Erfolgreich zu Öffentlichen Aufträgen in Frankreich - Epp & Kühl ...
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<strong>Erfolgreich</strong> <strong>zu</strong> <strong>Öffentlichen</strong><br />
<strong>Aufträgen</strong> <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>
Öffentliche Aufträge bergen e<strong>in</strong><br />
erhebliches Potenzial für leistungsfähige<br />
Unternehmen aller Branchen. Das<br />
Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge <strong>in</strong><br />
der EU – d.h. der E<strong>in</strong>kauf von Gütern,<br />
Dienstleistungen und Bauleistungen durch<br />
Regierungen und Körperschaften des<br />
öffentlichen Rechts – wird auf 15 Mrd.<br />
Euro geschätzt bzw. 16% des<br />
Brutto<strong>in</strong>landsprodukts der Union. In<br />
<strong>Frankreich</strong> werden jährlich öffentliche<br />
Aufträge im Wert von 120 Mrd. Euro<br />
vergeben, was 6,3% des französischen<br />
Brutto<strong>in</strong>landsprodukts entspricht.<br />
Der Beschaffungskatalog umfasst Güter<br />
und Leistungen nahe<strong>zu</strong> aller<br />
Wirtschaftszweige, angefangen von<br />
alltäglichen Gebrauchsmaterialien bis h<strong>in</strong><br />
<strong>zu</strong> komplexen Anlagen und technischen<br />
Spezialgeräten sowie Hoch- und Tiefbauarbeiten.<br />
H<strong>in</strong><strong>zu</strong> kommen Dienstleistungen<br />
wie Re<strong>in</strong>igungs-, Um<strong>zu</strong>gsdienste,<br />
Reparatur- und Wartungsarbeiten. Das<br />
bedeutet, dass fast jedes am Markt tätige<br />
Unternehmen für öffentliche Aufträge <strong>in</strong><br />
Frage kommt.<br />
Seit der E<strong>in</strong>führung des EU-<br />
B<strong>in</strong>nenmarktes Anfang der 90er Jahre<br />
müssen größere Beschaffungsvorhaben<br />
europaweit ausgeschrieben werden, was<br />
Unternehmen neue Marktchancen<br />
eröffnet. Auch ist die Teilnahme an<br />
nationalen Ausschreibungen anderer EU-<br />
Länder möglich, wovon <strong>in</strong>sbesondere<br />
Unternehmen <strong>in</strong> grenznahen Gebieten wie<br />
der Großregion Saar-Lor-Lux profitieren<br />
können.<br />
Der vorliegende Leitfaden soll<br />
Unternehmen die wesentlichen<br />
Grundlagen der öffentlichen Auftragsvergabe<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> vermitteln und ihnen<br />
den E<strong>in</strong>stieg <strong>in</strong> das <strong>Frankreich</strong>-Geschäft<br />
erleichtern.<br />
Der Leitfaden wurde mit größter Sorgfalt<br />
<strong>zu</strong>sammengestellt. Für die Richtigkeit der<br />
Informationen übernimmt die EIC Trier<br />
GmbH jedoch ke<strong>in</strong>e Gewähr. Dieser<br />
Leitfaden ersetzt <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Fall e<strong>in</strong>e<br />
rechtliche Beratung. Für Verbesserungsvorschläge,<br />
sachliche H<strong>in</strong>weise<br />
und Anregungen s<strong>in</strong>d wir jederzeit<br />
dankbar. Für weitere Informationen<br />
wenden Sie sich bitte an: EIC Trier GmbH,<br />
Dagmar Lübeck, Tel.: 0651/ 97 567-16, E-<br />
Mail: luebeck@eic-trier.de.<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
Die öffentliche Auftragsvergabe ist <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong> im Code des marchés publics<br />
(<strong>in</strong> der Fassung vom September 2006,<br />
konsolidierte Version vom 1.6.2011)<br />
geregelt. Dieser ist gültig für Aufträge, die<br />
von der Regierung, von staatlichen<br />
E<strong>in</strong>richtungen nicht gewerblicher oder<br />
kommerzieller Art und Gebietskörperschaften<br />
und ihren öffentlichen<br />
E<strong>in</strong>richtungen vergeben werden.<br />
2
Aufgrund ihres kommerziellen Charakters<br />
fallen Staatsbetriebe (z.B. Electricité de<br />
France, SNCF, Banque de France…) nicht<br />
unter den Anwendungsbereich des Code<br />
des marchés publics. Diese staatlichen<br />
Unternehmen unterliegen jedoch nach EU-<br />
Recht dem Wettbewerbsgrundsatz und<br />
der Veröffentlichungspflicht, was <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong> <strong>in</strong> der Verordnung Nr. 2005-<br />
649 vom 6.6.2005 geregelt ist.<br />
Die Gesetze <strong>zu</strong>m öffentlichen Auftragswesen<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> s<strong>in</strong>d im Internet<br />
<strong>zu</strong>gänglich unter:<br />
http://www.economie.gouv.fr/daj ><br />
marchés publics > les textes<br />
Nach der Art der Leistung unterscheidet<br />
der Code des marchés publics zwischen<br />
den Kategorien der Bauvorhaben<br />
(travaux), Lieferungen (fournitures) und<br />
Dienstleistungen (services). Der<br />
Baubereich umfasst die eigentliche<br />
Bautätigkeit (travaux de bâtiment) und das<br />
Bau<strong>in</strong>genieurwesen (génie civil).<br />
Universitäten und nationale<br />
polytechnische Institute<br />
- Régions<br />
- Départements<br />
- Communes (Geme<strong>in</strong>den)<br />
- EPL (Établissements publics<br />
locaux), z.B. Schulen<br />
- EPCI (Établissements publics de<br />
coopération <strong>in</strong>tercommunale),<br />
<strong>in</strong>terkommunale<br />
Zusammenschlüsse<br />
- OPHLM und OPAC, sozialer<br />
Wohnungsbau<br />
- Krankenhäuser<br />
- GIP (Groupements d’<strong>in</strong>térêt public),<br />
Interessenverbände<br />
- SEM (Société d’économie mixte),<br />
z.B. <strong>in</strong> den Bereichen Immobilien,<br />
Straßenbau, Dienstleistungen<br />
3. Vergabegrundsätze<br />
Öffentliche Auftraggeber müssen sich im<br />
Rahmen der Auftragsvergabe an folgende<br />
Grundsätze halten:<br />
2. Öffentliche Auftraggeber<br />
Laut Statistiken handelt es sich um ca.<br />
80.000 E<strong>in</strong>richtungen, die <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
dem Vergaberecht unterliegen:<br />
- M<strong>in</strong>isterien<br />
- EPN (Établissements publics<br />
nationaux), z.B. die<br />
Nationalbibliothek, Museen,<br />
- Freier Zugang <strong>zu</strong> öffentlichen<br />
<strong>Aufträgen</strong>: Dieser Grundsatz ist<br />
<strong>in</strong>sbesondere auch bei der<br />
Teilnahme an grenzüberschreitenden<br />
Ausschreibungsverfahren<br />
von Bedeutung, da<br />
demnach ke<strong>in</strong>e ausländischen<br />
Unternehmen <strong>zu</strong>gunsten <strong>in</strong>ländischer<br />
Unternehmen benachteiligt<br />
werden dürfen.<br />
3
- Grundsatz der Gleichbehandlung<br />
zwischen den Bewerbern, d.h. alle<br />
Unternehmen, die e<strong>in</strong> den<br />
