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Fragen & Antworten (FAQs) – AggerEnergie GmbH

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BüBe FAQ 0613-01<br />

<strong>Fragen</strong> & <strong>Antworten</strong> (<strong>FAQs</strong>) <strong>–</strong><br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Bürgerbeteiligung in Form eines<br />

qualifizierten Nachrang-Darlehens<br />

Wichtiger Risikohinweis zum qualifizierten Nachrang-Darlehen<br />

Sie tragen als Darlehensgeber bei dieser Art des Gelddarlehens eine besondere<br />

Finanzierungsverantwortung für die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin. Solange und soweit die<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B.<br />

Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung des Darlehensbetrages<br />

und der Zinsen gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen.<br />

1. Was muss ich beim Ausfüllen des Darlehensvergabeantrages beachten?<br />

Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und annehmen zu können,<br />

muss der Zeichnungsschein vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> füllt den<br />

Zeichnungsschein vorab mit Ihren in der Interessensbekundung angegebenen Daten aus und übersendet diesen<br />

danach an Sie. Ergänzen Sie den Zeichnungsschein an den freien Stellen und korrigieren Sie ggf. fehlerhafte<br />

Angaben. Nicht vollständig ausgefüllte Zeichnungsscheine können die Bearbeitung Ihres Darlehenswunsches<br />

verzögern oder unmöglich machen. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist hilfreich zum Versenden von Informationen<br />

auf dem elektronischen Weg.<br />

Vergessen Sie bitte nicht, den Zeichnungsschein zu unterzeichnen.<br />

2. Was ist ein Darlehen?<br />

Ein Darlehen ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Darlehensgeber die<br />

Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer. Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von<br />

Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages.<br />

3. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden?<br />

Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer dieselben rechtlichen<br />

Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber<br />

zurückzuzahlen sind nachrangig. D.h., dass solange und soweit die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin<br />

Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z.B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die<br />

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können, ist die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf<br />

Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> als Darlehensnehmerin<br />

dauerhaft ausgeschlossen.<br />

Eine Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ansonsten um<br />

ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes<br />

handelt. Da die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche<br />

nachrangig gestellt werden.<br />

4. Bestehen Risiken bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen?<br />

Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass ein Darlehensnehmer „ausfällt“, d.h., dass die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

im schlimmsten Fall aufgrund schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse nicht mehr in der Lage ist, Zinsen zu zahlen<br />

oder das Darlehen zu tilgen.<br />

Im Falle einer finanziellen Krise (z.B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität), die zu einer Insolvenz der<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> führen kann und/oder im Falle der Insolvenz der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> sind Ihre Forderungen<br />

gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> aus dem Darlehen (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber<br />

den übrigen Verbindlichkeiten der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong>. Das bedeutet, dass in diesen Fällen zuerst die<br />

Forderungen der übrigen Gläubiger bedient werden, bevor Ihre Rückzahlungsansprüche befriedigt werden. Im<br />

schlimmsten Fall können Ihre Ansprüche gegen die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> auf Zahlung von Zinsen und<br />

Rückzahlung des Darlehensbetrages dauerhaft nicht geltend gemacht und durchgesetzt werden. Somit kann also<br />

ein Totalverlust Ihrer Investition eintreten. Eine darüber hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht aber<br />

nicht.<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />

Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />

der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />

Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158


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5. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?<br />

Ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung eine hohe Sicherheit. Die<br />

Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren<br />

Energien variabel und abhängig vom Ertrag z.B. einer Photovoltaikanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre<br />

Verzinsung ausgezahlt, wenn einmal „keine Sonne scheint“.<br />

Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist<br />

(siehe Ziffer 4).<br />

6. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />

Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> schließt qualifizierten Nachrang-Darlehensverträge mit jeder natürlichen Person ab, die<br />

entweder Versorgungskunde (Strom und/oder Gas) der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist oder im Grundversorgungsgebiet<br />

der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ihren Erstwohnsitz hat. Das Grundversorgungsgebiet der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> umfasst<br />

folgende Städte/Gemeinden: Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht,<br />

Overath, Reichshof, Waldbröl und Wiehl.<br />

Sollten zwei Personen (z.B. Eheleute) als Darlehensgeber den Vertrag abschließen wollen, stellen Sie bitte sicher,<br />

dass beide Darlehensgeber den Zeichnungsschein unterzeichnen. Bei nicht vollgeschäftsfähigen Personen (z.B.<br />

