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FEEDING THE PLANET, ENERGY FOR LIFE - architekturwettbewerb

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EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

<strong>FEEDING</strong> <strong>THE</strong> <strong>PLANET</strong>,<br />

<strong>ENERGY</strong> <strong>FOR</strong> <strong>LIFE</strong><br />

EU-WEITER, OFFENER,<br />

ZWEISTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

AUFTRAGGEBERIN:<br />

ÖSTERREICHISCHE BETEILIGUNG<br />

AN DER EXPO 2015 MAILAND<br />

VERTRETEN DURCH DAS<br />

EXPO-BÜRO DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH


2<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH


EXPO2015 :ÖSTERREICH 3<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

EXECUTIVE SUMMARY<br />

Anlass und Ziel<br />

Vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 findet auf einem Gelände im Westen von Mailand die<br />

Weltausstellung „EXPO 2015“ statt. Die Organisatoren rechnen mit 130 Teilnehmern<br />

(Staaten und internationale Organisationen) und 20 Millionen Besuchern, davon 70 % aus<br />

Italien, der Rest überwiegend aus den Nachbarländern.<br />

Das Motto der Ausstellung lautet „Feeding the Planet, Energy for Life“. Die Veranstaltung<br />

versteht sich als „Signal für Menschen, Organisationen und Nationen, über Grenzen hinweg<br />

an den globalen Herausforderungen der Zukunft zu arbeiten“. Gleichzeitig wird der<br />

Wirtschaft die Möglichkeit geboten, ihr Problembewusstsein und ihre Lösungskompetenz<br />

aufzuzeigen.<br />

Österreich Beteiligung<br />

Die Bundesregierung hat 2012 eine Teilnahme Österreichs an dieser Weltausstellung beschlossen<br />

und Herrn DI Josef Pröll zum Regierungsbeauftragten ernannt. Das Bundesministerium<br />

für Wirtschaft, Familie und Jugend und die Wirtschaftskammer Österreich<br />

wurden mit der Durchführung beauftragt. Ein EXPO-Büro zur Vorbereitung und Abwicklung<br />

des Projekts wurde installiert.<br />

Die Ausloberin dieses Wettbewerbs erwartet sich Gestaltungsvorschläge, die durch ihre<br />

Aussage und Darstellungsform einen attraktiven Auftritt Österreichs bei der EXPO 2015<br />

gewährleisten. Unser Beitrag soll geeignet sein, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und<br />

der Medien zu wecken und einen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen, der mit Österreich<br />

in Verbindung gebracht wird.<br />

Österreich steht bei der Weltausstellung vor der Herausforderung, seine kulturelle Identität,<br />

seine gesellschaftlichen Perspektiven und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer<br />

Öffentlichkeit zu vermitteln, bei der ein durchaus gefestigtes Bild unseres Landes vorausgesetzt<br />

werden kann. Als häufigste und damit wichtigste Zielgruppe kann von einem durchschnittlichen<br />

italienischen Familienpublikum ausgegangen werden. Aber auch Besucher<br />

und Unternehmen aus Österreich sollen sich mit unserem Auftritt bei dieser Weltausstellung<br />

identifizieren können.


4<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

Wettbewerb<br />

Die zu lösende Aufgabe ist ebenso komplex wie außergewöhnlich. Sie umfasst sowohl die<br />

Architektur des Pavillons, die Konzeption der Ausstellung als auch die Gestaltung und<br />

Einbeziehung der Außenräume in das Ausstellungsgeschehen.<br />

Mit diesem offenen Wettbewerb sollen Personen und Teams aus allen Kreativbereichen<br />

wie Architektur, Szenografie, Landschaftsplanung, Design, Musik, Kunst, Kommunikation,<br />

etc. angesprochen werden.<br />

Aus diesem Grund wenden wir uns ausschließlich an interdisziplinäre Teams, um in einem<br />

offenen, breiten Wettbewerb möglichst vielen (unterschiedlich) qualifizierten Fachleuten die<br />

Chance zur Beteiligung zu geben. Die geforderten Arbeitsgemeinschaften müssen sowohl<br />

die künstlerische Annäherung als auch die vollumfängliche Umsetzungskompetenz in<br />

sämtlichen betroffenen Fachgebieten abbilden.<br />

Der Wettbewerb wird in zwei Stufen abgewickelt:<br />

• In der 1. Stufe wird von den Teilnehmern die Darstellung von Konzepten erwartet, die<br />

es dem Preisgericht ermöglichen, die Entwurfsansätze mit dem größten Entwicklungspotential<br />

für eine Weiterbearbeitung auszuwählen und allgemein gültige Empfehlungen<br />

für die weitere Bearbeitung zu formulieren.<br />

• In der 2. Stufe wird von den ausgewählten Teilnehmern eine Konkretisierung und<br />

Detaillierung der vorgelegten Konzepte erwartet, die darüber hinaus die Überprüfung<br />

der Machbarkeit ermöglichen soll.<br />

Realisierung<br />

Die Ausloberin verfolgt mit diesem Wettbewerb das Ziel, Entwurfsansätze mit innovativen<br />

und zugleich wirtschaftlichen Konzepten zu erhalten. Gesucht wird ein überzeugendes,<br />

auf das Leitthema eingehendes Konzept, in dem die Ausstellung und die Architektur eine<br />

Einheit bilden. Die Geschichte soll einfach verstehbar erzählt werden und die Besucher<br />

emotional in ihren Bann ziehen.<br />

Für das Gesamtprojekt (Planung, Herstellung, Rückbau, Honorare) steht ein Budget von bis<br />

zu EUR 4,8 Mio. zur Verfügung. Der Terminplan bis zur Übergabe im März 2015 setzt einen<br />

zügigen Planungsablauf voraus.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 5<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

EINFÜHRUNG<br />

TEIL A RECHTS- UND VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />

3. Ausschlussgründe<br />

4. Eignungskriterien<br />

5. Preisgerichtszusammensetzung<br />

6. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabetermin und Kennzeichnung<br />

7. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabeform<br />

8. 1. Wettbewerbsstufe – Anforderung der Unterlagen und Anfragen<br />

9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />

10. Teilnehmergemeinschaften<br />

11. Mehrfachbeteiligung<br />

12. Subunternehmer<br />

13. Schadenersatz<br />

14. Formblattverzeichnis<br />

TEIL B SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN<br />

1. Informationen zu Italien und Mailand<br />

2. Aufgabenstellung<br />

3. Planungsvorgaben und Planungsumfang<br />

4. Planungshinweise<br />

5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />

6. Beurteilungskriterien<br />

7. Ziele und Werte<br />

TEIL C BEILAGEN UND IN<strong>FOR</strong>MATIONEN<br />

1. ÖSTERREICH Beteiligung Kurzpräsentation<br />

2. ÖSTERREICH Grundstück S.33<br />

3. EXPO Gelände Übersicht<br />

4. EXPO Geländeplan<br />

5. EXPO Ansichten<br />

6. EXPO Sustainability Principles<br />

7. EXPO Masterplan<br />

8. EXPO Extract Theme Guide<br />

9. EXPO Theme Guide komplett<br />

10. EXPO Gelände Flugperspektive<br />

TEIL D ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUM AUSLOBUNGSTEXT<br />

1. Fragebeantwortung


6<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH


EXPO2015 :ÖSTERREICH 7<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

EINFÜHRUNG


8<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

EINFÜHRUNG<br />

Geschichte der Weltausstellungen<br />

Die Idee einer internationalen Ausstellung entstand im 19. Jahrhundert in Frankreich.<br />

Elf französische Industrieausstellungen legten mit ihrer Verbindung von Industrieschau<br />

und Volksfest den Grundstein zu den späteren Weltausstellungen – allerdings fehlte noch<br />

die internationale Beteiligung. England schließlich, das Mutterland der industriellen<br />

Revolu tion, tat den entscheidenden Schritt:<br />

Die erste internationale Weltausstellung in London setzte 1851 Maßstäbe, die nur schwer<br />

zu übertreffen waren. Der berühmte Glaskristallpalast des Architekten Joseph Paxton<br />

bot in einem lichtdurchfluteten, hallenartigen Gewächshaus Darbietungen der Produkte<br />

nahezu aller Nationen. Als Revanche für London initiierte Paris 1855 eine „Exposition<br />

Universelle“, bei der nicht wie in London, die Maschinen- und Grundstoffindustrie, sondern<br />

Konsumgüter und die Luxusindustrie mit ihren Seidenstoffen und Spitzen das Bild prägten.<br />

Bei dem Versuch, die erste Londoner Weltausstellung zu übertreffen, verschätzten sich die<br />

Organisatoren der folgenden Ausstellung 1862 in London gründlich. In einem wegen seiner<br />

gewaltigen Dimensionen als monströs und hässlich kritisierten Ausstellungspalast wurden<br />

zwar mehr Exponate aus mehr Teilnehmerstaaten gezeigt, doch die herausragenden Produkte<br />

und innovativen Entwicklungen konnten in der Masse kaum angemessen präsentiert<br />

werden.<br />

Es folgten weitere Ausstellungen 1867 in Paris, 1873 in Wien (Wahrzeichen, die später<br />

abgebrannte Rotunde und nicht wie oft fälschlich angenommen das Riesenrad), 1876 in<br />

Philadelphia bis schließlich Paris wieder bei seiner Weltausstellung von 1889 mit dem<br />

Eiffelturm ein bis heute unvergleichliches Zeichen der Ingenieurkunst aufbot.<br />

Über Chicago (1893) mit einem Riesenrummelplatz wieder nach Paris (1900) mit Kulissen<br />

und architektonischen Kopien aus Pappmaschee und Gips, und St. Luis (1904), nach<br />

Barcelona (1929), dessen hochmoderner deutscher Pavillon von Ludwig Mies von der Rohe<br />

heute noch bewundert werden kann.<br />

Mit der Weltausstellung von Chicago (1933) wurde die Themenausstellung geboren, die<br />

dann folgende Schau in Paris (1937) war vor allem durch die Architektur der vorherrschenden<br />

Diktaturen geprägt, zugleich setzte das dort ausgestellte Protestbild Guernica von<br />

Picasso den klassizistischen Imponiergesten moderne Akzente entgegen.<br />

Es folgten New York (1939) als eine Demonstration der Mächtigkeit der Firmen, Brüssel<br />

(1958) mit dem Atomium, dem Symbol des atomaren Zeitalters und Wahrzeichen der EXPO.<br />

In eng aufeinander folgenden Weltausstellungen konkurrierten Seattle (1962) mit wissenschaftlichen<br />

Beiträgen und Forschungen zum amerikanischen way of life und New York<br />

(1964) mit eher kommerziell orientierten Imageshows amerikanischer Firmen.<br />

Die Weltausstellung 1967 in Montreal zog – u.a. mit der Acrylglas-Kuppel von Buckminster<br />

Fuller und der experimentellen Wohnsiedlung (Habitat 67) von Moshe Safdie aus stapelbaren<br />

vorgefertigten Betonwohnboxen – die bis dahin meisten Besucher an.<br />

Für die erste asiatische Ausstellung 1970 in Osaka entwarf Kenzo Tange das 300 m lange<br />

Raumtragwerk und ein vielschichtiges Beförderungssystem für das EXPO-Gelände, der<br />

Avantgarde-Komponist Karlheinz Stockhausen bot zeitgenössische und klassische Werke<br />

im deutschen Pavillon. Die danach zahlreich gescheiterten Weltausstellungsprojekte schienen<br />

diesem Genre das Ende zu bereiten.<br />

1992 setzte Sevilla die Weltausstellung konsequent als Mittel der Stadt- und Regionalentwicklung<br />

und zur Ausbildung eines neuen Verkehrssystems ein. Anlass war das 500-jährige<br />

Jubiläum der Entdeckung Amerikas. Die altstadtnahe Insel „La Catuja“, von der Columbus<br />

zu seiner Reise zur Entdeckung Amerikas aufgebrochen war, bot das ideale Ausstellungsgelände.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 9<br />

EINFÜHRUNG<br />

Anlass für die EXPO 1998 war die 500-Jahrfeier der Indienreise Vasco da Gamas, die<br />

Lissabon zu einer der wichtigsten Hafenstädte gemacht hatte. Zur Rückgewinnung der<br />

Industriebrachen am Ufer des Tejo wurde ein Ausstellungsgelände errichtet, das von<br />

Beginn an als dauerhafter Bestandteil eines neuen Stadtviertels geplant wurde.<br />

Während bei den bisherigen Weltausstellungen der Schwerpunkt auf der Präsentation<br />

technischer Fortschritte lag, standen bei der EXPO 2000 in Hannover Lösungen für die<br />

Zukunft im Mittelpunkt: Innovative Lösungen für die aktuellen Probleme in Umwelt und<br />

Entwicklung. Die Bandbreite reichte von der Trinkwassergewinnung aus dem Nebel der<br />

peruanischen Anden über einen unbemannten Tauchroboter bis hin zur dezentralen<br />

Biomüllvergärung.<br />

Auf der EXPO 2005 in Aichi, Japan wurden die Teilnehmer unter dem Motto „Die Weisheit<br />

der Natur“ aufgefordert, die globalen Herausforderungen, mit denen die Menschheit konfrontiert<br />

ist, zu diskutieren. Mit Hilfe eines globalen Netzwerkes sollte eine Modell-<br />

Gemeinschaft geschaffen werden, in der die Menschen in Zukunft in Harmonie mit der<br />

Natur leben können. Angeboten waren auch Symposien außerhalb des Geländes und<br />

Anschlussausstellungen.<br />

Die EXPO 2010 in Shanghai thematisierte jene Probleme, mit denen eine moderne, schnell<br />

wachsende Stadt konfrontiert wird, wie Stau, Umweltverschmutzung, Kriminalität und<br />

einem Missverhältnis zwischen Mensch und Natur, Mensch und Mensch und spirituellem<br />

und materiellem Leben. Angesichts dieses fehlenden Einklangs wurde das Konzept<br />

„Better City, Better Life“ ausgewählt und formuliert.<br />

EXPO 2015<br />

Das Bureau International des Expositions (BIE, Paris) hat im März 2008 die nächste<br />

Universelle Weltausstellung an Italien und die Stadt Mailand vergeben.<br />

Die EXPO 2015 Mailand wird vom 1. Mai bis 31. Oktober 2015 auf einem ca. 110 ha großen<br />

Gelände im Westen der Stadt und zum Generalthema „Feeding the Planet, Energy for Life“<br />

abgehalten werden.<br />

Mailand setzt mit dem Thema „Feeding the Planet, Energy for Life“ die Inhalte der EXPO<br />

2005 in Aichi/Japan ( „Weisheit der Natur“), der EXPO 2008 in Saragossa/Spanien („Wasser<br />

und nachhaltige Entwicklung“) sowie der EXPO 2010 Shanghai („Bessere Stadt, besseres<br />

Leben“) fort und bietet damit eine internationale Plattform, um zentrale Zukunftsfragen<br />

zu thematisieren. Die Veranstaltung versteht sich als Signal für Menschen, Organisationen<br />

und Nationen, über staatliche Grenzen hinweg an den globalen Herausforderungen der<br />

Zukunft zu arbeiten. Gleichzeitig wird der Wirtschaft die Möglichkeit geboten, ihr Problembewusstsein<br />

und ihre Lösungskompetenz aufzuzeigen.<br />

Die Organisatoren rechnen mit 130 Teilnehmern (Staaten und internationale Organisationen)<br />

und 20 Millionen Besuchern, davon 70 % aus Italien, der Rest überwiegend aus<br />

den Nachbarländern.


