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G+G Blickpunkt 10/13 - AOK-Bundesverband

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<strong>Blickpunkt</strong><br />

Gesundheit und Gesellschaft<br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

<strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

Inhalt<br />

Ab 2014 gilt nur noch<br />

die elektronische<br />

Gesundheitskarte<br />

Qualitätsreport<br />

attestiert Kliniken<br />

hohes Niveau, aber<br />

auch Verbesserungspotenzial<br />

Medizinprodukte:<br />

Gesundheitsausschuss<br />

des EU-<br />

Parlaments stimmt<br />

strengeren Regeln zu<br />

Hausarzt-EBM zum<br />

1. Oktober gestartet<br />

<strong>Blickpunkt</strong> Hintergrund:<br />

Gesundheitspolitik<br />

nach der<br />

Bundestagswahl<br />

Redaktionsschluss<br />

dieser Ausgabe:<br />

11. Oktober 20<strong>13</strong><br />

■ Kliniken: GKV-Spitzenverband<br />

plädiert für Strukturreformen<br />

„In der deutschen Krankenhauslandschaft sind Strukturreformen überfällig.<br />

Dabei geht es weniger um Kliniken auf dem Land, sondern viel mehr um die<br />

Vielzahl kleiner Häuser in den Ballungszentren. Umstrukturierungshilfen für<br />

Krankenhäuser, die für eine gute Versorgung nicht mehr notwendig sind,<br />

dürfen kein Tabu sein.“ Das hat Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender<br />

Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erklärt. Er äußerte<br />

sich anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers, das der Verwaltungsrat<br />

des GKV-Spitzenverbandes erarbeitet hat. Es gelte, gegen die unzuverlässige<br />

Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer, die zweifelhafte<br />

Mengenausweitung bei Operationen, die teilweise mangelnde Qualität und<br />

den ungebremsten Ausgabenanstieg anzugehen, so von Stackelberg weiter.<br />

Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />

■ Nach der Bundestagswahl: Verbände stellen<br />

Forderungen an die künftige Regierung<br />

Kaum war die Bundestagswahl am 22. September gelaufen, machten viele<br />

Verbände des Gesundheitswesens klar, was sie von der künftigen Regierung<br />

erwarten. Für den Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Frank Ulrich<br />

Montgomery, stehen „ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine angemessene<br />

Honorierung der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe“ ganz<br />

oben auf der Agenda. Die von SPD, den Grünen und den Linken seit Jahren<br />

favorisierte und von der Union abgelehnte Bürgerversicherung bezeichnete<br />

er als „ideologischen Irrtum“. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, mahnte an, die Politik müsse sich<br />

der Herausforderung stellen, die medizinische Versorgung auf dem Land zu<br />

sichern. Der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus,<br />

erklärte, die Politik habe gegen den Fachkräftemangel in der Pflege anzugehen.<br />

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller,<br />

Birgit Fischer, plädierte für ein „innovationsfreundliches Klima in<br />

Deutschland“, und Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des <strong>Bundesverband</strong>es<br />

der Arzneimittelhersteller, meinte, die Regierung müsse den „Stellenwert<br />

rezeptfreier Arzneimittel stärken“. Die <strong>AOK</strong> hat ihre Positionen bereits<br />

im Juni 20<strong>13</strong> formuliert. Sie will „mehr Gesundheit für den Euro“ und meint,<br />

