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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Aufgrund der damals nicht vollständig absehbaren Auswirkungen der Eingliederung der<br />

Landwirtschaft in die EWG, der nicht absehbaren Ertragsentwicklung sowie des als zu gering<br />

angesehene Lohnanspruches der familieneigenen Arbeitskräfte wurde der <strong>im</strong> Opt<strong>im</strong>alfall zu<br />

erzielende Reinertrag auf 207 DM/ha gesenkt (vgl. GÜRSCHING und Stenge sowie RÖSSLER und<br />

TROLL). Multipliziert mit dem Kapitalisator von 18 ergab sich somit ein Ertragswert von 3.726<br />

DM/ha bei der landwirtschaftlichen Vergleichszahl 100 bzw. ein „Hektarwert“ von 32,76 DM<br />

je landwirtschaftlicher Vergleichszahl. Bei der Einheitswertfeststellung 1964 wurde für alle<br />

Flächen bzw. jeden Hektar eines Betriebes nun die landwirtschaftliche Vergleichszahl<br />

ermittelt und diese mit dem Faktor von 32,76 DM multipliziert, um den Vergleichswert der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung zu erhalten.<br />

Wie diese landwirtschaftliche Vergleichszahl für einen Betrieb ermittelt wird, ist in den<br />

durchgeführten Berechnungen nicht von Bedeutung. Um einen vollständigen Einblick in die<br />

Ermittlung des Vergleichswertes der landwirtschaftlichen Nutzung zu geben, wird diese<br />

Berechnung neben weiteren Einzelheiten der Einheitswertermittlung <strong>im</strong> Anhang erläutert.<br />

Festzuhalten ist, dass die derzeitigen Vergleichswerte der landwirtschaftlichen Nutzung noch<br />

auf einem höchstmöglichen Ertragswert von 3.726 DM/ha beruhen.<br />

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