2.6 Überleitung der Patienten
2.6 Überleitung der Patienten
2.6 Überleitung der Patienten
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Inhalt<br />
1. Rahmenbedingungen<br />
2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge<br />
2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen<br />
2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen<br />
2.3 Min<strong>der</strong>begabte <strong>Patienten</strong><br />
2.4 <strong>Patienten</strong> mit Abhängigkeitserkrankung<br />
2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion<br />
<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong><br />
2.7 Nachsorge im engeren Sinne<br />
3. Qualitätsanfor<strong>der</strong>ung an die Leistungserbringung<br />
4. Die Forensische Nachsorgeambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen
1. Rahmenbedingungen (1)<br />
Der gesetzliche Rahmen <strong>der</strong> Unterbringung und Behandlung<br />
von <strong>Patienten</strong> im Maßregelvollzug sowie ihrer Entlassung (u.a.):<br />
- Strafgesetzbuch (StGB)<br />
- Strafvollzugsgesetz (StVollzG)<br />
- Maßregelvollzugsgesetze <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
Unterbringung schuldunfähiger o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t<br />
schuldfähiger Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />
gem. § 63 StGB -> zeitlich unbefristeter Freiheitsentzug.<br />
Überprüfung (StVK, Jugendrichter) spätestens nach Ablauf eines<br />
Jahres (§ 67e StGB), ob „zu erwarten ist, dass <strong>der</strong> Patient<br />
außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr<br />
begehen wird“ (§ 67d, Abs. 2 StGB).
1. Rahmenbedingungen (2)<br />
Unterbringung abhängigkeitskranker Straftäter in einer<br />
Entziehungsanstalt gem. §64 StGB:<br />
Nicht von <strong>der</strong> aufgehobenen / vermin<strong>der</strong>ten Schuldfähigkeit des<br />
Täters abhängig<br />
Auf zwei Jahre begrenzt. Dabei kann sich die Höchstfrist um die<br />
Dauer <strong>der</strong> Freiheitsstrafe verlängern, soweit die Zeit des<br />
Vollzugs <strong>der</strong> Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.<br />
(Beispiel...)
1. Rahmenbedingungen (3)<br />
§ 64 StGB:<br />
Anordnung nur, wenn hinreichend konkrete Aussichten auf einen<br />
Erfolg <strong>der</strong> Behandlung bestehen (BVerfG).<br />
Auch wenn erst während <strong>der</strong> Unterbringung deutlich wird, dass<br />
eine Behandlung keine Aussicht auf Erfolg hat, wird die<br />
zuständige StVK die Beendigung <strong>der</strong> Maßregel beschließen.<br />
Dann Vollstreckung <strong>der</strong> noch nicht verbüßten (Rest-)<br />
Freiheitsstrafe (JVA)<br />
Vollstreckung bei<strong>der</strong> Maßregeln kann gem. § 67b StGB auch<br />
unmittelbar zur Bewährung ausgesetzt werden, „wenn beson<strong>der</strong>e<br />
Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong><br />
Maßregel auch dadurch erreicht werden kann.“<br />
( → ebenfalls z.T Nachsorgepatienten).
1. Rahmenbedingungen (4)<br />
§ 136 StVollzG:<br />
Behandlung des im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen<br />
Krankenhaus untergebrachten <strong>Patienten</strong> richtet sich nach<br />
ärztlichen Gesichtspunkten.<br />
„Soweit möglich soll er geheilt o<strong>der</strong> sein Zustand gebessert<br />
werden, dass er nicht mehr gefährlich wird.“<br />
(MRVG-NW)<br />
„Maßregeln <strong>der</strong> Besserung und Sicherung in einem<br />
psychiatrischen Krankenhaus o<strong>der</strong> in einer Entziehungsanstalt<br />
sollen die betroffenen Patientinnen und <strong>Patienten</strong> durch<br />
Behandlung und Betreuung (Therapie) befähigen, ein in die<br />
Gemeinschaft eingeglie<strong>der</strong>tes Leben zu führen.
