G+G Blickpunkt 10/13 - AOK-Bundesverband
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<strong>Blickpunkt</strong><br />
Gesundheit und Gesellschaft<br />
Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />
<strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />
Inhalt<br />
Ab 2014 gilt nur noch<br />
die elektronische<br />
Gesundheitskarte<br />
Qualitätsreport<br />
attestiert Kliniken<br />
hohes Niveau, aber<br />
auch Verbesserungspotenzial<br />
Medizinprodukte:<br />
Gesundheitsausschuss<br />
des EU-<br />
Parlaments stimmt<br />
strengeren Regeln zu<br />
Hausarzt-EBM zum<br />
1. Oktober gestartet<br />
<strong>Blickpunkt</strong> Hintergrund:<br />
Gesundheitspolitik<br />
nach der<br />
Bundestagswahl<br />
Redaktionsschluss<br />
dieser Ausgabe:<br />
11. Oktober 20<strong>13</strong><br />
■ Kliniken: GKV-Spitzenverband<br />
plädiert für Strukturreformen<br />
„In der deutschen Krankenhauslandschaft sind Strukturreformen überfällig.<br />
Dabei geht es weniger um Kliniken auf dem Land, sondern viel mehr um die<br />
Vielzahl kleiner Häuser in den Ballungszentren. Umstrukturierungshilfen für<br />
Krankenhäuser, die für eine gute Versorgung nicht mehr notwendig sind,<br />
dürfen kein Tabu sein.“ Das hat Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender<br />
Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärt. Er äußerte<br />
sich anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers, das der Verwaltungsrat<br />
des GKV-Spitzenverbandes erarbeitet hat. Es gelte, gegen die unzuverlässige<br />
Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer, die zweifelhafte<br />
Mengenausweitung bei Operationen, die teilweise mangelnde Qualität und<br />
den ungebremsten Ausgabenanstieg anzugehen, so von Stackelberg weiter.<br />
Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />
■ Nach der Bundestagswahl: Verbände stellen<br />
Forderungen an die künftige Regierung<br />
Kaum war die Bundestagswahl am 22. September gelaufen, machten viele<br />
Verbände des Gesundheitswesens klar, was sie von der künftigen Regierung<br />
erwarten. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich<br />
Montgomery, stehen „ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine angemessene<br />
Honorierung der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe“ ganz<br />
oben auf der Agenda. Die von SPD, den Grünen und den Linken seit Jahren<br />
favorisierte und von der Union abgelehnte Bürgerversicherung bezeichnete<br />
er als „ideologischen Irrtum“. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, mahnte an, die Politik müsse sich<br />
der Herausforderung stellen, die medizinische Versorgung auf dem Land zu<br />
sichern. Der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus,<br />
erklärte, die Politik habe gegen den Fachkräftemangel in der Pflege anzugehen.<br />
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller,<br />
Birgit Fischer, plädierte für ein „innovationsfreundliches Klima in<br />
Deutschland“, und Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des <strong>Bundesverband</strong>es<br />
der Arzneimittelhersteller, meinte, die Regierung müsse den „Stellenwert<br />
rezeptfreier Arzneimittel stärken“. Die <strong>AOK</strong> hat ihre Positionen bereits<br />
im Juni 20<strong>13</strong> formuliert. Sie will „mehr Gesundheit für den Euro“ und meint,<br />
Angebote und Strukturen müssten sich nach dem medizinischen Bedarf der<br />
Menschen richten. Mehr zur Bundestagswahl auf Seite 7.<br />
Infos: www.aok-bv.de<br />
Zur Person I<br />
■ Andreas Hustadt<br />
wird ab August 2014 neuer<br />
Geschäftsführer des MDK in<br />