10<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

EINFÜHRUNG<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

Die Bundesregierung hat am 11.04.2012 eine Teilnahme Österreichs an dieser Weltausstellung<br />

beschlossen und Herrn DI Josef Pröll zum Regierungsbeauftragten („Regierungskommissär“)<br />

ernannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) und<br />

die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wurden mit der Durchführung beauftragt. Ein<br />

Projektbüro (EXPO-Büro) zur Vorbereitung, Organisation und Abwicklung der österreichischen<br />

Beteiligung wurde im Rahmen der WKÖ installiert.<br />

Das EXPO-Büro erwartet mit der Auslobung des vorliegenden Wettbewerbes Gestaltungsvorschläge<br />

zu erlangen, die durch ihre Aussage und Darstellungsform einen attraktiven<br />

Auftritt Österreichs bei der EXPO 2015 ermöglichen. Der Konkurrenzsituation zwischen<br />

den teilnehmenden Ländern ist Rechnung zu tragen. Der Beitrag soll geeignet sein, die<br />

Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Medien zu erwecken und einen nachhaltigen<br />

Eindruck zu hinterlassen, der mit Österreich in Verbindung gebracht wird.<br />

Österreich steht bei der Weltausstellung vor der Herausforderung, seine kulturelle Identität,<br />

seine gesellschaftlichen Perspektiven und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer<br />

Öffentlichkeit zu vermitteln, bei der ein durchaus gefestigtes Bild unseres Landes vorausgesetzt<br />

werden kann. Als häufigste und damit wichtigste Besucher kann man von einem<br />

durchschnittlichen italienischen Familienpublikum ausgehen, welches das Gelände durchaus<br />

mehrmals oder auch am Abend, während der „EXPO-Night“, besuchen wird. Unser Ziel<br />

ist es aber auch, dass sich österreichische Besucher und Unternehmen mit dem Auftritt<br />

bei dieser Weltausstellung identifizieren können.<br />

Der Fokus der österreichischen Beteiligung liegt auf einer publikumswirksamen Ausstellung,<br />

in der eine stringente Geschichte erzählt wird, zusätzlich sind ein Gastro-/Shopsowie<br />

VIP-/Infrastrukturbereich gefordert.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 11<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

TEIL A RECHTS- UND VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />

3. Ausschlussgründe<br />

4. Eignungskriterien<br />

5. Preisgerichtszusammensetzung<br />

6. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabetermin und Kennzeichnung<br />

7. 1. Wettbewerbsstufe – Abgabeform<br />

8. 1. Wettbewerbsstufe – Anforderung der Unterlagen und Anfragen<br />

9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />

10. Teilnehmergemeinschaften<br />

11. Mehrfachbeteiligung<br />

12. Subunternehmer<br />

13. Schadenersatz<br />

14. Formblattverzeichnis<br />

A


12<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

1. Allgemeine Angaben<br />

1.1 Auftraggeberin und Verfahrensbetreuung<br />

Auftraggeberin (= Ausloberin) ist die<br />

Österreichische Beteiligung an der EXPO 2015 Mailand<br />

vertreten durch das<br />

EXPO-Büro der Wirtschaftskammer Österreich<br />

Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien.<br />

Die Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) obliegt der<br />

Werner Consult ZT GmbH<br />

Leithastraße 10, 1200 Wien.<br />

Die Auftraggeberin und die Verfahrensabwicklung werden rechtlich unterstützt von der<br />

Heid Schiefer Rechtsanwälte OG<br />

Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien.<br />

Die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG erklärt im Hinblick auf § 13 der Richtlinien für die<br />

Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes<br />

und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977 idgF), dass<br />

sie in einem allfälligen Rechtsstreit zwischen der Auftraggeberin einerseits und einem<br />

Wettbewerbsteilnehmer andererseits ausschließlich die Auftraggeberin vertreten wird.<br />

Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens besteht eine Zuständigkeit des<br />

Bundesvergabeamtes.<br />

Soweit in den Auslobungsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher<br />

oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher<br />

Weise.<br />

1.2 Angaben zum Auslobungs- und Auftragsgegenstand<br />

1.2.1 Aufgabenstellung<br />

Die zu lösende Aufgabe ist ebenso komplex wie außergewöhnlich. Sie umfasst sowohl die<br />

Architektur des Pavillons (inklusive der notwendigen ingenieurtechnischen Konzepte und<br />

der Inneneinrichtung) als auch die Konzeption der Ausstellung als auch die Gestaltung<br />

der Außenräume, welche aufgrund der EXPO-Vorschriften ca. 50% des zur Verfügung<br />

stehenden Grundstücks ausmachen (müssen).<br />

Der Schwerpunkt des Beitrages soll definitionsgemäß nicht auf der architektonischen<br />

Lösung des Pavillons, sondern vor allem auf der inhaltlichen Umsetzung des Generalthemas<br />

(„Nahrung & Energie“) liegen. Die Veranstalter streben eine „Green EXPO“ mit<br />

dem Ziel einer Begrenzung des CO ²<br />

Ausstoßes während Vorbereitung und Durchführung<br />

sowie mit dem Fokus auf der Verwendung von umweltfreundlichen Lösungen und<br />

recycelten/recycelbaren Materialien beim Pavillonbau an.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 13<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

Diese Auslobung wendet sich ausschließlich an interdisziplinäre Teams, um in einem<br />

offenen, breiten Wettbewerb möglichst vielen (unterschiedlich) qualifizierten Fachleuten<br />

die Chance zur Beteiligung zu geben. Die interdisziplinären Teams müssen sowohl die<br />

künstlerische Annäherung als auch – in planerischer Hinsicht – die vollumfängliche Umsetzungskompetenz<br />

in sämtlichen betroffenen Fachgebieten (z.B. Ausstellungsgestaltung,<br />

Architektur, Haustechnik, etc.) abbilden. Daher werden im Zuge dieses Wettbewerbes<br />

Personen und Teams aus allen Kreativbereichen (neben Architektur und Landschaftsgestaltung<br />

etwa Musik, Kunst, Design) angesprochen.<br />

Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, wird der offene Wettbewerb in zwei<br />

Stufen abgewickelt:<br />

• In der 1. Wettbewerbsstufe wird von den Teilnehmern die Darstellung von Konzepten<br />

erwartet, die es dem Preisgericht ermöglichen, die Entwurfsansätze mit den größten<br />

Entwicklungspotentialen für eine Weiterbearbeitung in der 2. Stufe auszuwählen<br />

und darüber hinaus allgemein gültige Empfehlungen für die weitere Bearbeitung zu<br />

formulieren.<br />

• In der 2. Wettbewerbsstufe wird von den ausgewählten Teilnehmern eine Konkretisierung<br />

und Detaillierung der Konzepte erwartet, die eine Überprüfung der Machbarkeit<br />

ermöglicht.<br />

1.2.2 Aufwandsentschädigung<br />

Die Teilnehmer der 2. Wettbewerbsstufe erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung in<br />

der Höhe von EUR 10.000,-- (exkl. USt). Die Aufwandsentschädigung gebührt jedoch nur<br />

dann, wenn der Wettbewerbsteilnehmer einen den Auslobungsvorgaben entsprechenden<br />

Wettbewerbsbeitrag abgegeben hat. Über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung<br />

hat das Preisgericht auf Grundlage der Empfehlungen der Vorprüfung zu befinden.<br />

Die Zahlung erfolgt ausschließlich nach Rechnungslegung (30 Tage nach Bekanntgabe<br />

des Wettbewerbsergebnisses) an die im Verfasserbrief (Formblatt ./1) angegebene Bankverbindung.<br />

Es erfolgt keine Anrechnung des Preisgeldes auf das spätere Planungshonorar.<br />

1.2.3 Absichtserklärung und Auftragsgegenstand<br />

Die Auftraggeberin verfolgt mit der Durchführung des Wettbewerbes das Ziel, gesamtheitliche<br />

Entwurfsansätze mit innovativen und zugleich wirtschaftlichen Konzepten zu erhalten.<br />

Die Auftraggeberin beabsichtigt den Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />

der 2. Wettbewerbsstufe mit der umfassenden interdisziplinären Planung zu<br />

beauftragen. Dies erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung<br />

gemäß § 30 Abs. 2 Z 6 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 idF. BGBl.<br />

I Nr. 10/2012, (in der Folge „BVergG“).<br />

Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />

scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />

des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />

mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />

vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />

aufzunehmen.


14<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

Der im Anschluss an den Wettbewerb zu vergebende Dienstleistungsauftrag umfasst die<br />

für die Österreich Beteiligung erforderlichen interdisziplinären Planungsleistungen (Generalplanungsauftrag).<br />

Insbesondere sollen folgende Leistungsbilder beauftragt werden:<br />

Planung, Umsetzung und Bauaufsicht von:<br />

- Ausstellungsgestaltung<br />

- Architektur und Innenarchitektur<br />

- Außenraumraumgestaltung<br />

- Planung der Entsorgung und des Rückbaus/der Weiterverwendung<br />

inklusive aller erforderlichen Planungsleistungen aus den Bereichen Statik, Bauphysik<br />

inkl. alternative Energiesysteme, Haus- und Elektrotechnik (HKLSE), Akustik, Brandschutztechnik,<br />

IT-Infrastruktur, Medientechnik, Tontechnik, Videotechnik, etc.<br />

Eine Konkretisierung des Leistungsbildes erfolgt in der 2. Wettbewerbsstufe. Die detaillierte<br />

Festlegung des Leistungsbildes samt aller vertraglichen Rahmenbedingungen erfolgt<br />

im an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren.<br />

Die Ausführungsleistungen werden – entsprechend dem Wettbewerbsergebnis – gesondert<br />

ausgeschrieben. Im Sinne einer raschen Umsetzung der Österreich Beteiligung unter<br />

möglichster Vermeidung von Schnittstellen ist eine „Verschränkung“ des gegenständlich<br />

zu findenden Generalplaners mit dem zu beauftragenden Generalunternehmer angedacht.<br />

Dies soll derart erfolgen, dass der Generalunternehmer dem gegenständlich zu findenden<br />

Generalplaner als Subunternehmer „überbunden“ wird. Dem Generalplaner kommt bei der<br />

Vergabe der Ausführungsleistungen eine zentrale Rolle zu.<br />

Für das Gesamtprojekt steht ein Budget von bis zu EUR 4,8 Mio. zur Verfügung, das nicht<br />

überschritten werden darf:<br />

• Bauwerkskosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppen 2 bis 4)<br />

• Einrichtung/Ausstellung gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengrupe 5)<br />

• Außenanlagen gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 6)<br />

• Honorare gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 7)<br />

• Nebenkosten gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 8)<br />

• Reserve Rückbau gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 9)<br />

• Reserve gemäß ÖNORM B 1801-1 (Kostengruppe 9)<br />

Der Rückbau und die Entsorgung bzw. Weiterverwendung sind grundsätzlich im Rahmen<br />

der Bauwerkskosten bzw. der Kostengruppe „Einrichtung“ zu berücksichtigen.<br />

1.2.4 Eigentums- und Urheberrecht<br />

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der<br />

prämierten Wettbewerbsbeiträge geht an die Auftraggeberin über.<br />

Das geistige Eigentum (Urheberrecht und sonstige Immaterialgüterrechte), insbesondere<br />

die daraus resultierenden Verwertungs- und Abänderungsrechte (davon umfasst ist insbesondere<br />

auch das Recht der Ausführung oder Abänderung durch Dritte) an den eingereichten<br />

Wettbewerbsbeiträgen (samt deren Pläne, Skizzen, Modelle und sonstigen Dokumentationen<br />

und Schriftstücke) verbleibt beim Verfasser, sofern es nicht im Einzelfall gegen eine<br />

angemessene Vergütung auf die Auftraggeberin übergeht. Allfällige Preisgelder sind auf<br />

die angemessene Vergütung anzurechnen. Die Übertragung des geistigen Eigentums des<br />

Wettbewerbsgewinners auf die Auftraggeberin wird Gegenstand des an den Wettbewerb<br />

anschließenden Verhandlungsverfahrens sein.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 15<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

2. Verfahrensart und Verfahrensablauf<br />

2.1 Verfahrensart<br />

Mittels europaweiter Bekanntmachung gemäß BVergG wird zur Erlangung eines Projekts<br />

ein offener zweistufiger Realisierungswettbewerb ausgelobt. In dessen Anschluss soll<br />

– entsprechend der Absichtserklärung – mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten<br />

Wettbewerbsprojekts) ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum<br />

Abschluss eines Generalplanervertrages durchgeführt werden. Es wird auf die Vergabe<br />

eines Dienstleistungsauftrages im Oberschwellenbereich abgezielt.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Teil B Wettbewerbsordnung Architektur<br />

(herausgegeben von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten idF.<br />

67. Sitzung der Bundessektion Architekten vom 19.2.2010; abrufbar unter www.baik.at;<br />

in der Folge „WOA 2010“), sofern die Auslobungsunterlagen keine anderslautenden<br />

Bestimmungen enthalten.<br />

Als Verfahrenssprache für den gegenständlichen Realisierungswettbewerb wird Deutsch<br />

festgelegt.<br />

2.2 Verfahrensablauf<br />

2.2.1 Offener zweistufiger Wettbewerb<br />

Die Auftraggeberin wird den Ablauf des Verfahrens folgendermaßen gestalten:<br />

a. Die Auftraggeberin führt einen offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb durch.<br />

Im Anschluss an den Wettbewerb ist beabsichtigt, zuerst den vom Preisgericht erstplatzierten<br />

Wettbewerbsteilnehmer zur Angebotsabgabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens<br />

einzuladen (Näheres siehe unten lit. c).<br />

In der 1. Wettbewerbsstufe des offenen zweistufigen Realisierungswettbewerbs können<br />

alle interessierten Wettbewerbsteilnehmer ein anonymes Ideenkonzept (siehe Punkt 7.2)<br />

einreichen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung die Einhaltung der formalen und<br />

inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert. Ein unabhängiges Preisgericht wird anhand der<br />

anonym vorgelegten Ideenkonzepte eine Reihung anhand der Beurteilungskriterien (siehe<br />

TEIL B Pkt. 6) vornehmen. Die Auftraggeberin beabsichtigt – unter Berücksichtigung der<br />

Empfehlungen des Preisgerichts – die fünf bis neun bestgereihten Wettbewerbsteilnehmer<br />

zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe einzuladen. Zusätzlich werden zwei Nachrücker<br />

vom Preisgericht ausgewählt.<br />

b. Die designierten Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe und zwei Nachrücker<br />

werden sodann aufgefordert, in einer angemessenen Frist (voraussichtlich 10 Tage) die<br />

Nachweise zur Eignung (siehe Punkt 4.) beizubringen. Überdies werden die ausgewählten<br />

Wettbewerbsteilnehmer und Nachrücker hinsichtlich der Ausschlussgründe gemäß Punkt<br />

3 geprüft. Die in Punkt 3.2 angeführten Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen<br />

bzw. die in Punkt 4.1 bis 4.3 angeführten Eignungsnachweise sind daher erst auf<br />

gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin und nicht bereits mit dem anonymen Ideenkonzept<br />

(1. Wettbewerbsstufe) abzugeben. Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit<br />

müssen daher in Abänderung von § 69 Z 4 BVergG spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung<br />

zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe (siehe lit. c) vorliegen.<br />

Die Aufforderung zur Beibringung der Eignungsnachweise erfolgt durch die Heid Schiefer<br />

Rechtsanwälte OG. Dabei bleibt die Anonymität der Wettbewerbsteilnehmer an der


16<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung<br />

(inklusive Vorprüfung) gewahrt.<br />

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass lediglich jene Wettbewerbsteilnehmer zur<br />

2. Wettbewerbsstufe eingeladen werden, welche die Nachweise zum Nichtvorliegen von<br />

Ausschlussgründen bzw. zur Eignung vollständig und fristgerecht erbringen. Sollte ein<br />

Wettbewerbsteilnehmer dies nicht erfüllen, so folgt der jeweils nächstgereihte Nachrücker<br />

an dessen Stelle. Andere als die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer für die 2. Wettbewerbsstufe<br />

sind nicht berechtigt, Wettbewerbsarbeiten einzureichen.<br />

c. Die eingeladenen Wettbewerbsteilnehmer haben anschließend in der 2. Wettbewerbsstufe<br />