1. Rahmenbedingungen (5)<br />
Entlassung aus dem Maßregelvollzug:<br />
Unterbringung und eventuell noch vorhandene Zeiten einer<br />
zugleich bestehenden Freiheitsstrafe werden zur Bewährung<br />
ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht ein.<br />
Mit <strong>der</strong> Aussetzung <strong>der</strong> Maßregel zur Bewährung werden<br />
Weisungen gem. § 56c und § 56d StGB angeordnet, die zu<br />
befolgen sind.<br />
(Beispiele, Nachsorgeweisung)<br />
Die Entscheidung <strong>der</strong> Gerichte über Entlassung und Art und Form<br />
<strong>der</strong> Weisungen stützt sich vorwiegend auf die von den<br />
behandelnden Kliniken und/o<strong>der</strong> externen Gutachtern<br />
abgegebene Beurteilung <strong>der</strong> notwendigen Hilfebedürfnisse um<br />
keine Straftaten mehr zu begehen.
1. Rahmenbedingungen (6)<br />
Legalprognose berücksichtigt:<br />
- Tat, die zur Unterbringung führte<br />
- prädeliktischen Persönlichkeit<br />
- Behandlungsverlauf<br />
- sozialen Empfangsraum<br />
Günstige Prognose erst, wenn es im Verlauf <strong>der</strong> Behandlung zu<br />
einer deutlichen Besserung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Anlasstat zugrundeliegenden<br />
Erkrankung bzw. zu einem Ausgleich störungsbedingter Defizite<br />
gekommen ist und Patient in den Bereichen Beschäftigung,<br />
Wohnen und soziale Beziehungen Bedingungen vorfindet, welche<br />
die erreichten Erfolge nicht destabilisieren und Möglichkeiten <strong>der</strong><br />
Kontrolle gewährleisten.
1. Rahmenbedingungen (7)<br />
Vor Abgabe positiver Legalprognose:<br />
Empfangsraum im Rahmen einer gut begleiteten <strong>Überleitung</strong><br />
erschlossen und in den meisten Fällen während einer<br />
Langzeitbeurlaubung erprobt werden.<br />
Oftmals sind Betreuung und therapeutische Begleitung auch nach<br />
einer Entlassung noch erfor<strong>der</strong>lich und finden dann z. B. Als<br />
Weisungen Eingang in die Bewährungsauflagen.
1. Rahmenbedingungen (8)<br />
MRVG-NW (§ 1, Abs. 3)<br />
Therapie und Beratung auch nach <strong>der</strong> Entlassung fortsetzen (mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong>) im Benehmen insbeson<strong>der</strong>e mit<br />
- Führungsaufsicht,<br />
- gesetzlichen Betreuungen,<br />
- Bewährungshilfe,<br />
- freie Wohlfahrtspflege,<br />
- Sozialbehörden,<br />
- sozialpsychiatrischen Dienst, etc.
1. Rahmenbedingungen (9)<br />
„Die Einrichtungen sind verpflichtet<br />
- Nachsorgemaßnahmen zu vermitteln,<br />
- die <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> Patientinnen und <strong>Patienten</strong> an ambulante,<br />
teilstationäre o<strong>der</strong> stationäre Angebote sicherzustellen<br />
- und Patientin-nen und <strong>Patienten</strong> insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong>en<br />
Wunsch im Krisenfall kurzfristig aufzunehmen, soweit keine<br />
an<strong>der</strong>en geeigneten Angebote zur Verfügung stehen.“
2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge (1)<br />
Durch Erlass des LBMRV vom 19.08.2003 konkretisiert:<br />
- Verhin<strong>der</strong>ung von Deliktrückfällen<br />
gut vorbereitete, schrittweise Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung,<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> Behandlungskontinuität<br />
- Deliktför<strong>der</strong>nde personelle, situative o<strong>der</strong> soziale Verän<strong>der</strong>ungen<br />
bei (bedingt) entlassenen <strong>Patienten</strong> zu erkennen<br />
- Regelmäßige Kontrollen, aufsuchen<strong>der</strong> Kontakt und ständig<br />
wie<strong>der</strong>kehrende Risikoeinschätzungen<br />
