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2.6 Überleitung der Patienten

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Inhalt<br />

1. Rahmenbedingungen<br />

2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge<br />

2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen<br />

2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen<br />

2.3 Min<strong>der</strong>begabte <strong>Patienten</strong><br />

2.4 <strong>Patienten</strong> mit Abhängigkeitserkrankung<br />

2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion<br />

<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong><br />

2.7 Nachsorge im engeren Sinne<br />

3. Qualitätsanfor<strong>der</strong>ung an die Leistungserbringung<br />

4. Die Forensische Nachsorgeambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen


1. Rahmenbedingungen (1)<br />

Der gesetzliche Rahmen <strong>der</strong> Unterbringung und Behandlung<br />

von <strong>Patienten</strong> im Maßregelvollzug sowie ihrer Entlassung (u.a.):<br />

- Strafgesetzbuch (StGB)<br />

- Strafvollzugsgesetz (StVollzG)<br />

- Maßregelvollzugsgesetze <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

Unterbringung schuldunfähiger o<strong>der</strong> vermin<strong>der</strong>t<br />

schuldfähiger Straftäter in einem psychiatrischen Krankenhaus<br />

gem. § 63 StGB -> zeitlich unbefristeter Freiheitsentzug.<br />

Überprüfung (StVK, Jugendrichter) spätestens nach Ablauf eines<br />

Jahres (§ 67e StGB), ob „zu erwarten ist, dass <strong>der</strong> Patient<br />

außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr<br />

begehen wird“ (§ 67d, Abs. 2 StGB).


1. Rahmenbedingungen (2)<br />

Unterbringung abhängigkeitskranker Straftäter in einer<br />

Entziehungsanstalt gem. §64 StGB:<br />

Nicht von <strong>der</strong> aufgehobenen / vermin<strong>der</strong>ten Schuldfähigkeit des<br />

Täters abhängig<br />

Auf zwei Jahre begrenzt. Dabei kann sich die Höchstfrist um die<br />

Dauer <strong>der</strong> Freiheitsstrafe verlängern, soweit die Zeit des<br />

Vollzugs <strong>der</strong> Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.<br />

(Beispiel...)


1. Rahmenbedingungen (3)<br />

§ 64 StGB:<br />

Anordnung nur, wenn hinreichend konkrete Aussichten auf einen<br />

Erfolg <strong>der</strong> Behandlung bestehen (BVerfG).<br />

Auch wenn erst während <strong>der</strong> Unterbringung deutlich wird, dass<br />

eine Behandlung keine Aussicht auf Erfolg hat, wird die<br />

zuständige StVK die Beendigung <strong>der</strong> Maßregel beschließen.<br />

Dann Vollstreckung <strong>der</strong> noch nicht verbüßten (Rest-)<br />

Freiheitsstrafe (JVA)<br />

Vollstreckung bei<strong>der</strong> Maßregeln kann gem. § 67b StGB auch<br />

unmittelbar zur Bewährung ausgesetzt werden, „wenn beson<strong>der</strong>e<br />

Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong><br />

Maßregel auch dadurch erreicht werden kann.“<br />

( → ebenfalls z.T Nachsorgepatienten).


1. Rahmenbedingungen (4)<br />

§ 136 StVollzG:<br />

Behandlung des im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen<br />

Krankenhaus untergebrachten <strong>Patienten</strong> richtet sich nach<br />

ärztlichen Gesichtspunkten.<br />

„Soweit möglich soll er geheilt o<strong>der</strong> sein Zustand gebessert<br />

werden, dass er nicht mehr gefährlich wird.“<br />

(MRVG-NW)<br />

„Maßregeln <strong>der</strong> Besserung und Sicherung in einem<br />

psychiatrischen Krankenhaus o<strong>der</strong> in einer Entziehungsanstalt<br />

sollen die betroffenen Patientinnen und <strong>Patienten</strong> durch<br />

Behandlung und Betreuung (Therapie) befähigen, ein in die<br />

Gemeinschaft eingeglie<strong>der</strong>tes Leben zu führen.