Vorschriften entsprechendes<br />
Angebot abgegeben haben,<br />
müssen <strong>in</strong> die Wertung e<strong>in</strong>bezogen<br />
werden.<br />
- Grundsatz der Transparenz: Dieser<br />
Grundsatz verlangt vom Aufraggeber,<br />
dass die <strong>zu</strong> vergebenden<br />
Aufträge <strong>in</strong> den Medien bekannt<br />
gemacht werden.<br />
- Grundsatz der Wirtschaftlichkeit:<br />
Demnach s<strong>in</strong>d öffentliche<br />
Auftraggeber <strong>zu</strong>m sparsamen<br />
Umgang mit öffentlichen Geldern<br />
verpflichtet. Den Zuschlag erhält<br />
das wirtschaftlich günstigste<br />
Angebot. Hier ist nicht alle<strong>in</strong>e der<br />
Angebotspreis entscheidend,<br />
sondern das Preis-Leistungsverhältnis.<br />
Auch die Beteiligung von kle<strong>in</strong>en und<br />
mittleren Unternehmen an Ausschreibungsverfahren<br />
wird <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
gefördert. Sie erbr<strong>in</strong>gen Leistungen als<br />
Subunternehmer bzw. schließen sich mit<br />
anderen Unternehmen <strong>zu</strong>r Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />
<strong>zu</strong>sammen. Außerdem muss<br />
der öffentliche Auftraggeber e<strong>in</strong>e<br />
Ausschreibung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Lose aufteilen,<br />
wann immer möglich.<br />
4. Vergabearten<br />
In <strong>Frankreich</strong> unterscheidet man zwischen<br />
dem kodifizierten (Procedure formalisée)<br />
und dem adaptierten Verfahren<br />
(Procedure adaptée).<br />
Kodifizierte Verfahrensarten<br />
Offenes Verfahren (Appel d’offre ouvert):<br />
Mittels e<strong>in</strong>er öffentlichen Ausschreibung<br />
gibt der Auftraggeber bekannt, dass er<br />
beabsichtigt, e<strong>in</strong>e bestimmte Leistung <strong>zu</strong><br />
vergeben. Daraufh<strong>in</strong> können alle<br />
<strong>in</strong>teressierten Unternehmen e<strong>in</strong> Angebot<br />
e<strong>in</strong>reichen. Der Aufraggeber wählt das<br />
wirtschaftlich günstigste Angebot aus.<br />
Nichtoffenes Verfahren (Appel d’offre<br />
restre<strong>in</strong>t): Bei dieser Verfahrensart können<br />
nur diejenigen Bieter e<strong>in</strong> Angebot<br />
abgeben, die nach e<strong>in</strong>er Vorauswahl vom<br />
Auftraggeber <strong>zu</strong>r Angebotsabgabe<br />
aufgefordert werden. Das Verfahren läuft<br />
<strong>in</strong> zwei Schritten ab. Zunächst kann jeder<br />
Bewerber auf die Bekanntmachung e<strong>in</strong>es<br />
Auftrages h<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Antrag auf Teilnahme<br />
an dem Verfahren e<strong>in</strong>reichen. Daraufh<strong>in</strong><br />
werden die Bewerber e<strong>in</strong>er Eignungsprüfung<br />
unterzogen. In e<strong>in</strong>er zweiten<br />
Phase fordert der öffentliche Auftraggeber<br />
die ausgewählten Bewerber auf, e<strong>in</strong><br />
Angebot ab<strong>zu</strong>geben.<br />
Verhandlungsverfahren (Procédure<br />
négociée): Hierbei handelt der<br />
Auftraggeber mit e<strong>in</strong>em oder mehreren<br />
4
Unternehmen se<strong>in</strong>er Wahl die<br />
Auftragsbed<strong>in</strong>gungen aus. Dieses<br />
Verfahren kann mit oder ohne<br />
vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb<br />
erfolgen. Verhandlungsverfahren können<br />
nur <strong>in</strong> den Bereichen angewendet werden,<br />
die im Artikel 35 des Code des marchés<br />
publics genannt werden (z.B. nur e<strong>in</strong><br />
Unternehmen kommt <strong>in</strong> Betracht,<br />
Dr<strong>in</strong>glichkeit, Zusatzauftrag <strong>zu</strong> e<strong>in</strong>em<br />
bestehenden Auftrag).<br />
Bei <strong>Aufträgen</strong> unterhalb von 4.000 Euro<br />
gibt es ke<strong>in</strong>e Veröffentlichungspflicht und<br />
der Auftraggeber kann sich direkt an e<strong>in</strong><br />
Unternehmen se<strong>in</strong>er Wahl wenden<br />
(Marché de gré à gré).<br />
Auswahlverfahren (Concours): Dieses<br />
Verfahren f<strong>in</strong>det <strong>in</strong>sbesondere Anwendung<br />
bei der Auftragsvergabe von<br />
Architektenleistungen. Nach der Vergabebekanntmachung<br />
und der Empfangnahme<br />
der Bewerbungen und Entwürfe<br />
untersucht e<strong>in</strong>e Jury die Eignung der<br />
Bewerber und gibt e<strong>in</strong>e Stellungnahme ab.<br />
Der Öffentliche Auftraggeber verhandelt<br />
anschließend mit allen Bewerbern und trifft<br />
unter der Beachtung e<strong>in</strong>er von der Jury<br />
erstellten Rangliste e<strong>in</strong>e Entscheidung.<br />
Wettbewerblicher Dialog (Dialogue<br />
compétitif): Auftraggeber können e<strong>in</strong>en<br />
solchen Dialog durchführen, wenn die<br />
technischen Gegebenheiten oder die<br />
rechtlichen und f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
des Projektes nicht genau<br />
def<strong>in</strong>iert werden können. Dieses Verfahren<br />
wird bei besonders komplexen<br />
Beschaffungsvorhaben angewendet, um<br />
Lösungsvorschläge von Seiten der<br />
Wirtschaft <strong>zu</strong> bekommen.<br />
Adaptiertes Verfahren<br />
Diese Verfahrensart erfolgt vom Pr<strong>in</strong>zip<br />
nach den Regeln des Wettbewerbs und<br />
der Publizität, mit der Ausnahme, dass<br />
hier nicht die Vorgaben des Code des<br />
marchés publics <strong>zu</strong>grunde gelegt werden,<br />
sondern lediglich die Vorgaben des<br />
öffentlichen Auftraggebers.<br />
Dieses Verfahren darf jedoch nur im Falle<br />
von bestimmten Auftragswerten angewendet<br />
werden.<br />
Übersicht Schwellenwerte für die Verfahrensarten<br />
Bauaufträge<br />
Auftraggeber bis 4.000 Euro 4.000 bis 5.000.000<br />
Euro<br />
Staat, lokale<br />
Freihändige Vergabe Adaptiertes Verfahren<br />
Gebietskörperschaften (Marché de gré à gré) (Procédure adaptée)<br />
> 5.000.000 Euro<br />
Offenes Verfahren<br />
(Appel d'offres)<br />
5
Lieferungen und Dienstleistungen<br />
Auftraggeber bis 4.000 Euro 4.000 bis 130.000<br />
Euro<br />
Staat<br />
Freihändige Vergabe Adaptiertes Verfahren<br />
(Marché de gré à gré) (Procédure adaptée)<br />
> 130.000 Euro<br />
Offenes Verfahren<br />
(Appel d'offres)<br />
Auftraggeber bis 4.000 Euro 4.000 bis 200.000<br />
Euro<br />
lokale<br />
Freihändige Vergabe Adaptiertes Verfahren<br />
Gebietskörperschaften (Marché de gré à gré) (Procédure adaptée)<br />
> 200.000 Euro<br />
Offenes Verfahren<br />
(Appel d'offres)<br />
5. Recherche nach öffentlichen<br />
