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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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5. Die Berechnung des Zu- bzw. Abschlages zum Hofeswert<br />

Nachdem die Grundlagen der Ermittlung der angemessenen Abfindung der weichenden<br />

Erben in den vorigen Kapiteln erläutert wurden, werden in diesem Kapitel die Berechnungen<br />

durchgeführt. Dabei wird zunächst zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Ansätzen der<br />

Zuschlagsberechnung unterschieden, die jeweils auf einer anderen Interpretation der<br />

Zielsetzung der HöfeO basieren. Je nachdem welche Interpretationsweise gewählt wird, ist<br />

eine andere Abfindung der weichenden Erben als „gerecht“ anzusehen. Darauf folgend<br />

werden für alle vier Betriebstypen Kennzahlen ermittelt, die dafür geeignet sind, denn<br />

aktualisierten EAW bei der Berechnung der gerechten Kompensation der weichenden Erben<br />

zu ersetzen. Angelehnt an die in den Kapiteln 5.1 und 5.2 vorgestellten Berechnungsweisen<br />

werden die Zu- oder Abschläge zum Hofeswert bzw. derzeitigen EAW dann mit Hilfe der<br />

gefundenen Kenngrößen ermittelt.<br />

5.1. Die Differenz zwischen dem aktualisierten und derzeitigen EAW<br />

Die erste Herangehensweise der Zu- bzw. Abschlagsberechnung beruht auf der Annahme,<br />

dass der Gesetzgeber durch die Abfindung der weichenden Erben mit dem Hofeswert<br />

versucht hat, die Erbabfindung an die tatsächlich in der Landwirtschaft erzielbaren<br />

Ertragswerte anzupassen. Diese Berechnungsform wurde gewählt, weil die Kompensation<br />

der weichenden Erben durch die regelmäßigen Hauptfeststellungen des Einheitswertes <strong>im</strong><br />

sechsjährigen Rhythmus laut § 21 BewG den tatsächlichen Ertragswerten in der<br />

Landwirtschaft bzw. dem aktualisierten EAW entsprechen sollten. Es wird weiterhin<br />

unterstellt, dass durch die pauschale, sich nicht auf aktuelle Ertragswerte stützende<br />

Erhöhung der Erbabfindung <strong>im</strong> Jahre 1976 versucht wurde, die Kompensation der<br />

weichenden Erben trotz ausbleibender Einheitswertfeststellung an die gestiegenen<br />

tatsächlichen Ertragswerte anzupassen.<br />

Die Differenz aus dem tatsächlichen Ertragswert und dem Hofeswert (bzw. dem<br />

aktualisierten EAW und dem derzeitigen EAW) zeigt folglich, in wie weit die Kompensation<br />

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