Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ... Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

agric.econ.uni.kiel.de
von agric.econ.uni.kiel.de Mehr von diesem Publisher
29.12.2013 Aufrufe

aufgrund der intensiven Tierhaltung mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden, um die tatsächliche Kompensation der weichenden Erben ab dem Jahre 1976 zu ermitteln. Diese Kennzahl wird als derzeitiger EAW ab dem Jahre 1976 bezeichnet. Die Kenntnis des Unterschiedes zwischen diesen beiden Kennzahlen wird in den folgenden Berechnungen vorausgesetzt und aus praktischen Gründen nur vom derzeitigen EAW gesprochen. Wie Abbildung 28 zeigt, ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Kompensation, die bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft bzw. erfolgter Einheitswertfeststellung im sechsjährigen Abstand hätte geleistet werden sollen, der in den Kurzauswertungen des LBV vermerkten Reinertrag je Hektar. Dieser muss, da es sich nicht um pachtfreie Betriebe handelt, um die durchschnittlichen Pachtausgaben je Hektar vermindert werden. Das Ergebnis der Subtraktion ist der in Kapitel 2 beschriebene modifizierte Reinertrag. Dieser wird dann mit dem Kapitalisator 18 multipliziert, um den aktualisierten EAW zu erhalten. Zuschläge aufgrund intensiver Tierhaltung müssen nicht beachtet werden, da der Reinertrag aus den Kurzauswerten Erträge aus der Tierhaltung schon beinhaltet. Auch muss ab dem Jahre 1976 keine Multiplikation mit dem Faktor 1,5 durchgeführt werden. Diese Erhöhung des Hofeswertes bzw. der Abfindung der weichenden wurde nur aufgrund der ausgebliebenen Einheitswertfeststellungen angesetzt und ist nur solange gültig, bis es zu einer erneuten Einheitswertfeststellung kommt. Da diese durch die Berechnungen des aktualisierten EAW simuliert wird, ist keine pauschale Erhöhung des Hofeswertes vorzunehmen. Abbildung 28: Berechnung des aktualisierten EAW Kurzauswertungen des LBV Berechnungsschritte Kennzahl der Erbabfindung Reinertrag abzüglich Pachtausgaben Modifizierter Reinertrag Kapitalisator 18 Aktualisierter Erbabfindungswert Quelle: Eigene Darstellung 50

Grundsätzlich entspricht der aktualisierte EAW dem Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung, der bei Anpassung der Erbabfindung an die wirtschaftliche Situation alle sechs Jahre hätte festgestellt werden müssen. Es wird aber in den folgenden Berechnungen vom aktualisierten EAW gesprochen, um eine einheitliche Namensgebung zu gewährleisten. Dabei ist der aktualisierte EAW nicht zwangsläufig mit der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten angemessen Abfindung der weichenden Erben gleichzusetzen. Je nach Interpretation der Rechtsprechung dient dieser nur als Grundlage für die Berechnung der Erbabfindung bzw. des Zuschlages zum derzeitigen EAW. Für alle vier Betriebstypen werden die tatsächlichen Werte dieser beiden Kennzahlen nun vorgestellt. Die Berechnung für alle Betriebstypen und jedes Durchschnittsjahr wird im Anhang präsentiert. Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Kennzahlen der Erbabfindung Der niedrigste derzeitige EAW des Durchschnittsbetriebes in Schleswig-Holstein wurde in den Jahren 1964 und 1970 verzeichnet. Dieser Betrug mit 619 €/ha nur etwas mehr als die Hälfte des derzeitigen EAW aus dem Jahre 1976. Das resultiert zum einen aus der Änderung der HöfeO aus dem Jahre 1976. Ab diesem Jahr machte der eineinhalbfache Einheitswert den Hofeswert aus. Es wird in den Berechnungen also der derzeitige EAW ab dem Jahre 1976 als Grundlage für die Berechnung der Kompensation der weichenden Erben genutzt. Weiterhin ist es möglich, dass in diesen Jahren Betriebe mit einem höheren Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung in die Kurzauswertungen des LBV eingegangen sind. Dazu musste in den Jahren 1976 bis 1988 im Gegensatz zu den anderen Durchschnittsjahren ein Zuschlag zum derzeitigen EAW aufgrund von intensiver Tierhaltung berücksichtigt werden (siehe Berechnungen im Anhang). Dadurch war der derzeitige EAW mit bis zu 1.271 €/ha in diesen Jahren am höchsten. Zu den anderen Betrachtungszeitpunkten schwankte der derzeitige EAW zwischen 906 €/ha und 974 E/ha €/ha. Der aktualisierte EAW lag im Betrachtungszeitraum immer über dem derzeitigen EAW. Abbildung 29 zeigt, dass schon im Jahre 1964 der aktualisierte EAW mit 1.659 €/ha mehr als 1.000 €/ha über dem derzeitigen EAW lag. In den folgenden Jahren stieg der aktualisierte EAW auf bis zu 5.572 €/ha im Jahre 1988. In den Jahren 1994 bis 2006 lag der aktualisierte EAW mit Werten zwischen 3.875 €/ha und 4.170 €/ha unter diesem Niveau, aber immer noch weit über dem derzeitigen EAW. Im 51