Ausschreibungen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
Ausschreibungen oberhalb der EU-<br />
Schwellenwerte unterliegen dem EU-<br />
Wettbewerbsrecht und müssen <strong>in</strong> der<br />
TED-Datenbank veröffentlicht werden<br />
(Tenders Electronic Daily):<br />
http://ted.europa.eu<br />
Nationale Ausschreibungen müssen <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong> ab e<strong>in</strong>em Auftragswert von<br />
90.000 Euro im „Bullet<strong>in</strong> Officiel des Offres<br />
et des Annonces des Marchés Publics“<br />
(BOAMP) veröffentlicht werden:<br />
http://journaul-officiel.gouv.fr , oder im<br />
Journal d’Annonces Légales (JAL):<br />
http://www.annonces-legales.fr/<br />
Ausschreibungen der französischen<br />
Regierung s<strong>in</strong>d hier <strong>zu</strong> f<strong>in</strong>den:<br />
http://www.marches-publics.gouv.fr<br />
Das Auftragsberatungscentre Rhe<strong>in</strong>land-<br />
Pfalz bietet Unternehmen e<strong>in</strong>en<br />
Recherchedienst für öffentliche<br />
Ausschreibungen an. Im Ausschreibungspaket<br />
für die Großregion s<strong>in</strong>d<br />
Ausschreibungen aus Lothr<strong>in</strong>gen,<br />
Wallonien, Luxemburg, Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />
und Saarland enthalten. Nähere<br />
Informationen unter: http://www.abc-rlp.de,<br />
Ausschreibungen aus ganz <strong>Frankreich</strong><br />
können über das ETIS-Portal bezogen<br />
werden: http://trier.etisportal.com<br />
Außerdem werden Ausschreibungen <strong>in</strong><br />
regionalen oder lokalen Tageszeitungen<br />
bekannt gegeben. Hier ist für die<br />
Großregion z.B. der Republica<strong>in</strong> Lorra<strong>in</strong><br />
aus Metz <strong>zu</strong> nennen:<br />
http://www.republica<strong>in</strong>-lorra<strong>in</strong>.fr/<br />
6
Übersicht Schwellenwerte und Veröffentlichungsmedien<br />
Bauaufträge<br />
Auftraggeber 4.000 bis 90.000 Euro 90.000 bis 5.000.000<br />
Euro<br />
Staat, lokale<br />
Regionalpresse BOAMP oder JAL, evtl.<br />
Gebietskörperschaften<br />
auch Fachpresse<br />
> 5.000.000 Euro<br />
BOAMP und TED<br />
Lieferungen und Dienstleistungen<br />
Auftraggeber 4.000 bis 90.000 Euro 4.000 bis 130.000<br />
Euro<br />
Staat Regionalpresse BOAMP oder JAL, evtl.<br />
auch Fachpresse<br />
> 130.000 Euro<br />
BOAMP und TED<br />
Auftraggeber 4.000 bis 90.000 Euro 4.000 bis 200.000<br />
Euro<br />
lokale<br />
Regionalpresse BOAMP oder JAL, evtl.<br />
Gebietskörperschaften<br />
auch Fachpresse<br />
> 200.000 Euro<br />
BOAMP und TED<br />
6. Zulassungsvorausset<strong>zu</strong>ngen und<br />
Nachweise für e<strong>in</strong>e Bewerbung<br />
Die Bewerbung für e<strong>in</strong>e Ausschreibung<br />
umfasst verschiedene Dokumente und<br />
Unterlagen, <strong>zu</strong>sammengefasst im „Dossier<br />
de consultation des entreprises (DCE)“.<br />
Zum Dossier gehören <strong>zu</strong>nächst das<br />
Bewerbungsschreiben (Lettre de<br />
consultation) und das sogenannte RC<br />
(Règlement de consultation), das Angaben<br />
über die e<strong>in</strong><strong>zu</strong>reichenden Dokumente,<br />
Antwortverzögerungen oder Vergabekriterien<br />
enthält. H<strong>in</strong><strong>zu</strong> kommt die<br />
Verpflichtungserkärung des Bewerbers<br />
(Acte d’engagement) h<strong>in</strong>sichtlich des<br />
Angebots und <strong>in</strong>sbesondere des Preises,<br />
genauso wie es im Falle e<strong>in</strong>er späteren<br />
Annahme von beiden Parteien <strong>zu</strong><br />
unterzeichnen ist.<br />
Obligatorisch für alle Ausschreibungen<br />
s<strong>in</strong>d die „Conformation de ses<br />
compétences professionelles“ und die<br />
„Conformité à ses obligations sociales et<br />
fiscales“. Beim ersten Dokument handelt<br />
es sich um Befähigungsnachweise. Die<br />
zweite Unterlage ist e<strong>in</strong>e Eigenerklärung<br />
über die bis <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der<br />
Ausschreibung erfüllte Zahlung der<br />
Steuern und Sozialabgaben. Außerdem<br />
darf über das Vermögen des Bewerbers<br />
ke<strong>in</strong> Insolvenzverfahren eröffnet se<strong>in</strong>.<br />
7
Artikel 44 und 45 des Code des marchés<br />
publics geben e<strong>in</strong>en Überblick darüber,<br />
welche Dokumente vom Bieter gefordert<br />
werden können:<br />
- Angaben <strong>zu</strong>r Fachkunde und<br />
Leistungsfähigkeit (Befähigungsnachweise,<br />
Personalbestand,<br />
technische Ausstattung, Bilanzen)<br />
- Angaben <strong>zu</strong>r Zuverlässigkeit (ke<strong>in</strong>e<br />
schweren Verfehlungen, Nachweis<br />
über die ordnungsgemäße Zahlung<br />
von Steuern und Sozialabgaben)<br />
- Referenzen<br />
- Zertifikate über Qualität und<br />
Umweltmanagement (EMAS)<br />
Es kann ferner e<strong>in</strong>e Bau- oder<br />
Berufshaftpflichtversicherung verlangt<br />
werden. Sollten die Dokumente nicht<br />
vollständig se<strong>in</strong>, kann der Bieter sie<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von zehn Tagen<br />
nachreichen.<br />
Falls die Dokumente, die der Bieter<br />
e<strong>in</strong>reicht, nicht <strong>in</strong> französischer Sprache<br />
verfasst s<strong>in</strong>d, kann der öffentliche<br />
Auftraggeber e<strong>in</strong>e Überset<strong>zu</strong>ng<br />
nachfragen (mit dem Zusatz „certifié<br />
conforme à l’orig<strong>in</strong>al), unterschrieben von<br />
e<strong>in</strong>em vereidigten Übersetzer.<br />
H<strong>in</strong>weis:<br />
Die Bewerber werden oft vom<br />
Auftraggeber aufgefordert, mit dem<br />
Angebot standardisierte Formulare<br />
e<strong>in</strong><strong>zu</strong>reichen (Déclaration du candidat,<br />
Formulaires DC). Die Formulare können<br />
hier herunter geladen werden:<br />
http://www.economie.gouv.fr/daj ><br />
marchés publics > les formulaires<br />
Übersicht Formulare<br />
Formular Französischer Titel Deutsche Überset<strong>zu</strong>ng<br />
DC1 Lettre de candidature -<br />
Habilitation du mandataire par<br />
ses cotraitants<br />
Bewerbungsschreiben –<br />
Bevollmächtigung des<br />
Auftragnehmers durch die<br />
Mitglieder der<br />
Bietergeme<strong>in</strong>schaft<br />
DC2<br />
Déclaration du candidat<br />
<strong>in</strong>dividuel ou du membre du<br />
groupement<br />
Erklärung des Bieters oder der<br />
Mitglieder e<strong>in</strong>er<br />
Bietergeme<strong>in</strong>schaft, dass alle<br />
