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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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EXPO2015 :ÖSTERREICH 23<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />

Die Auftraggeberin prüft das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit anhand des<br />

Nachweises der Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften über in der Vergangenheit<br />

erbrachte Leistungen. Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />

in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die technisch<br />

leistungsfähig sind.<br />

Eine namhaft gemachte Referenz wird im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet,<br />

wenn der Wettbewerbsteilnehmer (bzw. das betreffende Mitglied der Teilnehmergemeinschaft)<br />

selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft<br />

war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das<br />

Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der<br />

Leistungsanteil des betreffenden Wettbewerbsteilnehmers (bzw. des Mitglieds der Teilnehmergemeinschaft)<br />

an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag<br />

zumindest 25% des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen<br />

im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden.<br />

Für die Bescheinigung der Referenzen sind im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />

(zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2) die dafür vorgesehenen Referenzblätter<br />

zu verwenden: Formblatt ./5 und ./6<br />

Für die nachgewiesenen Referenzen hat der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft<br />

auf Aufforderung eine Auftraggeber-Bestätigung (siehe Formularvordrucke<br />

Formblatt ./5 und ./6) beizubringen, mit welcher der ehemalige Auftraggeber die Referenzangaben<br />

bestätigt, insbesondere dass der Wettbewerbsteilnehmer den Auftrag fachgerecht<br />

und ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass die Auftraggeberin zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen<br />

Auftraggebern Kontakt aufnimmt.<br />

4.3.1 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die künstlerische Leitung<br />

Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />

Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer<br />

Personalreferenz des zu benennenden künstlerischen Leiters im Bereich der Ausrichtung<br />

einer Ausstellung/Installation bzw. dergleichen mit folgenden Merkmalen:<br />

• Die benannte Person muss beim Referenzprojekt die künstlerische Leitung<br />

verantwortet haben;<br />

• Dem Referenzprojekt muss eine interdisziplinäre und mit dem gegenständlichen<br />

Vorhaben vergleichbare Aufgabenstellung zugrunde gelegen sein;<br />

• Das Referenzprojekt muss realisiert worden sein oder sich gerade insoweit in<br />

Realisierung befinden, als bereits Publikumsverkehr erfolgt (umgesetztes Event);<br />

• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />

der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />

oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat den künstlerischen Leiter im<br />

Formblatt ./5 zu benennen und die betreffende Mindestreferenz ebenfalls im Formblatt ./5<br />

(Personalreferenz des künstlerischen Leiters) nachzuweisen.

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