FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb
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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4.3.2 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Generalplanung<br />
Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />
Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer Unternehmensreferenz<br />
im Bereich der Generalplanung im Hochbau mit folgenden Merkmalen:<br />
• Das Referenzprojekt weist Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1 idgF von<br />
zumindest EUR 5 Mio (exkl. USt) auf;<br />
• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes zumindest des Schwierigkeitsgrades 5<br />
(„spezielle Hochbauten“) gemäß HOA (aufgehoben mit VO 190/2006) handeln;<br />
• Beim Referenzprojekt müssen alternative Energiequellen zum Einsatz gelangen;<br />
• Im Zuge des Referenzprojektes müssen zumindest die Leistungen der architektonischen<br />
Hochbauplanung (Büroleistungen), der Statik und der Fachplanung Haustechnik<br />
im direkten Auftrag des Auftraggebers gemäß den einschlägigen Honorarleitlinien<br />
erbracht worden sein oder es muss – zusätzlich zur architektonischen Hochbauplanung<br />
(Büroleistungen) – zumindest noch die Leitung, Koordinierung und Überwachung<br />
der vom jeweiligen Auftraggeber direkt beauftragten statischen Planung und<br />
der Fachplanung Haustechnik enthalten gewesen sein;<br />
• Das Referenzprojekt muss bereits realisiert worden sein oder sich gerade insoweit<br />
in Realisierung befinden, als zumindest der Status „Außenhülle dicht“ erreicht ist<br />
(gebaute Planung);<br />
• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />
der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />
(Übergabe) oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat die Mindestreferenz auf<br />
dem dafür vorgesehenen Formblatt ./6 (Unternehmensreferenz für Generalplanung)<br />
nachzuweisen.<br />
4.3.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />
Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Teilnehmergemeinschaft<br />
auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />
Überdies kann der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers<br />
durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens<br />
(Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer verbundenes Unternehmen oder<br />
Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage<br />
eines entsprechenden Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über<br />
die vom anderen Unternehmen beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über<br />
dessen erforderliche Mittel) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers<br />
auf das andere Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich so gestellt<br />
wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen<br />
würde.