29.12.2013 Aufrufe

Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

Masterarbeit im Studiengang Agrarwissenschaften, Fachrichtung ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Berechnung des Ertrags- bzw. Vergleichswertes der landwirtschaftlichen Nutzung besonders<br />

ausführlich erklärt.<br />

Da sich die Schutzwürdigkeit durch die HöfeO nur auf den Hof bezieht, muss zunächst einmal<br />

der landwirtschaftliche Betrieb von anderen Erwerbstätigkeiten und Einkunftsquellen<br />

abgegrenzt werden. Dies ist bei Energieanlagen oft recht einfach, bei Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung oder Einkünften aus Kapitalvermögen ist das Verfahren<br />

komplizierter. Bei der Tierhaltung gelten hier strengere Grenzen zum Übergang in die<br />

Gewerblichkeit als bei der Einkommenssteuer (§ 51 BewG). Dazu muss das Hofesvermögen<br />

vom sogenannten hofesfreien Vermögen abgegrenzt werden. Das ist größtenteils schon<br />

durch die Abgrenzung des Hofes zu anderen Erwerbstätigkeiten und Einkunftsquellen<br />

geschehen. Zum hofesfreien Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die zu anderen<br />

Einkunftsarten gehören. Das können langfristig verpachtete Wirtschaftsgüter, ausschließlich<br />

kapitalmäßige Beteiligungen an anderen Betrieben, ein Überbestand an Maschinen<br />

oder/und umlaufenden Betriebsmitteln inklusive Finanzvermögen oder befristete staatliche<br />

Zuwendungen, die nicht an die Fortführung des Betriebes oder der Flächenbewirtschaftung<br />

gebunden sind wie Prämien für die Aufgabe der Erzeugung (vgl. KÖHNE 2007, S. 850). Die<br />

Abgrenzung ist nötig, weil das hofesfreie Vermögen meistens mit dem Verkehrswert<br />

bewertet und, wie auch das weitere nicht-landwirtschaftliche Vermögen, nicht nach der<br />

Gesetzgebung der HöfeO vererbt wird.<br />

Vor der eigentlichen Ermittlung des Ertragswertes muss der zu bewertende Betrieb jetzt<br />

noch beschrieben werden. Dazu werden aus Buchführungsdaten Kennziffern in Bezug auf<br />

Produktionskapazitäten, Eigentumsverhältnissen und Erfolg ermittelt. Auch die<br />

Betriebsorganisation, das Umfeld des Betriebes sowie mögliche Wachstumschancen sollten<br />

aufgezeigt werden.<br />

A 3.1 Berechnung der Summe der bereinigten, hektarbezogenen Ertragsmesszahlen<br />

Der erste rechnerische Schritt der Einheitswertbest<strong>im</strong>mung eines Betriebes ist die<br />

Berechnung der Summe der bereinigten, hektarbezogenen Ertragsmesszahlen. Hierzu<br />

werden zunächst die Acker-und Grünlandflächen des betrachteten Betriebes aufgrund der<br />

111

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!