Aus Vielfalt eigene Stärken entwickeln - bei der ...

Aus Vielfalt eigene Stärken entwickeln - bei der ... Aus Vielfalt eigene Stärken entwickeln - bei der ...

arbeitnehmerkammer.de
von arbeitnehmerkammer.de Mehr von diesem Publisher
29.12.2013 Aufrufe

120 B E R I C H T Z U R S O Z I A L E N L AG E 2 012 121 AU S B L I C K 4 THOMAS Ausblick: Politische Partizipation in Bremen Ausblick – eine neue Phase der Bremer Integrations- und Partizipationspolitik? SCHWARZER Arbeitnehmerkammer Bremen Der Ausgangspunkt für die Integration der zugewanderten Bevölkerung, oder besser gesagt ihre Partizipation an der Gesellschaft, ist vor allem ihr rechtlicher Status. Er strukturiert maßgeblich den weiteren Zugang zu Bildung, Wohnraum, Erwerbstätigkeit und zu den sozialen Sicherungssystemen. Der rechtliche Status der Zugewanderten wird durch zentralstaatliche Gesetze der Bundespolitik reguliert. Bis in die späten 1990er-Jahre wurde jedoch ein realistisches Selbstbild als Einwanderungsland gerade durch die Bundespolitik abgewehrt. Das konnten sich diejenigen deutschen (Groß-)Städte mit relativ hohen Migantenanteilen, wie Bremen, nicht leisten. Anders als die staatliche Politik, mussten sich besonders die Großstädte viel früher mit den Realitäten einer Einwanderungsgesellschaft auseinandersetzen und nach praktikablen Lösungen ›vor Ort‹ suchen. Dabei befinden sie sich in einer komplexen Situation von sich überlagernden Verantwortlichkeiten zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Auf zentrale rechtliche, wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Regulierungen durch die Bundespolitik hat Bremen als Zwei-Städte-Staat und Bundesland lediglich begrenzte Einflussmöglichkeiten. Bis Anfang der 1970er-Jahre begrenzte sich die Bundespolitik auf die sozialrechtliche Eingliederung der sogenannten ›Gastarbeiter‹ über ihre Arbeitsverhältnisse. Erst als 1973 die Familienzusammenführung gesetzlich geregelt werden musste, entstanden in vielen Kommunen, vor allem in den Großstädten, erste Ansätze kommunaler ›Ausländerarbeit‹. Zuvor waren es vor allem gewerkschaftliche, oft ausländische ›Sozialberater‹ in den Betrieben, die sich um die Belange der ausländischen Kolleginnen und Kollegen kümmerten. Seit Mitte der 1970er-Jahre leisteten dann verstärkt die Wohlfahrtsverbände Beratungs- und Unterstützungsarbeiten für ausländische Familien. Durch diese ›Weichenstellung‹ wurden andere gesellschaftliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, soziale Dienste und die Kinder- und Jugendhilfe eher ›entlastet‹. Aus heutiger Sicht war diese Entwicklung folgenreich, weil sie die interkulturelle Öffnung dieser zentralen gesellschaftlichen Einrichtungen nicht unbedingt förderte. 