28.12.2013 Aufrufe

Ausgabe gesamt (S. 1 – 20) - Heimatverein Teltow - der Stadt Teltow

Ausgabe gesamt (S. 1 – 20) - Heimatverein Teltow - der Stadt Teltow

Ausgabe gesamt (S. 1 – 20) - Heimatverein Teltow - der Stadt Teltow

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Teltow</strong>er<br />

Heimatbote<br />

Nr. 06/07 24. Jg. Mitteilungsblatt 25. 06. <strong>20</strong>13<br />

In dieser <strong>Ausgabe</strong><br />

Quellendiskussion (zur <strong>Teltow</strong>graphie II)..................................................... 1<br />

Bäkefließ von <strong>der</strong> Havel bis zum <strong>Teltow</strong>er See, Juni 1889...........................5<br />

Aus dem Verwaltungsbericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> 1914-1928 ..........................7<br />

Veranstaltungshinweise................................................................................<strong>20</strong><br />

Quellendiskussion (zur <strong>Teltow</strong>graphie II)<br />

Aus dem Manuskript von F.-J. Sei<strong>der</strong> (Teil 4)<br />

1.4.4 Vergleich mit an<strong>der</strong>en Schriften und Geschichtswerken<br />

Das „Schwanebecksche Hausbuch“<br />

Beginnen wir die Untersuchung mit einem ersten Vergleich, in dem wir<br />

die Chronik des Pfarrers Jeckel dem „Schwanebeckschen Hausbuch“ gegenüber<br />

stellen.<br />

Im ersten Teil <strong>der</strong> „<strong>Teltow</strong>graphie" werden die <strong>Teltow</strong>er Erb- und Lehnrichter<br />

aufgezählt und beschrieben. Nach <strong>der</strong> Erwähnung des Geschlechts<br />

„von Beerne“ (von Beeren) im 15. Jahrhun<strong>der</strong>t fährt <strong>der</strong><br />

Chronist Jeckel fort: „Im XVL Seculo war George von Kickebusch<br />

hieselbst <strong>der</strong> Richter, dessen gedacht wird Anno 15<strong>20</strong>. in dem lehnbrieffe<br />

des Bischoffs zu Brandenburg Hieronymi. a). Er war auch noch<br />

in prima Visitatione nach <strong>der</strong> Reformation Anno 1546. hier gegenwärtig<br />

und wird seiner oft meldung gethan. 110 Beide Angaben lassen sich<br />

110 Siehe Huch, <strong>Teltow</strong>graphie, Kapitel VI, § 5. S. 283. <strong>–</strong> Jeckel bezieht sich bei <strong>der</strong><br />

Anmerkung a) auf den zweiten Teil seiner <strong>Teltow</strong>graphie. <strong>–</strong> Im Nachlass Bekmann<br />

befinden sich zwei Abschriften des erwähnten Lehnbriefes von Bischof Hieronymus,<br />

siehe: GStA PK, VI. HA Nachlass Bekmann, Nr. 92, Bl. 12-13, sowie Bl. 16-19.<br />

1


elegen. Was die mehrfache Angabe des Richters Kickebusch im Visitationsabschied<br />

des Jahres 1546 betrifft, so kann man diese Stellen leicht<br />

in dem Original nachlesen, aufbewahrt im Archiv <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />

<strong>Teltow</strong>. 111 Einen <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>richter Kickebusch in <strong>der</strong> Zeit zwischen<br />

15<strong>20</strong> bis 1544 belegen drei voneinan<strong>der</strong> unabhängige Quellen. Die<br />

Rechnungsbücher des Stiftes Brandenburg aus <strong>der</strong> Zeit um 1540 führen<br />

neben an<strong>der</strong>en Orten auch das „Stedlein“ <strong>Teltow</strong> auf. Darin wird unter<br />

„Einkünfte von Schloss und Amt Ziegeser (Ziesar) im Jahr 1544“ von<br />

einem anstehenden Briefwechsel zwischen dem bischöflichen Beamten<br />

Joachim Cassel mit dem <strong>Stadt</strong>richter von <strong>Teltow</strong> George Kickebusch<br />

berichtet. 112 Die zweite authentische Quelle, die Akten <strong>der</strong> kurfürstlichen<br />