– auf Grundlage der mit der Einladung übermittelten Auslobungsunterlagen 2. Stufe<br />

– anonyme Wettbewerbsarbeiten vorzulegen. In weiterer Folge wird von der Vorprüfung<br />

wiederum die Einhaltung der formalen und inhaltlichen Mindestvorgaben kontrolliert,<br />

sowie eine Aufbereitung technischer und wirtschaftlicher Projektdaten vorgenommen.<br />

Nach Vorlage der anonymen Wettbewerbsarbeiten ermittelt das unabhängige Preisgericht<br />

anhand der Beurteilungskriterien (siehe Punkt 5.) den Gewinner und nimmt eine Reihung<br />

vor. Zudem hat es über den Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung der einzelnen<br />

Wettbewerbsteilnehmer zu befinden.<br />

Die Auftraggeberin behält sich im Ausnahmefall ausdrücklich vor, eine dritte Wettbewerbsstufe<br />

vorzusehen. Dieser Ausnahmefall ist gegeben, wenn für das Preisgericht keine<br />

eindeutige Ermittlung eines Gewinners möglich ist. Das Preisgericht hat sodann eine Überarbeitung<br />

zu jenen Wettbewerbsarbeiten zu verlangen, welchen aus dem Beurteilungsprozess<br />

eindeutig eine Gewinnchance zukäme. Die allfällige Aufforderung zur Überarbeitung<br />

erfolgt wiederum durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, sodass die Anonymität der<br />

Wettbewerbsteilnehmer an der 2. Wettbewerbsstufe gegenüber dem Preisgericht, der<br />

Auftraggeberin und der Verfahrensabwicklung (inklusive Vorprüfung) gewahrt bleibt. Die<br />

überarbeiteten Wettbewerbsarbeiten werden schließlich von der Vorprüfung überprüft und<br />

vom Preisgericht anonym beurteilt.<br />

2.2.2 Verhandlungsverfahren<br />

Im Anschluss an den offenen zweistufigen Wettbewerb wird entsprechend der Absichtserklärung<br />

der Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags) zu einem<br />

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eingeladen. Die Auftraggeberin<br />

wird über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln. Gegenstand der Verhandlung im<br />

Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden insbesondere Leistungsumfang, Zusammensetzung<br />

des Projektteams, Projektabwicklung, Zahlungsbedingungen, Termine, Leistungsänderungen,<br />

Kündigungsrechte, Honorierung sowie die Vorgehensweise bei der Beauftragung<br />

der Ausführungsleistungen sein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist der<br />

Nachweis der Kosten- und Terminsicherheit zu erbringen.<br />

Sollten die Verhandlungen mit dem Gewinner (Verfasser des erstgereihten Wettbewerbsbeitrags)<br />

scheitern, behält sich die Auftraggeberin vor, Verhandlungen mit dem Verfasser<br />

des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags aufzunehmen. Sollten die Verhandlungen auch<br />

mit dem Verfasser des zweitgereihten Wettbewerbsbeitrags scheitern, behält sich die Auftraggeberin<br />

vor, Verhandlungen mit dem Verfasser des drittgereihten Wettbewerbsbeitrags<br />

aufzunehmen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 17<br />

2.2.3 Termine<br />

Im Zuge der Durchführung des gegenständlichen Wettbewerbs sind folgende Termine<br />

vorgesehen:<br />

• Versendung der Bekanntmachung bis 14. Juni 2013<br />

• Ende der Anfragefrist 5. Juli 2013<br />

• Abgabe des anonymen Ideenkonzepts 5. August 2013<br />

• Preisgerichtssitzung zur 1. Wettbewerbsstufe 10. September 2013<br />

• Aufforderung zum Nachweis der Eignung 13. September 2013<br />

• Einladung zur 2. Wettbewerbsstufe 20. September 2013<br />

• Abgabe der Wettbewerbsarbeit 18. November 2013<br />

• Preisgerichtssitzung zur 2. Wettbewerbsstufe 13. Dezember 2013<br />

Die Auftraggeberin behält sich eine Änderung der oben angeführten Termine<br />

ausdrücklich vor.


18<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

3. Ausschlussgründe<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften sind berechtigt, die vergaberechtliche<br />

Eignung – mit Ausnahme der Punkte 4.2 und 4.3 – mit der Mitgliedschaft beim<br />

Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ – www.ankoe.at) durch Bekanntgabe ihrer<br />

ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Alle Nachweise können auch in Kopie oder elektronisch<br />

vorgelegt werden.<br />

3.1 Katalog an Ausschlussgründen<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften werden – vorbehaltlich des § 68<br />

Abs. 3 BVergG – nicht in die 2. Wettbewerbsstufe eingeladen, wenn<br />

a. die Auftraggeberin Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder –<br />

sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,<br />

eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in deren<br />

Geschäftsführung tätige physische Personen hat, die einen der folgenden Tatbestände<br />

betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches,<br />

BGBl. I Nr. 60/1974, [in der Folge „StGB“]), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB;<br />

§ 10 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. I Nr. 448/1984,<br />

[in der Folge „UWG“]), Betrug (§§ 146 ff StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme<br />

(§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch (§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw.<br />

einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes, in dem der<br />

Unternehmer seinen Sitz hat;<br />

b. über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;<br />

c. sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder<br />

eingestellt haben;<br />

d. gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften<br />

oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in der<br />

Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist,<br />

das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;<br />

e. sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere<br />

gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die von<br />

der Auftraggeberin nachweislich festgestellt wurde;<br />

f. sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern<br />

und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen<br />

sind, nicht erfüllt haben, oder<br />

g. sie sich bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche<br />

Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese<br />

Auskünfte nicht erteilt haben.<br />

Darüber hinaus wird auf die „Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen“<br />

gemäß § 2 WSA 2010-Teil B (WOA 2010) verwiesen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 19<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

3.2 Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften können das Nichtvorliegen der<br />

Ausschlussgründe wie folgt nachweisen:<br />

a. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate<br />

alt) und Auszug aus dem aktuellen Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder<br />

jeweils eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des<br />

Herkunftslandes des Wettbewerbsteilnehmers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse<br />

gemäß Punkt 3.1 lit. a bis d erfüllt sind;<br />

b. ANKÖ-Mitgliedsnummer oder letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt<br />

(maximal drei Monate alt) und letztgültige Rückstandsbescheinigung<br />

gemäß § 229a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 idF. BGBl. I Nr. 9/2010, (in der<br />

Folge „BAO“) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Wettbewerbsteilnehmers,<br />

um die in Punkt 3.1 lit. f geforderten Erfordernisse nachzuweisen;<br />

c. mit rechtsgültiger Unterfertigung des Verfasserbriefes, wodurch der Wettbewerbsteilnehmer<br />

verbindlich erklärt, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1 lit. g erfüllt sind.<br />

Die Auftraggeberin behält sich überdies vor, von den für die Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe<br />

in Betracht kommenden Wettbewerbsteilnehmern/Teilnehmergemeinschaften<br />

(und deren Subplanern) eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des<br />

Bundesministers für Finanzen gemäß § 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl Nr.<br />

218/1975 idF. BGBl. I Nr. 25/2011, (in der Folge „AuslBG“) einzuholen. Dies erfolgt zur Prüfung,<br />

ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG zu zurechnen<br />

ist.<br />

Die berufliche Zuverlässigkeit muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung<br />

zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe vorliegen.<br />

3.3 Ausschlussgründe bei Teilnehmergemeinschaften und Subplanern<br />

Bei Teilnehmergemeinschaften hat jedes Mitglied den Nachweis des Nichtvorliegens der<br />

Ausschlussgründe zu führen; dies gilt auch für Subplaner (Subunternehmer).


20<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4. Eignungskriterien<br />

Die Eignung des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft wird – neben der<br />

Prüfung auf das Nichtvorhandensein der Ausschlussgründe (siehe Punkt 3.) – anhand der<br />

Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen<br />

Leistungsfähigkeit nach den nachfolgenden Mindestkriterien (Punkt 4.1 bis 4.3) geprüft.<br />

Die Auftraggeberin verweist ausdrücklich darauf, dass im Laufe der 1. Wettbewerbsstufe<br />

der Wettbewerbsteilnehmer vorerst lediglich das anonyme Ideenkonzept und seinen<br />

Verfasserbrief (Formblatt ./1; siehe Punkt 7.1) einzureichen hat. Weitere Unterlagen wie<br />

z.B. die Formblätter ./2 bis ./5 sind nicht einzureichen. Die nachfolgend angeführten<br />

Eignungsnachweise sind daher erst im Falle einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />

rechtzeitig beizubringen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1).<br />

Auch die Benennung von allfälligen Subplanern (Subunternehmer, sonstige Dritte) ist<br />

daher erst nach der gesonderten Aufforderung der Auftraggeberin zur Vorlage der<br />

Eignungsnachweise zulässig.<br />

4.1 Befugnis<br />

Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />

in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die befugt sind.<br />

4.1.1 Österreichische Wettbewerbsteilnehmer<br />

Österreichische Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften müssen spätestens<br />

zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine<br />

Befugnis zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen.<br />

Dies ist etwa bei Befugnissen nach Ziviltechnikergesetz 1993, BGBl. Nr. 156/1994 idF. BGBl.<br />

I Nr. 58/2010, (in der Folge „ZTG“) in den Fachbereichen „Architektur“ und „Bauwesen/<br />

Bauingenieurwesen“ der Fall.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat seine/ihre aufrechte Befugnis<br />

durch Vorlage entsprechender Nachweise (Bescheinigung der Berufsorganisation, Auszug<br />

aus Berufsregister, usw.) im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der<br />

Auftraggeberin rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2.1). Dies gilt<br />

gegebenenfalls auch für namhaft gemachte Subplaner (siehe Punkt 12).


EXPO2015 :ÖSTERREICH 21<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.1.2 Wettbewerbsteilnehmer aus dem EU- und EWR-Raum sowie aus der Schweiz<br />

Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften aus einem Mitgliedsstaat der EU oder<br />

einem Vertragsstaat des EWR oder aus der Schweiz müssen ebenfalls spätestens zum<br />

Zeitpunkt der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe über eine Befugnis<br />

zur Übernahme der ausgeschriebenen Generalplanungsleistungen verfügen und diese<br />

gemäß Punkt 4.1.1 auf Aufforderung nachweisen.<br />

Ergänzend zu den vorzulegenden Befugnisnachweisen (Bescheinigung der Berufsorganisation,<br />

Auszug aus Berufsregister usw.) sind folgende Informationen beizubringen:<br />

• Bei einem Eintrag in ein Handelsregister oder ein ähnliches öffentliches Register das<br />

Register, die Nummer der Eintragung oder gleichwertige, der Identifikation dienende<br />

Angaben aus diesem Register;<br />

• Bei einer Zulassungspflicht im Niederlassungsmitgliedsstaat der Name und<br />

die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde;<br />

• Die Berufskammer oder vergleichbare Organisationen, denen der Wettbewerbsteilnehmer<br />

angehört;<br />

• Die Berufsbezeichnung oder – falls eine solche Berufsbezeichnung nicht existiert –<br />

den Ausbildungsnachweis des Wettbewerbsteilnehmers und den Mitgliedsstaat, in dem<br />

die Berufsbezeichnung verliehen bzw. der Ausbildungsnachweis ausgestellt worden ist;<br />

• Bei Ausübung einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit die Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

nach Art 22 Abs. 1 Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der<br />

Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames<br />

Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage;<br />

• Einzelheiten zu einem Versicherungsschutz oder einer anderen Art des individuellen<br />

oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.<br />

4.1.3 Teilnehmergemeinschaft und Subplaner<br />

Jedes Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft hat die Befugnis für den ihm konkret zufallenden<br />

Leistungsteil nachzuweisen. Die Teilnehmergemeinschaft muss daher insgesamt<br />

zur Leistungserbringung befugt sein. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es<br />

durchaus denkbar ist, dass einzelne Mitglieder einer Teilnehmergemeinschaft für ihren<br />

Leistungsteil keine Befugnis benötigen (z.B. künstlerische Ausgestaltung).<br />

Der Nachweis der Befugnis eines wesentlichen Subplaners (siehe Punkt 12) ist für jeglichen<br />

Leistungsteil, den dieser Subplaner ausführen soll, zu erbringen. Dieser Verweis<br />

auf die Befugnis eines Subplaners ersetzt für jenen Leistungsteil, den der Subplaner<br />

ausführen soll, den Nachweis der Befugnis des Wettbewerbsteilnehmers.


22<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.2 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften in<br />

die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sind.<br />

4.2.1 Mindesterfordernisse<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat zum Nachweis der finanziellen<br />

und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgende Mindesterfordernisse zu erfüllen:<br />

• Durchschnittliche jährliche Umsatzerlöse in Höhe von mindestens EUR 300.000,--<br />

(exkl. USt) im Bereich der ausgelobten Leistungen (Generalplanung) über die letzten<br />

drei Geschäftsjahre;<br />

• aufrechte Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens<br />

EUR 550.000,-- oder eine entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den<br />

Auftragsfall.<br />

4.2.2 Nachweise<br />

Der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist im Fall einer<br />

gesonderten schriftlichen Aufforderung seitens der Auftraggeberin durch Beibringen<br />

folgender Unterlagen rechtzeitig zu belegen (zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2):<br />

• Erklärung über die Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Muster<br />

in Formblatt ./4 (Erklärung über Umsatzerlöse);<br />

• Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer aufrechten Berufshaftpflichtversicherung<br />

mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 550.000,-- oder eine<br />

entsprechende Deckungszusage einer Versicherung für den Auftragsfall.<br />

4.2.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />

Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eine<br />

Teilnehmergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />

Überdies kann der Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

des Wettbewerbsteilnehmers durch den Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer<br />

verbundenes Unternehmen oder Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss<br />

der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. durch<br />

eine Solidarhaftungserklärung gemäß § 74 Abs 1 Z 4 BVergG) belegen, dass er im Falle der<br />

Auftragserteilung über die vom anderen Unternehmen beigestellte finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit (und somit über dessen erforderliche Mittel) verfügt und die<br />

Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers auf das andere Unternehmen<br />

wirtschaftlich und rechtlich so gestellt wird, als ob die finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen würde.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 23<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.3 Technische Leistungsfähigkeit<br />

Die Auftraggeberin prüft das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit anhand des<br />

Nachweises der Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften über in der Vergangenheit<br />

erbrachte Leistungen. Die Auftraggeberin wird nur solche Wettbewerbsteilnehmer/Teilnehmergemeinschaften<br />

in die 2. Wettbewerbsstufe einladen, die technisch<br />

leistungsfähig sind.<br />

Eine namhaft gemachte Referenz wird im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet,<br />

wenn der Wettbewerbsteilnehmer (bzw. das betreffende Mitglied der Teilnehmergemeinschaft)<br />

selbst Auftragnehmer oder Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft<br />

war. Im letzteren Fall (d.h. Mitglied der beauftragten Arbeitsgemeinschaft) wird das<br />

Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der<br />

Leistungsanteil des betreffenden Wettbewerbsteilnehmers (bzw. des Mitglieds der Teilnehmergemeinschaft)<br />

an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag<br />

zumindest 25% des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen<br />

im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden.<br />

Für die Bescheinigung der Referenzen sind im Fall einer gesonderten schriftlichen Aufforderung<br />

(zum Verfahrensablauf siehe Punkt 2.2) die dafür vorgesehenen Referenzblätter<br />

zu verwenden: Formblatt ./5 und ./6<br />

Für die nachgewiesenen Referenzen hat der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft<br />

auf Aufforderung eine Auftraggeber-Bestätigung (siehe Formularvordrucke<br />

Formblatt ./5 und ./6) beizubringen, mit welcher der ehemalige Auftraggeber die Referenzangaben<br />

bestätigt, insbesondere dass der Wettbewerbsteilnehmer den Auftrag fachgerecht<br />

und ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Wettbewerbsteilnehmer erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass die Auftraggeberin zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen<br />

Auftraggebern Kontakt aufnimmt.<br />

4.3.1 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die künstlerische Leitung<br />

Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />

Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer<br />

Personalreferenz des zu benennenden künstlerischen Leiters im Bereich der Ausrichtung<br />

einer Ausstellung/Installation bzw. dergleichen mit folgenden Merkmalen:<br />

• Die benannte Person muss beim Referenzprojekt die künstlerische Leitung<br />

verantwortet haben;<br />

• Dem Referenzprojekt muss eine interdisziplinäre und mit dem gegenständlichen<br />

Vorhaben vergleichbare Aufgabenstellung zugrunde gelegen sein;<br />

• Das Referenzprojekt muss realisiert worden sein oder sich gerade insoweit in<br />

Realisierung befinden, als bereits Publikumsverkehr erfolgt (umgesetztes Event);<br />

• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />

der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />

oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat den künstlerischen Leiter im<br />

Formblatt ./5 zu benennen und die betreffende Mindestreferenz ebenfalls im Formblatt ./5<br />

(Personalreferenz des künstlerischen Leiters) nachzuweisen.