1978 wurde im Bund das neue Amt eines Ausländerbeauftragten der Bundesregierung gegründet. Sein erster Leiter, Heinz Kühn, legte 1979 das sogenannte ›Kühn-Memorandum‹ 1 vor. Darin forderte er bereits eine gezielte Integrationspolitik des Bundes und ein umfassendes Integrationskonzept. Faktisch wurden in den folgenden Jahren aber besonders die Kommunen in die Pflicht genommen. Vor allem in den Großstädten entstand eine Vielzahl von durchaus innovativen (Modell-)Projekten mit Hilfen zur Kompensation von ›Integrationsschwierigkeiten‹. Diese Projekte zielten überwiegend auf Probleme im Lebenslauf der sogenannten ›zweiten Generation‹ und antworteten mit: Hausaufgabenhilfe, sozialpädagogischer Begleitung, Sprachkursen, dem nachträglichen Erwerb von Schul- und Ausbildungsabschlüssen sowie Hilfen beim Übergang vom Kindergarten in die Schule oder von der Schule in den Beruf. Durch Fördermaßnahmen sollte insbesondere den Kindern und Jugendlichen der Zugewanderten der Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit erleichtert werden. Auch diese Integrationsprojekte waren überwiegend außerhalb der Regelinstitutionen angesiedelt oder lediglich lose mit ihnen verkoppelt. Dadurch verfestigte sich der spezifische Entwicklungspfad einer separierten ›Ausländerarbeit‹ beziehungsweise einer ›Ausländerpolitik‹. Im Mittelpunkt standen in erster Linie vermeintliche ›Defizite‹ der Migrationsbevölkerung und weniger die Bedingungen und Hindernisse aufseiten der (Stadt-)Gesellschaft und ihrer zentralen Institutionen. Angesichts dieser Gesamtsituation wurden einige deutsche Großstädte zu Vorreitern einer gezielten Integrationspolitik und entwickelten erste Integrationskonzepte. Das 1989 in Frankfurt am Main gegründete erste ›Amt für multikulturelle Angelegenheiten‹ sorgte damals für kontroverse Debatten und symbolisiert eine neue Phase städtischer Integrationspolitik. Der Zwei-Städte-Staat Bremen kann sich zugutehalten, schon 1991 als erstes Bundesland ein Landesressort für Kultur- 1 Der Titel des Kühn-Memorandums lautete ›Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland‹. Das Memorandum ist ein Meilenstein der Integrationspolitik und Deutschland wird faktisch als Einwanderungsland gesehen. Verwiesen wird auf die schlechten Zukunftsperspektiven der ›Gastarbeiter‹, vor allem der rund eine Million Kinder und Jugendlichen. Deutschland habe eine soziale Verantwortung gegenüber den Gastarbeitern und dürfe sie nicht als Variable des Arbeitsmarktes missbrauchen. Gefordert wird eine Änderung der bisher durch den Arbeitsmarkt bestimmten Politik hin zu einer Sozial- und Gesellschaftspolitik, die den ›Gastarbeitern‹ eine dauerhafte Integration ermöglicht.