Lehnsregistratur, nennen einen <strong>Stadt</strong>richter mit gleichem Namen. 113 Ein<br />

im Jahr 1648 geführter Jurisdiktionsstreit zwischen <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Bürgerschaft<br />

und dem Erb- und Lehnrichter von <strong>Teltow</strong>, Cuno Hans von<br />

Willmerstorff bei dem Beweise alten Rechts beschafft werden mussten,<br />

brachte ein altes Dokument zum Vorschein. Die Akten des verhandelnden<br />

Kammergerichtes zitieren hierbei einen bischöflichen Lehnbrief<br />

aus dem Jahr 1513, in dem zu lesen stand: „Bevorab da <strong>der</strong> Rath ultro<br />

bekennet, daß Er die angemaßete Jurisdiction mit bullen und brieffe<br />

nicht zu belegen hatt. Nach <strong>der</strong> handt aber, haben die bischoffe einen<br />

und den an<strong>der</strong>en Ihrer getreuen diener mit und nebst seinen Männlichen<br />

leibes Erben mit dem Schultheißen Ambt und Gerichte beliehen; Wie<br />

Zumindest eine dieser Abschriften hat Peschel ausgeführt, wie er das in dem Brief<br />

vermerkt. Siehe ebd., Bl. 14, „Zum Lehn altaris Exulum gehört noch laut meines<br />

notat margine ein altes Diploma Bischowen Hieronymi de ao. 15<strong>20</strong>. womit ich noch<br />

nicht fertig werden können, indem es durch und durch aus Mönchs abbreviaturen<br />

besteht, ...“.<br />

111 Kirchenarchiv <strong>der</strong> evangelischen Gemeinde <strong>Teltow</strong>, Visitationsabschied von 1546,<br />

S. 3; 6; 8-10; 14. Auf Seite 8 steht: „Item IX schogk hauptsunmen hadt Jorge<br />

Kiekebusch <strong>der</strong> richter alhie, ...“<br />

112 GStA PK, I. HA Rep. 57, Nr. 12 Fasz. 1, S. 14f. <strong>–</strong> Vgl. Walter Friedensburg:<br />

Kurmärkische Ständeakten, aus Regierungszeit Joachim II., Band I, 153S-1550, S.<br />

272f, unter 89. „Jurge Bose samt an<strong>der</strong>en Verordneten des Hauses Ziegeser“ an den<br />

Kurfürsten betr. Aufnahme <strong>der</strong> Einkünfte von Schloß und Amt Ziesar. 1544 Oktober<br />

2 Ziesar: In <strong>der</strong> Anmerkung auf S. 273 zitiert Friedensburg aus einem Schreiben von<br />

Joachim Cassel (Mitglied des Brandenburger Domkapitels) an Hans [von]<br />

Bardeleben, worin steht: „Er habe den Befeld des K[ur]f(ürsten] erhalten, könne aber<br />

nicht kommen.... Ebenso will er an Georg Kekebusch in <strong>Teltow</strong> schreiben ... Das<br />

betreffende Schreiben Joachim Cassels ... liegt vor (Rep. 57 vol. 12 fol. 19)“.<br />

113 BLHA, Rep. 78 III T, Nr. 7, Bl. 29ff, Barthold Andreas Anwartung auf das<br />

<strong>Stadt</strong>gericht desgleichen das Calands lehn St. Crucis zu <strong>Teltow</strong>, den 8ten Nov. 1590,<br />

Bl. 29b f., "...an dem bemelten <strong>Stadt</strong>gerichte, sambt allen deßelben Zubeherungen,<br />

gnaden und gerechtigkeiten, Wie solches nach Absterben, des vorigen Richters<br />

George Kikebuschen an die Schwanebecken gefallen, und sie in Gebrauch gehabt,<br />

...“.<br />

2


dan <strong>der</strong>gleichen Lehnbrieff so bischoff Hyeronymus, donnerstags nach<br />

Trium Regum 114 1513. George Kykebusch ertheilet, ..." 115 Das heißt, im<br />

Jahr 1648 hat dieser Lehnbrief noch (in den rathäuslichen Akten?) vorgelegen.<br />

Im Gegensatz dazu stehen die Überlieferungen aus dem „Schwanebeckschen<br />

Hausbuch“. Thomas Philipp von <strong>der</strong> Hagen nennt an Stelle<br />

von George Kickebusch den Adligen Joachim von Schwanebeck als<br />

<strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>richter: „7. Joachim welcher Ao. 1512. die Belehnung<br />

über das Guth in <strong>Teltow</strong> und Richter-Amt empfieng ...8. Mathias v.<br />

Schwanebeck ... folgte seinen Vater... und erhielt die Lehn wegen <strong>Teltow</strong><br />

1543“. 116 Der erste Vergleich, im Fall <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>richter in <strong>der</strong><br />

Zeit von 1512 bis 1546, bringt keine Übereinstimmung zwischen beiden<br />

Quellen. Zu beachten ist jedoch, dass damit eine Belehnung mit einem<br />

Gut o<strong>der</strong> einem Wirtschaftshof in <strong>Teltow</strong> an die Schwanebecks durch<br />

einen Brandenburger Bischof nicht völlig ausgeschlossen ist. Nur fehlt<br />

bisher dafür jegliche Bestätigung anhand an<strong>der</strong>er Quellen. 117 Auch die<br />

