Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 24. Mai 2013 - Gemeinde Cölbe
Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 24. Mai 2013 - Gemeinde Cölbe
Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 24. Mai 2013 - Gemeinde Cölbe
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27. Jahrgang · <strong>Nr</strong>. <strong>11</strong> - <strong>24.</strong>05.<strong>2013</strong><br />
Musica è in der Alten Kirche Bürgeln<br />
Am Samstag, dem 8. Juni <strong>2013</strong>, um 18:00 Uhr präsentiert das Duo Musica è Chansons,<br />
Flamenco, Reggae und vieles mehr.<br />
"Musica è" - das sind Angela Seling (Gesang) und Frank Bölts (Gitarre) aus Marburg, die<br />
sich vor über 13 Jahren kennenlernten - zunächst auf freundschaftlicher, dann auf<br />
musikalischer Ebene. Sie sangen und klimperten gemeinsam sehr improvisationsreich<br />
und fanden, dass es Spaß mache und ausbaufähig sei. Nachdem sie dann zunächst in<br />
kleinerem Rahmen erste Bühnenerfahrungen sammeln konnten und die Resonanz des<br />
Publikums sehr positiv war, traten sie nun öfter und zu offizielleren Anlässen auf:<br />
Geboren war "Musica è".<br />
In den Titeln finden sich oft melancholische Themen wieder: Es geht um verlorene und<br />
unerfüllte Lieben, um gebrochene Herzen, um unerfüllte Sehnsucht. Aber es geht auch<br />
um die Liebe zum Leben, Freude an der Welt und all das Schöne, was das Leben zu bieten<br />
hat. "Musica è" begibt sich auf eine internationale Reise durch die italienischneapolitanischen,<br />
englischen, französischen und spanischen Melodien und lädt das<br />
Publikum ein, mitzureisen.<br />
Der Eintritt ist frei. In der Pause gibt es eine kleine Führung durch die Alte Kirche.<br />
Aus dem Rathaus<br />
Einladung zur Sitzung des<br />
Ortsbeirates Bürgeln am 28.05.<strong>2013</strong><br />
hiermit lade ich Sie gemäß § 82 (6) der Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung in Verbindungmit<br />
§ 3 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates<br />
Bürgeln ein.<br />
Die Sitzung findet statt am Dienstag, den 28. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 20:00 Uhr, in der<br />
Mehrzweckhalle Bürgeln, Besprechungsraum.<br />
Die Sitzung ist öffentlich.<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung, Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung,<br />
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung<br />
TOP 2: Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes<br />
TOP 3: Abarbeiten der Agenda des Ortsbeirates<br />
TOP 4: Familien – und generationsfreundliches <strong>Cölbe</strong>: ruhender Verkehr in Bürgeln<br />
TOP 5: Mitteilungen des Ortsvorstehers<br />
TOP 6: Instandsetzung und Unterhaltungsarbeiten<br />
TOP 7: Verschiedenes<br />
Nach Abschluss der Tagesordnung hat der Bürger das Wort.<br />
gez. Erich Sohn<br />
Ortsvorsteher<br />
Einladung zu einer Bürgerversammlung<br />
Zu einer Bürgerversammlung zum Thema „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“<br />
am Donnerstag, 6. Juni <strong>2013</strong>, 20:00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>halle <strong>Cölbe</strong>, großer Saal,<br />
Friedhofstraße 4, 35091 <strong>Cölbe</strong> lade ich ein.<br />
Als Tagesordnung ist vorgesehen:<br />
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung<br />
TOP 2: Einführung der gesplitteten Abwassergebühr<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Christian Hölting<br />
Vorsitzender der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Cölbe</strong> am 08.05.<strong>2013</strong><br />
Anwesend: Werner Bodenbender, Martina Bovelet, Dr. Jürgen Bunde, Carola Carius,<br />
Michael Damian, Jörg Drescher, Barbara Fiebiger, Reinhold Guhlke, Eich Henseling,<br />
Marion Hentrich, Eckhard Heym, Christian Hölting, Ute Hoppe, Gerhard Lölkes, Gisela<br />
Nagel-Rotarius, Hildegard Otto, Heinrich Palz-Gerling, Jakob Pinschmidt, Dr. Jens Ried,<br />
Heinrich Rodenhausen, Erich Sohn, Wolfgang Tichelmann, Michael Timme, Heinz<br />
Wilhelm Wasmuth<br />
Anwesend <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand: Bürgermeister Volker Carle, Erster Beigeordneter<br />
Thomas Rotarius, Beigeordneter Diethelm Dammshäuser, Beigeordneter Uwe Helfert,<br />
Beigeordneter Dr. Werner Stark, Beigeordnete Irmtraud Zschech<br />
Schriftführer: Stefan Gimbel<br />
Tagungsort: Mehrzweckhalle Bürgeln, Marburger Landstraße 1,<br />
35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Beginn der Sitzung: 20:03 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 21:35 Uhr<br />
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der formund<br />
fristgerechten Ladung, der Tagesordnung, und der Richtigkeit der<br />
Niederschrift über die letzte Sitzung<br />
Der Vorsitzende der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, Herr Christian Hölting, eröffnet die Sitzung und<br />
begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die <strong>Gemeinde</strong>vertretung nach Anzahl der<br />
erschienenen Mitglieder (zurzeit 24) beschlussfähig ist.<br />
Die Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung wurden form- und fristgerecht durch Einladung<br />
<strong>vom</strong> 18.04.<strong>2013</strong> für Mittwoch, 08.05.<strong>2013</strong>, 20:00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung<br />
einberufen. Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung wurden bekannt<br />
gegeben. Bezüglich der Einladung zu der heutigen Sitzung und zur Tagesordnung liegen<br />
keine Einwände vor. Die Tagesordnung wird wie folgt festgestellt:<br />
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, der formund<br />
fristgerechten Ladung, der Tagesordnung, und der Richtigkeit der Niederschrift über<br />
die letzte Sitzung<br />
TOP 2:<br />
TOP 3:<br />
TOP 3.1:<br />
TOP 3.2:<br />
TOP 3.3:<br />
TOP 4:<br />
TOP 5:<br />
Nächstes MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
erscheint am 07. Juni <strong>2013</strong> (23. Woche)<br />
Fragestunde gemäß § 15 GO<br />
Berichte<br />
Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstands gemäß § 19 GO<br />
Bericht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und<br />
Auszahlungen<br />
Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie Neufassung der<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> zum<br />
01.07.2012<br />
(AZ.: X-2012-055, Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 26.06.2012, TOP 5;<br />
am 05.09.2012, TOP 6; am 12.<strong>11</strong>.2012, TOP 4; am <strong>11</strong>.03.<strong>2013</strong>, TOP 4,<br />
verwiesen an HFA, SKSA und UBPA)<br />
Ausbau der Straßen „Burgwaldstraße, Bergacker, Triftweg,<br />
Fünfpfennigsgraben und Am Berg (Abschnitt „Zum roten Wasser“ bis „Zum
Seite 2<br />
TOP 6:<br />
TOP 7:<br />
TOP 8:<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Junkernwald“)“ im Ortsteil Schönstadt; hier: Antrag der Anlieger zur<br />
Sanierung der Straßenoberfläche in Eigeninitiative<br />
(AZ.: X-2012-073, Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 05.09.2012, TOP 13;<br />
30.01.<strong>2013</strong>, TOP 6; am <strong>11</strong>.03.<strong>2013</strong>, TOP 5, verwiesen an HFA und UBPA)<br />
A u f s t e l l u n g e i n e s v o r h a b e n b e z o g e n e n B e b a u u n g s p l a n s<br />
„Nahversorgungszentrum Bürgeln“, Ortsteil Bürgeln<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-091, vorab verwiesen an HFA, SKSA und UBPA)<br />
Abschluss von neuen Kindergartenbetriebsverträgen mit den Evangelischlutherischen<br />
Kirchengemeinden <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt betr. den kirchlichen<br />
Kindertagesstätten in den Ortsteile <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-089, vorab verwiesen an HFA und SKSA)<br />
Bahnhaltepunkte <strong>Cölbe</strong> und Bürgeln<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-092, Antragsteller: CDU-Fraktion)<br />
TOP 9: Neuwahl der Schöffen für die Zeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2017<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-093)<br />
Herr Hölting gibt einen Überblick über den Inhalt der heutigen Tischvorlage. Gegen die<br />
Niederschrift der 16. Sitzung der X. Wahlperiode am <strong>11</strong>.03.<strong>2013</strong> wurden keine<br />
Einwendungen erhoben. Die Richtigkeit der Niederschrift wird somit festgestellt.<br />
TOP 2: Fragestunde gem. § 15 GO<br />
Die Beantwortung der Anfrage <strong>Nr</strong>. 2.1 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Thema:<br />
Auswirkungen des geplanten Kinderförderungsgesetzes –KiFöG-) und der Anfrage <strong>Nr</strong>.<br />
2.2 der CDU-Fraktion (Thema Bauplatzkataster) erfolgt mündlich durch Herrn<br />
Bürgermeister Carle.<br />
TOP 3: Berichte<br />
Die Berichte zu TOP 3.1.1 bis 3.1.7 liegen schriftlich vor.<br />
Zu Tagesordnungspunkt 3.2 (Bericht über die über- und außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen und Auszahlungen) teilt Herr Bürgermeister Carle mit, dass der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 10.04.<strong>2013</strong> der Leistung einer überplanmäßigen<br />
Ausgabe bei der Investitionsnummer I 1502-5001 „Bürgerhaus Schönstadt,<br />
Sanierungsmaßnahmen“ Sachkonto 0535010, „Auszahlungen für Baumaßnahmen“<br />
(Kostenstelle 15020104) von bis zu 15.000,00 € zugestimmt hat.<br />
Der Bericht über den Erledigungsstand der Beschlüsse der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der X.<br />
Wahlperiode (TOP 3.3) liegt ebenfalls schriftlich vor.<br />
TOP 4:3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung sowie Neufassung der<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> zum 01.07.2012<br />
(AZ.: X-2012-055, Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 26.06.2012, TOP 5; Sitzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung am 05.09.2012, TOP 6; am 12.<strong>11</strong>.2012, TOP 4; am <strong>11</strong>.03.<strong>2013</strong>,<br />
TOP 4, verwiesen an HFA, SKSA und UBPA)<br />
Mit Datum <strong>vom</strong> 25.04.<strong>2013</strong> liegt eine aktualisierte Beschlussvorlage des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands vor, die aufgrund der länger andauernden politischen Diskussionen<br />
ein In-Kraft-Treten der beiden Satzungen nun zum 01.07.<strong>2013</strong> vorsieht.<br />
Herr Bürgermeister Carle gibt Erläuterungen zum Antrag. Im Anschluss erfolgen die<br />
Berichte der Ausschüsse.<br />
Frau Hoppe teilt mit, dass der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss trotz des noch nicht<br />
vorliegenden Abschlussberichts der Friedhofskommission einstimmig eine<br />
Zustimmungsempfehlung zur Änderung der Friedhofsatzung ausgesprochen hat, die<br />
Empfehlung zur Gebührensatzung jedoch dem Haupt- und Finanzausschuss überlassen<br />
hat.<br />
Frau Hentrich berichtet, dass der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig empfiehlt, dem Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung zuzustimmen. Sie teilt ferner mit, dass der Ausschuss ebenfalls<br />
Einvernehmen erzielt hat, die Beschlussempfehlung bezüglich der Neufassung der<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung dem Haupt- und Finanzausschuss zu<br />
überlassen.<br />
Herr Tichelmann berichtet, dass im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde, die<br />
Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechts an Urnengrabstätten (Erdbestattung im<br />
Reihengrab, § 10 Ziffer 2 Buchstabe a des Entwurfs der Gebührensatzung) so<br />
festzulegen und anzupassen, dass der Gebührensatz im Verhältnis zu den Gebühren für<br />
den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Reihengrab für Erdbestattung (§ 10 Ziffer 1<br />
Buchstabe b) steht. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Ausschuss einstimmig, den<br />
zum 01.07.<strong>2013</strong> eingeplanten Gebührensatz für den Erwerb des Nutzungsrechts an<br />
Urnengräbern von 70,00 € auf 180,00 € anzuheben.<br />
Unter Einbeziehung des Änderungsantrages habe der Haupt- und Finanzausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung seine einstimmige Empfehlung ausgesprochen, dem Antrag des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstandes zuzustimmen.<br />
Aus der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses ergeben sich<br />
folgende Änderungen bezüglich § 10 <strong>Nr</strong>. 2 a) des Entwurfs der Gebührensatzung zur<br />
Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> (Stand: 14.03.<strong>2013</strong>):<br />
„2. Urnengrabstätten<br />
a) Erdbestattung im<br />
Reihengrabfeld<br />
seit dem<br />
01.01.2010<br />
ab dem<br />
01.01.<strong>2013</strong><br />
ab dem<br />
01.01.2014<br />
ab dem<br />
01.01.2015<br />
51,00 € 180,00 € 205,00 € 230,00 €“<br />
Herr Hölting teilt mit, dass vor der Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der Ältestenrat getagt<br />
hat und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Ergänzung zur Beschlussvorlage des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands nun folgenden Änderungsantrag, der dem Original der Niederschrift<br />
beigefügt ist, vorgelegt hat:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Einrichtung einer interfraktionellen<br />
Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Gebührenhaushalte zu überarbeiten und eine<br />
Beschlussvorlage an die Gremien einzubringen.“<br />
Frau Hoppe erläutert den Änderungsantrag ihrer Fraktion. Es schließt sich eine längere<br />
Aussprache an, in deren Verlauf Herr Hölting die Sitzung um 20:45 Uhr zur Beratung der<br />
Fraktionen unterbricht. Die Sitzung wird um 20:53 Uhr fortgesetzt.<br />
Herr Hölting teilt mit, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den<br />
Beschlussvorschlag des <strong>Gemeinde</strong>vorstands um den Änderungsantrag der Fraktion<br />
Bündnis 90/Die Grünen als Punkt 2 zu ergänzen.<br />
Am Ende der Aussprache lässt Herr Hölting über den Antrag des <strong>Gemeinde</strong>vorstands in<br />
Form der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, ergänzt um den<br />
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung fasst folgenden Beschluss:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt den vorgelegten Entwürfen (Stand<br />
14.03.<strong>2013</strong>) der 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> und<br />
der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung zu.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Einrichtung einer interfraktionellen<br />
Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Gebührenhaushalte zu überarbeiten und eine<br />
Beschlussvorlage an die Gremien einzubringen.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigt: 24, Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />
TOP 5: Ausbau der Straßen „Burgwaldstraße, Bergacker, Triftweg,<br />
Fünfpfennigsgraben und Am Berg (Abschnitt „Zum roten Wasser“ bis „Zum<br />
Junkernwald“)“ im Ortsteil Schönstadt; hier: Antrag der Anlieger zur Sanierung der<br />
Straßenoberfläche in Eigeninitiative<br />
(AZ.: X-2012-073, Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung am 05.09.2012, TOP 13;<br />
30.01.<strong>2013</strong>, TOP 6; am <strong>11</strong>.03.<strong>2013</strong>, TOP 5, verwiesen an HFA und UBPA)<br />
Herr Bürgermeister Carle erläutert den aktuellen Sachstand.<br />
Frau Hentrich (für den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss) und Herr Tichelmann<br />
(für den Haupt- und Finanzausschuss) berichten, dass beide Ausschüsse Einvernehmen<br />
erzielt haben, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Empfehlung an die<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung auszusprechen, da noch juristische Bedenken geprüft werden.<br />
Wortmeldungen schließen sich an. Es wird Einvernehmen erzielt, die Angelegenheit zu<br />
vertagen und in den beiden Ausschüssen zu belassen.<br />
TOP 6: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum<br />
Bürgeln“, Ortsteil Bürgeln<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-091, vorab verwiesen an HFA, SKSA und UBPA)<br />
Herr Bürgermeister Carle erläutert den <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand eingebrachten Antrag<br />
und informiert über den Sachstand.<br />
Frau Hoppe berichtet, dass der der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung mit vier Ja-Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt, dem Antrag des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands zuzustimmen.<br />
Frau Hentrich teilt mit, dass der der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung mit drei Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen empfiehlt, dem Antrag<br />
des <strong>Gemeinde</strong>vorstands zuzustimmen.<br />
Herr Tichelmann berichtet, dass der der Haupt- und Finanzausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung mit vier Ja-Stimmen bei einer Enthaltung empfiehlt, dem Antrag des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands zuzustimmen.<br />
Es schließt sich eine intensive Aussprache an, an deren Ende Herr Hölting über den<br />
Antrag des <strong>Gemeinde</strong>vorstands abstimmen lässt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung fasst folgenden Beschluss:<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung nimmt den Antrag über die Aufstellung eines<br />
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Bürgeln“ gem. § 12<br />
Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Bürgeln, Flur 5, Flurstücke 195,<br />
196 und 197, zustimmend zur Kenntnis.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung fasst gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur<br />
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum<br />
Bürgeln“, Ortsteil Bürgeln. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem der<br />
Beschlussvorlage beiliegenden Plan ersichtlich, der Bestandteil des Beschlusses ist.<br />
3. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die öffentliche Unterrichtung und<br />
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger<br />
nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen und<br />
öffentlich bekannt zu machen.<br />
4. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beauftragt den <strong>Gemeinde</strong>vorstand mit dem<br />
Antragsteller in Verhandlungen hinsichtlich des Abschlusses eines städtebaulichen<br />
Vertrages und Durchführungsvertrages zu treten.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigt: 24, Ja-Stimmen: 19,Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 5
TOP 7: Abschluss von neuen Kindergartenbetriebsverträgen mit den Evangelischlutherischen<br />
Kirchengemeinde <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt betr. den kirchlichen<br />
Kindertagesstätten in den Ortsteile <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-089, vorab verwiesen an HFA und SKSA)<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>vertreter Michael Damian verlässt um 21:21 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Herr Bürgermeister Carle gibt Erläuterungen zum Antrag.<br />
Frau Hoppe berichtet, dass der der Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig empfiehlt, dem Abschluss der neuen<br />
Kindergartenbetriebsverträge ohne die <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand in den Entwürfen<br />
unterstrichenen Passagen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 zuzustimmen.<br />
Herr Tichelmann teilt mit, dass der der Haupt- und Finanzausschuss der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen hat.<br />
Es schließt sich die Aussprache an, an deren Ende Herr Hölting über den Antrag des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands abstimmen lässt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt dem Abschluss der im Entwurf <strong>vom</strong> 19.04.<strong>2013</strong><br />
vorliegenden neuen Kindergartenbetriebsverträgen mit den Evang.-luth.<br />
Kirchengemeinden <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt betr. den kirchlichen Kindertagesstätten in den<br />
Ortsteilen <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt mit Ausnahme der unterstrichenen Passagen zu.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigt: 23, Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />
TOP 8: Bahnhaltepunkte <strong>Cölbe</strong> und Bürgeln<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-092, Antragsteller: CDU-Fraktion)<br />
Herr <strong>Gemeinde</strong>vertreter Michael Damian nimmt ab 21:29 Uhr wieder an der Sitzung teil.<br />
Herr Dr. Ried erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und regt die Möglichkeit an, die<br />
Angelegenheit zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bauund<br />
Planungsausschuss zu verweisen. Der Verweisung an die beiden Ausschüsse wird<br />
einvernehmlich entsprochen.<br />
TOP 9: Neuwahl der Schöffen für die Zeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2017<br />
(AZ.: X-<strong>2013</strong>-093)<br />
Herr Bürgermeister Carle gibt Erläuterungen zum Antrag.<br />
Da keine Aussprache gewünscht wird lässt Herr Hölting über den Antrag des<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstands abstimmen.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt der Aufstellung der Vorschlagliste für die Neuwahl der<br />
Schöffinnen und Schöffen für die Zeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2017 gemäß Anlage<br />
zu.“<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Stimmberechtigt: 24, Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0<br />
Abschließend gibt Herr Hölting noch folgende Termine bekannt:<br />
Montag, 17.06.<strong>2013</strong>:<br />
Nächste Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung (vorverlegt <strong>vom</strong> 02.07.<strong>2013</strong>)<br />
Donnerstag, 06.06.<strong>2013</strong>:<br />
Bürgerversammlung in <strong>Cölbe</strong> zum Thema „Einführung der gesplitteten Abwassergebühr“<br />
<strong>Cölbe</strong>, den 15.05.<strong>2013</strong><br />
DER VORSITZENDE<br />
gez. Hölting<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
DER SCHRIFTFÜHRER<br />
gez. Gimbel<br />
Entsorgung von Baum, Strauch- und Heckenschnitt<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> bietet auch im Jahr <strong>2013</strong> die Möglichkeit, anfallenden Baum-, Strauchund<br />
Heckenschnitt ordnungsgemäß zu entsorgen.<br />
Das betreffende Schnittgut kann jeden 1. und 3. Sonnabend eines Monats zwischen 09:00<br />
Uhr und 12:00 Uhr auf dem Betriebsgelände der Firma Lenz, Feldgemarkung <strong>Cölbe</strong>,<br />
"Hippersberg" angeliefert werden. Die Entsorgung des Schnittgutes ist kostenpflichtig.<br />
Die Entgelte betragen<br />
-je Pkw-/Kombi-Kofferraum: 2,00 €<br />
-für größere Mengen:<br />
5,00 €/m³<br />
und werden bei Anlieferung in bar durch den Betreiber erhoben.<br />
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
Integrationsfachdienst IFD<br />
Marburg-Biedenkopf, Biegenstrasse 44, 35037 Marburg<br />
Berufsbegleitung: Beratung und Begleitung bei Problemen und Konflikten im Arbeitsleben<br />
für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer - Tel. 06421/68513-<strong>11</strong> Frau Domnick, Herr Lüke, -13<br />
Herr Wolff, -14 Frau Knieß und -15 Frau Hering - Telefonische Sprechzeiten: Di. 12:00 – 13:00 Uhr und Do. 15:30<br />
–17:00 Uhr<br />
Hilfen zur Arbeitsvermittlung: Beratung und Unterstützung zur beruflichen Eingliederung von arbeitsuchenden<br />
Menschen mit Behinderungen - Tel. 06421/6851314 Frau Knieß; 06421/ 614270 Frau Alberti und 06421/9994354<br />
oder 0160/97787705 Dirk Eberlein<br />
Beratung in Biedenkopf ist möglich, Kontakt: Herr Schnarre 0175/5544298<br />
Schüler: Beratung und Begleitung von Schülern mit Behinderung im Übergang Schuleund Beruf. Kontakt: Frau Knieß<br />
06421/6851314<br />
Fachdienst für Hörbehinderte und Gehörlose: Beratung und Begleitung hörbehinderter und gehörloser Menschen<br />
bei Problemen und Konflikten im Arbeitsleben - Tel.: 06421/6851328 und Fax.: 06421/ 6851322 Frau Trampe.<br />
Information und Beratung erhalten Sie auch außerhalb unserer Sprechzeiten.<br />
Seite 3<br />
Auszug aus der Niederschrift der <strong>11</strong>. Sitzung<br />
in der X. Wahlperiode des Ortsbeirats Schönstadt<br />
am 13.05.<strong>2013</strong><br />
Anwesende Ortsbeiratsmitglieder:<br />
Hannes Weber, Barbara Fiebiger, Michael Kiefer, Antje Burgard, Uwe Weimar. (…)<br />
Für den <strong>Gemeinde</strong>vorstand war niemand anwesend.<br />
Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 22:05 Uhr<br />
Der Ortsvorsteher begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Sitzung. Er stellte fest,<br />
dass fünf Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und der Ortsbeirat somit beschlussfähig<br />
war.<br />
Einwendungen gegen die Einladung und die Tagesordnung wurden nicht vorgetragen.<br />
Karl-Heinz Müller wurde nach 20 Jahren aus der Tätigkeit als Ortsbeiratsmitglied<br />
verabschiedet. Hannes Weber dankte Karl-Heinz Müller für seine lange und ereignisreiche<br />
Tätigkeit. Im Namen des gesamten Ortsbeirates wurde Karl-Heinz Müller ein<br />
reichhaltiger Präsentkorb übergeben. Karl-Heinz Müller dankte mit einem Umtrunk<br />
seinen bisherigen Mitstreitern. Die Sitzung wurde dafür von 20:08 bis 20:25 unterbrochen.<br />
Herr Christian Schwarz übernimmt ab sofort als Nachrücker den Sitz von Karl-Heinz<br />
Müller.<br />
TOP 1 Feststellung der Richtigkeit der Niederschrift über die Ortsbeiratssitzung<br />
<strong>vom</strong> 26.<strong>11</strong>.2012.<br />
Die Richtigkeit der Niederschrift über die Ortsbeiratssitzung <strong>vom</strong> 18.02.<strong>2013</strong> wurde<br />
festgestellt.<br />
TOP 2 Bericht des <strong>Gemeinde</strong>vorstands<br />
a) Im Bereich „Über den Gärten /Weißer Weg“ erfolgte eine eindeutige<br />
Kennzeichnung der Straßennamen.<br />
b) Der Bauhof wurde mit der Instandsetzung des Pflasters im Bereich des<br />
Gehweges um die Friedeneiche beauftragt.<br />
c) Die Untere Naturschutzbehörde hat einem Rückschnitt der Hecke am<br />
Baugebiet „Die Höfegärten“ im Bereich des Hirtenbrunnens unter der<br />
Voraussetzung zugestimmt, dass die Funktion der Heckenpflanzungen als<br />
Eingrünung des Baugebietes nach wie vor erhalten bleibt. Die Arbeiten<br />
werden im Herbst dieses Jahres ausgeführt.<br />
d) Am <strong>24.</strong>04.<strong>2013</strong> erfolgte die Abnahme der Oberflächen für die im Zuge der<br />
Verlegung der Nahwärmeleitungen beanspruchten Flächen.<br />
e) Für die Aufnahme des „Triftweg“ in den Winterdienstplan wird keine<br />
Notwendigkeit gesehen.<br />
f) Auf Grund der vorhandenen Schutzbereichszonen für den Verkehrslande<br />
platz Schönstadt und der nicht auszuschließenden Beeinträchtigung der<br />
bebauten Ortslagen der Ortsteile Schönstadt und Schwarzenborn hat die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> im Rahmen der Offenlage des Sachlichen Teilregionalplans<br />
Energie Mittelhessen die Planung der Stadt Kirchhain zur Ausweisung von<br />
Vorbehaltsflächen für Windenergieanlagen in der Gemarkung Kirchhain-<br />
Betziesdorf, an der Grenze zur Gemarkung Schönstadt im Bereich der<br />
„Betziesdorfer Höhe“, abgelehnt.<br />
TOP 3 Aufforstung in der Gemarkung Schönstadt, Flur 19 „Gemenge“<br />
Der Ortsbeirat Schönstadt stimmt der geplanten Aufforstung in der Gemarkung Flur 19<br />
„Gemenge“ zu, unter der Bedingung, dass dort eine Laub- oder Laubmischwaldaufforstung<br />
entsteht. Eine Aufforstung mit Nadelhölzern ist ausdrücklich nicht durch den<br />
Ortsbeirat gewünscht.<br />
Abstimmungsergebnis: ja = 4; enthalten = 1<br />
TOP 4 Ersatzbau der Brücke über das „Rote Wasser“ zwischen „Teichweg“ und „Am<br />
Holzborn“<br />
Die Ortsbesichtigung des Ortsbeirates hat ergeben, dass die geplanten Baumaßnahmen<br />
überdimensioniert erscheinen. Der Ortsbeirat bittet um die Überprüfung einer<br />
kostengünstigeren Variante. Dazu liegen Anregungen beim Ortsbeirat vor.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 5 Antrag auf Fortführung des Bauleitverfahrens für den Bereich des geplanten<br />
Bebauungsplanes „An der neuen Straße II“<br />
Der Ortsbeirat konnte sich heute vor seiner eigentlichen Sitzung durch Ortsbegehung bei<br />
der Firma Dickert ein Bild von dem Unternehmen machen.<br />
Der Ortsbeirat stimmt dem Antrag auf Fortführung des Bauleitverfahrens für den Bereich<br />
des geplanten Bebauungsplanes „An der neuen Straße II“ zu.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 6 Einrichtung von weiteren Bushaltestellen in Schönstadt<br />
Der Vorschlag des Ortsbeirates zum Einrichtung von weiteren Bushaltestelle wird durch<br />
den regionalen Verkehrsverband aufgrund entstehender Fahrzeitverlängerungen<br />
abgelehnt.<br />
Der Ortsbeirat nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Seite 4<br />
TOP 7 Budget<br />
Der Bericht zum Budget wurde von allen Mitgliedern des Ortsbeirates zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
TOP 8 Bericht des Ortsvorstehers<br />