1. Rahmenbedingungen (5)<br />

Entlassung aus dem Maßregelvollzug:<br />

Unterbringung und eventuell noch vorhandene Zeiten einer<br />

zugleich bestehenden Freiheitsstrafe werden zur Bewährung<br />

ausgesetzt und es tritt Führungsaufsicht ein.<br />

Mit <strong>der</strong> Aussetzung <strong>der</strong> Maßregel zur Bewährung werden<br />

Weisungen gem. § 56c und § 56d StGB angeordnet, die zu<br />

befolgen sind.<br />

(Beispiele, Nachsorgeweisung)<br />

Die Entscheidung <strong>der</strong> Gerichte über Entlassung und Art und Form<br />

<strong>der</strong> Weisungen stützt sich vorwiegend auf die von den<br />

behandelnden Kliniken und/o<strong>der</strong> externen Gutachtern<br />

abgegebene Beurteilung <strong>der</strong> notwendigen Hilfebedürfnisse um<br />

keine Straftaten mehr zu begehen.


1. Rahmenbedingungen (6)<br />

Legalprognose berücksichtigt:<br />

- Tat, die zur Unterbringung führte<br />

- prädeliktischen Persönlichkeit<br />

- Behandlungsverlauf<br />

- sozialen Empfangsraum<br />

Günstige Prognose erst, wenn es im Verlauf <strong>der</strong> Behandlung zu<br />

einer deutlichen Besserung <strong>der</strong> <strong>der</strong> Anlasstat zugrundeliegenden<br />

Erkrankung bzw. zu einem Ausgleich störungsbedingter Defizite<br />

gekommen ist und Patient in den Bereichen Beschäftigung,<br />

Wohnen und soziale Beziehungen Bedingungen vorfindet, welche<br />

die erreichten Erfolge nicht destabilisieren und Möglichkeiten <strong>der</strong><br />

Kontrolle gewährleisten.


1. Rahmenbedingungen (7)<br />

Vor Abgabe positiver Legalprognose:<br />

Empfangsraum im Rahmen einer gut begleiteten <strong>Überleitung</strong><br />

erschlossen und in den meisten Fällen während einer<br />

Langzeitbeurlaubung erprobt werden.<br />

Oftmals sind Betreuung und therapeutische Begleitung auch nach<br />

einer Entlassung noch erfor<strong>der</strong>lich und finden dann z. B. Als<br />

Weisungen Eingang in die Bewährungsauflagen.


1. Rahmenbedingungen (8)<br />

MRVG-NW (§ 1, Abs. 3)<br />

Therapie und Beratung auch nach <strong>der</strong> Entlassung fortsetzen (mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong>) im Benehmen insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

- Führungsaufsicht,<br />

- gesetzlichen Betreuungen,<br />

- Bewährungshilfe,<br />

- freie Wohlfahrtspflege,<br />

- Sozialbehörden,<br />

- sozialpsychiatrischen Dienst, etc.


1. Rahmenbedingungen (9)<br />

„Die Einrichtungen sind verpflichtet<br />

- Nachsorgemaßnahmen zu vermitteln,<br />

- die <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> Patientinnen und <strong>Patienten</strong> an ambulante,<br />

teilstationäre o<strong>der</strong> stationäre Angebote sicherzustellen<br />

- und Patientin-nen und <strong>Patienten</strong> insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong>en<br />

Wunsch im Krisenfall kurzfristig aufzunehmen, soweit keine<br />

an<strong>der</strong>en geeigneten Angebote zur Verfügung stehen.“


2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge (1)<br />

Durch Erlass des LBMRV vom 19.08.2003 konkretisiert:<br />

- Verhin<strong>der</strong>ung von Deliktrückfällen<br />

gut vorbereitete, schrittweise Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung,<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> Behandlungskontinuität<br />

- Deliktför<strong>der</strong>nde personelle, situative o<strong>der</strong> soziale Verän<strong>der</strong>ungen<br />

bei (bedingt) entlassenen <strong>Patienten</strong> zu erkennen<br />

- Regelmäßige Kontrollen, aufsuchen<strong>der</strong> Kontakt und ständig<br />

wie<strong>der</strong>kehrende Risikoeinschätzungen<br />

- Unverzügliche Information <strong>der</strong> zuständigen Justizbehörden<br />