Sozialversicherungs- und<br />
Steuerpflichten erfüllt wurden<br />
DC3 Acte d'engagement Verpflichtungserkärung<br />
DC4 Déclaration de sous-traitance Erklärung <strong>zu</strong>m E<strong>in</strong>satz von<br />
Subunternehmen<br />
8
7. Prüfung und Wertung der<br />
Angebote<br />
Bei der Wertung der Angebote werden<br />
verspätet e<strong>in</strong>gegangene Angebote und<br />
nicht unterschriebene Angebote zw<strong>in</strong>gend<br />
ausgeschlossen. Angebote mit fehlenden<br />
Angaben können ausgeschlossen werden.<br />
Wenn fehlende Angaben nachgefordert<br />
werden, muss diese Möglichkeit allen<br />
Bietern e<strong>in</strong>geräumt werden. Das Angebot<br />
ist <strong>in</strong> französischer Sprache ab<strong>zu</strong>fassen,<br />
<strong>zu</strong> unterschreiben und sämtliche Seiten<br />
s<strong>in</strong>d <strong>zu</strong> nummerieren. Das Angebot ist <strong>in</strong><br />
der Form e<strong>in</strong>er Verpflichtungserklärung<br />
ab<strong>zu</strong>fassen.<br />
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich<br />
günstigste Angebot erteilt. Auswahlkriterien<br />
<strong>zu</strong>r Bestimmung des<br />
wirtschaftlichsten Angebotes s<strong>in</strong>d neben<br />
dem Preis z.B. die Gebrauchskosten, der<br />
technische Wert der Leistung, die<br />
Ausführungsfristen, der Kundenservice,<br />
Ästhetik und Funktionalität, Lieferfristen,<br />
der <strong>in</strong>novative Charakter, die Umweltverträglichkeit,<br />
etc.<br />
Zusätzliche Kriterien s<strong>in</strong>d, wenn sie durch<br />
den Auftragsgegenstand gerechtfertigt<br />
s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> der Vergabebekanntmachung und<br />
den Angebotsunterlagen bekannt <strong>zu</strong><br />
geben. Wenn der öffentliche Auftraggeber<br />
nur e<strong>in</strong> Wertungsmerkmal bestimmt, muss<br />
dies zw<strong>in</strong>gend der Preis se<strong>in</strong>. Das<br />
Wertungsmerkmal „bekannt und bewährt“<br />
ist ke<strong>in</strong> <strong>zu</strong>lässiges Zuschlagskriterium.<br />
E<strong>in</strong> Angebot, welches ungewöhnlich<br />
niedrig liegt, ist aus<strong>zu</strong>schließen. Vor<br />
dessen Ausschluss muss der öffentliche<br />
Auftraggeber jedoch das Unternehmen<br />
da<strong>zu</strong> auffordern, die Kalkulation se<strong>in</strong>es<br />
Angebotes offen <strong>zu</strong> legen.<br />
8. Informationspflichten an die<br />
Bieter<br />
Sobald der öffentliche Auftraggeber den<br />
Zuschlag erteilt hat und der Inhalt des<br />
Vertrages bestätigt wurde, unterzeichnet<br />
er den Vertrag und teilt dies dem<br />
berücksichtigten Bieter mit (Artikel 80<br />
Code des marchés publics). Der Tag der<br />
Zustellung des Informationsschreibens<br />
über den Zuschlag setzt den Lauf des<br />
Vertrages und damit die Ausführungsfristen<br />
<strong>in</strong> Gang.<br />
Naturgemäß betrifft dieser Abschluss des<br />
Ausschreibungsverfahrens auch die<br />
Unternehmen, deren Angebot nicht<br />
berücksichtigt wurde. In Anwendung des<br />
Artikel 80 Absatz 1 Ziffer 1 Code des<br />
marchés publics muss der öffentliche<br />
Auftraggeber die nicht berücksichtigten<br />
Bieter hiervon <strong>in</strong> Kenntnis setzen, und<br />
zwar kurzfristig und unter Angabe der<br />
Gründe der Nichtberücksichtigung.<br />
Nach Absendung der Bekanntgabe über<br />
den Zuschlag muss der öffentliche<br />
Auftraggeber e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destfrist von 10<br />
Tagen e<strong>in</strong>halten, bevor er den betroffenen<br />
Vertrag unterzeichnen darf. Es handelt<br />
sich dabei um e<strong>in</strong>e Art „Stand Still“, der es<br />
den nicht berücksichtigten Bietern<br />
ermöglichen soll, gegen die Entscheidung<br />
9
vor<strong>zu</strong>gehen. Wird diese Frist von 10<br />
Tagen nicht e<strong>in</strong>gehalten, so können die<br />
nicht berücksichtigten Bieter das<br />
Verfahren anfechten.<br />
Wird der nicht berücksichtigte Bieter nicht<br />
gemäß Artikel 80 Code des marchés<br />
publics benachrichtigt, so ist er auf se<strong>in</strong>en<br />
schriftlichen Antrag h<strong>in</strong> über die Gründe<br />
der Nichtberücksichtigung se<strong>in</strong>er Bieterschaft<br />
oder se<strong>in</strong>es Angebots <strong>in</strong>nerhalb von<br />
15 Tagen nach Erhalt des Antrages <strong>zu</strong><br />
<strong>in</strong>formieren. Wird das Angebot nicht<br />
berücksichtigt und entspricht es den<br />
formalen Anforderungen an e<strong>in</strong> Angebot,<br />
muss der öffentliche Auftraggeber dem<br />
Bieter ferner die Charakteristika und<br />
Vorteile h<strong>in</strong>sichtlich des berücksichtigten<br />
Angebots sowie den Namen des oder der<br />
berücksichtigten Bieter mitteilen.<br />
9. Bieterschutz<br />
Bieter haben grundsätzlich auch <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong> die Möglichkeit, sich gegen ihre<br />
Nichtberücksichtigung beziehungsweise<br />
die Ablehnung ihres Angebots <strong>zu</strong> wehren.<br />
Grundsätzlich möglich jedoch ab<strong>zu</strong>raten<br />
ist von der so genannten Dienstaufsichtsbeschwerde,<br />
da diese zwar formlos<br />
möglich ist und auch ke<strong>in</strong>erlei Fristen<br />
e<strong>in</strong><strong>zu</strong>halten s<strong>in</strong>d, diese allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> der<br />
Regel auch fruchtlos bleibt.<br />
Das sicherlich effektivste Rechtsmittel<br />
gegen e<strong>in</strong>e Nichtberücksichtigung ist das<br />
e<strong>in</strong>stweilige Verfügungsverfahren (référé<br />
pre-contractuel). Dieses Verfahren wird<br />
vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>es mündlichen Verfahrens durchgeführt<br />
und muss stets vor Unterzeichnung des<br />
Vertrages stattf<strong>in</strong>den. Wie bereits oben<br />
gesehen, ist bis <strong>zu</strong>r Unterzeichnung des<br />
Vertrages e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destfrist von 10 Tagen<br />
e<strong>in</strong><strong>zu</strong>halten, damit nicht berücksichtigte<br />
Bieter dieses e<strong>in</strong>stweilige Verfügungsverfahren<br />
e<strong>in</strong>leiten können. Es dient der<br />
Sanktionierung der Verlet<strong>zu</strong>ng der<br />
Regelungen über die Bekanntmachung<br />
oder den Wettbewerb (<strong>zu</strong>m Beispiel wenn<br />
Fristen nicht e<strong>in</strong>gehalten wurden, die <strong>in</strong><br />
