FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb
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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
<strong>FEEDING</strong> <strong>THE</strong> <strong>PLANET</strong>,<br />
<strong>ENERGY</strong> <strong>FOR</strong> <strong>LIFE</strong><br />
EU-WEITER, OFFENER,<br />
ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
AUFTRAGGEBERIN:<br />
ÖSTERREICHISCHE BETEILIGUNG<br />
AN DER EXPO 2015 MAILAND<br />
VERTRETEN DURCH DAS<br />
EXPO-BÜRO DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
2<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH
EXPO2015 :ÖSTERREICH 3<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
EXECUTIVE SUMMARY<br />
Anlass und Ziel<br />
Vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 findet auf einem Gelände im Westen von Mailand die<br />
Weltausstellung „EXPO 2015“ statt. Die Organisatoren rechnen mit 130 Teilnehmern<br />
(Staaten und internationale Organisationen) und 20 Millionen Besuchern, davon 70 % aus<br />
Italien, der Rest überwiegend aus den Nachbarländern.<br />
Das Motto der Ausstellung lautet „Feeding the Planet, Energy for Life“. Die Veranstaltung<br />
versteht sich als „Signal für Menschen, Organisationen und Nationen, über Grenzen hinweg<br />
an den globalen Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten“. Gleichzeitig wird der<br />
Wirtschaft die Möglichkeit geboten, ihr Problembewusstsein und ihre Lösungskompetenz<br />
aufzuzeigen.<br />
Österreich Beteiligung<br />
Die Bundesregierung hat 2012 eine Teilnahme Österreichs an dieser Weltausstellung beschlossen<br />
und Herrn DI Josef Pröll zum Regierungsbeauftragten ernannt. Das Bundesministerium<br />
für Wirtschaft, Familie und Jugend und die Wirtschaftskammer Österreich<br />
wurden mit der Durchführung beauftragt. Ein EXPO-Büro zur Vorbereitung und Abwicklung<br />
des Projekts wurde installiert.<br />
Die Ausloberin dieses Wettbewerbs erwartet sich Gestaltungsvorschläge, die durch ihre<br />
Aussage und Darstellungsform einen attraktiven Auftritt Österreichs bei der EXPO 2015<br />
gewährleisten. Unser Beitrag soll geeignet sein, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und<br />
der Medien zu wecken und einen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen, der mit Österreich<br />
in Verbindung gebracht wird.<br />
Österreich steht bei der Weltausstellung vor der Herausforderung, seine kulturelle Identität,<br />
seine gesellschaftlichen Perspektiven und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer<br />
Öffentlichkeit zu vermitteln, bei der ein durchaus gefestigtes Bild unseres Landes vorausgesetzt<br />
werden kann. Als häufigste und damit wichtigste Zielgruppe kann von einem durchschnittlichen<br />
italienischen Familienpublikum ausgegangen werden. Aber auch Besucher<br />
und Unternehmen aus Österreich sollen sich mit unserem Auftritt bei dieser Weltausstellung<br />
identifizieren können.
4<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
Wettbewerb<br />
Die zu lösende Aufgabe ist ebenso komplex wie außergewöhnlich. Sie umfasst sowohl die<br />
Architektur des Pavillons, die Konzeption der Ausstellung als auch die Gestaltung und<br />
Einbeziehung der Außenräume in das Ausstellungsgeschehen.<br />
Mit diesem offenen Wettbewerb sollen Personen und Teams aus allen Kreativbereichen<br />
wie Architektur, Szenografie, Landschaftsplanung, Design, Musik, Kunst, Kommunikation,<br />
etc. angesprochen werden.<br />
Aus diesem Grund wenden wir uns ausschließlich an interdisziplinäre Teams, um in einem<br />
offenen, breiten Wettbewerb möglichst vielen (unterschiedlich) qualifizierten Fachleuten die<br />
Chance zur Beteiligung zu geben. Die geforderten Arbeitsgemeinschaften müssen sowohl<br />
die künstlerische Annäherung als auch die vollumfängliche Umsetzungskompetenz in<br />
sämtlichen betroffenen Fachgebieten abbilden.<br />
Der Wettbewerb wird in zwei Stufen abgewickelt:<br />
• In der 1. Stufe wird von den Teilnehmern die Darstellung von Konzepten erwartet, die<br />
es dem Preisgericht ermöglichen, die Entwurfsansätze mit dem größten Entwicklungspotential<br />
für eine Weiterbearbeitung auszuwählen und allgemein gültige Empfehlungen<br />
für die weitere Bearbeitung zu formulieren.<br />
• In der 2. Stufe wird von den ausgewählten Teilnehmern eine Konkretisierung und<br />
Detaillierung der vorgelegten Konzepte erwartet, die darüber hinaus die Überprüfung<br />
der Machbarkeit ermöglichen soll.<br />
Realisierung<br />
Die Ausloberin verfolgt mit diesem Wettbewerb das Ziel, Entwurfsansätze mit innovativen<br />
und zugleich wirtschaftlichen Konzepten zu erhalten. Gesucht wird ein überzeugendes,<br />
auf das Leitthema eingehendes Konzept, in dem die Ausstellung und die Architektur eine<br />
Einheit bilden. Die Geschichte soll einfach verstehbar erzählt werden und die Besucher<br />
emotional in ihren Bann ziehen.<br />
Für das Gesamtprojekt (Planung, Herstellung, Rückbau, Honorare) steht ein Budget von bis<br />
zu EUR 4,8 Mio. zur Verfügung. Der Terminplan bis zur Übergabe im März 2015 setzt einen<br />
zügigen Planungsablauf voraus.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 5<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
EINFÜHRUNG<br />
TEIL A RECHTS- UND VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />
3. Ausschlussgründe<br />
4. Eignungskriterien<br />
5. Preisgerichtszusammensetzung<br />
6. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabetermin und Kennzeichnung<br />
7. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabeform<br />
8. 1. Wettbewerbsstufe – Anforderung der Unterlagen und Anfragen<br />
9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />
10. Teilnehmergemeinschaften<br />
11. Mehrfachbeteiligung<br />
12. Subunternehmer<br />
13. Schadenersatz<br />
14. Formblattverzeichnis<br />
TEIL B SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN<br />
1. Informationen zu Italien und Mailand<br />
2. Aufgabenstellung<br />
3. Planungsvorgaben und Planungsumfang<br />
4. Planungshinweise<br />
5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />
6. Beurteilungskriterien<br />
7. Ziele und Werte<br />
TEIL C BEILAGEN UND IN<strong>FOR</strong>MATIONEN<br />
1. ÖSTERREICH Beteiligung Kurzpräsentation<br />
2. ÖSTERREICH Grundstück S.33<br />
3. EXPO Gelände Übersicht<br />
4. EXPO Geländeplan<br />
5. EXPO Ansichten<br />
6. EXPO Sustainability Principles<br />
7. EXPO Masterplan<br />
8. EXPO Extract Theme Guide<br />
9. EXPO Theme Guide komplett<br />
10. EXPO Gelände Flugperspektive<br />
TEIL D ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUM AUSLOBUNGSTEXT<br />
1. Fragebeantwortung
6<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH
EXPO2015 :ÖSTERREICH 7<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
EINFÜHRUNG
8<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
EINFÜHRUNG<br />
Geschichte der Weltausstellungen<br />
Die Idee einer internationalen Ausstellung entstand im 19. Jahrhundert in Frankreich.<br />
Elf französische Industrieausstellungen legten mit ihrer Verbindung von Industrieschau<br />
und Volksfest den Grundstein zu den späteren Weltausstellungen – allerdings fehlte noch<br />
die internationale Beteiligung. England schließlich, das Mutterland der industriellen<br />
Revolu tion, tat den entscheidenden Schritt:<br />
Die erste internationale Weltausstellung in London setzte 1851 Maßstäbe, die nur schwer<br />
zu übertreffen waren. Der berühmte Glaskristallpalast des Architekten Joseph Paxton<br />
bot in einem lichtdurchfluteten, hallenartigen Gewächshaus Darbietungen der Produkte<br />
nahezu aller Nationen. Als Revanche für London initiierte Paris 1855 eine „Exposition<br />
Universelle“, bei der nicht wie in London, die Maschinen- und Grundstoffindustrie, sondern<br />
Konsumgüter und die Luxusindustrie mit ihren Seidenstoffen und Spitzen das Bild prägten.<br />
Bei dem Versuch, die erste Londoner Weltausstellung zu übertreffen, verschätzten sich die<br />
Organisatoren der folgenden Ausstellung 1862 in London gründlich. In einem wegen seiner<br />
gewaltigen Dimensionen als monströs und hässlich kritisierten Ausstellungspalast wurden<br />
zwar mehr Exponate aus mehr Teilnehmerstaaten gezeigt, doch die herausragenden Produkte<br />
und innovativen Entwicklungen konnten in der Masse kaum angemessen präsentiert<br />
werden.<br />
Es folgten weitere Ausstellungen 1867 in Paris, 1873 in Wien (Wahrzeichen, die später<br />
abgebrannte Rotunde und nicht wie oft fälschlich angenommen das Riesenrad), 1876 in<br />
Philadelphia bis schließlich Paris wieder bei seiner Weltausstellung von 1889 mit dem<br />
Eiffelturm ein bis heute unvergleichliches Zeichen der Ingenieurkunst aufbot.<br />
Über Chicago (1893) mit einem Riesenrummelplatz wieder nach Paris (1900) mit Kulissen<br />
und architektonischen Kopien aus Pappmaschee und Gips, und St. Luis (1904), nach<br />
Barcelona (1929), dessen hochmoderner deutscher Pavillon von Ludwig Mies von der Rohe<br />
heute noch bewundert werden kann.<br />
Mit der Weltausstellung von Chicago (1933) wurde die Themenausstellung geboren, die<br />
dann folgende Schau in Paris (1937) war vor allem durch die Architektur der vorherrschenden<br />
Diktaturen geprägt, zugleich setzte das dort ausgestellte Protestbild Guernica von<br />
Picasso den klassizistischen Imponiergesten moderne Akzente entgegen.<br />
Es folgten New York (1939) als eine Demonstration der Mächtigkeit der Firmen, Brüssel<br />
(1958) mit dem Atomium, dem Symbol des atomaren Zeitalters und Wahrzeichen der EXPO.<br />
In eng aufeinander folgenden Weltausstellungen konkurrierten Seattle (1962) mit wissenschaftlichen<br />
Beiträgen und Forschungen zum amerikanischen way of life und New York<br />
(1964) mit eher kommerziell orientierten Imageshows amerikanischer Firmen.<br />
Die Weltausstellung 1967 in Montreal zog – u.a. mit der Acrylglas-Kuppel von Buckminster<br />
Fuller und der experimentellen Wohnsiedlung (Habitat 67) von Moshe Safdie aus stapelbaren<br />
vorgefertigten Betonwohnboxen – die bis dahin meisten Besucher an.<br />
Für die erste asiatische Ausstellung 1970 in Osaka entwarf Kenzo Tange das 300 m lange<br />
Raumtragwerk und ein vielschichtiges Beförderungssystem für das EXPO-Gelände, der<br />
Avantgarde-Komponist Karlheinz Stockhausen bot zeitgenössische und klassische Werke<br />
im deutschen Pavillon. Die danach zahlreich gescheiterten Weltausstellungsprojekte schienen<br />
diesem Genre das Ende zu bereiten.<br />
1992 setzte Sevilla die Weltausstellung konsequent als Mittel der Stadt- und Regionalentwicklung<br />
und zur Ausbildung eines neuen Verkehrssystems ein. Anlass war das 500-jährige<br />
Jubiläum der Entdeckung Amerikas. Die altstadtnahe Insel „La Catuja“, von der Columbus<br />
zu seiner Reise zur Entdeckung Amerikas aufgebrochen war, bot das ideale Ausstellungsgelände.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 9<br />
EINFÜHRUNG<br />
Anlass für die EXPO 1998 war die 500-Jahrfeier der Indienreise Vasco da Gamas, die<br />
Lissabon zu einer der wichtigsten Hafenstädte gemacht hatte. Zur Rückgewinnung der<br />
Industriebrachen am Ufer des Tejo wurde ein Ausstellungsgelände errichtet, das von<br />
Beginn an als dauerhafter Bestandteil eines neuen Stadtviertels geplant wurde.<br />
Während bei den bisherigen Weltausstellungen der Schwerpunkt auf der Präsentation<br />
technischer Fortschritte lag, standen bei der EXPO 2000 in Hannover Lösungen für die<br />
Zukunft im Mittelpunkt: Innovative Lösungen für die aktuellen Probleme in Umwelt und<br />
Entwicklung. Die Bandbreite reichte von der Trinkwassergewinnung aus dem Nebel der<br />
peruanischen Anden über einen unbemannten Tauchroboter bis hin zur dezentralen<br />
Biomüllvergärung.<br />
Auf der EXPO 2005 in Aichi, Japan wurden die Teilnehmer unter dem Motto „Die Weisheit<br />
der Natur“ aufgefordert, die globalen Herausforderungen, mit denen die Menschheit konfrontiert<br />
ist, zu diskutieren. Mit Hilfe eines globalen Netzwerkes sollte eine Modell-<br />
Gemeinschaft geschaffen werden, in der die Menschen in Zukunft in Harmonie mit der<br />
Natur leben können. Angeboten waren auch Symposien außerhalb des Geländes und<br />
Anschlussausstellungen.<br />
Die EXPO 2010 in Shanghai thematisierte jene Probleme, mit denen eine moderne, schnell<br />
wachsende Stadt konfrontiert wird, wie Stau, Umweltverschmutzung, Kriminalität und<br />
einem Missverhältnis zwischen Mensch und Natur, Mensch und Mensch und spirituellem<br />
und materiellem Leben. Angesichts dieses fehlenden Einklangs wurde das Konzept<br />
„Better City, Better Life“ ausgewählt und formuliert.<br />
EXPO 2015<br />
Das Bureau International des Expositions (BIE, Paris) hat im März 2008 die nächste<br />
Universelle Weltausstellung an Italien und die Stadt Mailand vergeben.<br />
Die EXPO 2015 Mailand wird vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 auf einem ca. 110 ha großen<br />
Gelände im Westen der Stadt und zum Generalthema „Feeding the Planet, Energy for Life“<br />
abgehalten werden.<br />
Mailand setzt mit dem Thema „Feeding the Planet, Energy for Life“ die Inhalte der EXPO<br />
2005 in Aichi/Japan ( „Weisheit der Natur“), der EXPO 2008 in Saragossa/Spanien („Wasser<br />
und nachhaltige Entwicklung“) sowie der EXPO 2010 Shanghai („Bessere Stadt, besseres<br />
Leben“) fort und bietet damit eine internationale Plattform, um zentrale Zukunftsfragen<br />
zu thematisieren. Die Veranstaltung versteht sich als Signal für Menschen, Organisationen<br />
und Nationen, über staatliche Grenzen hinweg an den globalen Herausforderungen der<br />
Zukunft zu arbeiten. Gleichzeitig wird der Wirtschaft die Möglichkeit geboten, ihr Problembewusstsein<br />
und ihre Lösungskompetenz aufzuzeigen.<br />
Die Organisatoren rechnen mit 130 Teilnehmern (Staaten und internationale Organisationen)<br />
und 20 Millionen Besuchern, davon 70 % aus Italien, der Rest überwiegend aus<br />
den Nachbarländern.