- Unverzügliche Information <strong>der</strong> zuständigen Justizbehörden<br />
(Bewährungshilfe/ Führungsaufsicht, StVK) beim Vorliegen<br />
konkreter Anhaltspunkte für einen drohenden Deliktrückfall
2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge (2)<br />
- Erschließung geeigneter Entlassungsräume<br />
- Sicherstellung von Koordinierungsmaßnahmen, sofern dies nicht<br />
durch eine an<strong>der</strong>e Institution gewährleistet werden kann<br />
- Frühzeitige und umfassende Information <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Nachsorge<br />
beteiligten Institutionen<br />
- Beratung, Supervision und Fortbildung<br />
- Medizinische und psychotherapeutische Weiterbehandlung im<br />
Einzelfall
2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen (1)<br />
Sicherstellung <strong>der</strong> konsequenten Behandlung <strong>der</strong> Psychose.<br />
- neuroleptischen Dauerprophylaxe<br />
- Hausbesuche, stützende Gespräche, Krisenintervention und im<br />
im erneuten Erkrankungsfall eine frühzeitige stationäre<br />
Behandlung.<br />
<strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus Klinik in Gemeinde oftmals<br />
problematisch.<br />
Rückkehr in die Familie häufig nicht möglich (häufig Delikte<br />
aus dem Beziehungsumfeld) .
2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen (2)<br />
Schaffung neuer Wohnsituation, entsprechend<br />
Bedürfnissen, Fähigkeiten und evtl. vorhandenen Defiziten.<br />
Auch eine Arbeitsstelle/Beschäftigung muss diesen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht werden.<br />
Häufig Vermittlung in betreute Wohnformen (Heime,<br />
Wohngruppen u.ä.) o<strong>der</strong> auf den dritten Arbeitsmarkt (z.B.<br />
Werkstatt für Behin<strong>der</strong>te, HPZ) notwendig.
2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen (1)<br />
- Zu einem großen Teil erhebliche soziale Anpassungsstörungen<br />
- Häufig lebenspraktische Defizite (zusätzliche Min<strong>der</strong>begabung<br />
o<strong>der</strong> erhebliche Sozialisationsdefizite)<br />
Nach <strong>der</strong> Entlassung ein höheres Risiko <strong>der</strong> sozialen<br />
Destabilisierung / Delinquenz<br />
Aber auch:<br />
<strong>Patienten</strong>, die durchaus über eine hohe soziale Kompetenz<br />
verfügen, aber in einem Kernbereich ihrer Persönlichkeit,<br />
z.B. im Sinne einer sexuellen Devianz, gestört sind.
2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen (2)<br />
Übernahme von Kontrollfunktionen im Vor<strong>der</strong>grund:<br />
- Erkennen antisozialer Attitüden und spezifischer<br />
deliktinduzieren<strong>der</strong> Täter-Opfer-/Umweltkonstellationen.<br />
Störung äußert sich hier häufig nicht in einer offensichtlichen<br />
Symptomatik, son<strong>der</strong>n wird erst allmählich im interaktionellen<br />
Raum deutlich, wo diese <strong>Patienten</strong> zu dysfunktionalen,<br />
manipulativen Inszenierungen neigen.
2.3 Min<strong>der</strong>begabte <strong>Patienten</strong><br />
- Beson<strong>der</strong>s schwer zu rehabilitierende <strong>Patienten</strong>gruppe<br />
- Häufiger Sexualdelikte<br />
- Bearbeitung einer Sexualdevianz durch intellektuellen Defizite<br />
Grenzen gesetzt<br />
Dennoch erfahren die meisten <strong>Patienten</strong> im Laufe <strong>der</strong><br />
Behandlung eine Selbstwertstabilisierung, sie sind in <strong>der</strong> Lage,<br />
sich an die sozialen Rahmenbedingungen einer Station<br />
anzupassen und können in einem handlungssteuernden<br />
hochstrukturierten, aber auch beschützenden Setting auch mit<br />
größeren Freiräumen umgehen, ohne rückfällig zu werden.