24<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

4.3.2 Technische Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Generalplanung<br />

Ein zwingendes Mindesterfordernis für die technische Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers/der<br />

Teilnehmergemeinschaft ist der Nachweis mindestens einer Unternehmensreferenz<br />

im Bereich der Generalplanung im Hochbau mit folgenden Merkmalen:<br />

• Das Referenzprojekt weist Errichtungskosten gemäß ÖNORM B1801-1 idgF von<br />

zumindest EUR 5 Mio (exkl. USt) auf;<br />

• Es muss sich um den Neubau eines Gebäudes zumindest des Schwierigkeitsgrades 5<br />

(„spezielle Hochbauten“) gemäß HOA (aufgehoben mit VO 190/2006) handeln;<br />

• Beim Referenzprojekt müssen alternative Energiequellen zum Einsatz gelangen;<br />

• Im Zuge des Referenzprojektes müssen zumindest die Leistungen der architektonischen<br />

Hochbauplanung (Büroleistungen), der Statik und der Fachplanung Haustechnik<br />

im direkten Auftrag des Auftraggebers gemäß den einschlägigen Honorarleitlinien<br />

erbracht worden sein oder es muss – zusätzlich zur architektonischen Hochbauplanung<br />

(Büroleistungen) – zumindest noch die Leitung, Koordinierung und Überwachung<br />

der vom jeweiligen Auftraggeber direkt beauftragten statischen Planung und<br />

der Fachplanung Haustechnik enthalten gewesen sein;<br />

• Das Referenzprojekt muss bereits realisiert worden sein oder sich gerade insoweit<br />

in Realisierung befinden, als zumindest der Status „Außenhülle dicht“ erreicht ist<br />

(gebaute Planung);<br />

• Referenzprojekte, die vor mehr als zehn Jahren (gerechnet ab dem Tag der Absendung<br />

der europaweiten Bekanntmachung des offenen Wettbewerbs) abgeschlossen wurden<br />

(Übergabe) oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt.<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer/die Teilnehmergemeinschaft hat die Mindestreferenz auf<br />

dem dafür vorgesehenen Formblatt ./6 (Unternehmensreferenz für Generalplanung)<br />

nachzuweisen.<br />

4.3.3 Teilnehmergemeinschaft, verbundene Unternehmen, Subplaner und sonstige Dritte<br />

Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Teilnehmergemeinschaft<br />

auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen.<br />

Überdies kann der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Wettbewerbsteilnehmers<br />

durch den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens<br />

(Subplaner, mit dem Wettbewerbsteilnehmer verbundenes Unternehmen oder<br />

Dritter) erbracht werden. In diesem Fall muss der Wettbewerbsteilnehmer durch Vorlage<br />

eines entsprechenden Nachweises belegen, dass er im Falle der Auftragserteilung über<br />

die vom anderen Unternehmen beigestellte technische Leistungsfähigkeit (und somit über<br />

dessen erforderliche Mittel) verfügt und die Auftraggeberin durch den Verweis des Wettbewerbsteilnehmers<br />

auf das andere Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich so gestellt<br />

wird, als ob die technische Leistungsfähigkeit beim Wettbewerbsteilnehmer selbst vorliegen<br />

würde.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 25<br />

TEIL A<br />

rechts- und<br />

vertragsgrundlagen<br />

5. Preisgerichtszusammensetzung<br />

Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen:<br />

Fachpreisrichter<br />

• Andreas Braun (Swarovski Kristallwelten, Wattens)<br />

• Lilli Hollein (Vienna Design Week)<br />

• Stella Rollig (Lentos Kunstmuseum, Linz)<br />

• Stefan Ruzowitzky (Regisseur, Wien) tbc<br />

• Matteo Thun (Architekt & Designer, Mailand)<br />

• Gabriele Zuna-Kratky (Technisches Museum, Wien)<br />

Sachpreisrichter<br />

• N.N. (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend)<br />

• N.N. (Wirtschaftskammer Österreich)<br />

Personen mit besonderer Expertise können (ohne Stimmrecht) zur Beratung beigezogen<br />

werden. Die Auftraggeberin behält sich eine Änderung der Zusammensetzung des Preisgerichts<br />

ausdrücklich vor.<br />

Das Preisgericht wird gemäß § 8 WSA 2010-Teil B (WOA 2010) tätig („Geschäftsordnung des<br />

Preisgerichtes“). Die Entscheidungsfindung erfolgt grundsätzlich in Form von Rundgängen.<br />

In der 1. Wettbewerbsstufe wird die Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien „lediglich“<br />

bei den für die Teilnahme an der 2. Wettbewerbsstufe vorgesehenen Wettbewerbsteilnehmern<br />

sowie den zwei Nachrückern verbal begründet. In der 2. Wettbewerbsstufe wird<br />

die Beurteilung anhand der Beurteilungskriterien bei allen Wettbewerbsbeiträgen verbal<br />

begründet.


26<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

6. Abgabetermin und Kennzeichnung (1. Wettbewerbsstufe)<br />

6.1 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge<br />

Die Wettbewerbsbeiträge bestehen aus dem anonymen Ideenkonzept und<br />

dem Verfasserbrief. Diese Wettbewerbsbeiträge müssen bis längstens<br />

5. August 2013, 12:00 Uhr (Einlangen)<br />

bei folgender Stelle einlagen:<br />

Werner Consult ZT GmbH<br />

Leithastraße 10, 1200 Wien<br />

Die Wettbewerbsbeiträge können von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 17:00 Uhr,<br />

an der genannten Adresse abgegeben werden. Eine Übernahmebestätigung, welche die<br />

zeitgerechte Abgabe der Wettbewerbsbeiträge dokumentiert, wird auf Ersuchen ausgestellt.<br />

Eine elektronische Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge ist unzulässig.<br />

Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs der Wettbewerbsbeiträge trägt der Teilnehmer.<br />

Verspätet eingelangte Wettbewerbsbeiträge werden als solche gekennzeichnet und können<br />

nicht berücksichtigt werden. Die Zusendung der Wettbewerbsbeiträge muss für den<br />

Empfänger porto- und spesenfrei erfolgen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 27<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

6.2 Kennzeichnung der Wettbewerbsbeiträge<br />

Die von den Wettbewerbsteilnehmern einzureichenden Wettbewerbsbeiträge haben aus<br />

nachfolgend dargestellten Teilen zu bestehen: Der Verfasserbrief (1. Teil = Formblatt ./1)<br />

ist lediglich im Original vorzulegen (und nicht auf der CD-ROM abzuspeichern). Das<br />

anonyme Ideenkonzept (2. Teil = analog Formblätter ./7 – ./9) ist im Original, in zwei<br />

Kopien sowie auf einem Datenträger einzureichen. Die Originale sowie die Kopien sind<br />

entsprechend mit „Original“ bzw. „Kopie“ zu kennzeichnen.<br />

TEIL ORIGINAL ZWEI KOPIEN DATENTRÄGER<br />

1. Teil • Rechtsgültig unterfertigter Verfasserbrief<br />

samt allfälliger Verpflichtungserklärung<br />

zur Bildung einer Teilnehmergemeinschaft<br />

(siehe Punkt 7.1) bis 5. August 2013 ja nein nein<br />

2. Teil • Wettbewerbsarbeit in Form eines<br />

anonymen Ideenkonzepts<br />

(siehe Punkt 7.2) bis 5. August 2013 ja ja ja<br />

Sämtliche Teile des Wettbewerbsbeitrags sind zur Wahrung der Anonymität mit einer<br />

Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe<br />

und 6 cm Länge auf jedem Blatt und jedem Schriftstück des Wettbewerbsbeitrags rechts<br />

oben anzubringen ist. Der Wettbewerbsbeitrag darf außer der Kennzahl keine Angaben<br />

enthalten, welche die Identität des Wettbewerbsteilnehmers erkennen lassen.<br />

Alle Teile des Wettbewerbsbeitrags haben ferner folgende Aufschrift zu erhalten:<br />

„Österreich Beteiligung – EXPO 2015<br />

Anonymes Ideenkonzept<br />

Kennzahl: .......................“<br />

Der Wettbewerbsbeitrag (Verfasserbrief und anonymes Ideenkonzept) ist gemeinsam<br />

verpackt einzusenden bzw. abzugeben (geschlossenes, undurchsichtiges Behältnis). Diese<br />

gemeinsame Verpackung ist mit der folgenden Bezeichnung zu versehen und einzureichen:<br />

„Wettbewerbsunterlagen – Nicht öffnen!<br />

Österreich Beteiligung – EXPO 2015<br />

Anonymes Ideenkonzept<br />

Kennzahl: .......................“<br />

Auch die gemeinsame Verpackung darf zur Wahrung der Anonymität keinen Hinweis auf<br />

den Teilnehmer aufweisen.<br />

Auf Wunsch wird eine anonyme, nur mit der auf der gemeinsamen Verpackung ersichtlichen<br />

sechsstelligen Kennzahl gekennzeichnete, Übernahmebestätigung ausgestellt.


28<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

7. Abgabeform (1. Wettbewerbsstufe)<br />

Die gemeinsame Verpackung für Teil 1 und Teil 2 der Wettbewerbsarbeit (Punkt 6.2) muss<br />

zwei getrennte, verschlossene, undurchsichtige Umschläge/Behältnisse enthalten, nämlich<br />

den „Umschlag 1“ mit dem Verfasserbrief (siehe Punkt 7.1) und den „Umschlag 2“ mit<br />

dem anonymen Ideenkonzept (siehe Punkt 7.2).<br />

7.1 Verfasserbrief („Umschlag 1“)<br />

Der „Umschlag 1“ enthält (gekennzeichnet mit der sechsstelligen Kennzahl und der Aufschrift<br />

„Umschlag 1“):<br />

• Formblatt „Verfasserbrief für die 1. Wettbewerbsstufe“ (Formblatt ./1);<br />

• Formblatt „Verpflichtungserklärung zur Bildung einer Teilnehmergemeinschaft“<br />

(Formblatt ./1a – nur bei Bildung einer Teilnehmergemeinschaft beizulegen).<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer hat die im PDF farbig unterlegten Felder des Verfasserbriefes<br />

auszufüllen. Der Wettbewerbsteilnehmer hat in seinem Verfasserbrief insbesondere<br />

zwingend eine Fax-Nummer und/oder E-Mail-Adresse anzugeben, an die Informationen<br />

rechtsgültig übermittelt werden können. Die Auftraggeberin macht ausdrücklich darauf<br />

aufmerksam, dass nur jene Wettbewerbsprojekte beurteilt werden, denen ein vollständig<br />

ausgefüllter Verfasserbrief beiliegt.<br />

Der Verfasserbrief ist vom Wettbewerbsteilnehmer rechtsgültig zu unterfertigen (bei<br />

Teilnehmergemeinschaften von allen Mitgliedern). Mit der rechtsgültigen Unterfertigung<br />

bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, dass er die Auslobungsunterlagen einer vollständigen<br />

Prüfung unterzogen hat und akzeptiert sämtliche in den Auslobungsunterlagen<br />

enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen.<br />

7.2 Anonymes Ideenkonzept („Umschlag 2“)<br />

Der „Umschlag 2“ enthält (gekennzeichnet mit der sechsstelligen Kennzahl und der Aufschrift<br />

„Umschlag 2“) das anonyme Ideenkonzept.<br />

Das anonyme Ideenkonzept ist nach den Vorgaben der Auslobungsunterlagen zu erstellen<br />

(TEIL B, Pkt. 5).


EXPO2015 :ÖSTERREICH 29<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

8. Anforderung der Unterlagen und Anfragen (1. Wettbewerbsstufe)<br />

Für die Kommunikation im Wettbewerb wird von der Verfahrensbetreuung unter<br />

www.expoaustria.at/wettbewerb ein Projektportal eingerichtet. An der Wettbewerbsteilnahme<br />

Interessierte haben sich beim Projektportal anzumelden und die Auslobungsunterlagen<br />

1. Fassung herunterzuladen.<br />

Anfragen zum Wettbewerb sind ebenfalls über das Projektportal bis spätestens 5. Juli<br />

2013, 12:00 Uhr einlangend, zu stellen. Allfällige Anfragen werden gesammelt, anonymisiert<br />

beantwortet und den an der Wettbewerbsteilnahme Interessierten ausschließlich<br />

über das Projektportal zur Verfügung gestellt. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die<br />

Auftraggeberin allfällige Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller<br />

nicht möglich ist.<br />

Klarstellend wird festgehalten, dass eine elektronische Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge<br />

unzulässig ist und demnach nicht über das Projektportal erfolgen kann.<br />

9. Unklarheiten in den Auslobungsunterlagen<br />

Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Abgabefrist Berichtigungen und Ergänzungen<br />

zu den Auslobungsunterlagen vorzunehmen und diese allen interessierten Teilnehmern,<br />

welche die Auslobungsunterlagen angefordert haben, schriftlich mitzu teilen. Sofern<br />

der Umfang oder Zeitpunkt der Ergänzungen es erforderlich macht, wird die Auftraggeberin<br />

die Abgabefrist erstrecken. Die Wettbewerbsteilnehmer sind verpflichtet, diese allfälligen<br />

Berichtigungen und Ergänzungen bei Abgabe ihres Wettbewerbsprojektes zu berücksichtigen.<br />

Sollten sich dem Wettbewerbsteilnehmer bei Prüfung der Auslobungsunterlagen Widersprüche,<br />

sonstige Unklarheiten oder (vermutete) Verstöße gegen Vergabebestimmungen<br />

ergeben, so hat er dies der Auftraggeberin umgehend mitzuteilen. Mit der Abgabe des<br />

Wettbewerbsprojektes bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, dass die Auslobungsunterlagen<br />

einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Auslobungsbestimmungen<br />

den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere dem BVergG) entsprechen, dass die<br />

Auslobungsunterlagen für die Abgabe eines Wettbewerbsprojektes ausreichend sind,<br />

und dass der Wettbewerbsteilnehmer in der Lage ist, die Entscheidung zur Abgabe eines<br />

Wettbewerbsprojektes zu treffen.