Belehnung des Joachim von Schwanebeck mit dem Dorf Lichterfelde<br />

weisen keine an<strong>der</strong>en Quellen nach. Erst die Verleihung von Gut und<br />

<strong>Stadt</strong>richteramt in <strong>Teltow</strong> durch den Kurfürsten an Matthias von Schwanebeck<br />

ist historisch belegt. Laut den Akten <strong>der</strong> Lehnskanzlei erfolgte<br />

sie im Jahr 1571. 118<br />

In <strong>der</strong> Gegenüberstellung von ,,<strong>Teltow</strong>graphie- und „Schwanebeckschem<br />

114 Trium Regum, lat., die Drei (Heiligen) Könige = 6. Januar.<br />

115 BLHA, Rep. 7, Amt Berlin-Mühlenhof, Nr. 1025, Bl. 23f.<br />

116 Von <strong>der</strong> Hagen, Beschreibung (wie Anm. 90), S. 23f. <strong>–</strong> Vgl. Krüger, Nachrichten<br />

(wie Anm. 97), Bl. 229b, er ergänzt aus dem Schwanebeckschen Hausbuch: „Nach<br />

dem Tod meines sel[igen] Vatters habe ich dessen einziger Son und Erwe die Lene<br />

wegen des Ritterguts und Gerichts zu <strong>Teltow</strong>, und wegen des Dorfs Lichterfelde, in<br />

demselben Jahre von dem Hochw[ürdigen] Herrn Matthias, Bischowen zu<br />

Brandenburg empfangen“.<br />

117 Vgl. Riedel CDB, Riedel hat die bischöflichen Belehnungsurkunden aus dem<br />

„Schwanebeckschen Hausbuch“ an Heyne, Joachim und Matthies von Schwanebeck<br />

nicht übernommen. Da sie nur in Krügers Manuskript "Nachrichten..." enthalten<br />

sind, ist es möglich, dass Riedel diese Quelle nicht kannte, o<strong>der</strong> sie nicht berücksichtigte.<br />

<strong>–</strong> In <strong>der</strong> Zeit von 1500 bis 1570 finden sich bei Riedel keine Urkunden für<br />

eine Belehnung in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> durch die Brandenburgischen Kurfürsten. Der<br />

Grund dafür war, dass die <strong>Stadt</strong>herrschaft den Brandenburger Bischöfen oblag. Eine<br />

weltliche Belehnung an einen Adligen von Schwanebeck in <strong>der</strong> betreffenden Zeit<br />

steht im CDB C II, S. 466. im Jahr 1536 hat Joachim Schwanebeck und seine Brü<strong>der</strong><br />

Lorentz, Hans und Palmen den dritten Teil an Schultzendorf (bei Gransee) und das<br />

Gericht empfangen und geschworen.<br />

118 BLHA, Rep. 78 III T, Nr. 7, Bl. l, Ungefehrlicher bericht wegen <strong>der</strong> Schwanebeckschen<br />

Lehnsfolge und <strong>der</strong>er noch habenden Lehnsgüetter, von dem Stifft Brandenburgk<br />

zue Lehen rührende, „Anno 1571. Donnerstags nach Catharina, hatt Matthias<br />

Schwanebeck zu <strong>Teltow</strong>, die Lehen empfangen, und Pflicht geschworen, Item hatt<br />

auch vor sich, und wegen seines Vettern Clemens, die Lehen und <strong>gesamt</strong>e Handt, an<br />

3


Hausbuch“ lassen sich weitere nicht übereinstimmende Aussagen aufdecken.<br />

Als im Oktober des Jahres 1603 George von Schwanebeck verstarb,<br />

wurde ihm zu Ehren eine Gedächtnistafel in <strong>der</strong> Andreaskirche neben<br />

dem Predigtstuhl aufgehängt. Das berichtet im .,SHB“ <strong>der</strong> Bru<strong>der</strong><br />

des Verstorbenen, Christoph von Schwanebeck. Eine gleiche Gedenktafel<br />

brachte man bereits im Jahr 1599 für dessen verstorbene Ehefrau,<br />

Elisabeth [von] Zicker in <strong>der</strong> Kirche an. 119 In Jeckels Chronik steht kein<br />

Wort über diese Gedächtnistafeln, obwohl <strong>der</strong> Autor den inneren Raum<br />

<strong>der</strong> St. Andreaskirche vor dem Brand 1711 bis ins kleinste Detail beschreibt.<br />

Es bleibt die Frage offen, warum diese Gedenktafeln 100 Jahre<br />

später nicht mehr vorhanden gewesen sein sollten. Ein an<strong>der</strong>er, nicht<br />