Angebote und Strukturen müssten sich nach dem medizinischen Bedarf der<br />

Menschen richten. Mehr zur Bundestagswahl auf Seite 7.<br />

Infos: www.aok-bv.de<br />

Zur Person I<br />

■ Andreas Hustadt<br />

wird ab August 2014 neuer<br />

Geschäftsführer des MDK in<br />

Düsseldorf sein. Der Verwaltungsrat<br />

wählte ihn Ende<br />

September in dieses Amt.<br />

Hustadt, der zurzeit der vdek-<br />

Landesvertretung Nordrhein-<br />

Westfalen vorsteht, löst Wolfgang<br />

Machnik ab, der dann in<br />

den Ruhestand geht. Neuer<br />

stellvertretender Geschäftsführer<br />

wird Werner Greilich,<br />

Leiter des Geschäftsbereichs<br />

Beiträge und Leistungen bei<br />

der <strong>AOK</strong> Rheinland/Hamburg.<br />

■ Dr. Stephan Hofmeister<br />

wird Nachfolger von<br />

Dieter Bollmann als stellvertretender<br />

Vorsitzender<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Hamburg.<br />

Zurzeit ist er stellvertretender<br />

Vorsitzender der Vertreterversammlung.<br />

Sein neues<br />

Amt tritt er am<br />

16. Januar 2014 an.<br />

Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />

verantwortliche Redakteurin: Ines Körver, Telefon: 030 / 220 11 – 201 | Grafik: Kerstin Conradi, Johannes Nerger


<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

2<br />

■ Krankenversichertenkarten: Ärzte<br />

akzeptieren ab 2014 nur noch die eGK<br />

Ab 2014 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Das haben<br />

der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschlossen.<br />

Die eGK löst die erstmalig 1995 ausgegebene Krankenversichertenkarte<br />

(KVK) ab. Sie soll in Zukunft neue technische Möglichkeiten bieten und ist im<br />

Unterschied zur KVK mit einem Foto des Versicherten versehen. Bereits jetzt<br />

sind mehr als 95 Prozent der gesetzlich Versicherten mit dem neuen Kartentypus<br />

ausgestattet. Wer noch keine eGK besitzt, sollte möglichst bald ein<br />

Foto an seine Krankenkasse senden, damit er bis Ende des Jahres seine eGK<br />

erhält. Gesetzlich Versicherte, die 2014 noch keine neue Karte haben, werden<br />

aber dennoch behandelt. Sie müssen jedoch innerhalb von zehn Tagen nach<br />

der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis beibringen. Andernfalls<br />

darf der Arzt ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung stellen.<br />

Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />

■ Qualitätsreport attestiert Kliniken hohes<br />

Niveau mit Verbesserungspotenzial<br />

Die Versorgungsniveau der deutschen Kliniken hat sich insgesamt verbessert.<br />

Das geht aus dem Qualitätsreport 2012 hervor, dessen Veröffentlichung der<br />

Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen hat. Erhoben wurden Daten<br />

zu 464 Qualitätsindikatoren. Bei 57 davon zeigten sich Verbesserungen. So ist<br />

die Zahl der Infektionen bei Neugeborenen gesunken. Auch die Transplantation<br />

weist laut Report – entgegen ihrem Ruf – eine besonders gute Versorgungsqualität<br />

auf. Merklich verschlechtert haben sich die Kliniken bei 21 Qualitätsindikatoren.<br />

Welche Krankenhäuser besonders auffällig wurden, gibt der<br />

Report nicht an. Die Autoren weisen darauf hin, dass es nach wie vor eine<br />

„beträchtliche Spannweite“ der Ergebnisse zwischen einzelnen Kliniken gebe.<br />

Dies gelte besonders für künstliche Hüft- und Kniegelenke und die Implantation<br />

von Herzschrittmachern. Auch der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> hat darauf bereits<br />

mehrfach hingewiesen und setzt sich dafür ein, dass Krankenhäuser, die<br />

schlechte Qualität liefern, dafür nicht mehr bezahlt werden müssen. „Hüftund<br />

Knieoperationen sollen künftig nur noch die Krankenhäuser machen, die<br />

dies auch gut können. Nicht jede Klinik muss jede Operation und jede Therapie<br />

anbieten“, so der Vorstandsvorsitzende des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Jürgen<br />

Graalmann. Für den Qualitätsreport 2012 wurden insgesamt 1.658 Krankenhäuser<br />

mit mehr als vier Millionen Datensätzen in 30 Therapiebereichen vom<br />

Göttinger AQUA-Institut untersucht. Die Analyse ist gesetzlich vorgeschrieben.<br />