Minderjährigen) stellen Sie bitte sicher, dass der Zeichnungsschein vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wird.<br />

7. Wie schließe ich das qualifizierte Nachrang-Darlehen ab?<br />

Ergänzen und unterzeichnen Sie den Zeichnungsschein und senden ihn an die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zurück. Der<br />

Vertrag kommt erst zustande, wenn er von der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> gegengezeichnet ist, Sie hierüber eine<br />

schriftliche Bestätigung per Brief erhalten haben und die Darlehenssumme fristgerecht nach Erhalt dieser<br />

Bestätigung auf das Konto der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> eingezahlt worden ist. Die Frist zur Einzahlung läuft bis zum<br />

von <strong>AggerEnergie</strong> schriftlich mitgeteilten Termin. Bitte zahlen Sie nur auf dieses Konto ein.<br />

8. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?<br />

Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> bestimmt eine Einzahlungsfrist, da derartige Beteiligungsmodelle erfahrungsgemäß<br />

schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die <strong>AggerEnergie</strong><br />

<strong>GmbH</strong> nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so<br />

kommt der Vertrag nicht zustande und die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> wird den Abschluss eines qualifizierten Nachrang-<br />

Darlehens einem anderen Interessenten von der „Warteliste“ anbieten. Stellen Sie also sicher, dass die<br />

Darlehenssumme rechtzeitig auf dem Konto der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> eingeht.<br />

9. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> mit mir einen Vertrag abschließt, wenn<br />

ich mich bei der Interessensanmeldung registriere?<br />

Nein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist zwar bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Die<br />

Erfahrung zeigt, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d.h. nicht jeder, der sich<br />

beteiligen möchte auch einen Beteiligungsbetrag zugewiesen bekommt. Je früher Sie sich aber registrieren, umso<br />

größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Vertrag mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> abschließen können.<br />

10. Ab wann kann ich der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben?<br />

Ab sofort.<br />

11. In welcher Höhe kann ich eine Darlehenssumme gewähren?<br />

Der Minimalbetrag beträgt 500,00 €, der Maximalbetrag 5.000,00 €. Jeder dazwischen liegende Betrag muss durch<br />

500,00 € ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummen ab 500,00 € in 500,00 € - Schritten bis<br />

5.000,00 € gegeben werden.<br />

12. Kann die von mir angegebene Darlehenssumme von der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> geändert werden?<br />

Nein. Die von Ihnen in Ihrer Interessensbekundung angebotene Darlehenssumme kann von der <strong>AggerEnergie</strong><br />

<strong>GmbH</strong> nicht einseitig geändert werden. Sollten Sie eine Änderung der Darlehenssumme wünschen, setzen Sie<br />

sich bitte mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> in Verbindung.<br />

13. Wie zahle ich die Darlehenssumme ein?<br />

Die Darlehenssumme ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich.<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />

Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />

der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />

Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158


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14. Worin investiert die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> mein Geld?<br />

Die der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zur Verfügung gestellte Darlehenssumme wird zur Finanzierung des Ausbaus oder<br />

des Betriebs von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien (insbesondere Windenergie, Solarenergie,<br />

Biomasse und Wasserkraft) verwendet.<br />

Das Darlehen dient unter anderem zur Finanzierung der Photovoltaikanlage auf der „Schwalbe arena“.<br />

15. Wie hoch sind die Zinsen?<br />

Bei der Verzinsung wird unterschieden, ob Sie Versorgungskunde (Strom und/oder Gas) der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

sind oder nicht.<br />

Folgende Zinssätze werden vereinbart:<br />

a) Kunden der Gesellschaft mit einem ungekündigten Gas- und Stromlieferungsvertrag: 2,75 % p.a.<br />

b) Kunden der Gesellschaft mit einem ungekündigten Gas- oder Stromlieferungsvertrag: 2,65 % p.a.<br />

c) Bürger im Grundversorgungsgebiet, die nicht Versorgungskunde der Gesellschaft sind: 2,50 % p.a.<br />

16. Kann ich nach der Abgabe meines Vertragsangebotes widerrufen?<br />

Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Zeichnung. Alles Weitere finden Sie im Vertrag in<br />

der „Widerrufsbelehrung“.<br />

17. Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?<br />

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2018 und muss mit einer Frist von drei Monaten schriftlich<br />

gegenüber der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> gekündigt werden. Danach kann eine fristgerechte Kündigung jeweils zum<br />