(Bewährungshilfe/ Führungsaufsicht, StVK) beim Vorliegen<br />

konkreter Anhaltspunkte für einen drohenden Deliktrückfall


2. Aufgaben <strong>der</strong> Forensischen Nachsorge (2)<br />

- Erschließung geeigneter Entlassungsräume<br />

- Sicherstellung von Koordinierungsmaßnahmen, sofern dies nicht<br />

durch eine an<strong>der</strong>e Institution gewährleistet werden kann<br />

- Frühzeitige und umfassende Information <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Nachsorge<br />

beteiligten Institutionen<br />

- Beratung, Supervision und Fortbildung<br />

- Medizinische und psychotherapeutische Weiterbehandlung im<br />

Einzelfall


2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen (1)<br />

Sicherstellung <strong>der</strong> konsequenten Behandlung <strong>der</strong> Psychose.<br />

- neuroleptischen Dauerprophylaxe<br />

- Hausbesuche, stützende Gespräche, Krisenintervention und im<br />

im erneuten Erkrankungsfall eine frühzeitige stationäre<br />

Behandlung.<br />

<strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus Klinik in Gemeinde oftmals<br />

problematisch.<br />

Rückkehr in die Familie häufig nicht möglich (häufig Delikte<br />

aus dem Beziehungsumfeld) .


2.1 <strong>Patienten</strong> mit Psychosen (2)<br />

Schaffung neuer Wohnsituation, entsprechend<br />

Bedürfnissen, Fähigkeiten und evtl. vorhandenen Defiziten.<br />

Auch eine Arbeitsstelle/Beschäftigung muss diesen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gerecht werden.<br />

Häufig Vermittlung in betreute Wohnformen (Heime,<br />

Wohngruppen u.ä.) o<strong>der</strong> auf den dritten Arbeitsmarkt (z.B.<br />

Werkstatt für Behin<strong>der</strong>te, HPZ) notwendig.


2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen (1)<br />

- Zu einem großen Teil erhebliche soziale Anpassungsstörungen<br />

- Häufig lebenspraktische Defizite (zusätzliche Min<strong>der</strong>begabung<br />

o<strong>der</strong> erhebliche Sozialisationsdefizite)<br />

Nach <strong>der</strong> Entlassung ein höheres Risiko <strong>der</strong> sozialen<br />

Destabilisierung / Delinquenz<br />

Aber auch:<br />

<strong>Patienten</strong>, die durchaus über eine hohe soziale Kompetenz<br />

verfügen, aber in einem Kernbereich ihrer Persönlichkeit,<br />

z.B. im Sinne einer sexuellen Devianz, gestört sind.


2.2 <strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen (2)<br />

Übernahme von Kontrollfunktionen im Vor<strong>der</strong>grund:<br />

- Erkennen antisozialer Attitüden und spezifischer<br />

deliktinduzieren<strong>der</strong> Täter-Opfer-/Umweltkonstellationen.<br />

Störung äußert sich hier häufig nicht in einer offensichtlichen<br />

Symptomatik, son<strong>der</strong>n wird erst allmählich im interaktionellen<br />

Raum deutlich, wo diese <strong>Patienten</strong> zu dysfunktionalen,<br />

manipulativen Inszenierungen neigen.


2.3 Min<strong>der</strong>begabte <strong>Patienten</strong><br />

- Beson<strong>der</strong>s schwer zu rehabilitierende <strong>Patienten</strong>gruppe<br />

- Häufiger Sexualdelikte<br />

- Bearbeitung einer Sexualdevianz durch intellektuellen Defizite<br />

Grenzen gesetzt<br />

Dennoch erfahren die meisten <strong>Patienten</strong> im Laufe <strong>der</strong><br />

Behandlung eine Selbstwertstabilisierung, sie sind in <strong>der</strong> Lage,<br />

sich an die sozialen Rahmenbedingungen einer Station<br />

anzupassen und können in einem handlungssteuernden<br />

hochstrukturierten, aber auch beschützenden Setting auch mit<br />

größeren Freiräumen umgehen, ohne rückfällig zu werden.


