FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb
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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4. Eignungskriterien<br />
Die Eignung des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft wird – neben der<br />
Prüfung auf das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe (siehe Punkt 3.) – anhand der<br />
Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen<br />
Leistungsfähigkeit nach den nachfolgenden Mindestkriterien (Punkt 4.1 bis 4.3) geprüft.<br />
Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich darauf, dass im Laufe der 1. Wettbewerbsstufe<br />
der Wettbewerbsteilnehmer vorerst lediglich das anonyme Ideenkonzept und seinen<br />
Verfasserbrief (Formblatt ./1; siehe Punkt 7.1) einzureichen hat. Weitere Unterlagen wie<br />
z.B. die Formblätter ./2 bis ./5 sind nicht einzureichen. Die nachfolgend angeführten<br />
Eignungsnachweise sind daher erst im Falle einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />
rechtzeitig beizubringen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1).<br />
Auch die Benennung von allfälligen Subplanern (Subunternehmer, sonstige Dritte) ist<br />
daher erst nach der gesonderten Aufforderung der Auftraggeberin zur Vorlage der<br />
Eignungsnachweise zulässig.<br />
4.1 Befugnis<br />
Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />
in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die befugt sind.<br />
4.1.1 Österreichische Wettbewerbsteilnehmer<br />
Österreichische Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften müssen spätestens<br />
zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine<br />
Befugnis zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen.<br />
Dies ist etwa bei Befugnissen nach Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 idF. BGBl.<br />
I Nr. 58/2010, (in der Folge „ZTG“) in den Fachbereichen „Architektur“ und „Bauwesen/<br />
Bauingenieurwesen“ der Fall.<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat seine/ihre aufrechte Befugnis<br />
durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Auszug<br />
aus Berufsregister, usw.) im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der<br />
Auftraggeberin rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1). Dies gilt<br />
gegebenenfalls auch für namhaft gemachte Subplaner (siehe Punkt 12).