übereinstimmen<strong>der</strong> Schnittpunkt wiegt noch schwerer. George von<br />

Schwanebeck verstarb nicht am 23. Oktober 1603, wie das Krüger und<br />

von <strong>der</strong> Hagen aus dem Hausbuch entnommen haben. Laut „<strong>Teltow</strong>graphie“.<br />

Kapitel VI. §. 7 <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>graphie in Teil 1 starb Georg im<br />

Jahr 1601. Jeckels Angabe bestätigen erneut die Akten <strong>der</strong> kurfürstlichen<br />

Lehnskanzlei. 1<strong>20</strong> Ebenso falsch ist die Aussage im Schwanebeckschen<br />

Familienbuch, dass Christoph, <strong>der</strong> letzte Angehörige dieses brandenburgischen<br />

Geschlechts, ein Bru<strong>der</strong> seines Lehnsvorgängers George und<br />

somit auch ein Sohn von Matthias gewesen sein soll. In diesem Fall irrte<br />

auch unser Chronist. Aus den Aufzeichnungen <strong>der</strong> kurmärkischen<br />

Lehnskanzlei geht hervor, dass <strong>der</strong> letzte Christoff Schwanebeck (junior)<br />

ein Sohn des verstorbenen Christoff von Schwanebeck, also ein Enkel<br />

von Matthias, war. 121 Er war im Jahr 1601 noch unmündig, sein Vormund<br />

war sein verstorbener Vatersbru<strong>der</strong> George von Schwanebeck.<br />

Damit sind auch die Berichte in <strong>der</strong> Schwanebeckschen Familienchronik,<br />

die von Christoph von Schwanebeck nie<strong>der</strong>geschrieben sein sollen, ausgesprochen<br />

wi<strong>der</strong>sprüchlich. Das trifft auch auf die folgende Überlieferung<br />

zu. In den oft zitierten Lehnsakten steht im „Bericht über die<br />

Lehnsfolge <strong>der</strong> von Schwanebeck aus dem Jahr 1601“ etwas über eine<br />

Witwe des seligen Georgs (von Schwanebeck). Danach war dieser mit<br />

einer [von] „Knoblochin" verheiratet gewesen. 122 Darüber gibt das Famidem<br />

Hofe zue Bergersdorf empfangen, N[ota]B[ene] Befinde aber gar keine<br />

Lehenbriefe, die sie <strong>der</strong>ozeit bekommen“.<br />

119 Siehe Krüger, Nachrichten (wie Anm. 97), Bl. 231.<br />

1<strong>20</strong> BLHA, Rep. 78 III T, Nr. 7, Bl. 5, „Demnach dan nmmielm kurz vorrüber Tage,<br />

George Schwanebeck, auch in Gott vorstorben und keine Kin<strong>der</strong> nachgelassen...“,<br />

Bl. 8, <strong>der</strong> Bericht wurde am 19. Oktober 1601 abgefasst.<br />

121 Ebd., Bl. 6b f., siehe den „Bericht <strong>der</strong> Leute“ in <strong>Teltow</strong>, unterschrieben auf Bl. 8<br />

von Nickel Kötterizsch, Lehen Secretari auf Bl. 8, (Vgl. GStA PK, I. HA Rep. 21,<br />

Nr. 167, Fasz. 3, die gleiche Unterschrift trägt die Urkunde vom 7. April 1595, Nr.<br />

16; Vermerk:,,fehlt bei Riedel“).<br />

122 Ebd., auf Bl. 7 stehen Angaben über Christoff von Schwanebeck sen. und dessen<br />

Sohn Christoff jun. die sich mit den Aussagen des Christoph im Schwanebeckschen<br />

4


lienbuch keine Auskunft.<br />

Auf die „<strong>Teltow</strong>er Einigung“ als die bedeutendste historische Fakten-<br />

Überlieferung des „SBH“ wurde bereits weiter oben eingegangen. Durch<br />

Jeckels Chronik findet dieses Ereignis keine Bestätigung. Das bedeutet<br />

aber nicht zwangsläufig, dass die Zusammenkunft <strong>der</strong> Adligen in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> im Jahr 1539, so wie sie in dieser Quelle beschrieben wird.<br />

nicht doch stattgefunden hat.<br />

Die gewonnenen Erkenntnisse aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung mit <strong>der</strong><br />

„<strong>Teltow</strong>graphie“ vergrößern eher die Zweifel an <strong>der</strong> Echtheit <strong>der</strong> Überlieferungen<br />

aus dem "Schwanebeckschen Hausbuch" als sie zu beseitigen.<br />

Diese Quelle ist nach wie vor mit beson<strong>der</strong>er Skepsis zu betrachten.<br />

