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Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg

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Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)<br />

_______________________________________________________________________________<br />

9.1 Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)<br />

Rechtsform<br />

Zweckverband<br />

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -<br />

Anschrift<br />

Ludwig-Erhard-Anlage 1-4<br />

61352 <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />

Telefon: 06172 999 4400<br />

Fax: 06172 999 9808<br />

E-Mail: info@verkehrsverband-hochtaunus.de<br />

Internet: www.verkehrsverband-hochtaunus.de<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Aufbau und Vorhaltung eines möglichst flächendeckenden Verkehrssystems im Rahmen eines<br />

Gesamtkonzepts im Gebiet des Hochtaunuskreises für den öffentlichen Personennahverkehr<br />

für Schiene und Straße. Das Verkehrssystem soll unter Verknüpfung von Bahn- und Busverkehr<br />

einschließlich des Schülerbusverkehrs in seinem Liniennetz, in seiner Fahrplangestaltung<br />

und in seinem Tarifsystem möglichst einheitlich und aufeinander abgestimmt sein. Die Querverbindungen<br />

im Kreisgebiet und das Verkehrsangebot in verkehrsschwachen Zeiten sollen<br />

durch den VHT gefördert werden. Hierzu kann der Zweckverband alle tatsächlichen und rechtlichen<br />

Handlungen vornehmen oder vornehmen lasse, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich<br />

sind; dies gilt insbesondere für den Abschluss von Verträgen, den Erwerb von Einrichtungen<br />

und Verkehrsgenehmigungen und die Einräumung von Nutzungsrechten. Der Zweckverband<br />

kann sich zur Erfüllung von Aufgaben Dritter bedienen.<br />

Beteiligung seit (zugleich Gründung)<br />

Umlage Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />

16.12.1987<br />

292.482 € (5,60 € pro Einwohner)<br />

Soweit die sonstigen Einnahmen des Zweckverbandes zur Deckung des Finanzbedarfs nicht<br />

ausreichen, erhebt er von seinen Mitgliedern eine jährliche Verbandsumlage. Die dem Zweckverband<br />

angehörenden Städte und Gemeinden des Hochtaunuskreises zahlen o.g. Umlagebeitrag<br />

p.a. je Gemeindeeinwohner. Darüber hinaus entrichtet der Hochtaunuskreis eine Jahresumlage,<br />

die sich aus dem Gesamtfinanzierungsbedarf des Zweckverbandes unter Berücksichtigung<br />

der vorstehend genannten Umlagebeiträge und der sonstigen Einnahmen des VHT ergibt<br />

(Finanzierungsergänzungsumlage).<br />

Verbandsversammlung (<strong>Geschäftsjahr</strong> <strong>2012</strong>)<br />

Die Verbandsversammlung besteht nach § 5 Abs. 1 Verbandssatzung aus je zwei Vertretern<br />

der Verbandsmitglieder, die von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für<br />

deren Amtszeit gewählt werden. Die Vertreter werden im Fall ihrer Verhinderung von den für<br />

sie bestellten Stellvertretern vertreten.<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe hat am 16.06.2011 folgende<br />

Personen in die Verbandsversammlung gewählt:<br />

• Peter Schmidt, Stadtverordneter Stimmführer<br />

• Wolfram Kister, Stadtverordneter Vertreter Stimmführer<br />

• Margit Courbeaux, Stadtverordnete 1. Stellvertreterin<br />

• Roland Mittmann, Stadtverordneter 2. Stellvertreter<br />

20.4 Beteiligungsmanagement Seite 129 von 162

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