pensions- und Garantieverpflichtungen oder<br />
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Ein weiteres Beispiel sind Rückstellungen für<br />
noch zu leistende Steuerzahlungen.<br />
Dass die Unternehmung Steuern zahlen muss, steht fest. Die genaue Höhe der Steuerzahlung erfährt<br />
die Unternehmung aber erst mit dem Steuerbescheid im Folgejahr.<br />
Neben diesen Rückstellungen für erwartete Verpflichtungen gegenüber Dritten können auch so<br />
genannte Aufwandsrückstellungen gebildet werden. Zweck der Aufwandsrückstellung ist eine periodengerechte<br />
Erfolgsermittlung. Aufwandsrückstellungen werden z.B. dann gebildet, wenn eine<br />
Maßnahme zur Instandhaltung in der betreffenden Periode unterlassen wurde und in einer späteren<br />
Periode nachgeholt wird. Durch die Bildung einer Rückstellung handelt es sich gewissermaßen um<br />
eine Verpflichtung, die dem Grunde nach bereits entstanden ist, denn die Instandhaltungsmaßnahme<br />
muss ja grundsätzlich durchgeführt werden. Lediglich der Termin ist noch offen.<br />
Rückstellungen stellen somit ein zukunftsorientiertes Element in einer sonst vergangenheitsbezogenen<br />
Bilanz dar. Sie beruhen - zumindest teilweise - auf geplanten bzw. erwarteten, jedoch noch<br />
nicht realisierten Ergebnissen der Unternehmungstätigkeit.<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Die Posten der Rechnungsabgrenzung dienen - ähnlich wie die Aufwandsrückstellungen - der periodengerechten<br />
Zuordnung von Vermögensänderungen auf die einzelnen <strong>Geschäftsjahr</strong>e. Rechnungsabgrenzungsposten<br />
dürfen nur für solche Vorgänge gebildet werden, bei denen im abgelaufenen<br />
<strong>Geschäftsjahr</strong> Einnahmen oder Ausgaben angefallen sind, die jedoch Ertrag oder Aufwand<br />
des folgenden Jahres darstellen. Diese Vorgänge werden transitorische Vorgänge genannt.<br />
Dagegen sind Einnahmen oder Ausgaben, die erst im folgenden Jahr anfallen, die aber als Ertrag<br />
oder Aufwand in das abgelaufene Jahr gehören, als so genannte antizipative Posten unter den Positionen<br />
Forderungen oder Verbindlichkeiten auszuweisen. So sind etwa Zinsen für das abgelaufene<br />
<strong>Geschäftsjahr</strong> die erst im nächsten Jahr zu zahlen sind, als Verbindlichkeit zu bilanzieren.<br />
Auf der Aktivseite der Bilanz sind Ausgaben als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, die in<br />
der Abrechnungsperiode angefallen sind, die aber Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag<br />
darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Entsprechend erfassen Rechnungsabgrenzungsposten<br />
auf der Passivseite Einnahmen vor dem Bilanzstichtag soweit sie als Ertrag für eine bestimmte Zeit<br />
nach diesem Stichtag anzusehen sind (§ 250 Abs. 2 HGB). Beispiele für derartige Abgrenzungsposten<br />
sind getätigte oder erhaltene Vorauszahlungen für Miete, Pacht, Zinsen, Beiträge und Versicherungsprämien.<br />
20.4 Beteiligungsmanagement Seite 147 von 162