30<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

10. Teilnehmergemeinschaften<br />

Die Bildung einer Teilnehmergemeinschaft ist zulässig und muss den jeweiligen berufsrechtlichen<br />

Vorgaben entsprechen. Teilnehmergemeinschaften werden vom Verfahren ausgeschlossen,<br />

wenn deren Bildung kartellrechtlichen oder berufsrechtlichen Bestimmungen<br />

widerspricht.<br />

Teilnehmergemeinschaften haben das Formblatt ./1a gemäß Auslobungsunterlagen auszufüllen,<br />

rechtsgültig zu unterfertigen und im Umschlag 1 (siehe Punkt 3) beizulegen.<br />

Die Teilnehmergemeinschaft muss in der Gesamtheit die Eignung aufweisen. Sind für<br />

die Leistungserbringung unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen<br />

erforderlich, so hat jedes Mitglied der Teilnehmergemeinschaft die Befugnis für den ihm<br />

konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen (dies nach gesonderter Aufforderung<br />

durch die Auftraggeberin gemäß Punkt 2.2.1)<br />

Ein Wechsel von Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft oder die nachträgliche Bildung<br />

einer solchen ist unzulässig (dies umfasst auch den Zusammenschluss von in die 2. Wettbewerbsstufe<br />

eingeladenen Teilnehmern bzw. Teilnehmergemeinschaften). Im Hinblick<br />

auf die Anzahl der Mitglieder einer Teilnehmergemeinschaft sind keine Beschränkungen<br />

vorgegeben.<br />

11. Mehrfachbeteiligung<br />

Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich im Rahmen des Wettbewerbes je Wettbewerbsstufe<br />

nur einmal als Wettbewerbsteilnehmer oder als Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft<br />

beteiligen. Die Teilnahme am Verfahren als Wettbewerbsteilnehmer und zugleich als Mitglied<br />

einer Teilnehmergemeinschaft ist ebenso unzulässig wie die Teilnahme als Mitglied in<br />

mehr als einer Teilnehmergemeinschaft. Eine Mehrfachbeteiligung führt zum Ausschluss<br />

aller Verfasser des anonymen Ideenkonzepts bzw. der Wettbewerbsarbeit, die von der<br />

Mehrfachbeteiligung betroffen sind.<br />

Eine Mehrfachbeteiligung als Subunternehmer ist jedoch zulässig, ohne hierdurch die<br />

Bestimmung der Mehrfachbeteiligung zu verletzen. Die gleichzeitige Beteiligung als<br />

Wettbewerbsteilnehmer bzw. Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft einerseits sowie<br />

als Subunternehmer andererseits ist hingegen wiederum unzulässig.<br />

Die oben angeführten Verbote der Mehrfachbeteiligung gelten auch für verbundene<br />

Unternehmen iSd § 2 Z 39 BVergG.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 31<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

12. Subunternehmer<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer ist grundsätzlich berechtigt, (auch wesentliche) Teile der<br />

Leistungen an Subunternehmer weiterzugeben; die Weitergabe des gesamten Auftrages ist<br />

aber jedenfalls unzulässig. Weiters unzulässig ist der Rückgriff durch Subunternehmer auf<br />

Ressourcen weiterer Unternehmer (Ausschluss der „Sub-Sub-Vergabe“).<br />

Der Wettbewerbsteilnehmer hat nach gesonderter Aufforderung im Rahmen des Nachweises<br />

seiner Eignung (Punkt 2.2.1) alle wesentlichen Teile des Auftrages, die der Wettbewerbsteilnehmer<br />

jedenfalls oder möglicherweise im Wege von Subaufträgen an Dritte zu<br />

vergeben beabsichtigt, bekannt zu geben. Für jeden einzelnen Subunternehmer ist dessen<br />

Person genau zu bezeichnen, der Umfang der Subunternehmerleistung anzugeben sowie<br />

ein Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des Subunternehmers vorzulegen.<br />

Als wesentliche Teile, bei denen Subunternehmer zu benennen sind, gelten jedenfalls<br />

folgende Leistungsbereiche:<br />

• Ausstellungskonzeption<br />

• Architektur<br />

• Statik/Tragwerksplanung<br />

• Gebäudetechnik (HKLS + E)<br />

• Bauphysik (inklusive Ökobilanz)<br />

• Außenraumgestaltung<br />

Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer<br />

die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und<br />

wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den Abschnitten<br />

3 und 4 dieser Auslobungsunterlagen besitzt.<br />

Für die Namhaftmachung von wesentlichen Subunternehmern ist das Formblatt ./2 „Liste<br />

allfälliger Subunternehmer (Subplaner)“ auszufüllen sowie das Formblatt ./3 „Subunternehmererklärung“<br />

von jedem wesentlichen Subunternehmer rechtsgültig unterfertigen zu<br />

lassen und vorzulegen.<br />

Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der<br />

Auftraggeberin und darüber hinaus nur dann zulässig, wenn eine sachliche Notwendigkeit<br />

für den Wechsel besteht. Im Übrigen wird die Auftraggeberin einem Wechsel des Subunternehmers<br />

im Wesentlichen dann zustimmen, wenn der Wettbewerbsteilnehmer die Gleichwertigkeit<br />

des neuen Subunternehmers nachweist. Die Auftraggeberin behält sich vor, für<br />

den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom Wettbewerbsteilnehmer zu<br />

erbringen sind.<br />

Zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit kann<br />

sich der Bewerber auf die Kapazitäten seiner Subunternehmer stützen. Näheres dazu<br />

siehe die Abschnitte 4.2.1, 4.3.1 und 5.


32<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL A<br />

RECHTS- UND<br />

VERTRAGSGRUNDLAGEN<br />

13. Schadenersatz<br />

Die Auftraggeberin haftet für einen Schaden, der dem Wettbewerbsteilnehmer im<br />

Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend<br />

qualifiziertem Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen.<br />

14. Formblattverzeichnis<br />

Formblätter:<br />

Bis spätestens 5. August 2013, 12.00 Uhr abzugeben (> „Umschlag 1“):<br />

Formblatt ./1<br />

VERFASSERBRIEF<br />

Formblatt ./1a ERKLÄRUNG EINER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT<br />

Erst nach gesonderter Aufforderung (siehe Punkt 2.2.1 lit. b) abzugeben:<br />

Formblatt ./2<br />

LISTE ALLFÄLLIGER SUBUNTERNEHMER (SUBPLANER)<br />

Formblatt ./3<br />

SUBUNTERNEHMERERKLÄRUNG<br />

Formblatt ./4<br />

ERKLÄRUNG DER UMSATZERLÖSE<br />

Formblatt ./5<br />

PERSONALREFERENZ DES KÜNSTLERISCHEN LEITERS<br />

Formblatt ./6<br />

UNTERNEHMENSREFERENZ FÜR GENERALPLANUNG<br />

Anonymes Ideenkonzept:<br />

Bis spätestens 5. August 2013, 12.00 Uhr abzugeben (> „Umschlag 2“):<br />

analog Formblatt ./7 1. Blatt – Format A3 quer: DIE IDEE<br />

analog Formblatt ./8 2. Blatt – Format A3 quer: DAS PLANBLATT –<br />

Grundrisse, Schnitt und Ansicht M 1:500<br />

analog Formblatt ./9 3. Blatt – Format A3 quer: DER ERLÄUTERUNGSBERICHT


EXPO2015 :ÖSTERREICH 33<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./1<br />

IM „UMSCHLAG 1“<br />

BIS SPÄTESTENS<br />

5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />

VERFASSERBRIEF<br />

Kennzahl 6-stellig<br />

Der Verfasser des Wettbewerbsbeitrags bekundet mit seiner Unterschrift<br />

• Urheber des Wettbewerbsbeitrags (anonymes Ideenkonzept) zu sein;<br />

• die Auslobungsunterlagen 1. Stufe Teil A bis Teil D anzuerkennen;<br />

• teilnahmeberechtigt im Sinne der Auslobungsbedingungen zu sein.<br />

Verfasser<br />

Adresse (Langstempel)<br />

Telefonnummer<br />

Faxnummer<br />

E-Mail Adresse<br />

Bankverbindung des Bevollmächtigten<br />

Geldinstitut<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Mitarbeiter<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Verfassers samt Name in Druckschrift


34<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./1A<br />

IM „UMSCHLAG 1“<br />

BIS SPÄTESTENS<br />

5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />

ERKLÄRUNG EINER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT<br />

Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft, dass die Teilnehmergemeinschaft<br />

aus folgenden Mitgliedern besteht:<br />

UNTERNEHMEN GESCHÄFTSANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER<br />

(SAMT TELEFON-NR. UND E-MAIL)<br />

Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft rechtsverbindlich, dass<br />

FIRMA/NAME GESCHÄFTSANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER<br />

Adresse<br />

per Fax<br />

oder E-Mail<br />

• als bevollmächtigter Vertreter (Federführer) alle im Verzeichnis angeführten Mitglieder<br />

der Teilnehmergemeinschaft gegenüber der Ausloberin (Auftraggeberin), insbesondere<br />

in sämtlichen Belangen der Vertragsabwicklung, rechtsverbindlich ohne jede<br />

Einschränkung vertritt. Sämtliche Zustellungen an den bevollmächtigten Vertreter<br />

sind unter der (zustellfähigen)<br />

vorzunehmen.<br />

• Wir erklären als Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft weiter, dass wir im Falle der<br />

Beauftragung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden werden, in der alle Mitglieder<br />

der gegenständlichen Teilnehmergemeinschaft zur vertragsgemäßen Erbringung der<br />

gesamten Leistung solidarisch haften werden.<br />

• Als bevollmächtigter Vertreter der Arbeitsgemeinschaft wird der Federführer namhaft<br />

gemacht. Sollte dieser bevollmächtigte Vertreter, aus welchem Grund auch immer,<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen, werden wir unverzüglich und schriftlich ein anderes<br />

Mitglied der Arbeitsgemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennen. Sollte eine<br />

derartige Benennung unterbleiben, verpflichtet sich jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft<br />

auf erstmalige schriftliche Aufforderung durch die Auftraggeberin, den Vertrag<br />

mit Wirksamkeit für sämtliche Mitglieder derselben abzuwickeln.<br />

Die Erklärung einer Teilnehmergemeinschaft ist nicht gesondert zu unterfertigen,<br />

sondern gilt durch die Unterfertigung des Verfasserbriefes als unterfertigt.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 35<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./2<br />

ERST NACH GESONDERTER<br />

AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />

SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />

LISTE ALLFÄLLIGER SUBUNTERNEHMER (SUBPLANER)<br />

Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern auszufüllen<br />

(siehe Punkt 12 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A).<br />

NR. UNTERNEHMEN, GESCHÄFTSANSCHRIFT LEISTUNGSTEIL WERT in % DER<br />

ANKÖ-MITGLIEDSNUMMER<br />

GESAMTLEISTUNG<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9


36<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./3<br />

ERST NACH GESONDERTER<br />

AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />

SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />

SUBUNTERNEHMERERKLÄRUNG<br />

Nur für den Fall einer Heranziehung von Subunternehmern (Subplanern) auszufüllen und<br />

rechtsgültig zu unterfertigen (siehe Punkt 12 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A).<br />

Firma<br />

Anschrift<br />

Wir bestätigen hiermit der Ausloberin für den offenen zweistufigen Realisierungswettbewerb<br />

„Österreich Beteiligung – EXPO 2015 Mailand“ verbindlich, dass wir als Subunternehmer<br />

für den/die Tätigkeitsbereich/e<br />

zur Verfügung stehen. Wir geben folgende Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens<br />

von Ausschlussgründen und des Vorliegens der Befugnis für den/die oben angeführten<br />

Tätigkeitsbereich/e ab:<br />

Durch rechtsgültige Unterfertigung erklären wir verbindlich, dass<br />

a) keine rechtskräftige Verurteilung gegen uns oder – sofern es sich um juristische Personen,<br />

Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften oder<br />

Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen in unserer Geschäftsführung tätige physische<br />

Personen vorliegen, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer<br />

kriminellen Organisation (§ 278a des Strafgesetzbuches, BGBl I Nr 60/1974, [in der Folge<br />

„StGB“]), Bestechung (§§ 302, 307, 308 und 310 StGB; § 10 des Bundesgesetzes gegen den<br />

unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl I Nr 448/1984, [in der Folge „UWG“]), Betrug (§§ 146 ff<br />

StGB), Untreue (§ 153 StGB), Geschenkannahme (§ 153a StGB), Förderungsmissbrauch<br />

(§ 153b StGB) oder Geldwäscherei (§ 165 StGB) bzw entsprechende Straftatbestände gemäß<br />

den Vorschriften des Landes in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat;<br />

b) über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder nicht die Eröffnung eines<br />

Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;<br />

c) wir uns nicht in Liquidation befinden oder nicht unsere gewerbliche Tätigkeit einstellen<br />

oder eingestellt haben;<br />

d) gegen uns oder – sofern es sich um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften<br />

oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Personen, die in unserer<br />

Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist,<br />

das unsere berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt;<br />

>


EXPO2015 :ÖSTERREICH 37<br />

e) wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesondere<br />

gegen Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die<br />

von einem Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;<br />

f) wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern<br />

und Abgaben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem wir niedergelassen<br />

sind, erfüllt haben;<br />

g) wir uns bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit,<br />

die technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht<br />

oder diese Auskünfte nicht erteilt haben;<br />

h) darüber hinaus keine „Ausschließungsgründe für WettbewerbsteilnehmerInnen“<br />

gemäß § 2, WSA 2010-Teil B (WOA 2010) vorliegen.<br />

Auf gesonderte Aufforderung durch die Auftraggeberin wird ein Auszug aus dem<br />

aktuellen Firmenbuch – nicht bei natürlichen Personen – (maximal ein Monat alt) oder<br />

eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde unseres<br />

Herkunftslandes vorgelegt.<br />

Durch rechtsgültige Unterfertigung erklären wir darüber hinaus verbindlich, über alle<br />

für die Erbringung der in der Subunternehmererklärung angeführten Tätigkeitsbereiche<br />

erforderlichen gesetzlichen Befugnisse zu verfügen und entsprechende Nachweise auf<br />

Aufforderung durch die Auftraggeberin unverzüglich vorzulegen.<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Subunternehmers samt Name in Druckschrift<br />

(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)


38<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./4<br />

ERST NACH GESONDERTER<br />

AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />

SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />

ERKLÄRUNG DER UMSATZERLÖSE<br />

Erklärung des Teilnehmers oder der Teilnehmergemeinschaft bzw. eines Dritten<br />

(verbundenes Unternehmen, Subunternehmer – diesfalls ist Punkt 4.2.3 zu beachten)<br />

über die Umsatzerlöse in den letzten drei Geschäftsjahren (2010 bis 2012) in Höhe von<br />

durchschnittlich mindestens EUR 300.000,-- (exkl. USt) im Bereich der ausgelobten<br />

Leistungen (Generalplanung):<br />

1. Erklärung des Teilnehmers<br />

in EUR gesamt<br />

(exkl. USt.)<br />

Umsatzerlös 2010 Umsatzerlös 2011 Umsatzerlös 2012<br />

2. Erklärung bei Teilnehmergemeinschaft bzw. eines Dritten<br />

Einzelne Umsatzerlöse in EUR (exkl. USt.)<br />

Unternehmen / Name 2010 2011 2012<br />

Punkt 2 ist nur von einer Teilnehmergemeinschaft oder bei Bezugnahme auf Dritte<br />

auszufüllen. Die betreffenden Angaben müssen in Summe den Umsatzerlösen des<br />

Punktes 1 entsprechen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 39<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./5<br />

ERST NACH GESONDERTER<br />

AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />

SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />

PERSONALREFERENZ DES KÜNSTLERISCHEN LEITERS<br />

Die Personalreferenz des künstlerischen Leiters muss die Anforderungen gemäß<br />

Punkt 4.3.1 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A erfüllen.<br />

Name des künstlerischen Leiters<br />

Kurzbeschreibung der Expertise des künstlerischen Leiters<br />

(Betätigungsfeld, weitere Referenzen, Ausbildung)<br />

Bezeichnung des Referenzprojektes<br />

Referenzauftraggeber<br />

Kontaktperson beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail Adresse)<br />

Leistungszeitraum der konkreten Referenz<br />

>


40<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

Kurzbeschreibung der konkreten Referenz<br />

(Inhalte, Vorgaben des Referenzauftraggebers)<br />

Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber<br />

Ich bestätige als Vertreter des Referenzauftraggebers:<br />

durch meine Unterschrift, dass das oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand<br />

die angegebenen Kennzahlen und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus<br />

die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Referenzauftraggebers samt Name in Druckschrift<br />