Düsseldorf sein. Der Verwaltungsrat<br />
wählte ihn Ende<br />
September in dieses Amt.<br />
Hustadt, der zurzeit der vdek-<br />
Landesvertretung Nordrhein-<br />
Westfalen vorsteht, löst Wolfgang<br />
Machnik ab, der dann in<br />
den Ruhestand geht. Neuer<br />
stellvertretender Geschäftsführer<br />
wird Werner Greilich,<br />
Leiter des Geschäftsbereichs<br />
Beiträge und Leistungen bei<br />
der <strong>AOK</strong> Rheinland/Hamburg.<br />
■ Dr. Stephan Hofmeister<br />
wird Nachfolger von<br />
Dieter Bollmann als stellvertretender<br />
Vorsitzender<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
Hamburg.<br />
Zurzeit ist er stellvertretender<br />
Vorsitzender der Vertreterversammlung.<br />
Sein neues<br />
Amt tritt er am<br />
16. Januar 2014 an.<br />
Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />
verantwortliche Redakteurin: Ines Körver, Telefon: 030 / 220 11 – 201 | Grafik: Kerstin Conradi, Johannes Nerger
<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />
Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />
2<br />
■ Krankenversichertenkarten: Ärzte<br />
akzeptieren ab 2014 nur noch die eGK<br />
Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das haben<br />
der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschlossen.<br />
Die eGK löst die erstmalig 1995 ausgegebene Krankenversichertenkarte<br />
(KVK) ab. Sie soll in Zukunft neue technische Möglichkeiten bieten und ist im<br />
Unterschied zur KVK mit einem Foto des Versicherten versehen. Bereits jetzt<br />
sind mehr als 95 Prozent der gesetzlich Versicherten mit dem neuen Kartentypus<br />
ausgestattet. Wer noch keine eGK besitzt, sollte möglichst bald ein<br />
Foto an seine Krankenkasse senden, damit er bis Ende des Jahres seine eGK<br />
erhält. Gesetzlich Versicherte, die 2014 noch keine neue Karte haben, werden<br />
aber dennoch behandelt. Sie müssen jedoch innerhalb von zehn Tagen nach<br />
der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis beibringen. Andernfalls<br />
darf der Arzt ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen.<br />
Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />
■ Qualitätsreport attestiert Kliniken hohes<br />
Niveau mit Verbesserungspotenzial<br />
Die Versorgungsniveau der deutschen Kliniken hat sich insgesamt verbessert.<br />
Das geht aus dem Qualitätsreport 2012 hervor, dessen Veröffentlichung der<br />
Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen hat. Erhoben wurden Daten<br />
zu 464 Qualitätsindikatoren. Bei 57 davon zeigten sich Verbesserungen. So ist<br />
die Zahl der Infektionen bei Neugeborenen gesunken. Auch die Transplantation<br />
weist laut Report – entgegen ihrem Ruf – eine besonders gute Versorgungsqualität<br />
auf. Merklich verschlechtert haben sich die Kliniken bei 21 Qualitätsindikatoren.<br />
Welche Krankenhäuser besonders auffällig wurden, gibt der<br />
Report nicht an. Die Autoren weisen darauf hin, dass es nach wie vor eine<br />
„beträchtliche Spannweite“ der Ergebnisse zwischen einzelnen Kliniken gebe.<br />
Dies gelte besonders für künstliche Hüft- und Kniegelenke und die Implantation<br />
von Herzschrittmachern. Auch der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> hat darauf bereits<br />
mehrfach hingewiesen und setzt sich dafür ein, dass Krankenhäuser, die<br />
schlechte Qualität liefern, dafür nicht mehr bezahlt werden müssen. „Hüftund<br />
Knieoperationen sollen künftig nur noch die Krankenhäuser machen, die<br />
dies auch gut können. Nicht jede Klinik muss jede Operation und jede Therapie<br />
anbieten“, so der Vorstandsvorsitzende des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Jürgen<br />