2.4 <strong>Patienten</strong> mit Abhängigkeitserkrankung<br />

- Nachsorge zum einen die gleichen Anfor<strong>der</strong>ungen wie bei<br />

<strong>Patienten</strong> mit Persönlichkeitsstörungen<br />

- Darüber hinaus kontinuierliche Arbeit an Erhaltung <strong>der</strong><br />

Abstinenz / Einbindung in ein Suchthilfesystem<br />

Problematisch:<br />

Manche Helfer in den versorgenden Einrichtungen und<br />

nie<strong>der</strong>gelassene Therapeuten lehnen die Betreuung<br />

forensischer <strong>Patienten</strong> ab. Begründet wird dies zumeist mit<br />

fehlen<strong>der</strong> Kenntnis <strong>der</strong> Störungsbil<strong>der</strong>, Angst vor erneuter<br />

Straffälligkeit o<strong>der</strong> auch Sorge um nachbarschaftliche<br />

Beziehungen.


Aus dieser Ausgangssituation lassen sich im wesentlichen drei<br />

Aufgaben für eine forensische Nachsorgeambulanz ableiten:<br />

- Erschließung <strong>der</strong> versorgenden Einrichtungen in <strong>der</strong><br />

Entlassregion,<br />

- <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus <strong>der</strong> Klinik in die komplementären<br />

Angebote<br />

- Nachsorge im engeren Sinne


2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion (1)<br />

Das Erschließen <strong>der</strong> Region (ambulanten und komplementären<br />

Einrichtungen) und <strong>der</strong> Aufbau tragfähiger<br />

Kooperationsbeziehungen sind ein Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong><br />

Nachsorgeambulanz.<br />

Wissenstransfer von <strong>der</strong> Forensik in die Gemeinde, um<br />

die dort tätigen Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, mehr<br />

Sicherheit und Kompetenz bei <strong>der</strong> Versorgung (ehemals)<br />

forensischer <strong>Patienten</strong> zu erwerben.


2.5 Erschließung <strong>der</strong> Entlassregion (2)<br />

- Korrektur irrtümlicher Vorstellungen<br />

(Führungen, Informationsveranstaltungen und Fortbildungen)<br />

- Abbau von Ablehnung und Ängsten<br />

(weitestgehende Transparenz, ungeschönte Darstellung <strong>der</strong><br />

Problematik <strong>der</strong> überzuleitenden <strong>Patienten</strong>, eine umfassende<br />

Beratung, Helferkonferenzen, Supervision, Hilfestellung bei<br />

Kriseninterventionen, Zusage einer Wie<strong>der</strong>aufnahme)<br />

- Vorhaltung eines konstanten Kreises fester Ansprechpartner


<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> (1)<br />

- Zuerst: Umfassende Sondierung <strong>der</strong> Gesamtsituation des<br />

<strong>Patienten</strong> und Erstellung eines Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ungsplanes<br />

(Behandlungsteam und Mitarbeitern <strong>der</strong> Ambulanz gemeinsam)<br />

- Zur Verfügung stellen eines festen Ansprechpartners aus dem<br />

Ambulanzteam zur Verfügung stehen, <strong>der</strong> selbst keine<br />

psychotherapeutische Einzelbehandlung übernimmt, aber<br />

verbindlich die Hilfsangebote koordiniert.<br />

- Flexibilität des sich nach außen erweiternden Settings<br />

- Dosiertes Nacheinan<strong>der</strong> von Belastungserprobungen


<strong>2.6</strong> <strong>Überleitung</strong> <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> (1)<br />

- Begleitung <strong>der</strong> Ablösung in enger Abstimmung mit den<br />

Behandlungsteams<br />

(nicht nur „Befreiung“ auch Frustrationserlebnisse und Ängste)<br />

- Langzeitbeurlaubung vor <strong>der</strong> Entlassung<br />

Wesentlich für das Gelingen <strong>der</strong> <strong>Überleitung</strong>:<br />

Kontinuierliche Beratung und Koordination <strong>der</strong> beteiligten<br />

Helfer, Helferkonferenzen, Supervision, Rücknahmegarantie


2.7 Nachsorge in engerem Sinne (1)<br />

Beginnt nach <strong>der</strong> Entlassung <strong>der</strong> <strong>Patienten</strong> aus dem<br />