(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)<br />

Ersatzbeglaubigung durch den Teilnehmer (nur im Fall der mangelnden Beglaubigung<br />

durch den Referenzauftraggeber auszufüllen)<br />

Ich bestätige als Vertreter des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft<br />

durch meine Unterschrift, dass eine Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht<br />

erhältlich ist und erkläre im Rahmen der gegenständlichen Ersatzbeglaubigung, dass das<br />

oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen<br />

und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und<br />

ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Ersatz-Referenzauftraggebers samt<br />

Name in Druckschrift (keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)


EXPO2015 :ÖSTERREICH 41<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./6<br />

ERST NACH GESONDERTER<br />

AUF<strong>FOR</strong>DERUNG VORZULEGEN –<br />

SIEHE PUNKT 2.2.1 LIT. B<br />

UNTERNEHMENSREFERENZ FÜR GENERALPLANUNG<br />

Die Unternehmensreferenz für die Generalplanung muss die Anforderungen gemäß<br />

Punkt 4.3.2 der Auslobungsunterlagen 1. Stufe – Teil A erfüllen.<br />

Bezeichnung des Referenzprojektes<br />

Referenzauftraggeber (Bauherr)<br />

Kontaktperson beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail Adresse)<br />

Errichtungskosten des Referenzprojektes gemäß ÖNORM B1801-1 idgF<br />

Leistungszeitraum (insbesondere Abschluss)<br />

Kurzbeschreibung (Angaben zu Schwierigkeitsgrad gemäß HOA und des Einsatzes<br />

alternativer Energiequellen)<br />

>


42<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

Erfüllte Leistungsbereiche im Zuge der Erbringung der Unternehmensreferenz<br />

(Zutreffendes ankreuzen)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Architektonische Hochbauplanung (Büroleistungen)<br />

Statische Planung<br />

Fachplanung Haustechnik<br />

Koordinierung und Überwachung der statischen Planung<br />

Koordinierung und Überwachung der Fachplanung Haustechnik<br />

Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber<br />

Ich bestätige als Vertreter des Referenzauftraggebers:<br />

durch meine Unterschrift, dass das oben angeführte Referenzprojekt nach meinem<br />

Wissensstand die angegebenen Kennzahlen und Leistungsbereiche erfüllt und darüber<br />

hinaus die Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Referenzauftraggebers samt Name in Druckschrift<br />

(keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)<br />

Ersatzbeglaubigung durch den Teilnehmer (nur im Fall der mangelnden Beglaubigung<br />

durch den Referenzauftraggeber auszufüllen)<br />

Ich bestätige als Vertreter des Wettbewerbsteilnehmers/der Teilnehmergemeinschaft<br />

durch meine Unterschrift, dass eine Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht<br />

erhältlich ist und erkläre im Rahmen der gegenständlichen Ersatzbeglaubigung, dass das<br />

oben angeführte Referenzprojekt nach meinem Wissensstand die angegebenen Kennzahlen<br />

und Leistungsbereiche erfüllt und darüber hinaus die Leistungen fachgerecht und<br />

ordnungsgemäß erbracht wurden.<br />

Datum<br />

Rechtsgültige Unterschrift des Ersatz-Referenzauftraggebers samt<br />

Name in Druckschrift (keine kopierte oder gescannte Unterschrift!)


EXPO2015 :ÖSTERREICH 43<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./7<br />

DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />

IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />

Blatt 1 – DIE IDEE<br />

Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />

1. IDEENBLATT<br />

Projekttitel Kennzahl<br />

Darstellung und Visualisierung des Gesamtkonzeptes


44<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./8<br />

DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />

IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />

Blatt 2 – DAS PLANBLATT – Grundrisse, Schnitt und Ansicht im Maßstab 1:500<br />

Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />

2. PLANBLATT<br />

Projekttitel Kennzahl<br />

Darstellung – Grundrisse, Schnitte und Ansichten M 1:500


EXPO2015 :ÖSTERREICH 45<br />

<strong>FOR</strong>MBLATT ./9<br />

DAS ORIGINAL SAMT KOPIEN – <strong>FOR</strong>MAT A3 QUER –<br />

IM „UMSCHLAG 2“ BIS SPÄTESTENS 5. AUGUST 2013, 12.00 UHR<br />

Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Aufteilung des Blattes auf Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm):<br />

3. BERICHT<br />

Projekttitel Kennzahl<br />

Erläuterung zur Konzeption<br />

Erläuterung zur technischen Umsetzung<br />

Beschreibung eines fiktiven Besuches im Pavillon


46<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH


EXPO2015 :ÖSTERREICH 47<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

TEIL B SITUATION UND PLANUNGSVORGABEN<br />

1. Informationen zu Italien und Mailand<br />

2. Aufgabenstellung<br />

3. Planungsvorgaben und Planungsumfang<br />

4. Planungshinweise<br />

5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />

6. Beurteilungskriterien<br />

7. Ziele und Werte<br />

B


48<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

1. Informationen zu Italien und Mailand<br />

1.1 Italien<br />

Unser Nachbarland Italien (430 km gemeinsame Grenze) ist mit seinen 60,8 Millionen<br />

Einwohnern und einer Fläche von 300.000 km² die drittgrößte Volkswirtschaft in Europa.<br />

Das Land ist der zweitwichtigste Handelspartner Österreichs (nach Deutschland), das<br />

bilaterale Handelsvolumen betrug 16,6 Mrd. EUR (2012). Knapp 80 % der österreichischen<br />

Lieferungen gehen in die fünf norditalienischen Regionen (davon 29 % in die Lombardei und<br />

21 % nach Venetien). Italien ist für die österreichische Tourismuswirtschaft ein wichtiges<br />

Herkunftsland (mehr als 3 Mio. Übernachtungen 2012) und Italien ist nach wie vor (mit<br />

21 %) das beliebteste Urlaubsziel der Österreicher.<br />

1.2 Mailand<br />

Die norditalienische Wirtschaftsmetropole Mailand ist nach Rom, Turin, Neapel, Genua und<br />

Mailand selbst (1906) neuerlich Gastgeberin einer Weltausstellung und erwartet von der<br />

Ausrichtung dieser Veranstaltung einen Wachstumsimpuls von bis zu 40 Mrd. EUR. Neben<br />

den erwarteten 20 Mio. Besuchern, geht man von 34 Mio. zusätzlichen Nächtigungen im<br />

Großraum Mailands aus. Die derzeitige Hotelkapazität soll auf bis zu 500.000 Betten im<br />

Umkreis von 90 Minuten Fahrzeit zum Ausstellungsgelände ausgebaut werden.<br />

Nach einigen Startschwierigkeiten, wie dem mehrmaligen Wechsel in der Führungsetage<br />

des EXPO-Komitees, Problemen mit dem Ankauf der Grundstücksflächen sowie Verspätung<br />

beim Start der Ausschreibungen für Bau- und Infrastrukturaufträge, sind die Vorbereitungen<br />

für das Großevent nunmehr in vollem Gange.<br />

1.3 Klima<br />

Mailand liegt im subkontinentalen Klimabereich. Es fällt vergleichsweise viel Regen und<br />

es ist sehr nebelreich. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge beträgt nicht ganz<br />

1000 mm. Der Sommer ist meist sehr heiß und feucht. Von Mitte Mai bis Mitte/Ende September<br />

herrschen Durchschnittstemperaturen zwischen 22°C und 28°C mit Spitzen über<br />

30°C. Die Luftfeuchtigkeit steigt auf 70% bis 90%. Adäquate Kühlsysteme und mögliche<br />

Erfrischungspunkte sind unabdingbar notwendig.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 49<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

2. Aufgabenstellung<br />

Die Aufgabe umfasst den Bau und die Einrichtung des gesamten österreichischen<br />

Pavillons, inklusive der Konzeption der Ausstellung und der Vorlage eines Bespielungskonzepts.<br />

Die Beiträge haben nicht nur Vorschläge für die Ausstellung als solche, sondern auch für<br />

die Einrichtung und Gestaltung der übrigen Flächen (Außenanlagen) bzw. Räume (Büros,<br />

VIP- Bereich) zu enthalten, welche eine Einheit bilden sollen.<br />

Der nicht verbaubare Teil des Grundstücks soll ebenfalls gestalterische Funktionen<br />

übernehmen. Im Hinblick auf das Klima (Sonne/Hitze besonders im Juli/August) ist<br />

ein Vorschlag für eine Beschattung zumindest in Teilen erwünscht.<br />

Bei der Planung ist die räumliche Situation der Nachbarschaft zu berücksichtigen, für<br />

die vergleichbare planerische Vorgaben gelten. Der Auslober wird sich bemühen, schon<br />

im Wettbewerbsstadium Informationen über den Verbauungsplan des Nachbargrundstücks<br />

zu erhalten.<br />

Es wird ein innovatives, nachhaltiges Pavillonkonzept unter Berücksichtigung von<br />

modernen Bauformen und zukunftsweisenden Technologien erwartet.<br />

Der Pavillon soll insgesamt den hohen Qualitäts-Standards in Österreich Rechnung tragen.<br />

Für die Einrichtung der Räumlichkeiten sind österreichische Designer und Lieferanten zu<br />

berücksichtigen.<br />

Es wird ausdrücklich betont, dass es sich hierbei um einen interdisziplinären Wettbewerb<br />

handelt, mit dem Personen oder Teams aus allen Kreativbereichen angesprochen werden<br />

sollen.<br />

2.1 Strategische und konzeptionelle Vorgaben<br />

Im Wettbewerb mit derzeit 128 (Stand 21.5.2013) Nationen und internationalen Organisationen<br />

ist Österreich in seinen Ressourcen und Stärken überzeugend zu präsentieren. Ziel<br />

ist es, ein integratives Gesamtkonzept zu entwickeln, das aus dem Pavillon als Gebäude<br />

oder Objekt und der darin gezeigten Ausstellung unter Einbeziehung des umgebenden<br />

Grundstückes besteht.<br />

Der Pavillon soll gleichzeitig auch Raum für Empfänge und Veranstaltungen bieten, Orte<br />

zum Verweilen schaffen und über ein Restaurant sowie Verkaufsflächen verfügen.<br />

Die Verstärkung von allgemein akzeptierten Einschätzungen wie „attraktiver Lebensraum,<br />

hohe Umweltstandards und Freizeitwert, vertrauenswürdiger Wirtschaftspartner mit<br />

großem Innovationspotential, österreichische Kulinarik als Resultat von Geschichte und<br />

geografischer Lage und Land mit kultureller Eigenständigkeit im deutschen Sprachraum“<br />

ist das angestrebte Hauptziel unserer Beteiligung.<br />

Beim Verlassen der Erlebniswelt Österreich soll das vorhandene, durchwegs positive<br />

Österreich-Bild der Ausstellungsbesucher in einigen Ausprägungen weiterentwickelt<br />

worden sein. Alle Komponenten sollen sich schlüssig zu einem attraktiven, nachhaltigen<br />

Gesamtauftritt vereinen, der die Aufmerksamkeit der Besucher und Medien erreicht und<br />

positive Erinnerungen hinterlässt, die mit Österreich in Verbindung gebracht werden.


50<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

2.2 Didaktisches Konzept<br />

Die Ausstellungsbesucher sollen bekannte Elemente ihres Österreich-Bildes wieder<br />

finden und gleichzeitig Neues und Überraschendes erfahren.<br />

Das Publikum soll durch plakative Botschaften und das Erzählen einer allgemein nachvollziehbaren<br />

Geschichte in das Ausstellungsgeschehen einbezogen werden.<br />

Die Fokussierung auf eine Kernaussage wird die Orientierung des Publikums erleichtern<br />

und die Merkfähigkeit erhöhen. Die Botschaft muss sich aus dem Gesamtauftritt schlüssig<br />

ergeben (adäquate Materialien und Gestaltungselemente, Vermittlung von Grunderfahrungen<br />

wie Klang, Geruch, Ruhe,…).<br />

Die Aussage muss nonverbal und damit allgemein zu verstehen sein. Durch (inter-)aktive<br />

Teilnahme am Geschehen gestaltet der Besucher die Ausstellung mit und beeinflusst so<br />

sein Ausstellungserlebnis.<br />

Um beim Publikum ein erinnerbares Erlebnis zu hinterlassen, müssen alle dargestellten<br />

Inhalte in eine inszenierte Geschichte eingebunden werden. Diese muss den Besucher<br />

primär emotional ansprechen und auf bekannte Muster aufbauen.<br />

2.3 Zielpublikum<br />

Die Veranstaltung richtet sich an ein durchschnittliches Familienpublikum (70 % aus<br />

Italien, der Rest aus den Nachbarstaaten). Über den Zeitraum von 6 Monaten werden<br />

20 Millionen Besucher erwartet, an Spitzentagen werden sich bis zu 250.000 Menschen<br />

auf dem Gelände aufhalten.<br />

Die von unserem Pavillon vermittelte Botschaft muss klar und leicht verständlich sein.<br />

Das italienische Publikum wird die deutliche Mehrheit der Besucher darstellen, so dass<br />

sich der Auftritt in erster Linie an sie richtet. Darstellungen, die Erstaunen und Neugier<br />

hervorrufen (weil sie z.B. neue Facetten des bestehenden Österreich-Bildes zeigen) sind<br />

genauso erwünscht wie solche, die lebendig und nicht allzu nüchtern konzipiert sind.<br />

Der Tatsache der Sprachbarriere für die Mehrzahl der Besucher ist bei der Konzeption der<br />

Ausstellung Rechnung zu tragen. Der weitaus größte Teil der Besucher wird voraussichtlich<br />

nur der italienischen Sprache mächtig sein.<br />

Trotzdem sind auch Gäste aus Österreich bei der Planung zu berücksichtigen, sie sollen<br />

sich mit dem Auftritt ihres Landes identifizieren können.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 51<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

3. Planungsvorgaben<br />

3.1 Umgebung und Lage<br />

Das für die EXPO reservierte Grundstück hat eine Ausdehnung von 110 Hektar und befindet<br />

sich in den westlichen Randgemeinden Rho und Pero, zwischen der Gabelung der Autobahn<br />

Mailand – Como / Mailand -Turin und dem neuen Messezentrum Rho. Das Gelände<br />

wird direkt per U-Bahn mit dem Mailänder Stadtzentrum verbunden sein und liegt aufgrund<br />

der Nähe zu den Autobahnknoten sowie zum Flughafen Malpensa verkehrstechnisch<br />

äußerst günstig. Es ist auch eine Haltestelle des Hochgeschwindigkeitszuges „Freccia<br />

Rossa“ der staatlichen Trenitalia geplant. Der Masterplan sieht ca. 80 Ausstellungshallen<br />

für Länder und internationale Organisationen, 6 Themen-Cluster sowie Veranstaltungsräumlichkeiten<br />

für die Wirtschaft und Serviceinfrastruktur für die Besucher vor.<br />

3.2 Geländeaufschließung<br />

Die Baugrundstücke der einzelnen Länder sind, nach dem Vorbild einer römischen Stadt,<br />

entlang zweier gekreuzter Hauptachsen platziert: „Decumanus“ für die Länderpavillons,<br />

„Cardo“ für die italienische Präsenz. Am Schnittpunkt der Hauptachsen befindet sich die<br />

Piazza Italia mit einer Fläche von 4.000 m².<br />

Neben dem „Padiglione Zero“, in welchem die Besucher auf die Themen der EXPO<br />

vorbereitet werden, sind laut Masterplan auch große Wasserflächen, ein Amphitheater,<br />

ein künstlicher begrünter Hügel sowie zahlreiche Veranstaltungs- und Themenpavillons<br />

vorgesehen.<br />

3.3 Ökologie und Nachhaltigkeit<br />

Es wird ein innovatives, nachhaltiges Pavillonkonzept (unter Berücksichtigung von<br />

modernen Bauformen und zukunftsweisenden Technologien) erwartet > „ökologischer<br />

Fußabdruck“.<br />

Materialwahl<br />

Die verwendeten Bau- und Werkstoffe sollen mit dem Nachhaltigkeits- und Umweltideal<br />

vereinbar sein. Aus der Wechselbeziehung zwischen dem Menschen, seiner gebauten<br />

Umwelt und den Ökosystemen, entsteht der Anspruch, künftigen Generationen eine<br />

lebenswerte und intakte Umwelt zu hinterlassen.<br />

Die Kraft des Materials in seiner ursprünglichen Form des Rohstoffs soll spürbar<br />

vermittelt werden.<br />

Bauweise<br />

Der Einsatz von Bautechnologien ist erheblich von der Funktion, einem engen Bauzeitplan<br />

und der geforderten Abbaubarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit und -verwertbarkeit<br />

abhängig. Eine möglichst schnelle Herstellung ist durch entsprechende Bauweise sicherzustellen.<br />

Das heißt, dass vorgefertigte Elemente dafür die besten Voraussetzungen bieten<br />

könnten und deren Verwendung einen erhöhten Stellenwert auch in der Wirtschaftlichkeit<br />

des Projektes einnehmen sollten.


