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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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20<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4. Eignungskriterien<br />

Die Eignung des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft wird – neben der<br />

Prüfung auf das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe (siehe Punkt 3.) – anhand der<br />

Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen<br />

Leistungsfähigkeit nach den nachfolgenden Mindestkriterien (Punkt 4.1 bis 4.3) geprüft.<br />

Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich darauf, dass im Laufe der 1. Wettbewerbsstufe<br />

der Wettbewerbsteilnehmer vorerst lediglich das anonyme Ideenkonzept und seinen<br />

Verfasserbrief (Formblatt ./1; siehe Punkt 7.1) einzureichen hat. Weitere Unterlagen wie<br />

z.B. die Formblätter ./2 bis ./5 sind nicht einzureichen. Die nachfolgend angeführten<br />

Eignungsnachweise sind daher erst im Falle einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />

rechtzeitig beizubringen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1).<br />

Auch die Benennung von allfälligen Subplanern (Subunternehmer, sonstige Dritte) ist<br />

daher erst nach der gesonderten Aufforderung der Auftraggeberin zur Vorlage der<br />

Eignungsnachweise zulässig.<br />

4.1 Befugnis<br />

Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />

in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die befugt sind.<br />

4.1.1 Österreichische Wettbewerbsteilnehmer<br />

Österreichische Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften müssen spätestens<br />

zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine<br />

Befugnis zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen.<br />

Dies ist etwa bei Befugnissen nach Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 idF. BGBl.<br />

I Nr. 58/2010, (in der Folge „ZTG“) in den Fachbereichen „Architektur“ und „Bauwesen/<br />

Bauingenieurwesen“ der Fall.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat seine/ihre aufrechte Befugnis<br />

durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Auszug<br />

aus Berufsregister, usw.) im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der<br />

Auftraggeberin rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1). Dies gilt<br />

gegebenenfalls auch für namhaft gemachte Subplaner (siehe Punkt 12).

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