a) TOP 10 Verschiedenes von der letzten Sitzung, hier „unsachgemäßer Schnitt<br />
von Apfelbäumen“ Richtung Oberrosphe. Verursacher sind die Jagdgenossen. Sie<br />
bedauern ihren Fehler und haben zugesagt, den Zustand zu verbessern.<br />
Daraufhin haben sich am 18.3. der Bürgermeister, Vertreter der Jagdgenossenschaft<br />
und der Ortsvorsteher Hannes Weber die Obstbäume angesehen, die völlig unsachgerecht<br />
zurückgeschnitten waren. Es wurde von der Jagdgenossenschaft zugesagt, die<br />
gröbsten Schäden an den Bäumen durch einen Fachmann beseitigen zulassen.<br />
b) Am 9.3. fand die Aktion „sauberhafter Frühlingsputz“ unter sehr geringer<br />
Teilnahme statt. Außer der wie immer guten Beteiligung von Feuerwehr, Fleckenbühl und<br />
KVFL, wünscht sich der OB für die nächste Aktion, dass sich mehr Vereine und engagierte<br />
Bürger an der Frühjahrsaktion beteiligen. Abgesehen davon, dass durch die geringe<br />
Beteiligung dieses Jahr nicht alle Gemarkungsteile gesäubert werden konnten, wurden<br />
nicht einmal die zur Verfügung gestellten Würstchen und Getränke unter die wenigen<br />
fleißigen Helfer gebracht. „Das kann Schönstadt besser“; davon ist der Ortsbeirat<br />
überzeugt.<br />
TOP 9 Verschiedenes<br />
Bezugnehmend auf den Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretersitzung zur Aufstellung eines<br />
Bebauungsplanes für einen Discounter im Ortsteil Bürgeln bittet der Ortsbeirat den<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand, dass bei der Regionalplanung die Kaufkraft ernsthaft geprüft wird,<br />
damit die bestehende Nahversorgung in Schönstadt nicht beeinträchtigt wird.<br />
Abstimmungsergebnis: 4 = ja; 1 = enthalten<br />
gez. Kiefer<br />
Schriftführer<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
gez. Weber<br />
Ortsvorsteher<br />
Anmerkung zum Auszug aus der Niederschrift:<br />
Die vollständige Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirates kann nach vorheriger<br />
Terminabsprache während der allgemeinen Sprechzeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Cölbe</strong> in Zimmer <strong>11</strong> eingesehen werden.<br />
Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz<br />
(KWG)<br />
Ortsbeirat des Ortsbezirks Schönstadt<br />
Ausscheiden und Nachrücken<br />
Herr Karl-Heinrich Müller,Am Sohlacker 8, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil Schönstadt hat mit<br />
Verzichtserklärung <strong>vom</strong> 04.04.<strong>2013</strong> zum 30.04.<strong>2013</strong> auf sein Mandat als Mitglied des<br />
Ortsbeirats des Ortsbezirks Schönstadt verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 des<br />
Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) verliert er damit sein Mandat unwiderruflich.<br />
Entsprechend den Bestimmungen des § 34 KWG wird festgestellt, dass der nächste noch<br />
nicht berufene Listenbewerber des Wahlvorschlags “Gemeinsame Liste Schönstadt“,<br />
Herr Christian Schwarz,Alte Poststraße 31, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil Schönstadt in den<br />
Ortsbeirat Schönstadt nachrückt.<br />
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Ortsbezirk<br />
Schönstadt) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung<br />
Einspruch erheben.<br />
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>,<br />
Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, einzulegen.<br />
35091 <strong>Cölbe</strong>, den 30.04.<strong>2013</strong><br />
Der Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
gez. Stefan Gimbel<br />
Feststellung nach § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz<br />
(KWG)<br />
Ortsbeirat des Ortsbezirks Schönstadt<br />
Ausscheiden und Nachrücken<br />
Herr Dr. Michael von Hedenström, Burgwaldstraße 19, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil<br />
Schönstadt hat mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirats des<br />
Ortsbezirks Schönstadt verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 des Hessischen<br />
Kommunalwahlgesetzes (KWG) verliert er damit sein Mandat unwiderruflich.<br />
Entsprechend den Bestimmungen des § 34 KWG wird festgestellt, dass die nächste noch<br />
nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Freie<br />
Demokratische Partei (FDP)“,<br />
Frau Hannegret von Hedenström,Burgwaldstraße 19, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil<br />
Schönstadt in den Ortsbeirat Schönstadt nachrückt.<br />
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises (Ortsbezirk<br />
Schönstadt) binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung<br />
Einspruch erheben.<br />
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>,<br />
Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, einzulegen.<br />
35091 <strong>Cölbe</strong>, den 14.05.<strong>2013</strong><br />
Der Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
gez. Stefan Gimbel<br />
Feststellung nach § 34 Hessisches<br />
Kommunalwahlgesetz (KWG)<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
Ausscheiden und Nachrücken<br />
Herr Dr. Michael von Hedenström, Burgwaldstraße 19, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil<br />
Schönstadt hat mit sofortiger Wirkung auf sein Mandat als <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG)<br />
verliert er damit sein Mandat unwiderruflich.<br />
Entsprechend den Bestimmungen des § 34 KWG wird festgestellt, dass der nächste noch<br />
nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags “Freie<br />
Demokratische Partei (FDP)“,<br />
Herr Lasse Leichthammer, Dohlenweg <strong>11</strong> , 35091 <strong>Cölbe</strong>, Ortsteil Bürgeln<br />
in die <strong>Gemeinde</strong>vertretung nachrückt.<br />
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser<br />
Bekanntmachung Einspruch erheben.<br />
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>,<br />
Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, einzulegen.<br />
35091 <strong>Cölbe</strong>, den 14.05.<strong>2013</strong><br />
Der Wahlleiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
gez. Stefan Gimbel<br />
3. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
Aufgrund der Hessische <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 16.12.20<strong>11</strong> (GVBl. I<br />
S. 768), in Verbindung mit § 2 Abs.1 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes<br />
<strong>vom</strong> 05.07.2007 (GVBl. I S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 27.09.2012 (GVBl. I<br />
S. 290) hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> in der Sitzung am 08.05.<strong>2013</strong><br />
folgende<br />
3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> <strong>vom</strong><br />
<strong>11</strong>.10.1995 in ihrer Fassung <strong>vom</strong> 16.12.2009 beschlossen:<br />
1. § 12 Abs. 2 –Ruhezeit- erhält folgende Fassung:<br />
„(2) Die Ruhezeit für Urnen beträgt 20 Jahre.“<br />
2. § 14 Abs. 3 - Allgemeines - erhält folgende Fassung:<br />
„(3) Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Bernsdorf, Bürgeln, <strong>Cölbe</strong>, Reddehausen,<br />
Schönstadt und Schwarzenborn werden folgende Arten von Grabstätten<br />
zur Verfügung gestellt:<br />
a) Reihengrabstätten für Erdbestattung<br />
(Einzel- und soweit zulässig Tiefengrabstätten)<br />
b) Reihengrabstätten für Urnenbestattung<br />
(als Mehrfachgrabstätten nutzbar)<br />
c) Pflegefreie Wiesen- und Stelengrabstätten für Urnenbestattung<br />
(ausschließlich Einzelgrabstätten)<br />
d) Urnennischenwand (Columbarien) für Urnenbestattung<br />
(soweit möglich und vorhanden)<br />
Auf den Friedhöfen der Ortsteile Reddehausen, Schönstadt und<br />
Schwarzenborn werden darüber hinaus folgende Grabstätten zur Verfügung<br />
gestellt:<br />
a) Doppelgrabstätten für Erdbestattung<br />
Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt werden darüber<br />
hinaus folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt:<br />
a) Grabstätten für anonyme Urnenbestattung (ausschließlich<br />
Einzelbestattung im pflegefreien Wiesengrabfeld).“<br />
3. § 17 Abs. 1 –Urnengrabstätten- erhält folgende Fassung:<br />
„(1) Urnengrabstätten sind Grabstätten für Bestattungen von<br />
Ascheurnen.<br />
Allen Urnengrabstätten, die erst im Todesfall der bzw. des zu Bestatten-den
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Seite 5<br />
erworben und zugeteilt werden, wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20<br />
Jahren (Nutzungszeit) verliehen.<br />
Mehrfachbelegungen sind ausschließlich bei Urnengrabstätten (Reihengrabstätten<br />
für Urnenbestattung) sowie Urnennischenwänden statthaft.<br />
Weitere Belegungen sind nur innerhalb der Ruhezeit nach § 12 Abs. 2 (20<br />
Jahre) zulässig. In diesen Fällen besteht ein einmaliger Anspruch auf<br />
Verlängerung einer nicht vollbelegten Urnengrabstätte bzw. Urnennische für<br />
die Dauer von 20 Jahren.<br />
In allen Urnengrabstätten sind ausschließlich biologisch abbaubare Urnen<br />
zu verwenden.“<br />
4. § 17 Abs. 3 –Urnengrabstätten- erhält folgende Fassung:<br />
„(3) In Reihengrabstätten für Urnenbeisetzung ist die Bestattung mit<br />
bis zu vier Urnen möglich.<br />
In einem pflegefreien Wiesengrabfeld sind ausschließlich Einzelbestattungen<br />
zulässig.<br />
In einem Stelengrabfeld sind bis zu acht Urnenbestattungen je Stele<br />
möglich. Die Bestattungen erfolgen fortlaufend; es besteht keine Möglichkeit<br />
zum Erwerb einer Grabstätte vor Eintritt eines Todesfalles.<br />
In einer Urnennische ist die Belegung der Nische mit bis zu zwei Urnen zulässig.<br />
In einer Grabstätte für Erdbestattung können zusätzlich je Sarg bis zu 2<br />
Urnen beigesetzt werden. Der Ablauf der Ruhezeit der Erdbestattung ist<br />
einzuhalten.“<br />
5. § 17 Abs. 5 –Urnengrabstätten- erhält folgende Fassung:<br />
„(5) Grabstätten für eine Urnenbeisetzung werden in der Größe<br />
0,80 m x 0,80 m angelegt.“<br />
6. § 17 a - Anonymes Urnengräberfeld - erhält folgende Fassung:<br />
„Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen <strong>Cölbe</strong> und Schönstadt werden<br />
anonyme Urnengrabstätten als pflegefreie Wiesengrabfelder angeboten.“<br />
7. § 17 b - Urnennischen - erhält folgende Fassung:<br />
„Auf den Friedhöfen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> werden, soweit möglich,<br />
Urnennnischenanlagen (Columbarien) zur Verfügung gestellt. Das<br />
Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen.“<br />
8. Es wird folgender § 17 c eingefügt:<br />
§ 17 c - Pflegefreie Wiesengräber für Urneneinzelgrabstätten-<br />
„(1) Auf dem Friedhof im Ortsteil <strong>Cölbe</strong> wird ein Wiesengrabfeld für<br />
pflegefreie Urneneinzelgrabstätten ausgewiesen.“<br />
„(2) Auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Bürgeln, <strong>Cölbe</strong>,<br />
Reddehausen, Schönstadt und Schwarzenborn werden Stelengrabfelder für<br />
pflegefreie Urneneinzelgrabstätten ausgewiesen.“<br />
9. Es wird folgender § 18 b eingefügt:<br />
§ 18 b Gestaltung der pflegefreien Wiesengräber für<br />
Urneneinzelgrabstätten<br />
„(1) Das pflegefreie Wiesengrabfeld nach § 17 c Abs. 1 dieser<br />
Satzung wird als offene, unstrukturierte Wiesenfläche ohne eine feste<br />
Zuordnung von Grabstätten angelegt und betrieben.<br />
Den Nutzungsberechtigten wird das Recht gewährt, ausschließlich auf<br />
einer von der Friedhofsverwaltung festgelegten Fläche, Blumengebinde zum<br />
Gedenken an die Verstorbenen abzulegen. Das Aufstellen von Topfpflanzen,<br />
Vasen und bepflanzten Schalen ist unzulässig.<br />
Für jede/n auf diesem Feld bestattete/n Verstorbene/n wird an einer durch<br />
die Friedhofsverwaltung vorgegebenen zentralen Fläche eine Schrifttafel<br />
aus Bronzeguss (Größe: ca. 20 cm x ca. 10 cm) angebracht, die mit dem<br />
Vornamen, dem Namen, dem Geburts- und dem Todestag des/der<br />
Bestatteten beschriftet wird. Die Kosten sind in der mit den entsprechenden<br />
Nutzungsentgelten abgegolten.<br />
(2) Das pflegefreie Stelengrabfeld richtet die Friedhofsverwaltung<br />
her. Jede Stele wird allseitig von einer bodengleichen, ca. 20 cm breiten<br />
Platte, umfasst. Den Nutzungsberechtigten wird das Recht gewährt,<br />
ausschließlich auf dieser Platte, Blumengebinde zum Gedenken an die bzw.<br />
den Verstorbene/n abzulegen.<br />
Der Rest des Grabfeldes wird als Grünflache durch die Friedhofsverwaltung<br />
hergerichtet und unterhalten.<br />
Für jede/n auf diesem Feld bestattete/n Verstorbene/n wird an einer durch<br />
die Friedhofsverwaltung vorgegebenen zentralen Fläche eine Schrifttafel<br />
aus Bronzeguss (Größe: ca. 20 cm x ca. 10 cm) angebracht, die mit dem<br />
Vornamen, dem Namen, dem Geburts- und dem Todestag des/der<br />
Bestatteten beschriftet wird. Die Kosten sind in der mit den entsprechenden<br />
Nutzungsentgelten abgegolten.<br />
10. § 19 - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze - erhält folgende Fassung:<br />
„(1) Jede Grabstätte ist durch den/die Nutzungsberechtigte/n so zu<br />
gestalten und dauerhaft instand zu halten und zu pflegen, dass der<br />
Friedhofszweck, die Würde des Ortes und die Pietät jederzeit gewahrt<br />
werden.<br />
(2) Auf den Reihen- und Urnengrabstätten - mit<br />
Ausnahme der anonymen Urneneinzelgrabstätten sowie der pflegefreien<br />
Wiesengräber (Urneneinzelgrabstätten) und Stelengrabstätten - dürfen<br />
Grabmale und Grabeinfassungen errichtet und sonstige Grabausstattungen<br />
angebracht werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen<br />
aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt sein. Grabmale und<br />
Grabeinfassungen sind spätestens 18 Monate nach der Beisetzung herzustellen.“<br />
<strong>11</strong>. § 23 Abs. 2 - Entfernung - erhält folgende Fassung:<br />
„(2) Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen -<br />
einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien – werden<br />
ausschließlich von der Friedhofsverwaltung oder deren Beauftragten<br />
entfernt. Eine Beseitigung durch die Nutzungsberechtigten ist nicht<br />
statthaft.<br />
Beabsichtigt die Friedhofsverwaltung nach Ablauf der Ruhefrist die<br />
Räumung einer Grabstätte, erhalten die Nutzungsberechtigten sechs<br />
Wochen vor der Räumung schriftlich Mitteilung hierüber.<br />
In der Mitteilung wird dem/der Nutzungsberechtigte/n die Möglichkeit eingeräumt,<br />
binnen eines Monats schriftlich zu erklären, ob sie/er die<br />
abgeräumten Grabmale oder Einfassungen übernehmen wollen. Im Falle<br />