Maßregelvollzug<br />

Auch hier Aufgabe:<br />

- Beratung <strong>der</strong> Mitarbeiter aufnehmen<strong>der</strong> Einrichtungen,<br />

Bewährungshelfer, Betreuer und Therapeuten<br />

- Ggfs. Vorhaltung eigener ambulanter therapeutischer Angebote<br />

(Einzel- und Gruppenpsychotherapie, kompetente Beratung<br />

und Begleitung bei alltäglichen Verrichtungen, Übernahme<br />

von Kriseninterventionen)<br />

Solange <strong>Patienten</strong> durch Nachsorgeeinrichtungen und an<strong>der</strong>e<br />

ambulante Dienste ausreichend gut betreut werden, versteht<br />

sich die spezielle forensische Nachsorge als im Hintergrund<br />

stehendes Beratungsangebot.


2.7 Nachsorge in engerem Sinne (2)<br />

Die Kosten für die forensische Nachsorge werden vom Land<br />

NRW übernommen und zwar regelmäßig für die Betreuung<br />

<strong>der</strong>jenigen <strong>Patienten</strong>, denen durch die zuständige<br />

Strafvollstreckungskammer eine sogenannte<br />

„Nachsorgeweisung“ erteilt wurde.<br />

Pro entlassenem Patient und Kalen<strong>der</strong>tag 10,00 €<br />

Die forensische Nachsorge endet auch wenn <strong>der</strong> Patient sich<br />

einer Betreuung entzieht.<br />

Sie darf aber erst offiziell enden, wenn die Bewährungshilfe<br />

informiert ist und die notwendigen Schritte (Anhörung durch<br />

die Strafvollstreckungskammer/den zuständigen Richter)<br />

eingeleitet wurden.


3. Qualitätsanfor<strong>der</strong>ung an die Leistungserbringung<br />

- Fundierte Erfahrungen in <strong>der</strong> Arbeit mit forensischen <strong>Patienten</strong><br />

- Langfristige personelle Kontinuität in <strong>der</strong> Betreuung<br />

- Ständige Erreichbarkeit (z.B. Anbindung <strong>der</strong> forensischen<br />

Nachsorge an eine Station, die 24 Stunden besetzt ist und<br />

je<strong>der</strong>zeit auch als Anlaufstelle des <strong>Patienten</strong> funktionieren<br />

kann)<br />

- Koordination <strong>der</strong> Betreuungsarbeit in Hilfeplankonferenzen<br />

- Beratung von Behörden, professionellen Helfern, gesetzlichen<br />

Betreuern und Angehörigen<br />

- Sicherstellung <strong>der</strong> Weitergabe von wichtigen<br />

Verhaltensbeobachtungen und sonstigen Informationen an<br />

Bewährungshilfe/Führungsaufsicht


4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen (1)<br />

- Zuordnung zur Abteilung Forensische Psychiatrie I unter <strong>der</strong><br />

Leitung <strong>der</strong> dortigen Chefärztin<br />

- <strong>Überleitung</strong> und Nachsorge für die <strong>Patienten</strong> bei<strong>der</strong><br />

Forensischen Fachabteilungen<br />

- Aufnahme von <strong>Patienten</strong> aus an<strong>der</strong>en Kliniken, die in die<br />

beschriebene Region entlassen werden<br />

- Enge Zusammenarbeit mit Behandlungsstationen, aus<br />

denen die <strong>Patienten</strong> beurlaubt/entlassen wurden<br />

- Behandlungsteams nehmen bei deutlicher<br />

Außenorientierung Kontakt mit <strong>der</strong> Forensischen Ambulanz<br />

auf.


4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen (2)<br />

- Vorstellung des <strong>Patienten</strong> in einem Erstgespräch<br />

(Behandler stellen alle Informationen zur Verfügung, die für<br />

ein umfassendes Bild über den <strong>Patienten</strong>, sein Lebensumfeld<br />

und sein Delinquenzrisiko von Bedeutung sind.<br />

- Die <strong>Überleitung</strong> in geeignete soziale Empfangsräume<br />

außerhalb <strong>der</strong> Klinik erfolgt durch die Forensische<br />

Fachambulanz gemeinsam mit Bezugstherapeuten.<br />

- In <strong>der</strong> Regel werden die <strong>Patienten</strong> zuletzt in einer <strong>der</strong> beiden<br />

offenen Wohngruppen <strong>der</strong> Abteilung Forensische Psychiatrie I<br />

behandelt und bereits dort von Mitarbeitern <strong>der</strong><br />

Nachsorgeambulanz betreut.