Graalmann. Für den Qualitätsreport 2012 wurden insgesamt 1.658 Krankenhäuser<br />
mit mehr als vier Millionen Datensätzen in 30 Therapiebereichen vom<br />
Göttinger AQUA-Institut untersucht. Die Analyse ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Seit diesem Jahr müssen die Ergebnisse zu 289 Indikatoren von den Kliniken<br />
veröffentlicht werden.<br />
Zur Person II<br />
■ Dr. Christopher Hermann,<br />
Vorstandsvorsitzender der<br />
<strong>AOK</strong> Baden-Württemberg<br />
und Verhandlungsführer<br />
für die bundesweiten<br />
<strong>AOK</strong>-Rabattverträge, ist am<br />
1. September für fünf Jahre<br />
zum ehrenamtlichen Richter<br />
beim Bundessozialgericht in<br />
Kassel berufen worden.<br />
■ Melanie Huml,<br />
bislang Gesundheits -<br />
staats sekretärin in Bayern,<br />
wird das neue bayerische<br />
Gesundheitsministerium<br />
leiten. Bisher gehörte der<br />
Bereich Gesundheit zum<br />
Umweltministerium.<br />
Huml ist approbierte Ärztin.<br />
Infos: www.g-ba.de<br />
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3<br />
Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />
■ Medizinprodukte: Gesundheitsausschuss des<br />
EU-Parlaments stimmt strengeren Regeln zu<br />
Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat strengeren Regeln für<br />
Medizinprodukte zugestimmt. Der Vorschlag bringt auch einige Verbesserungen<br />
gegenüber den bereits von der EU-Kommission vorlegten Plänen. So<br />
muss künftig die Qualifikation der Mitarbeiter in den sogenannten „speziellen<br />
benannten Stellen“ – also den Institutionen, die Hochrisiko-Medizinprodukte<br />
für den Marktzugang prüfen und zertifizieren – höheren Anforderungen<br />
genügen. Auch sollen künftig die besten Medizinexperten Europas<br />
Medizinprodukte dann erneut prüfen dürfen, wenn diese eine neue Technologie<br />
benutzen oder wenn es in der Vergangenheit Zwischenfälle gab. Außerdem<br />
wird eine Ethikkommission eingeführt. Der Gesundheitsausschuss<br />
sprach sich für die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung<br />
für Medizinproduktehersteller mit Mindestdeckungssummen aus, damit der<br />
Patient im Schadensfall und bei Insolvenz<br />
des Herstellers einen entsprechenden<br />
Schadenersatz erhal-<br />
Sie kommt erst einmal nicht: die zentrale Zulassungsstelle<br />
für Hochrisiko-Medizinprodukte, die<br />
Kommentar<br />
viele Akteure im Zusammenhang mit der Novelle des Medizinprodukterechts<br />
gefordert haben. Sind die Beschlüsse aus Brüssel daher ein Flop?<br />
ten kann. Darüber hinaus votierte<br />
der Ausschuss für verbesserte Informationsrechte<br />
für die Patienten,<br />
Mitnichten, das belegen zwei Tatsachen: Zum einen werden die Patienten<br />
wirklich besser geschützt. Macht eine Pannenfirma künftig pleite, stehen<br />
etwa für einen Informationsanspruch<br />
gegenüber dem Hersteller<br />
sie als Betroffene nun nicht mehr mit leeren Händen da. Die zweite Tatsache<br />
ist die Vehemenz, mit der einige Medizinproduktehersteller derzeit gegen<br />
im Schadensfall. Das EU-Parlament<br />
den Änderungsvorschlag des Gesundheitsausschusses zu Felde ziehen,<br />
berät voraussichtlich am 22. Oktober<br />
die Vorschläge. Danach be-<br />
indem sie etwa behaupten, die möglichen Nachprüfungen durch die Expertenkommission<br />
seien eine zentrale Zulassungsbehörde durch die Hintertür<br />
und dieser EU-Vorstoß sei innovationsfeindlich. Deutsche Experten<br />
ginnt die Abstimmung zwischen<br />
Parlament, Kommission und Minis -<br />
erinnert das an etwas: Auch vor dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz<br />
begann das große Wehgeschrei. Inzwischen ist klar: Dieses Gesetz<br />
