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Amtsblatt für das Amt Odervorland

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1. Nachtragshaushaltsatzung<br />

der Gemeinde Briesen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2013<br />

9<br />

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2013<br />

folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

im Ergebnisplan<br />

EUR<br />

§ 1<br />

die bisher
<br />

festgesetzten<br />

Gesamtbeträge von<br />

erhöht um<br />

vermindert<br />

um<br />

und damit<br />

der
Gesamtbetrag<br />

einschließlich Nachträge<br />

festgesetzt auf<br />

ordentliche Erträge 2.853.700 74.700,00 5.600,00 2.922.800,00<br />

ordentliche Aufwendungen 3.033.800 93.400,00 70.000,00 3.057.200,00<br />

außerordentliche Erträge 0 0,00 0,00 0,00<br />

außerordentliche Aufwendungen 0 0,00 0,00 0,00<br />

Im Finanzhaushalt<br />

die Einzahlungen 3.528.700 0,00 0,00 3.528.700,00<br />

die Auszahlungen 4.276.800 35.400,00 22.200,00 4.290.000,00<br />

davon bei den:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.745.700 0,00 0,00 2.745.700,00<br />

Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

2.862.000 0,00 22.200,00 2.839.800,00<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 783.000 0,00 0,00 783.000,00<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 1.224.800 0,00 0,00 1.224.800,00<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 0,00 0,00 0,00<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 190.000 35.400,00 0,00 225.400,00<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von<br />

Liquiditätsreserven<br />


0 
0,00 
0,00 
0,00<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 0,00 0,00 0,00<br />

§ 2<br />

Eine Kreditaufnahme ist nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen <strong>für</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

in künftigen Haushaltsjahren<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden nicht geändert.<br />

Briesen, den 20.06.2013<br />

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 2013<br />

Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes<br />

Brandenburg vom 28.09.2008 wird die vorstehende<br />

Nachtragshaushaltssatzung <strong>für</strong> <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2013 hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile. In den Nachtragshaushalt 2013 kann in den<br />

Räumen des <strong>Amt</strong>es <strong>Odervorland</strong>, Bahnhofstraße 4, 15518 Briesen,<br />

Zimmer 6, während der Sprechzeiten Einsicht genommen<br />

werden.<br />

Briesen, den 08.11.2013<br />

gez. Stumm<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor<br />

gez. Stumm<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor

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