4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen (3)<br />

Die Forensische Ambulanz übernimmt je nach Bedarf<br />

folgende Aufgaben:<br />

- Weitere Behandlungs- und Hilfeplanung<br />

- Mitwirkung bei Stellungnahmen gem. § 67 e StGB<br />

- forensisch-psychiatrische/therapeutische<br />

Einzel-/Gruppenbetreuung o<strong>der</strong> Vermittlung in<br />

psychotherapeutische Behandlung<br />

- Vermittlung in geeignete Wohnformen<br />

- Unterstützung bei <strong>der</strong> Integration ins Arbeitsleben/ bei <strong>der</strong><br />

beruflichen Rehabilitation


4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen (4)<br />

- Klärung sozialrechtlicher, privatrechtlicher und finanzieller<br />

Fragen (Vermittlung <strong>der</strong> Klärung)<br />

- Kontrolle des Rückfallrisikos durch Überwachung <strong>der</strong><br />

Medikamenteneinnahme, <strong>der</strong> Alkoholabstinenz und<br />

Verhaltensbeobachtung<br />

- Information und Beratung psychosozialer Träger und<br />

möglicher Kooperationspartner<br />

- Ausrichtung von Helferkonferenzen<br />

- Risiko- und Krisenmanagement.


4. Die Forensische Fachambulanz an <strong>der</strong> LVR-Klinik<br />

Viersen (5)<br />

Leitmaxime des professionellen Handelns innerhalb <strong>der</strong><br />

forensischen Nachsorge:<br />

„Kontrollierende Zuwendung"<br />

Gestaltende und stabilisierende Effekte einer engen<br />

professionellen Beziehung<br />

Eine nachhaltige Stabilisierung des entlassenen <strong>Patienten</strong><br />

kann nur mittels <strong>der</strong> Kenntnis um dessen Stärken und<br />

Schwächen erfolgreich gelingen. Diese Kenntnis und<br />

Erfahrung an alle an <strong>der</strong> Nachsorge beteiligten Personen<br />

weiterzugeben und mit diesen über einen längeren Zeitraum<br />

im Austausch zu bleiben, macht die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Nachsorge aus.


Kontakt<br />

• Sekretariat: 02162/96-4062<br />

• Frau Frings (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4114; Handy: 01520/1629685<br />

• E-Mail: nadine.frings@lvr.de<br />

• Frau Hamel (Dipl.-Sozialpädagogin): Tel.: 02162/96-4056; Handy: 01520/1629637<br />

• E-Mail: a.hamel@lvr.de<br />

• Herr Kamps (Dipl.-Sozialarbeiter): Tel.: 02162/96-4063; Handy: 01520/9321643<br />

• E-Mail: dirk.kamps@lvr.de<br />

• Frau Kasten (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4064; Handy: 01520/9321958<br />

• E-Mail: annette.kasten@lvr.de<br />

• Frau Kremer (Dipl.-Sozialarbeiterin): Tel.: 02162/96-4055, Handy: 0170/8531579;<br />

• E-Mail: h.kremer@lvr.de<br />

• Herr Lochstedt (Fachgesundheits- und Krankenpfleger): Tel.: 02162/96-4057;<br />

• Handy: 01520/1629627; E-Mail: bernd.lochstedt@lvr.de<br />

• WG Gärtnerei/Station 14a: 02162/96-4637 o<strong>der</strong> -4183<br />

• WG Gutshof: 02162-96-4635<br />

• Abteilungsleitung: Dr. H. Guckelsberger (Chefärztin), Tel. 02162/96-4065; Piepser 4065;<br />

• E-Mail: h.guckelsberger@lvr.de<br />

• U. Wolzendorff (Oberärztin): Tel. 02162/96-4061; Piepser 4061;<br />

• E-Mail: u.wolzendorff@lvr.de

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