2.4 <strong>Patienten</strong> mit Abhängigkeitserkrankung<br />
- Nachsorge zum einen die gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie bei<br />
<strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen<br />
- Darüber hinaus kontinuierliche Arbeit an Erhaltung <strong>der</strong><br />
Abstinenz / Einbindung in ein Suchthilfesystem<br />
Problematisch:<br />
Manche Helfer in den versorgenden Einrichtungen und<br />
nie<strong>der</strong>gelassene Therapeuten lehnen die Betreuung<br />
forensischer <strong>Patienten</strong> ab. Begründet wird dies zumeist mit<br />
fehlen<strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Störungsbil<strong>der</strong>, Angst vor erneuter<br />
Straffälligkeit o<strong>der</strong> auch Sorge um nachbarschaftliche<br />
Beziehungen.
Aus dieser Ausgangssituation lassen sich im wesentlichen drei<br />
Aufgaben für eine forensische Nachsorgeambulanz ableiten:<br />
- Erschließung <strong>der</strong> versorgenden Einrichtungen in <strong>der</strong><br />
Entlassregion,<br />
- <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus <strong>der</strong> Klinik in die komplementären<br />
Angebote<br />
- Nachsorge im engeren Sinne
2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion (1)<br />
Das Erschließen <strong>der</strong> Region (ambulanten und komplementären<br />
Einrichtungen) und <strong>der</strong> Aufbau tragfähiger<br />
Kooperationsbeziehungen sind ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />
Nachsorgeambulanz.<br />
Wissenstransfer von <strong>der</strong> Forensik in die Gemeinde, um<br />
die dort tätigen Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, mehr<br />
Sicherheit und Kompetenz bei <strong>der</strong> Versorgung (ehemals)<br />
forensischer <strong>Patienten</strong> zu erwerben.
2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion (2)<br />
- Korrektur irrtümlicher Vorstellungen<br />
(Führungen, Informationsveranstaltungen und Fortbildungen)<br />
- Abbau von Ablehnung und Ängsten<br />
(weitestgehende Transparenz, ungeschönte Darstellung <strong>der</strong><br />
Problematik <strong>der</strong> überzuleitenden <strong>Patienten</strong>, eine umfassende<br />
Beratung, Helferkonferenzen, Supervision, Hilfestellung bei<br />
Kriseninterventionen, Zusage einer Wie<strong>der</strong>aufnahme)<br />
- Vorhaltung eines konstanten Kreises fester Ansprechpartner
<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> (1)<br />
- Zuerst: Umfassende Sondierung <strong>der</strong> Gesamtsituation des<br />
<strong>Patienten</strong> und Erstellung eines Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ungsplanes<br />
(Behandlungsteam und Mitarbeitern <strong>der</strong> Ambulanz gemeinsam)<br />
- Zur Verfügung stellen eines festen Ansprechpartners aus dem<br />
Ambulanzteam zur Verfügung stehen, <strong>der</strong> selbst keine<br />
psychotherapeutische Einzelbehandlung übernimmt, aber<br />
verbindlich die Hilfsangebote koordiniert.<br />
- Flexibilität des sich nach außen erweiternden Settings<br />
- Dosiertes Nacheinan<strong>der</strong> von Belastungserprobungen
<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> (1)<br />
- Begleitung <strong>der</strong> Ablösung in enger Abstimmung mit den<br />
Behandlungsteams<br />
(nicht nur „Befreiung“ auch Frustrationserlebnisse und Ängste)<br />
- Langzeitbeurlaubung vor <strong>der</strong> Entlassung<br />
Wesentlich für das Gelingen <strong>der</strong> <strong>Überleitung</strong>:<br />
Kontinuierliche Beratung und Koordination <strong>der</strong> beteiligten<br />
Helfer, Helferkonferenzen, Supervision, Rücknahmegarantie
2.7 Nachsorge in engerem Sinne (1)<br />
Beginnt nach <strong>der</strong> Entlassung <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus dem<br />
Maßregelvollzug<br />
Auch hier Aufgabe:<br />
- Beratung <strong>der</strong> Mitarbeiter aufnehmen<strong>der</strong> Einrichtungen,<br />
Bewährungshelfer, Betreuer und Therapeuten<br />
- Ggfs. Vorhaltung eigener ambulanter therapeutischer Angebote<br />
(Einzel- und Gruppenpsychotherapie, kompetente Beratung<br />
und Begleitung bei alltäglichen Verrichtungen, Übernahme<br />
von Kriseninterventionen)<br />
Solange <strong>Patienten</strong> durch Nachsorgeeinrichtungen und an<strong>der</strong>e<br />
ambulante Dienste ausreichend gut betreut werden, versteht<br />
sich die spezielle forensische Nachsorge als im Hintergrund<br />
stehendes Beratungsangebot.
