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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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16<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung<br />

(inklusive Vorprüfung) gewahrt.<br />

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass lediglich jene Wettbewerbsteilnehmer zur<br />

2. Wettbewerbsstufe eingeladen werden, welche die Nachweise zum Nichtvorliegen von<br />

Ausschlussgründen bzw. zur Eignung vollständig und fristgerecht erbringen. Sollte ein<br />

Wettbewerbsteilnehmer dies nicht erfüllen, so folgt der jeweils nächstgereihte Nachrücker<br />

an dessen Stelle. Andere als die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer für die 2. Wettbewerbsstufe<br />

sind nicht berechtigt, Wettbewerbsarbeiten einzureichen.<br />

c. Die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer haben anschließend in der 2. Wettbewerbsstufe<br />

– auf Grundlage der mit der Einladung übermittelten Auslobungsunterlagen 2. Stufe<br />

– anonyme Wettbewerbsarbeiten vorzulegen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung<br />

wiederum die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert,<br />

sowie eine Aufbereitung technischer und wirtschaftlicher Projektdaten vorgenommen.<br />

Nach Vorlage der anonymen Wettbewerbsarbeiten ermittelt das unabhängige Preisgericht<br />

anhand der Beurteilungskriterien (siehe Punkt 5.) den Gewinner und nimmt eine Reihung<br />

vor. Zudem hat es über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung der einzelnen<br />

Wettbewerbsteilnehmer zu befinden.<br />

Die Auftraggeberin behält sich im Ausnahmefall ausdrücklich vor, eine dritte Wettbewerbsstufe<br />

vorzusehen. Dieser Ausnahmefall ist gegeben, wenn für das Preisgericht keine<br />

eindeutige Ermittlung eines Gewinners möglich ist. Das Preisgericht hat sodann eine Überarbeitung<br />

zu jenen Wettbewerbsarbeiten zu verlangen, welchen aus dem Beurteilungsprozess<br />

eindeutig eine Gewinnchance zukäme. Die allfällige Aufforderung zur Überarbeitung<br />

erfolgt wiederum durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, sodass die Anonymität der<br />

Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der<br />

Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) gewahrt bleibt. Die<br />

überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten werden schließlich von der Vorprüfung überprüft und<br />

vom Preisgericht anonym beurteilt.<br />

2.2.2 Verhandlungsverfahren<br />

Im Anschluss an den offenen zweistufigen Wettbewerb wird entsprechend der Absichtserklärung<br />

der Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags) zu einem<br />

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eingeladen. Die Auftraggeberin<br />

wird über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln. Gegenstand der Verhandlung im<br />

Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden insbesondere Leistungsumfang, Zusammensetzung<br />

des Projektteams, Projektabwicklung, Zahlungsbedingungen, Termine, Leistungsänderungen,<br />

Kündigungsrechte, Honorierung sowie die Vorgehensweise bei der Beauftragung<br />

der Ausführungsleistungen sein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist der<br />

Nachweis der Kosten- und Terminsicherheit zu erbringen.<br />

Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />

scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />

des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />

mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />

vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />

aufzunehmen.

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