29.12.2013 Aufrufe

Klausur_1113_SV

Klausur_1113_SV

Klausur_1113_SV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Assessorkurs Bayern<br />

- <strong>Klausur</strong> Nr. <strong>1113</strong> / Seite 2 -<br />

Dass die Entfernung des Öltanks sinnlose Kosten verursache und gar nicht störe, ist nicht richtig.<br />

Ich spiele mit dem Gedanken, dort irgendwo einen Tank für Regenwasser zu vergraben. Außerdem<br />

geht es meine Schwester nichts an, wie ich mein Eigentum gestaltet haben möchte.<br />

Die angefallenen Kosten sind auch keinesfalls überhöht. Eine Durchführung der Beseitigung ohne<br />

einen Fachbetrieb kam keinesfalls in Betracht. Ich hatte mich erkundigt und war vom Ordnungsamt<br />

darauf hingewiesen worden, dass so etwas nur von zugelassenen Fachbetrieben gemacht werden<br />

darf, weil bei einem unsachgemäßen Vorgehen die Gefahr von Grundwasserverunreinigungen bestünde.<br />

Die Leute vom Ordnungsamt haben mir dann auch erklärt, wie ich über das Internet an<br />

Fachbetriebe herankomme – Namen dürften sie mir nicht explizit nennen – und mich erkundigen<br />

könne. Daraufhin habe ich mir im Laufes des Juli 2013 drei Angebote eingeholt, die preislich alle<br />

fast auf gleicher Höhe waren, und habe dem Anbieter mit dem günstigsten Angebot den Auftrag am<br />

14. August 2013 erteilt. Ich hoffe, es ist nicht schon zu spät, noch etwas gegen dieses Urteil zu unternehmen<br />

und mir selbst zu dem mir zustehenden Geld zu verhelfen.<br />

Dabei interessiert es mich natürlich auch, ob mir aus diesem Urteil eine Zwangsvollstreckung droht.<br />

Diese Aussage, dass das Urteil vorläufig vollstreckbar sei, macht mir richtig Angst. Bei einem der<br />

Telefonate hat mir meine Schwester angekündigt, dass sie mir meine Konten lahm legen oder mein<br />

Auto wegpfänden werde, wenn ich nicht freiwillig den Betrag zurückzahle. Ich gehe davon aus, das<br />

Sie das im Griff haben, Frau Rechtsanwältin, und eine solche Gefahr, sollte sie bestehen, in jedem<br />

Falle verhindern können.“<br />

___________________<br />

Herr Biller übergibt einige Anlagen (dazu im Folgenden) und unterzeichnet eine umfassende Prozessvollmacht.<br />

Die Zustellung der Klageschrift (Anlage 1) erfolgte, wie sich aus den Unterlagen ergibt, tatsächlich<br />

am 15. November 2013. Es wurde gleichzeitig schriftliches Vorverfahren angeordnet und der Beklagte<br />

zur Verteidigungsanzeige innerhalb von zwei Wochen und zur Klageerwiderung innerhalb<br />

von zwei weiteren Wochen gemäß § 276 Abs. 1 ZPO aufgefordert sowie über die Folgen der Fristversäumung<br />

belehrt (§§ 276 Abs. 2, 277 Abs. 2 ZPO). Die Zustellung des Versäumnisurteils (Anlage<br />

2) erfolgte mit Rechtsbehelfsbelehrung am 3. Dezember 2013.<br />

________________________________________________________________________________<br />

Anlage 1:<br />

Manfred Rosig Günzburg, 9. November 2013<br />

Rechtsanwalt<br />

Goethestraße 17<br />

89312 Günzburg<br />

An das<br />

Amtsgericht Günzburg<br />

89312 Günzburg<br />

In dem Rechtsstreit<br />

Klage<br />

Amtsgericht Günzburg<br />

Eingang: 9. November 2013<br />

Victoria Kessler, Jahnstraße 24a, 89312 Günzburg

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!