Fragen & Antworten (FAQs) – AggerEnergie GmbH
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BüBe FAQ 0613-01<br />
<strong>Fragen</strong> & <strong>Antworten</strong> (<strong>FAQs</strong>) <strong>–</strong><br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Bürgerbeteiligung in Form eines<br />
qualifizierten Nachrang-Darlehens<br />
Wichtiger Risikohinweis zum qualifizierten Nachrang-Darlehen<br />
Sie tragen als Darlehensgeber bei dieser Art des Gelddarlehens eine besondere<br />
Finanzierungsverantwortung für die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin. Solange und soweit die<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B.<br />
Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrages<br />
und der Zinsen gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />
1. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvergabeantrages beachten?<br />
Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und annehmen zu können,<br />
muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> füllt den<br />
Zeichnungsschein vorab mit Ihren in der Interessensbekundung angegebenen Daten aus und übersendet diesen<br />
danach an Sie. Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den freien Stellen und korrigieren Sie ggf. fehlerhafte<br />
Angaben. Nicht vollständig ausgefüllte Zeichnungsscheine können die Bearbeitung Ihres Darlehenswunsches<br />
verzögern oder unmöglich machen. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist hilfreich zum Versenden von Informationen<br />
auf dem elektronischen Weg.<br />
Vergessen Sie bitte nicht, den Zeichnungsschein zu unterzeichnen.<br />
2. Was ist ein Darlehen?<br />
Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Darlehensgeber die<br />
Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von<br />
Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.<br />
3. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden?<br />
Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer dieselben rechtlichen<br />
Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber<br />
zurückzuzahlen sind nachrangig. D.h., dass solange und soweit die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin<br />
Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die<br />
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf<br />
Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin<br />
dauerhaft ausgeschlossen.<br />
Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ansonsten um<br />
ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes<br />
handelt. Da die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche<br />
nachrangig gestellt werden.<br />
4. Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen?<br />
Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass ein Darlehensnehmer „ausfällt“, d.h., dass die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
im schlimmsten Fall aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr in der Lage ist, Zinsen zu zahlen<br />
oder das Darlehen zu tilgen.<br />
Im Falle einer finanziellen Krise (z.B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität), die zu einer Insolvenz der<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> führen kann und/oder im Falle der Insolvenz der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> sind Ihre Forderungen<br />
gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> aus dem Darlehen (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber<br />
den übrigen Verbindlichkeiten der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong>. Das bedeutet, dass in diesen Fällen zuerst die<br />
Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor Ihre Rückzahlungsansprüche befriedigt werden. Im<br />
schlimmsten Fall können Ihre Ansprüche gegen die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> auf Zahlung von Zinsen und<br />
Rückzahlung des Darlehensbetrages dauerhaft nicht geltend gemacht und durchgesetzt werden. Somit kann also<br />
ein Totalverlust Ihrer Investition eintreten. Eine darüber hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht aber<br />
nicht.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />
Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />
der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />
Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158
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5. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?<br />
Ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die<br />
Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren<br />
Energien variabel und abhängig vom Ertrag z.B. einer Photovoltaikanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre<br />
Verzinsung ausgezahlt, wenn einmal „keine Sonne scheint“.<br />
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist<br />
(siehe Ziffer 4).<br />
6. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />
Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> schließt qualifizierten Nachrang-Darlehensverträge mit jeder natürlichen Person ab, die<br />
entweder Versorgungskunde (Strom und/oder Gas) der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist oder im Grundversorgungsgebiet<br />
