Beteiligungsbericht Geschäftsjahr 2012 - Bad Homburg
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Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)<br />
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9.1 Verkehrsverband Hochtaunus (VHT)<br />
Rechtsform<br />
Zweckverband<br />
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -<br />
Anschrift<br />
Ludwig-Erhard-Anlage 1-4<br />
61352 <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />
Telefon: 06172 999 4400<br />
Fax: 06172 999 9808<br />
E-Mail: info@verkehrsverband-hochtaunus.de<br />
Internet: www.verkehrsverband-hochtaunus.de<br />
Unternehmensgegenstand<br />
Aufbau und Vorhaltung eines möglichst flächendeckenden Verkehrssystems im Rahmen eines<br />
Gesamtkonzepts im Gebiet des Hochtaunuskreises für den öffentlichen Personennahverkehr<br />
für Schiene und Straße. Das Verkehrssystem soll unter Verknüpfung von Bahn- und Busverkehr<br />
einschließlich des Schülerbusverkehrs in seinem Liniennetz, in seiner Fahrplangestaltung<br />
und in seinem Tarifsystem möglichst einheitlich und aufeinander abgestimmt sein. Die Querverbindungen<br />
im Kreisgebiet und das Verkehrsangebot in verkehrsschwachen Zeiten sollen<br />
durch den VHT gefördert werden. Hierzu kann der Zweckverband alle tatsächlichen und rechtlichen<br />
Handlungen vornehmen oder vornehmen lasse, die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich<br />
sind; dies gilt insbesondere für den Abschluss von Verträgen, den Erwerb von Einrichtungen<br />
und Verkehrsgenehmigungen und die Einräumung von Nutzungsrechten. Der Zweckverband<br />
kann sich zur Erfüllung von Aufgaben Dritter bedienen.<br />
Beteiligung seit (zugleich Gründung)<br />
Umlage Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe<br />
16.12.1987<br />
292.482 € (5,60 € pro Einwohner)<br />
Soweit die sonstigen Einnahmen des Zweckverbandes zur Deckung des Finanzbedarfs nicht<br />
ausreichen, erhebt er von seinen Mitgliedern eine jährliche Verbandsumlage. Die dem Zweckverband<br />
angehörenden Städte und Gemeinden des Hochtaunuskreises zahlen o.g. Umlagebeitrag<br />
p.a. je Gemeindeeinwohner. Darüber hinaus entrichtet der Hochtaunuskreis eine Jahresumlage,<br />
die sich aus dem Gesamtfinanzierungsbedarf des Zweckverbandes unter Berücksichtigung<br />
der vorstehend genannten Umlagebeiträge und der sonstigen Einnahmen des VHT ergibt<br />
(Finanzierungsergänzungsumlage).<br />
Verbandsversammlung (<strong>Geschäftsjahr</strong> <strong>2012</strong>)<br />
Die Verbandsversammlung besteht nach § 5 Abs. 1 Verbandssatzung aus je zwei Vertretern<br />
der Verbandsmitglieder, die von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für<br />
deren Amtszeit gewählt werden. Die Vertreter werden im Fall ihrer Verhinderung von den für<br />
sie bestellten Stellvertretern vertreten.<br />
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> v.d.Höhe hat am 16.06.2011 folgende<br />
Personen in die Verbandsversammlung gewählt:<br />
• Peter Schmidt, Stadtverordneter Stimmführer<br />
• Wolfram Kister, Stadtverordneter Vertreter Stimmführer<br />
• Margit Courbeaux, Stadtverordnete 1. Stellvertreterin<br />
• Roland Mittmann, Stadtverordneter 2. Stellvertreter<br />
20.4 Beteiligungsmanagement Seite 129 von 162