Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...
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Berechnung des Ertragswertes aus dem Reinertrag Der Reinertrag ist jedoch eine Jahresgröße, um den Ertrags- bzw. Vergleichswert zu erhalten muss dieser über mehrere Jahre kapitalisiert werden. In einigen Bundesländern sind diese Kapitalisatoren durch Art. 137 EGBGB festgelegt. In den Bundesländern, in denen die HöfeO gilt, ist das nicht der Fall. Hier wird ein Kapitalisator von 18 empfohlen (vgl. PABSCH, 1994). Dabei ist zu beachten, dass der Reinertrag nicht langfristig konstant bleibt bzw. einzelne Komponenten des Reinertrages nicht nachhaltig erwirtschaftet werden können. Beispielsweise kann eine gepachtete Fläche nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen oder es ist absehbar, dass bestimmte Agrarsubventionen in naher Zukunft abgebaut werden. Daher erfolgt die Berechnung des Reinertrages meistens aufgrund von Daten aus den vergangenen drei bis fünf Jahren. Voraussehbare Veränderungen werden dabei mit in die Berechnung einbezogen, um einen nachhaltig erzielbaren Reinertrag zu erhalten (vgl. PABSCH 94, S.8). Bestandteile des Einheitswertes Durch Addition aller Ertragswerte wird der Einheitswert ermittelt. In den Wirtschaftswert fließen neben dem Vergleichswert für die landwirtschaftlich Nutzung auch die Vergleichswerte für forstwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische und sonstige luf Nutzungen mit ein (siehe Abbildung 5). Mit den Vergleichswerten ist dann auch ein üblicher Bestand an Besatzkapital abgegolten. Zum Besatzkapital gehören das Wirtschaftsgebäude, Werkswohnungen, Maschinen, Vieh, Vorräte und das Feldinventar. Bei einem übernormalen Tierbestand, einem erhöhten Gebäudebestand aufgrund von umfangreicher Flächenzupacht sowie bei einem Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln können jedoch Zuschläge nach § 41 BewG angesetzt werden. In der vorliegenden Arbeit sind nur Zuschläge aufgrund von intensiver Tierhaltung von Bedeutung, daher wird die Berechnung dieser im Anhang erläutert. Dazu zählen zum Wirtschaftswert des Hofes noch die Einzelertragswerte der Nebenbetriebe sowie der Wert des Abbaulandes und des Geringstlandes. Wohnungswert und Wirtschaftswert ergeben dann gemeinsam den Einheitswert des Betriebes. 10
Abbildung 5: Berechnung des Einheitswertes Vergleichswert der... - landwirtschaftlichen Nutzung - forstwirtschaftlichen Nutzung - weinbaulichen Nutzung - gärtnerischen Nutzung - sonstigen luf Nuzungen Zu- oder Abschläge nach § 41 BewG Einzelertragswert Wert des Abbaulandes - Nebenbetriebe und des Geringstlandes Wirtschaftswert Wohnungswert Einheitswert Quelle: Eigene Darstellung Der Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung Die Kurzauswertungen des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes dienen in dieser Arbeit als Datengrundlage. Da diese sich auf die landwirtschaftliche Nutzung im Sinne von § 50 BewG beziehen, wird nicht der gesamte Einheitswert, sondern nur der Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen. Die Berechnung des Vergleichswertes der landwirtschaftlichen Nutzung soll daher kurz Erläutert werden. Die derzeit gültigen Vergleichs- bzw. Ertragswerte für die landwirtschaftliche Nutzung wurden bei der letzten Einheitswertfeststellung zum 1.1.1964 berechnet. Nach dem Vergleichszahlen-Verfahren wurde für die Fläche mit der höchstmöglichen „landwirtschaftlichen Vergleichszahl“, für welche der Wert 100 festgesetzt wurde, hierbei ein Reinertrag von 207 DM/ha festgelegt. Dies entsprach allerdings nicht dem vom Bewertungsbeirat tatsächlich festgestelltem optimalen Reinertrag. Dieser betrug 420 DM/ha, war aber nach Ansicht des Ernährungsausschusses nicht nachhaltig zu erreichen. 11
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Abbildung 5: Berechnung des Einheitswertes<br />
Vergleichswert der...<br />
- landwirtschaftlichen Nutzung<br />
- forstwirtschaftlichen Nutzung<br />
- weinbaulichen Nutzung<br />
- gärtnerischen Nutzung<br />
- sonstigen luf Nuzungen<br />
Zu- oder Abschläge nach § 41 BewG<br />
Einzelertragswert<br />
Wert des Abbaulandes<br />
- Nebenbetriebe und des Geringstlandes<br />
Wirtschaftswert<br />
Wohnungswert<br />
Einheitswert<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Der Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung<br />
Die Kurzauswertungen des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes dienen in dieser<br />
Arbeit als Datengrundlage. Da diese sich auf die landwirtschaftliche Nutzung <strong>im</strong> Sinne von §<br />
50 BewG beziehen, wird nicht der gesamte Einheitswert, sondern nur der Vergleichswert der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen. Die Berechnung des Vergleichswertes der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung soll daher kurz Erläutert werden.<br />
Die derzeit gültigen Vergleichs- bzw. Ertragswerte für die landwirtschaftliche Nutzung<br />
wurden bei der letzten Einheitswertfeststellung zum 1.1.1964 berechnet. Nach dem<br />
Vergleichszahlen-Verfahren wurde für die Fläche mit der höchstmöglichen<br />
„landwirtschaftlichen Vergleichszahl“, für welche der Wert 100 festgesetzt wurde, hierbei<br />
ein Reinertrag von 207 DM/ha festgelegt. Dies entsprach allerdings nicht dem vom<br />
Bewertungsbeirat tatsächlich festgestelltem opt<strong>im</strong>alen Reinertrag. Dieser betrug 420<br />
DM/ha, war aber nach Ansicht des Ernährungsausschusses nicht nachhaltig zu erreichen.<br />
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