Seit diesem Jahr müssen die Ergebnisse zu 289 Indikatoren von den Kliniken<br />

veröffentlicht werden.<br />

Zur Person II<br />

■ Dr. Christopher Hermann,<br />

Vorstandsvorsitzender der<br />

<strong>AOK</strong> Baden-Württemberg<br />

und Verhandlungsführer<br />

für die bundesweiten<br />

<strong>AOK</strong>-Rabattverträge, ist am<br />

1. September für fünf Jahre<br />

zum ehrenamtlichen Richter<br />

beim Bundessozialgericht in<br />

Kassel berufen worden.<br />

■ Melanie Huml,<br />

bislang Gesundheits -<br />

staats sekretärin in Bayern,<br />

wird das neue bayerische<br />

Gesundheitsministerium<br />

leiten. Bisher gehörte der<br />

Bereich Gesundheit zum<br />

Umweltministerium.<br />

Huml ist approbierte Ärztin.<br />

Infos: www.g-ba.de<br />

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<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

3<br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

■ Medizinprodukte: Gesundheitsausschuss des<br />

EU-Parlaments stimmt strengeren Regeln zu<br />

Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hat strengeren Regeln für<br />

Medizinprodukte zugestimmt. Der Vorschlag bringt auch einige Verbesserungen<br />

gegenüber den bereits von der EU-Kommission vorlegten Plänen. So<br />

muss künftig die Qualifikation der Mitarbeiter in den sogenannten „speziellen<br />

benannten Stellen“ – also den Institutionen, die Hochrisiko-Medizinprodukte<br />

für den Marktzugang prüfen und zertifizieren – höheren Anforderungen<br />

genügen. Auch sollen künftig die besten Medizinexperten Europas<br />

Medizinprodukte dann erneut prüfen dürfen, wenn diese eine neue Technologie<br />

benutzen oder wenn es in der Vergangenheit Zwischenfälle gab. Außerdem<br />

wird eine Ethikkommission eingeführt. Der Gesundheitsausschuss<br />

sprach sich für die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung<br />

für Medizinproduktehersteller mit Mindestdeckungssummen aus, damit der<br />

Patient im Schadensfall und bei Insolvenz<br />

des Herstellers einen entsprechenden<br />

Schadenersatz erhal-<br />

Sie kommt erst einmal nicht: die zentrale Zulassungsstelle<br />

für Hochrisiko-Medizinprodukte, die<br />

Kommentar<br />

viele Akteure im Zusammenhang mit der Novelle des Medizinprodukterechts<br />

gefordert haben. Sind die Beschlüsse aus Brüssel daher ein Flop?<br />

ten kann. Darüber hinaus votierte<br />

der Ausschuss für verbesserte Informationsrechte<br />

für die Patienten,<br />

Mitnichten, das belegen zwei Tatsachen: Zum einen werden die Patienten<br />

wirklich besser geschützt. Macht eine Pannenfirma künftig pleite, stehen<br />

etwa für einen Informationsanspruch<br />

gegenüber dem Hersteller<br />

sie als Betroffene nun nicht mehr mit leeren Händen da. Die zweite Tatsache<br />

ist die Vehemenz, mit der einige Medizinproduktehersteller derzeit gegen<br />

im Schadensfall. Das EU-Parlament<br />

den Änderungsvorschlag des Gesundheitsausschusses zu Felde ziehen,<br />

berät voraussichtlich am 22. Oktober<br />

die Vorschläge. Danach be-<br />

indem sie etwa behaupten, die möglichen Nachprüfungen durch die Expertenkommission<br />

seien eine zentrale Zulassungsbehörde durch die Hintertür<br />

und dieser EU-Vorstoß sei innovationsfeindlich. Deutsche Experten<br />

ginnt die Abstimmung zwischen<br />

Parlament, Kommission und Minis -<br />

erinnert das an etwas: Auch vor dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz<br />

begann das große Wehgeschrei. Inzwischen ist klar: Dieses Gesetz<br />

terrat.<br />

fördert definitiv Innovationen. (ink)<br />

Infos: www.europarl.europa.eu<br />

■ IW-Studie: Genug Ärzte in Deutschland<br />

Deutschland droht kein flächender Ärztemangel, jedenfalls nicht bis 2025.<br />

Das ist das Fazit einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln<br />