2.7 Nachsorge in engerem Sinne (2)<br />
Die Kosten für die forensische Nachsorge werden vom Land<br />
NRW übernommen und zwar regelmäßig für die Betreuung<br />
<strong>der</strong>jenigen <strong>Patienten</strong>, denen durch die zuständige<br />
Strafvollstreckungskammer eine sogenannte<br />
„Nachsorgeweisung“ erteilt wurde.<br />
Pro entlassenem Patient und Kalen<strong>der</strong>tag 10,00 €<br />
Die forensische Nachsorge endet auch wenn <strong>der</strong> Patient sich<br />
einer Betreuung entzieht.<br />
Sie darf aber erst offiziell enden, wenn die Bewährungshilfe<br />
informiert ist und die notwendigen Schritte (Anhörung durch<br />
die Strafvollstreckungskammer/den zuständigen Richter)<br />
eingeleitet wurden.
3. Qualitätsanfor<strong>der</strong>ung an die Leistungserbringung<br />
- Fundierte Erfahrungen in <strong>der</strong> Arbeit mit forensischen <strong>Patienten</strong><br />
- Langfristige personelle Kontinuität in <strong>der</strong> Betreuung<br />
- Ständige Erreichbarkeit (z.B. Anbindung <strong>der</strong> forensischen<br />
Nachsorge an eine Station, die 24 Stunden besetzt ist und<br />
je<strong>der</strong>zeit auch als Anlaufstelle des <strong>Patienten</strong> funktionieren<br />
kann)<br />
- Koordination <strong>der</strong> Betreuungsarbeit in Hilfeplankonferenzen<br />
- Beratung von Behörden, professionellen Helfern, gesetzlichen<br />
Betreuern und Angehörigen<br />
- Sicherstellung <strong>der</strong> Weitergabe von wichtigen<br />
Verhaltensbeobachtungen und sonstigen Informationen an<br />
Bewährungshilfe/Führungsaufsicht
4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen (1)<br />
- Zuordnung zur Abteilung Forensische Psychiatrie I unter <strong>der</strong><br />
Leitung <strong>der</strong> dortigen Chefärztin<br />
- <strong>Überleitung</strong> und Nachsorge für die <strong>Patienten</strong> bei<strong>der</strong><br />
Forensischen Fachabteilungen<br />
- Aufnahme von <strong>Patienten</strong> aus an<strong>der</strong>en Kliniken, die in die<br />
beschriebene Region entlassen werden<br />
- Enge Zusammenarbeit mit Behandlungsstationen, aus<br />
denen die <strong>Patienten</strong> beurlaubt/entlassen wurden<br />
- Behandlungsteams nehmen bei deutlicher<br />
Außenorientierung Kontakt mit <strong>der</strong> Forensischen Ambulanz<br />
auf.
4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen (2)<br />
- Vorstellung des <strong>Patienten</strong> in einem Erstgespräch<br />
(Behandler stellen alle Informationen zur Verfügung, die für<br />
ein umfassendes Bild über den <strong>Patienten</strong>, sein Lebensumfeld<br />
und sein Delinquenzrisiko von Bedeutung sind.<br />
- Die <strong>Überleitung</strong> in geeignete soziale Empfangsräume<br />
außerhalb <strong>der</strong> Klinik erfolgt durch die Forensische<br />
Fachambulanz gemeinsam mit Bezugstherapeuten.<br />
- In <strong>der</strong> Regel werden die <strong>Patienten</strong> zuletzt in einer <strong>der</strong> beiden<br />
offenen Wohngruppen <strong>der</strong> Abteilung Forensische Psychiatrie I<br />
behandelt und bereits dort von Mitarbeitern <strong>der</strong><br />
Nachsorgeambulanz betreut.