terrat.<br />
fördert definitiv Innovationen. (ink)<br />
Infos: www.europarl.europa.eu<br />
■ IW-Studie: Genug Ärzte in Deutschland<br />
Deutschland droht kein flächender Ärztemangel, jedenfalls nicht bis 2025.<br />
Das ist das Fazit einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln<br />
(IW). Die Forscher begründen ihre Einschätzung damit, dass in den nächsten<br />
Jahren zwar 6.600 Ärzte pro Jahr in den Ruhestand gehen, dafür jedoch<br />
<strong>10</strong>.000 Medizinstudenten ihren Abschluss machen. Außerdem wanderten<br />
jährlich mehr Ärzte ein als aus. Im Jahr 20<strong>10</strong> seien es beispielsweise 7.000 gewesen.<br />
Derzeit arbeiteten in Deutschland 31.000 Ärzte, die ihren Abschluss<br />
im Ausland gemacht hätten, darunter viele Deutsche, die im eigenen Land<br />
den für die Studienzulassung notwenigen Abiturdurchschnitt nicht hatten.<br />
Schwieriger wird die Situation ab dem Jahr 2025, so die IW-Ökonomen. Dann<br />
müssten jährlich 9.500 Ärzte ersetzt werden. Doch auch dieses Problem sei<br />
lösbar, und zwar durch höhere Ausbildungskapazitäten an den Universitäten<br />
und veränderte Zulassungsverfahren für Medizinstudenten.<br />
Infos: www.iwkoeln.de<br />
Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />
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4<br />
■ Hausarzt-EBM trotz Kritik aus der Ärzteschaft<br />
zum 1. Oktober in Kraft getreten<br />
Das in der Vertragsärzteschaft teilweise umstrittene neue Kapitel im Einheitlichen<br />
Bewertungsmaßstab (EBM), der sogenannte Hausarzt-EBM, ist seit dem<br />
1. Oktober in Kraft. Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) hat ihm und anderen Änderungen am EBM rechtzeitig<br />
zugestimmt, allerdings unter der Auflage, einige Inhalte des Hausarzt-<br />
EBMs bis Ende November mit den Krankenkassen nachzuverhandeln. Andernfalls<br />
müsse er nach einem Quartal wieder ausgesetzt werden. Ein Antrag, den<br />
Hausarzt-EBM gar nicht erst in Kraft treten zu lassen, fand in der VV keine<br />
Mehrheit. Nachbesserungen mahnte die VV insbesondere bei den Themen<br />
Chronikerzuschlag, Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget<br />
und den dafür veranschlagten Zeitvorgaben sowie bei der Abrechenbarkeit<br />
von Pauschalen durch einen Vertreter an. Ziel des Hausarzt-EBMs ist es, die<br />
hausärztliche Versorgung stärken. Dafür wurden einige Leistungen der hausärztlichen<br />
Grundversorgung aufgewertet. Auch können nun ausführliche<br />
Gespräche mit Patienten einzeln abgerechnet werden. Außerdem werden<br />
bei den Versichertenpauschalen für Haus-, Kinder- und Jugendärzte jetzt fünf<br />
statt bisher drei Altersgruppen unterschieden, weil ältere Menschen einen<br />
höheren Behandlungsaufwand verursachen.<br />
Infos: www.kbv.de<br />
■ Simparteam: Notfalltraining macht<br />
fit für Krisen im Kreißsaal<br />
Mehr Sicherheit bei Notfällen während einer Geburt – dieses Ziel hat das Trainingsprogramm<br />
Simparteam. Es ist von einer Kooperationsgemeinschaft aus<br />
Kliniken, Ärzten, Hebammen, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS),<br />
der <strong>AOK</strong> Bayern und dem <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> entwickelt worden und simuliert<br />
Krisen im Kreißsaal. Die Kooperationspartner wollen es jetzt in Kliniken<br />
und Institutionen bekannt machen. Außerdem möchten sie erreichen, dass<br />
das Training Eingang in die Fortbildungsprogramme der beteiligten Berufsgruppen<br />
und deren Ausbildungsordnungen findet, um nachhaltig mehr Patientensicherheit<br />
für Mütter und Neugeborene zu erzielen. Schadensanalysen<br />
