Marita Block - 14.KJB-Ausgewählte Inhalte - AFET
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Rechtsgrundlagen (S. 392)<br />
• seit 1999: Rechtsanspruch auf Abschluss von Leistungs-, Entgeltund<br />
Qualitätsentwicklungsverein-barungen nach § 78b SGB VIII,<br />
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.<br />
Strittig:<br />
• Ob auch für die davon nicht erfassten Leistungsfelder –<br />
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Förderung der Erziehung in der<br />
Familie, ambulante Hilfen zur Erziehung sowie<br />
Kindertageseinrichtungen – mit § 74 Absatz 1 SGB VIII (Förderung<br />
von Trägern der freien Jugendhilfe) ein subjektiver<br />
Rechtsanspruch auf Förderung korrespondiert.