4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen (3)<br />
Die Forensische Ambulanz übernimmt je nach Bedarf<br />
folgende Aufgaben:<br />
- Weitere Behandlungs- und Hilfeplanung<br />
- Mitwirkung bei Stellungnahmen gem. § 67 e StGB<br />
- forensisch-psychiatrische/therapeutische<br />
Einzel-/Gruppenbetreuung o<strong>der</strong> Vermittlung in<br />
psychotherapeutische Behandlung<br />
- Vermittlung in geeignete Wohnformen<br />
- Unterstützung bei <strong>der</strong> Integration ins Arbeitsleben/ bei <strong>der</strong><br />
beruflichen Rehabilitation
4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen (4)<br />
- Klärung sozialrechtlicher, privatrechtlicher und finanzieller<br />
Fragen (Vermittlung <strong>der</strong> Klärung)<br />
- Kontrolle des Rückfallrisikos durch Überwachung <strong>der</strong><br />
Medikamenteneinnahme, <strong>der</strong> Alkoholabstinenz und<br />
Verhaltensbeobachtung<br />
- Information und Beratung psychosozialer Träger und<br />
möglicher Kooperationspartner<br />
- Ausrichtung von Helferkonferenzen<br />
- Risiko- und Krisenmanagement.
4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />
Viersen (5)<br />
Leitmaxime des professionellen Handelns innerhalb <strong>der</strong><br />
forensischen Nachsorge:<br />
„Kontrollierende Zuwendung"<br />
Gestaltende und stabilisierende Effekte einer engen<br />
professionellen Beziehung<br />
Eine nachhaltige Stabilisierung des entlassenen <strong>Patienten</strong><br />
kann nur mittels <strong>der</strong> Kenntnis um dessen Stärken und<br />
Schwächen erfolgreich gelingen. Diese Kenntnis und<br />
Erfahrung an alle an <strong>der</strong> Nachsorge beteiligten Personen<br />
weiterzugeben und mit diesen über einen längeren Zeitraum<br />
im Austausch zu bleiben, macht die Bedeutung <strong>der</strong><br />
Nachsorge aus.
Kontakt<br />
• Sekretariat: 02162/96-4062<br />
• Frau Frings (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4114; Handy: 01520/1629685<br />
• E-Mail: nadine.frings@lvr.de<br />
• Frau Hamel (Dipl.-Sozialpädagogin): Tel.: 02162/96-4056; Handy: 01520/1629637<br />
• E-Mail: a.hamel@lvr.de<br />
• Herr Kamps (Dipl.-Sozialarbeiter): Tel.: 02162/96-4063; Handy: 01520/9321643<br />
• E-Mail: dirk.kamps@lvr.de<br />
• Frau Kasten (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4064; Handy: 01520/9321958<br />
• E-Mail: annette.kasten@lvr.de<br />
• Frau Kremer (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4055, Handy: 0170/8531579;<br />
• E-Mail: h.kremer@lvr.de<br />
• Herr Lochstedt (Fachgesundheits- und Krankenpfleger): Tel.: 02162/96-4057;<br />
• Handy: 01520/1629627; E-Mail: bernd.lochstedt@lvr.de<br />
• WG Gärtnerei/Station 14a: 02162/96-4637 o<strong>der</strong> -4183<br />
• WG Gutshof: 02162-96-4635<br />
• Abteilungsleitung: Dr. H. Guckelsberger (Chefärztin), Tel. 02162/96-4065; Piepser 4065;<br />
• E-Mail: h.guckelsberger@lvr.de<br />
• U. Wolzendorff (Oberärztin): Tel. 02162/96-4061; Piepser 4061;<br />
• E-Mail: u.wolzendorff@lvr.de