52<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

3.4 Wettbewerbsgebiet<br />

CARDO<br />

D<br />

CH<br />

DECUMANUS<br />

S.33<br />

A<br />

Details sind der Beilage unter<br />

TEIL C „Österreich Grundstück<br />

S.33.pdf“, Stand März 2013,<br />

zu entnehmen.<br />

Die Länderbeteiligungen wurden entlang der Decumanus (O-W) Achse platziert, wobei alle<br />

Grundstücke eine 20 m breite Front zu diesem Hauptweg aufweisen. Je nach Platzbedarf<br />

sind sie unterschiedlich tief ausgebildet.<br />

Das Österreich-Grundstück misst 20,00 m x 95,50 m (demnach 1910 m²) und grenzt mit<br />

einer Längsseite an die Fläche eines anderen Landes, entlang der anderen Längsseite<br />

verläuft einer der Zugangswege zum Amphitheater. Auf der gegenüberliegenden Seite<br />

dieses 8 m breiten (mit Stoffkonstruktionen überdachten) Weges befinden sich wieder<br />

2 Grundstücke.<br />

Vis-a-vis der nördlichen Schmalseite (jenseits des Decumanus) sind die Schweiz und<br />

Deutschland (auf einem jeweils ca. 4.000 m² großen Grundstück) platziert.<br />

Unser Grundstück (S.33) befindet sich in unmittelbarer Nähe der italienischen Beteiligung<br />

(Palazzo Italia und Pavillons der italienischen Regionen), welche sich entlang des Cardo<br />

entwickelt. Ebenfalls in räumlicher Nähe wird eine Service Area entstehen, wo verschiedene<br />

öffentliche Einrichtungen (Verkaufskioske, Post, WC Anlagen,…) geplant sind.<br />

3.5 Smart City Modell<br />

Das Generalthema und der Masterplan zielen auf eine im Sinne der Ökologie und der<br />

Nachhaltigkeit ausgerichtete Veranstaltung ab. Das Hauptaugenmerk wird auf eine<br />

umweltfreundliche und ressourcenschonende Planung, Ausführung und Nutzung der<br />

Flächen gelegt.<br />

Die Bauten sollen nach der Weltausstellung demontierbar, wiederverwendbar oder zumindest<br />

wiederverwertbar sein. Neben Niedrigenergiegebäuden soll die rigorose Abfallvermeidung<br />

und Mülltrennung, die Nutzung von Grundwasser sowie von Solarenergie den<br />

Grundgedanken des Generalthemas konkret umsetzen. Die Energiegewinnung von grünem<br />

Strom vor Ort sowie ein minimaler Energieverbrauch sollen durch Technologien und Prototypen<br />

vorgeführt werden.<br />

Das gesamte Expo-Gelände soll ein zukunftsweisendes Smart City Modell darstellen, in<br />

welchem nachhaltige Energie-, Mobilitäts- und Telekommunikationssysteme eingesetzt<br />

werden.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 53<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

3.6 Ver- und Entsorgung<br />

Die Versorgung des Grundstücks mit Trinkwasser, Entwässerung und Elektrizität wird<br />

seitens der EXPO-Veranstalter grundsätzlich bereitgestellt und nach Verbrauch abgerechnet,<br />

was an sich schon eine Motivation für ein die Ressourcen schonendes Konzept<br />

darstellt.<br />

Es ist im Sinne des Auslobers, dass für diese Themenstellung innovative Lösungen österreichischer<br />

Anbieter herangezogen werden, sodass die Leistungsfähigkeit der heimischen<br />

Industrie auch im Pavillon direkt und unmittelbar erlebt/dargestellt werden kann.<br />

3.7 Bauliche Rahmenbedingungen / Zwingende Planungsvorgaben<br />

Die genauen Angaben und Planungsvorgaben zum Grundstück sind der Beilage TEIL C<br />

Beilagen und Informationen, „ÖSTERREICH Grundstück S.33“ zu entnehmen.<br />

Nachfolgend sind die wesentlichen Vorgaben angeführt:<br />

Grundstückslage<br />

Grundstücksbezeichnung: „S.33“,<br />

Lage: östlich des Cardo, südlich des Decumanus, nördlich des Open Air Theaters<br />

EAST GATE<br />

CARDO<br />

DECUMANUS<br />

WEST GATE<br />

S.33 A<br />

m 2<br />

8,00 20,00 20,00 DECUMANUS<br />

1.910,00<br />

Grundstücksgröße: 95,50 m x 20,00 m = 1.910,00 m 2<br />

95,50<br />

SERVICE<br />

AREA<br />

S.32<br />

S.33


54<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

Abstände<br />

Von jeder Grundstücksgrenze jeweils mindestens 2 m Abstand;<br />

an der Grenze zum Nachbargrundstück mindestens 3 m Abstand;<br />

an der Hauptstraße DECUMANUS mindestens 10 m Abstand<br />

DECUMANUS<br />

2,00<br />

10,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

SERVICE<br />

AREA<br />

S.32<br />

S.33<br />

2,00<br />

DECUMANUS – Struktur und Gestaltung<br />

S.33<br />

S.33<br />

14,00<br />

ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)


EXPO2015 :ÖSTERREICH 55<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

Bebaubare Fläche<br />

Grundstücksgröße ................................................................................................. 1.910,00 m 2<br />

Grundstücksgröße nach Abzug aller Abstandsflächen ........................................ 1.372,50 m 2<br />

Bebauung dann max. 70% der Fläche .................................................................... 960,80 m 2<br />

(91,50 m x 15,00 m = 1.372,50 m 2 , 70% von 1.372,50 m 2 = 960,80 m 2 )<br />

Grün- und Freiflächen (green & open areas) .......................................................... 949,20 m 2<br />

20,00<br />

2,00<br />

DECUMANUS<br />

1.910,00 m 2<br />

10,00<br />

95,50<br />

3,00<br />

1.372,50 m 2<br />

2,00<br />

960,80 m 2<br />

S.33<br />

S.32<br />

S.33<br />

S.32 S.33<br />

S.32 S.33<br />

S.33<br />

2,00<br />

Grundstück<br />

ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)<br />

Seitenabstände<br />

Abstand zum<br />

DECUMANUS<br />

Maximal bebaubare<br />

Fläche = 70%<br />

(exkl. Seitenabstände)<br />

inkl. überstehende<br />

Bauteile, Balkone,...<br />

und Obergeschosse<br />

Von der verbleibenden<br />

Fläche dürfen 30% für<br />

Freiluftausstellung<br />

verwendet werden<br />

Leichte Strukturen<br />

ohne Außenwände<br />

können in der Freiluftausstellung<br />

konzipiert<br />

werden<br />

Höhe<br />

max. 12 m<br />

max. 17 m<br />

für architektonische Elemente, Dachfenster,<br />

Verbindungselemente, Sonnenschutzelemente, Signale, …<br />

12 m<br />

17 m<br />

9 m<br />

4,5 m<br />

ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)


56<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

Kubatur<br />

Szenario A: Konzeption von mehreren Indoor und Open Air - Ausstellungsflächen<br />

Szenario B: Konzeption von einer Indoor-Austellungsfläche<br />

Volumetric Scenario A<br />

The lot can be designed as a<br />

sequence of indoor and open-air<br />

exhibition spaces.<br />

It is possible to to use all the<br />

available volume to realize<br />

more than one building<br />

in order to create an<br />

expositive landscape.<br />

Volumetric Scenario B<br />

The lot can be designed as a<br />

classic Expo pavilion. All the<br />

available volume can be used<br />

to realize a single indoor<br />

exhibition space that will<br />

have a strong relation with<br />

the resulting open-air<br />

exhibition space.<br />

ÖSTERREICH Grundstück S.33 (TEIL C)<br />

Dachaufbauten<br />

Die maximal zulässige Bauhöhe für den Pavillon beträgt 12,00 m, wobei Ausnahmen bis zu<br />

17 m vom EXPO-Veranstalter bei entsprechender Begründung zugelassen werden können.<br />

Gemäß den EXPO-Vorschriften darf die kommerzielle Fläche des (Restaurant und Shop)<br />

Pavillons 20 % der Bodenfläche nicht überschreiten.<br />

Der Österreich-Beitrag ist als temporärer Bau zu konzipieren. Es ist geplant, alle Pavillons<br />

nach Abschluss der EXPO wieder abzubauen. Eine einfache Montage/Demontage und die<br />

Wieder-/Weiterverwendbarkeit des Gebäudes wird eines der Beurteilungskriterien für die<br />

Juryentscheidung sein.<br />

Die Ausloberin legt besonderen Wert auf die Verwirklichung nachhaltigkeitsorientierter<br />

Ziele. „Nachhaltigkeit der Architektur“ definiert die Ausgewogenheit ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialer Belange mit Werthaltigkeit in der Erstellung und im Betrieb<br />

eines Gebäudes.<br />

Entsprechende Maßnahmen sind in der Gesamtkonzeption des Pavillonbaus und der<br />

technischen Anlagen zu berücksichtigen und in der 2. Stufe des Wettbewerbs darzustellen.<br />

Die Integration folgender Gesichtspunkte wäre wünschenswert:<br />

• wirksamer Sonnenschutz und effektive Wärmeisolierung<br />

• natürliche Belüftung, zumindest in Teilbereichen<br />

• schnell reagierendes System für die Kühlung<br />

• höchste technische Effizienz


EXPO2015 :ÖSTERREICH 57<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

3.8 Raum- und Funktionsprogramm<br />

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Realisierungswettbewerb<br />

handelt, der kein klassischer Architekturwettbewerb ist und das Hauptaugenmerk<br />

auf der Interdisziplinarität aller Kreativbereiche liegt. Der Schwerpunkt des Beitrages<br />

soll definitionsgemäß nicht auf der architektonischen Lösung des Pavillons, sondern<br />

vor allem auf der inhaltlichen Umsetzung des Generalthemas liegen.<br />

Aus organisatorischen und betriebstechnischen Gründen ist es jedoch erforderlich, dass<br />

ein Mindestmaß an räumlicher und funktioneller Infrastruktur zur Verfügung steht.<br />

Das nachfolgend angeführte Raumprogramm umfasst die folgenden Funktionsbereiche,<br />

wobei die Flächenvorgaben zugunsten überzeugender Gesamtkonzepte flexibel weiterentwickelt<br />

werden können.<br />

Es muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein. Restaurant, Shop und VIP Bereich<br />

sollen möglichst flexibel auch für Veranstaltungen nutzbar sein und gegebenenfalls temporär<br />

für geschlossene Veranstaltungen umbaubar sein. Die Zulieferung sollte nicht über den<br />

Haupteingang erfolgen.<br />

Das Restaurant wird in der Umsetzung dann vom späteren Betreiber ausgestattet,<br />

es bedarf hier eines Konzeptes, das die Infrastruktur und die damit verbundenen und<br />

not wendigen Anschlüsse vorgibt.<br />

Für die Darstellung der Funktionsbereiche auf Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

(samt TEIL B Pkt. 5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit) ist das Farbcodeschema aus<br />

dem Raumbuch zu verwenden.<br />

RAUMBEZIEHUNGEN<br />

LAGER<br />

RESTAURANT<br />

VIP<br />

KÜCHE<br />

ÖFFENTL.<br />

WC<br />

BESUCHER<br />

PERSONAL<br />

AUSSTELLUNG<br />

SHOP<br />

BÜRO


58<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

EXPO2015-RAUMPROGRAMM<br />

RAUMBEZEICHNUNG NGF in m 2 NGF in m 2 ANMERKUNGEN<br />

1 Ausstellung 750,00 m 2 ACHTUNG!<br />

Ausstellungsfläche<br />

Mindestanforderung;<br />

Infopoint und Lager<br />

je nach Wettbewerbsbeitrag<br />

(Medien-)Technik<br />

auch mehr Fläche erwünscht<br />

2 Restaurant 170,00 m 2 ACHTUNG!<br />

Restaurant und Bar<br />

Einrichtung nur als Konzept<br />

Küche, Lager, Kühlraum<br />

(aber Anschlüsse vorsehen),<br />

Besucher WC<br />

Ausstattung stellt Betreiber<br />

3 Shop 20,00 m 2<br />

Verkaufsraum<br />

Lager<br />

4 VIP 120,00 m 2<br />

Empfang, Lounge, Bar<br />

WC, Lager<br />

5 Büros 100,00 m 2<br />

Leitung, Administration<br />

Besprechungszimmer<br />

Lager<br />

6 Personal 70,00 m 2<br />

Garderobe<br />

Aufenthaltsraum<br />

Personal WC + DU<br />

8 Außenraum 950,00 m 2 (gestalteter Außenraum)<br />

Gesamtfläche 950,00 m 2 1.230,00 m 2<br />

Die oben angeführten Flächenangaben sind als „Größenordnung“ zu sehen, die auf Erfahrungswerten<br />

der Vergangenheit beruhen und daher grundsätzlich erreicht werden sollten.<br />

3.9 Kapazität & Erschließung<br />

Die Ausstellung soll möglichst viele, mindestens aber 1.500 Besucher pro Stunde empfangen<br />

und ansprechen können. Der Besucherfluss im Pavilloninneren und die Anordnung der<br />

Ein- und Ausgänge müssen so angelegt sein, dass keine Konfliktzonen zwischen zu- und<br />

abströmenden Besuchern entstehen.<br />

Neben dem Hauptzugang zum öffentlichen Bereich des Pavillons (Ausstellung, Shop und<br />

Restaurant) sind folgende separate Eingänge einzuplanen:<br />

• Für VIPs und Gruppen muss ein separater Eingang zum VIP-Bereich und von dort<br />

zur Ausstellung eingeplant werden<br />

• Das Restaurant und der Shop müssen ebenfalls unabhängig von einem Ausstellungsbesuch<br />

zugänglich sein („Night-EXPO“); auch erfolgt die Anlieferung außerhalb der<br />

EXPO-Öffnungszeiten<br />

• Die Zu- und Anlieferung soll nicht über den Hauptzugang erfolgen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 59<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

4. Planungshinweise<br />

Für die Planungsschritte des Wettbewerbs wird zunächst unter anderem auf die in Österreich<br />

gültigen Gesetze, Erlässe bzw. technische Regelwerke hingewiesen. Im Rahmen des<br />

Wettbewerbs sind österreichische Sicherheitsstandards einzuhalten, wohingegen bei der<br />

Umsetzung italienische gelten werden.<br />

Vor der Umsetzung wird das Siegerprojekt der EXPO-Leitung zur Begutachtung vorgelegt.<br />

Allfällige Adaptierungen sind in die weitere Planung mit aufzunehmen.<br />

Schon in der frühen Planungsphase der Wettbewerbsaufgabe werden innovative Anregungen<br />

und Umsetzungen der Anforderungen zum barrierefreien Bauen erwartet, welche<br />

Zugang zu allen Besucherbereichen ermöglichen. Die barrierefreie Konzeption sollte<br />

selbstverständlicher und damit integrativer Baustein des Entwurfskonzeptes sein.<br />

5. Art und Umfang der Wettbewerbsarbeit<br />

Das anonyme Ideenkonzept ist nach den Vorgaben der Auslobungsunterlagen zu erstellen.<br />

Dabei sind auch die Festlegungen in den Fragenbeantwortungen zu beachten. Es wird<br />

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das anonyme Ideenkonzept realisierbar sein muss<br />

und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen hat.<br />

Je Wettbewerbsteilnehmer bzw. Teilnehmergemeinschaft ist nur ein anonymes Ideenkonzept<br />

abzugeben. Unzulässig ist auch die Abgabe von Entwurfsvarianten (Abwandlungen<br />

ein und derselben Grundidee). Werden mehrere Ideenkonzepte oder Entwurfsvarianten<br />

abgegeben, zieht dies den Ausschluss des Verfassers am Wettbewerb nach sich.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Preisgericht lediglich das anonyme Ideenkonzept<br />

zur Bewertung vorgelegt wird. Ein anonymes Ideenkonzept, welches über das festgelegte<br />

Ausmaß hinausgeht, wird dem Preisgericht lediglich im vorgegebenen Ausmaß vorgelegt.<br />

Das anonyme Ideenkonzept ist so auszuarbeiten, dass sich der grundsätzliche Lösungsansatz<br />

mit hinreichender Deutlichkeit ergibt.


