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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Abbildung 3: Berechnung des Reinertrages a. F.<br />

+ Gewinn/Unternehmen<br />

- Lohnansatz für den Unternehmer<br />

und noch nicht entlohnte FAK<br />

+ Pachten und Leasingraten<br />

+ Fremdzinsen<br />

= Reinertrag a. F. des Gesamtbetriebes<br />

÷ Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

= Reinertrag a. F. je Hektar<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Bei der Berechnung des Reinertrages a. F. wird also von einem pacht- und schuldenfreien<br />

Betrieb ausgegangen. Dies ist in der Praxis jedoch selten der Fall, allerdings kann in<br />

Vererbungsfällen nur das familieneigene Vermögen maßgeblich sein. Für Erbrechtsfragen<br />

wird daher der modifizierte (mod.) Reinertrag verwendet, dessen Berechnung in Abbildung 4<br />

dargestellt wird. Hier werden Pachtzahlungen und Leasingraten nur in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung gewinnmindernd angesetzt, sie senken also den Reinertrag (vgl. KÖHNE<br />

2007, S. 795). Letztendlich unterscheiden sich der Reinertrag a. F. und der modifizierte<br />

Reinertrag also um die Ausgaben für Pachten und Leasingraten.<br />

Abbildung 4: Berechnung des modifizierten Reinertrages<br />

+ Gewinn/Unternehmen<br />

- Lohnansatz für den Unternehmer<br />

und noch nicht entlohnte FAK<br />

+ Fremdzinsen<br />

= Mod. Reinertrag des Gesamtbetriebes<br />

÷ Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

= Mod. Reinertrag je Hektar<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

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