10<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
EINFÜHRUNG<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
Die Bundesregierung hat am 11.04.2012 eine Teilnahme Österreichs an dieser Weltausstellung<br />
beschlossen und Herrn DI Josef Pröll zum Regierungsbeauftragten („Regierungskommissär“)<br />
ernannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und<br />
die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wurden mit der Durchführung beauftragt. Ein<br />
Projektbüro (EXPO-Büro) zur Vorbereitung, Organisation und Abwicklung der österreichischen<br />
Beteiligung wurde im Rahmen der WKÖ installiert.<br />
Das EXPO-Büro erwartet mit der Auslobung des vorliegenden Wettbewerbes Gestaltungsvorschläge<br />
zu erlangen, die durch ihre Aussage und Darstellungsform einen attraktiven<br />
Auftritt Österreichs bei der EXPO 2015 ermöglichen. Der Konkurrenzsituation zwischen<br />
den teilnehmenden Ländern ist Rechnung zu tragen. Der Beitrag soll geeignet sein, die<br />
Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien zu erwecken und einen nachhaltigen<br />
Eindruck zu hinterlassen, der mit Österreich in Verbindung gebracht wird.<br />
Österreich steht bei der Weltausstellung vor der Herausforderung, seine kulturelle Identität,<br />
seine gesellschaftlichen Perspektiven und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer<br />
Öffentlichkeit zu vermitteln, bei der ein durchaus gefestigtes Bild unseres Landes vorausgesetzt<br />
werden kann. Als häufigste und damit wichtigste Besucher kann man von einem<br />
durchschnittlichen italienischen Familienpublikum ausgehen, welches das Gelände durchaus<br />
mehrmals oder auch am Abend, während der „EXPO-Night“, besuchen wird. Unser Ziel<br />
ist es aber auch, dass sich österreichische Besucher und Unternehmen mit dem Auftritt<br />
bei dieser Weltausstellung identifizieren können.<br />
Der Fokus der österreichischen Beteiligung liegt auf einer publikumswirksamen Ausstellung,<br />
in der eine stringente Geschichte erzählt wird, zusätzlich sind ein Gastro-/Shopsowie<br />
VIP-/Infrastrukturbereich gefordert.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 11<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
TEIL A RECHTS- UND VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />
3. Ausschlussgründe<br />
4. Eignungskriterien<br />
5. Preisgerichtszusammensetzung<br />
6. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabetermin und Kennzeichnung<br />
7. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabeform<br />
8. 1. Wettbewerbsstufe – Anforderung der Unterlagen und Anfragen<br />
9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />
10. Teilnehmergemeinschaften<br />
11. Mehrfachbeteiligung<br />
12. Subunternehmer<br />
13. Schadenersatz<br />
14. Formblattverzeichnis<br />
A
12<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
1. Allgemeine Angaben<br />
1.1 Auftraggeberin und Verfahrensbetreuung<br />
Auftraggeberin (= Ausloberin) ist die<br />
Österreichische Beteiligung an der EXPO 2015 Mailand<br />
vertreten durch das<br />
EXPO-Büro der Wirtschaftskammer Österreich<br />
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien.<br />
Die Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) obliegt der<br />
Werner Consult ZT GmbH<br />
Leithastraße 10, 1200 Wien.<br />
Die Auftraggeberin und die Verfahrensabwicklung werden rechtlich unterstützt von der<br />
Heid Schiefer Rechtsanwälte OG<br />
Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien.<br />
Die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG erklärt im Hinblick auf § 13 der Richtlinien für die<br />
Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes<br />
und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977 idgF), dass<br />
sie in einem allfälligen Rechtsstreit zwischen der Auftraggeberin einerseits und einem<br />
Wettbewerbsteilnehmer andererseits ausschließlich die Auftraggeberin vertreten wird.<br />
Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens besteht eine Zuständigkeit des<br />
Bundesvergabeamtes.<br />
Soweit in den Auslobungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher<br />
oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher<br />
Weise.<br />
1.2 Angaben zum Auslobungs- und Auftragsgegenstand<br />
1.2.1 Aufgabenstellung<br />
Die zu lösende Aufgabe ist ebenso komplex wie außergewöhnlich. Sie umfasst sowohl die<br />
Architektur des Pavillons (inklusive der notwendigen ingenieurtechnischen Konzepte und<br />
der Inneneinrichtung) als auch die Konzeption der Ausstellung als auch die Gestaltung<br />
der Außenräume, welche aufgrund der EXPO-Vorschriften ca. 50% des zur Verfügung<br />
stehenden Grundstücks ausmachen (müssen).<br />
Der Schwerpunkt des Beitrages soll definitionsgemäß nicht auf der architektonischen<br />
Lösung des Pavillons, sondern vor allem auf der inhaltlichen Umsetzung des Generalthemas<br />
(„Nahrung & Energie“) liegen. Die Veranstalter streben eine „Green EXPO“ mit<br />
dem Ziel einer Begrenzung des CO ²<br />
Ausstoßes während Vorbereitung und Durchführung<br />
sowie mit dem Fokus auf der Verwendung von umweltfreundlichen Lösungen und<br />
recycelten/recycelbaren Materialien beim Pavillonbau an.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 13<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
Diese Auslobung wendet sich ausschließlich an interdisziplinäre Teams, um in einem<br />
offenen, breiten Wettbewerb möglichst vielen (unterschiedlich) qualifizierten Fachleuten<br />
die Chance zur Beteiligung zu geben. Die interdisziplinären Teams müssen sowohl die<br />
künstlerische Annäherung als auch – in planerischer Hinsicht – die vollumfängliche Umsetzungskompetenz<br />
in sämtlichen betroffenen Fachgebieten (z.B. Ausstellungsgestaltung,<br />
Architektur, Haustechnik, etc.) abbilden. Daher werden im Zuge dieses Wettbewerbes<br />
Personen und Teams aus allen Kreativbereichen (neben Architektur und Landschaftsgestaltung<br />
etwa Musik, Kunst, Design) angesprochen.<br />
Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, wird der offene Wettbewerb in zwei<br />
Stufen abgewickelt:<br />
• In der 1. Wettbewerbsstufe wird von den Teilnehmern die Darstellung von Konzepten<br />
erwartet, die es dem Preisgericht ermöglichen, die Entwurfsansätze mit den größten<br />
Entwicklungspotentialen für eine Weiterbearbeitung in der 2. Stufe auszuwählen<br />
und darüber hinaus allgemein gültige Empfehlungen für die weitere Bearbeitung zu<br />
formulieren.<br />
• In der 2. Wettbewerbsstufe wird von den ausgewählten Teilnehmern eine Konkretisierung<br />
und Detaillierung der Konzepte erwartet, die eine Überprüfung der Machbarkeit<br />
ermöglicht.<br />
1.2.2 Aufwandsentschädigung<br />
Die Teilnehmer der 2. Wettbewerbsstufe erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung in<br />
der Höhe von EUR 10.000,-- (exkl. USt). Die Aufwandsentschädigung gebührt jedoch nur<br />
dann, wenn der Wettbewerbsteilnehmer einen den Auslobungsvorgaben entsprechenden<br />
Wettbewerbsbeitrag abgegeben hat. Über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung<br />
hat das Preisgericht auf Grundlage der Empfehlungen der Vorprüfung zu befinden.<br />
Die Zahlung erfolgt ausschließlich nach Rechnungslegung (30 Tage nach Bekanntgabe<br />
des Wettbewerbsergebnisses) an die im Verfasserbrief (Formblatt ./1) angegebene Bankverbindung.<br />
Es erfolgt keine Anrechnung des Preisgeldes auf das spätere Planungshonorar.<br />
1.2.3 Absichtserklärung und Auftragsgegenstand<br />
Die Auftraggeberin verfolgt mit der Durchführung des Wettbewerbes das Ziel, gesamtheitliche<br />
Entwurfsansätze mit innovativen und zugleich wirtschaftlichen Konzepten zu erhalten.<br />
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />
der 2. Wettbewerbsstufe mit der umfassenden interdisziplinären Planung zu<br />
beauftragen. Dies erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung<br />
gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 idF. BGBl.<br />
I Nr. 10/2012, (in der Folge „BVergG“).<br />
Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />
scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />
des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />
mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />
vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />
aufzunehmen.
14<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
Der im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebende Dienstleistungsauftrag umfasst die<br />
für die Österreich Beteiligung erforderlichen interdisziplinären Planungsleistungen (Generalplanungsauftrag).<br />
Insbesondere sollen folgende Leistungsbilder beauftragt werden:<br />
Planung, Umsetzung und Bauaufsicht von:<br />
- Ausstellungsgestaltung<br />
- Architektur und Innenarchitektur<br />
- Außenraumraumgestaltung<br />
- Planung der Entsorgung und des Rückbaus/der Weiterverwendung<br />
inklusive aller erforderlichen Planungsleistungen aus den Bereichen Statik, Bauphysik<br />
inkl. alternative Energiesysteme, Haus- und Elektrotechnik (HKLSE), Akustik, Brandschutztechnik,<br />
IT-Infrastruktur, Medientechnik, Tontechnik, Videotechnik, etc.<br />
Eine Konkretisierung des Leistungsbildes erfolgt in der 2. Wettbewerbsstufe. Die detaillierte<br />
Festlegung des Leistungsbildes samt aller vertraglichen Rahmenbedingungen erfolgt<br />
im an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren.<br />
Die Ausführungsleistungen werden – entsprechend dem Wettbewerbsergebnis – gesondert<br />
ausgeschrieben. Im Sinne einer raschen Umsetzung der Österreich Beteiligung unter<br />
möglichster Vermeidung von Schnittstellen ist eine „Verschränkung“ des gegenständlich<br />
zu findenden Generalplaners mit dem zu beauftragenden Generalunternehmer angedacht.<br />
Dies soll derart erfolgen, dass der Generalunternehmer dem gegenständlich zu findenden<br />
Generalplaner als Subunternehmer „überbunden“ wird. Dem Generalplaner kommt bei der<br />
Vergabe der Ausführungsleistungen eine zentrale Rolle zu.<br />
Für das Gesamtprojekt steht ein Budget von bis zu EUR 4,8 Mio. zur Verfügung, das nicht<br />
überschritten werden darf:<br />
• Bauwerkskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppen 2 bis 4)<br />
• Einrichtung/Ausstellung gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengrupe 5)<br />
• Außenanlagen gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 6)<br />
• Honorare gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 7)<br />
• Nebenkosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 8)<br />
• Reserve Rückbau gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 9)<br />
• Reserve gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 9)<br />
Der Rückbau und die Entsorgung bzw. Weiterverwendung sind grundsätzlich im Rahmen<br />
der Bauwerkskosten bzw. der Kostengruppe „Einrichtung“ zu berücksichtigen.<br />
1.2.4 Eigentums- und Urheberrecht<br />
Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der<br />
prämierten Wettbewerbsbeiträge geht an die Auftraggeberin über.<br />
Das geistige Eigentum (Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte), insbesondere<br />
die daraus resultierenden Verwertungs- und Abänderungsrechte (davon umfasst ist insbesondere<br />
auch das Recht der Ausführung oder Abänderung durch Dritte) an den eingereichten<br />
Wettbewerbsbeiträgen (samt deren Pläne, Skizzen, Modelle und sonstigen Dokumentationen<br />
und Schriftstücke) verbleibt beim Verfasser, sofern es nicht im Einzelfall gegen eine<br />
angemessene Vergütung auf die Auftraggeberin übergeht. Allfällige Preisgelder sind auf<br />
die angemessene Vergütung anzurechnen. Die Übertragung des geistigen Eigentums des<br />
Wettbewerbsgewinners auf die Auftraggeberin wird Gegenstand des an den Wettbewerb<br />
anschließenden Verhandlungsverfahrens sein.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 15<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />
2.1 Verfahrensart<br />
Mittels europaweiter Bekanntmachung gemäß BVergG wird zur Erlangung eines Projekts<br />
ein offener zweistufiger Realisierungswettbewerb ausgelobt. In dessen Anschluss soll<br />
– entsprechend der Absichtserklärung – mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten<br />
Wettbewerbsprojekts) ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum<br />
Abschluss eines Generalplanervertrages durchgeführt werden. Es wird auf die Vergabe<br />
eines Dienstleistungsauftrages im Oberschwellenbereich abgezielt.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Teil B Wettbewerbsordnung Architektur<br />
(herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten idF.<br />
67. Sitzung der Bundessektion Architekten vom 19.2.2010; abrufbar unter www.baik.at;<br />
in der Folge „WOA 2010“), sofern die Auslobungsunterlagen keine anderslautenden<br />
Bestimmungen enthalten.<br />
Als Verfahrenssprache für den gegenständlichen Realisierungswettbewerb wird Deutsch<br />
festgelegt.<br />
2.2 Verfahrensablauf<br />
2.2.1 Offener zweistufiger Wettbewerb<br />
Die Auftraggeberin wird den Ablauf des Verfahrens folgendermaßen gestalten:<br />
a. Die Auftraggeberin führt einen offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb durch.<br />
Im Anschluss an den Wettbewerb ist beabsichtigt, zuerst den vom Preisgericht erstplatzierten<br />
Wettbewerbsteilnehmer zur Angebotsabgabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens<br />
einzuladen (Näheres siehe unten lit. c).<br />
In der 1. Wettbewerbsstufe des offenen zweistufigen Realisierungswettbewerbs können<br />
alle interessierten Wettbewerbsteilnehmer ein anonymes Ideenkonzept (siehe Punkt 7.2)<br />
einreichen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung die Einhaltung der formalen und<br />
inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert. Ein unabhängiges Preisgericht wird anhand der<br />
anonym vorgelegten Ideenkonzepte eine Reihung anhand der Beurteilungskriterien (siehe<br />
TEIL B Pkt. 6) vornehmen. Die Auftraggeberin beabsichtigt – unter Berücksichtigung der<br />
Empfehlungen des Preisgerichts – die fünf bis neun bestgereihten Wettbewerbsteilnehmer<br />
zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe einzuladen. Zusätzlich werden zwei Nachrücker<br />
vom Preisgericht ausgewählt.<br />
b. Die designierten Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe und zwei Nachrücker<br />
werden sodann aufgefordert, in einer angemessenen Frist (voraussichtlich 10 Tage) die<br />
Nachweise zur Eignung (siehe Punkt 4.) beizubringen. Überdies werden die ausgewählten<br />
Wettbewerbsteilnehmer und Nachrücker hinsichtlich der Ausschlussgründe gemäß Punkt<br />
3 geprüft. Die in Punkt 3.2 angeführten Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen<br />
bzw. die in Punkt 4.1 bis 4.3 angeführten Eignungsnachweise sind daher erst auf<br />
gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin und nicht bereits mit dem anonymen Ideenkonzept<br />
(1. Wettbewerbsstufe) abzugeben. Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />
müssen daher in Abänderung von § 69 Z 4 BVergG spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung<br />
zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe (siehe lit. c) vorliegen.<br />
Die Aufforderung zur Beibringung der Eignungsnachweise erfolgt durch die Heid Schiefer<br />
Rechtsanwälte OG. Dabei bleibt die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer an der
16<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung<br />
(inklusive Vorprüfung) gewahrt.<br />
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass lediglich jene Wettbewerbsteilnehmer zur<br />
2. Wettbewerbsstufe eingeladen werden, welche die Nachweise zum Nichtvorliegen von<br />
Ausschlussgründen bzw. zur Eignung vollständig und fristgerecht erbringen. Sollte ein<br />
Wettbewerbsteilnehmer dies nicht erfüllen, so folgt der jeweils nächstgereihte Nachrücker<br />
an dessen Stelle. Andere als die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer für die 2. Wettbewerbsstufe<br />
sind nicht berechtigt, Wettbewerbsarbeiten einzureichen.<br />
c. Die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer haben anschließend in der 2. Wettbewerbsstufe<br />
– auf Grundlage der mit der Einladung übermittelten Auslobungsunterlagen 2. Stufe<br />
– anonyme Wettbewerbsarbeiten vorzulegen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung<br />
wiederum die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert,<br />
sowie eine Aufbereitung technischer und wirtschaftlicher Projektdaten vorgenommen.<br />
Nach Vorlage der anonymen Wettbewerbsarbeiten ermittelt das unabhängige Preisgericht<br />
anhand der Beurteilungskriterien (siehe Punkt 5.) den Gewinner und nimmt eine Reihung<br />
vor. Zudem hat es über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung der einzelnen<br />
Wettbewerbsteilnehmer zu befinden.<br />
Die Auftraggeberin behält sich im Ausnahmefall ausdrücklich vor, eine dritte Wettbewerbsstufe<br />
vorzusehen. Dieser Ausnahmefall ist gegeben, wenn für das Preisgericht keine<br />
eindeutige Ermittlung eines Gewinners möglich ist. Das Preisgericht hat sodann eine Überarbeitung<br />
zu jenen Wettbewerbsarbeiten zu verlangen, welchen aus dem Beurteilungsprozess<br />
eindeutig eine Gewinnchance zukäme. Die allfällige Aufforderung zur Überarbeitung<br />
erfolgt wiederum durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, sodass die Anonymität der<br />
Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der<br />
Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) gewahrt bleibt. Die<br />
überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten werden schließlich von der Vorprüfung überprüft und<br />
vom Preisgericht anonym beurteilt.<br />
2.2.2 Verhandlungsverfahren<br />
Im Anschluss an den offenen zweistufigen Wettbewerb wird entsprechend der Absichtserklärung<br />
der Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags) zu einem<br />
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eingeladen. Die Auftraggeberin<br />
wird über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln. Gegenstand der Verhandlung im<br />
Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden insbesondere Leistungsumfang, Zusammensetzung<br />
des Projektteams, Projektabwicklung, Zahlungsbedingungen, Termine, Leistungsänderungen,<br />
Kündigungsrechte, Honorierung sowie die Vorgehensweise bei der Beauftragung<br />
der Ausführungsleistungen sein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist der<br />
Nachweis der Kosten- und Terminsicherheit zu erbringen.<br />
Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />
scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />
des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />
mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />
vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />
aufzunehmen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 17<br />
2.2.3 Termine<br />
Im Zuge der Durchführung des gegenständlichen Wettbewerbs sind folgende Termine<br />
vorgesehen:<br />
• Versendung der Bekanntmachung bis 14. Juni 2013<br />
• Ende der Anfragefrist 5. Juli 2013<br />
• Abgabe des anonymen Ideenkonzepts 5. August 2013<br />
• Preisgerichtssitzung zur 1. Wettbewerbsstufe 10. September 2013<br />
• Aufforderung zum Nachweis der Eignung 13. September 2013<br />
• Einladung zur 2. Wettbewerbsstufe 20. September 2013<br />
• Abgabe der Wettbewerbsarbeit 18. November 2013<br />
• Preisgerichtssitzung zur 2. Wettbewerbsstufe 13. Dezember 2013<br />
Die Auftraggeberin behält sich eine Änderung der oben angeführten Termine<br />
ausdrücklich vor.