einer Übernahme sind die betreffenden Materialien unverzüglich nach<br />
Räumung durch die/den Nutzungsberechtigte/n <strong>vom</strong> Friedhof<br />
abzutransportieren.<br />
Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Übernahmeerklärung vorliegen, gehen<br />
die Materialien entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung<br />
über. Die anfallenden Kosten für die Räumung sind mit den<br />
Nutzungsgebühren für die Grabstätte bei deren Erwerb abzugelten.“<br />
12. § 23 Abs. 4 - Entfernung - wird neu eingefügt:<br />
„(4) Nach Ablauf der Ruhefrist bei Grabstätten in Urnennischen,<br />
pflegefreien Wiesengräbern und Urnenstelengräbern übernimmt die<br />
Friedhofsverwaltung die Räumung und die Entfernung der Verschlussplatten<br />
bzw. der Schrifttafeln.<br />
Sechs Wochen vor der Räumung erhalten die Nutzungsberechtigten<br />
schriftlich Mitteilung über die vorgesehene Räumung. In der Mitteilung wird<br />
dem/der Nutzungsberechtigte/n die Möglichkeit eingeräumt, binnen eines<br />
Monats schriftlich zu erklären, ob sie/er die abgeräumten Verschlussplatten<br />
bzw. Schrifttafeln übernehmen wollen. Im Falle einer Übernahme sind die<br />
betreffenden Materialien unverzüglich nach Räumung durch die/den<br />
Nutzungsberechtigte/n bei der Friedhofsverwaltung abzuholen.<br />
Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Übernahmeerklärung vorliegen, gehen<br />
die Materialien entschädigungslos in das Eigentum der Friedhofsverwaltung<br />
über. Die anfallenden Kosten für die Räumung sind mit den<br />
Nutzungsgebühren für die Grabstätte abzugelten.“<br />
13. § 24 - Allgemeines - wird um folgenden Absatz erweitert:<br />
„(7) Die Herrichtung und Unterhaltung der pflegefreien W i e s e n g r ä<br />
ber für Urnen- und Stelengrabstätten sowie für die anonymen<br />
Urnengrabstätten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.“<br />
14. § 32 In-Kraft-Treten<br />
„Diese Satzung tritt am 01.07.<strong>2013</strong> in Kraft.“<br />
35091 <strong>Cölbe</strong>, 15.05.<strong>2013</strong><br />
DER GEMEINDEVORSTAND<br />
Gez. Volker Carle<br />
Bürgermeister<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
Aufgrund der Hessischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 16.12.20<strong>11</strong> (GVBL.<br />
I. S. 768), der §§ 1 bis 5a und 9,10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben<br />
(KAG) <strong>vom</strong> 17.03.1970 (GVBI. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 31.01.2005<br />
(GVBI. I S. 54) und des § 30 der Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> <strong>vom</strong> <strong>11</strong>.10.1995<br />
hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> in der Sitzung am 08.05.<strong>2013</strong> folgende<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> <strong>vom</strong> <strong>11</strong>.10.1995 in<br />
ihrer Fassung <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong><br />
beschlossen.<br />
„I. Gebührenpflicht<br />
§ 1 Gebührenerhebung<br />
Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der<br />
Friedhofssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> <strong>vom</strong> <strong>11</strong>.10.1995 in ihrer Fassung <strong>vom</strong> 15.05.<strong>2013</strong><br />
werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.
Seite 6<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
§ 2 Gebührenschuldner<br />
(1) Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofssatzung sind:<br />
a) bei Erstbestattungen die Personen, die nach dem Hessischen<br />
Friedhofs- und Bestattungswesengesetzes bei Verstorbenen die<br />
erforderlichen Sorgemaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und der<br />
Totenruhe zu veranlassen haben. Angehörige im Sinne des Gesetzes sind in<br />
der Abfolge der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem<br />
Lebenspartnerschaftsgesetz <strong>vom</strong> 16.02.2001 (BGBl. l S. 266), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz <strong>vom</strong> 19.02.2007 (BGBl. l S. 122) sowie Kinder<br />
(Altersreihenfolge), Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern<br />
und -kinder.<br />
Lebte der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes in einem Krankenhaus,<br />
einer Pflege- oder Gefangenenanstalt, einem Heim, einem Lager, einer<br />
Sammelunterkunft oder einer ähnlichen Einrichtung, so ist diese Einrichtung<br />
Verpflichteter im obigen Sinne, wenn Angehörige innerhalb der für die<br />
Bestattung bestehenden Zeit nicht auffindbar sind.<br />
b) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.<br />
(2) Für die Gebührenschuld haftet in jedem Falle auch<br />
a) der Antragsteller,<br />
b) diejenige Person, die sich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> gegenüber<br />
schriftlich zur Tragung der Kosten verpflichtet hat.<br />
(3) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.<br />
§ 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Erbringung von Leistungen nach der<br />
Friedhofssatzung.<br />
(2) Die Gebührenschuld des Nutzungsrechtes entsteht zu Beginn der<br />
Inanspruchnahme.<br />
(3) Die Gebühren sind sofort nach Bekanntgabe des entsprechenden Gebührenbescheids<br />
fällig.<br />
§ 4 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung<br />
regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der<br />
jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung<br />
erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des Hessischen<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 5 Beitreibung<br />
Sämtliche Gebühren, die nach dieser Gebührensatzung erhoben werden, unterliegen der<br />
Beitreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den Bestimmungen des<br />
Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes <strong>vom</strong> 04.07.1966 (GVBl. I S. 151) in der<br />
jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 6 Härtefälle<br />
Zur Vermeidung unbilliger Härten oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vorstand auf Antrag Gebühren stunden, niederschlagen, ganz oder<br />
teilweise erlassen.<br />
Gebühren<br />
§ 7 Benutzung der Friedhofseinrichtungen<br />
Für die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen auf den Friedhöfen werden folgende<br />
Gebühren erhoben:<br />
2. Beisetzung von Ascheurnen<br />
3. Dienstleistungen der <strong>Gemeinde</strong> bei der Herstellung von Gräbern in<br />
Nachbarschaftshilfe<br />
§ 9 Umbettungen<br />
Bei erneuter Beisetzung in einer anderen Grabstätte auf dem gleichen Friedhof sind<br />
zusätzlich Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.<br />
§ 10 Erwerb des Nutzungsrechts an Einzelgräbern und Urnengrabstätten<br />
1. Einzelgräber<br />
2. Urnengrabstätten<br />
§ 8 Bestattungsgebühren<br />
(Öffnen und Schließen von Grabstätten bzw. –stellen)<br />
1) Leiche eines Erwachsenen<br />
oder eines Kindes ab dem<br />
fünften Lebensjahr<br />
a) In einer E inzelgrabstätte<br />
für Erdbestattung<br />
b) In einer Doppelgrabstätte<br />
je Stelle<br />
c) In einer Tiefengrabstätte<br />
- Erstbelegung<br />
- weitere Belegung<br />
seit dem<br />
01.01.2010<br />
1.430,00 €<br />
1.430,00 €<br />
1.469,00 €<br />
1.430,00 €<br />
ab dem<br />
01.07.<strong>2013</strong><br />
765,00 €<br />
765,00 €<br />
950,00 €<br />
765,00 €<br />
ab dem<br />
01.01.2014<br />
790,00 €<br />
790,00 €<br />
980,00 €<br />
790,00 €<br />
ab dem<br />
01.01.2015<br />
815,00 €<br />
815,00 €<br />
1.010,00 €<br />
815,00 €<br />
§ <strong>11</strong> Erwerb von Nutzungsrechten an Doppel- und Tiefengrabstätten<br />
(Erdbestattungen)
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Seite 7<br />
§ 12 Verlängerung der Nutzungsrechte<br />
§ 13 Räumung einer Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung<br />
Bekanntmachung über die öffentliche<br />
Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der<br />
Schöffinnen und Schöffen<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong> hat in der Sitzung am 08.05.<strong>2013</strong> den<br />
Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das<br />
Landgericht Marburg und das Amtsgericht Marburg gefasst.<br />
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit <strong>vom</strong><br />
3. Juni bis 7. Juni <strong>2013</strong> zu jedermanns Einsicht an folgenden Ort aus:<br />
Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Zimmer <strong>11</strong>, während der allgemeinen<br />
Sprechzeiten der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong><br />
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der<br />
Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden,<br />
dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht<br />
aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
<strong>Cölbe</strong>, den 21.05.<strong>2013</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
gez.Volker Carle<br />
Bürgermeister<br />
§ 14 Gebühren für Pflegemaßnahmen auf vorzeitig eingeebneten<br />
Grabstätten p. A.<br />
§ 15 Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen und Einfassungen<br />
§ 16 In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am 01.07.<strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur<br />
Friedhofssatzung <strong>vom</strong> 01.06.2008 außer Kraft.“<br />
35091 <strong>Cölbe</strong>, den 15.05.<strong>2013</strong><br />
DER GEMEINDEVORSTAND<br />
Gez. Volker Carle<br />
Bürgermeister<br />
Rentenberatung<br />
hier:Nächster Sprechtag am 26.06.<strong>2013</strong><br />
Der nächste Rentenberatungssprechtag findet am Mittwoch, den 26.06.<strong>2013</strong><br />
in der Zeit von 13.00 - 16.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong>, Zimmer<br />
7, Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, statt.<br />
Wir bitten grundsätzlich um vorherige Terminvereinbarung unter der<br />
Telefonnummer 06421/9850-19.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand
Seite 8<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Volkshochschule bietet Kurs für Office-<br />
Anwendungen am Computer<br />
Hilfe beim Meistern des Büroalltages<br />
Marburg-Biedenkopf – Das tägliche Arbeiten im Büro erfordert ein hohes Maß an<br />
Flexibilität. Gerade im Umgang mit dem Computer wird von jedem Anwender Geschick<br />
und Know-how erwartet. Die <strong>Mai</strong>l-Kontakte zu verwalten gehört ebenso dazu wie<br />
Serienbriefe und ausdrucksstarke Grafiken zu erstellen oder Präsentationen<br />
auszuarbeiten und Datenbanken zu pflegen oder Berechnungen durchzuführen. Der<br />
richtige Umgang mit Microsoft Office 2010 hilft dabei, den Büroalltag zu meistern. Ein<br />
Kurs der Volkshochschule (vhs) des Landkreises Marburg-Biedenkopf gibt Einblicke in<br />
das Zusammenspiel verschiedener Office-Anwendungen.<br />
Anhand ausgewählter Beispiele werden in diesem Kurs die Grundlagen der Microsoft<br />
Office 2010 Programme WORD, EXCEL, POWERPOINT, OUTLOOK und ACCESS näher<br />
gebracht und deren Zusammenspiel erläutert.<br />
Der Kurs der Volkshochschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf findet von Montag,<br />
8. Juli, bis Freitag, 12. Juli, täglich von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, in der Kreisverwaltung in<br />
Marburg-Cappel statt und ist <strong>vom</strong> Hessischen Sozialministerium als Bildungsurlaub<br />
anerkannt. Die Kosten belaufen sich auf 160 Euro.<br />
Anmeldung und Information bei der vhs-Geschäftsstelle Biedenkopf, Telefon: 06461 79-<br />
3141, Fax: 06461 79-3169, E-<strong>Mai</strong>l: WernerM@marburg-biedenkopf.de oder im Internet<br />
unter „www.vhs.marburg-biedenkopf.de“.<br />
Heimatkundliche Wanderung durch die<br />
„Gladenbacher Schweiz“<br />
Angebot der Volkshochschule Marburg-Biedenkopf<br />
Marburg-Biedenkopf – Die Volkshochschule (vhs) des Landkreises Marburg-Biedenkopf<br />
bietet am Sonntag, 26. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, eine Wanderung mit interessanten historischen<br />
Bezügen durch den Gladenbacher Raum an. Die Wanderung findet am Nachmittag statt,<br />
die Wanderstrecke beträgt etwa zehn Kilometer. Information und Anmeldung bei der vhs-<br />
Geschäftsstelle Marburg Land, Telefon: 06421 405-6710 oder per E-<strong>Mai</strong>l<br />
vhsmr@marburg-biedenkopf.de<br />
Seniorennetzwerk informiert über aktuelle Angebote:<br />
Achtung !!! Information in eigener Sache:<br />
Das Seniorennetzwerk <strong>Cölbe</strong> ist umgezogen. Sie finden uns ab sofort in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>halle <strong>Cölbe</strong>: durch den Haupteingang und dann nach links !<br />
Damit hat sich auch die Telefonnummer geändert, ab sofort sind wir unter 06421-<br />
9839<strong>11</strong>9 zu erreichen.<br />
Stricknachmittag mit Tante Marga für Jung und Alt:<br />
Sie wissen nicht mehr so genau, wie man Socken strickt oder finden es einfach<br />
langweilig, mit Ihrer Handarbeit immer nur alleine zuhause zu sitzen, dann kommen Sie<br />
doch einfach zu einem Stricknachmittag. Unsere „Tante Marga“ ist eine erfahrene<br />
„Strickliesel“ und steht mit Rat und Tat zur Seite. Sie können ihre angefangenen<br />
Handarbeiten mitbringen, oder nur Stricknadeln und Wolle. Bei Kaffee und Kuchen<br />
werden wir gemeinschaftlich versuchen, Ihre Idee umzusetzen.<br />
Der nächste Termin: Montag, der <strong>24.</strong> Juni <strong>2013</strong> um 15.00 Uhr, in der <strong>Gemeinde</strong>halle<br />
in <strong>Cölbe</strong>.<br />
„In geselliger Runde zur Mittagsstunde“:<br />
Am Dienstag, dem 18. Juni <strong>2013</strong> treffen wir uns um 12.00 Uhr im Cafe-Restaurant-<br />
Bistro Culina in <strong>Cölbe</strong> wieder zum Mittagessen. Neben dem gemeinsamen Essen bietet<br />
sich ausreichend Gelegenheit zum Plauschen, Erzählen, Kontakte knüpfen … . Damit wir<br />
besser planen können, bitten wir um vorherige Anmeldung bis zum 14. Juni unter 06427-<br />
925804. Es besteht wie immer Mitfahrgelegenheit.<br />
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen, die Notfallmappe, sowie<br />
Informationsmaterial zur Patientenverfügung, zum Thema Pflege, Wohnen im Alter etc.<br />
erhalten Sie beim Seniorennetzwerk <strong>Cölbe</strong>, Frau von Aschwege-Vießmann,<br />
<strong>Gemeinde</strong>halle <strong>Cölbe</strong>, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Tel. 06421-9839<strong>11</strong>9 oder Mobil 0160-478 19 05.<br />
Sprechstunde jeweils montags von 15 – 16.30 Uhr und gerne auch nach vorheriger<br />
Vereinbarung.
