FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb
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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung<br />
(inklusive Vorprüfung) gewahrt.<br />
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass lediglich jene Wettbewerbsteilnehmer zur<br />
2. Wettbewerbsstufe eingeladen werden, welche die Nachweise zum Nichtvorliegen von<br />
Ausschlussgründen bzw. zur Eignung vollständig und fristgerecht erbringen. Sollte ein<br />
Wettbewerbsteilnehmer dies nicht erfüllen, so folgt der jeweils nächstgereihte Nachrücker<br />
an dessen Stelle. Andere als die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer für die 2. Wettbewerbsstufe<br />
sind nicht berechtigt, Wettbewerbsarbeiten einzureichen.<br />
c. Die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer haben anschließend in der 2. Wettbewerbsstufe<br />
– auf Grundlage der mit der Einladung übermittelten Auslobungsunterlagen 2. Stufe<br />
– anonyme Wettbewerbsarbeiten vorzulegen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung<br />
wiederum die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert,<br />
sowie eine Aufbereitung technischer und wirtschaftlicher Projektdaten vorgenommen.<br />
Nach Vorlage der anonymen Wettbewerbsarbeiten ermittelt das unabhängige Preisgericht<br />
anhand der Beurteilungskriterien (siehe Punkt 5.) den Gewinner und nimmt eine Reihung<br />
vor. Zudem hat es über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung der einzelnen<br />
Wettbewerbsteilnehmer zu befinden.<br />
Die Auftraggeberin behält sich im Ausnahmefall ausdrücklich vor, eine dritte Wettbewerbsstufe<br />
vorzusehen. Dieser Ausnahmefall ist gegeben, wenn für das Preisgericht keine<br />
eindeutige Ermittlung eines Gewinners möglich ist. Das Preisgericht hat sodann eine Überarbeitung<br />
zu jenen Wettbewerbsarbeiten zu verlangen, welchen aus dem Beurteilungsprozess<br />
eindeutig eine Gewinnchance zukäme. Die allfällige Aufforderung zur Überarbeitung<br />
erfolgt wiederum durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, sodass die Anonymität der<br />
Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der<br />
Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) gewahrt bleibt. Die<br />
überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten werden schließlich von der Vorprüfung überprüft und<br />
vom Preisgericht anonym beurteilt.<br />
2.2.2 Verhandlungsverfahren<br />
Im Anschluss an den offenen zweistufigen Wettbewerb wird entsprechend der Absichtserklärung<br />
der Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags) zu einem<br />
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eingeladen. Die Auftraggeberin<br />
wird über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln. Gegenstand der Verhandlung im<br />
Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden insbesondere Leistungsumfang, Zusammensetzung<br />
des Projektteams, Projektabwicklung, Zahlungsbedingungen, Termine, Leistungsänderungen,<br />
Kündigungsrechte, Honorierung sowie die Vorgehensweise bei der Beauftragung<br />
der Ausführungsleistungen sein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist der<br />
Nachweis der Kosten- und Terminsicherheit zu erbringen.<br />
Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />
scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />
des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />
mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />
vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />
aufzunehmen.