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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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Mittelwert des Anteiles der mit Ölsaaten bestellten Fläche<br />

genutzten Fläche multipliziert mit der insgesamt genutzten Fläche berechnet.<br />

an der landwirtschaftlich<br />

A 6. Die Zuschläge aufgrund intensiver Tierhaltung<br />

Durch die Flächenbewertung wird mit dem Einheitswert ein üblicher Bestand an<br />

Besatzkapital und damit auch ein üblicher Tierbestand abgegolten. Welcher Tierbestand als<br />

üblich anzusehen ist, lässt sich in Tabelle L 18 der Bewertungs-Richtlinien des land- und<br />

forstwirtschaftlichen Vermögens nachlesen. Weicht der Tierbestand eines Betriebes von den<br />

in dieser Tabelle aufgeführten Werten ab, kann dies bei der Ermittlung des Einheitswertes<br />

<strong>im</strong> normalen Verfahrensgang oder nach der Berechnung des Vergleichswertes als Zu- oder<br />

Abschlag nach § 41 BewG (siehe Abb. 5, Berechnung des Einheitswertes) berücksichtigt<br />

werden. In den Kalkulationen dieser Arbeit wurde der Zu- bzw. Abschlag jeweils nach der<br />

Ermittlung des Vergleichswertes berechnet. Laut § 41 Abs. 1. BewG ist ein Zu- oder Abschlag<br />

anzurechnen,<br />

- soweit die tatsächlichen Verhältnisse bei einer Nutzung oder einem Nutzungsteil von den<br />

bei der Bewertung unterstellten regelmäßigen Verhältnissen der Gegend um mehr als 20<br />

v.H. abweichen und<br />

- wenn die Abweichung einer Änderung des Vergleichswertes der Nutzung oder des<br />

Nutzungsteils um mehr als 20 v.H., mindestens aber um 500 € oder um mehr als 5.000 €<br />

bewirkt.<br />

Werden die Bedingungen des § 41 Abs. 1 BewG erfüllt, wird ausnahmslos ein Zuschlag zum<br />

Einheitswert angerechnet. Ein Abschlag wird dagegen nur angesetzt, wenn der Landwirt<br />

beweisen kann, dass ein geringerer Tierbestand zu einer Reinertragsminderung von<br />

mindestens 20 Prozent. führt. Dies ist in der Praxis seltenmöglich und daher werden<br />

Abschläge vom Einheitswert aufgrund eines geringen Tierbestandes kaum vorgenommen<br />

(vgl. KÖHNE 1995) und auch in dieser Arbeit nicht berücksichtigt.<br />

Im Folgenden wird die Zuschlagsberechnung für einen Beispielbetrieb durchgeführt, der eine<br />

landwirtschaftliche Fläche von 45 ha bewirtschaftet und zum Zeitpunkt der<br />

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