(IW). Die Forscher begründen ihre Einschätzung damit, dass in den nächsten<br />

Jahren zwar 6.600 Ärzte pro Jahr in den Ruhestand gehen, dafür jedoch<br />

<strong>10</strong>.000 Medizinstudenten ihren Abschluss machen. Außerdem wanderten<br />

jährlich mehr Ärzte ein als aus. Im Jahr 20<strong>10</strong> seien es beispielsweise 7.000 gewesen.<br />

Derzeit arbeiteten in Deutschland 31.000 Ärzte, die ihren Abschluss<br />

im Ausland gemacht hätten, darunter viele Deutsche, die im eigenen Land<br />

den für die Studienzulassung notwenigen Abiturdurchschnitt nicht hatten.<br />

Schwieriger wird die Situation ab dem Jahr 2025, so die IW-Ökonomen. Dann<br />

müssten jährlich 9.500 Ärzte ersetzt werden. Doch auch dieses Problem sei<br />

lösbar, und zwar durch höhere Ausbildungskapazitäten an den Universitäten<br />

und veränderte Zulassungsverfahren für Medizinstudenten.<br />

Infos: www.iwkoeln.de<br />

Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />

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<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

4<br />

■ Hausarzt-EBM trotz Kritik aus der Ärzteschaft<br />

zum 1. Oktober in Kraft getreten<br />

Das in der Vertragsärzteschaft teilweise umstrittene neue Kapitel im Einheitlichen<br />

Bewertungsmaßstab (EBM), der sogenannte Hausarzt-EBM, ist seit dem<br />

1. Oktober in Kraft. Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) hat ihm und anderen Änderungen am EBM rechtzeitig<br />

zugestimmt, allerdings unter der Auflage, einige Inhalte des Hausarzt-<br />

EBMs bis Ende November mit den Krankenkassen nachzuverhandeln. Andernfalls<br />

müsse er nach einem Quartal wieder ausgesetzt werden. Ein Antrag, den<br />

Hausarzt-EBM gar nicht erst in Kraft treten zu lassen, fand in der VV keine<br />

Mehrheit. Nachbesserungen mahnte die VV insbesondere bei den Themen<br />

Chronikerzuschlag, Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget<br />

und den dafür veranschlagten Zeitvorgaben sowie bei der Abrechenbarkeit<br />

von Pauschalen durch einen Vertreter an. Ziel des Hausarzt-EBMs ist es, die<br />

hausärztliche Versorgung stärken. Dafür wurden einige Leistungen der hausärztlichen<br />

Grundversorgung aufgewertet. Auch können nun ausführliche<br />

Gespräche mit Patienten einzeln abgerechnet werden. Außerdem werden<br />

bei den Versichertenpauschalen für Haus-, Kinder- und Jugendärzte jetzt fünf<br />

statt bisher drei Altersgruppen unterschieden, weil ältere Menschen einen<br />

höheren Behandlungsaufwand verursachen.<br />

Infos: www.kbv.de<br />

■ Simparteam: Notfalltraining macht<br />

fit für Krisen im Kreißsaal<br />

Mehr Sicherheit bei Notfällen während einer Geburt – dieses Ziel hat das Trainingsprogramm<br />

Simparteam. Es ist von einer Kooperationsgemeinschaft aus<br />

Kliniken, Ärzten, Hebammen, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS),<br />

der <strong>AOK</strong> Bayern und dem <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> entwickelt worden und simuliert<br />

Krisen im Kreißsaal. Die Kooperationspartner wollen es jetzt in Kliniken<br />

und Institutionen bekannt machen. Außerdem möchten sie erreichen, dass<br />

das Training Eingang in die Fortbildungsprogramme der beteiligten Berufsgruppen<br />

und deren Ausbildungsordnungen findet, um nachhaltig mehr Patientensicherheit<br />

für Mütter und Neugeborene zu erzielen. Schadensanalysen<br />

von entsprechenden Vorfällen durch das APS haben ergeben, dass es ein Muster<br />

von bestimmten vermeidbaren Fehlern und Ereignissen gibt. Typisch sind<br />

dabei unklare Verfahrensregelungen, Kommunikationsstörungen oder Fehlinterpretationen<br />

der kindlichen Herztöne. Hier setzt das neue Trainingsprogramm<br />

für die Akteure im Kreißsaal an. Grundlage hierfür ist das auch in der<br />

Luftfahrt angewendete Crisis Resource Management. Mit Hilfe von ausgearbeiteten<br />