18<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
3. Ausschlussgründe<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften sind berechtigt, die vergaberechtliche<br />
Eignung – mit Ausnahme der Punkte 4.2 und 4.3 – mit der Mitgliedschaft beim<br />
Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ – www.ankoe.at) durch Bekanntgabe ihrer<br />
ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Alle Nachweise können auch in Kopie oder elektronisch<br />
vorgelegt werden.<br />
3.1 Katalog an Ausschlussgründen<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften werden – vorbehaltlich des § 68<br />
Abs. 3 BVergG – nicht in die 2. Wettbewerbsstufe eingeladen, wenn<br />
a. die Auftraggeberin Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder –<br />
sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,<br />
eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren<br />
Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände<br />
betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches,<br />
BGBl. I Nr. 60/1974, [in der Folge „StGB“]), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB;<br />
§ 10 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. I Nr. 448/1984,<br />
[in der Folge „UWG“]), Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme<br />
(§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw.<br />
einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der<br />
Unternehmer seinen Sitz hat;<br />
b. über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;<br />
c. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder<br />
eingestellt haben;<br />
d. gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften<br />
oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der<br />
Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist,<br />
das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;<br />
e. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere<br />
gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die von<br />
der Auftraggeberin nachweislich festgestellt wurde;<br />
f. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern<br />
und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen<br />
sind, nicht erfüllt haben, oder<br />
g. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche<br />
Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese<br />
Auskünfte nicht erteilt haben.<br />
Darüber hinaus wird auf die „Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen“<br />
gemäß § 2 WSA 2010-Teil B (WOA 2010) verwiesen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 19<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
3.2 Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften können das Nichtvorliegen der<br />
Ausschlussgründe wie folgt nachweisen:<br />
a. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate<br />
alt) und Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder<br />
jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des<br />
Herkunftslandes des Wettbewerbsteilnehmers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse<br />
gemäß Punkt 3.1 lit. a bis d erfüllt sind;<br />
b. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />
(maximal drei Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung<br />
gemäß § 229a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 idF. BGBl. I Nr. 9/2010, (in der<br />
Folge „BAO“) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Wettbewerbsteilnehmers,<br />
um die in Punkt 3.1 lit. f geforderten Erfordernisse nachzuweisen;<br />
c. mit rechtsgültiger Unterfertigung des Verfasserbriefes, wodurch der Wettbewerbsteilnehmer<br />
verbindlich erklärt, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1 lit. g erfüllt sind.<br />
Die Auftraggeberin behält sich überdies vor, von den für die Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe<br />
in Betracht kommenden Wettbewerbsteilnehmern/Teilnehmergemeinschaften<br />
(und deren Subplanern) eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des<br />
Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl Nr.<br />
218/1975 idF. BGBl. I Nr. 25/2011, (in der Folge „AuslBG“) einzuholen. Dies erfolgt zur Prüfung,<br />
ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG zu zurechnen<br />
ist.<br />
Die berufliche Zuverlässigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung<br />
zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe vorliegen.<br />
3.3 Ausschlussgründe bei Teilnehmergemeinschaften und Subplanern<br />
Bei Teilnehmergemeinschaften hat jedes Mitglied den Nachweis des Nichtvorliegens der<br />
Ausschlussgründe zu führen; dies gilt auch für Subplaner (Subunternehmer).
20<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4. Eignungskriterien<br />
Die Eignung des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft wird – neben der<br />
Prüfung auf das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe (siehe Punkt 3.) – anhand der<br />
Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen<br />
Leistungsfähigkeit nach den nachfolgenden Mindestkriterien (Punkt 4.1 bis 4.3) geprüft.<br />
Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich darauf, dass im Laufe der 1. Wettbewerbsstufe<br />
der Wettbewerbsteilnehmer vorerst lediglich das anonyme Ideenkonzept und seinen<br />
Verfasserbrief (Formblatt ./1; siehe Punkt 7.1) einzureichen hat. Weitere Unterlagen wie<br />
z.B. die Formblätter ./2 bis ./5 sind nicht einzureichen. Die nachfolgend angeführten<br />
Eignungsnachweise sind daher erst im Falle einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />
rechtzeitig beizubringen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1).<br />
Auch die Benennung von allfälligen Subplanern (Subunternehmer, sonstige Dritte) ist<br />
daher erst nach der gesonderten Aufforderung der Auftraggeberin zur Vorlage der<br />
Eignungsnachweise zulässig.<br />
4.1 Befugnis<br />
Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />
in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die befugt sind.<br />
4.1.1 Österreichische Wettbewerbsteilnehmer<br />
Österreichische Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften müssen spätestens<br />
zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine<br />
Befugnis zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen.<br />
Dies ist etwa bei Befugnissen nach Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 idF. BGBl.<br />
I Nr. 58/2010, (in der Folge „ZTG“) in den Fachbereichen „Architektur“ und „Bauwesen/<br />
Bauingenieurwesen“ der Fall.<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat seine/ihre aufrechte Befugnis<br />
durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Auszug<br />
aus Berufsregister, usw.) im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der<br />
Auftraggeberin rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1). Dies gilt<br />
gegebenenfalls auch für namhaft gemachte Subplaner (siehe Punkt 12).
EXPO2015 :ÖSTERREICH 21<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4.1.2 Wettbewerbsteilnehmer aus dem EU- und EWR-Raum sowie aus der Schweiz<br />
Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften aus einem Mitgliedsstaat der EU oder<br />
einem Vertragsstaat des EWR oder aus der Schweiz müssen ebenfalls spätestens zum<br />
Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine Befugnis<br />
zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen und diese<br />
gemäß Punkt 4.1.1 auf Aufforderung nachweisen.<br />
Ergänzend zu den vorzulegenden Befugnisnachweisen (Bescheinigung der Berufsorganisation,<br />
Auszug aus Berufsregister usw.) sind folgende Informationen beizubringen:<br />
• Bei einem Eintrag in ein Handelsregister oder ein ähnliches öffentliches Register das<br />
Register, die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende<br />
Angaben aus diesem Register;<br />
• Bei einer Zulassungspflicht im Niederlassungsmitgliedsstaat der Name und<br />
die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde;<br />
• Die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Wettbewerbsteilnehmer<br />
angehört;<br />
• Die Berufsbezeichnung oder – falls eine solche Berufsbezeichnung nicht existiert –<br />
den Ausbildungsnachweis des Wettbewerbsteilnehmers und den Mitgliedsstaat, in dem<br />
die Berufsbezeichnung verliehen bzw. der Ausbildungsnachweis ausgestellt worden ist;<br />
• Bei Ausübung einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit die Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />
nach Art 22 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der<br />
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames<br />
Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage;<br />
• Einzelheiten zu einem Versicherungsschutz oder einer anderen Art des individuellen<br />
oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.<br />
4.1.3 Teilnehmergemeinschaft und Subplaner<br />
Jedes Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft hat die Befugnis für den ihm konkret zufallenden<br />
Leistungsteil nachzuweisen. Die Teilnehmergemeinschaft muss daher insgesamt<br />
zur Leistungserbringung befugt sein. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es<br />
durchaus denkbar ist, dass einzelne Mitglieder einer Teilnehmergemeinschaft für ihren<br />
Leistungsteil keine Befugnis benötigen (z.B. künstlerische Ausgestaltung).<br />
Der Nachweis der Befugnis eines wesentlichen Subplaners (siehe Punkt 12) ist für jeglichen<br />
Leistungsteil, den dieser Subplaner ausführen soll, zu erbringen. Dieser Verweis<br />
auf die Befugnis eines Subplaners ersetzt für jenen Leistungsteil, den der Subplaner<br />
ausführen soll, den Nachweis der Befugnis des Wettbewerbsteilnehmers.
22<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften in<br />
die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sind.<br />
4.2.1 Mindesterfordernisse<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat zum Nachweis der finanziellen<br />
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgende Mindesterfordernisse zu erfüllen:<br />
• Durchschnittliche jährliche Umsatzerlöse in Höhe von mindestens EUR 300.000,--<br />
(exkl. USt) im Bereich der ausgelobten Leistungen (Generalplanung) über die letzten<br />
drei Geschäftsjahre;<br />
• aufrechte Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens<br />
EUR 550.000,-- oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den<br />
Auftragsfall.<br />
4.2.2 Nachweise<br />
Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Fall einer<br />
gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der Auftraggeberin durch Beibringen<br />
folgender Unterlagen rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2):<br />
• Erklärung über die Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Muster<br />
in Formblatt ./4 (Erklärung über Umsatzerlöse);<br />
• Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />
mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 550.000,-- oder eine<br />
entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall.<br />
4.2.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eine<br />
Teilnehmergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />
Überdies kann der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
des Wettbewerbsteilnehmers durch den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer<br />
verbundenes Unternehmen oder Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss<br />
der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. durch<br />
eine Solidarhaftungserklärung gemäß § 74 Abs 1 Z 4 BVergG) belegen, dass er im Falle der<br />
Auftragserteilung über die vom anderen Unternehmen beigestellte finanzielle und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit (und somit über dessen erforderliche Mittel) verfügt und die<br />
Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers auf das andere Unternehmen<br />
wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die finanzielle und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen würde.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 23<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />
Die Auftraggeberin prüft das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit anhand des<br />
Nachweises der Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften über in der Vergangenheit<br />
erbrachte Leistungen. Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />
in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die technisch<br />
leistungsfähig sind.<br />
Eine namhaft gemachte Referenz wird im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet,<br />
wenn der Wettbewerbsteilnehmer (bzw. das betreffende Mitglied der Teilnehmergemeinschaft)<br />
selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft<br />
war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das<br />
Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der<br />
Leistungsanteil des betreffenden Wettbewerbsteilnehmers (bzw. des Mitglieds der Teilnehmergemeinschaft)<br />
an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag<br />
zumindest 25% des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen<br />
im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden.<br />
Für die Bescheinigung der Referenzen sind im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />
(zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2) die dafür vorgesehenen Referenzblätter<br />
zu verwenden: Formblatt ./5 und ./6<br />
Für die nachgewiesenen Referenzen hat der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft<br />
auf Aufforderung eine Auftraggeber-Bestätigung (siehe Formularvordrucke<br />
Formblatt ./5 und ./6) beizubringen, mit welcher der ehemalige Auftraggeber die Referenzangaben<br />
bestätigt, insbesondere dass der Wettbewerbsteilnehmer den Auftrag fachgerecht<br />
und ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass die Auftraggeberin zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen<br />
Auftraggebern Kontakt aufnimmt.<br />
4.3.1 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die künstlerische Leitung<br />
Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />
Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer<br />
Personalreferenz des zu benennenden künstlerischen Leiters im Bereich der Ausrichtung<br />
einer Ausstellung/Installation bzw. dergleichen mit folgenden Merkmalen:<br />
• Die benannte Person muss beim Referenzprojekt die künstlerische Leitung<br />
verantwortet haben;<br />
• Dem Referenzprojekt muss eine interdisziplinäre und mit dem gegenständlichen<br />
Vorhaben vergleichbare Aufgabenstellung zugrunde gelegen sein;<br />
• Das Referenzprojekt muss realisiert worden sein oder sich gerade insoweit in<br />
Realisierung befinden, als bereits Publikumsverkehr erfolgt (umgesetztes Event);<br />
• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />
der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />
oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat den künstlerischen Leiter im<br />
Formblatt ./5 zu benennen und die betreffende Mindestreferenz ebenfalls im Formblatt ./5<br />
(Personalreferenz des künstlerischen Leiters) nachzuweisen.