von entsprechenden Vorfällen durch das APS haben ergeben, dass es ein Muster<br />
von bestimmten vermeidbaren Fehlern und Ereignissen gibt. Typisch sind<br />
dabei unklare Verfahrensregelungen, Kommunikationsstörungen oder Fehlinterpretationen<br />
der kindlichen Herztöne. Hier setzt das neue Trainingsprogramm<br />
für die Akteure im Kreißsaal an. Grundlage hierfür ist das auch in der<br />
Luftfahrt angewendete Crisis Resource Management. Mit Hilfe von ausgearbeiteten<br />
Notfallszenarien können Geburtshilfe-Teams bei Simparteam unter<br />
realen Bedingungen mit hochtechnischen Simulationspuppen (Gebärende<br />
und Kind) üben, wie man auch unter ungünstigsten und unübersichtlichen<br />
Bedingungen die Situation meistern kann.<br />
Infos: www.aok-bv.de<br />
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5<br />
■ Arzneimittel: GBA hat erste<br />
Bestandsmarktsbewertungen abgeschlossen<br />
Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Nutzenbewertung<br />
von Medikamenten des so genannten Bestandsmarkts abgeschlossen. Es<br />
handelt sich um Gliptine, die zur Behandlung der Zuckerkrankheit eingesetzt<br />
werden. Zweien der untersuchten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen<br />
attestierte der GBA einen geringen Zusatznutzen. Dabei handelt es sich um<br />
Sitagliptin und Saxagliptin. „Bei Vildagliptin hingegen waren die bewerteten<br />
Studien nicht geeignet, einen Zusatznutzen zu zeigen“, erklärte der GBA-<br />
Vorsitzende Josef Hecken. Da einige Studien noch ausstehen, befristete der<br />
GBA seine Entscheidung. Bestandsmarktsmedikamente sind Präparate, die<br />
vor dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht wurden.<br />
Infos: www.g-ba.de<br />
■ EuGH-Urteil: Krankenkassen ist<br />
irreführende Werbung untersagt<br />
Auch Krankenkassen dürfen nicht irreführend werben. Das hat der Europäische<br />
Gerichtshof (EuGH) entschieden. Verhandelt wurde über Aussagen der BKK<br />
Mobile Oil, die diese 2008 im Internet gemacht hatte. Damals hatte die Kasse<br />
behauptet, ein Wechsel zu einer anderen Kasse sei für die ihre Versicherten<br />
mit finanziellen Risiken verbunden, denn wer die BKK verlasse, binde sich für<br />
18 Monate und müsse draufzahlen, wenn die neue Kasse dann Zusatzbeiträge<br />
erhebe. Verschwiegen hatte die BKK Mobile Oil, dass die Versicherten<br />
in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht haben und sofort die Kasse wechseln<br />
können. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte<br />
der BKK daher Auflagen gemacht. Als diese dann nicht vollständig erfüllt<br />
wurden, ging die Sache erst an den Bundesgerichtshof, dann an den EuGH,<br />
der die Einschätzung der Wettbewerbszentrale bestätigte.<br />
Infos: curia.europa.eu<br />
■ Delegationsvereinbarung in Kraft<br />
Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben nun mehr Verantwortung.<br />
Seit dem 1. Oktober gilt eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen<br />
Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Delegation ärztlicher<br />
Leistungen. Sie legt beispielhaft fest, welche Tätigkeiten dem nichtärztlichen<br />
Personal überantwortet werden können und welche Anforderungen<br />
hier gelten. So darf das Röntgen an eine MFA oder eine Medizinisch-technische<br />
Assistentin (MTRA) delegiert werden, allerdings nur wenn zwei Bedingungen<br />
erfüllt sind: Die MFA oder MTRA muss über eine Fortbildung oder<br />
Fachkenntnisse verfügen und der Arzt muss bei der Gabe der Kontrastmittel<br />
anwesend sein. Mit der Vereinbarung erfüllen KBV und GKV-Spitzenverband<br />
einen Auftrag aus dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012.<br />