Notfallszenarien können Geburtshilfe-Teams bei Simparteam unter<br />

realen Bedingungen mit hochtechnischen Simulationspuppen (Gebärende<br />

und Kind) üben, wie man auch unter ungünstigsten und unübersichtlichen<br />

Bedingungen die Situation meistern kann.<br />

Infos: www.aok-bv.de<br />

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<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

5<br />

■ Arzneimittel: GBA hat erste<br />

Bestandsmarktsbewertungen abgeschlossen<br />

Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) eine Nutzenbewertung<br />

von Medikamenten des so genannten Bestandsmarkts abgeschlossen. Es<br />

handelt sich um Gliptine, die zur Behandlung der Zuckerkrankheit eingesetzt<br />

werden. Zweien der untersuchten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen<br />

attestierte der GBA einen geringen Zusatznutzen. Dabei handelt es sich um<br />

Sitagliptin und Saxagliptin. „Bei Vildagliptin hingegen waren die bewerteten<br />

Studien nicht geeignet, einen Zusatznutzen zu zeigen“, erklärte der GBA-<br />

Vorsitzende Josef Hecken. Da einige Studien noch ausstehen, befristete der<br />

GBA seine Entscheidung. Bestandsmarktsmedikamente sind Präparate, die<br />

vor dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht wurden.<br />

Infos: www.g-ba.de<br />

■ EuGH-Urteil: Krankenkassen ist<br />

irreführende Werbung untersagt<br />

Auch Krankenkassen dürfen nicht irreführend werben. Das hat der Europäische<br />

Gerichtshof (EuGH) entschieden. Verhandelt wurde über Aussagen der BKK<br />

Mobile Oil, die diese 2008 im Internet gemacht hatte. Damals hatte die Kasse<br />

behauptet, ein Wechsel zu einer anderen Kasse sei für die ihre Versicherten<br />

mit finanziellen Risiken verbunden, denn wer die BKK verlasse, binde sich für<br />

18 Monate und müsse draufzahlen, wenn die neue Kasse dann Zusatzbeiträge<br />

erhebe. Verschwiegen hatte die BKK Mobile Oil, dass die Versicherten<br />

in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht haben und sofort die Kasse wechseln<br />

können. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte<br />

der BKK daher Auflagen gemacht. Als diese dann nicht vollständig erfüllt<br />

wurden, ging die Sache erst an den Bundesgerichtshof, dann an den EuGH,<br />

der die Einschätzung der Wettbewerbszentrale bestätigte.<br />

Infos: curia.europa.eu<br />

■ Delegationsvereinbarung in Kraft<br />

Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben nun mehr Verantwortung.<br />

Seit dem 1. Oktober gilt eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Delegation ärztlicher<br />

Leistungen. Sie legt beispielhaft fest, welche Tätigkeiten dem nichtärztlichen<br />

Personal überantwortet werden können und welche Anforderungen<br />

hier gelten. So darf das Röntgen an eine MFA oder eine Medizinisch-technische<br />

Assistentin (MTRA) delegiert werden, allerdings nur wenn zwei Bedingungen<br />

erfüllt sind: Die MFA oder MTRA muss über eine Fortbildung oder<br />

Fachkenntnisse verfügen und der Arzt muss bei der Gabe der Kontrastmittel<br />

anwesend sein. Mit der Vereinbarung erfüllen KBV und GKV-Spitzenverband<br />

einen Auftrag aus dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012.<br />