So wird die Aufgabe weiter bestehen bleiben, Belege zu finden, die den<br />

Inhalt des schriftlichen Nachlasses <strong>der</strong> Familie von Schwanebeck stützen<br />

bzw. zusätzliche Wi<strong>der</strong>sprüche aufdecken. (Fortsetzung folgt)<br />

***<br />

Bäkefließ von <strong>der</strong> Havel bis zum <strong>Teltow</strong>er See, Juni 1889<br />

Aus dem <strong>Teltow</strong>er Kreisblatt 6. Juni 1889<br />

Bäkefließ wird gereinigt<br />

Der Vorsitzende <strong>der</strong> Bäke Schau Kommission von Hake gab jedes Jahr<br />

die Auflage, die Bäke vom Unrat zu befreien.<br />

1889 fand eine zeitliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beräumung statt, die ansonsten<br />

für Mitte bis Ende Mai vorgeschrieben war. Vom 15. bis 30. Juni musste<br />

aller Unrat sowie Gestrüpp herausgeholt und auf dem Uferstreifen nie<strong>der</strong>gelegt<br />

werden. Wörtlich hießt es:<br />

Demgemäß werden die Verpflichteten hierdurch aufgefor<strong>der</strong>t, die nachbezeichneten<br />

Uferstreifen nämlich:<br />

1. im Schaubezirk Klein-Glienicke von <strong>der</strong> Havel bis zum Griebnitzsee,<br />

innerhalb Glienicker Grenzen bis incl. den 15. Juni,<br />

2. im Schaubezirk Stolpe vom Griebnitzsee bis Albrechtstheerofen<br />

innerhalb Stolpeer Grenzen bis incl. den 18. Juni,<br />

3. im Schaubezirk Stahnsdorf den Kanal innerhalb Machnow und<br />

Stahnsdorfer Grenzen, sowie die Bäke oberhalb <strong>der</strong> Mühle innerhalb<br />

Stahnsdorfer Grenzen bis incl. den <strong>20</strong>. Juni<br />

Hausbuch überhaupt nicht decken bzw. so nicht vorkommen. <strong>–</strong> Vgl. dazu Krüger,<br />

Nachrichten (wie Anm. 97), Bl. 231, im Schwanebeckschen Hausbuch datiert <strong>der</strong><br />

Lehnbrief zur Lehnsvergabe an Christoff auf den 17. Mai l604. <strong>–</strong> Laut den<br />

Lehnsakten wurde <strong>der</strong> Lehnbrief am 18. Dezember 1609 ausgestellt. siehe BLHA.<br />

Rep. 78 II S, Nr. 92.<br />

5


4. im Schaubezirk Machnow von <strong>der</strong> Wassermühle bis zur Mittelmühle<br />

innerhalb Machnower Grenzen bis incl. den 22. Juni,<br />

5. im Schaubezirk Heinersdorf von <strong>der</strong> Mittelmühle bis zur Schönower<br />

Grenze, innerhalb Heinersdorfer Grenzen bis incl. den<br />

24. Juni,<br />

6. im Schaubezirk Schönow von <strong>der</strong> Heinersdorfer Grenze bis zum<br />

<strong>Teltow</strong>er See innerhalb Schönower Grenzen bis incl. den 26.<br />

Juni,<br />

7. im Schaubezirk <strong>Teltow</strong> von <strong>der</strong> Mittelmühle bis zum <strong>Teltow</strong>er<br />

See innerhalb <strong>Teltow</strong>er Grenzen bis incl. 28. Juni,<br />

gründlich bis zur vorgeschriebenen Sohle zu räumen. Die bei <strong>der</strong><br />

Räumung zu entfernenden Gegenstände dürfen nicht dem Strome übergeben<br />

werden, son<strong>der</strong>n müssen gleichmäßig nach beiden Ufern hinausgeworfen<br />

und mindestens 1,5 Meter von dem oberen Uferrand nie<strong>der</strong>gelegt<br />

werden.<br />

Alles Wurzelwerk, welches von den Grabenufern nach dem Grabenbette<br />

zu hervorragt, ist von den Verpflichteten wegzuschaffen, alles auf den<br />

Ufern und in dem Flußbett befindliche Strauchwerk ist <strong>der</strong>gestalt zu beseitigen,<br />

daß es die Räumung in keiner Weise behin<strong>der</strong>t noch den Wasserlauf<br />

stört.<br />

Der noch von den früheren Räumungen herrührende Grabenauswurf ist<br />

in gleicher Weise zu entfernen. Diejenigen Verpflichteten, welche vorstehende<br />

Auffor<strong>der</strong>ung nicht o<strong>der</strong> nicht genügend nachgekommen sind,<br />

haben ohne Weiteres die Ausführung <strong>der</strong> unterlassenen Arbeiten im<br />

