Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...
Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ... Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...
aufgrund der intensiven Tierhaltung mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden, um die tatsächliche Kompensation der weichenden Erben ab dem Jahre 1976 zu ermitteln. Diese Kennzahl wird als derzeitiger EAW ab dem Jahre 1976 bezeichnet. Die Kenntnis des Unterschiedes zwischen diesen beiden Kennzahlen wird in den folgenden Berechnungen vorausgesetzt und aus praktischen Gründen nur vom derzeitigen EAW gesprochen. Wie Abbildung 28 zeigt, ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Kompensation, die bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft bzw. erfolgter Einheitswertfeststellung im sechsjährigen Abstand hätte geleistet werden sollen, der in den Kurzauswertungen des LBV vermerkten Reinertrag je Hektar. Dieser muss, da es sich nicht um pachtfreie Betriebe handelt, um die durchschnittlichen Pachtausgaben je Hektar vermindert werden. Das Ergebnis der Subtraktion ist der in Kapitel 2 beschriebene modifizierte Reinertrag. Dieser wird dann mit dem Kapitalisator 18 multipliziert, um den aktualisierten EAW zu erhalten. Zuschläge aufgrund intensiver Tierhaltung müssen nicht beachtet werden, da der Reinertrag aus den Kurzauswerten Erträge aus der Tierhaltung schon beinhaltet. Auch muss ab dem Jahre 1976 keine Multiplikation mit dem Faktor 1,5 durchgeführt werden. Diese Erhöhung des Hofeswertes bzw. der Abfindung der weichenden wurde nur aufgrund der ausgebliebenen Einheitswertfeststellungen angesetzt und ist nur solange gültig, bis es zu einer erneuten Einheitswertfeststellung kommt. Da diese durch die Berechnungen des aktualisierten EAW simuliert wird, ist keine pauschale Erhöhung des Hofeswertes vorzunehmen. Abbildung 28: Berechnung des aktualisierten EAW Kurzauswertungen des LBV Berechnungsschritte Kennzahl der Erbabfindung Reinertrag abzüglich Pachtausgaben Modifizierter Reinertrag Kapitalisator 18 Aktualisierter Erbabfindungswert Quelle: Eigene Darstellung 50
Grundsätzlich entspricht der aktualisierte EAW dem Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung, der bei Anpassung der Erbabfindung an die wirtschaftliche Situation alle sechs Jahre hätte festgestellt werden müssen. Es wird aber in den folgenden Berechnungen vom aktualisierten EAW gesprochen, um eine einheitliche Namensgebung zu gewährleisten. Dabei ist der aktualisierte EAW nicht zwangsläufig mit der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten angemessen Abfindung der weichenden Erben gleichzusetzen. Je nach Interpretation der Rechtsprechung dient dieser nur als Grundlage für die Berechnung der Erbabfindung bzw. des Zuschlages zum derzeitigen EAW. Für alle vier Betriebstypen werden die tatsächlichen Werte dieser beiden Kennzahlen nun vorgestellt. Die Berechnung für alle Betriebstypen und jedes Durchschnittsjahr wird im Anhang präsentiert. Schleswig-holsteinischer Durchschnittsbetrieb: Kennzahlen der Erbabfindung Der niedrigste derzeitige EAW des Durchschnittsbetriebes in Schleswig-Holstein wurde in den Jahren 1964 und 1970 verzeichnet. Dieser