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Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

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2. Die Einheitswertermittlung<br />

Stichtag der letzten Feststellung des Einheitswertes war der 1.1.1964. Damals wurde für<br />

jeden landwirtschaftlichen Betrieb der Einheitswert ermittelt. Seitdem wurde der<br />

Einheitswert eines Betriebes nur geändert, wenn sich die sachlichen Verhältnisse geändert<br />

haben. Hat ein Landwirt beispielsweise Land gekauft, wird der Einheitswerte des<br />

Gesamtbetriebes zwar erhöht, ausgegangen wird bei dieser Erhöhung aber von den<br />

Wertverhältnissen vom 1.1.1964. Da der Einheitswert des Betriebes also nur aufgrund einer<br />

Vergrößerung des Betriebes und nicht aufgrund einer Änderung der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen geändert wurde, wird in diesem Fall von einer „Fortschreibung“ des<br />

Einheitswertes gesprochen. Häufige Gründe für eine Fortschreibung des Einheitswertes sind<br />

neben Flächenveränderungen Veränderungen <strong>im</strong> Tierbestand (vgl. KÖHNE 1995, S. 106) sowie<br />

Zurechnungsfortschreibungen bei dem Wechsel des Betriebseigentümers.<br />

Der Einheitswert setzt sich aus verschiedenen Ertragswerten zusammen. Die Berechnung<br />

dieser wird in diesem Kapitel grundsätzlich beschrieben. Da die Ertragswerte allerdings für<br />

alle Bestandteile des landwirtschaftlichen Vermögens festgestellt werden müssen, kann<br />

keine ausführliche Erläuterung erfolgen. Der Fokus der Beschreibungen liegt daher <strong>im</strong><br />

Folgenden auf der Beschreibung der Ertragswertermittlung für die landwirtschaftliche<br />

Nutzung.<br />

Einheitswert und Ertragswert<br />

Die Berechnung des Einheitswertes erfolgt als Ertragswert nach § 36 BewG. Laut § 36 BewG<br />

ist bei der Ermittlung des Ertragswertes von der Ertragsfähigkeit auszugehen.<br />

Ertragsfähigkeit ist in § 36 Abs. 2 S. 2 definiert als „der bei ordnungsgemäßer und<br />

schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften gemeinhin und<br />

nachhaltig erzielbare Reinertrag“. Der Ertragswert ist dann das Achtzehnfache des<br />

Reinertrages.<br />

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