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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.3.2 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Generalplanung<br />

Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />

Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer Unternehmensreferenz<br />

im Bereich der Generalplanung im Hochbau mit folgenden Merkmalen:<br />

• Das Referenzprojekt weist Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1 idgF von<br />

zumindest EUR 5 Mio (exkl. USt) auf;<br />

• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes zumindest des Schwierigkeitsgrades 5<br />

(„spezielle Hochbauten“) gemäß HOA (aufgehoben mit VO 190/2006) handeln;<br />

• Beim Referenzprojekt müssen alternative Energiequellen zum Einsatz gelangen;<br />

• Im Zuge des Referenzprojektes müssen zumindest die Leistungen der architektonischen<br />

Hochbauplanung (Büroleistungen), der Statik und der Fachplanung Haustechnik<br />

im direkten Auftrag des Auftraggebers gemäß den einschlägigen Honorarleitlinien<br />

erbracht worden sein oder es muss – zusätzlich zur architektonischen Hochbauplanung<br />

(Büroleistungen) – zumindest noch die Leitung, Koordinierung und Überwachung<br />

der vom jeweiligen Auftraggeber direkt beauftragten statischen Planung und<br />

der Fachplanung Haustechnik enthalten gewesen sein;<br />

• Das Referenzprojekt muss bereits realisiert worden sein oder sich gerade insoweit<br />

in Realisierung befinden, als zumindest der Status „Außenhülle dicht“ erreicht ist<br />

(gebaute Planung);<br />

• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />

der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />

(Übergabe) oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat die Mindestreferenz auf<br />

dem dafür vorgesehenen Formblatt ./6 (Unternehmensreferenz für Generalplanung)<br />

nachzuweisen.<br />

4.3.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />

Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Teilnehmergemeinschaft<br />

auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />

Überdies kann der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers<br />

durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens<br />

(Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer verbundenes Unternehmen oder<br />

Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage<br />

eines entsprechenden Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über<br />

die vom anderen Unternehmen beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über<br />

dessen erforderliche Mittel) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers<br />

auf das andere Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich so gestellt<br />

wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen<br />

würde.

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