der Ausschreibung festgelegten<br />
Regelungen nicht berücksichtigt wurden<br />
oder aber die Zuteilung aufgrund e<strong>in</strong>es<br />
nicht bekannt gegeben Kriteriums erfolgt<br />
ist).<br />
Das Gericht kann entweder den Zuschlag<br />
um 20 Tage für e<strong>in</strong>e weitere Prüfung<br />
verzögern, den öffentlichen Auftraggeber<br />
<strong>zu</strong>r E<strong>in</strong>haltung der jeweiligen Regeln<br />
verpflichten oder aber gar die<br />
Entscheidung ganz aufheben und damit<br />
e<strong>in</strong>e neue Ausschreibung notwendig<br />
machen. E<strong>in</strong>ziges Rechtsmittel gegen<br />
diese Entscheidung ist die Berufung vor<br />
dem höchsten Staatsgericht (Conseil<br />
d'Etat), die <strong>in</strong>nerhalb von 15 Tagen<br />
e<strong>in</strong>gereicht werden muss.<br />
Weiteres Rechtsmittel, auf das allerd<strong>in</strong>gs<br />
nicht weiter e<strong>in</strong><strong>zu</strong>gehen ist, da dies für<br />
deutsche Unternehmen praktisch nicht<br />
relevant ist, ist die Anfechtungsklage<br />
(recours pour excès de pouvoir), die<br />
10
ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht<br />
e<strong>in</strong>gereicht wird und nicht der Anfechtung<br />
der Vergabe an sich dient, sondern nur<br />
bestimmter Verwaltungsakte. Dieses<br />
Verfahren dient vornehmlich der<br />
Vorbereitung e<strong>in</strong>er Schadensersatzklage.<br />
Nicht berücksichtigte Bieter können auch<br />
Schadensersatzklagen vor dem<br />
Verwaltungsgericht e<strong>in</strong>reichen. Problematisch<br />
ist hier <strong>in</strong> der Regel der<br />
Schadensnachweis, da der nicht<br />
berücksichtigte Bieter darlegen muss,<br />
dass bei E<strong>in</strong>haltung der entsprechenden<br />
Verfahrensregelungen er selbst den<br />
Zuschlag erhalten hätte. Dieses Kausalitätskriterium<br />
ist <strong>in</strong> der Regel sehr schwer<br />
<strong>zu</strong> erfüllen.<br />
10. Vertragsrechtliche<br />
Besonderheiten<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf die vertragsrechtlichen<br />
Besonderheiten ist darauf h<strong>in</strong><strong>zu</strong>weisen,<br />
dass diese dem Grunde nach nicht im<br />
Gesetz über die öffentlichen Aufträge<br />
(Code des marchés publics) sondern <strong>in</strong><br />
den allgeme<strong>in</strong>en verwaltungsrechtlichen<br />
Bed<strong>in</strong>gungen (Cahier des clauses<br />
adm<strong>in</strong>istratifs générales - CCAG) enthalten<br />
s<strong>in</strong>d, die im Jahre 2009 für die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Bereiche (Bau, Dienstleistungen<br />
und Lieferungen) neu aufgelegt wurden.<br />
Die Kenntnis dieser CCAG ist schon<br />
deshalb für den Bieter von Bedeutung, da<br />
auf sie <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> den<br />
Ausschreibungsunterlagen verwiesen wird<br />
und die Ausschreibungsunterlagen nur<br />
hiervon abweichende Regelungen<br />
enthalten.<br />
Die CCAG zählen <strong>in</strong>sgesamt 51 Artikel,<br />
welche sämtliche das Vertragsverhältnis<br />
betreffenden Punkte regeln, so unter<br />
anderem die Zahlungen, die Festlegung<br />
des Preises, die Bezahlung von<br />
Subunternehmern etc.<br />
Um den Umfang des vorliegenden<br />
Leitfadens nicht <strong>zu</strong> sprengen, werden im<br />
Folgenden exemplarisch e<strong>in</strong>ige wesentliche<br />
Regelungen aus den CCAG-Bau<br />
hervorgehoben:<br />
So s<strong>in</strong>d die Festlegung und die<br />
Verlängerung von Ausführungsfristen <strong>in</strong><br />
Artikel 19 geregelt. Allgeme<strong>in</strong> ist hier <strong>zu</strong><br />
sagen, dass die Ausführungsfristen <strong>in</strong> den<br />
Ausschreibungsunterlagen selbst geregelt<br />
werden. Abgesehen von e<strong>in</strong>igen<br />
gesetzlichen Ausnahmefällen (<strong>in</strong>sbesondere<br />
im Falle der Veränderung des<br />
öffentlichen Auftrags) kann die<br />
Verlängerung der Ausführungsfristen nur<br />
durch e<strong>in</strong>vernehmlichen Zusatzvertrag mit<br />
dem öffentlichen Auftraggeber vere<strong>in</strong>bart<br />
werden. Der Bieter kann damit nicht selbst<br />
die Ausführungsfristen verlängern. Für den<br />
Fall der Überschreitung von Ausführungsfristen<br />
sieht Artikel 20 e<strong>in</strong>e umfassende<br />
Regelung <strong>zu</strong> vertraglichen Pönalen vor,<br />
die allerd<strong>in</strong>gs ebenfalls <strong>in</strong>dividuell anders<br />
<strong>in</strong> den Ausschreibungsunterlagen geregelt<br />
werden können.<br />
Artikel 41 sieht umfassende Regelungen<br />
<strong>zu</strong>r Abnahme und der Gewährleistung vor.<br />
11
In Artikel 41.1 ist <strong>in</strong>sbesondere recht<br />
umfangreich das Verfahren <strong>zu</strong>r Abnahme<br />
geregelt, das dem üblichen Vorgehen<br />
entspricht (Mitteilung durch den<br />
Unternehmer, bis wann die Arbeiten<br />
voraussichtlich beendet werden und<br />
E<strong>in</strong>ladung <strong>zu</strong>r Abnahme und Regelungen,<br />
für den Fall, dass die Abnahme verweigert<br />
oder überhaupt nicht stattf<strong>in</strong>det).<br />
Artikel 44.1 enthält die Gewährleistungsfristen.<br />
Die vertragliche Gewährleistung ist<br />
e<strong>in</strong> Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme,<br />
es sei denn die Parteien haben<br />
e<strong>in</strong>vernehmlich e<strong>in</strong>e längere Frist<br />
vere<strong>in</strong>bart oder haben diese nach Artikel<br />
44.2 verlängert. Während dieser<br />
e<strong>in</strong>jährigen Gewährleistungspflicht ist der<br />
Auftragnehmer verpflichtet, se<strong>in</strong>e aus der<br />
so genannten Obligation de parfait<br />
achèvement resultierenden Pflichten <strong>zu</strong><br />
erfüllen, das heißt sämtliche Mängel<br />
nach<strong>zu</strong>bessern und den Zustand wiederher<strong>zu</strong>stellen,<br />
der bei ordnungsgemäßer<br />
Lieferung bestünde. Darüber h<strong>in</strong>aus wird<br />
standardmäßig aber immer auch die<br />
gesetzliche Gewährleistungsfrist von 10<br />
Jahren (garantie décennale) mit den<br />
entsprechenden Versicherungen verlangt,<br />
die <strong>in</strong>sbesondere für deutsche<br />
Unternehmen ohne französische Niederlassung<br />
<strong>zu</strong> e<strong>in</strong>igen praktischen Problemen<br />
führt.<br />
Artikel 45 ff. regeln die Möglichkeiten der<br />
Parteien, den Vertrag auf<strong>zu</strong>heben, wobei<br />