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Neues aus dem Rathaus<br />
Freiwillige Feuerwehr ist rund um<br />
die Uhr für die Menschen da<br />
<strong>Cölbe</strong>r Wehr ist gut aufgestellt, aber ohne<br />
ehrenamtlichen Einsatz geht es nicht<br />
365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag ist sie für die Bürgerinnen<br />
und Bürger da und im Ernstfall schnell vor Ort: Die Freiwillige<br />
Feuerwehr in <strong>Cölbe</strong>. Etwa 120 Kameradinnen und Kameraden<br />
in den Ortsteilwehren leisten einen unbezahlbaren<br />
ehrenamtlichen Einsatz, um im Ernstfall schnell vor Ort zu sein<br />
und die <strong>Gemeinde</strong> muss zusätzlich einen erheblichen finanziellen<br />
Aufwand betreiben, um die Einsatzfähigkeit durch Material<br />
und Fahrzeuge zu gewährleisten.<br />
Dazu ist die Kommune auch gesetzlich verpflichtet. Das<br />
Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG)<br />
schreibt vor, dass die <strong>Gemeinde</strong> einen Feuerwehrbedarfs- und<br />
Entwicklungsplan aufstellen muss, um die Bedarfe vor Ort zu<br />
klären. Dementsprechend muss sie Feuerwehren mit ausreichend<br />
Einsatzkräften unterhalten und ausrüsten. Feuerwehrgerätehäuser<br />
sind zu stellen und Material und Fahrzeuge vorzuhalten.<br />
Beachtet werden müssen dabei erhöhte Risiken, in <strong>Cölbe</strong><br />
beispielsweise die neue Seniorenwohnanlage der Marburger<br />
Altenhilfe auf dem ehemaligen Luweco-Gelände oder in<br />
Schönstadt das Hofgut Fleckenbühl mit seinen zahlreichen<br />
Bewohnern. Aber auch der Flugplatz in Schönstadt, dass die<br />
<strong>Mai</strong>n-Weser-Bahn durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft und<br />
unter anderem mit der Bundesstraße 3 eine Fernstraße mit<br />
hohem Verkehrsaufkommen vorhanden ist, birgt erhöhtes<br />
Risiko, dem Rechnung getragen werden muss. Zudem muss die<br />
Löschwasserversorgung immer gewährleistet sein, reicht die<br />
allgemeine Leitung nicht aus, muss eine <strong>Gemeinde</strong> auch schon<br />
mal eine Zisterne bauen, wie es in <strong>Cölbe</strong> im Industriegebiet<br />
deshalb erst kürzlich geschehen ist.<br />
30 Prozent der Einsätze sind Brandereignisse, 60 Prozent<br />
allgemeine Hilfeleistungen und der Rest Fehlalarme. „Innerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes müssen wir immer in zehn Minuten vor<br />
Seite 9<br />
Ort sein, egal ob Feuer oder Unfall“, betont <strong>Gemeinde</strong>brandinspektor<br />
Volker Vincon bezugnehmend auf die gesetzliche<br />
Hilfsfrist. Dass diese gewährleistet ist, verdanken wir den<br />
ehrenamtlichen Einsatzkräften, die sich bereit halten, aber auch<br />
verständnisvollen Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter für den<br />
Ernstfall freistellen, damit diese für die Bürgerinnen und Bürger<br />
da sein können, wenn diese Hilfe brauchen.<br />
Wie Jens Peter, Wehrführer in <strong>Cölbe</strong>, erläutert, seien die<br />
Feuerwehrleute sehr gut ausgebildet. Für Führungskräfte gebe<br />
es hohe Anforderungen, aber auch alle anderen Kräfte müssten<br />
einen ausführlichen Grundlehrgang belegen und sich ständig<br />
weiterbilden. „Die Grundtätigkeit wird von jedem verlangt“, sagt<br />
der Wehrführer. Daneben gebe es unterschiedliche Spezialisierungen.<br />
Wer körperlich fit genug sei, könne sich zum Atemschutzgeräteträger<br />
ausbilden lassen, andere spezialisierten sich<br />
beispielsweise auf technische Hilfeleistungen.<br />
Neben der „Manpower“ bedarf es natürlich einer guten<br />
Ausrüstung. Neun Fahrzeuge hat die Wehr insgesamt, zwei<br />
davon werden von den Fördervereinen getragen. 25 Jahre soll<br />
die Lebenszeit sein, denn spätestens dann müssen die Fahrzeuge<br />
wieder dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Eine<br />
Anschaffung kostet die <strong>Gemeinde</strong> immer viel Geld, zwar<br />
übernimmt das Land 30 Prozent der Kosten auf die zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben nach den Vorgaben der Brandschutzförderrichtlinie,<br />
effektiv sei dies, so Vincon, wegen der stetig<br />
steigenden Anschaffungskosten der Fahrgestelle und des<br />
Fahrzeugaufbaues tatsächlich aber etwas weniger.<br />
Auch sonst muss die Feuerwehr über eine Vielzahl an Gerätschaften<br />
verfügen, angefangen bei den Schläuchen, über<br />
hydraulische Rettungsgeräte bis hin zu Motorsägen. Und das<br />
alles will gewartet sein. Dafür müssen die ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrleute zusätzliche Zeiten verrichtet. Alleine bei der<br />
größten Wehr im Kernort <strong>Cölbe</strong> könnte nach Ansicht des<br />
<strong>Gemeinde</strong>brandinspektors eine Halbtagskraft dafür beschäftigt<br />
werden. „Und eine Ganztagskraft für die Großgemeinde“, so<br />
Vincon.<br />
Ohne ehrenamtlichen Einsatz könnte die <strong>Gemeinde</strong> die<br />
Feuerwehr keinesfalls finanzieren. Der Einsatz bei Bränden ist für<br />
die Bürger grundsätzlich kostenlos, ebenso wenn Menschen in<br />
akuter Lebensgefahr sind, beispielsweise bei Verkehrsunfällen.<br />
Lediglich weitere Hilfeleistungen, wie Beseitigen einer Ölspur<br />
oder das Auspumpen von Kellern, sowie Abstützarbeiten sind<br />
gebührenpflichtig, was die Gesamtkosten natürlich keinesfalls<br />
deckt.<br />
Trotz des großen zeitlichen Aufwands gibt es in der Großgemeinde<br />
noch keinen Mangel an ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen<br />
und -männern. Gleichwohl freuen sich die Wehren immer<br />
über engagierte „Neulinge“, die bereit sind, sich ebenfalls<br />
ehrenamtlich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Und<br />
eines ist sicher, die Feuerwehr hat in der Bevölkerung zu recht<br />
einen sehr guten Ruf und die Mitglieder können sich der<br />
gesellschaftlichen Anerkennung sicher sein.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Volker Carle
Seite 10<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
JugendFörderung Nordkreis<br />
Wetter · Lahntal · Münchhausen · <strong>Cölbe</strong>
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Seite <strong>11</strong>
Seite 12<br />
KIRCHLICHE NACHRICHTEN<br />
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE<br />
SCHÖNSTADT • REDDEHAUSEN • SCHWARZENBORN.<br />
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten:<br />
Sonntag, 26.05.<strong>2013</strong><br />
18.00 Uhr: Meditativer Abendgottesdienst in Schönstadt<br />
17.30 Uhr: Einsingen der Lieder-Pfr. Fröhlich<br />
Sonntag, 02.06.<strong>2013</strong><br />
<strong>11</strong>.00 Uhr Kirchspielgottesdienst zur Feier der goldenen Konfirmation in Schönstadt-<br />
Pfr. Fröhlich<br />
Sonntag, 09.06.<strong>2013</strong><br />
9.30 Uhr Gottesdienst in Schwarzenborn-Pfr. i.R. Mahlert<br />
<strong>11</strong>.00 Uhr Gottesdienst in Schönstadt-Pfr. i.R. Mahlert<br />
? Wer eine Fahrmöglichkeit zum Gottesdienst nach Schönstadt benötigt wendet<br />
sich bitte im Laufe der jeweiligen Woche an Frau Helga Steckbauer, Tel.: 06427 13 42!<br />
KINDERGOTTESDIENST<br />
Hallo, liebe Kinder!<br />
Herzliche Einladung zum Kindergottesdienst<br />
in Schönstadt, sonntags um <strong>11</strong>.00 Uhr im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus Schönstadt<br />
in Reddehausen, sonntags, 14-tägig, um 10.45 Uhr im Kirchsaal Reddehausen<br />
(im Anschluss an den Gottesdienst für Erwachsene)<br />
Sonntag, 26.05.<strong>2013</strong> Thema: Abraham packt seine Zelte<br />
10.45 Uhr in Reddehausen<br />
Sonntag, 02.06.<strong>2013</strong> Thema: Zeltplatz gesucht<br />
<strong>11</strong>.00 Uhr in Schönstadt<br />
Sonntag, 09.06.<strong>2013</strong> Thema: Unter dem weiten Himmelszelt<br />
10.45 Uhr in Reddehausen<br />
<strong>11</strong>.00 Uhr in Schönstadt<br />
WOCHENVERANSTALTUNGEN<br />
montags: 20.00 Uhr Basar-Vorbereitungsgruppe im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Jutta Warnecke, Tel.: 06427 26 22<br />
20.00 Uhr Montags-Hauskreis<br />
Kontakt: Margot und Erwin Müller, Hebertsbach 24a, Tel.: 06427 6 98<br />
dienstags: 14.30 Uhr Kinderchor „Kernige Kids“ im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Jessica Lenz, Tel.: 06427 93 14 41<br />
15.30 Uhr Konfirmand/inn/en-Unterricht<br />
19.30 Uhr Kirchenchor im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Christel Blumkaitis, Tel.: 06427 80 54<br />
mittwochs: 14.30 Uhr Frauenkreis (14-tägig) im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Else Staffel, Tel.: 06427 12 88<br />
19.00 Uhr Frauentreff (14-tägig) im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Elisabeth Hettinger, Tel.: 06427 4 55<br />
donnerstags:17.30 Uhr<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Flötengruppe für Kinder und Erwachsene im Ev. <strong>Gemeinde</strong>haus<br />
Kontakt: Friederike Mahlert, Tel.: 06427 92 58 04<br />
19.30 Uhr Chor „Heartbeat“ im Kirchsaal Reddehausen<br />
Kontakt: Jessica Lenz, Tel.: 06427 93 14 41<br />
· Unseren aktuellen <strong>Gemeinde</strong>brief mit allen Veranstaltungen und<br />
Gottesdiensten finden Sie auch unter www.schoenstadt.net unter der Rubrik „Kirche“.<br />
Kirchliche Nachrichten der Ev. Kirchengemeinde <strong>Cölbe</strong><br />
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten:<br />
Sonntag, 26. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> mit dem Wochenspruch aus Jes 6,3<br />
Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth; alle Lande sind seiner Ehre voll.<br />
Gottesdienst um 10.00 Uhr. (Prädikantin Anne Kellner)<br />
Sonntag, 02. Juni <strong>2013</strong> mit dem Wochenspruch aus Lk 10,16<br />
Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich.<br />
Familiengottesdienst um 10.00 Uhr. (Hestermann)<br />
Sonntag, 09. Juni <strong>2013</strong> mit dem Wochenspruch aus Mt <strong>11</strong>,28<br />
Christus spricht: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch<br />
erquicken.<br />
Wir laden herzlich ein zum Einführungsgottesdienst unseres neuen Dekans und Pfarrers<br />
in <strong>Cölbe</strong> Hermann Köhler um 14.00 Uhr in der Ev. Kirche. (Propst Wöllenstein, Köhler,<br />
Hestermann u. a.)<br />
Es wirken mit: Propst Helmut Wöllenstein, Dekan Hermann Köhler, Pfarrer Wilhelm<br />
Hammann, Präses der Kreissynode Frau Emmi K. Frenzl, Stellv. Vorsitzender des KV<br />
<strong>Cölbe</strong> Helmut Orthwein, Pfarrerin Annette Hestermann, Kantorei Marburger Land,<br />
Bezirkskantorin Christiane Kessler, Bezirkskantor Peter Groß, Bläserensemble aus dem<br />
Kirchenkreis unter der Leitung von Uwe Henkel.<br />
Im Anschluss ist eine Feier in der <strong>Gemeinde</strong>halle, zu der ebenfalls alle herzlich<br />
eingeladen sind.<br />
Wer Zeit und Lust hat, für diesen Nachmittag einen Kuchen zu backen, kann das im<br />
Pfarramt oder über unsere Küsterin Frau Ponath mitteilen.<br />
Gesucht werden ebenfalls auch noch hilfsbereite Menschen, die uns beim Aufbau der<br />
Tische am Freitag (07. Juni) unterstützen können. Schon jetzt allen, die dazu bereit sind,<br />
herzlichen Dank.<br />
Folgende Personen feierten am Pfingstsonntag 19. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> in unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