24<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
4.3.2 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Generalplanung<br />
Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />
Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer Unternehmensreferenz<br />
im Bereich der Generalplanung im Hochbau mit folgenden Merkmalen:<br />
• Das Referenzprojekt weist Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1 idgF von<br />
zumindest EUR 5 Mio (exkl. USt) auf;<br />
• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes zumindest des Schwierigkeitsgrades 5<br />
(„spezielle Hochbauten“) gemäß HOA (aufgehoben mit VO 190/2006) handeln;<br />
• Beim Referenzprojekt müssen alternative Energiequellen zum Einsatz gelangen;<br />
• Im Zuge des Referenzprojektes müssen zumindest die Leistungen der architektonischen<br />
Hochbauplanung (Büroleistungen), der Statik und der Fachplanung Haustechnik<br />
im direkten Auftrag des Auftraggebers gemäß den einschlägigen Honorarleitlinien<br />
erbracht worden sein oder es muss – zusätzlich zur architektonischen Hochbauplanung<br />
(Büroleistungen) – zumindest noch die Leitung, Koordinierung und Überwachung<br />
der vom jeweiligen Auftraggeber direkt beauftragten statischen Planung und<br />
der Fachplanung Haustechnik enthalten gewesen sein;<br />
• Das Referenzprojekt muss bereits realisiert worden sein oder sich gerade insoweit<br />
in Realisierung befinden, als zumindest der Status „Außenhülle dicht“ erreicht ist<br />
(gebaute Planung);<br />
• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />
der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />
(Übergabe) oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat die Mindestreferenz auf<br />
dem dafür vorgesehenen Formblatt ./6 (Unternehmensreferenz für Generalplanung)<br />
nachzuweisen.<br />
4.3.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />
Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Teilnehmergemeinschaft<br />
auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />
Überdies kann der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers<br />
durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens<br />
(Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer verbundenes Unternehmen oder<br />
Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage<br />
eines entsprechenden Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über<br />
die vom anderen Unternehmen beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über<br />
dessen erforderliche Mittel) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers<br />
auf das andere Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich so gestellt<br />
wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen<br />
würde.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 25<br />
TEIL A<br />
rechts- und<br />
vertragsgrundlagen<br />
5. Preisgerichtszusammensetzung<br />
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />
Fachpreisrichter<br />
• Andreas Braun (Swarovski Kristallwelten, Wattens)<br />
• Lilli Hollein (Vienna Design Week)<br />
• Stella Rollig (Lentos Kunstmuseum, Linz)<br />
• Stefan Ruzowitzky (Regisseur, Wien) tbc<br />
• Matteo Thun (Architekt & Designer, Mailand)<br />
• Gabriele Zuna-Kratky (Technisches Museum, Wien)<br />
Sachpreisrichter<br />
• N.N. (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)<br />
• N.N. (Wirtschaftskammer Österreich)<br />
Personen mit besonderer Expertise können (ohne Stimmrecht) zur Beratung beigezogen<br />
werden. Die Auftraggeberin behält sich eine Änderung der Zusammensetzung des Preisgerichts<br />
ausdrücklich vor.<br />
Das Preisgericht wird gemäß § 8 WSA 2010-Teil B (WOA 2010) tätig („Geschäftsordnung des<br />
Preisgerichtes“). Die Entscheidungsfindung erfolgt grundsätzlich in Form von Rundgängen.<br />
In der 1. Wettbewerbsstufe wird die Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien „lediglich“<br />
bei den für die Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe vorgesehenen Wettbewerbsteilnehmern<br />
sowie den zwei Nachrückern verbal begründet. In der 2. Wettbewerbsstufe wird<br />
die Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien bei allen Wettbewerbsbeiträgen verbal<br />
begründet.
26<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
6. Abgabetermin und Kennzeichnung (1. Wettbewerbsstufe)<br />
6.1 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge<br />
Die Wettbewerbsbeiträge bestehen aus dem anonymen Ideenkonzept und<br />
dem Verfasserbrief. Diese Wettbewerbsbeiträge müssen bis längstens<br />
5. August 2013, 12:00 Uhr (Einlangen)<br />
bei folgender Stelle einlagen:<br />
Werner Consult ZT GmbH<br />
Leithastraße 10, 1200 Wien<br />
Die Wettbewerbsbeiträge können von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:00 Uhr,<br />
an der genannten Adresse abgegeben werden. Eine Übernahmebestätigung, welche die<br />
zeitgerechte Abgabe der Wettbewerbsbeiträge dokumentiert, wird auf Ersuchen ausgestellt.<br />
Eine elektronische Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge ist unzulässig.<br />
Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs der Wettbewerbsbeiträge trägt der Teilnehmer.<br />
Verspätet eingelangte Wettbewerbsbeiträge werden als solche gekennzeichnet und können<br />
nicht berücksichtigt werden. Die Zusendung der Wettbewerbsbeiträge muss für den<br />
Empfänger porto- und spesenfrei erfolgen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 27<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
6.2 Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge<br />
Die von den Wettbewerbsteilnehmern einzureichenden Wettbewerbsbeiträge haben aus<br />
nachfolgend dargestellten Teilen zu bestehen: Der Verfasserbrief (1. Teil = Formblatt ./1)<br />
ist lediglich im Original vorzulegen (und nicht auf der CD-ROM abzuspeichern). Das<br />
anonyme Ideenkonzept (2. Teil = analog Formblätter ./7 – ./9) ist im Original, in zwei<br />
Kopien sowie auf einem Datenträger einzureichen. Die Originale sowie die Kopien sind<br />
entsprechend mit „Original“ bzw. „Kopie“ zu kennzeichnen.<br />
TEIL ORIGINAL ZWEI KOPIEN DATENTRÄGER<br />
1. Teil • Rechtsgültig unterfertigter Verfasserbrief<br />
samt allfälliger Verpflichtungserklärung<br />
zur Bildung einer Teilnehmergemeinschaft<br />
(siehe Punkt 7.1) bis 5. August 2013 ja nein nein<br />
2. Teil • Wettbewerbsarbeit in Form eines<br />
anonymen Ideenkonzepts<br />
(siehe Punkt 7.2) bis 5. August 2013 ja ja ja<br />
Sämtliche Teile des Wettbewerbsbeitrags sind zur Wahrung der Anonymität mit einer<br />
Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe<br />
und 6 cm Länge auf jedem Blatt und jedem Schriftstück des Wettbewerbsbeitrags rechts<br />
oben anzubringen ist. Der Wettbewerbsbeitrag darf außer der Kennzahl keine Angaben<br />
enthalten, welche die Identität des Wettbewerbsteilnehmers erkennen lassen.<br />
Alle Teile des Wettbewerbsbeitrags haben ferner folgende Aufschrift zu erhalten:<br />
„Österreich Beteiligung – EXPO 2015<br />
Anonymes Ideenkonzept<br />
Kennzahl: .......................“<br />
Der Wettbewerbsbeitrag (Verfasserbrief und anonymes Ideenkonzept) ist gemeinsam<br />
verpackt einzusenden bzw. abzugeben (geschlossenes, undurchsichtiges Behältnis). Diese<br />
gemeinsame Verpackung ist mit der folgenden Bezeichnung zu versehen und einzureichen:<br />
„Wettbewerbsunterlagen – Nicht öffnen!<br />
Österreich Beteiligung – EXPO 2015<br />
Anonymes Ideenkonzept<br />
Kennzahl: .......................“<br />
Auch die gemeinsame Verpackung darf zur Wahrung der Anonymität keinen Hinweis auf<br />
den Teilnehmer aufweisen.<br />
Auf Wunsch wird eine anonyme, nur mit der auf der gemeinsamen Verpackung ersichtlichen<br />
sechsstelligen Kennzahl gekennzeichnete, Übernahmebestätigung ausgestellt.
28<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
7. Abgabeform (1. Wettbewerbsstufe)<br />
Die gemeinsame Verpackung für Teil 1 und Teil 2 der Wettbewerbsarbeit (Punkt 6.2) muss<br />
zwei getrennte, verschlossene, undurchsichtige Umschläge/Behältnisse enthalten, nämlich<br />
den „Umschlag 1“ mit dem Verfasserbrief (siehe Punkt 7.1) und den „Umschlag 2“ mit<br />
dem anonymen Ideenkonzept (siehe Punkt 7.2).<br />
7.1 Verfasserbrief („Umschlag 1“)<br />
Der „Umschlag 1“ enthält (gekennzeichnet mit der sechsstelligen Kennzahl und der Aufschrift<br />
„Umschlag 1“):<br />
• Formblatt „Verfasserbrief für die 1. Wettbewerbsstufe“ (Formblatt ./1);<br />
• Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Bildung einer Teilnehmergemeinschaft“<br />
(Formblatt ./1a – nur bei Bildung einer Teilnehmergemeinschaft beizulegen).<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer hat die im PDF farbig unterlegten Felder des Verfasserbriefes<br />
auszufüllen. Der Wettbewerbsteilnehmer hat in seinem Verfasserbrief insbesondere<br />
zwingend eine Fax-Nummer und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, an die Informationen<br />
rechtsgültig übermittelt werden können. Die Auftraggeberin macht ausdrücklich darauf<br />
aufmerksam, dass nur jene Wettbewerbsprojekte beurteilt werden, denen ein vollständig<br />
ausgefüllter Verfasserbrief beiliegt.<br />
Der Verfasserbrief ist vom Wettbewerbsteilnehmer rechtsgültig zu unterfertigen (bei<br />
Teilnehmergemeinschaften von allen Mitgliedern). Mit der rechtsgültigen Unterfertigung<br />
bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, dass er die Auslobungsunterlagen einer vollständigen<br />
Prüfung unterzogen hat und akzeptiert sämtliche in den Auslobungsunterlagen<br />
enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.<br />
7.2 Anonymes Ideenkonzept („Umschlag 2“)<br />
Der „Umschlag 2“ enthält (gekennzeichnet mit der sechsstelligen Kennzahl und der Aufschrift<br />
„Umschlag 2“) das anonyme Ideenkonzept.<br />
Das anonyme Ideenkonzept ist nach den Vorgaben der Auslobungsunterlagen zu erstellen<br />
(TEIL B, Pkt. 5).
EXPO2015 :ÖSTERREICH 29<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
8. Anforderung der Unterlagen und Anfragen (1. Wettbewerbsstufe)<br />
Für die Kommunikation im Wettbewerb wird von der Verfahrensbetreuung unter<br />
www.expoaustria.at/wettbewerb ein Projektportal eingerichtet. An der Wettbewerbsteilnahme<br />
Interessierte haben sich beim Projektportal anzumelden und die Auslobungsunterlagen<br />
1. Fassung herunterzuladen.<br />
Anfragen zum Wettbewerb sind ebenfalls über das Projektportal bis spätestens 5. Juli<br />
2013, 12:00 Uhr einlangend, zu stellen. Allfällige Anfragen werden gesammelt, anonymisiert<br />
beantwortet und den an der Wettbewerbsteilnahme Interessierten ausschließlich<br />
über das Projektportal zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die<br />
Auftraggeberin allfällige Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller<br />
nicht möglich ist.<br />
Klarstellend wird festgehalten, dass eine elektronische Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge<br />
unzulässig ist und demnach nicht über das Projektportal erfolgen kann.<br />
9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />
Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Abgabefrist Berichtigungen und Ergänzungen<br />
zu den Auslobungsunterlagen vorzunehmen und diese allen interessierten Teilnehmern,<br />
welche die Auslobungsunterlagen angefordert haben, schriftlich mitzu teilen. Sofern<br />
der Umfang oder Zeitpunkt der Ergänzungen es erforderlich macht, wird die Auftraggeberin<br />
die Abgabefrist erstrecken. Die Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, diese allfälligen<br />
Berichtigungen und Ergänzungen bei Abgabe ihres Wettbewerbsprojektes zu berücksichtigen.<br />
Sollten sich dem Wettbewerbsteilnehmer bei Prüfung der Auslobungsunterlagen Widersprüche,<br />
sonstige Unklarheiten oder (vermutete) Verstöße gegen Vergabebestimmungen<br />
ergeben, so hat er dies der Auftraggeberin umgehend mitzuteilen. Mit der Abgabe des<br />
Wettbewerbsprojektes bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, dass die Auslobungsunterlagen<br />
einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Auslobungsbestimmungen<br />
den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem BVergG) entsprechen, dass die<br />
Auslobungsunterlagen für die Abgabe eines Wettbewerbsprojektes ausreichend sind,<br />
und dass der Wettbewerbsteilnehmer in der Lage ist, die Entscheidung zur Abgabe eines<br />
Wettbewerbsprojektes zu treffen.