danach differenziert wird, ob die<br />
Aufhebungsgründe externe Ursachen<br />
haben oder aber von e<strong>in</strong>er der Parteien<br />
verschuldet s<strong>in</strong>d.<br />
11. F<strong>in</strong>anzierung öffentlicher<br />
Aufträge<br />
E<strong>in</strong> Thema von wesentlicher Bedeutung ist<br />
die Frage nach der Bezahlung. Diese ist<br />
im Code des marchés publics <strong>in</strong> den<br />
Artikeln 86 ff. geregelt. Zunächst sieht<br />
Artikel 87 Code des marchés publics die<br />
Möglichkeit e<strong>in</strong>es pauschalen Vorschusses<br />
vor, sofern der öffentliche<br />
Auftrag e<strong>in</strong>en Gesamtwert von mehr als<br />
50.000 Euro hat und die Ausführungsdauer<br />
mehr als zwei Monate beträgt. Der<br />
Vorschuss liegt <strong>in</strong> diesem Fall bei 5% des<br />
Auftragswertes.<br />
Artikel 87 Code des marchés publics sieht<br />
weiterh<strong>in</strong> die Möglichkeit e<strong>in</strong>es fakultativen<br />
(also vom öffentlichen Auftraggeber frei<br />
wählbaren) Vorschusses vor. Dieser<br />
Vorschuss kann maximal 30% betragen,<br />
und kann, sofern der Bieter e<strong>in</strong>e<br />
entsprechende Sicherheit auf erstes<br />
Anfordern gemäß Artikel 90 Code des<br />
marchés publics vorlegt, sogar auf 60%<br />
angehoben werden. Die E<strong>in</strong>zelheiten<br />
hier<strong>zu</strong>, <strong>in</strong>sbesondere die Frage nach der<br />
Bestellung von Sicherheiten, werden<br />
bereits <strong>in</strong> den jeweiligen Ausschreibungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
festgelegt.<br />
Abschlagszahlungen werden <strong>in</strong> Artikel 91<br />
Code des marchés publics geregelt. Bei<br />
12
e<strong>in</strong>er Vertragsdauer von über drei<br />
Monaten können Abschlagszahlungen<br />
geleistet werden. Diese werden abhängig<br />
vom Beg<strong>in</strong>n der Ausführungen gezahlt und<br />
dürfen nicht höher se<strong>in</strong> als der Wert des<br />
jeweils geleisteten Abschnitts. Grundsätzlich<br />
werden Abschlagszahlungen alle<br />
drei Monate geleistet. Zum Schutze von<br />
mittelständischen Unternehmen ist jedoch<br />
vorgesehen, dass kle<strong>in</strong>e und mittlere<br />
Unternehmen im Baubereich Anspruch auf<br />
monatliche Abschlagszahlungen haben<br />
(derartige Unternehmen s<strong>in</strong>d def<strong>in</strong>iert als<br />
Unternehmen mit weniger als 250<br />
Mitarbeitern und e<strong>in</strong>em jährlichen Umsatz<br />
von unter 40 Millionen Euro).<br />
Die Zahlungsfrist wurde seit dem<br />
01.01.2010 (se<strong>in</strong>erzeit 45 Tage<br />
Zahlungsfrist) kont<strong>in</strong>uierlich herabgesetzt<br />
und beträgt aktuell 30 Tage.<br />
12. Besonderheiten <strong>zu</strong>m<br />
französischen Baurecht<br />
Das französische Baurecht ist <strong>in</strong> den<br />
Artikeln 1792 ff. des Code civil geregelt.<br />
1. Haftung nach Artikel 1792 ff.<br />
Code civil (sog. Décennale)<br />
a. Vorliegen e<strong>in</strong>es Bauwerks<br />
E<strong>in</strong>e Haftung des Bauleistenden<br />
gegenüber dem Bauherrn nach den<br />
Artikeln 1792 ff. des Code civil setzt<br />
voraus, dass e<strong>in</strong> Bauwerk vorliegt.<br />
Der Begriff des Bauwerks nach Art. 1792<br />
ff. C. civ. setzt <strong>zu</strong>m e<strong>in</strong>en voraus, dass es<br />
sich um das Ergebnis e<strong>in</strong>es<br />
bautechnischen Vorgangs handelt<br />
(ouvrage résultant d'un travail de<br />
construction). Weiter setzt die Anwendung<br />
der Artikel 1792 ff. des Code civil voraus,<br />
dass das Werk mit dem Erdboden<br />
verbunden ist.<br />
Die Gerichte haben e<strong>in</strong>e feste Verb<strong>in</strong>dung<br />
etwa bejaht bei:<br />
- e<strong>in</strong>em Getreidesilo, der mit e<strong>in</strong>em<br />
Betonfundament verschraubt war<br />
und dessen Abtransport e<strong>in</strong>en<br />
erheblichen Aufwand erfordert<br />
hätte (Cass. Civ 1ère vom<br />
20.12.1993, Bull. Civ. 1993 I N°<br />
374, 260)<br />
- e<strong>in</strong>em Gewächshaus, das auf e<strong>in</strong>er<br />
Betonmauer stand, welche<br />
wiederum auf <strong>in</strong>s Erdreich<br />
e<strong>in</strong>gerammten Betonpfeilern auflag<br />
(Cass. Civ. 1ère vom 2.9.1999,<br />
Bull. Civ. 1999 I N° 72, 49).<br />
- e<strong>in</strong>em leichten Bungalow, der mit<br />
e<strong>in</strong>em Fundament bestehend aus<br />
mit Längsträgern aus Beton<br />
verbundenen Pfeilern verschraubt<br />
war (Cass. Civ. 3e, vom 28.1.2003)<br />
- e<strong>in</strong>em Aquarium, welches aufgrund<br />
se<strong>in</strong>es hohen Gewichts nicht<br />
transportabel war (Cass. Civ. 3e<br />
vom 9.2.2000).<br />
Hieraus ist <strong>zu</strong> schließen, dass die<br />
Rechtsprechung ke<strong>in</strong>e sehr hohen<br />
Anforderungen an die Verb<strong>in</strong>dung mit dem<br />
Erdboden stellt. E<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung mit dem<br />
Erdboden aufgrund des Gewichtes der<br />
Anlage (vgl. Aquarium), reicht mith<strong>in</strong> aus,<br />
um e<strong>in</strong> bautechnisches Werk im S<strong>in</strong>ne der<br />
Artikel 1792 ff. Code civil <strong>zu</strong> bejahen.<br />
13
. Décennale-Haftung bei<br />
Zubehörteilen<br />
Grundsätzlich unterliegt nicht nur das<br />
Bauwerk selbst der Décennale-Haftung,<br />
sondern auch alle wesentlichen<br />
Zubehörteile sofern sie nicht vom Bauwerk<br />
getrennt werden können, ohne dass das<br />
Bauwerk beschädigt wird (die übrigen<br />
unterfallen nur der zweijährigen Haftung<br />
(sog. biennale).<br />
c. Inhalt der Décennale-<br />
Haftung<br />
E<strong>in</strong> Mangel des Bauwerks, se<strong>in</strong>es<br />
Zubehörs oder des Bodens begründet die<br />
Haftung des Verpflichteten nach den<br />
Artikels 1792 und 1792-2 C. civ. sofern der<br />
Mangel<br />
- entweder die Stabilität bzw.<br />
Solidität des Bauwerks oder e<strong>in</strong>es<br />
untrennbar mit ihm verbundenen<br />
Zubehörteils bee<strong>in</strong>trächtigt,<br />
- oder da<strong>zu</strong> führt, dass das Bauwerk<br />
se<strong>in</strong>en Zweck nicht erfüllt<br />
(impropre à sa dest<strong>in</strong>ation).<br />
Während die Haftung für fehlende Solidität<br />
des Bauwerks nach objektiven Kriterien <strong>zu</strong><br />
bestimmen ist, ist die Rechtsprechung<br />
<strong>zu</strong>m verfehlten Zweck des Bauwerks sehr<br />
schillernd. Grundsätzlich ist die Frage der<br />