ihre Diamantene Konfirmation<br />
Martha Bock geb. Dörnbach, Elisabeth Brand geb. Löchel, Luise Eichelbaum<br />
geb. Ochs,Toni Fischer, geb. Eberling, Hans-Peter Fleischer, Dorothee Gerhard,<br />
geb. Stadler, Anna Kath.Hahn geb. Schmidt, Margarete Heck geb. Rößer, Elisabeth<br />
Heuser geb. Feußner, Hildegard Hoffmann geb. Peter, Erich Lauer, Manfred Lenz, Volker<br />
Luedtke, Katharina Löwer geb. Schneider, Marie-Luise Löw geb. Schultheis, Helene<br />
(Leni) Peter geb. Hilbert, Gertrud Piasek geb. Linne, Karin Remhof geb. Naumann,<br />
Heinrich Schmuck, Roswitha Wähner geb. Fritzsche<br />
Wichtig: Wer das Pfarramt per <strong>Mai</strong>l erreichen möchte, hier folgende Adresse:<br />
Pfarramt1.coelbe@ekkw.de, die Telefonnummer ist: 06421- 81701, die Homepage<br />
steht unter www.pfarramt-coelbe.de<br />
Foto: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
Wochenveranstaltungen:<br />
Kirchenchor: montags, 20.00 Uhr im Lutherhaus<br />
(Frau Kessler; Tel.: 81950)<br />
MÄNNERmittwoch: jeden ersten Mittwoch im Monat, 19.30 Uhr im Dekanat<br />
Flötenkreis: dienstags, 19.30 Uhr im Dekanat (W. Rösser)<br />
BRASS-KIDS: Jungbläsergruppe im Lutherhaus um 18.00 Uhr<br />
Posaunenunterricht: montags, nach Vereinbarung im Lutherhaus (Herr Jamin)<br />
Chor:<br />
„Schöne Töne“ Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, jeweils von<br />
20.00 – 21.30 Uhr im Lutherhaus (Frau Kessler).<br />
Termine im Juni: 04.06.13; 18.06.13<br />
Frauenkreis: Der Frauenkreis trifft sich 14-tägig, mittwochs um 14.30 Uhr im<br />
Lutherhaus, Ansprechpartner: Frau Lind (Tel. 82331) und Frau<br />
Peter (Tel. 82305).<br />
Gesprächskreis der Frauen: Jeweils jeden 2. Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr im<br />
Dekanat. Frau Gabriele Vahl, Tel. 83230.<br />
Nächster Termin: Donnerstag, 13. Juni <strong>2013</strong> um 14.00 Uhr.<br />
An diesem Nachmittag besuchen wir das Hofgut Fleckenbühl.<br />
Konfi-3:<br />
Mittwoch, 29.05.<strong>2013</strong> um 17.00 Uhr im Lutherhaus<br />
Mittwoch, 05.06.<strong>2013</strong> um 17.00 Uhr im Lutherhaus<br />
Projektorchester: nach Absprache<br />
Konfirmandenunterricht:Die jetzigen Hauptkonfirmanden treffen sich:<br />
Dienstag: Gruppe I um 15.30 – 16.30 Uhr<br />
Gruppe II um 16.30 - 17.30 Uhr im Lutherhaus<br />
Gesprächskreis der Frauen<br />
Liebe Frauen ,<br />
im Juni wir wollen gemeinsam mal wieder etwas außerhalb unternehmen!<br />
An Stelle des monatlichen abendlichen Treffens im Dekanat werden wir einen<br />
Nachmittagsbesuch im Hofgut Fleckenbühl machen.<br />
Damit Sie besser planen können, hier die wichtigen Informationen:<br />
Wir treffen uns am Donnerstag, den 13.Juni <strong>2013</strong> um 14.00 Uhr auf dem Platz vor<br />
der Ev. Kirche.<br />
Im 14.30 Uhr sind wir zu einer Führung durch die verschiedenen Einrichtungen des<br />
Hofguts angemeldet. Im Anschluss besteht auch die Möglichkeit des Einkaufs aus dem<br />
reichlichen Sortiment der Einrichtung.<br />
Danach gibt es Kaffee und Kuchen und genügend Zeit zu einem gemeinsamen Plausch.<br />
Am späten Nachmittag geht es dann zurück nach <strong>Cölbe</strong>.<br />
Unkostenbeitrag für Führung, Raummiete, Kaffee und Kuchen: pro Person 10.00 €.<br />
Die Anfahrt erfolgt mit den privaten PKWs.<br />
Um besser planen zu können, bitte ich um eine verbindliche Anmeldung per<br />
Telefon bis Freitag, den 7.Juni. Telefonnummer: 8 32 30 (Vahl).<br />
Ich freue mich auf den gemeinsamen Nachmittag und erwarte Ihre Rückmeldung.<br />
Herzliche Grüße<br />
Ihre Gabriele Vahl<br />
KATHOLISCHE FILIALGEMEINDE ST. MARIA KÖNIGIN, CÖLBE<br />
Zuständiges Pfarramt St. Peter und Paul in Marburg, Biegenstraße 18, Tel. 169570<br />
E-mail: peterundpaulmr@web.de, Homepage: www.peterundpaul-marburg.de<br />
Freitag <strong>24.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
19.00 Uhr <strong>Mai</strong>andacht in St. Peter und Paul<br />
Sonntag 26. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
10.45 Uhr Üben der Messdiener<br />
<strong>11</strong>.15 Uhr Hl. Messe in <strong>Cölbe</strong><br />
Ausflug Erstkommunionfamilien, 14.30 Uhr Treffpunkt Sportplatz Münchhausen<br />
Donnerstag 30. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (Fronleichnam)<br />
9.30 Uhr Hl. Messe auf dem Marktplatz mit Prozession zur St. Peter und Paul-Kirche und<br />
anschl. Zeit zur Begegnung bei einem kleinen Snack.<br />
Freitag 31 <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
19.00 Uhr <strong>Mai</strong>andacht in St. Peter und Paul
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Seite 13<br />
Samstag 1. Juni <strong>2013</strong><br />
ab 10.00 Uhr Arbeitseinsatz rund um die Kirche in <strong>Cölbe</strong>. Herzliche Einladung an jede helfende<br />
Hand!<br />
Sonntag 2. Juni <strong>2013</strong><br />
<strong>11</strong>.15 Uhr Taufen der Kinder Eliana Schönau, Penelope Castiblanco und Erik Kinsvater in<br />
<strong>Cölbe</strong><br />
Donnerstag 6. Juni <strong>2013</strong><br />
19.30 Uhr Start des Projektchors (für das Pfarrfest) im <strong>Gemeinde</strong>haus St. Peter und Paul<br />
Freitag 7. Juni <strong>2013</strong><br />
15.00 Uhr Hl. Messe für die Senioren mit anschl. Kaffeetrinken in St. Peter und Paul<br />
17.00 Uhr Messdienerstunde in St. Peter und Paul<br />
Sonntag 9. Juni <strong>2013</strong><br />
<strong>11</strong>.15 Uhr Familienmesse mit anschl. gemeinsamen Mittagessen in <strong>Cölbe</strong><br />
Dienstag <strong>11</strong>. Juni <strong>2013</strong><br />
20.00 Uhr Arbeitskreistreffen im Pfarrheim in <strong>Cölbe</strong><br />
Pfarrgemeinde St. Cyriakus Bauerbach – Ginseldorf - Bürgeln<br />
Herzliche Einladung zu folgenden Gottesdiensten:<br />
Samstag, den 25.05.: 17.00 Uhr Hl. Messe mit Firmung in Bauerbach<br />
Sonntag, den 26.05.: 09.00 Uhr Hl. Messe in Ginseldorf<br />
Mittwoch, den 29.05.:<br />
18.30 Uhr Vorabendmesse in Bauerbach<br />
Donnerstag, den 30. 05.: 10.00 Hl. Messe in Ginseldorf, anschl. Prozession<br />
Herzliche Grüße aus Bauerbach<br />
Evangelische Gemeinschaft <strong>Cölbe</strong> e.V.<br />
Hebertstraße 7, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Wir laden herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:<br />
Gottesdienst jeden Sonntag 10.00 Uhr , Hebertstr.7<br />
Kindergottesdienst jeden Sonntag um 10.00 Uhr , Hebertstr.7<br />
Bibelgesprächskreis jeden Mittwoch 20.00 Uhr, Hebertstr. 7<br />
Bibelgesprächskreis für Einsteiger jeden 1. Mittwoch im Monat 18.00 Uhr<br />
Hauskreis jeden Donnerstag 20.00 Uhr bei Drielings (Info: 06421-86620)<br />
Bibelgesprächskreis Oberrosphe jeden Mittwoch (Info: 06423/7175)<br />
Wochenveranstaltungen<br />
Montag Chor nach Absprache (20.00 Uhr)<br />
Donnerstag Bläserkreis nach Absprache (20.00 Uhr)<br />
Freitag Gebetstreffen 9.30 Uhr<br />
Besonders möchten wir einladen:<br />
- zu dem 2. Frauennachmittag am Dienstag, den 04. Juni <strong>2013</strong> um 15.30 Uhr in der Hebertstraße<br />
7 mit Schwester Hildegard Reh;<br />
- zu unserem Missionssommerfest am 16.06.2012 mit Missionar Felipe Salazar, Peru. Wir<br />
beginnen um 10.00 Uhr mit einem gemeinsamen Gottesdienst. Nach einem anschließenden Grillen<br />
wollen wir auch noch nachmittags zusammen sein.<br />
Die Predigten sind jetzt auch von unserer Homepage im mp3-Format abrufbar.<br />
Wer nähere Angaben haben möchte: kontakt@eg-coelbe.de oder www.eg-coelbe.de<br />
Evangelische Kirchengemeinde Bürgeln-Bauerbach<br />
Wir laden für den <strong>Gemeinde</strong>bezirk Bürgeln herzlich ein:<br />
Sonntag, den 26.05.<strong>2013</strong><br />
09.30 Uhr: Gottesdienst zur goldenen Konfirmation (Pfr. Dr. A. Prieur mit Flötenkreis)<br />
10.30 Uhr: Kindergottesdienst<br />
Sonntag, den 02.06.<strong>2013</strong><br />
09.30 Uhr: Gottesdienst (Prädikantin A. Kellner)<br />
10.30 Uhr: Kindergottesdienst<br />
Sonntag, den 09.06.<strong>2013</strong><br />
09.30 Uhr: Gottesdienst am Pfingstmontag (Pfr. Dr. A. Prieur)<br />
WOCHENVERANSTALTUNGEN<br />
Dienstag: 16.15 Uhr: Konfirmandenunterricht<br />
Mittwoch: 15.45 Uhr: Frauenkreis<br />
17.00 Uhr: Flötenkreis<br />
Samstag: 17.00 Uhr: Kindergottesdienstvorbereitung<br />
18.00-19.30 Uhr: TEENGO<br />
4 Tage Vereinsreise Gesangverein<br />
Bürgeln! "Frühling im Kleinwalsertal"<br />
Der Wettergott hat uns nicht im Stich gelassen und uns vier Tage beständiges Wetter<br />
beschert. Von Dauerregen, mal langsam mal schnell, und Neuschnee war alles dabei.<br />
Das hat aber die Sängerinnen und Sänger nicht davon abgehalten, diese Fahrt als<br />
wunderschönes Erlebnis zu betrachten!<br />
Nachdem wir in Bürgeln an Himmelfahrt Morgen abgefahren sind, waren wir um die<br />
Mittagszeit in Ulm.<br />
Dort besichtigten wir das Ulmer Münster, das Rathaus und die Donauwiesen.<br />
Gegen Nachmittag sind wir dann in unserem Hotel "Neue Krone" in Mittelberg<br />
angekommen, wo wir in all den Tagen sehr gut betreut wurden.<br />
Der zweite Tag begann wie immer mit dem Blick aus dem Fenster. Es war wie am Vortag<br />
"Regen". Die Fahrt ging mit dem Bus durch das Kleinwalsertal nach Oberstdorf zur<br />
"Dampfbier Brauerei".<br />
Diese stellte sich als sehr schönes Lokal heraus, mit allerlei gutem Essen und vielen<br />
Informationen über das Bierbrauen. Denn wir lernten "Bier macht schön"!<br />
Da das Bummeln in Oberstdorf sich als eine sehr feuchte Angelegenheit darstellte, sind<br />
ein Teil der Gruppe zur "Heini Klopferschanze" gefahren, um später dann im Hotel zu<br />
entspannen.<br />
Der andere Teil der Gruppe besuchte eine Wirtin die ihre Wurzeln im Landkreis hat, Im<br />
"Nordi", bei Birgit und Werner, wurde dann das Wetter zur Nebensache.<br />
VEREINE UND VERBÄNDE<br />
Büchereiteam<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
Die neuen Bücher sind da! Sie liegen ab Montag, den 27.5.13, in unserer Bücherei<br />
für Sie zur Ausleihe bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Ihr Büchereiteam
Seite 14<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Am dritten Tag war der Blick aus dem Fenster wieder sehr ernüchternt. Es Regnet nicht<br />
mehr so schnell, und die Hoffnung stirbt zuletzt.<br />
Eine Rundfahrt durch das schöne Allgäu und Tirol bot sich da an.<br />
Über Bad Hindelang die Jochstrasse hoch nach Oberjoch, weiter ging es ins<br />
Tannheimertal zum Vilsalpsee, über Reute nach Füssen, dort an den Königsschlössern<br />
vorbei, nach Sonthofen und schließlich zurück ins Hotel.<br />
Wir machten es wie die vielen Japaner und staunten über so viel Schönheit, die dort zu<br />
sehen war.<br />
Später erwartete uns dann ein unvergesslich schöner Abend mit Willi, einem<br />
einheimischen Alleinunterhalter. Er spielte Lieder zum Mitsingen und Schunkeln und es<br />
wurde sehr viel gelacht.<br />
Nach einer kurzen Nacht und einem Lied für die Kellner und den Chef des Hotels machten<br />
wir uns auf die Heimreise.<br />
Die Gipfel bedeckt mit Neuschnee viel uns der Abschied doch schwer "wir kommen<br />
wieder" hallte es durch den Bus. "Wir wollen Alles noch mal sehen, aber bitte mit<br />
"Sonne"! Zum Schluß besuchten wir Rothenburg o.d. Tauber.<br />