30<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
10. Teilnehmergemeinschaften<br />
Die Bildung einer Teilnehmergemeinschaft ist zulässig und muss den jeweiligen berufsrechtlichen<br />
Vorgaben entsprechen. Teilnehmergemeinschaften werden vom Verfahren ausgeschlossen,<br />
wenn deren Bildung kartellrechtlichen oder berufsrechtlichen Bestimmungen<br />
widerspricht.<br />
Teilnehmergemeinschaften haben das Formblatt ./1a gemäß Auslobungsunterlagen auszufüllen,<br />
rechtsgültig zu unterfertigen und im Umschlag 1 (siehe Punkt 3) beizulegen.<br />
Die Teilnehmergemeinschaft muss in der Gesamtheit die Eignung aufweisen. Sind für<br />
die Leistungserbringung unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen<br />
erforderlich, so hat jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft die Befugnis für den ihm<br />
konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen (dies nach gesonderter Aufforderung<br />
durch die Auftraggeberin gemäß Punkt 2.2.1)<br />
Ein Wechsel von Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft oder die nachträgliche Bildung<br />
einer solchen ist unzulässig (dies umfasst auch den Zusammenschluss von in die 2. Wettbewerbsstufe<br />
eingeladenen Teilnehmern bzw. Teilnehmergemeinschaften). Im Hinblick<br />
auf die Anzahl der Mitglieder einer Teilnehmergemeinschaft sind keine Beschränkungen<br />
vorgegeben.<br />
11. Mehrfachbeteiligung<br />
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich im Rahmen des Wettbewerbes je Wettbewerbsstufe<br />
nur einmal als Wettbewerbsteilnehmer oder als Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft<br />
beteiligen. Die Teilnahme am Verfahren als Wettbewerbsteilnehmer und zugleich als Mitglied<br />
einer Teilnehmergemeinschaft ist ebenso unzulässig wie die Teilnahme als Mitglied in<br />
mehr als einer Teilnehmergemeinschaft. Eine Mehrfachbeteiligung führt zum Ausschluss<br />
aller Verfasser des anonymen Ideenkonzepts bzw. der Wettbewerbsarbeit, die von der<br />
Mehrfachbeteiligung betroffen sind.<br />
Eine Mehrfachbeteiligung als Subunternehmer ist jedoch zulässig, ohne hierdurch die<br />
Bestimmung der Mehrfachbeteiligung zu verletzen. Die gleichzeitige Beteiligung als<br />
Wettbewerbsteilnehmer bzw. Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft einerseits sowie<br />
als Subunternehmer andererseits ist hingegen wiederum unzulässig.<br />
Die oben angeführten Verbote der Mehrfachbeteiligung gelten auch für verbundene<br />
Unternehmen iSd § 2 Z 39 BVergG.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 31<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
12. Subunternehmer<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, (auch wesentliche) Teile der<br />
Leistungen an Subunternehmer weiterzugeben; die Weitergabe des gesamten Auftrages ist<br />
aber jedenfalls unzulässig. Weiters unzulässig ist der Rückgriff durch Subunternehmer auf<br />
Ressourcen weiterer Unternehmer (Ausschluss der „Sub-Sub-Vergabe“).<br />
Der Wettbewerbsteilnehmer hat nach gesonderter Aufforderung im Rahmen des Nachweises<br />
seiner Eignung (Punkt 2.2.1) alle wesentlichen Teile des Auftrages, die der Wettbewerbsteilnehmer<br />
jedenfalls oder möglicherweise im Wege von Subaufträgen an Dritte zu<br />
vergeben beabsichtigt, bekannt zu geben. Für jeden einzelnen Subunternehmer ist dessen<br />
Person genau zu bezeichnen, der Umfang der Subunternehmerleistung anzugeben sowie<br />
ein Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des Subunternehmers vorzulegen.<br />
Als wesentliche Teile, bei denen Subunternehmer zu benennen sind, gelten jedenfalls<br />
folgende Leistungsbereiche:<br />
• Ausstellungskonzeption<br />
• Architektur<br />
• Statik/Tragwerksplanung<br />
• Gebäudetechnik (HKLS + E)<br />
• Bauphysik (inklusive Ökobilanz)<br />
• Außenraumgestaltung<br />
Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer<br />
die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den Abschnitten<br />
3 und 4 dieser Auslobungsunterlagen besitzt.<br />
Für die Namhaftmachung von wesentlichen Subunternehmern ist das Formblatt ./2 „Liste<br />
allfälliger Subunternehmer (Subplaner)“ auszufüllen sowie das Formblatt ./3 „Subunternehmererklärung“<br />
von jedem wesentlichen Subunternehmer rechtsgültig unterfertigen zu<br />
lassen und vorzulegen.<br />
Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der<br />
Auftraggeberin und darüber hinaus nur dann zulässig, wenn eine sachliche Notwendigkeit<br />
für den Wechsel besteht. Im Übrigen wird die Auftraggeberin einem Wechsel des Subunternehmers<br />
im Wesentlichen dann zustimmen, wenn der Wettbewerbsteilnehmer die Gleichwertigkeit<br />
des neuen Subunternehmers nachweist. Die Auftraggeberin behält sich vor, für<br />
den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom Wettbewerbsteilnehmer zu<br />
erbringen sind.<br />
Zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit kann<br />
sich der Bewerber auf die Kapazitäten seiner Subunternehmer stützen. Näheres dazu<br />
siehe die Abschnitte 4.2.1, 4.3.1 und 5.
32<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL A<br />
RECHTS- UND<br />
VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />
13. Schadenersatz<br />
Die Auftraggeberin haftet für einen Schaden, der dem Wettbewerbsteilnehmer im<br />
Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend<br />
qualifiziertem Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen.<br />
14. Formblattverzeichnis<br />
Formblätter:<br />
Bis spätestens 5. August 2013, 12.00 Uhr abzugeben (> „Umschlag 1“):<br />
Formblatt ./1<br />
VERFASSERBRIEF<br />
Formblatt ./1a ERKLÄRUNG EINER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT<br />
Erst nach gesonderter Aufforderung (siehe Punkt 2.2.1 lit. b) abzugeben:<br />
Formblatt ./2<br />
LISTE ALLFÄLLIGER SUBUNTERNEHMER (SUBPLANER)<br />
Formblatt ./3<br />
SUBUNTERNEHMERERKLÄRUNG<br />
Formblatt ./4<br />
ERKLÄRUNG DER UMSATZERLÖSE<br />
Formblatt ./5<br />
PERSONALREFERENZ DES KÜNSTLERISCHEN LEITERS<br />
Formblatt ./6<br />
UNTERNEHMENSREFERENZ FÜR GENERALPLANUNG<br />
Anonymes Ideenkonzept:<br />
Bis spätestens 5. August 2013, 12.00 Uhr abzugeben (> „Umschlag 2“):<br />
analog Formblatt ./7 1. Blatt – Format A3 quer: DIE IDEE<br />
analog Formblatt ./8 2. Blatt – Format A3 quer: DAS PLANBLATT –<br />
Grundrisse, Schnitt und Ansicht M 1:500<br />
analog Formblatt ./9 3. Blatt – Format A3 quer: DER ERLÄUTERUNGSBERICHT
EXPO2015 :ÖSTERREICH 33<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./1<br />
IM „UMSCHLAG 1“<br />
BIS SPÄTESTENS<br />
5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />
VERFASSERBRIEF<br />
Kennzahl 6-stellig<br />
Der Verfasser des Wettbewerbsbeitrags bekundet mit seiner Unterschrift<br />
• Urheber des Wettbewerbsbeitrags (anonymes Ideenkonzept) zu sein;<br />
• die Auslobungsunterlagen 1. Stufe Teil A bis Teil D anzuerkennen;<br />
• teilnahmeberechtigt im Sinne der Auslobungsbedingungen zu sein.<br />
Verfasser<br />
Adresse (Langstempel)<br />
Telefonnummer<br />
Faxnummer<br />
E-Mail Adresse<br />
Bankverbindung des Bevollmächtigten<br />
Geldinstitut<br />
IBAN<br />
BIC<br />
Mitarbeiter<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Verfassers samt Name in Druckschrift
34<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./1A<br />
IM „UMSCHLAG 1“<br />
BIS SPÄTESTENS<br />
5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />
ERKLÄRUNG EINER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT<br />
Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft, dass die Teilnehmergemeinschaft<br />
aus folgenden Mitgliedern besteht:<br />
UNTERNEHMEN GESCHÄFTSANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER<br />
(SAMT TELEFON-NR. UND E-MAIL)<br />
Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft rechtsverbindlich, dass<br />
FIRMA/NAME GESCHÄFTSANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER<br />
Adresse<br />
per Fax<br />
oder E-Mail<br />
• als bevollmächtigter Vertreter (Federführer) alle im Verzeichnis angeführten Mitglieder<br />
der Teilnehmergemeinschaft gegenüber der Ausloberin (Auftraggeberin), insbesondere<br />
in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung, rechtsverbindlich ohne jede<br />
Einschränkung vertritt. Sämtliche Zustellungen an den bevollmächtigten Vertreter<br />
sind unter der (zustellfähigen)<br />
vorzunehmen.<br />
• Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft weiter, dass wir im Falle der<br />
Beauftragung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden werden, in der alle Mitglieder<br />
der gegenständlichen Teilnehmergemeinschaft zur vertragsgemäßen Erbringung der<br />
gesamten Leistung solidarisch haften werden.<br />
• Als bevollmächtigter Vertreter der Arbeitsgemeinschaft wird der Federführer namhaft<br />
gemacht. Sollte dieser bevollmächtigte Vertreter, aus welchem Grund auch immer,<br />
nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir unverzüglich und schriftlich ein anderes<br />
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sollte eine<br />
derartige Benennung unterbleiben, verpflichtet sich jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />
auf erstmalige schriftliche Aufforderung durch die Auftraggeberin, den Vertrag<br />
mit Wirksamkeit für sämtliche Mitglieder derselben abzuwickeln.<br />
Die Erklärung einer Teilnehmergemeinschaft ist nicht gesondert zu unterfertigen,<br />
sondern gilt durch die Unterfertigung des Verfasserbriefes als unterfertigt.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 35<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./2<br />
ERST NACH GESONDERTER<br />
AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />
SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />
LISTE ALLFÄLLIGER SUBUNTERNEHMER (SUBPLANER)<br />
Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern auszufüllen<br />
(siehe Punkt 12 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A).<br />
NR. UNTERNEHMEN, GESCHÄFTSANSCHRIFT LEISTUNGSTEIL WERT in % DER<br />
ANKÖ-MITGLIEDSNUMMER<br />
GESAMTLEISTUNG<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9
36<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./3<br />
ERST NACH GESONDERTER<br />
AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />
SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />
SUBUNTERNEHMERERKLÄRUNG<br />
Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern (Subplanern) auszufüllen und<br />
rechtsgültig zu unterfertigen (siehe Punkt 12 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A).<br />
Firma<br />
Anschrift<br />
Wir bestätigen hiermit der Ausloberin für den offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb<br />
„Österreich Beteiligung – EXPO 2015 Mailand“ verbindlich, dass wir als Subunternehmer<br />
für den/die Tätigkeitsbereich/e<br />
zur Verfügung stehen. Wir geben folgende Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens<br />
von Ausschlussgründen und des Vorliegens der Befugnis für den/die oben angeführten<br />
Tätigkeitsbereich/e ab:<br />
Durch rechtsgültige Unterfertigung erklären wir verbindlich, dass<br />
a) keine rechtskräftige Verurteilung gegen uns oder – sofern es sich um juristische Personen,<br />
Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder<br />
Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in unserer Geschäftsführung tätige physische<br />
Personen vorliegen, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer<br />
kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches, BGBl I Nr 60/1974, [in der Folge<br />
„StGB“]), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 des Bundesgesetzes gegen den<br />
unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl I Nr 448/1984, [in der Folge „UWG“]), Betrug (§§ 146 ff<br />
StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch<br />
(§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw entsprechende Straftatbestände gemäß<br />
den Vorschriften des Landes in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;<br />
b) über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder nicht die Eröffnung eines<br />
Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;<br />
c) wir uns nicht in Liquidation befinden oder nicht unsere gewerbliche Tätigkeit einstellen<br />
oder eingestellt haben;<br />
d) gegen uns oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften<br />
oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in unserer<br />
Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist,<br />
das unsere berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;<br />
>
EXPO2015 :ÖSTERREICH 37<br />
e) wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesondere<br />
gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die<br />
von einem Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;<br />
f) wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern<br />
und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem wir niedergelassen<br />
sind, erfüllt haben;<br />
g) wir uns bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit,<br />
die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht<br />
oder diese Auskünfte nicht erteilt haben;<br />
h) darüber hinaus keine „Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen“<br />
gemäß § 2, WSA 2010-Teil B (WOA 2010) vorliegen.<br />
Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin wird ein Auszug aus dem<br />
aktuellen Firmenbuch – nicht bei natürlichen Personen – (maximal ein Monat alt) oder<br />
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde unseres<br />
Herkunftslandes vorgelegt.<br />
Durch rechtsgültige Unterfertigung erklären wir darüber hinaus verbindlich, über alle<br />
für die Erbringung der in der Subunternehmererklärung angeführten Tätigkeitsbereiche<br />
erforderlichen gesetzlichen Befugnisse zu verfügen und entsprechende Nachweise auf<br />
Aufforderung durch die Auftraggeberin unverzüglich vorzulegen.<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Subunternehmers samt Name in Druckschrift<br />
(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)
38<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./4<br />
ERST NACH GESONDERTER<br />
AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />
SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />
ERKLÄRUNG DER UMSATZERLÖSE<br />
Erklärung des Teilnehmers oder der Teilnehmergemeinschaft bzw. eines Dritten<br />
(verbundenes Unternehmen, Subunternehmer – diesfalls ist Punkt 4.2.3 zu beachten)<br />
über die Umsatzerlöse in den letzten drei Geschäftsjahren (2010 bis 2012) in Höhe von<br />
durchschnittlich mindestens EUR 300.000,-- (exkl. USt) im Bereich der ausgelobten<br />
Leistungen (Generalplanung):<br />
1. Erklärung des Teilnehmers<br />
in EUR gesamt<br />
(exkl. USt.)<br />
Umsatzerlös 2010 Umsatzerlös 2011 Umsatzerlös 2012<br />
2. Erklärung bei Teilnehmergemeinschaft bzw. eines Dritten<br />
Einzelne Umsatzerlöse in EUR (exkl. USt.)<br />
Unternehmen / Name 2010 2011 2012<br />
Punkt 2 ist nur von einer Teilnehmergemeinschaft oder bei Bezugnahme auf Dritte<br />
auszufüllen. Die betreffenden Angaben müssen in Summe den Umsatzerlösen des<br />
Punktes 1 entsprechen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 39<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./5<br />
ERST NACH GESONDERTER<br />
AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />
SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />
PERSONALREFERENZ DES KÜNSTLERISCHEN LEITERS<br />
Die Personalreferenz des künstlerischen Leiters muss die Anforderungen gemäß<br />
Punkt 4.3.1 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A erfüllen.<br />
Name des künstlerischen Leiters<br />
Kurzbeschreibung der Expertise des künstlerischen Leiters<br />
(Betätigungsfeld, weitere Referenzen, Ausbildung)<br />
Bezeichnung des Referenzprojektes<br />
Referenzauftraggeber<br />
Kontaktperson beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail Adresse)<br />
Leistungszeitraum der konkreten Referenz<br />
>