der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ihren Erstwohnsitz hat. Das Grundversorgungsgebiet der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> umfasst<br />
folgende Städte/Gemeinden: Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht,<br />
Overath, Reichshof, Waldbröl und Wiehl.<br />
Sollten zwei Personen (z.B. Eheleute) als Darlehensgeber den Vertrag abschließen wollen, stellen Sie bitte sicher,<br />
dass beide Darlehensgeber den Zeichnungsschein unterzeichnen. Bei nicht vollgeschäftsfähigen Personen (z.B.<br />
Minderjährigen) stellen Sie bitte sicher, dass der Zeichnungsschein vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wird.<br />
7. Wie schließe ich das qualifizierte Nachrang-Darlehen ab?<br />
Ergänzen und unterzeichnen Sie den Zeichnungsschein und senden ihn an die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zurück. Der<br />
Vertrag kommt erst zustande, wenn er von der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> gegengezeichnet ist, Sie hierüber eine<br />
schriftliche Bestätigung per Brief erhalten haben und die Darlehenssumme fristgerecht nach Erhalt dieser<br />
Bestätigung auf das Konto der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> eingezahlt worden ist. Die Frist zur Einzahlung läuft bis zum<br />
von <strong>AggerEnergie</strong> schriftlich mitgeteilten Termin. Bitte zahlen Sie nur auf dieses Konto ein.<br />
8. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?<br />
Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> bestimmt eine Einzahlungsfrist, da derartige Beteiligungsmodelle erfahrungsgemäß<br />
schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die <strong>AggerEnergie</strong><br />
<strong>GmbH</strong> nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so<br />
kommt der Vertrag nicht zustande und die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> wird den Abschluss eines qualifizierten Nachrang-<br />
Darlehens einem anderen Interessenten von der „Warteliste“ anbieten. Stellen Sie also sicher, dass die<br />
Darlehenssumme rechtzeitig auf dem Konto der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> eingeht.<br />
9. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> mit mir einen Vertrag abschließt, wenn<br />
ich mich bei der Interessensanmeldung registriere?<br />
Nein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Die<br />
Erfahrung zeigt, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d.h. nicht jeder, der sich<br />
beteiligen möchte auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommt. Je früher Sie sich aber registrieren, umso<br />
größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> abschließen können.<br />
10. Ab wann kann ich der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />
Ab sofort.<br />
11. In welcher Höhe kann ich eine Darlehenssumme gewähren?<br />
Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €, der Maximalbetrag 5.000,00 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch<br />
500,00 € ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummen ab 500,00 € in 500,00 € - Schritten bis<br />
5.000,00 € gegeben werden.<br />
12. Kann die von mir angegebene Darlehenssumme von der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> geändert werden?<br />
Nein. Die von Ihnen in Ihrer Interessensbekundung angebotene Darlehenssumme kann von der <strong>AggerEnergie</strong><br />
<strong>GmbH</strong> nicht einseitig geändert werden. Sollten Sie eine Änderung der Darlehenssumme wünschen, setzen Sie<br />
sich bitte mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> in Verbindung.<br />
13. Wie zahle ich die Darlehenssumme ein?<br />
Die Darlehenssumme ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />
Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />
der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />
Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158
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14. Worin investiert die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> mein Geld?<br />
Die der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zur Verfügung gestellte Darlehenssumme wird zur Finanzierung des Ausbaus oder<br />
des Betriebs von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Windenergie, Solarenergie,<br />
Biomasse und Wasserkraft) verwendet.<br />
Das Darlehen dient unter anderem zur Finanzierung der Photovoltaikanlage auf der „Schwalbe arena“.<br />
15. Wie hoch sind die Zinsen?<br />
Bei der Verzinsung wird unterschieden, ob Sie Versorgungskunde (Strom und/oder Gas) der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
sind oder nicht.<br />
Folgende Zinssätze werden vereinbart:<br />
a) Kunden der Gesellschaft mit einem ungekündigten Gas- und Stromlieferungsvertrag: 2,75 % p.a.<br />
b) Kunden der Gesellschaft mit einem ungekündigten Gas- oder Stromlieferungsvertrag: 2,65 % p.a.<br />
c) Bürger im Grundversorgungsgebiet, die nicht Versorgungskunde der Gesellschaft sind: 2,50 % p.a.<br />
16. Kann ich nach der Abgabe meines Vertragsangebotes widerrufen?<br />
Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Zeichnung. Alles Weitere finden Sie im Vertrag in<br />
der „Widerrufsbelehrung“.<br />
17. Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?<br />
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2018 und muss mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />
gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> gekündigt werden. Danach kann eine fristgerechte Kündigung jeweils zum<br />
31.12. eines Jahres erfolgen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Am 31.12.2023 läuft der<br />
Vertrag automatisch aus.<br />
18. Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?<br />
Nach der Kündigung erhalten Sie binnen vier Wochen die gesamte Darlehenssumme zzgl. der bis dahin<br />
aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.<br />
19. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt<br />
werden?<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong>. Die<br />
Kündigungsrechte sind in § 5 der Vertragsbedingungen beschrieben.<br />
20. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?<br />
Nein. Eine Übertragung, d.h. das Auswechseln des Vertragspartners als Darlehensgeber ist nicht möglich.<br />
21. Wie erfolgen die Zinszahlungen?<br />
Die Zinsen werden zum Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. <strong>–</strong> 31.12.) berechnet und zum 31.12. fällig und<br />
ausbezahlt. Nach der erfolgten Zinszahlung wird eine Zinsbescheinigung erstellt und an Sie geschickt.<br />
22. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?<br />
Ja. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den<br />
Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen immer für<br />
das Jahr bei der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt.<br />
Beachten Sie bitte, dass bei mehreren Darlehensgebern jeder Darlehensgeber einen eigenen Freistellungsauftrag<br />
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht, da diese ansonsten nicht berücksichtigt werden können.<br />
Sollte nur ein Darlehensgeber einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, wäre<br />
es sinnvoll, getrennte Darlehensverträge mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> abzuschließen.<br />
23. Bin ich am Ertrag der Projekte der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> im Bereich der erneuerbaren Energien<br />
beteiligt?<br />
Nein. Das Modell über ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen sieht keine Ertragsbeteiligung vor. Die <strong>AggerEnergie</strong><br />
<strong>GmbH</strong> wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu gewährleisten. Das<br />
Beteiligungsmodell ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder Misserfolg der Projekte der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
im Bereich der erneuerbaren Energien unabhängig.<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />
Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />
der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />
Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158
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24. Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?<br />
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn die Darlehenssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des<br />
Vertrages haben Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z.B. Namensänderung, Konfessionsänderung,<br />
Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitzuteilen, insbesondere<br />
dann, wenn Sie aus dem Grundversorgungsgebiet der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> wegziehen.<br />
Wenn Sie Ihren Versorgungskundenstatus bei der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> aufgeben, haben Sie dies ebenso zu<br />
melden, da dies Auswirkungen auf die Höhe des Zinssatzes hat.<br />
25. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?<br />
Nein. Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um einen Fremdkapitalgeber, der keine Mitbestimmungsrechte<br />
hat.<br />
26. Werden Sicherheiten gegeben?<br />
Nein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur Verfügung.<br />
27. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?<br />
Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Ihnen zu versteuern. Die<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist verpflichtet, die bei der Auszahlung der Kapitalerträge anfallenden Steuern und<br />
gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen Stellen abzuführen und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung<br />
auszustellen. Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge werden berücksichtigt.<br />
28. Was passiert im Todesfall?<br />
Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die<br />
Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Rückzahlung aufgelaufener Zinsen und die Tilgung des<br />
Darlehensbetrages erfolgen dann gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber<br />
der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zu legitimieren hat, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.<br />
Bei weiteren <strong>Fragen</strong> wenden Sie sich bitte an die<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Telefon: 02261 3003-428<br />
Fax 02261 3003-409<br />
E-Mail: buergerbeteilgung@aggerenergie.de<br />
Internet: www.aggerenergie.de<br />
<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />
Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />
der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />
Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158