Zwangswege auf ihre Gefahr und Kosten zu gewärtigen. Außerdem aber<br />

tritt regelmäßig unnachsichtlich die Bestrafung <strong>der</strong> Säumigen mit 3 bis<br />

30 Mark ein.<br />

Klein-Machnow, den 1. Juni 1889.<br />

Der Vorsitzende <strong>der</strong> Schau Kommission.<br />

von Hake.<br />

Im gleichen Jahr, am <strong>20</strong>. August 1889 machten sich die <strong>Teltow</strong>er Bürger<br />

und Benutzer des <strong>Teltow</strong>er Sees Sorgen um die Verschmutzung des<br />

Sees. Es heißt in diesem Artikel:<br />

In <strong>der</strong> am Dienstag, den 13. August des Monats erschienen<br />

Nummer dieses Blattes war eine von Zehlendorf aus gebrachte Notiz enthalten<br />

über den Abzugskanal, welchen die Gemeinde Zehlendorf zur Entwässerung<br />

dieses Ortes gegenwärtig anlegen läßt. Dabei ist dem Herrn<br />

Berichterstatter aber insofern ein kleines Versehen passiert, als in <strong>der</strong><br />

erwähnten Notiz angegeben steht, daß die Bäke, in welche <strong>der</strong> Abzugsgraben<br />

mündet, in den <strong>Teltow</strong>er See fließe und daher dieser die Zehlendorfer<br />

Wässer aufnehmen müsse.<br />

6


Hieraus haben verschiedene, denen die Sachlage nicht hinreichend klar<br />

ist, den Schluß gezogen, daß durch diesen Zufluß dem <strong>Teltow</strong>er See am<br />

Ende gar die Gefahr einer Verunreinigung bevorstände und die Interessenten<br />

desselben benachteiligt werden könnten. Diese Vermuthungen<br />

sind jedoch gänzlich hinfällig.<br />

Die Bäke fließt nämlich nicht nur i n son<strong>der</strong>n d u r c h den <strong>Teltow</strong>er<br />

See; sie mündet jedoch viel weiter unter erst in die Havel. Der Zehlendorfer<br />

Abzugsgraben aber erhält seinen Einfluß in die Bäke erst 2 km<br />

unterhalb des <strong>Teltow</strong>er- und ungefähr 1½ km unterhalb des Schönower<br />

Sees.<br />

Daher kann das Zehlendorfer Wasser, welches übrigens nur Grund- und<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser sein darf, nicht in den <strong>Teltow</strong>er See gelangen, es<br />

müßte denn allen Regeln <strong>der</strong> Physik zuwi<strong>der</strong> stromaufwärts fließen, was<br />

jedoch, obgleich es zwar seit Ben Akiba nichts Neues mehr unter <strong>der</strong><br />

Sonne giebt, bis jetzt doch noch nicht dagewesen ist.<br />

Die Interessenten des <strong>Teltow</strong>er Sees können darum ganz ruhig sein;<br />

denn nicht <strong>der</strong> letztere, son<strong>der</strong>n die Mühle in Kleinmachnow wird die<br />

Zuflüsse von Zehlendorf erhalten, welcher damit beson<strong>der</strong>s in trockenen<br />

Jahren sehr gedient sein dürfte.<br />

***<br />

Aus dem Verwaltungsbericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> 1914-1928<br />

Mit den Zitaten aus dem o.g. Verwaltungsbericht des Bürgermeisters<br />

Max Oberreich (1909-1932) setzen wir unseren Einblick in diesen bemerkenswerten<br />

Teil <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er <strong>Stadt</strong>geschichte fort. Max Oberreich<br />

setzte in seiner Amtszeit nach dem 1. Weltkrieg und damit nach <strong>der</strong> Abdankung<br />

des letzten deutschen Kaisers neue Akzente <strong>der</strong> Kommunalpolitik<br />

auch für <strong>Teltow</strong>, die zu bemerkenswertem wirtschaftlichen Aufschwung<br />

beitrug.<br />

In seinem o.g. Verwaltungsbericht lesen wir unter:<br />

Die unbebauten Grundstücke<br />

Auch auf dem Gebiet des unbebauten Geländes muß die <strong>Stadt</strong> einen<br />

maßgebenden Einfluß ausüben können, um dadurch den Wohnungsbau<br />

und die Siedlungstätigkeit unterstützen und för<strong>der</strong>n zu können. Eine Gemeinde,<br />

die zu diesen Zwecken kein Land unentgeltlich o<strong>der</strong> gegen geringe<br />

Bezahlung zur Verfügung stellen kann, wird sich oft vergeblich<br />

7


emühen, <strong>der</strong> Wohnungsnot auch nur annähernd begegnen zu können.<br />