40<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
Kurzbeschreibung der konkreten Referenz<br />
(Inhalte, Vorgaben des Referenzauftraggebers)<br />
Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber<br />
Ich bestätige als Vertreter des Referenzauftraggebers:<br />
durch meine Unterschrift, dass das oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand<br />
die angegebenen Kennzahlen und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus<br />
die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Referenzauftraggebers samt Name in Druckschrift<br />
(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)<br />
Ersatzbeglaubigung durch den Teilnehmer (nur im Fall der mangelnden Beglaubigung<br />
durch den Referenzauftraggeber auszufüllen)<br />
Ich bestätige als Vertreter des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft<br />
durch meine Unterschrift, dass eine Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht<br />
erhältlich ist und erkläre im Rahmen der gegenständlichen Ersatzbeglaubigung, dass das<br />
oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen<br />
und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und<br />
ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Ersatz-Referenzauftraggebers samt<br />
Name in Druckschrift (keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)
EXPO2015 :ÖSTERREICH 41<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./6<br />
ERST NACH GESONDERTER<br />
AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />
SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />
UNTERNEHMENSREFERENZ FÜR GENERALPLANUNG<br />
Die Unternehmensreferenz für die Generalplanung muss die Anforderungen gemäß<br />
Punkt 4.3.2 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A erfüllen.<br />
Bezeichnung des Referenzprojektes<br />
Referenzauftraggeber (Bauherr)<br />
Kontaktperson beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail Adresse)<br />
Errichtungskosten des Referenzprojektes gemäß ÖNORM B1801-1 idgF<br />
Leistungszeitraum (insbesondere Abschluss)<br />
Kurzbeschreibung (Angaben zu Schwierigkeitsgrad gemäß HOA und des Einsatzes<br />
alternativer Energiequellen)<br />
>
42<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
Erfüllte Leistungsbereiche im Zuge der Erbringung der Unternehmensreferenz<br />
(Zutreffendes ankreuzen)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Architektonische Hochbauplanung (Büroleistungen)<br />
Statische Planung<br />
Fachplanung Haustechnik<br />
Koordinierung und Überwachung der statischen Planung<br />
Koordinierung und Überwachung der Fachplanung Haustechnik<br />
Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber<br />
Ich bestätige als Vertreter des Referenzauftraggebers:<br />
durch meine Unterschrift, dass das oben angeführte Referenzprojekt nach meinem<br />
Wissensstand die angegebenen Kennzahlen und Leistungsbereiche erfüllt und darüber<br />
hinaus die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Referenzauftraggebers samt Name in Druckschrift<br />
(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)<br />
Ersatzbeglaubigung durch den Teilnehmer (nur im Fall der mangelnden Beglaubigung<br />
durch den Referenzauftraggeber auszufüllen)<br />
Ich bestätige als Vertreter des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft<br />
durch meine Unterschrift, dass eine Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht<br />
erhältlich ist und erkläre im Rahmen der gegenständlichen Ersatzbeglaubigung, dass das<br />
oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen<br />
und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und<br />
ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />
Datum<br />
Rechtsgültige Unterschrift des Ersatz-Referenzauftraggebers samt<br />
Name in Druckschrift (keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)
EXPO2015 :ÖSTERREICH 43<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./7<br />
DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />
IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />
Blatt 1 – DIE IDEE<br />
Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />
1. IDEENBLATT<br />
Projekttitel Kennzahl<br />
Darstellung und Visualisierung des Gesamtkonzeptes
44<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./8<br />
DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />
IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />
Blatt 2 – DAS PLANBLATT – Grundrisse, Schnitt und Ansicht im Maßstab 1:500<br />
Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />
2. PLANBLATT<br />
Projekttitel Kennzahl<br />
Darstellung – Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:500
EXPO2015 :ÖSTERREICH 45<br />
<strong>FOR</strong>MBLATT ./9<br />
DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />
IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />
Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />
3. BERICHT<br />
Projekttitel Kennzahl<br />
Erläuterung zur Konzeption<br />
Erläuterung zur technischen Umsetzung<br />
Beschreibung eines fiktiven Besuches im Pavillon
46<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH
EXPO2015 :ÖSTERREICH 47<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
TEIL B SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN<br />
1. Informationen zu Italien und Mailand<br />
2. Aufgabenstellung<br />
3. Planungsvorgaben und Planungsumfang<br />
4. Planungshinweise<br />
5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />
6. Beurteilungskriterien<br />
7. Ziele und Werte<br />
B
48<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
1. Informationen zu Italien und Mailand<br />
1.1 Italien<br />
Unser Nachbarland Italien (430 km gemeinsame Grenze) ist mit seinen 60,8 Millionen<br />
Einwohnern und einer Fläche von 300.000 km² die drittgrößte Volkswirtschaft in Europa.<br />
Das Land ist der zweitwichtigste Handelspartner Österreichs (nach Deutschland), das<br />
bilaterale Handelsvolumen betrug 16,6 Mrd. EUR (2012). Knapp 80 % der österreichischen<br />
Lieferungen gehen in die fünf norditalienischen Regionen (davon 29 % in die Lombardei und<br />
21 % nach Venetien). Italien ist für die österreichische Tourismuswirtschaft ein wichtiges<br />
Herkunftsland (mehr als 3 Mio. Übernachtungen 2012) und Italien ist nach wie vor (mit<br />
21 %) das beliebteste Urlaubsziel der Österreicher.<br />
1.2 Mailand<br />
Die norditalienische Wirtschaftsmetropole Mailand ist nach Rom, Turin, Neapel, Genua und<br />
Mailand selbst (1906) neuerlich Gastgeberin einer Weltausstellung und erwartet von der<br />
Ausrichtung dieser Veranstaltung einen Wachstumsimpuls von bis zu 40 Mrd. EUR. Neben<br />
den erwarteten 20 Mio. Besuchern, geht man von 34 Mio. zusätzlichen Nächtigungen im<br />
Großraum Mailands aus. Die derzeitige Hotelkapazität soll auf bis zu 500.000 Betten im<br />
Umkreis von 90 Minuten Fahrzeit zum Ausstellungsgelände ausgebaut werden.<br />
Nach einigen Startschwierigkeiten, wie dem mehrmaligen Wechsel in der Führungsetage<br />
des EXPO-Komitees, Problemen mit dem Ankauf der Grundstücksflächen sowie Verspätung<br />
beim Start der Ausschreibungen für Bau- und Infrastrukturaufträge, sind die Vorbereitungen<br />
für das Großevent nunmehr in vollem Gange.<br />
1.3 Klima<br />
Mailand liegt im subkontinentalen Klimabereich. Es fällt vergleichsweise viel Regen und<br />
es ist sehr nebelreich. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt nicht ganz<br />
1000 mm. Der Sommer ist meist sehr heiß und feucht. Von Mitte Mai bis Mitte/Ende September<br />
herrschen Durchschnittstemperaturen zwischen 22°C und 28°C mit Spitzen über<br />
30°C. Die Luftfeuchtigkeit steigt auf 70% bis 90%. Adäquate Kühlsysteme und mögliche<br />
Erfrischungspunkte sind unabdingbar notwendig.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 49<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
2. Aufgabenstellung<br />
Die Aufgabe umfasst den Bau und die Einrichtung des gesamten österreichischen<br />
Pavillons, inklusive der Konzeption der Ausstellung und der Vorlage eines Bespielungskonzepts.<br />
Die Beiträge haben nicht nur Vorschläge für die Ausstellung als solche, sondern auch für<br />
die Einrichtung und Gestaltung der übrigen Flächen (Außenanlagen) bzw. Räume (Büros,<br />
VIP- Bereich) zu enthalten, welche eine Einheit bilden sollen.<br />
Der nicht verbaubare Teil des Grundstücks soll ebenfalls gestalterische Funktionen<br />
übernehmen. Im Hinblick auf das Klima (Sonne/Hitze besonders im Juli/August) ist<br />
ein Vorschlag für eine Beschattung zumindest in Teilen erwünscht.<br />
Bei der Planung ist die räumliche Situation der Nachbarschaft zu berücksichtigen, für<br />
die vergleichbare planerische Vorgaben gelten. Der Auslober wird sich bemühen, schon<br />
im Wettbewerbsstadium Informationen über den Verbauungsplan des Nachbargrundstücks<br />
zu erhalten.<br />
Es wird ein innovatives, nachhaltiges Pavillonkonzept unter Berücksichtigung von<br />
modernen Bauformen und zukunftsweisenden Technologien erwartet.<br />
Der Pavillon soll insgesamt den hohen Qualitäts-Standards in Österreich Rechnung tragen.<br />
Für die Einrichtung der Räumlichkeiten sind österreichische Designer und Lieferanten zu<br />
berücksichtigen.<br />
Es wird ausdrücklich betont, dass es sich hierbei um einen interdisziplinären Wettbewerb<br />
handelt, mit dem Personen oder Teams aus allen Kreativbereichen angesprochen werden<br />
sollen.<br />
2.1 Strategische und konzeptionelle Vorgaben<br />
Im Wettbewerb mit derzeit 128 (Stand 21.5.2013) Nationen und internationalen Organisationen<br />
ist Österreich in seinen Ressourcen und Stärken überzeugend zu präsentieren. Ziel<br />
ist es, ein integratives Gesamtkonzept zu entwickeln, das aus dem Pavillon als Gebäude<br />
oder Objekt und der darin gezeigten Ausstellung unter Einbeziehung des umgebenden<br />
Grundstückes besteht.<br />
Der Pavillon soll gleichzeitig auch Raum für Empfänge und Veranstaltungen bieten, Orte<br />
zum Verweilen schaffen und über ein Restaurant sowie Verkaufsflächen verfügen.<br />
Die Verstärkung von allgemein akzeptierten Einschätzungen wie „attraktiver Lebensraum,<br />
hohe Umweltstandards und Freizeitwert, vertrauenswürdiger Wirtschaftspartner mit<br />
großem Innovationspotential, österreichische Kulinarik als Resultat von Geschichte und<br />
geografischer Lage und Land mit kultureller Eigenständigkeit im deutschen Sprachraum“<br />
ist das angestrebte Hauptziel unserer Beteiligung.<br />
Beim Verlassen der Erlebniswelt Österreich soll das vorhandene, durchwegs positive<br />
Österreich-Bild der Ausstellungsbesucher in einigen Ausprägungen weiterentwickelt<br />
worden sein. Alle Komponenten sollen sich schlüssig zu einem attraktiven, nachhaltigen<br />
Gesamtauftritt vereinen, der die Aufmerksamkeit der Besucher und Medien erreicht und<br />
positive Erinnerungen hinterlässt, die mit Österreich in Verbindung gebracht werden.
50<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
2.2 Didaktisches Konzept<br />
Die Ausstellungsbesucher sollen bekannte Elemente ihres Österreich-Bildes wieder<br />
finden und gleichzeitig Neues und Überraschendes erfahren.<br />
Das Publikum soll durch plakative Botschaften und das Erzählen einer allgemein nachvollziehbaren<br />
Geschichte in das Ausstellungsgeschehen einbezogen werden.<br />
Die Fokussierung auf eine Kernaussage wird die Orientierung des Publikums erleichtern<br />
und die Merkfähigkeit erhöhen. Die Botschaft muss sich aus dem Gesamtauftritt schlüssig<br />
ergeben (adäquate Materialien und Gestaltungselemente, Vermittlung von Grunderfahrungen<br />
wie Klang, Geruch, Ruhe,…).<br />
Die Aussage muss nonverbal und damit allgemein zu verstehen sein. Durch (inter-)aktive<br />
Teilnahme am Geschehen gestaltet der Besucher die Ausstellung mit und beeinflusst so<br />
sein Ausstellungserlebnis.<br />
Um beim Publikum ein erinnerbares Erlebnis zu hinterlassen, müssen alle dargestellten<br />
Inhalte in eine inszenierte Geschichte eingebunden werden. Diese muss den Besucher<br />
primär emotional ansprechen und auf bekannte Muster aufbauen.<br />
2.3 Zielpublikum<br />
Die Veranstaltung richtet sich an ein durchschnittliches Familienpublikum (70 % aus<br />
Italien, der Rest aus den Nachbarstaaten). Über den Zeitraum von 6 Monaten werden<br />
20 Millionen Besucher erwartet, an Spitzentagen werden sich bis zu 250.000 Menschen<br />
auf dem Gelände aufhalten.<br />
Die von unserem Pavillon vermittelte Botschaft muss klar und leicht verständlich sein.<br />
Das italienische Publikum wird die deutliche Mehrheit der Besucher darstellen, so dass<br />
sich der Auftritt in erster Linie an sie richtet. Darstellungen, die Erstaunen und Neugier<br />
hervorrufen (weil sie z.B. neue Facetten des bestehenden Österreich-Bildes zeigen) sind<br />
genauso erwünscht wie solche, die lebendig und nicht allzu nüchtern konzipiert sind.<br />
Der Tatsache der Sprachbarriere für die Mehrzahl der Besucher ist bei der Konzeption der<br />
Ausstellung Rechnung zu tragen. Der weitaus größte Teil der Besucher wird voraussichtlich<br />
nur der italienischen Sprache mächtig sein.<br />
Trotzdem sind auch Gäste aus Österreich bei der Planung zu berücksichtigen, sie sollen<br />
sich mit dem Auftritt ihres Landes identifizieren können.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 51<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
3. Planungsvorgaben<br />
3.1 Umgebung und Lage<br />
Das für die EXPO reservierte Grundstück hat eine Ausdehnung von 110 Hektar und befindet<br />
sich in den westlichen Randgemeinden Rho und Pero, zwischen der Gabelung der Autobahn<br />
Mailand – Como / Mailand -Turin und dem neuen Messezentrum Rho. Das Gelände<br />
wird direkt per U-Bahn mit dem Mailänder Stadtzentrum verbunden sein und liegt aufgrund<br />
der Nähe zu den Autobahnknoten sowie zum Flughafen Malpensa verkehrstechnisch<br />
äußerst günstig. Es ist auch eine Haltestelle des Hochgeschwindigkeitszuges „Freccia<br />
Rossa“ der staatlichen Trenitalia geplant. Der Masterplan sieht ca. 80 Ausstellungshallen<br />
für Länder und internationale Organisationen, 6 Themen-Cluster sowie Veranstaltungsräumlichkeiten<br />
für die Wirtschaft und Serviceinfrastruktur für die Besucher vor.<br />
3.2 Geländeaufschließung<br />
Die Baugrundstücke der einzelnen Länder sind, nach dem Vorbild einer römischen Stadt,<br />
entlang zweier gekreuzter Hauptachsen platziert: „Decumanus“ für die Länderpavillons,<br />
„Cardo“ für die italienische Präsenz. Am Schnittpunkt der Hauptachsen befindet sich die<br />
Piazza Italia mit einer Fläche von 4.000 m².<br />
Neben dem „Padiglione Zero“, in welchem die Besucher auf die Themen der EXPO<br />
vorbereitet werden, sind laut Masterplan auch große Wasserflächen, ein Amphitheater,<br />
ein künstlicher begrünter Hügel sowie zahlreiche Veranstaltungs- und Themenpavillons<br />
vorgesehen.<br />
3.3 Ökologie und Nachhaltigkeit<br />
Es wird ein innovatives, nachhaltiges Pavillonkonzept (unter Berücksichtigung von<br />
modernen Bauformen und zukunftsweisenden Technologien) erwartet > „ökologischer<br />
Fußabdruck“.<br />
Materialwahl<br />
Die verwendeten Bau- und Werkstoffe sollen mit dem Nachhaltigkeits- und Umweltideal<br />
vereinbar sein. Aus der Wechselbeziehung zwischen dem Menschen, seiner gebauten<br />
Umwelt und den Ökosystemen, entsteht der Anspruch, künftigen Generationen eine<br />
lebenswerte und intakte Umwelt zu hinterlassen.<br />
Die Kraft des Materials in seiner ursprünglichen Form des Rohstoffs soll spürbar<br />
vermittelt werden.<br />
Bauweise<br />
Der Einsatz von Bautechnologien ist erheblich von der Funktion, einem engen Bauzeitplan<br />
und der geforderten Abbaubarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit und -verwertbarkeit<br />
abhängig. Eine möglichst schnelle Herstellung ist durch entsprechende Bauweise sicherzustellen.<br />
Das heißt, dass vorgefertigte Elemente dafür die besten Voraussetzungen bieten<br />
könnten und deren Verwendung einen erhöhten Stellenwert auch in der Wirtschaftlichkeit<br />
des Projektes einnehmen sollten.
