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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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5.3 Geeignete Kennzahlen für die Berechnung des Zu- und Abschlages zum<br />

Hofeswert<br />

Da die Einheitswertfeststellung sehr aufwendig ist, wurden die nach § 21 BewG <strong>im</strong><br />

sechsjährigen Abstand durchzuführenden Einheitswertfeststellungen <strong>im</strong>mer wieder<br />

abgesagt oder verschoben (vgl. LÜNEN 2002, S. 170). Es wurden also keine aktualisieren<br />

Ertragswerte oder Reinerträge ermittelt. Daher sollen in diesem Kapitel andere Kennzahlen<br />

gefunden werden, die als Grundlage für die Berechnung des Zu- oder Abschlages zum<br />

Hofeswert genutzt werden können. Grundsätzlich kommen nur Größen in Frage, die sich<br />

ähnlich entwickeln wie der aktualisierte EAW. Es kommen also nur Kennzahlen in Betracht,<br />

die den wirtschaftlichen Erfolg eines landwirtschaftlichen Betriebes beeinflussen. Das beste<br />

Maß wäre natürlich ein aktualisierter Einheitswert bzw. der modifizierte Reinertrag selber.<br />

Da der Gesetzgeber aber offensichtlich davon absieht diese neu festzustellen, müssen<br />

andere Größen gefunden werden. Um eine praktische Anwendung zu ermöglichen und das<br />

aufwendige Verfahren der Einheitswertfeststellung zu umgehen, sollten diese leicht<br />

feststellbar sein. Dazu sollten die gefundenen Kennzahlen für alle Betriebe einer<br />

Spezialisierungsgruppe anwendbar sein, um eine fallspezifische Anwendung des Verfahrens<br />

zu vermeiden.<br />

In dieser Arbeit werden die Kennzahlen genutzt, die in Kapitel 4.2 bei der Beschreibung der<br />

Durchschnittsbetriebe vorgestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Naturalerträge des<br />

Getreide- und Rapsanbaus sowie die dafür erzielten Erzeugerpreise und die daraus<br />

errechenbaren Erlöse je Hektar. Für die Marktfruchtbetriebe wie auch die beiden anderen<br />

Betriebstypen können dazu auch die Spezialausgaben je Hektar und die Pacht- und<br />

Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein mit in die Auswertung<br />

einbezogen werden. Für die auf Milchvieh und Veredlung ausgerichteten Betriebe werden<br />

dazu noch spezielle Kenngrößen der Viehhaltung auf ihre Eignung als Grundlage für die<br />

Berechnung eines Zu- oder Abschlages zum Hofeswert geprüft. Auch diese Kennzahlen wie<br />

die Milchleistung der Kühe, der Milchpreis, der Kraftfutteraufwand, die aufgezogenen Ferkel<br />

je Sau und Jahr, der Ferkelpreis oder der erzielte Preis für Mastschweine wurden schon <strong>im</strong><br />

Kapitel <strong>im</strong> sechsjährigen Durchschnitt vorgestellt. Da für jeden Betriebstyp die Kennzahl<br />

gefunden werden sollte, die den aktualisierten EAW in den Zu- bzw. Abschlagsberechnungen<br />

am besten ersetzen kann, wurden Korrelationskoeffizienten zwischen der jeweiligen<br />

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