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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Berechnung des Ertragswertes aus dem Reinertrag<br />

Der Reinertrag ist jedoch eine Jahresgröße, um den Ertrags- bzw. Vergleichswert zu erhalten<br />

muss dieser über mehrere Jahre kapitalisiert werden. In einigen Bundesländern sind diese<br />

Kapitalisatoren durch Art. 137 EGBGB festgelegt. In den Bundesländern, in denen die HöfeO<br />

gilt, ist das nicht der Fall. Hier wird ein Kapitalisator von 18 empfohlen (vgl. PABSCH, 1994).<br />

Dabei ist zu beachten, dass der Reinertrag nicht langfristig konstant bleibt bzw. einzelne<br />

Komponenten des Reinertrages nicht nachhaltig erwirtschaftet werden können.<br />

Beispielsweise kann eine gepachtete Fläche nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen oder<br />

es ist absehbar, dass best<strong>im</strong>mte Agrarsubventionen in naher Zukunft abgebaut werden.<br />

Daher erfolgt die Berechnung des Reinertrages meistens aufgrund von Daten aus den<br />

vergangenen drei bis fünf Jahren. Voraussehbare Veränderungen werden dabei mit in die<br />

Berechnung einbezogen, um einen nachhaltig erzielbaren Reinertrag zu erhalten (vgl. PABSCH<br />

94, S.8).<br />

Bestandteile des Einheitswertes<br />

Durch Addition aller Ertragswerte wird der Einheitswert ermittelt. In den Wirtschaftswert<br />

fließen neben dem Vergleichswert für die landwirtschaftlich Nutzung auch die<br />

Vergleichswerte für forstwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische und sonstige luf<br />

Nutzungen mit ein (siehe Abbildung 5). Mit den Vergleichswerten ist dann auch ein üblicher<br />

Bestand an Besatzkapital abgegolten. Zum Besatzkapital gehören das Wirtschaftsgebäude,<br />

Werkswohnungen, Maschinen, Vieh, Vorräte und das Feldinventar. Bei einem übernormalen<br />

Tierbestand, einem erhöhten Gebäudebestand aufgrund von umfangreicher Flächenzupacht<br />

sowie bei einem Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln können jedoch Zuschläge<br />

nach § 41 BewG angesetzt werden. In der vorliegenden Arbeit sind nur Zuschläge aufgrund<br />

von intensiver Tierhaltung von Bedeutung, daher wird die Berechnung dieser <strong>im</strong> Anhang<br />

erläutert. Dazu zählen zum Wirtschaftswert des Hofes noch die Einzelertragswerte der<br />

Nebenbetriebe sowie der Wert des Abbaulandes und des Geringstlandes. Wohnungswert<br />

und Wirtschaftswert ergeben dann gemeinsam den Einheitswert des Betriebes.<br />

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