52<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
3.4 Wettbewerbsgebiet<br />
CARDO<br />
D<br />
CH<br />
DECUMANUS<br />
S.33<br />
A<br />
Details sind der Beilage unter<br />
TEIL C „Österreich Grundstück<br />
S.33.pdf“, Stand März 2013,<br />
zu entnehmen.<br />
Die Länderbeteiligungen wurden entlang der Decumanus (O-W) Achse platziert, wobei alle<br />
Grundstücke eine 20 m breite Front zu diesem Hauptweg aufweisen. Je nach Platzbedarf<br />
sind sie unterschiedlich tief ausgebildet.<br />
Das Österreich-Grundstück misst 20,00 m x 95,50 m (demnach 1910 m²) und grenzt mit<br />
einer Längsseite an die Fläche eines anderen Landes, entlang der anderen Längsseite<br />
verläuft einer der Zugangswege zum Amphitheater. Auf der gegenüberliegenden Seite<br />
dieses 8 m breiten (mit Stoffkonstruktionen überdachten) Weges befinden sich wieder<br />
2 Grundstücke.<br />
Vis-a-vis der nördlichen Schmalseite (jenseits des Decumanus) sind die Schweiz und<br />
Deutschland (auf einem jeweils ca. 4.000 m² großen Grundstück) platziert.<br />
Unser Grundstück (S.33) befindet sich in unmittelbarer Nähe der italienischen Beteiligung<br />
(Palazzo Italia und Pavillons der italienischen Regionen), welche sich entlang des Cardo<br />
entwickelt. Ebenfalls in räumlicher Nähe wird eine Service Area entstehen, wo verschiedene<br />
öffentliche Einrichtungen (Verkaufskioske, Post, WC Anlagen,…) geplant sind.<br />
3.5 Smart City Modell<br />
Das Generalthema und der Masterplan zielen auf eine im Sinne der Ökologie und der<br />
Nachhaltigkeit ausgerichtete Veranstaltung ab. Das Hauptaugenmerk wird auf eine<br />
umweltfreundliche und ressourcenschonende Planung, Ausführung und Nutzung der<br />
Flächen gelegt.<br />
Die Bauten sollen nach der Weltausstellung demontierbar, wiederverwendbar oder zumindest<br />
wiederverwertbar sein. Neben Niedrigenergiegebäuden soll die rigorose Abfallvermeidung<br />
und Mülltrennung, die Nutzung von Grundwasser sowie von Solarenergie den<br />
Grundgedanken des Generalthemas konkret umsetzen. Die Energiegewinnung von grünem<br />
Strom vor Ort sowie ein minimaler Energieverbrauch sollen durch Technologien und Prototypen<br />
vorgeführt werden.<br />
Das gesamte Expo-Gelände soll ein zukunftsweisendes Smart City Modell darstellen, in<br />
welchem nachhaltige Energie-, Mobilitäts- und Telekommunikationssysteme eingesetzt<br />
werden.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 53<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
3.6 Ver- und Entsorgung<br />
Die Versorgung des Grundstücks mit Trinkwasser, Entwässerung und Elektrizität wird<br />
seitens der EXPO-Veranstalter grundsätzlich bereitgestellt und nach Verbrauch abgerechnet,<br />
was an sich schon eine Motivation für ein die Ressourcen schonendes Konzept<br />
darstellt.<br />
Es ist im Sinne des Auslobers, dass für diese Themenstellung innovative Lösungen österreichischer<br />
Anbieter herangezogen werden, sodass die Leistungsfähigkeit der heimischen<br />
Industrie auch im Pavillon direkt und unmittelbar erlebt/dargestellt werden kann.<br />
3.7 Bauliche Rahmenbedingungen / Zwingende Planungsvorgaben<br />
Die genauen Angaben und Planungsvorgaben zum Grundstück sind der Beilage TEIL C<br />
Beilagen und Informationen, „ÖSTERREICH Grundstück S.33“ zu entnehmen.<br />
Nachfolgend sind die wesentlichen Vorgaben angeführt:<br />
Grundstückslage<br />
Grundstücksbezeichnung: „S.33“,<br />
Lage: östlich des Cardo, südlich des Decumanus, nördlich des Open Air Theaters<br />
EAST GATE<br />
CARDO<br />
DECUMANUS<br />
WEST GATE<br />
S.33 A<br />
m 2<br />
8,00 20,00 20,00 DECUMANUS<br />
1.910,00<br />
Grundstücksgröße: 95,50 m x 20,00 m = 1.910,00 m 2<br />
95,50<br />
SERVICE<br />
AREA<br />
S.32<br />
S.33
54<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
Abstände<br />
Von jeder Grundstücksgrenze jeweils mindestens 2 m Abstand;<br />
an der Grenze zum Nachbargrundstück mindestens 3 m Abstand;<br />
an der Hauptstraße DECUMANUS mindestens 10 m Abstand<br />
DECUMANUS<br />
2,00<br />
10,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
SERVICE<br />
AREA<br />
S.32<br />
S.33<br />
2,00<br />
DECUMANUS – Struktur und Gestaltung<br />
S.33<br />
S.33<br />
14,00<br />
ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)
EXPO2015 :ÖSTERREICH 55<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
Bebaubare Fläche<br />
Grundstücksgröße ................................................................................................. 1.910,00 m 2<br />
Grundstücksgröße nach Abzug aller Abstandsflächen ........................................ 1.372,50 m 2<br />
Bebauung dann max. 70% der Fläche .................................................................... 960,80 m 2<br />
(91,50 m x 15,00 m = 1.372,50 m 2 , 70% von 1.372,50 m 2 = 960,80 m 2 )<br />
Grün- und Freiflächen (green & open areas) .......................................................... 949,20 m 2<br />
20,00<br />
2,00<br />
DECUMANUS<br />
1.910,00 m 2<br />
10,00<br />
95,50<br />
3,00<br />
1.372,50 m 2<br />
2,00<br />
960,80 m 2<br />
S.33<br />
S.32<br />
S.33<br />
S.32 S.33<br />
S.32 S.33<br />
S.33<br />
2,00<br />
Grundstück<br />
ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)<br />
Seitenabstände<br />
Abstand zum<br />
DECUMANUS<br />
Maximal bebaubare<br />
Fläche = 70%<br />
(exkl. Seitenabstände)<br />
inkl. überstehende<br />
Bauteile, Balkone,...<br />
und Obergeschosse<br />
Von der verbleibenden<br />
Fläche dürfen 30% für<br />
Freiluftausstellung<br />
verwendet werden<br />
Leichte Strukturen<br />
ohne Außenwände<br />
können in der Freiluftausstellung<br />
konzipiert<br />
werden<br />
Höhe<br />
max. 12 m<br />
max. 17 m<br />
für architektonische Elemente, Dachfenster,<br />
Verbindungselemente, Sonnenschutzelemente, Signale, …<br />
12 m<br />
17 m<br />
9 m<br />
4,5 m<br />
ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)
56<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
Kubatur<br />
Szenario A: Konzeption von mehreren Indoor und Open Air - Ausstellungsflächen<br />
Szenario B: Konzeption von einer Indoor-Austellungsfläche<br />
Volumetric Scenario A<br />
The lot can be designed as a<br />
sequence of indoor and open-air<br />
exhibition spaces.<br />
It is possible to to use all the<br />
available volume to realize<br />
more than one building<br />
in order to create an<br />
expositive landscape.<br />
Volumetric Scenario B<br />
The lot can be designed as a<br />
classic Expo pavilion. All the<br />
available volume can be used<br />
to realize a single indoor<br />
exhibition space that will<br />
have a strong relation with<br />
the resulting open-air<br />
exhibition space.<br />
ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)<br />
Dachaufbauten<br />
Die maximal zulässige Bauhöhe für den Pavillon beträgt 12,00 m, wobei Ausnahmen bis zu<br />
17 m vom EXPO-Veranstalter bei entsprechender Begründung zugelassen werden können.<br />
Gemäß den EXPO-Vorschriften darf die kommerzielle Fläche des (Restaurant und Shop)<br />
Pavillons 20 % der Bodenfläche nicht überschreiten.<br />
Der Österreich-Beitrag ist als temporärer Bau zu konzipieren. Es ist geplant, alle Pavillons<br />
nach Abschluss der EXPO wieder abzubauen. Eine einfache Montage/Demontage und die<br />
Wieder-/Weiterverwendbarkeit des Gebäudes wird eines der Beurteilungskriterien für die<br />
Juryentscheidung sein.<br />
Die Ausloberin legt besonderen Wert auf die Verwirklichung nachhaltigkeitsorientierter<br />
Ziele. „Nachhaltigkeit der Architektur“ definiert die Ausgewogenheit ökonomischer,<br />
ökologischer und sozialer Belange mit Werthaltigkeit in der Erstellung und im Betrieb<br />
eines Gebäudes.<br />
Entsprechende Maßnahmen sind in der Gesamtkonzeption des Pavillonbaus und der<br />
technischen Anlagen zu berücksichtigen und in der 2. Stufe des Wettbewerbs darzustellen.<br />
Die Integration folgender Gesichtspunkte wäre wünschenswert:<br />
• wirksamer Sonnenschutz und effektive Wärmeisolierung<br />
• natürliche Belüftung, zumindest in Teilbereichen<br />
• schnell reagierendes System für die Kühlung<br />
• höchste technische Effizienz
EXPO2015 :ÖSTERREICH 57<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
3.8 Raum- und Funktionsprogramm<br />
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Realisierungswettbewerb<br />
handelt, der kein klassischer Architekturwettbewerb ist und das Hauptaugenmerk<br />
auf der Interdisziplinarität aller Kreativbereiche liegt. Der Schwerpunkt des Beitrages<br />
soll definitionsgemäß nicht auf der architektonischen Lösung des Pavillons, sondern<br />
vor allem auf der inhaltlichen Umsetzung des Generalthemas liegen.<br />
Aus organisatorischen und betriebstechnischen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass<br />
ein Mindestmaß an räumlicher und funktioneller Infrastruktur zur Verfügung steht.<br />
Das nachfolgend angeführte Raumprogramm umfasst die folgenden Funktionsbereiche,<br />
wobei die Flächenvorgaben zugunsten überzeugender Gesamtkonzepte flexibel weiterentwickelt<br />
werden können.<br />
Es muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein. Restaurant, Shop und VIP Bereich<br />
sollen möglichst flexibel auch für Veranstaltungen nutzbar sein und gegebenenfalls temporär<br />
für geschlossene Veranstaltungen umbaubar sein. Die Zulieferung sollte nicht über den<br />
Haupteingang erfolgen.<br />
Das Restaurant wird in der Umsetzung dann vom späteren Betreiber ausgestattet,<br />
es bedarf hier eines Konzeptes, das die Infrastruktur und die damit verbundenen und<br />
not wendigen Anschlüsse vorgibt.<br />
Für die Darstellung der Funktionsbereiche auf Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
(samt TEIL B Pkt. 5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit) ist das Farbcodeschema aus<br />
dem Raumbuch zu verwenden.<br />
RAUMBEZIEHUNGEN<br />
LAGER<br />
RESTAURANT<br />
VIP<br />
KÜCHE<br />
ÖFFENTL.<br />
WC<br />
BESUCHER<br />
PERSONAL<br />
AUSSTELLUNG<br />
SHOP<br />
BÜRO
58<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
EXPO2015-RAUMPROGRAMM<br />
RAUMBEZEICHNUNG NGF in m 2 NGF in m 2 ANMERKUNGEN<br />
1 Ausstellung 750,00 m 2 ACHTUNG!<br />
Ausstellungsfläche<br />
Mindestanforderung;<br />
Infopoint und Lager<br />
je nach Wettbewerbsbeitrag<br />
(Medien-)Technik<br />
auch mehr Fläche erwünscht<br />
2 Restaurant 170,00 m 2 ACHTUNG!<br />
Restaurant und Bar<br />
Einrichtung nur als Konzept<br />
Küche, Lager, Kühlraum<br />
(aber Anschlüsse vorsehen),<br />
Besucher WC<br />
Ausstattung stellt Betreiber<br />
3 Shop 20,00 m 2<br />
Verkaufsraum<br />
Lager<br />
4 VIP 120,00 m 2<br />
Empfang, Lounge, Bar<br />
WC, Lager<br />
5 Büros 100,00 m 2<br />
Leitung, Administration<br />
Besprechungszimmer<br />
Lager<br />
6 Personal 70,00 m 2<br />
Garderobe<br />
Aufenthaltsraum<br />
Personal WC + DU<br />
8 Außenraum 950,00 m 2 (gestalteter Außenraum)<br />
Gesamtfläche 950,00 m 2 1.230,00 m 2<br />
Die oben angeführten Flächenangaben sind als „Größenordnung“ zu sehen, die auf Erfahrungswerten<br />
der Vergangenheit beruhen und daher grundsätzlich erreicht werden sollten.<br />
3.9 Kapazität & Erschließung<br />
Die Ausstellung soll möglichst viele, mindestens aber 1.500 Besucher pro Stunde empfangen<br />
und ansprechen können. Der Besucherfluss im Pavilloninneren und die Anordnung der<br />
Ein- und Ausgänge müssen so angelegt sein, dass keine Konfliktzonen zwischen zu- und<br />
abströmenden Besuchern entstehen.<br />
Neben dem Hauptzugang zum öffentlichen Bereich des Pavillons (Ausstellung, Shop und<br />
Restaurant) sind folgende separate Eingänge einzuplanen:<br />
• Für VIPs und Gruppen muss ein separater Eingang zum VIP-Bereich und von dort<br />
zur Ausstellung eingeplant werden<br />
• Das Restaurant und der Shop müssen ebenfalls unabhängig von einem Ausstellungsbesuch<br />
zugänglich sein („Night-EXPO“); auch erfolgt die Anlieferung außerhalb der<br />
EXPO-Öffnungszeiten<br />
• Die Zu- und Anlieferung soll nicht über den Hauptzugang erfolgen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 59<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
4. Planungshinweise<br />
Für die Planungsschritte des Wettbewerbs wird zunächst unter anderem auf die in Österreich<br />
gültigen Gesetze, Erlässe bzw. technische Regelwerke hingewiesen. Im Rahmen des<br />
Wettbewerbs sind österreichische Sicherheitsstandards einzuhalten, wohingegen bei der<br />
Umsetzung italienische gelten werden.<br />
Vor der Umsetzung wird das Siegerprojekt der EXPO-Leitung zur Begutachtung vorgelegt.<br />
Allfällige Adaptierungen sind in die weitere Planung mit aufzunehmen.<br />
Schon in der frühen Planungsphase der Wettbewerbsaufgabe werden innovative Anregungen<br />
und Umsetzungen der Anforderungen zum barrierefreien Bauen erwartet, welche<br />
Zugang zu allen Besucherbereichen ermöglichen. Die barrierefreie Konzeption sollte<br />
selbstverständlicher und damit integrativer Baustein des Entwurfskonzeptes sein.<br />
5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />
Das anonyme Ideenkonzept ist nach den Vorgaben der Auslobungsunterlagen zu erstellen.<br />
Dabei sind auch die Festlegungen in den Fragenbeantwortungen zu beachten. Es wird<br />
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das anonyme Ideenkonzept realisierbar sein muss<br />
und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen hat.<br />
Je Wettbewerbsteilnehmer bzw. Teilnehmergemeinschaft ist nur ein anonymes Ideenkonzept<br />
abzugeben. Unzulässig ist auch die Abgabe von Entwurfsvarianten (Abwandlungen<br />
ein und derselben Grundidee). Werden mehrere Ideenkonzepte oder Entwurfsvarianten<br />
abgegeben, zieht dies den Ausschluss des Verfassers am Wettbewerb nach sich.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Preisgericht lediglich das anonyme Ideenkonzept<br />
zur Bewertung vorgelegt wird. Ein anonymes Ideenkonzept, welches über das festgelegte<br />
Ausmaß hinausgeht, wird dem Preisgericht lediglich im vorgegebenen Ausmaß vorgelegt.<br />
Das anonyme Ideenkonzept ist so auszuarbeiten, dass sich der grundsätzliche Lösungsansatz<br />
mit hinreichender Deutlichkeit ergibt.