Auch die Heranziehung <strong>der</strong> Industrie wird leichter gelingen, wenn die<br />

<strong>Stadt</strong> selbst geeignetes Gelände bereitstellen bezw. den Grundstücksmark<br />

beeinflussen kann.<br />

Alle diese Erwägungen haben den Magistrat stets veranlaßt, den Grundbesitz<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> möglichst zu vermehren. Zunächst wurden die <strong>20</strong>3.606<br />

qm großen Kautz'schen, Böhlendorff'schen und Toepffer'schen Grundstücke<br />

an <strong>der</strong> Mahlower Straße erworben.<br />

Im Jahre 1923 wurde <strong>der</strong> städtische Besitz durch die Rückerwerbung des<br />

Ackers am Schifferkin<strong>der</strong>heim und durch Ankauf des Siedlungsgeländes<br />

zwischen Elbestr. und bei<strong>der</strong>seitig des Striewitzweges von <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er<br />

Boden-A.-G. um 112.500 qm vergrößert. Im Jahre 1924 erfolgte <strong>der</strong> unentgeltliche<br />

Erwerb des 4.600 qm großen Kuhlmay'schen Ackers neben<br />

dem Kin<strong>der</strong>heim. 1925 konnte die <strong>Stadt</strong> ihren Besitz durch Erwerb einer<br />

Baustelle an <strong>der</strong> Saalestr. und eines Geländes am Liebigplatz um 32.000<br />

qm vergrößern, während sie zu Beginn des Jahres 1926 noch eine weitere<br />

Baustelle erwarb.<br />

Im gleichen Jahre wurde das 26.628 qm große Grundstück an <strong>der</strong><br />

Mahlower Straße dem Siechenhaus Bethesda als Baustelle zu einem Damenheim<br />

verkauft. Nach Auflösung des Kanalisationszweckverbandes<br />

Berlin-Wilmersdorf erhielt <strong>Teltow</strong> in langwierigen Verhandlungen als<br />

Abfindung auch einen 121.810 qm großen Acker in den Lindbergen.<br />

Ferner erwarb die <strong>Stadt</strong> zu Beginn des Jahres 1926 2.500 qm vom Kreise<br />

am <strong>Teltow</strong>kanal zur Erweiterung des Schützenplatzes, daneben wurden<br />

1.400 qm gekauft.<br />

Zur Schaffung des Ehrenhains wurden 5.000 qm von <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Kanalterrain-A.-G.<br />

und von <strong>der</strong>selben <strong>der</strong> ehemalige Torfstich in Größe von<br />

rd. 28.000 qm zwecks Anlage eines <strong>Stadt</strong>parks erworben.<br />

Städtischer Friedhof.<br />

Durch Bekiesung <strong>der</strong> Wege, Pflege <strong>der</strong> Baumpflanzungen und Einebnung<br />

von alten Gräbern hat <strong>der</strong> städtische Friedhof ein ansprechendes<br />

Äußere erhalten.<br />

Im Einverständnis mit <strong>der</strong> Kirchenvertretung wurde auf Anregung des<br />

Unterzeichneten auf dem kirchlichen Friedhofe eine schmucke Tafel angebracht,<br />

die durch nachstehende Aufschrift warnenden Inhalts: „Die<br />

Blumen sind <strong>der</strong> Toten Eigentum, Drum merk' Dir's Freund, laß' ihnen<br />

dieses Heiligtum“ den Frevler von seinen Zerstörungsgedanken ablenken<br />

soll. Die für die Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten usw. auf dem Ge-<br />

8


lände des kirchlichen Friedhofs befindliche städtische Leichenhalle hat<br />

neben <strong>der</strong> baulichen Instandhaltung auch bezgl. ihrer Inneneinrichtung<br />

wesentliche Verbesserungen erfahren. So wurden u. a. das alte wertvolle<br />

Kruzifix und die Altarleuchter aufgearbeitet und eine neue Altardecke<br />

aufgelegt. Die evangelische Kirchengemeinde beteiligte sich an den Kosten.<br />

Da die Leichenhalle völlig unzulänglich ist, ist von <strong>der</strong> Kirchengemeinde<br />

auf <strong>der</strong> beabsichtigten Erweiterung des Friedhofs ein Neubau geplant.<br />

