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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Zuschlagsberechnung einen Tierbestand von 80,44 Großvieheinheiten (GV) aufweist. Von<br />

dieser ist der gegendübliche Tierbestand zum Zeitpunkt der Einheitswertfeststellung <strong>im</strong><br />

Jahre 1964 abzuziehen. Aus der Datengrundlage wurde errechnet, dass der damalig<br />

gegendübliche Tierbestand in Schleswig-Holstein 0,99 GV je ha landwirtschaftlicher Fläche<br />

betrug. Der als gegendüblich anzusehende Tierbestand eines Betriebes mit 45 ha<br />

landwirtschaftlicher Fläche beträgt daher 44,55 GV (siehe Abbildung A 5), das<br />

Zwischenergebnis für den Zuschlag des Beispielbetriebes 35,89 GV. Dieses Zwischenergebnis<br />

ist nach § 41 Abs. 1 Nr.1 BewG um 20 Prozent zu kürzen, woraus sich die Grundlage für den<br />

Zuschlag ergibt. Aus Tabelle L 30 der Bewertungs-Richtlinie ist zu entnehmen, dass jede GV<br />

mit einem Wertansatz von 332 € zu bewerten ist. Daraus ergibt sich für den Beispielbetrieb<br />

ein Zuschlag zum Einheitswert von 8.968 € bzw. 199 €/ha.<br />

Abbildung A 5: Zuschlagsberechnung für intensive Tierhaltung für einen Bespielbetrieb<br />

Tierbestand des Betriebes<br />

80,44 GV<br />

- Gegendüblicher Tierbestand 44,55 GV<br />

= Zwischenergebnis für den Zuschlag 35,89 GV<br />

- Grenzen von 20 v. H. nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BewG 8,91 GV<br />

= Grundlage für den Zuschlag 26,99 GV<br />

x Wertansatz je GV 332 €<br />

= Zuschlag 8.968 €<br />

÷ Bewirtschaftete Fläche 45 ha<br />

= Zuschlag je Hektar 199 €/ha<br />

Quelle: Eigene Berechnung<br />

Durch den Zuschlag zum Einheitswert erhöhte sich die Belastung bei den<br />

einheitswertabhängigen Steuern für alle Betriebe mit intensiver Tierhaltung. Dies traf vor<br />

allem Betriebe mit intensiver Schweine- und Geflügelhaltung. Um diese Betriebe zu<br />

entlasten werden die anzusetzenden Zuschläge seit dem 1.1.1989 laut § 41 Abs. 2a BewG<br />

um 50 Prozent gekürzt. Abbildung A 6 zeigt daher die Zuschlagsberechnung für den selben<br />

Beispielbetrieb ab dem 1.1.1989.<br />

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