Infos: www.kbv.de<br />
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6<br />
Vorschau<br />
<strong>G+G</strong> Gesundheit<br />
und Gesellschaft<br />
Drehbuch für<br />
ein langes Leben<br />
Mit 50 starten viele<br />
Menschen heute noch<br />
einmal durch. Unternehmen<br />
werden die „Midlife-<br />
Boomer“ dringend brauchen.<br />
Denn der Nachwuchs<br />
macht sich rar,<br />
meint Margaret Heckel.<br />
Neue Serie:<br />
Gesundheit global<br />
Soziale Absicherung im<br />
Krankheitsfall ist elementar<br />
für die Überwindung<br />
von Armut und frühem<br />
Tod. Wie weit verschiedene<br />
Länder damit sind, beschreiben<br />
Jens Holst und<br />
Jean-Oliver Schmidt in einer<br />
dreiteiligen <strong>G+G</strong>-Serie.<br />
In Teil 1 geht es um Asien.<br />
„Schluss mit dem<br />
Kompetenz-Hickhack“<br />
Andreas Westerfellhaus,<br />
wiedergewählter Präsident<br />
des Deutschen<br />
Pflegerats, erläutert im<br />
Interview seine politischen<br />
Ziele.<br />
<strong>G+G</strong> Wissenschaft<br />
Die ambulante Versorgung<br />
ist der Schwerpunkt<br />
der neuen Ausgabe. Es<br />
geht darum, welche und<br />
wie viele Ärzte Deutschland<br />
braucht, wie sich<br />
Aufgaben im Gesundheitswesen<br />
sinnvoll neu<br />
verteilen lassen und ob<br />
die ambulante spezialärztliche<br />
Versorgung ein<br />
Zukunftsmodell ist.<br />
Das Gros der Medikamente hat keinen Mehrwert<br />
52,8 %<br />
nicht belegter Zusatznutzen<br />
Infos: www.g-ba.de<br />
27,8 %<br />
kein<br />
Zusatznutzen<br />
23,6 %<br />
9,7 %<br />
Zusatznutzen<br />
gilt als nicht belegt<br />
(lt. Angabe GBA)<br />
22,2 %<br />
11,1 %<br />
1,4 % geringerer Nutzen<br />
4,2 % Freistellung*<br />
beträchtlicher Zusatznutzen<br />
geringer Zusatznutzen<br />
nicht quantifizierbarer<br />
Zusatznutzen<br />
* Nachweise vom Hersteller<br />
nicht vollständig vorgelegt<br />
Quelle: Arzneiverordnungs-Report 20<strong>13</strong><br />
Nicht einmal bei jeder zehnten Indikation haben neue Medikamente einen<br />
„beträchtlichen Zusatznutzen“ gegenüber länger am Markt befindlichen. Hingegen<br />
kann bei mehr als jeder vierten Indikation ein Zusatznutzen ausgeschlossen und<br />
bei fast jeder vierten nicht belegt werden. Das ist das Ergebnis der Nutzenbewertung<br />
von 45 neuen Präparaten für 72 Indikationen. Bei 1,4 Prozent ergaben die Analysen<br />
sogar, dass das Präparat für die entsprechende Indikation kaum nutzt.<br />
■ Prognosen des Schätzerkreises:<br />
GKV-Spitzenverband warnt vor Risiken<br />
Der Schätzerkreis ist sich in diesem Jahr uneinig bei der Prognose der Ausgaben<br />
der Krankenkassen im nächsten Jahr. Während Vertreter des Bundesversicherungsamtes<br />
und des Bundesgesundheitsministeriums für 2014 mit<br />
Ausgaben von 199,6 Milliarden Euro rechnen, taxiert sie der GKV-Spitzenverband<br />
auf 201,1 Milliarden Euro, weil er die Ausgabenrisiken höher bewertet.<br />
Der GKV-Spitzenverband rechnet inzwischen auch für 20<strong>13</strong> mit um 1,5 Milliarden<br />
höheren Ausgaben, als der Schätzerkreis vorausgesagt hatte. Er warnt<br />
davor, die Risiken unterzubewerten. Bei zu niedrig geschätzten Ausgaben<br />
müssten „die Versicherten mancher Krankenkassen Zusatzbeiträge zahlen“,<br />
so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die<br />
Prognosen des Schätzerkreises sind für die gesetzliche Krankenversicherung<br />
wichtig, weil sich daraus die Zuweisungen an die einzelnen Kassen aus dem<br />
Gesundheitsfonds ableiten. 20<strong>13</strong> betragen diese Zuweisungen 192 Milliarden<br />
Euro. Bei den Einnahmenprognosen für 2014 erzielte der Schätzerkreis Einigkeit.<br />