Betrug mit 619 €/ha nur etwas mehr als die Hälfte des derzeitigen EAW aus dem Jahre 1976. Das resultiert zum einen aus der Änderung der HöfeO aus dem Jahre 1976. Ab diesem Jahr machte der eineinhalbfache Einheitswert den Hofeswert aus. Es wird in den Berechnungen also der derzeitige EAW ab dem Jahre 1976 als Grundlage für die Berechnung der Kompensation der weichenden Erben genutzt. Weiterhin ist es möglich, dass in diesen Jahren Betriebe mit einem höheren Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung in die Kurzauswertungen des LBV eingegangen sind. Dazu musste in den Jahren 1976 bis 1988 im Gegensatz zu den anderen Durchschnittsjahren ein Zuschlag zum derzeitigen EAW aufgrund von intensiver Tierhaltung berücksichtigt werden (siehe Berechnungen im Anhang). Dadurch war der derzeitige EAW mit bis zu 1.271 €/ha in diesen Jahren am höchsten. Zu den anderen Betrachtungszeitpunkten schwankte der derzeitige EAW zwischen 906 €/ha und 974 E/ha €/ha. Der aktualisierte EAW lag im Betrachtungszeitraum immer über dem derzeitigen EAW. Abbildung 29 zeigt, dass schon im Jahre 1964 der aktualisierte EAW mit 1.659 €/ha mehr als 1.000 €/ha über dem derzeitigen EAW lag. In den folgenden Jahren stieg der aktualisierte EAW auf bis zu 5.572 €/ha im Jahre 1988. In den Jahren 1994 bis 2006 lag der aktualisierte EAW mit Werten zwischen 3.875 €/ha und 4.170 €/ha unter diesem Niveau, aber immer noch weit über dem derzeitigen EAW. Im 51
- Seite 5 und 6: Tabelle 23: Korrelationskoeffizient
- Seite 7 und 8: Einleitung Dass Erbschaften, unabh
- Seite 9 und 10: 1. Die Höfeordnung Die HöfeO stel
- Seite 11 und 12: Sätze 2 und 3 HöfeO). Dies ist in
- Seite 13 und 14: Dieser Ertragswert muss zunächst f
- Seite 15 und 16: Abbildung 3: Berechnung des Reinert
- Seite 17 und 18: Abbildung 5: Berechnung des Einheit
- Seite 19 und 20: 3. Die Aktualisierung des Einheitsw
- Seite 21 und 22: 3.2 Das Urteil des Bundesgerichtsho
- Seite 23 und 24: Vergleich mit anderen Mitgliedsbetr
- Seite 25 und 26: vorhandenen Daten geschätzt werden
- Seite 27 und 28: Ackerfrüchten“ auf bis zu 32 ha
- Seite 29 und 30: Bedeutung gewann, war der Anbauumfa
- Seite 31 und 32: zugenommen und sich von 26 Kühen i
- Seite 33 und 34: Tabelle 3: Kennzahlen des schleswig
- Seite 35 und 36: Abbildung 13: Flächennutzung der M
- Seite 37 und 38: Abbildung 15: Erlöse der Marktfruc
- Seite 39 und 40: Tabelle 4: Kennzahlen der Marktfruc
- Seite 41 und 42: 2010 waren es 34 ha. Wie in Abbildu
- Seite 43 und 44: Abbildung 20: Erlöse der Milchvieh
- Seite 45 und 46: Der Milchpreis in € je Kilogramm
- Seite 47 und 48: Der durchschnittliche Veredlungsbet
- Seite 49 und 50: Abbildung 24: Veredlungsbetriebe: E
- Seite 51 und 52: Abbildung 26: Spezialaufwand der Ve
- Seite 53 und 54: Tabelle 9: Kennzahlen der Veredlung
- Seite 55: esonderer Zu- oder Abschlag laut §
- Seite 59 und 60: Jahren 1982 bis 2006 lag der derzei
- Seite 61 und 62: Abbildung 32: Veredlungsbetriebe: D
- Seite 63 und 64: auch unter Fortschreibung einer mö
- Seite 65 und 66: Tabelle 10: Auszug aus Anlage 14 Be
- Seite 67 und 68: der weichenden Erben zum tatsächli
- Seite 69 und 70: Im Jahre 2010 hatte sich die Ertrag
