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Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg

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Abwasserverband Oberes Erlenbachtal<br />

_______________________________________________________________________________<br />

10.1 Abwasserverband Oberes Erlenbachtal<br />

Rechtsform<br />

Wasserverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände<br />

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -<br />

Anschrift<br />

Ahlweg 41<br />

61352 <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />

Telefon: 06172 185 323 - 0<br />

Fax: 06172 185 323 - 50<br />

E-Mail: info@kaoe.de<br />

Internet: -----------------<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Der Verband hat die Aufgabe, das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser abzuleiten, zu behandeln,<br />

zu reinigen, und zu diesem Zweck Gruppensammler einschließlich der erforderlichen<br />

Rückhaltebecken und eine gemeinsame Gruppenkläranlage zu planen, zu bauen, zu betreiben<br />

und zu unterhalten.<br />

Zu den Verbandsaufgaben gehört nicht der Betrieb der Ortsentwässerung der Mitgliedsgemeinden<br />

und dort ggf. notwendige Abwasservorbehandlung.<br />

Die Reinigung der Ortskanalisation in dem zum Verbandsgebiet gehörenden Gemarkungen der<br />

Mitgliedsgemeinden ist Verbandsaufgabe. Der Reinigungsumfang richtet sich im Allgemeinen<br />

nach dem Arbeitsblatt A 147 Teil 2 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) und nach den<br />

Vorschriften der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung-<br />

EKVO) in der jeweils neuesten Fassung.<br />

Der Verband kann jedoch im Auftrag und auf Kosten der Mitgliedsgemeinden zusätzliche Reinigungen<br />

der kommunalen Entwässerungsanlagen durchführen.<br />

Der Verband behält sich die jederzeitige Kontrolle und labortechnische Prüfung im Bereich der<br />

Hauptsammler, der betroffenen Ortskanalisation und direkt bei den oder dem Verursacher vor.<br />

Beteiligung seit (zugleich Gründung)<br />

07.06.1963<br />

Anteil<br />

8 von 35 Stimmen<br />

Verbandsmitglieder<br />

• Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe für ihren Stadtteil Ober-Erlenbach<br />

• Stadt Friedrichsdorf<br />

• Gemeinde Wehrheim für ihre Ortsteile Wehrheim<br />

• Obernhain einschl. des „Hessenparks“<br />

Verbandsversammlung (<strong>Geschäftsjahr</strong> <strong>2012</strong>)<br />

Die Verbandsversammlung besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus je drei Vertretern der Mitglieder<br />

des Verbandes. Diese werden im Fall einer Verhinderung durch Stellvertreter vertreten.<br />

Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.<br />

20.4 Beteiligungsmanagement Seite 133 von 162

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