Er rechnet mit einer Summe von 202,2 Milliarden Euro.<br />
Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />
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7<br />
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«BLICKPUNKT HINTERGRUND»<br />
■ Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl<br />
Auch wenn die Gespräche über die Regierungsbildung und die Inhalte<br />
eines Koalitionsvertrages noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden,<br />
zwei Dinge sind klar: welche Gesundheitspolitiker am 22. September<br />
wiedergewählt worden sind und welche Gesetzesvorhaben aufgrund der<br />
Bundestagswahl nicht zu Ende geführt wurden.<br />
Zwei kamen durch, drei nicht: Von den bisherigen gesundheitspolitischen<br />
Sprechern der Union, SPD, FDP, Grünen und Linken können nur Jens Spahn<br />
(CDU; Wahlkreis Steinfurt/Borken) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD; Wahlkreis<br />
Köln-Mülheim/Leverkusen) wieder ins Parlament einziehen. Beide verteidigten<br />
ihre Direktmandate. Spahn gewann mit 52 Prozent, Lauterbach mit<br />
einem Vorsprung von 3.000 Stimmen. Den Einzug ins Parlament verpassten<br />
die bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher Heinz Lanfermann (FDP), Biggi<br />
Bender (Grüne) und Dr. Martina Bunge (Linke). Lanfermann schied ebenso<br />
wie der bisherige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr aus, weil die FDP<br />
mit einem Ergebnis von 4,8 Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist.<br />
Bender fand sich auf Platz 11 der Landesliste in Baden-Württemberg, doch nur<br />
die ersten zehn grünen Landespolitiker gelangten in den Bundestag. Bunge<br />
hatte auf Platz 5 gestanden, und nur die ersten drei der linken Landesliste in<br />
Mecklenburg-Vorpommern schafften den Einzug.<br />
Neben Spahn zogen folgende in der vergangenen Legislaturperiode mit Gesundheit<br />
befasste Unionspolitiker wieder ins Parlament ein: Johannes Singhammer,<br />
Max Straubinger, Annette Widmann-Mauz, Dr. Helge Reinhold Braun,<br />
Rudolf Henke, Karin Maag, Dietrich Monstadt, Erwin Rüddel, Michael Hennrich,<br />
Maria Michalk, Stephan Stracke, Lothar Riebsamen und Hubert Hüppe.<br />
Außer Lauterbach werden auch folgende SPD-Gesundheitspolitiker weiter<br />
im Parlament sitzen: Bärbel Bas, Dr. Carola Reimann, Elke Ferner, Dr. Edgar<br />
Franke, Hildegard Mattheis, Mechthild Rawert und Steffen-Claudio Lemme.<br />
Wieder dabei ist Helga Kühn-Mengel, die bereits von 1996 bis 2009 dem<br />
Deutschen Bundestag angehört hatte. Grüne Gesundheitspolitiker im Parlament<br />
sind Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg und Maria Klein-Schmeink.<br />
Von den Linken-Gesundheitspolitikern wurden Dr. Kathrin Vogler und Harald<br />
Weinberg wiedergewählt.<br />
» Von der Prävention bis zur Sterbehilfe: Nicht fortgeführte<br />
Gesetzgebungsvorhaben der 17. Legislaturperiode<br />
Mehrere Gesetzesprojekte sind aufgrund der Bundestagswahlen und des<br />
damit verbundenen Prinzips der Diskontinuität nicht zu Ende geführt worden.<br />
Wenn die künftige Regierung diese Projekte weiter verfolgen will, muss sie<br />
das Gesetzgebungsverfahren erneut einleiten.<br />
Prävention: Zu den nicht fortgeführten Gesetzesvorhaben gehört das Präventionsgesetz,<br />
das auch Paragrafen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen<br />
beinhalten sollte. Der Bundesrat hatte es zwei Tage vor der Bundestagswahl<br />
abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen.<br />
Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />
verantwortliche Redakteurin: Ines Körver, Telefon: 030 / 220 11 – 201 | Grafik: Kerstin Conradi, Johannes Nerger
