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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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EXPO2015 :ÖSTERREICH 61<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

6. Beurteilungskriterien<br />

Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betreffen in beiden Stufen<br />

folgende Punkte, wobei in der 1. Stufe der Schwerpunkt auf der Beurteilung der Qualität<br />

der Konzepte liegen soll und in der 2. Stufe zusätzlich die Machbarkeit bewertet wird. Die<br />

Auftraggeberin kann in der 2. Stufe in Absprache mit dem Preisgericht weitere Kriterien<br />

aufstellen und bekannt geben, welche auf Erkenntnissen aus der Beurteilung in der<br />

1. Stufe beruhen.<br />

6.1 Beurteilungskriterien für die 1. Wettbewerbsstufe<br />

In der 1. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />

Ideenkonzepte (Ausstellung/Gebäude/Außenanlagen) anhand folgender Beurteilungskriterien<br />

reihen:<br />

• Leitidee, künstlerischer Anspruch, Attraktivität und Wiedererkennungswert:<br />

Das Konzept und die vorgeschlagene Umsetzung enthalten in gestalterischer und<br />

konzeptioneller Hinsicht Ansätze, welche sich als innovativ, überraschend und attraktiv<br />

beschreiben lassen.<br />

• Österreichbezug: Das Konzept und die Gestaltung leisten einen inhaltlichen Beitrag<br />

zum Generalthema der EXPO („Feeding the planet, energy for life“), der geeignet ist,<br />

einen nachhaltigen Eindruck von der Lösungskompetenz Österreichs zu hinterlassen.<br />

• Nachhaltigkeit: Die vorgeschlagene Umsetzung trägt dem Anliegen eines nachhaltigen<br />

Einsatzes von Materialien und Ressourcen Rechnung. Die Qualität des Vorschlages wird<br />

auch danach zu beurteilen sein, inwieweit die Ausstellung beim Besucher einen möglichst<br />

starken, lebendigen Eindruck hinterlässt.<br />

• Realisierbarkeit: Das dargestellte Konzept muss unter Berücksichtigung der zeitlichen,<br />

wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen realisierbar sein.<br />

6.2 Beurteilungskriterien für die 2. Wettbewerbsstufe<br />

In der 2. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />

Wettbewerbsarbeiten anhand folgender Beurteilungskriterien reihen:<br />

• Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitidee: insbesondere die Weiterentwicklung<br />

des künstlerischen Anspruches, der Attraktivität sowie des Wiedererkennungswertes<br />

und Österreichbezuges. Einprägsamkeit und Unverwechselbarkeit des Gesamtauftritts.<br />

• Raumkonzept: Das Konzept respektiert alle formulierten konzeptionellen Ziele sowie<br />

die räumlichen Rahmenbedingungen. Wechselspiel von Innenraum – Fassade –<br />

Außenbereich. Funktionelle Nutzung von Flächen und Räumen und Wegen, Sichtbarkeit<br />

und Orientierung, Umgang mit Nutzungsbeschränkungen.<br />

• Nachhaltigkeit: Das Konzept definiert sich unter Berücksichtigung ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialer Belange mit Werterhaltung in der Erstellung und im Betrieb<br />

eines Gebäudes.<br />

• Realisierbarkeit: Das in der Wettbewerbsarbeit dargestellte Konzept muss unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen, wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen<br />

realisierbar sein. Ebenso sind die Vorgaben hinsichtlich Abbaubarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit<br />

und Verwertbarkeit zu berücksichtigen.

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