60<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

Das anonyme Ideenkonzept setzt sich aus folgenden Beilagen zusammen:<br />

Blatt 1 – DIE IDEE<br />

Auf Blatt 1 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm), können in freier Form das Gesamtkonzept<br />

dargestellt und visualisiert werden und Erläuterungen zur Leitidee, zur Gebäudegestaltung<br />

und Materialität sowie zum Ausstellungskonzept etc. gemacht werden.<br />

Blatt 2 – DAS PLANBLATT – Grundrisse, Schnitt und Ansicht im Maßstab 1:500<br />

Auf Blatt 2 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm) ist der Erdgeschoßgrundriss inklusive etwaiger<br />

Außenanlagen, gegebenenfalls Grundrisse aller weiteren Ebenen sowie ein Schnitt und<br />

die Hauptansicht mit folgenden Informationen zumindest skizzenhaft darzustellen:<br />

• Übergeordnetes Gesamtkonzept<br />

• Verteilung der Nutzungen gemäß Aufgabenstellung<br />

• Aufsicht des Baukörpers mit Angabe der Geschoßzahlen und Gebäudehöhen<br />

• Bäume und sonstige Gestaltungselemente im Freiraum<br />

• Zugänge und Zufahrten<br />

Für die Darstellung der Funktionsbereiche ist das Farbcodeschema aus dem Raumbuch zu<br />

verwenden (s. Pkt. 3.8. Raum- und Funktionsprogramm)<br />

Blatt 3 – DER ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Auf Blatt 3 im Format A3 quer (42,0 x 29,7 cm) ist eine stichwortartige Erläuterung des<br />

Leitbildes in Bezug zum Anspruch und Ziel der Wettbewerbsaufgabe inklusive der Beschreibung<br />

eines fiktiven Besuchs im Österreich-Pavillon abzugeben. Ferner sollte der<br />

Text spezielle Anforderungen und Leistungen beschreiben, welche das Ideenkonzept<br />

voraussetzt (Technik, Ausnützung etc.).<br />

Kopien<br />

Alle drei Blätter sind für die Arbeit der Vorprüfung jeweils in zweifacher Kopie vorzulegen.<br />

Datenträger<br />

Zusätzlich zum Original und den zwei Kopien müssen alle Pläne als pdf-Datei (in Originalgröße<br />

abgespeichert) auf DVD oder CD ROM mitgeliefert werden, da diese die Grundlage<br />

der Reproduktion im Vorprüfbericht und in der Dokumentation bilden.<br />

Alle Hinweise, die die Identität des Verfassers des anonymen Ideenkonzepts erkennen<br />

lassen, sind unzulässig. Die Bestandteile des Ideenkonzepts dürfen weder den Namen des<br />

Verfassers, noch dessen Logo, Insignien oder sonstige Hinweise enthalten, welche auf die<br />

Identität des Wettbewerbsteilnehmers schließen lassen.<br />

Sämtliche Bestandteile des anonymen Ideenkonzepts sind vom Wettbewerbsteilnehmer<br />

durchgängig und gut lesbar mit derselben sechsstelligen Kennzahl, welche sich auf dem<br />

„Umschlag 2“ befindet, in der oberen rechten Ecke des Dokuments zu versehen.


EXPO2015 :ÖSTERREICH 61<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

6. Beurteilungskriterien<br />

Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten betreffen in beiden Stufen<br />

folgende Punkte, wobei in der 1. Stufe der Schwerpunkt auf der Beurteilung der Qualität<br />

der Konzepte liegen soll und in der 2. Stufe zusätzlich die Machbarkeit bewertet wird. Die<br />

Auftraggeberin kann in der 2. Stufe in Absprache mit dem Preisgericht weitere Kriterien<br />

aufstellen und bekannt geben, welche auf Erkenntnissen aus der Beurteilung in der<br />

1. Stufe beruhen.<br />

6.1 Beurteilungskriterien für die 1. Wettbewerbsstufe<br />

In der 1. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />

Ideenkonzepte (Ausstellung/Gebäude/Außenanlagen) anhand folgender Beurteilungskriterien<br />

reihen:<br />

• Leitidee, künstlerischer Anspruch, Attraktivität und Wiedererkennungswert:<br />

Das Konzept und die vorgeschlagene Umsetzung enthalten in gestalterischer und<br />

konzeptioneller Hinsicht Ansätze, welche sich als innovativ, überraschend und attraktiv<br />

beschreiben lassen.<br />

• Österreichbezug: Das Konzept und die Gestaltung leisten einen inhaltlichen Beitrag<br />

zum Generalthema der EXPO („Feeding the planet, energy for life“), der geeignet ist,<br />

einen nachhaltigen Eindruck von der Lösungskompetenz Österreichs zu hinterlassen.<br />

• Nachhaltigkeit: Die vorgeschlagene Umsetzung trägt dem Anliegen eines nachhaltigen<br />

Einsatzes von Materialien und Ressourcen Rechnung. Die Qualität des Vorschlages wird<br />

auch danach zu beurteilen sein, inwieweit die Ausstellung beim Besucher einen möglichst<br />

starken, lebendigen Eindruck hinterlässt.<br />

• Realisierbarkeit: Das dargestellte Konzept muss unter Berücksichtigung der zeitlichen,<br />

wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen realisierbar sein.<br />

6.2 Beurteilungskriterien für die 2. Wettbewerbsstufe<br />

In der 2. Wettbewerbsstufe wird das unabhängige Preisgericht die anonym vorgelegten<br />

Wettbewerbsarbeiten anhand folgender Beurteilungskriterien reihen:<br />

• Weiterentwicklung und Umsetzung der Leitidee: insbesondere die Weiterentwicklung<br />

des künstlerischen Anspruches, der Attraktivität sowie des Wiedererkennungswertes<br />

und Österreichbezuges. Einprägsamkeit und Unverwechselbarkeit des Gesamtauftritts.<br />

• Raumkonzept: Das Konzept respektiert alle formulierten konzeptionellen Ziele sowie<br />

die räumlichen Rahmenbedingungen. Wechselspiel von Innenraum – Fassade –<br />

Außenbereich. Funktionelle Nutzung von Flächen und Räumen und Wegen, Sichtbarkeit<br />

und Orientierung, Umgang mit Nutzungsbeschränkungen.<br />

• Nachhaltigkeit: Das Konzept definiert sich unter Berücksichtigung ökonomischer,<br />

ökologischer und sozialer Belange mit Werterhaltung in der Erstellung und im Betrieb<br />

eines Gebäudes.<br />

• Realisierbarkeit: Das in der Wettbewerbsarbeit dargestellte Konzept muss unter<br />

Berücksichtigung der zeitlichen, wirtschaftlichen und baulichen Rahmenbedingungen<br />

realisierbar sein. Ebenso sind die Vorgaben hinsichtlich Abbaubarkeit bzw. Wiederverwendbarkeit<br />

und Verwertbarkeit zu berücksichtigen.


62<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

7. Ziele und Werte der Österreich Beteiligung<br />

7.1 Ziele<br />

Die Österreich Beteiligung an der EXPO 2015 verfolgt das Ziel, das vorhandene positive<br />

Image Österreichs bei den vorwiegend italienischen Besuchern zu stärken und im Rahmen<br />

dieser strategischen Public Relations Aktion positive Auswirkungen auf die bilateralen<br />

Wirtschaftsbeziehungen zu generieren.<br />

Die im Gesamtauftritt zum Ausdruck gebrachte Stellungnahme zur Thematik „Feeding<br />

the Planet, Energy for Life“ soll die Innovationskraft sowie die Qualität und Kompetenz<br />

Österreichs auf publikumswirksame Weise darstellen. Neben dem Auftritt auf dem<br />

EXPO-Gelände sind auch begleitende Programme mit den Schwerpunkten Wirtschaft,<br />

Tourismus und Kultur/Events geplant.<br />

Folgende entscheidende Stakeholder sollen angesprochen werden:<br />

• Besucher der Weltausstellung<br />

• Multiplikatoren aus Wirtschaft, Politik und Medien<br />

• Kulturträger und wissenschaftliche Institutionen<br />

• Besucher und Unternehmen, die aus Österreich anreisen


EXPO2015 :ÖSTERREICH 63<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

7.2 Werte<br />

<strong>ENERGY</strong> <strong>FOR</strong> <strong>LIFE</strong><br />

Das Ausstellungsthema zielt nicht nur auf die Verwendung von Erneuerbarer Energie bei<br />

Errichtung und Betrieb der Pavillons ab, sondern erweitert auch das Konzept um eine<br />

inhaltliche Komponente: In einer immer schneller werdenden Zeit, mit immer kürzeren<br />

Entspannungsphasen und zunehmender Reizüberflutung gilt der Bewahrung, Gewinnung<br />

und dem Umgang mit Lebensenergie ein besonderer Fokus. Österreich kann in diesem<br />

Kontext signifikante Akzente setzen: Österreichs LebensKunst, seine reiche Natur und sein<br />

ausgeprägter Wellness-Sektor sind Quellen zur Stärkung der Lebensenergie. Die Mittel<br />

dafür reichen von Kräftesammeln in einer intakten Umwelt, über Entspannung bei Kunst<br />

und Kultur, bis hin zu gesunder Kulinarik zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens.<br />

Nachfolgend angeführte Kernkompetenzen Österreichs könnten über die Architektur<br />

und Gestaltung des Pavillons bzw. über das Ausstellungs- und Rahmenprogramm<br />

kommuniziert werden:<br />

NATUR UND TECHNIK<br />

Österreich steht für Qualität und Kompetenz im Bereich Entwicklung und Forschung<br />

zu Energie-, Bau- und Umwelttechnologie-Themen.<br />

Kostenlos liefert die Natur unendlich viel Energie, gespeichert in Sonnenlicht, Windbewegung,<br />

Wasserkraft, Erdwärme und in nachwachsender Biomasse – eine Herausforderung<br />

an Technik und Physik, diese Energie möglichst effizient umzuwandeln und nutzbar zu<br />

machen.<br />

KUNST UND KULTUR<br />

Kunst und Kultur sind für Österreich mehr als nur interessante Freizeitgestaltung, sie sind<br />

Teil der Identität. Egal ob klassische Musik oder moderner Jazz, ob eine Aufführung am<br />

Burgtheater in Wien oder bei den Opern-Festspielen in Bregenz, wo die Bühne mitten im<br />

Bodensee Kultur und Natur grandios verbindet. In Österreich wird Kultur gelebt.<br />

GENUSSREGION ÖSTERREICH<br />

Österreichs landschaftliche und klimatische Bedingungen haben schon früh zu einem<br />

besonderen Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen<br />

geführt. Ein großer Anteil der heimischen Lebensmittelproduktion wird unter nachhaltigen<br />

Bedingungen erzeugt, das Angebot an (zertifizierten) Bioprodukten in den Supermärkten ist<br />

so hoch wie in kaum einem anderen europäischen Land.<br />

KULINARIK UND TOURISMUS<br />

Die landestypische Kulinarik ist nicht nur Teil der österreichischen Lebenskultur und<br />

Resultat der geografischen Lage im Herzen Europas. Sie steht auch für den bewussten und<br />

nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Nachhaltigkeit in punkto Ernährung zeigt sich in<br />

der Regionalität der verwendeten Produkte. 2014/2015 wird die Österreich Werbung einen<br />

Schwerpunkt auf regionale, landestypische Kulinarik legen. Im Fokus stehen Kompetenzen<br />

wie hochqualitative, biologisch angebaute Lebensmittel, biologisch ausgerichtete Weinbauflächen,<br />

aber auch die Vermittlungsleistung der Gastgeber des Landes.


64<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

ZITATE<br />

Der Mensch ist, was er isst.<br />

Ludwig Feuerbach<br />

Man soll dem Leib etwas Gutes bieten,<br />

damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.<br />

Winston Churchill<br />

Deine Nahrungsmittel seien deine Heilmittel.<br />

Hippokrates<br />

Seit der Erfindung der Kochkunst<br />

essen die Menschen doppelt so viel<br />

wie die Natur verlangt.<br />

Benjamin Franklin<br />

Die Energie kann als Ursache für alle<br />

Veränderungen in der Welt angesehen werden.<br />

Werner Heisenberg<br />

Wenn Sie eine Reise in sich selbst hinein<br />

unternehmen, sich all des Inhalts entledigen,<br />

den Sie angesammelt haben, und ganz, ganz tief<br />

eindringen, dann ist da dieser weite Raum,<br />

die sogenannte Leere, die voller Energie ist.<br />

Krishnamurti<br />

Meiner Idee nach ist Energie die erste<br />

und einzige Tugend des Menschen.<br />

Wilhelm von Humboldt<br />

Human beeings are at the centre<br />

of concerns for sustainable development.<br />

They are entitled to a healthy and<br />

productive life in harmony with nature.<br />

United Nations Rio Declaration on Environment and Development<br />

Nutrition, in fact, in its most profound<br />

expression, is strongly related to women.<br />

There is a natural familiarity with nutrition,<br />

the act of taking care of others, and giving<br />

energy to life that inevitably makes women<br />

the true protagonists of the EXPO 2015.<br />

Diana Bracco, Commissioner General of Italian Pavillion


EXPO2015 :ÖSTERREICH 65<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

KEYWORDS EXPO2015


66<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

TEIL B<br />

SITUATION UND<br />

PLANUNGSVORGABEN<br />

KEYWORDS ÖSTERREICH PAVILLON


EXPO2015 :ÖSTERREICH 67<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

TEIL C BEILAGEN UND IN<strong>FOR</strong>MATIONEN<br />

1. ÖSTERREICH Beteiligung Kurzpräsentation<br />

2. ÖSTERREICH Grundstück S.33<br />

3. EXPO Gelände Übersicht<br />

4. EXPO Geländeplan<br />

5. EXPO Ansichten<br />

6. EXPO Sustainability Principles<br />

7. EXPO Masterplan<br />

8. EXPO Extract Theme Guide<br />

9. EXPO Theme Guide komplett<br />

10. EXPO Gelände Flugperspektive<br />

C


68<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH


EXPO2015 :ÖSTERREICH 69<br />

REALISIERUNGSWETTBEWERB<br />

ÖSTERREICH BETEILIGUNG<br />

AUSLOBUNGSUNTERLAGEN | STUFE 1<br />

TEIL D ERGÄNZENDE FESTLEGUNGEN ZUM AUSLOBUNGSTEXT<br />

1. Fragebeantwortung<br />

> info@expoaustria.at<br />

D


70<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

Notizen


EXPO2015 :ÖSTERREICH 71<br />

Notizen


72<br />

EXPO2015 :ÖSTERREICH<br />

ÖSTERREICHISCHE BETEILIGUNG<br />

AN DER EXPO 2015 MAILAND<br />

EXPO-BÜRO DER WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH<br />

OFFICE@EXPOAUSTRIA.AT

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