<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />
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Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />
Sterbehilfe: Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen gewerbsmäßige<br />
Sterbehilfe hat das legislative Verfahren nicht zu Ende durchlaufen.<br />
Vorgesehen war, die Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe<br />
zu ahnden.<br />
Neuregelung von Ausbildungen: Vor der Bundestagswahl waren sich Bund<br />
und Land einig darüber gewesen, die Pflegeausbildung neu zu regeln. Bereits<br />
im März 2012 hatte sich eine Arbeitsgruppe auf Eckpunkte verständigt. Die<br />
Bundesländer wollten darüber hinaus die Ausbildung von Operationstechnischen<br />
Assistenten neu regeln und hatten dazu im März 20<strong>10</strong> einen Gesetzentwurf<br />
eingebracht. Dieser sah vor, die Finanzierung der Ausbildung<br />
von den Krankenhausträgern auf die Krankenkassen zu verlagern. Dies hatte<br />
die Bundesregierung jedoch abgelehnt, und der Bundestag hat den Gesetzentwurf<br />
nicht mehr beraten.<br />
Künstliche Befruchtung: Der Bundesrat hatte im März 2012 einen Gesetzentwurf<br />
vorgelegt, der vorsah, den Eigenanteil von gesetzlich Versicherten an<br />
einer künstlichen Befruchtung von 50 Prozent auf 25 Prozent zu senken. 25<br />
Prozent der Kosten sollte der Bund übernehmen, der Anteil der Krankenkassen<br />
sollte bei 50 Prozent bleiben. Auch diesen Gesetzentwurf hat das Parlament<br />
nie beraten.<br />
Entlastung privat versicherter Hartz-IV-Empfänger: Abgeordnete der Grünen<br />
hatten im Januar 20<strong>10</strong> einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Belastungen<br />
von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der privaten Krankenversicherung<br />
verringert und denen der gesetzlich versicherten Hartz-IV-Empfänger<br />
angeglichen werden sollten. Der Gesetzentwurf wurde im Februar 20<strong>10</strong> in<br />
erster Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Außerdem<br />
gab es eine Expertenanhörung.<br />
Freiwilligendienst: Neben dem Bundesfreiwilligendienst wollten die Bundesländer<br />
einen „Freiwilligendienst aller Generationen“ einführen. Dieser sollte<br />
unbezahlt und nicht sozialversicherungspflichtig sein. Nach einem Gesetzentwurf<br />
des Bundesrates vom Juni 2012 hätte der Bund die Finanzierungskosten<br />
für die Qualifikation, Beratung und Koordinierung der Freiwilligen<br />
(<strong>10</strong>0 Euro pro Person und Monat) übernehmen sollen.<br />
» Meilensteine der vergangenen Legislaturperiode<br />
Zu den wichtigsten in der vergangenen Legislaturperiode gesetzlich beschlossenen<br />
Maßnahmen gehören die Erhöhung des Herstellerrabatts für Arzneimittel<br />
(Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer<br />
Vorschriften, in Kraft getreten 20<strong>10</strong>), die Einführung einer Nutzenbewertung<br />
für Medikamente (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, 2011), die<br />
Anhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent (GKV-Finanzierungsgesetz,<br />
2011), die Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande (GKV-Versorgungsstrukturgesetz,<br />
2012), Verbesserungen für Pflegebedürftige (Pflege-<br />
Neuausrichtungsgesetz, 2012), die Abschaffung der Praxisgebühr (Assistenzpflegegesetz,<br />
20<strong>13</strong>) sowie klarere Informationsregeln für Patienten vor einer<br />
Behandlung und eine Beweislasterleichterung bei groben Behandlungsfehlern<br />
(Patientenrechtegesetz, 20<strong>13</strong>).<br />
Infos: www.aok-bv.de<br />
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