Amtsblatt für das Amt Odervorland
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1. Nachtragshaushaltsatzung<br />
der Gemeinde Briesen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2013<br />
9<br />
Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2013<br />
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />
im Ergebnisplan<br />
EUR<br />
§ 1<br />
die bisher <br />
festgesetzten<br />
Gesamtbeträge von<br />
erhöht um<br />
vermindert<br />
um<br />
und damit<br />
der Gesamtbetrag<br />
einschließlich Nachträge<br />
festgesetzt auf<br />
ordentliche Erträge 2.853.700 74.700,00 5.600,00 2.922.800,00<br />
ordentliche Aufwendungen 3.033.800 93.400,00 70.000,00 3.057.200,00<br />
außerordentliche Erträge 0 0,00 0,00 0,00<br />
außerordentliche Aufwendungen 0 0,00 0,00 0,00<br />
Im Finanzhaushalt<br />
die Einzahlungen 3.528.700 0,00 0,00 3.528.700,00<br />
die Auszahlungen 4.276.800 35.400,00 22.200,00 4.290.000,00<br />
davon bei den:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.745.700 0,00 0,00 2.745.700,00<br />
Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit<br />
2.862.000 0,00 22.200,00 2.839.800,00<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 783.000 0,00 0,00 783.000,00<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.224.800 0,00 0,00 1.224.800,00<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 0,00 0,00 0,00<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 190.000 35.400,00 0,00 225.400,00<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von<br />
Liquiditätsreserven<br />
0 0,00 0,00 0,00<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 0,00 0,00 0,00<br />
§ 2<br />
Eine Kreditaufnahme ist nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />
von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
in künftigen Haushaltsjahren<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden nicht geändert.<br />
Briesen, den 20.06.2013<br />
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2013<br />
Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes<br />
Brandenburg vom 28.09.2008 wird die vorstehende<br />
Nachtragshaushaltssatzung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2013 hiermit<br />
öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Teile. In den Nachtragshaushalt 2013 kann in den<br />
Räumen des <strong>Amt</strong>es <strong>Odervorland</strong>, Bahnhofstraße 4, 15518 Briesen,<br />
Zimmer 6, während der Sprechzeiten Einsicht genommen<br />
werden.<br />
Briesen, den 08.11.2013<br />
gez. Stumm<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor<br />
gez. Stumm<br />
<strong>Amt</strong>sdirektor