- Seite 71 und 72: Zusammenfassung der Ergebnisse Wird
- Seite 73 und 74: weiteren Betrachtungszeitpunkt. Aus
- Seite 75 und 76: Tabelle 16: Marktfruchtbetriebe: Zu
- Seite 77 und 78: Tabelle 18: Veredlungsbetriebe: Zu-
- Seite 79 und 80: Jahren 1982, 1988 und 2000 hätten
- Seite 81 und 82: Kennzahl und dem aktualisierten EAW
- Seite 83 und 84: Tabelle 22: Korrelationskoeffizient
- Seite 85 und 86: Korrelation aufweist, wird diese Ke
- Seite 87 und 88: Tabelle 25: Schleswig-holsteinische
- Seite 89 und 90: Tabelle 27: Milchviehbetriebe: Zu-
- Seite 91 und 92: Fruchtfolge im Gegensatz zu den and
- Seite 93 und 94: Tabelle 30: Vergleich der Ergebniss
- Seite 95 und 96: Tatsächlich stieg der Milcherlös
- Seite 97 und 98: Milch gewählt. Das Verhältnis von
- Seite 99 und 100: dem Ferkelpreis der Fall. Dadurch w
- Seite 101 und 102: Tabelle 36: Vergleich der Ergebniss
- Seite 103 und 104: 6. Zusammenfassung Die Abfindung we
- Seite 105 und 106: Kopplung der Abfindung der weichend
aufgrund der intensiven Tierhaltung mit dem Faktor 1,5 multipliziert werden, um die<br />
tatsächliche Kompensation der weichenden Erben ab dem Jahre 1976 zu ermitteln. Diese<br />
Kennzahl wird als derzeitiger EAW ab dem Jahre 1976 bezeichnet. Die Kenntnis des<br />
Unterschiedes zwischen diesen beiden Kennzahlen wird in den folgenden Berechnungen<br />
vorausgesetzt und aus praktischen Gründen nur vom derzeitigen EAW gesprochen.<br />
Wie Abbildung 28 zeigt, ist der Ausgangspunkt für die Ermittlung der Kompensation, die bei<br />
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Landwirtschaft bzw. erfolgter<br />
Einheitswertfeststellung <strong>im</strong> sechsjährigen Abstand hätte geleistet werden sollen, der in den<br />
Kurzauswertungen des LBV vermerkten Reinertrag je Hektar. Dieser muss, da es sich nicht<br />
um pachtfreie Betriebe handelt, um die durchschnittlichen Pachtausgaben je Hektar<br />
vermindert werden. Das Ergebnis der Subtraktion ist der in Kapitel 2 beschriebene<br />
modifizierte Reinertrag. Dieser wird dann mit dem Kapitalisator 18 multipliziert, um den<br />
aktualisierten EAW zu erhalten. Zuschläge aufgrund intensiver Tierhaltung müssen nicht<br />
beachtet werden, da der Reinertrag aus den Kurzauswerten Erträge aus der Tierhaltung<br />
schon beinhaltet. Auch muss ab dem Jahre 1976 keine Multiplikation mit dem Faktor 1,5<br />
durchgeführt werden. Diese Erhöhung des Hofeswertes bzw. der Abfindung der weichenden<br />
wurde nur aufgrund der ausgebliebenen Einheitswertfeststellungen angesetzt und ist nur<br />
solange gültig, bis es zu einer erneuten Einheitswertfeststellung kommt. Da diese durch die<br />
Berechnungen des aktualisierten EAW s<strong>im</strong>uliert wird, ist keine pauschale Erhöhung des<br />
Hofeswertes vorzunehmen.<br />
Abbildung 28: Berechnung des aktualisierten EAW<br />
Kurzauswertungen<br />
des LBV<br />
Berechnungsschritte<br />
Kennzahl der<br />
Erbabfindung<br />
Reinertrag<br />
abzüglich<br />
Pachtausgaben<br />
Modifizierter<br />
Reinertrag<br />
Kapitalisator<br />
18<br />
Aktualisierter<br />
Erbabfindungswert<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
50