Marita Block - 14.KJB-Ausgewählte Inhalte - AFET
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Ombudsschaften Stellungnahme der Bundesregierung: • „Da der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahre auf die elementare Bedeutung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen vor allem auch unter Entwicklungs- und Schutzaspekten hinweist, wurde als Mindestvoraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis der wichtige Aspekt der Partizipation neu eingeführt (§ 45 Abs.2, Satz 2 Nummer 3 SGB VIII).“ (S.16)
Ombudsschaften Stellungnahme der Bundesregierung: • Die Bundesregierung wird die Wirkungen dieser Regelungen zur Stärkung der Rechte des Kindes auf Beteiligung (…) eingehend untersuchen, insbesondere auch im Hinblick auf die Erweiterung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten über den Einrichtungskontext hinaus. Dies gilt auch für eine erweiterte Zuordnung von Rechtsansprüchen unmittelbar zum Kind oder Jugendlichen.“ (S.16)
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Ombudsschaften<br />
Stellungnahme der Bundesregierung:<br />
• „Da der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung in<br />
den 50er und 60er Jahre auf die elementare Bedeutung der<br />
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen vor<br />
allem auch unter Entwicklungs- und Schutzaspekten hinweist,<br />
wurde als Mindestvoraussetzung für die Erteilung einer<br />
Betriebserlaubnis der wichtige Aspekt der Partizipation neu<br />
eingeführt (§ 45 Abs.2, Satz 2 Nummer 3 SGB VIII).“ (S.16)