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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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dem Ferkelpreis der Fall. Dadurch war (trotz tatsächlich variierendem derzeitigen EAW) be<strong>im</strong><br />

schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb sowie bei den Milchvieh- und<br />

Veredlungsbetrieben in jedem Betrachtungsjahr ein Zuschlag anzusetzen. Dieser war absolut<br />

<strong>im</strong> Durchschnitt be<strong>im</strong> Veredlungsbetrieb mit 782 €/ha bzw. dem 0,34-fachen des derzeitigen<br />

EAW am höchsten, be<strong>im</strong> Milchviehbetrieb mit 274 €/ha bzw. dem 0,28-fachen des<br />

derzeitigen EAW am niedrigsten. Im Gegensatz zu den Berechnungen <strong>im</strong> Kapitel 5.2 ist <strong>im</strong><br />

Durchschnitt der Jahre auch für den durchschnittlichen Marktfruchtbetrieb ein Zuschlag<br />

anzusetzen. Dieser beträgt allerdings lediglich 16 €/ha bzw. das 0,01-fachen des derzeitigen<br />

EAW. Wird die Kompensation der weichenden Erben der Marktfruchtbetriebe auf Grundlage<br />

vom Verhältnis der Fruchtfolge zum derzeitigen EAW berechnet, war die durchschnittliche<br />

Erbabfindung in den Jahren 1976 bis 2010 also als gerecht anzusehen. Dabei ist natürlich zu<br />

beachten, dass in einzelnen Jahren Zuschläge von bis zu 287 €/ha oder dem 0,23-fachen der<br />

derzeitigen EAW und Abschläge von bis zu 240 €/ha oder dem 0,20-fachen der derzeitigen<br />

EAW gerechtfertigt gewesen wären.<br />

Um ein Aussage über die Nützlichkeit der in diesem Kapitel erlangten Ergebnisse treffen zu<br />

können, sollen diese mit dem derzeitigen EAW als Maß für die tatsächlich erfolgte<br />

Kompensation verglichen werden. Da die Ergebnisse aus Kapitel 5.2 auf der selbigen<br />

Interpretation der Zielsetzung der Erbabfindung nach der HöfeO beruhen, dienen diese als<br />

Referenz für die angemessen Berechnungsgrundlage der Erbabfindung.<br />

Die durchschnittlich angemessene Bewertungsgrundlage für die weichenden Erben, also der<br />

Soll-EAW ermittelt aus dem Verhältnis vom aktualisierten EAW zum Soll-EAW, betrug bei<br />

dem schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb 1.567 €/ha. Aufgrund des Verhältnisses<br />

von den Milcherlösen je Kuh zum derzeitigen EAW wurde ein durchschnittlicher Soll EAW<br />

von 1.421€/ha ermittelt. Die Differenz zwischen diesen beiden Kennzahlen beträgt also 146<br />

€/ha. Damit wäre die Erbabfindung der weichenden Erben des durchschnittlichen schleswigholsteinischen<br />

Betriebes auch bei einer Berechnung der Kompensation auf Grundlage der<br />

Milcherlöse je Kuh zu gering ausgefallen. Allerdings wäre diese Kompensation sehr viel<br />

gerechter gewesen als die tatsächlich berechnete Abfindung, denn der durchschnittliche<br />

derzeitige EAW betrug lediglich 946 €/ha und damit 621 €/ha weniger als der aus den<br />

Berechnungen des Kapitels 5.2 folgende Soll-EAW.<br />

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