60<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
Das anonyme Ideenkonzept setzt sich aus folgenden Beilagen zusammen:<br />
Blatt 1 – DIE IDEE<br />
Auf Blatt 1 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm), können in freier Form das Gesamtkonzept<br />
dargestellt und visualisiert werden und Erläuterungen zur Leitidee, zur Gebäudegestaltung<br />
und Materialität sowie zum Ausstellungskonzept etc. gemacht werden.<br />
Blatt 2 – DAS PLANBLATT – Grundrisse, Schnitt und Ansicht im Maßstab 1:500<br />
Auf Blatt 2 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm) ist der Erdgeschoßgrundriss inklusive etwaiger<br />
Außenanlagen, gegebenenfalls Grundrisse aller weiteren Ebenen sowie ein Schnitt und<br />
die Hauptansicht mit folgenden Informationen zumindest skizzenhaft darzustellen:<br />
• Übergeordnetes Gesamtkonzept<br />
• Verteilung der Nutzungen gemäß Aufgabenstellung<br />
• Aufsicht des Baukörpers mit Angabe der Geschoßzahlen und Gebäudehöhen<br />
• Bäume und sonstige Gestaltungselemente im Freiraum<br />
• Zugänge und Zufahrten<br />
Für die Darstellung der Funktionsbereiche ist das Farbcodeschema aus dem Raumbuch zu<br />
verwenden (s. Pkt. 3.8. Raum- und Funktionsprogramm)<br />
Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Auf Blatt 3 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm) ist eine stichwortartige Erläuterung des<br />
Leitbildes in Bezug zum Anspruch und Ziel der Wettbewerbsaufgabe inklusive der Beschreibung<br />
eines fiktiven Besuchs im Österreich-Pavillon abzugeben. Ferner sollte der<br />
Text spezielle Anforderungen und Leistungen beschreiben, welche das Ideenkonzept<br />
voraussetzt (Technik, Ausnützung etc.).<br />
Kopien<br />
Alle drei Blätter sind für die Arbeit der Vorprüfung jeweils in zweifacher Kopie vorzulegen.<br />
Datenträger<br />
Zusätzlich zum Original und den zwei Kopien müssen alle Pläne als pdf-Datei (in Originalgröße<br />
abgespeichert) auf DVD oder CD ROM mitgeliefert werden, da diese die Grundlage<br />
der Reproduktion im Vorprüfbericht und in der Dokumentation bilden.<br />
Alle Hinweise, die die Identität des Verfassers des anonymen Ideenkonzepts erkennen<br />
lassen, sind unzulässig. Die Bestandteile des Ideenkonzepts dürfen weder den Namen des<br />
Verfassers, noch dessen Logo, Insignien oder sonstige Hinweise enthalten, welche auf die<br />
Identität des Wettbewerbsteilnehmers schließen lassen.<br />
Sämtliche Bestandteile des anonymen Ideenkonzepts sind vom Wettbewerbsteilnehmer<br />
durchgängig und gut lesbar mit derselben sechsstelligen Kennzahl, welche sich auf dem<br />
„Umschlag 2“ befindet, in der oberen rechten Ecke des Dokuments zu versehen.
EXPO2015 :ÖSTERREICH 61<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
6. Beurteilungskriterien<br />
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betreffen in beiden Stufen<br />
folgende Punkte, wobei in der 1. Stufe der Schwerpunkt auf der Beurteilung der Qualität<br />
der Konzepte liegen soll und in der 2. Stufe zusätzlich die Machbarkeit bewertet wird. Die<br />
Auftraggeberin kann in der 2. Stufe in Absprache mit dem Preisgericht weitere Kriterien<br />
aufstellen und bekannt geben, welche auf Erkenntnissen aus der Beurteilung in der<br />
1. Stufe beruhen.<br />
6.1 Beurteilungskriterien für die 1. Wettbewerbsstufe<br />
In der 1. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />
Ideenkonzepte (Ausstellung/Gebäude/Außenanlagen) anhand folgender Beurteilungskriterien<br />
reihen:<br />
• Leitidee, künstlerischer Anspruch, Attraktivität und Wiedererkennungswert:<br />
Das Konzept und die vorgeschlagene Umsetzung enthalten in gestalterischer und<br />
konzeptioneller Hinsicht Ansätze, welche sich als innovativ, überraschend und attraktiv<br />
beschreiben lassen.<br />
• Österreichbezug: Das Konzept und die Gestaltung leisten einen inhaltlichen Beitrag<br />
zum Generalthema der EXPO („Feeding the planet, energy for life“), der geeignet ist,<br />
einen nachhaltigen Eindruck von der Lösungskompetenz Österreichs zu hinterlassen.<br />
• Nachhaltigkeit: Die vorgeschlagene Umsetzung trägt dem Anliegen eines nachhaltigen<br />
Einsatzes von Materialien und Ressourcen Rechnung. Die Qualität des Vorschlages wird<br />
auch danach zu beurteilen sein, inwieweit die Ausstellung beim Besucher einen möglichst<br />
starken, lebendigen Eindruck hinterlässt.<br />
• Realisierbarkeit: Das dargestellte Konzept muss unter Berücksichtigung der zeitlichen,<br />
wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen realisierbar sein.<br />
6.2 Beurteilungskriterien für die 2. Wettbewerbsstufe<br />
In der 2. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />
Wettbewerbsarbeiten anhand folgender Beurteilungskriterien reihen:<br />
• Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitidee: insbesondere die Weiterentwicklung<br />
des künstlerischen Anspruches, der Attraktivität sowie des Wiedererkennungswertes<br />
und Österreichbezuges. Einprägsamkeit und Unverwechselbarkeit des Gesamtauftritts.<br />
• Raumkonzept: Das Konzept respektiert alle formulierten konzeptionellen Ziele sowie<br />
die räumlichen Rahmenbedingungen. Wechselspiel von Innenraum – Fassade –<br />
Außenbereich. Funktionelle Nutzung von Flächen und Räumen und Wegen, Sichtbarkeit<br />
und Orientierung, Umgang mit Nutzungsbeschränkungen.<br />
• Nachhaltigkeit: Das Konzept definiert sich unter Berücksichtigung ökonomischer,<br />
ökologischer und sozialer Belange mit Werterhaltung in der Erstellung und im Betrieb<br />
eines Gebäudes.<br />
• Realisierbarkeit: Das in der Wettbewerbsarbeit dargestellte Konzept muss unter<br />
Berücksichtigung der zeitlichen, wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen<br />
realisierbar sein. Ebenso sind die Vorgaben hinsichtlich Abbaubarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit<br />
und Verwertbarkeit zu berücksichtigen.
62<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
7. Ziele und Werte der Österreich Beteiligung<br />
7.1 Ziele<br />
Die Österreich Beteiligung an der EXPO 2015 verfolgt das Ziel, das vorhandene positive<br />
Image Österreichs bei den vorwiegend italienischen Besuchern zu stärken und im Rahmen<br />
dieser strategischen Public Relations Aktion positive Auswirkungen auf die bilateralen<br />
Wirtschaftsbeziehungen zu generieren.<br />
Die im Gesamtauftritt zum Ausdruck gebrachte Stellungnahme zur Thematik „Feeding<br />
the Planet, Energy for Life“ soll die Innovationskraft sowie die Qualität und Kompetenz<br />
Österreichs auf publikumswirksame Weise darstellen. Neben dem Auftritt auf dem<br />
EXPO-Gelände sind auch begleitende Programme mit den Schwerpunkten Wirtschaft,<br />
Tourismus und Kultur/Events geplant.<br />
Folgende entscheidende Stakeholder sollen angesprochen werden:<br />
• Besucher der Weltausstellung<br />
• Multiplikatoren aus Wirtschaft, Politik und Medien<br />
• Kulturträger und wissenschaftliche Institutionen<br />
• Besucher und Unternehmen, die aus Österreich anreisen
EXPO2015 :ÖSTERREICH 63<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
7.2 Werte<br />
<strong>ENERGY</strong> <strong>FOR</strong> <strong>LIFE</strong><br />
Das Ausstellungsthema zielt nicht nur auf die Verwendung von Erneuerbarer Energie bei<br />
Errichtung und Betrieb der Pavillons ab, sondern erweitert auch das Konzept um eine<br />
inhaltliche Komponente: In einer immer schneller werdenden Zeit, mit immer kürzeren<br />
Entspannungsphasen und zunehmender Reizüberflutung gilt der Bewahrung, Gewinnung<br />
und dem Umgang mit Lebensenergie ein besonderer Fokus. Österreich kann in diesem<br />
Kontext signifikante Akzente setzen: Österreichs LebensKunst, seine reiche Natur und sein<br />
ausgeprägter Wellness-Sektor sind Quellen zur Stärkung der Lebensenergie. Die Mittel<br />
dafür reichen von Kräftesammeln in einer intakten Umwelt, über Entspannung bei Kunst<br />
und Kultur, bis hin zu gesunder Kulinarik zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens.<br />
Nachfolgend angeführte Kernkompetenzen Österreichs könnten über die Architektur<br />
und Gestaltung des Pavillons bzw. über das Ausstellungs- und Rahmenprogramm<br />
kommuniziert werden:<br />
NATUR UND TECHNIK<br />
Österreich steht für Qualität und Kompetenz im Bereich Entwicklung und Forschung<br />
zu Energie-, Bau- und Umwelttechnologie-Themen.<br />
Kostenlos liefert die Natur unendlich viel Energie, gespeichert in Sonnenlicht, Windbewegung,<br />
Wasserkraft, Erdwärme und in nachwachsender Biomasse – eine Herausforderung<br />
an Technik und Physik, diese Energie möglichst effizient umzuwandeln und nutzbar zu<br />
machen.<br />
KUNST UND KULTUR<br />
Kunst und Kultur sind für Österreich mehr als nur interessante Freizeitgestaltung, sie sind<br />
Teil der Identität. Egal ob klassische Musik oder moderner Jazz, ob eine Aufführung am<br />
Burgtheater in Wien oder bei den Opern-Festspielen in Bregenz, wo die Bühne mitten im<br />
Bodensee Kultur und Natur grandios verbindet. In Österreich wird Kultur gelebt.<br />
GENUSSREGION ÖSTERREICH<br />
Österreichs landschaftliche und klimatische Bedingungen haben schon früh zu einem<br />
besonderen Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen<br />
geführt. Ein großer Anteil der heimischen Lebensmittelproduktion wird unter nachhaltigen<br />
Bedingungen erzeugt, das Angebot an (zertifizierten) Bioprodukten in den Supermärkten ist<br />
so hoch wie in kaum einem anderen europäischen Land.<br />
KULINARIK UND TOURISMUS<br />
Die landestypische Kulinarik ist nicht nur Teil der österreichischen Lebenskultur und<br />
Resultat der geografischen Lage im Herzen Europas. Sie steht auch für den bewussten und<br />
nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Nachhaltigkeit in punkto Ernährung zeigt sich in<br />
der Regionalität der verwendeten Produkte. 2014/2015 wird die Österreich Werbung einen<br />
Schwerpunkt auf regionale, landestypische Kulinarik legen. Im Fokus stehen Kompetenzen<br />
wie hochqualitative, biologisch angebaute Lebensmittel, biologisch ausgerichtete Weinbauflächen,<br />
aber auch die Vermittlungsleistung der Gastgeber des Landes.
64<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
ZITATE<br />
Der Mensch ist, was er isst.<br />
Ludwig Feuerbach<br />
Man soll dem Leib etwas Gutes bieten,<br />
damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.<br />
Winston Churchill<br />
Deine Nahrungsmittel seien deine Heilmittel.<br />
Hippokrates<br />
Seit der Erfindung der Kochkunst<br />
essen die Menschen doppelt so viel<br />
wie die Natur verlangt.<br />
Benjamin Franklin<br />
Die Energie kann als Ursache für alle<br />
Veränderungen in der Welt angesehen werden.<br />
Werner Heisenberg<br />
Wenn Sie eine Reise in sich selbst hinein<br />
unternehmen, sich all des Inhalts entledigen,<br />
den Sie angesammelt haben, und ganz, ganz tief<br />
eindringen, dann ist da dieser weite Raum,<br />
die sogenannte Leere, die voller Energie ist.<br />
Krishnamurti<br />
Meiner Idee nach ist Energie die erste<br />
und einzige Tugend des Menschen.<br />
Wilhelm von Humboldt<br />
Human beeings are at the centre<br />
of concerns for sustainable development.<br />
They are entitled to a healthy and<br />
productive life in harmony with nature.<br />
United Nations Rio Declaration on Environment and Development<br />
Nutrition, in fact, in its most profound<br />
expression, is strongly related to women.<br />
There is a natural familiarity with nutrition,<br />
the act of taking care of others, and giving<br />
energy to life that inevitably makes women<br />
the true protagonists of the EXPO 2015.<br />
Diana Bracco, Commissioner General of Italian Pavillion
EXPO2015 :ÖSTERREICH 65<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
KEYWORDS EXPO2015
66<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
TEIL B<br />
SITUATION UND<br />
PLANUNGSVORGABEN<br />
KEYWORDS ÖSTERREICH PAVILLON
EXPO2015 :ÖSTERREICH 67<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
TEIL C BEILAGEN UND IN<strong>FOR</strong>MATIONEN<br />
1. ÖSTERREICH Beteiligung Kurzpräsentation<br />
2. ÖSTERREICH Grundstück S.33<br />
3. EXPO Gelände Übersicht<br />
4. EXPO Geländeplan<br />
5. EXPO Ansichten<br />
6. EXPO Sustainability Principles<br />
7. EXPO Masterplan<br />
8. EXPO Extract Theme Guide<br />
9. EXPO Theme Guide komplett<br />
10. EXPO Gelände Flugperspektive<br />
C
68<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH
EXPO2015 :ÖSTERREICH 69<br />
REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />
ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />
AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />
TEIL D ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUM AUSLOBUNGSTEXT<br />
1. Fragebeantwortung<br />
> info@expoaustria.at<br />
D
70<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
Notizen
EXPO2015 :ÖSTERREICH 71<br />
Notizen
72<br />
EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />
ÖSTERREICHISCHE BETEILIGUNG<br />
AN DER EXPO 2015 MAILAND<br />
EXPO-BÜRO DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH<br />
OFFICE@EXPOAUSTRIA.AT