122 B E R I C H T Z U R S O Z I A L E N L AG E 2 012 123 AU S B L I C K 2 ›Die multikulturelle Gesellschaft existiert bereits. Die Vielfalt gehört zur Kultur und um die Vielfalt zu haben, braucht man auch Toleranz. Wenn hier Angehörige verschiedener Länder in einer Stadt sich begegnen, dann ist dies kein Nachteil, sondern ein Vorteil. Es wird immer so getan, als ob eine Politik, die die Interessen der ausländischen Mitbürger berücksichtigt, gegen die Deutschen gerichtet wäre. Im Gegenteil‹ (Manfred Rommel (CDU) am 13.12.1990). und Ausländerintegration eingerichtet zu haben. Zu den Vorreitern gehört auch die Landeshauptstadt Stuttgart. Ihr damaliger Oberbürgermeister betrachtete ebenfalls schon 1990 eine multikulturelle Stadtgesellschaft der Vielfalt 2 nicht als Zumutung oder Problem, sondern als Vorteil und politische Aufgabe. Anknüpfend an diese Sichtweise, wurde 2001 erstmals in Stuttgart die Integrationspolitik zur ›Chefsache‹. Im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters wurde eine Stabsabsteilung eingerichtet und Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung verankert. Gestützt auf ein ›Bündnis für Integration‹ und auf das erste kommunale Integrationskonzept in einer deutschen Großstadt, wurde Stuttgart schon mehrfach für diese innovative Integrationspolitik ausgezeichnet. In der Stadt Bremen war die Ausländerund Integrationspolitik ebenso wie der Integrationsbeauftragte im Sozialressort angesiedelt. In der Phase nach dem Mauerfall und einer starken Zuwanderung nach Deutschland hat dann auch die Bundespolitik mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz (2000) und dem Zuwanderungsgesetz (2005) überfällige Rahmenbedingungen für eine bundesstaatliche Integrationspolitik beschlossen. Im Verlauf dieser Zentralisierung der Integrationspolitik beauftragte die Bundesregierung 2005 das neu geschaffene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Entwicklung eines Integrationsprogramms. Mit diesem 2007 vorgelegten Nationalen Integrationsplan soll die Integrationspolitik zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen koordiniert werden. Seit dieser neuen Phase einer aktiveren nationalen Integrationspolitik, gibt es mittlerweile eine Fülle integrationspolitischer Aktivitäten der Bundesregierung: seit 2007 einen Nationalen Integrationsplan und seit 2012 einen Nationalen Aktionsplan; regelmäßige ›Integrationsgipfel‹ und ›Islamkonferenzen‹; regelmäßige Migrationsberichte und Berichte zur Lage der Ausländerinnen und Ausländer und bereits zwei Integrationsindikatorenberichte zur ›Messung‹ von Integrationsfortschritten und -rückschritten. Seit 2010 erscheinen außerdem unabhängige Jahresgutachten mit einem Integrationsbarometer durch den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Kurz gesagt, die Ausländer, Aussiedler und Deutschen mit einer familiären Migrationsgeschichte sind seit einigen Jahren eine der meist untersuchten und befragten Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Aus dem Blickwinkel einer Großstadt wie Bremen oder Bremerhaven bleibt eine koordinierte Integrationspolitik weiterhin kompliziert, trotz der verstärkten Aktivitäten der Bundespolitik. Beide Städte sind einerseits in eigener Zuständigkeit für die Sozialhilfe und in Auftragsverwaltung für Einbürgerungen verantwortlich. Sie müssen im Bedarfsfall Wohnungen für neue Zuwanderergruppen und Asylberwerber beschaffen. Sie sind außerdem für die Erwachsenenbildung zuständig, nicht aber für die Integrationskurse, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und finanziert. Sie haben außerdem lediglich einen begrenzten Einfluss auf die regionale Arbeitsmarktpolitik, die zentral von der Bundesagentur für Arbeit bestimmt wird. Beide Städte sind außerdem für weite Teile der Migrationsverwaltung zuständig (z. B. für das ›Ausländeramt‹) und in der Bildungspolitik darüber hinaus auch für die Gesetzgebung. Insgesamt stehen die unklaren Abgrenzungen bei den Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern einer effektiveren Bündelung integrationspolitischer Maßnahmen häufig im Weg. Selbst wenn diese Aufgabenverteilung auch Chancen für flexible, subsidiäre und sachnahe Regelung eröffnet. Ob jedoch letztendlich durch die Integrationspolitik des Bundes seit 2007 tatsächlich effektiv koordinierte Maßnahmen für eine zielgerichtete Integrationspolitik ›vor Ort‹ entstehen, ist angesichts der kurzen Zeit und der knappen Ressourcen auf der lokalen Ebene derzeit noch nicht genau absehbar. Die Entwicklung der integrationspolitischen Konzepte in Bremen Auch in Bremen begann kurz nach der Wiedervereinigung mit dem 1991 neu gegründeten Ressort für Kultur und Ausländerintegration eine neue Phase der Integrationspolitik. Die neuen Regelungen zum Staatsbügerschaftsrecht im Jahr 2000 führten dann zu dem Beschluss, in einer Landeskonzeption Grundsätze, Leitlinien und Handlungsempfehlungen für die bremische Integrationspolitik zu entwickeln. Diese Konzeption bildete die Grundlage für das erste Bremer Integrationskonzept (2003 bis 2007), dem ein zweites Integrationskonzept (2007 bis 2011) folgte.