Zweckverfehlung anhand des von den<br />
Parteien vere<strong>in</strong>barten Zwecks <strong>zu</strong><br />
bestimmen (subjektiver Fehlerbegriff, vgl.<br />
Cass. 3e civ. vom 11.2.1998). Daneben<br />
nimmt die Rechtsprechung auch e<strong>in</strong>e<br />
Zweckverfehlung im Fall von dem<br />
Bauwerk <strong>in</strong>newohnenden Gefahren an.<br />
Damit e<strong>in</strong> Mangel die Haftung im Rahmen<br />
der Décennale begründet muss er e<strong>in</strong>e<br />
gewisse Schwere aufweisen.<br />
2. Versicherungspflicht<br />
Das französische Versicherungsgesetzbuch<br />
sieht zwei Typen von<br />
Pflichtversicherungen im Zusammenhang<br />
mit Bautätigkeiten vor: Die Décennale-<br />
Versicherung (Art. L. 241-1 Code des<br />
assurances) und die Bauhaftpflichtversicherung<br />
(Art. L. 241-2 C. ass.).<br />
Die Décennale-Versicherung sichert den<br />
mit Bauleistungen Beauftragten gegen<br />
e<strong>in</strong>e mögliche Haftung wegen Mängeln<br />
se<strong>in</strong>es Werkes ab. Die Bauhaftpflichtversicherung<br />
dagegen sichert ihn<br />
gegen e<strong>in</strong>e Haftung aufgrund von<br />
Schäden, die an Sachen Dritter im Zuge<br />
der Bauarbeiten entstanden s<strong>in</strong>d, ab.<br />
Grundsätzlich muss für jedes Bauwerk,<br />
welches der Décennale-Haftung der<br />
Artikel 1792 ff. Code civil unterliegt, vor<br />
Baubeg<strong>in</strong>n der Abschluss e<strong>in</strong>er<br />
Décennale-Versicherung nachgewiesen<br />
werden. E<strong>in</strong> Verstoß gegen diese Pflicht<br />
kann strafrechtlich geahndet werden<br />
(<strong>in</strong>sbesondere Geldstrafe von bis <strong>zu</strong><br />
75.000 Euro). Ausnahmen <strong>zu</strong> dieser<br />
Versicherungspflicht kennt das<br />
französische Recht <strong>in</strong>sbesondere bei<br />
stromproduzierenden Anlagen (Solarkraftwerke,<br />
W<strong>in</strong>dkraftanlagen etc.).<br />
14
13. Exkurs: Vertriebsstrategien für<br />
den französischen Markt<br />
Jedes deutsche Unternehmen, das se<strong>in</strong>e<br />
Waren auf dem französischen Markt<br />
vertreiben möchte, wird sich <strong>zu</strong>nächst die<br />
Frage stellen, wie man möglichst<br />
erfolgreich <strong>in</strong> diesen Markt e<strong>in</strong>treten kann.<br />
Neben e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>stieg über e<strong>in</strong>e<br />
öffentliche Auftragsvergabe oder über den<br />
bloßen Vertrieb der Waren über das<br />
Internet (hierbei s<strong>in</strong>d besondere<br />
Regelungen <strong>zu</strong> beachten im H<strong>in</strong>blick auf<br />
Datenschutz und Verbraucherschutz) ist<br />
auch und vor allem der Vertrieb <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong> über Vertriebsleute möglich,<br />
wobei hierbei <strong>zu</strong> differenzieren ist<br />
zwischen e<strong>in</strong>em Vertrieb ohne<br />
Niederlassung <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> oder mit<br />
Niederlassung:<br />
a) Vertrieb ohne Niederlassung<br />
Grundsätzlich und typischerweise denken<br />
deutsche Unternehmer hier an e<strong>in</strong>en<br />
Vertrieb über e<strong>in</strong>en Handelsvertreter oder<br />
e<strong>in</strong>en Vertragshändler. Während e<strong>in</strong><br />
Handelsvertreter ke<strong>in</strong>e direkte Vertragsbeziehung<br />
<strong>zu</strong>m Endkunden <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
hat und nur auf das Geschäft e<strong>in</strong>e<br />
Provision erhält, ist der Vertragshändler<br />
selbst Kunde des deutschen<br />
Unternehmens, dem e<strong>in</strong>e Rechnung<br />
gestellt wird und der selbst wiederum<br />
se<strong>in</strong>e Waren weiterverkauft mit e<strong>in</strong>er<br />
eigenen Rechnung und e<strong>in</strong>e Marge erzielt.<br />
Bei der Zusammenarbeit mit<br />
Handelsvertretern <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> ist<br />
dr<strong>in</strong>gend angeraten, darauf <strong>zu</strong> achten<br />
e<strong>in</strong>en schriftlichen Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen,<br />
der e<strong>in</strong>e Wahl <strong>zu</strong> Gunsten des deutschen<br />
Rechts vorsieht, da <strong>in</strong>sbesondere bei e<strong>in</strong>er<br />
Vertragsbeendigung das deutsche Recht<br />
e<strong>in</strong>en etwa halb so hohen Ausgleichsanspruch<br />
vorsieht wie das französische<br />
Recht, das ohne jegliche ausdrückliche<br />
Vere<strong>in</strong>barung des anwendbaren Rechts<br />
<strong>zu</strong>r Anwendung käme. In der Tat beträgt<br />
der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters<br />
nach deutschem Recht maximal<br />
e<strong>in</strong>e Jahresprovision gerechnet auf den<br />
Durchschnitt der letzten fünf Jahre,<br />
während der Schadensersatzanspruch<br />
des Handelsvertreters nach französischem<br />
Recht zwei Jahresprovisionen gerechnet<br />
auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre<br />
beträgt.<br />
Bei der Zusammenarbeit mit<br />
Vertragshändlern sollte möglichst<br />
vorsichtig mit der Vergabe e<strong>in</strong>er<br />
Exklusivität <strong>zu</strong> Gunsten des Vertragshändlers<br />
gearbeitet werden, da man sich<br />
möglicherweise den späteren E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong><br />
den französischen Markt versperrt. Hier ist<br />
häufig daran <strong>zu</strong> denken, französisches<br />
Recht <strong>zu</strong> vere<strong>in</strong>baren, da im Gegensatz<br />
<strong>zu</strong>m deutschen Recht das französische<br />
Recht e<strong>in</strong>en Ausgleichsanspruch des<br />
Vertragshändlers nicht kennt (wohl aber<br />
längere Kündigungsfristen bis <strong>zu</strong> zwei<br />
Jahren).<br />
15
E<strong>in</strong>e weitere Möglichkeit, ohne<br />
Niederlassung <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> geschäftlich<br />
tätig <strong>zu</strong> werden ist, e<strong>in</strong>en Arbeitnehmer<br />
e<strong>in</strong><strong>zu</strong>stellen. Grundsätzlich kann e<strong>in</strong><br />
deutsches Unternehmen auch ohne<br />
jegliche Niederlassung (also Gründung<br />
e<strong>in</strong>er Gesellschaft) <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> e<strong>in</strong>en<br />
Mitarbeiter e<strong>in</strong>stellen. Dabei ist darauf <strong>zu</strong><br />
achten, dass der Vertrag französischem<br />
Recht unterliegt und aus diesem Grunde<br />
beim Abschluss des ersten Vertrages mit<br />