Und dort wurden wir mit Sonne verwöhnt. So viel, dass man doch noch die Sonnenbrille<br />
gebraucht hat.<br />
Es waren vier wunderschöne Tage, die uns noch lang in Erinnerung bleiben!<br />
Neuer Vorstand des Fördervereins der<br />
Grundschule in Bürgeln<br />
Nachdem sich der komplette Vorstand nach langjähriger Tätigkeit nicht mehr zur<br />
Verfügung stellte, wurde auf der letzten Jahreshauptversammlung des Fördervereins der<br />
Grundschule Bürgeln am 22.04.<strong>2013</strong> neu gewählt. Der neue Vorstand setzt sich wie folgt<br />
zusammen: 1.Vorsitzende Kirstin Zülch, 2. Vorsitzende/Schriftführerin Kerstin Preiß und<br />
Kassierer Dirk Kuhn.<br />
v.l.n.r. Daniela Philippi, Anja Peter, Dirk Kuhn, Petra Stormanns, Kerstin Preiß und<br />
Kirstin Zülch<br />
Der Förderverein unterstützt die Schule bei Anschaffungen von Spielgeräten, Büchern für<br />
die Schulbücherei, AG´s, Schulfesten und vielem mehr.Ebenso organisiert er die beiden<br />
Secondhand-Kinder-Basare im Jahr.<br />
Die nächsten Basar-Termine stehen bereits fest: 15.09.<strong>2013</strong> und 09.02.2014 !<br />
(Anja Peter, ehem. 1. Vors.)<br />
„Land in Sicht!“<br />
Eine romantische Chorreise der Kurhessischen Kantorei durchs Marburger Land<br />
mit Kompositionen von Schumann und Mendelssohn-Bartholdy.<br />
Samstag, 15. Juni <strong>2013</strong>, 19:30 Uhr, Martinskirche zu Schönstadt<br />
Der Frühling lockt in die Natur - Die Kurhessische Kantorei Marburg unter Leitung von<br />
Uwe <strong>Mai</strong>baum reist mit romantischer Chormusik von Schumann und Mendelssohn ins<br />
Marburger Land. Am Sonntag, 15. Juni <strong>2013</strong> ab 19.30 Uhr singt sie in der in der<br />
Martinskirche in Schönstadt. An der Orgel begleitet die Konzertorganistin Ka Young Lee.<br />
Dekan Hermann Köhler erzählt dazu Kirchengeschichte(n).<br />
Musikalische Mitte des Programms ist Robert Schumanns klangvolle Messe in c-Moll. „<br />
Du glaubst nicht, wie schön das alles klingt“, schrieb Klara Schumann über das<br />
Spätwerk ihres Mannes an Brahms. Im Konzertablauf sind die Teile der Messe erflochten<br />
mit fünf Kirchenliedern in einer außergewöhnlichen Fassung: Den lyrischen Klavierzyklus<br />
„Lieder ohne Worte“ von Mendelssohn-Bartholdy hat Bernd Stegmann, Kirchenmusiker<br />
aus Heidelberg, für Chor bearbeitet und ihm bekannte Texte aus dem Evangelischen<br />
Gesangbuch hinzugesellt – bezaubernde „Lieder mit Worten“ sind so entstanden. Im<br />
Wechsel mit Chor- und Orgelmusik – Ka Young Lee spielt meditative Stücke von<br />
Schumann und Rheinberger –berichtete Dekan Hermann Köhler Historisches von<br />
Schönstadt und seiner Kirche.<br />
Der Marburger Chor freut sich darauf, wieder einen ihm neuen Kirchenraum mit einer<br />
anderen Orgel zu erleben und darauf, mit Menschen aus Schönstadt – auch im<br />
abendlichen Ausklang des Besuches bei Gesang und gemeinsamen Gesprächen<br />
zusammenzukommen.<br />
Samstag | 15. Juni <strong>2013</strong> | 19:30 Uhr – Schönstadt<br />
„Land in Sicht“- Eine romantische Chorreise der Kurhessischen Kantorei durchs<br />
Marburger Land mit Kompositionen von Schumann und Mendelssohn/Stegmann<br />
Robert Schumann – Messe in c; Felix Mendelssohn Bartholdy / Stegmann – Lieder<br />
mit Worten; Felix Mendelssohn Barholdy – Präludium G-Dur; Josef Gabriel<br />
Rheinberger – Meditation <strong>Nr</strong>. 4<br />
Mitwirkende: Kurhessische Kantorei Marburg, Konzertorganistin Ka Young Lee,<br />
Texte: Dekan Hermann Köhler,<br />
Leitung: Landeskirchenmusikdirektor Uwe <strong>Mai</strong>baum<br />
Der Eintritt ist frei – um eine Spende für die Kirchenmusik wird gebeten.<br />
Betreuungsverein -Bürgersprechstunde<br />
Weder Ehe- und Lebenspartner noch Eltern oder Kinder können im Bedarfsfall rechtsverbindliche<br />
Entscheidungen für nahe Angehörigen treffen. Sie benötigen dafür eine Vollmacht oder eine gerichtliche<br />
Bestellung zum/r Betreuer/in.<br />
•Rechtliche Vorsorge - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung<br />
•Rechtliche Vertretung und Betreuung<br />
•Informationen zum Persönlichen Budget<br />
Ort: Rathaus <strong>Cölbe</strong>, Kasseler Straße 88, Raum 7<br />
Zeit: jeden 2. Dienstag im Monat, 17:00-18:00 Uhr<br />
Termine: 12.Februar; 12.März; 09.April; 14. <strong>Mai</strong><br />
Telefon während der Sprechstunde 0174 912 8003<br />
Sie erreichen uns im Beratungszentrum BiP, Am Grün 16, 35037 Marburg<br />
Mo-Fr 9:00-13:00 Uhr, Do 16:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung<br />
Tel.: 06421 166 465-0, E-<strong>Mai</strong>l: info@sub-mr.de Internet: www.sub-mr.de<br />
Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.)
MAI<br />
Sa. 25.05.<br />
Bürgeln:<br />
Schönstadt:<br />
So. 26.05.<br />
Bürgeln:<br />
VERANSTALT UNGEN<br />
Familientag, TTC, MZH, großer Saal<br />
Offenes Haus, Die Fleckenbühler, Hofgut Fleckenbühl<br />
Schönstadt, 15.00-18.00 Uhr<br />
Goldene Konfirmation, Ev. Kirchengemeinde, Ev.<br />
Kirche, 9.30 Uhr<br />
Reddehausen: Radtour, Freizeit<br />
Mi. 29.05.<br />
<strong>Cölbe</strong>: Initiative Plaudertasche <strong>Cölbe</strong>, Weimarer Straße 2,<br />
15.00-17.00 Uhr<br />
Do. 30.05.<br />
Reddehausen:<br />
Fr. 31.05.<br />
<strong>Cölbe</strong>:<br />
JUNI<br />
Sa. 01.06.<br />
Reddehausen<br />
Sa. 08.06.<br />
Bürgeln:<br />
So. 09.06.<br />
Bürgeln:<br />
Di. <strong>11</strong>.06.<br />
Bürgeln:<br />
Sa. 15.06.<br />
Bürgeln:<br />
Mo. 17.06.<br />
<strong>Cölbe</strong>:<br />
Sa.22.06.<br />
<strong>Cölbe</strong>:<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Wandertag, Heimatverein<br />
Spieleabend, TV <strong>Cölbe</strong>, TV-Heim <strong>Cölbe</strong>, 18.00 Uhr<br />
Kinderwaldtag<br />
Heimatverein, Grillhütte<br />
Konzert, Kulturverein, Alte Kirche Bürgeln<br />
Wanderung, TV Schwarz-Weiß Bürgeln<br />
Seniorentreffpunkt, Grillen, Grillhütte Bürgeln,<br />
<strong>11</strong>.30-14.00 Uhr<br />
Tagesfahrt, VdK, Treffpunkt: MZH<br />
Stammtisch, AHV-FV <strong>Cölbe</strong>, FV-Heim, 19.00 Uhr<br />
Sonnenwendfeier, Altherrenschaft des TV<br />
<strong>Cölbe</strong>, TV-Heim <strong>Cölbe</strong>, 18.00 Uhr<br />
BEREITSCHAFTSDIENSTE<br />
Ärztlicher Notfalldienst<br />
Nachts, Mittwochnachmittag und an den Wochenenden ab Freitagnachmittag<br />
Notfalldienstgemeinschaft Marburger Ärzte<br />
Hebronberg 5 (Diakonie-Krankenhaus)<br />
35041 Marburg-Wehrda 06421-19292<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Den Notfallvertretungsdienst der Zahnärzte an Feiertagen, Wochenenden und Nachtstunden<br />
erfahren Sie unter der Rufnummer: 018056070<strong>11</strong> (gebührenpflichtig)<br />
Apotheken-Notdienst-Auskunft der Landesapothekenkammer<br />
Hessen: 01801-5557779317 (Ortstarif)<br />
Notrufe Polizei Tel.: <strong>11</strong>0 Feuerwehr / Unfall Tel.: <strong>11</strong>2<br />
Feuerwehr-Alarmierung aller <strong>Cölbe</strong>r Wehren über die Notrufzentrale.<br />
Jeden 1. Freitag im Monat ist um 18:00 Uhr ein Probealarm.<br />
1. Johanniter Unfall-Hilfe,<br />
Krankentransport, Zentrale Marburg, Afföllerwiesen 3:<br />
Voranmeldung: Tel.: 06421 / 19222<br />
2. Johanniter-Unfall-Hilfe,<br />
Behindertenfahrdienst, Marburg, Afföllerwiesen 3:<br />
07:00–01:00 Uhr, Voranmeldung telefonisch unter der Ruf-<strong>Nr</strong>. 06421/96560,<br />
Montag–Freitag, von 6–17 Uhr, ansonsten Anrufbeantworter.<br />
Hauptversorgungsleitungen der Wasser-, Erdgas- oder Stromversorgung<br />
und in der Abwasserbeseitigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
- Wasserversorgung für alle Ortsteile:<br />
Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke, Teichweg 24, 35396 Gießen<br />
- Wasserwerk Stadtallendorf: 0 64 28 / 934-0<br />
- Erdgas- und Stromversorgung:<br />
E-ON Mitte AG, Monteverdistr. 2, 34131 Kassel<br />
- Allgemeiner Kundenservice 0 800 / 32 505 32<br />
- Entstörungsdienst Strom 0 800 / 34 101 34<br />
- Entstörungsdienst Erdgas 0 800 / 34 202 34<br />
- Abwasserbeseitigung<br />
Während der Dienststunden der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong>, Kasseler Straße 88, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Tel.: 0 64 21 / 98 50 -0, - 17, - 18 oder -20.<br />
Außerhalb der Dienststunden der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>:<br />
- Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg (DBM) 0 64 21 / 1 72 20<br />
- Abwasserverband Marburg (Stadtwerke Marburg) 0 64 21 / 205-0<br />
<strong>Cölbe</strong>:<br />
So. 23.06.<br />
Bürgeln:<br />
Schönstadt:<br />
Di. 25.06.<br />
Bürgeln:<br />
Fahrt zum Hessentag/VdK Landestreffen<br />
Reddehausen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>fest, Ev. Kirchengemeinde Bürgeln,<br />
Ev. Kirche, 14.00 Uhr<br />
Demeter Hoffest, Die Fleckenbühler, Hofgut<br />
Fleckenbühl Schönstadt, <strong>11</strong>.00-18.00 Uhr<br />
Terminabsprache, Vereinsgemeinschaft Bürgeln,<br />
MZH, Mehrzweckraum<br />
Mi. 26.06.<br />
<strong>Cölbe</strong>: Initiative Plaudertasche, Weimarer Straße 2,<br />
15.00-17.00 Uhr<br />
M I T T E I LU N G S B L AT T<br />
DER GEMEINDE CÖLBE<br />
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
Kostenlose Verteilung an erreichbare Haushalte in<br />
Bernsdorf · Bürgeln · <strong>Cölbe</strong> · Reddehausen · Schönstadt · Schwarzenborn<br />
Ausgaben <strong>2013</strong>:<br />
<strong>Nr</strong>. 12 7. Juni Fr (Redaktionsschluß Di. 04.06.- 10 h)<br />
<strong>Nr</strong>. 13 21. Juni Fr (Redaktionsschluß Di. 18.06.- 10 h)<br />
<strong>Nr</strong>. 14 5. Juli Fr (Redaktionsschluß Di. 02.07.- 10 h)<br />
Beiträge per E-<strong>Mai</strong>l an mb@burgwald-verlag.de<br />
Impressum<br />
HERAUSGEBER des „<strong>Mitteilungsblatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>” - Amtsblatt für Bernsdorf, Bürgeln,<br />
<strong>Cölbe</strong>, Reddehausen, Schönstadt, Schwarzenborn: <strong>Gemeinde</strong>vorstand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>,<br />
Kasseler Str. 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Tel. 06421/98500, V.i.S.d.P.: Bürgermeister Volker Carle, Erscheinungsweise:<br />
vierzehntäglich, Bezug: kostenlos, Verteilung an alle erreichbaren Haushalte;<br />
Auslegung in der <strong>Cölbe</strong>r <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
HERSTELLUNG: Burgwald-Verlag+Druck, In der Aue 2, 35091 <strong>Cölbe</strong>, Telefon 06427/8005 ·<br />
Email mb@burgwald-verlag.de · www. burgwald-verlag.de<br />
Nächstes MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
erscheint am <strong>24.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (21. Woche)<br />
DIENSTLEISTUNGEN<br />
Seite 15<br />
Telefonseelsorge<br />
Kostenlose Telefonnummern: 0800 / <strong>11</strong>10<strong>11</strong>1 und 0800 / <strong>11</strong>10222<br />
Beratungsstelle am Klosterberg der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V.<br />
Die integrierte Beratungsstelle richtet sich mit ihrem Angebot an folgende Personen: Personen<br />
mit einer psychischen Erkrankung, Personen in Lebenskrisen, Personen in einer finanziellen<br />
Notlage, Personen mit einer Suchtproblematik, sowie deren Angehörige und nahestehende<br />