31.12. eines Jahres erfolgen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Am 31.12.2023 läuft der<br />

Vertrag automatisch aus.<br />

18. Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?<br />

Nach der Kündigung erhalten Sie binnen vier Wochen die gesamte Darlehenssumme zzgl. der bis dahin<br />

aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.<br />

19. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt<br />

werden?<br />

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong>. Die<br />

Kündigungsrechte sind in § 5 der Vertragsbedingungen beschrieben.<br />

20. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?<br />

Nein. Eine Übertragung, d.h. das Auswechseln des Vertragspartners als Darlehensgeber ist nicht möglich.<br />

21. Wie erfolgen die Zinszahlungen?<br />

Die Zinsen werden zum Ablauf eines jeden Zinszeitraumes (01.01. <strong>–</strong> 31.12.) berechnet und zum 31.12. fällig und<br />

ausbezahlt. Nach der erfolgten Zinszahlung wird eine Zinsbescheinigung erstellt und an Sie geschickt.<br />

22. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?<br />

Ja. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den<br />

Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen immer für<br />

das Jahr bei der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt.<br />

Beachten Sie bitte, dass bei mehreren Darlehensgebern jeder Darlehensgeber einen eigenen Freistellungsauftrag<br />

oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreicht, da diese ansonsten nicht berücksichtigt werden können.<br />

Sollte nur ein Darlehensgeber einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, wäre<br />

es sinnvoll, getrennte Darlehensverträge mit der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> abzuschließen.<br />

23. Bin ich am Ertrag der Projekte der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> im Bereich der erneuerbaren Energien<br />

beteiligt?<br />

Nein. Das Modell über ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen sieht keine Ertragsbeteiligung vor. Die <strong>AggerEnergie</strong><br />

<strong>GmbH</strong> wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu gewährleisten. Das<br />

Beteiligungsmodell ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder Misserfolg der Projekte der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

im Bereich der erneuerbaren Energien unabhängig.<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />

Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />

der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />

Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158


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24. Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?<br />

Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn die Darlehenssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des<br />

Vertrages haben Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z.B. Namensänderung, Konfessionsänderung,<br />

Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitzuteilen, insbesondere<br />

dann, wenn Sie aus dem Grundversorgungsgebiet der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> wegziehen.<br />

Wenn Sie Ihren Versorgungskundenstatus bei der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> aufgeben, haben Sie dies ebenso zu<br />

melden, da dies Auswirkungen auf die Höhe des Zinssatzes hat.<br />

25. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte?<br />

Nein. Bei einem Darlehensgeber handelt es sich um einen Fremdkapitalgeber, der keine Mitbestimmungsrechte<br />

hat.<br />

26. Werden Sicherheiten gegeben?<br />

Nein. Die <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur Verfügung.<br />

27. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?<br />

Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und von Ihnen zu versteuern. Die<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> ist verpflichtet, die bei der Auszahlung der Kapitalerträge anfallenden Steuern und<br />

gesetzlichen Abgaben direkt an die zuständigen Stellen abzuführen und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung<br />

auszustellen. Nichtveranlagungsbescheinigungen oder Freistellungsaufträge werden berücksichtigt.<br />

28. Was passiert im Todesfall?<br />

Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die<br />

Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Rückzahlung aufgelaufener Zinsen und die Tilgung des<br />

Darlehensbetrages erfolgen dann gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber<br />

der <strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> zu legitimieren hat, z.B. durch Vorlage eines Erbscheines.<br />

Bei weiteren <strong>Fragen</strong> wenden Sie sich bitte an die<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Telefon: 02261 3003-428<br />

Fax 02261 3003-409<br />

E-Mail: buergerbeteilgung@aggerenergie.de<br />

Internet: www.aggerenergie.de<br />

<strong>AggerEnergie</strong> <strong>GmbH</strong> Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse<br />

Gemeinschaftsstadtwerk Frank Röttger Eingetragen beim Amtsgericht Köln Gummersbach-Bergneustadt<br />

der Kommunen Gregor Rolland HRB 38406 IBAN: DE35 3845 0000 0000 2502 90<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr. DE 122 537 798 BIC: WELADED1GMB<br />

Partner der Rheinenergie Christoph Schmitz Steuer-Nr. 212/5718/0014 GL-ID: DE44AGE00000074158

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