e<strong>in</strong>em französischen Mitarbeiter der<br />
jeweils anwendbare Tarifvertrag sorgfältig<br />
ausgewählt wird, um e<strong>in</strong>e solide<br />
Grundlage für alle weiteren Arbeitsverträge<br />
<strong>zu</strong> schaffen (<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
unterliegen nahe<strong>zu</strong> alle Arbeitsverträge<br />
e<strong>in</strong>em Tarifvertrag, auch wenn e<strong>in</strong>e oder<br />
beide Parteien nicht Mitglieder der<br />
Tarifpartner s<strong>in</strong>d).<br />
Für deutsche Unternehmen wissenswert<br />
ist <strong>zu</strong>m e<strong>in</strong>en, dass die Sozialversicherungsabgaben<br />
für den Arbeitgeber<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> ca. 42% betragen und auch<br />
ke<strong>in</strong>e bzw. kaum Beitragsbemessungsgrenzen<br />
existieren, während die E<strong>in</strong>kommensteuer<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> tendenziell<br />
ger<strong>in</strong>ger als <strong>in</strong> Deutschland ist, so dass im<br />
Ergebnis dem Arbeitnehmer <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
e<strong>in</strong> niedrigeres Bruttogehalt bezahlt<br />
werden kann, ohne dass dieser netto<br />
weniger ausgezahlt erhält.<br />
Die <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> grundsätzlich geltende<br />
35-Stunden-Woche kann durch Vere<strong>in</strong>barungen<br />
im Unternehmen flexibilisiert<br />
werden und gilt weder gegenüber<br />
leitenden Führungsmitarbeitern (cadre<br />
dirigeants) noch gegenüber re<strong>in</strong>en<br />
Außendienstmitarbeitern (VRP).<br />
Soll dem Mitarbeiter e<strong>in</strong> Pkw <strong>zu</strong>r<br />
Verfügung gestellt werden, wird es ohne<br />
Niederlassung kaum möglich se<strong>in</strong>, e<strong>in</strong>en<br />
Leas<strong>in</strong>gvertrag <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> ab<strong>zu</strong>schließen,<br />
da französische Leas<strong>in</strong>ggesellschaften<br />
<strong>in</strong> der Regel die Vorlage<br />
e<strong>in</strong>es französischen Handelsregisteraus<strong>zu</strong>ges<br />
verlangen. Um dieses Problem<br />
<strong>zu</strong> vermeiden, sollte dem Mitarbeiter e<strong>in</strong><br />
Auto aus dem deutschen Fuhrpark <strong>zu</strong><br />
Verfügung gestellt werden.<br />
b) Vertrieb mit Niederlassung<br />
Kaufmännisch sicherlich s<strong>in</strong>nvoller ist der<br />
Vertrieb mit und über e<strong>in</strong>e französische<br />
Niederlassung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er französischen<br />
Kapitalgesellschaft.<br />
Grundsätzlich kommen hier zwei<br />
Gesellschaftsformen <strong>in</strong> Betracht, die SARL<br />
(vergleichbar der GmbH) und die SAS<br />
(vergleichbar der Aktiengesellschaft,<br />
jedoch ohne Vorstand und Aufsichtsrat).<br />
Beide Gesellschaften können ab e<strong>in</strong>em<br />
Stamm- beziehungsweise Grundkapital<br />
von e<strong>in</strong>em Euro gegründet werden, es<br />
empfiehlt sich allerd<strong>in</strong>gs diese mit<br />
ausreichend Kapital aus<strong>zu</strong>statten, um<br />
e<strong>in</strong>erseits seriös im Markt auftreten <strong>zu</strong><br />
können (das Stammkapital ist auf dem<br />
Geschäftspapier ab<strong>zu</strong>drucken) und<br />
andererseits die notwendigen Kosten nicht<br />
kurze Zeit später durch e<strong>in</strong><br />
Gesellschafterdarlehen oder <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Kapitalerhöhung e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen <strong>zu</strong> müssen.<br />
16
Die im französischen Geschäftsverkehr<br />
sicherlich anerkannteste Gesellschaftsform<br />
ist die SAS, welche e<strong>in</strong>e sehr flexible<br />
Gestaltung der Sat<strong>zu</strong>ng ermöglicht,<br />
allerd<strong>in</strong>gs die Bestellung e<strong>in</strong>es<br />
Wirtschaftsprüfers (Commissaire aux<br />
comptes) erfordert, durch den Mehrkosten<br />
von 5- bis 10.000,- Euro per anno<br />
entstehen können. Die Erfahrung zeigt,<br />
dass der Vertrieb über e<strong>in</strong>e Niederlassung<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> schon deshalb kaufmännisch<br />
s<strong>in</strong>nvoll ist, weil sich französische Kunden<br />
tendenziell eher an e<strong>in</strong> französisches<br />
Unternehmen wenden als an e<strong>in</strong><br />
deutsches (<strong>in</strong>sbesondere sollte darauf<br />
geachtet werden, dass die Kontaktdaten<br />
französische Telefonnummern enthalten,<br />
damit nicht schon bei der<br />
Anbahnungsphase Hürden aufgebaut<br />
werden).<br />
14. Weiterführende Informationen<br />
Vergaberecht <strong>Frankreich</strong>:<br />
Französisches M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft<br />
und F<strong>in</strong>anzen (verantwortlich für das<br />
öffentliche Auftragswesen):<br />
http://www.economie.gouv.fr/daj ><br />
marchés publics<br />
Gesetzestexte <strong>zu</strong>m öffentlichen<br />
Auftragswesen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>:<br />
http://www.legifrance.org<br />
Informationsportal <strong>zu</strong>m öffentlichen<br />
Auftragswesen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>:<br />
http://www.service-public.fr ><br />
professionnels > gestions-f<strong>in</strong>ances ><br />
marches publics<br />
Informationsportal für KMUs <strong>zu</strong>m<br />
öffentlichen Auftragswesen <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>:<br />
http://www.marchespublicspme.com<br />
Markte<strong>in</strong>stieg <strong>Frankreich</strong>:<br />
Deutsch-Französische Industrie- und<br />
Handelskammer:<br />
http://www.francoallemand.com<br />
Französische IHKs: http://www.cci.fr<br />
Leitfaden der EIC Trier GmbH <strong>zu</strong>r<br />
Durchführung von Arbeiten <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong>:<br />
http://www.eic-trier.de<br />
Umsatzsteuerliche Registrierung <strong>in</strong><br />
<strong>Frankreich</strong>: http://www.impots.gouv.fr<br />
Informationen <strong>zu</strong>m französischen<br />
Arbeitsrecht: http://www.service-public.fr<br />
oder http://www.travail.gouv.fr<br />
Der Leitfaden wurde <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit der Kanzlei <strong>Epp</strong> & <strong>Kühl</strong>, Deutsch-<br />
Französische Rechtsanwaltskanzlei,<br />
erstellt: http://www.avocat.de<br />
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