Personen. - Ansprechpartnerin: Anette Schuchhardt, Klosterberg 13, 35083 Wetter, Tel.:<br />
06423/6042 bst-wetter@bi-sozialpsychiatrie.de - Sprechzeiten: montags von 9-10 Uhr und<br />
freitags von 15-16 Uhr - Die Selbsthilfegruppe Sucht trifft sich immer donnerstags von 18-20<br />
Uhr. Kontakt über Telefon: 06423/1399<br />
Erziehungsberatungsstelle<br />
Fachliche Anlaufstelle bei Fragen zur Erziehung: Verein für Erziehungshilfe e.V., Hans-Sachs-<br />
Straße 8, 35039 Marburg, Anmeldung: Tel. 06421/2863045 oder 2863041, Fax: 01642<br />
/2863046. – Offene Sprechstunde (ohne Voranmeldung): Mi. 17–19 Uhr.<br />
Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle<br />
Der Bürgerinitiative Sozialpsychiatrie e.V., Biegenstraße 7, 35037 Marburg: Beratung, Betreuung<br />
und Information bei seelischen Erkrankungen und Krisen für Betroffene und Angehörige, Tel. Anmeldung<br />
unter 06421/17699-0. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen: Beratung und Informationen<br />
zu Selbsthilfe allgemein, Auskunft über Selbsthilfegruppen im Landkreis Marburg-<br />
Biedenkopf, Bereitstellung und Vermittlung von Gruppenräumen, Unterstützung bei der Gruppengründung,<br />
Beratung zu finanziellen Hilfen. Tel. Anmeldung: 06421/17699-34 u. 17699-36.<br />
Kinderschutzbund Marburg-Biedenkopf e.V.<br />
Familienberatungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erziehende Universitätsstr. 29, 35037 Marburg,<br />
Tel.: 06421/67<strong>11</strong>9, Fax: 686660, e-mail: info@kinderschutzbund-marburg.de Sprechzeiten<br />
Mo.+Mi., 9–12 Uhr, Do. 14–16 Uhr und nach Vereinbarung. Wir bieten Beratung in allen Fragen<br />
der Erziehung, Fachberatung bei Kindeswohlgefährdung für Mitarbeiter/innen andere Einrichtungen,<br />
Elternabende bei Schulen und Kindergarten, Fortbildung für Fachkräfte, Beratung für Kinder<br />
psychisch kranker Eltern, sowie Elternkurse Starke Eltern Starke Kinder.<br />
Beratungsstelle für das Trägerübergreifende Persönliche Budget<br />
Persönliches Geld statt Sachleistung: Informationen und Beratung für alle behinderten Menschen<br />
von der Antragstellung bis zur Budgetnutzung. Marburger Verein für Selbstbestimmung<br />
und Betreuung (S.u.B.) e.V., Am Grün 16, 35037 Marburg, Tel.: 06421/16646521, Fax<br />
06421/16646520, Internet: www.sub-mr.de, e-mail: budget@sub-mr.de<br />
Verein für psychomotorische Entwicklungsförderung und Gesundheitssport Wetter e.V.<br />
Information und Beratung zur psychomotorischen Entwicklungsförderung im Schulverbund Wetter.<br />
Sie erreichen uns persönlich donnerstags von 10.00–<strong>11</strong>.00 Uhr, Tel. 06423/2337 (Frau Greb), c/o<br />
BFZ Wetter, Weinstraße 9, 35083 Wetter
Seite 16<br />
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE CÖLBE<br />
WICHTIGE RUFNUMMERN, Zeiten Und Adressen<br />
Sprechstunden der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
1. Rathaus <strong>Cölbe</strong>, Kasseler Straße 88, Tel.: 06421/9850-0<br />
montags, mittwochs und freitags: von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
montags:<br />
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
donnerstags:<br />
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
2. Außenstelle Bürgeln, Tel. 06427 / 2183<br />
montags, Mehrzweckhalle Bürgeln, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr<br />
3. Außenstelle Reddehausen, Tel. 0160 / 4781924<br />
donnerstags im Verwaltungsgebäude von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr<br />
4. Außenstelle Schönstadt, Tel. 06427 / 484865<br />
donnerstags im Bürgerhaus von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr<br />
5. Außenstelle Schwarzenborn, Tel. 0160 / 4781925<br />
montags im Dorfgemeinschaftshaus 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr<br />
6. Für Körperbehinderte und Kranke sind auf Wunsch in dringenden Fällen Hausbesuche des<br />
Bürgermeisters oder des zuständigen Sachbearbeiters der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung möglich.<br />
Unabhängig von den Sprechstunden steht der Bürgermeister jederzeit nach Vereinbarung<br />
zur Verfügung.<br />
Rathauswegweiser<br />
Bürgerbüro/Passamt/Telefonzentrale: 06421/ 9850-0<br />
Bauamt/Hochbau 9850-18<br />
Bürgermeister/Sekretariat 9850-<strong>11</strong><br />
Büro des Vorsitzenden der <strong>Gemeinde</strong>vertretung 9850-13<br />
Energiemaßnahmen/alternative Energieformen 9850-42<br />
Friedhofsangelegenheiten, Straßenverkehrsangelegenheiten 9850-17<br />
<strong>Gemeinde</strong>kasse 9850-15<br />
Gewerbeamt 9850-19<br />
Kämmerei, 9850-43<br />
Liegenschaften 9850-20<br />
Ordnungsamt, Wahlamt 9850-13<br />
Öffentl. Personennahverkehr, Katastrophenschutz 9850-34<br />
Personalamt, Rechtswesen 9850-14<br />
Standesamt 9850-21<br />
Steuerwesen, Abwassergebühren 9850-16<br />
Straßen- und Wegebau/Tiefbau 9850-30<br />
Wohnungswesen 9850-39<br />
Zusätzliche, weitere Informationen zum Rathauswegweiser finden Sie unter: www.coelbe.de<br />
Weitere Telefonnummern der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong><br />
Büro Leiterin der Kindertagesstätten, Heuberg 1, 06421/8093630 oder<br />
0160 8806842<br />
voelker@coelbe.de<br />
Kindertagesstätte Löwenzahn, <strong>Cölbe</strong> 06421 / 176148<br />
kita.loewenzahn@unitybox.de<br />
Kindertagesstätte Lummerland, Bürgeln 06427 / 488<br />
e-mail kita-lummerland@unitybox.de<br />
Verein Bücherei <strong>Cölbe</strong> e.V. 06421 / 1768436<br />
Präventive Beratung für Eltern & Kitas 06421/175146 od. 0170 9161579<br />
Wiebke Haberhausen (Dipl.Pädagogin)<br />
Bürger-Sprechstunde des Bürgermeisters<br />
Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:30–17:30 Uhr im Rathaus <strong>Cölbe</strong>, Kasseler Straße 88,<br />
1. OG., Zimmer <strong>Nr</strong>. 10 (Sekretariat, Durchwahl-<strong>Nr</strong>.: 06421/9850-<strong>11</strong>, gerne können Sie sich<br />
vorab telefonisch anmelden).<br />
Öffnungszeiten des Jugend- und Kulturcafes / Jugendclubs<br />
Sprechstunden des Jugendpflegers montags 15.00–17.00 Uhr,<br />
Tel.: 06421/886524, e-mail: kirschning@coelbe.de<br />
Bürgeln: Nach Vereinbarung<br />
<strong>Cölbe</strong> (Kinderclub):<br />
Mi. 15-18:00 Uhr<br />
Reddehausen:<br />
Mi 18-21:00 Uhr, Fr. 18-21:00 Uhr<br />
Schönstadt:<br />
Mi 18-21:00 Uhr, Fr. 17-20:00 Uhr<br />
Öffnungszeiten des Vereins Bücherei <strong>Cölbe</strong> e.V.<br />
montags: 15:30–18:30 Uhr<br />
mittwochs: 10:00–12:00 Uhr und 15:30–18:30 Uhr<br />
freitags: 15:30–19:30 Uhr<br />
Sprechstunden des Ortsgerichtsvorstehers<br />
Die Sprechstunden des Ortsgerichtsvorstehers sind jeweils donnerstags von 18:15 bis<br />
19:00 Uhr im Rathaus <strong>Cölbe</strong>, Zimmer 7, Kasseler Str. 88, 35091 <strong>Cölbe</strong>. Während dieser<br />
Zeit ist der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Ziegenspeck, auch telefonisch unter der <strong>Nr</strong>.<br />
06421/9850-21 zu erreichen. Ansonsten steht er unter der <strong>Nr</strong>. 06427/28<strong>11</strong> zur Verfügung.<br />
Beratungssprechstunde des Kreisbauamtes in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong><br />
Auf Anfrage bei uns in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Cölbe</strong>, Kasseler Straße 88, Erdgeschoss,<br />
Zimmer 5. Voranmeldung und Terminabsprache erbeten unter Tel.-<strong>Nr</strong>.<br />
06421/9850-30 oder 06421/9850-18.<br />
Informationen über die Wasserhärte in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong><br />
Für alle Ortsteile werden <strong>vom</strong> Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) als zuständiges<br />
Wasserversorgungsunternehmen die Härtebereiche jährlich veröffentlicht oder informieren<br />
Sie sich direkt beim ZMW unter der Tel.-<strong>Nr</strong>. 06428 / 934-0 oder im Internet unter<br />
der Homepage des ZMW unter www.zmw.de -. Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz<br />
werden die Härtebereiche wie folgt definiert:<br />
Härtebereich Calciumcarbonat je Liter dH°<br />
weich weniger als 1,5 Millimol weniger als 8,4<br />
mittel 1,5 bis 2,5 Millimol 8,4 bis 14<br />
hart mehr als 2,5 Millimol mehr als 14<br />
NULL bis SECHS - Präventive Beratung für Eltern & Kindertagesstätten<br />
· Beratung bei allen Fragen rund um Entwicklung und Erziehung (kostenfrei)<br />
· Ansprechpartnerin <strong>Cölbe</strong>: Wiebke Haberhausen (Dipl. Pädagogin)<br />
· Offene Sprechstunde: Heuberg 1: Donnerstags 9:00-10:00 Uhr und Termine<br />
nach Vereinbarung - Tel.: 06421 / 175 146 mobil: 0170 / 916 15 79<br />
Herr Michael Meinel, Klimaschutzmanager,<br />
Sprechzeit jeweils mittwochs von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,<br />
Rathaus <strong>Cölbe</strong>, Zimmer 5, Kasseler Str. 88, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Tel.: 06421/9850-35, Fax: 06421/9850-38,<br />
E-<strong>Mai</strong>l: klimaschutzmanager@coelbe.de<br />
Erstberatung nach Vereinbarung<br />
Seniorennetzwerk <strong>Cölbe</strong>, Friedhofstraße 4, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Ansprechpartnerin Frau Sabine von Aschwege-Vießmann,<br />
telefonisch zu erreichen unter: 06421/9839<strong>11</strong>9 oder mobil unter: 0160/4781905<br />
Sprechstunde: montags von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Friedhofstraße 4, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />
Unser aller Bestreben ist es, unsere <strong>Gemeinde</strong> lebens- und liebenswert zu<br />
gestalten. Es ist daher sehr wichtig, dass von aufmerksamen Bürgern festgestellte<br />
Mängel, Anregungen und Hinweise auf möglichst unbürokratischem<br />
Wege an die Verwaltung herangetragen werden.<br />
Viele kleine Probleme, aber auch manche große können bei rechtzeitigem Erkennen<br />
behoben werden, sofern unsere Zuständigkeit gegeben ist.<br />
Um Ihnen den Weg zu erleichtern, ist nachstehend eine Mängelmeldung abgedruckt,<br />
mit deren Hilfe Sie Hinweise, Anregungen, aber auch Kritik, der Verwaltung<br />
auf direktem Wege zuleiten können. Dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand ist viel<br />
an der Mitwirkung und Mitverantwortung der Bürger gelegen, denn eine bürgernahe<br />
Verwaltung ist unser vorrangiges Ziel.<br />
Wir würden uns freuen, wenn Sie von dieser Möglichkeit regen Gebrauch machen<br />
würden und danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Mithilfe und Unterstützung.<br />
Volker Carle, Bürgermeister<br />
An den <strong>Gemeinde</strong>vorstand der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Cölbe</strong>, Postfach <strong>11</strong>07, 35091 <strong>Cölbe</strong><br />
Absender:<br />
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35091 <strong>Cölbe</strong>, Telefon ________________________________<br />
Meldung von Anregungen, Hinweisen, Wünschen und Mängeln<br />
In <strong>Cölbe</strong>/im Ortsteil:<br />
Straße<br />
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habe ich folgende Mängel festgestellt:<br />
Straßenbeleuchtung ausgefallen/flackert<br />
Verkehrs-/Straßenschild beschädigt/verdreckt<br />
Bürgersteig/Fahrbahndecke verschmutzt/schadhaft<br />
Straßenbaustelle nicht gesichert<br />
sonstige Hinweise:__________________________