Infos: www.kbv.de<br />

Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />

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6<br />

Vorschau<br />

<strong>G+G</strong> Gesundheit<br />

und Gesellschaft<br />

Drehbuch für<br />

ein langes Leben<br />

Mit 50 starten viele<br />

Menschen heute noch<br />

einmal durch. Unternehmen<br />

werden die „Midlife-<br />

Boomer“ dringend brauchen.<br />

Denn der Nachwuchs<br />

macht sich rar,<br />

meint Margaret Heckel.<br />

Neue Serie:<br />

Gesundheit global<br />

Soziale Absicherung im<br />

Krankheitsfall ist elementar<br />

für die Überwindung<br />

von Armut und frühem<br />

Tod. Wie weit verschiedene<br />

Länder damit sind, beschreiben<br />

Jens Holst und<br />

Jean-Oliver Schmidt in einer<br />

dreiteiligen <strong>G+G</strong>-Serie.<br />

In Teil 1 geht es um Asien.<br />

„Schluss mit dem<br />

Kompetenz-Hickhack“<br />

Andreas Westerfellhaus,<br />

wiedergewählter Präsident<br />

des Deutschen<br />

Pflegerats, erläutert im<br />

Interview seine politischen<br />

Ziele.<br />

<strong>G+G</strong> Wissenschaft<br />

Die ambulante Versorgung<br />

ist der Schwerpunkt<br />

der neuen Ausgabe. Es<br />

geht darum, welche und<br />

wie viele Ärzte Deutschland<br />

braucht, wie sich<br />

Aufgaben im Gesundheitswesen<br />

sinnvoll neu<br />

verteilen lassen und ob<br />

die ambulante spezialärztliche<br />

Versorgung ein<br />

Zukunftsmodell ist.<br />

Das Gros der Medikamente hat keinen Mehrwert<br />

52,8 %<br />

nicht belegter Zusatznutzen<br />

Infos: www.g-ba.de<br />

27,8 %<br />

kein<br />

Zusatznutzen<br />

23,6 %<br />

9,7 %<br />

Zusatznutzen<br />

gilt als nicht belegt<br />

(lt. Angabe GBA)<br />

22,2 %<br />

11,1 %<br />

1,4 % geringerer Nutzen<br />

4,2 % Freistellung*<br />

beträchtlicher Zusatznutzen<br />

geringer Zusatznutzen<br />

nicht quantifizierbarer<br />

Zusatznutzen<br />

* Nachweise vom Hersteller<br />

nicht vollständig vorgelegt<br />

Quelle: Arzneiverordnungs-Report 20<strong>13</strong><br />

Nicht einmal bei jeder zehnten Indikation haben neue Medikamente einen<br />

„beträchtlichen Zusatznutzen“ gegenüber länger am Markt befindlichen. Hingegen<br />

kann bei mehr als jeder vierten Indikation ein Zusatznutzen ausgeschlossen und<br />

bei fast jeder vierten nicht belegt werden. Das ist das Ergebnis der Nutzenbewertung<br />

von 45 neuen Präparaten für 72 Indikationen. Bei 1,4 Prozent ergaben die Analysen<br />

sogar, dass das Präparat für die entsprechende Indikation kaum nutzt.<br />

■ Prognosen des Schätzerkreises:<br />

GKV-Spitzenverband warnt vor Risiken<br />

Der Schätzerkreis ist sich in diesem Jahr uneinig bei der Prognose der Ausgaben<br />

der Krankenkassen im nächsten Jahr. Während Vertreter des Bundesversicherungsamtes<br />

und des Bundesgesundheitsministeriums für 2014 mit<br />

Ausgaben von 199,6 Milliarden Euro rechnen, taxiert sie der GKV-Spitzenverband<br />

auf 201,1 Milliarden Euro, weil er die Ausgabenrisiken höher bewertet.<br />

Der GKV-Spitzenverband rechnet inzwischen auch für 20<strong>13</strong> mit um 1,5 Milliarden<br />

höheren Ausgaben, als der Schätzerkreis vorausgesagt hatte. Er warnt<br />

davor, die Risiken unterzubewerten. Bei zu niedrig geschätzten Ausgaben<br />

müssten „die Versicherten mancher Krankenkassen Zusatzbeiträge zahlen“,<br />

so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die<br />

Prognosen des Schätzerkreises sind für die gesetzliche Krankenversicherung<br />

wichtig, weil sich daraus die Zuweisungen an die einzelnen Kassen aus dem<br />

Gesundheitsfonds ableiten. 20<strong>13</strong> betragen diese Zuweisungen 192 Milliarden<br />

Euro. Bei den Einnahmenprognosen für 2014 erzielte der Schätzerkreis Einigkeit.<br />

