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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Fruchtfolge <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen Berechnungen für diesen Betriebstyp dazu, dass<br />

ein Zuschlag zum derzeitigen EAW hätte berücksichtigt werden müssen. Dieser betrug 330<br />

€/ha und damit das 0,26-fache des derzeitigen EAW.<br />

Die Kopplung der Kompensation der weichenden Erben an eine Kennzahl wie dem Schweineoder<br />

dem Milchpreis birgt das Problem, dass sich der wirtschaftliche Erfolg eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebes, nach dem sich die Erbabfindung berechnen sollte, nicht nur<br />

aufgrund einer Kennzahl beschreiben lässt. Die in den Kalkulationen dieses Kapitels<br />

genutzten Größen stehen beispielsweise in keinem direkten Zusammenhang mit den Kosten,<br />

die bei der Produktion der Betriebe entstehen. Diese Größen können den aktualisierten EAW<br />

also nicht ohne einen gewissen Verlust an „Abfindungsgerechtigkeit“ ersetzen. Dies<br />

entspricht auch nicht dem Gedanken, der diesen Berechnungen zu Grunde liegt. Es soll<br />

vielmehr geprüft werden, ob die ausgewählten Kennzahlen eine „gerechtere“ Abfindung der<br />

weichenden Erben ermöglichen als der auf den allgemeinen Werteverhältnissen <strong>im</strong> Jahre<br />

1964 beruhende derzeitige EAW.<br />

Um für den schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb eine Aussage treffen zu können,<br />

sind in Tabelle 29 der aktualisierte EAW als Berechnungsmaß für die angestrebte und der<br />

derzeitige EAW als Berechnungsmaß für die tatsächliche Kompensation der weichenden<br />

Erben aufgeführt. Der Soll-EAW wurde in den Kalkulationen dieses Kapitels als gerechte<br />

Abfindungsgrundlage errechnet, wenn sich die Erbabfindung statt auf den aktualisierten<br />

EAW auf die Milcherlöse je Kuh bezieht. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass der Soll-EAW in<br />

jedem Jahr der Betrachtung sehr viel näher am aktualisierten EAW lag als der derzeitige<br />

EAW. Während der Soll-EAW <strong>im</strong> Durchschnitt alle Jahre um 174 €/ha von dem dieser<br />

Interpretation nach gerechten aktualisierten EAW abwich, trennten den aktualisierten und<br />

derzeitigen EAW <strong>im</strong> Durchschnitt 2.913 €/ha. Wie in Kapitel 5.1 aufgezeigt betrugt der<br />

Unterschied zwischen diesen beiden Kennzahlen bis zu 6.379 €/ha. Dagegen wichen der Soll-<br />

EAW und der aktualisierte EAW um nie mehr als 1.998 €/ha voneinander ab. Damit zeigt sich<br />

eindeutig, dass für den schleswig-holsteinischen Durchschnittsbetrieb bei dieser<br />

Interpretation der Zielsetzung der HöfeO eine sich nach den aktuellen Milcherlösen je Kuh<br />

berechnete Erbabfindung sehr viel gerechter gewesen wäre als die tatsächlich erfolgte, nach<br />

den Werteverhältnissen von 1964 ermittelte Kompensation.<br />

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