120<br />

B E R I C H T Z U R S O Z I A L E N L AG E 2 012<br />

121<br />

AU S B L I C K<br />

4<br />

THOMAS<br />

<strong>Aus</strong>blick: Politische<br />

Partizipation in Bremen<br />

<strong>Aus</strong>blick – eine neue Phase <strong>der</strong> Bremer<br />

Integrations- und Partizipationspolitik?<br />

SCHWARZER<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmerkammer Bremen<br />

Der <strong>Aus</strong>gangspunkt für die Integration <strong>der</strong> zugewan<strong>der</strong>ten<br />

Bevölkerung, o<strong>der</strong> besser gesagt ihre<br />

Partizipation an <strong>der</strong> Gesellschaft, ist vor allem ihr<br />

rechtlicher Status. Er strukturiert maßgeblich den<br />

weiteren Zugang zu Bildung, Wohnraum, Erwerbstätigkeit<br />

und zu den sozialen Sicherungssystemen.<br />

Der rechtliche Status <strong>der</strong> Zugewan<strong>der</strong>ten wird<br />

durch zentralstaatliche Gesetze <strong>der</strong> Bundespolitik<br />

reguliert. Bis in die späten 1990er-Jahre wurde<br />

jedoch ein realistisches Selbstbild als Einwan<strong>der</strong>ungsland<br />

gerade durch die Bundespolitik abgewehrt.<br />

Das konnten sich diejenigen deutschen<br />

(Groß-)Städte mit relativ hohen Migantenanteilen,<br />

wie Bremen, nicht leisten. An<strong>der</strong>s als die staatliche<br />

Politik, mussten sich beson<strong>der</strong>s die Großstädte<br />

viel früher mit den Realitäten einer Einwan<strong>der</strong>ungsgesellschaft<br />

auseinan<strong>der</strong>setzen und nach<br />

praktikablen Lösungen ›vor Ort‹ suchen. Da<strong>bei</strong><br />

befinden sie sich in einer komplexen Situation von<br />

sich überlagernden Verantwortlichkeiten zwischen<br />

dem Bund, den Län<strong>der</strong>n und den Kommunen.<br />

Auf zentrale rechtliche, wirtschaftliche und<br />

ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitische Regulierungen durch die<br />

Bundespolitik hat Bremen als Zwei-Städte-Staat<br />

und Bundesland lediglich begrenzte Einflussmöglichkeiten.<br />

Bis Anfang <strong>der</strong> 1970er-Jahre begrenzte sich die<br />

Bundespolitik auf die sozialrechtliche Einglie<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> sogenannten ›Gastar<strong>bei</strong>ter‹ über ihre<br />

Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse. Erst als 1973 die Familienzusammenführung<br />

gesetzlich geregelt werden musste,<br />

entstanden in vielen Kommunen, vor allem in<br />

den Großstädten, erste Ansätze kommunaler ›<strong>Aus</strong>län<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>t‹.<br />

Zuvor waren es vor allem gewerkschaftliche,<br />

oft ausländische ›Sozialberater‹ in den<br />

Betrieben, die sich um die Belange <strong>der</strong> ausländischen<br />

Kolleginnen und Kollegen kümmerten. Seit<br />

Mitte <strong>der</strong> 1970er-Jahre leisteten dann verstärkt die<br />

Wohlfahrtsverbände Beratungs- und Unterstützungsar<strong>bei</strong>ten<br />

für ausländische Familien. Durch<br />

diese ›Weichenstellung‹ wurden an<strong>der</strong>e gesellschaftliche<br />

Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen,<br />

soziale Dienste und die Kin<strong>der</strong>- und Jugendhilfe<br />

eher ›entlastet‹. <strong>Aus</strong> heutiger Sicht war diese Entwicklung<br />

folgenreich, weil sie die interkulturelle<br />

Öffnung dieser zentralen gesellschaftlichen Einrichtungen<br />

nicht unbedingt för<strong>der</strong>te.<br />

1978 wurde im Bund das neue Amt eines <strong>Aus</strong>län<strong>der</strong>beauftragten<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung gegründet.<br />