Er rechnet mit einer Summe von 202,2 Milliarden Euro.<br />

Infos: www.gkv-spitzenverband.de<br />

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<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

7<br />

Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

«BLICKPUNKT HINTERGRUND»<br />

■ Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl<br />

Auch wenn die Gespräche über die Regierungsbildung und die Inhalte<br />

eines Koalitionsvertrages noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden,<br />

zwei Dinge sind klar: welche Gesundheitspolitiker am 22. September<br />

wiedergewählt worden sind und welche Gesetzesvorhaben aufgrund der<br />

Bundestagswahl nicht zu Ende geführt wurden.<br />

Zwei kamen durch, drei nicht: Von den bisherigen gesundheitspolitischen<br />

Sprechern der Union, SPD, FDP, Grünen und Linken können nur Jens Spahn<br />

(CDU; Wahlkreis Steinfurt/Borken) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD; Wahlkreis<br />

Köln-Mülheim/Leverkusen) wieder ins Parlament einziehen. Beide verteidigten<br />

ihre Direktmandate. Spahn gewann mit 52 Prozent, Lauterbach mit<br />

einem Vorsprung von 3.000 Stimmen. Den Einzug ins Parlament verpassten<br />

die bisherigen gesundheitspolitischen Sprecher Heinz Lanfermann (FDP), Biggi<br />

Bender (Grüne) und Dr. Martina Bunge (Linke). Lanfermann schied ebenso<br />

wie der bisherige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr aus, weil die FDP<br />

mit einem Ergebnis von 4,8 Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist.<br />

Bender fand sich auf Platz 11 der Landesliste in Baden-Württemberg, doch nur<br />

die ersten zehn grünen Landespolitiker gelangten in den Bundestag. Bunge<br />

hatte auf Platz 5 gestanden, und nur die ersten drei der linken Landesliste in<br />

Mecklenburg-Vorpommern schafften den Einzug.<br />

Neben Spahn zogen folgende in der vergangenen Legislaturperiode mit Gesundheit<br />

befasste Unionspolitiker wieder ins Parlament ein: Johannes Singhammer,<br />

Max Straubinger, Annette Widmann-Mauz, Dr. Helge Reinhold Braun,<br />

Rudolf Henke, Karin Maag, Dietrich Monstadt, Erwin Rüddel, Michael Hennrich,<br />

Maria Michalk, Stephan Stracke, Lothar Riebsamen und Hubert Hüppe.<br />

Außer Lauterbach werden auch folgende SPD-Gesundheitspolitiker weiter<br />

im Parlament sitzen: Bärbel Bas, Dr. Carola Reimann, Elke Ferner, Dr. Edgar<br />

Franke, Hildegard Mattheis, Mechthild Rawert und Steffen-Claudio Lemme.<br />

Wieder dabei ist Helga Kühn-Mengel, die bereits von 1996 bis 2009 dem<br />

Deutschen Bundestag angehört hatte. Grüne Gesundheitspolitiker im Parlament<br />

sind Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg und Maria Klein-Schmeink.<br />

Von den Linken-Gesundheitspolitikern wurden Dr. Kathrin Vogler und Harald<br />

Weinberg wiedergewählt.<br />

» Von der Prävention bis zur Sterbehilfe: Nicht fortgeführte<br />

Gesetzgebungsvorhaben der 17. Legislaturperiode<br />

Mehrere Gesetzesprojekte sind aufgrund der Bundestagswahlen und des<br />

damit verbundenen Prinzips der Diskontinuität nicht zu Ende geführt worden.<br />

Wenn die künftige Regierung diese Projekte weiter verfolgen will, muss sie<br />

das Gesetzgebungsverfahren erneut einleiten.<br />

Prävention: Zu den nicht fortgeführten Gesetzesvorhaben gehört das Präventionsgesetz,<br />

das auch Paragrafen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen<br />

beinhalten sollte. Der Bundesrat hatte es zwei Tage vor der Bundestagswahl<br />

abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen.<br />

Herausgeber: <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>, Rosenthaler Straße 31, <strong>10</strong>178 Berlin | verantwortlich: Jürgen Graalmann | Redaktion: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co KG, Berlin<br />

verantwortliche Redakteurin: Ines Körver, Telefon: 030 / 220 11 – 201 | Grafik: Kerstin Conradi, Johannes Nerger


