Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...
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Soll-EAW zum derzeitigen EAW kann dann der anzusetzende Zu- oder Abschlag errechnet werden. Alternative Berechnung für den schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW auf Grundlage vom Verhältnis der Milcherlöse je Kuh zum derzeitigen EAW Die den Berechnungen zugrunde liegende Kennzahl des durchschnittlichen Betriebes aus Schleswig-Holstein ist der Milcherlös je Kuh und Jahr. Dieser beträgt im Jahre 1964 806 €/Kuh. Bei einem derzeitigen EAW von 619 liegt das Verhältnis vom Milcherlös zum derzeitigen EAW bzw. Soll-EAW in diesem Jahr bei 0,77. Soll dieses Verhältnis auch im Jahre 1970 erreicht werden, beträgt der Soll-EAW in diesem Jahr 711 €/ha (siehe Tabelle 31). Damit hätte in diesem Jahr ein Zuschlag von dem 0,15-fachen des derzeitigen EAW angesetzt werden müssen. Im Jahre 1976 hat der Gesetzgeber dann auf die Verbesserung der Ertragssituation und die ausgebliebenen Einheitswertfeststellungen reagiert und den Hofeswert bzw. derzeitigen EAW angehoben. Damit wurde implizit ein neues, als gerecht angesehenes Verhältnis von Milcherlös zum derzeitigen EAW bzw. Soll-EAW in diesem Jahr festgelegt. Der Multiplikationsfaktor betrug nun 0,80, eine Erhöhung des Milcherlöses würde damit zu einem noch höheren Soll-EAW führen. Tabelle 31: Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW auf Grundlage vom Verhältnis der Milcherlöse je Kuh zum derzeitigen EAW 1964 1970 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2010 Durchschnitt Derzeitiger EAW (€/ha) 619 619 1.121 1.271 1.103 906 939 962 974 946 Milcherlös (€/Kuh) 806 924 1.407 1.700 1.964 1.946 2.315 2.444 2.601 1.790 Verhältnis Milcherlös zum der. EAW 0,77 0,80 Soll-EAW (€/ha) 619 711 1.121 1.355 1.565 1.551 1.846 1.948 2.073 1.421 Zu/Abschlag zum der. EAW (€/ha) 0 91 0 84 462 645 906 987 1.099 475 Zu/Abschlag im Verhältnis zum der. EAW 0 0,15 0 0,07 0,42 0,71 0,96 1,03 1,13 0,50 Quelle: Eigene Berechnungen 88
Tatsächlich stieg der Milcherlös und damit der Soll-EAW in den Jahren bis 2010 kontinuierlich auf bis zu 2.073 €/ha. Im Jahre 1982 war der zu gewährende Zuschlag zum derzeitigen EAW mit 84 €/ha bzw. dem 0,07-fachen des derzeitigen EAW 1982 noch vergleichsweise niedrig. Schon 1988 hätte dann aber ein Zuschlag von 462 €/ha angesetzt werden müssen. Dieser stieg bis 2010 auf 1.099 €/ha bzw. dem 1,13-fachen des derzeitigen EAW. Im Durchschnitt hätte der derzeitige EAW somit um 475 €/ha oder das 0,50-fache des derzeitigen EAW höher ausfallen müssen. Alternative Berechnung für die Marktfruchtbetriebe: Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW auf Grundlage vom Verhältnis der Erlöse aus der Fruchtfolge zum derzeitigen EAW Da die Erlöse aus dem Verkauf der Ernteprodukte der Getreide-Ölsaaten Fruchtfolge bei den Marktfruchtbetrieben den höchsten Korrelationskoeffizienten aufweisen, werden diese nun als alternative Bemessungsgrundlage für den Zu- bzw. Abschlag zum Hofeswert verwendet. Die Entwicklung der Erlöse aus der Getreide/Raps-Fruchtfolge sowie die daraus berechnete Soll-Abfindung und die zu berücksichtigenden Zu- bzw. Abschläge zum derzeitigen EAW präsentiert Tabelle 32. Im Jahre 1976 lagen die Erlöse aus der Fruchtfolge bei 1367 €/ha, woraus sich ein Verhältnis zum derzeitigem EAW, der in diesem Jahr auch die Soll-Abfindung repräsentiert, von 1,01 ergab. 89
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Soll-EAW zum derzeitigen EAW kann dann der anzusetzende Zu- oder Abschlag errechnet<br />
werden.<br />
Alternative Berechnung für den schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw.<br />
Abschlag zum derzeitigen EAW auf Grundlage vom Verhältnis der Milcherlöse je Kuh zum<br />
derzeitigen EAW<br />
Die den Berechnungen zugrunde liegende Kennzahl des durchschnittlichen Betriebes aus<br />
Schleswig-Holstein ist der Milcherlös je Kuh und Jahr. Dieser beträgt <strong>im</strong> Jahre 1964 806<br />
€/Kuh. Bei einem derzeitigen EAW von 619 liegt das Verhältnis vom Milcherlös zum<br />
derzeitigen EAW bzw. Soll-EAW in diesem Jahr bei 0,77. Soll dieses Verhältnis auch <strong>im</strong> Jahre<br />
1970 erreicht werden, beträgt der Soll-EAW in diesem Jahr 711 €/ha (siehe Tabelle 31).<br />
Damit hätte in diesem Jahr ein Zuschlag von dem 0,15-fachen des derzeitigen EAW angesetzt<br />
werden müssen. Im Jahre 1976 hat der Gesetzgeber dann auf die Verbesserung der<br />
Ertragssituation und die ausgebliebenen Einheitswertfeststellungen reagiert und den<br />
Hofeswert bzw. derzeitigen EAW angehoben. Damit wurde <strong>im</strong>plizit ein neues, als gerecht<br />
angesehenes Verhältnis von Milcherlös zum derzeitigen EAW bzw. Soll-EAW in diesem Jahr<br />
festgelegt. Der Multiplikationsfaktor betrug nun 0,80, eine Erhöhung des Milcherlöses würde<br />
damit zu einem noch höheren Soll-EAW führen.<br />
Tabelle 31: Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Zu- bzw. Abschlag zum derzeitigen EAW auf<br />
Grundlage vom Verhältnis der Milcherlöse je Kuh zum derzeitigen EAW<br />
1964 1970 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2010<br />
Durchschnitt<br />
Derzeitiger EAW (€/ha) 619 619 1.121 1.271 1.103 906 939 962 974 946<br />
Milcherlös (€/Kuh) 806 924 1.407 1.700 1.964 1.946 2.315 2.444 2.601 1.790<br />
Verhältnis Milcherlös<br />
zum der. EAW<br />
0,77 0,80<br />
Soll-EAW (€/ha) 619 711 1.121 1.355 1.565 1.551 1.846 1.948 2.073 1.421<br />
Zu/Abschlag zum der.<br />
EAW (€/ha)<br />
0 91 0 84 462 645 906 987 1.099 475<br />
Zu/Abschlag <strong>im</strong><br />
Verhältnis zum der. EAW<br />
0 0,15 0 0,07 0,42 0,71 0,96 1,03 1,13 0,50<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
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