Sein erster Leiter, Heinz Kühn, legte 1979<br />

das sogenannte ›Kühn-Memorandum‹ 1 vor. Darin<br />

for<strong>der</strong>te er bereits eine gezielte Integrationspolitik<br />

des Bundes und ein umfassendes Integrationskonzept.<br />

Faktisch wurden in den folgenden Jahren<br />

aber beson<strong>der</strong>s die Kommunen in die Pflicht<br />

genommen. Vor allem in den Großstädten entstand<br />

eine Vielzahl von durchaus innovativen<br />

(Modell-)Projekten mit Hilfen zur Kompensation<br />

von ›Integrationsschwierigkeiten‹. Diese Projekte<br />

zielten überwiegend auf Probleme im Lebenslauf<br />

<strong>der</strong> sogenannten ›zweiten Generation‹ und antworteten<br />

mit: Hausaufgabenhilfe, sozialpädagogischer<br />

Begleitung, Sprachkursen, dem nachträglichen<br />

Erwerb von Schul- und <strong>Aus</strong>bildungsabschlüssen<br />

sowie Hilfen <strong>bei</strong>m Übergang vom Kin<strong>der</strong>garten in<br />

die Schule o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Schule in den Beruf.<br />

Durch För<strong>der</strong>maßnahmen sollte insbeson<strong>der</strong>e den<br />

Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen <strong>der</strong> Zugewan<strong>der</strong>ten <strong>der</strong><br />

Zugang zu Bildung und Erwerbsar<strong>bei</strong>t erleichtert<br />

werden. Auch diese Integrationsprojekte waren<br />

überwiegend außerhalb <strong>der</strong> Regelinstitutionen<br />

angesiedelt o<strong>der</strong> lediglich lose mit ihnen verkoppelt.<br />

Dadurch verfestigte sich <strong>der</strong> spezifische Entwicklungspfad<br />

einer separierten ›<strong>Aus</strong>län<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>t‹<br />

beziehungsweise einer ›<strong>Aus</strong>län<strong>der</strong>politik‹. Im Mittelpunkt<br />

standen in erster Linie vermeintliche<br />

›Defizite‹ <strong>der</strong> Migrationsbevölkerung und weniger<br />

die Bedingungen und Hin<strong>der</strong>nisse aufseiten <strong>der</strong><br />

(Stadt-)Gesellschaft und ihrer zentralen Institutionen.<br />

Angesichts dieser Gesamtsituation wurden einige<br />

deutsche Großstädte zu Vorreitern einer gezielten<br />

Integrationspolitik und entwickelten erste<br />

Integrationskonzepte. Das 1989 in Frankfurt am<br />

Main gegründete erste ›Amt für multikulturelle<br />

Angelegenheiten‹ sorgte damals für kontroverse<br />

Debatten und symbolisiert eine neue Phase städtischer<br />

Integrationspolitik. Der Zwei-Städte-Staat<br />

Bremen kann sich zugutehalten, schon 1991 als<br />

erstes Bundesland ein Landesressort für Kultur-<br />

1 Der Titel des Kühn-Memorandums<br />

lautete ›Stand und<br />

Weiterentwicklung <strong>der</strong> Integration<br />

<strong>der</strong> ausländischen<br />

Ar<strong>bei</strong>tnehmer und ihrer Familien<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland‹. Das Memorandum<br />

ist ein Meilenstein <strong>der</strong><br />

Integrationspolitik und<br />

Deutschland wird faktisch<br />

als Einwan<strong>der</strong>ungsland gesehen.<br />

Verwiesen wird auf die<br />

schlechten Zukunftsperspektiven<br />

<strong>der</strong> ›Gastar<strong>bei</strong>ter‹,<br />

vor allem <strong>der</strong> rund eine<br />

Million Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen.<br />

Deutschland habe<br />

eine soziale Verantwortung<br />

gegenüber den Gastar<strong>bei</strong>tern<br />

und dürfe sie nicht als<br />

Variable des Ar<strong>bei</strong>tsmarktes<br />

missbrauchen. Gefor<strong>der</strong>t<br />

wird eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> bisher<br />

durch den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt<br />

bestimmten Politik hin zu<br />

einer Sozial- und Gesellschaftspolitik,<br />

die den ›Gastar<strong>bei</strong>tern‹<br />

eine dauerhafte<br />

Integration ermöglicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!