<strong>Blickpunkt</strong> <strong>10</strong>/20<strong>13</strong><br />

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Der aktuelle gesundheitspolitische E-Mail-Newsletter der <strong>AOK</strong><br />

Sterbehilfe: Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen gewerbsmäßige<br />

Sterbehilfe hat das legislative Verfahren nicht zu Ende durchlaufen.<br />

Vorgesehen war, die Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe<br />

zu ahnden.<br />

Neuregelung von Ausbildungen: Vor der Bundestagswahl waren sich Bund<br />

und Land einig darüber gewesen, die Pflegeausbildung neu zu regeln. Bereits<br />

im März 2012 hatte sich eine Arbeitsgruppe auf Eckpunkte verständigt. Die<br />

Bundesländer wollten darüber hinaus die Ausbildung von Operationstechnischen<br />

Assistenten neu regeln und hatten dazu im März 20<strong>10</strong> einen Gesetzentwurf<br />

eingebracht. Dieser sah vor, die Finanzierung der Ausbildung<br />

von den Krankenhausträgern auf die Krankenkassen zu verlagern. Dies hatte<br />

die Bundesregierung jedoch abgelehnt, und der Bundestag hat den Gesetzentwurf<br />

nicht mehr beraten.<br />

Künstliche Befruchtung: Der Bundesrat hatte im März 2012 einen Gesetzentwurf<br />

vorgelegt, der vorsah, den Eigenanteil von gesetzlich Versicherten an<br />

einer künstlichen Befruchtung von 50 Prozent auf 25 Prozent zu senken. 25<br />

Prozent der Kosten sollte der Bund übernehmen, der Anteil der Krankenkassen<br />

sollte bei 50 Prozent bleiben. Auch diesen Gesetzentwurf hat das Parlament<br />

nie beraten.<br />

Entlastung privat versicherter Hartz-IV-Empfänger: Abgeordnete der Grünen<br />

hatten im Januar 20<strong>10</strong> einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Belastungen<br />

von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der privaten Krankenversicherung<br />

verringert und denen der gesetzlich versicherten Hartz-IV-Empfänger<br />

angeglichen werden sollten. Der Gesetzentwurf wurde im Februar 20<strong>10</strong> in<br />

erster Lesung im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Außerdem<br />

gab es eine Expertenanhörung.<br />

Freiwilligendienst: Neben dem Bundesfreiwilligendienst wollten die Bundesländer<br />

einen „Freiwilligendienst aller Generationen“ einführen. Dieser sollte<br />

unbezahlt und nicht sozialversicherungspflichtig sein. Nach einem Gesetzentwurf<br />

des Bundesrates vom Juni 2012 hätte der Bund die Finanzierungskosten<br />

für die Qualifikation, Beratung und Koordinierung der Freiwilligen<br />

(<strong>10</strong>0 Euro pro Person und Monat) übernehmen sollen.<br />

» Meilensteine der vergangenen Legislaturperiode<br />

Zu den wichtigsten in der vergangenen Legislaturperiode gesetzlich beschlossenen<br />

Maßnahmen gehören die Erhöhung des Herstellerrabatts für Arzneimittel<br />

(Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer<br />

Vorschriften, in Kraft getreten 20<strong>10</strong>), die Einführung einer Nutzenbewertung<br />

für Medikamente (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz, 2011), die<br />

Anhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent (GKV-Finanzierungsgesetz,<br />

2011), die Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande (GKV-Versorgungsstrukturgesetz,<br />

2012), Verbesserungen für Pflegebedürftige (Pflege-<br />

Neuausrichtungsgesetz, 2012), die Abschaffung der Praxisgebühr (Assistenzpflegegesetz,<br />

20<strong>13</strong>) sowie klarere Informationsregeln für Patienten vor einer<br />

Behandlung und eine Beweislasterleichterung bei groben Behandlungsfehlern<br />

(Patientenrechtegesetz, 20<strong>13</strong>).<br />

Infos: www.aok-bv.de<br />

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