Grundsätzlich entspricht der aktualisierte EAW dem Vergleichswert der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung, der bei Anpassung der Erbabfindung an die wirtschaftliche Situation alle sechs<br />

Jahre hätte festgestellt werden müssen. Es wird aber in den folgenden Berechnungen vom<br />

aktualisierten EAW gesprochen, um eine einheitliche Namensgebung zu gewährleisten.<br />

Dabei ist der aktualisierte EAW nicht zwangsläufig mit der nach wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten angemessen Abfindung der weichenden Erben gleichzusetzen. Je nach<br />

Interpretation der Rechtsprechung dient dieser nur als Grundlage für die Berechnung der<br />

Erbabfindung bzw. des Zuschlages zum derzeitigen EAW. Für alle vier Betriebstypen werden<br />

die tatsächlichen Werte dieser beiden Kennzahlen nun vorgestellt. Die Berechnung für alle<br />

Betriebstypen und jedes Durchschnittsjahr wird <strong>im</strong> Anhang präsentiert.<br />

Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Kennzahlen der Erbabfindung<br />

Der niedrigste derzeitige EAW des Durchschnittsbetriebes in Schleswig-Holstein wurde in<br />

den Jahren 1964 und 1970 verzeichnet. Dieser Betrug mit 619 €/ha nur etwas mehr als die<br />

Hälfte des derzeitigen EAW aus dem Jahre 1976. Das resultiert zum einen aus der Änderung<br />

der HöfeO aus dem Jahre 1976. Ab diesem Jahr machte der eineinhalbfache Einheitswert<br />

den Hofeswert aus. Es wird in den Berechnungen also der derzeitige EAW ab dem Jahre 1976<br />

als Grundlage für die Berechnung der Kompensation der weichenden Erben genutzt.<br />

Weiterhin ist es möglich, dass in diesen Jahren Betriebe mit einem höheren Vergleichswert<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung in die Kurzauswertungen des LBV eingegangen sind. Dazu<br />

musste in den Jahren 1976 bis 1988 <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen Durchschnittsjahren ein<br />

Zuschlag zum derzeitigen EAW aufgrund von intensiver Tierhaltung berücksichtigt werden<br />

(siehe Berechnungen <strong>im</strong> Anhang). Dadurch war der derzeitige EAW mit bis zu 1.271 €/ha in<br />

diesen Jahren am höchsten. Zu den anderen Betrachtungszeitpunkten schwankte der<br />

derzeitige EAW zwischen 906 €/ha und 974 E/ha €/ha. Der aktualisierte EAW lag <strong>im</strong><br />

Betrachtungszeitraum <strong>im</strong>mer über dem derzeitigen EAW. Abbildung 29 zeigt, dass schon <strong>im</strong><br />

Jahre 1964 der aktualisierte EAW mit 1.659 €/ha mehr als 1.000 €/ha über dem derzeitigen<br />

EAW lag. In den folgenden Jahren stieg der aktualisierte EAW auf bis zu 5.572 €/ha <strong>im</strong> Jahre<br />

1988. In den Jahren 1994 bis 2006 lag der aktualisierte EAW mit Werten zwischen 3.875 €/ha<br />

und 4.170 €/ha unter diesem Niveau, aber <strong>im</strong>mer noch weit über dem derzeitigen EAW. Im<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!