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Marita Block - 14.KJB-Ausgewählte Inhalte - AFET

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Rechtsgrundlagen (S. 392)<br />

• seit 1999: Rechtsanspruch auf Abschluss von Leistungs-, Entgeltund<br />

Qualitätsentwicklungsverein-barungen nach § 78b SGB VIII,<br />

wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.<br />

Strittig:<br />

• Ob auch für die davon nicht erfassten Leistungsfelder –<br />

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der<br />

Familie, ambulante Hilfen zur Erziehung sowie<br />

Kindertageseinrichtungen – mit § 74 Absatz 1 SGB VIII (Förderung<br />

von Trägern der freien Jugendhilfe) ein subjektiver<br />

Rechtsanspruch auf Förderung korrespondiert.

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