Urnenhain.<br />

Der auf dem städtischen Friedhof seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> geschaffene Urnenhain<br />

hat sich zu einer würdigen und eindrucksvollen Anlage entwickelt.<br />

Die z. Zt. rd. 300 qm große Fläche sieht <strong>20</strong>0 Urnenfel<strong>der</strong> vor, die bei einer<br />

hiesigen Sterblichkeit von 1,2 v. H. in den letzten Jahren und 600<br />

Köpfe zählenden Mitglie<strong>der</strong>schaft des Feuerbestattungsvereins (7,2 jährlich)<br />

etwa 28 Jahre ausreicht.<br />

Die Einweihung des Urnenhains fand am 29. April 1923 statt, die Weiherede<br />

hielt <strong>der</strong> Unterzeichnete.<br />

Kanalisation, Straßenbau, Plätze, Anlagen.<br />

Auflösung des Kanalisationsverbandes.<br />

Im Jahre 1905 wurde zur Beseitigung <strong>der</strong> Schmutzwässer ein Kanalisationverband<br />

gegründet, <strong>der</strong> die Landgemeinden Deutsch-Wilmersdorf,<br />

Schmargendorf und Zehlendorf sowie die <strong>Stadt</strong>gemeinde <strong>Teltow</strong> umfaßte.<br />

Durch Gesetz vom 27. April 19<strong>20</strong> sind die drei ersten Gemeinden<br />

in die neue <strong>Stadt</strong>gemeinde Berlin aufgegangen.<br />

Im Jahre 1922 beabsichtigte <strong>der</strong> Magistrat Berlin zur Herabmin<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Kosten für die Kläranlage diese stillzulegen und die Abwässer nach<br />

dem Rieselgut Gütergotz zu leiten. Gemäß Beschluß des Bezirksausschusses<br />

vom 1. April 1924 gilt <strong>der</strong> Kanalisationsverband als aufgelöst,<br />

und die zwischen den Beteiligten vertraglich getroffene Regelung <strong>der</strong><br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung ist genehmigt.<br />

Während <strong>der</strong> ursprüngliche Vertragsentwurf nur von rein Berliner Interessen<br />

diktiert war, ist es nach langwierigen Verhandlungen gelungen,<br />

durch den Vertrag vom 23. September 1924 zwischen Berlin und <strong>Teltow</strong><br />

folgende günstige Bedingungen zu erreichen: <strong>Teltow</strong> erhält als Abfindung<br />

für die Aufgabe seiner Rechte an dem Kanalisationsverband und<br />

als Entschädigung für seine anteiligen Vermögenswerte das innerhalb<br />

9


des <strong>Stadt</strong>gebietes von <strong>Teltow</strong> belegene 121.810 qm große Gelände des<br />

Kanalisationsverbandes und die darauf befindlichen Gleisanlagen als Eigentum.<br />

Ferner erhält die <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> das Recht, ihre Abwässer in die Druckrohre<br />

des Kanalisationsverbandes und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Berlin einzuleiten, und zwar<br />

erfolgt die Einführung <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Abwässer in die Berliner Druckrohranlage<br />

und <strong>der</strong>en Reinigung und Beseitigung bis zur doppelten Menge<br />

<strong>der</strong> nach dem Durchschnitt <strong>der</strong> Jahre 1919 <strong>–</strong> 1922 von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong><br />

geför<strong>der</strong>ten Abwässermenge auf ewige Zeiten gebührenfrei.<br />

In <strong>der</strong> Vorkriegszeit betrugen die jährlichen Kosten <strong>der</strong> Schmutzwasserverwaltung<br />

rd. 15.000 M, wovon rd. 6.000 M, d. i. 40 v. H., für Reinigung<br />

und Beseitigung <strong>der</strong> Abwässer in den Kanalisationsverband zu<br />

zahlen waren. Diese Summe ermäßigt sich mithin auf 60 v. H., sodaß<br />

jetzt an Gebühren für die Benutzung <strong>der</strong> öffentlichen Schmutzentwässerungskanäle<br />

trotz <strong>der</strong> auf etwa das Doppelte gestiegenen <strong>Ausgabe</strong>n nur<br />

die Gebühren <strong>der</strong> Vorkriegszeit zu bezahlen sind.<br />

<strong>Stadt</strong>entwässerung.<br />

Die Entwässerungsleitungen für Regen- und Schmutzwasser sind auf ihrem<br />

alten Bestande geblieben, da die zahlreichen Neubauten fast ausschließlich<br />

in den Außenbezirken errichtet wurden, wo von einer<br />

Kanalisation mit Rücksicht auf die hohen Kosten und die geringen Abwässermengen<br />

abgesehen werden konnte.<br />

Jedoch mußten einige größere Instandsetzungsarbeiten vorgenommen<br />

werden. In <strong>der</strong> O<strong>der</strong>straße westlich <strong>der</strong> Badstraße machten sich senkungen<br />

<strong>der</strong> übereinan<strong>der</strong> liegenden Leitungen, die wegen des schlechten Untergrundes<br />

<strong>–</strong> Schönower Seegelände <strong>–</strong> auf langen Pfählen gegründet<br />

waren, bemerkbar. Die Erbauerin wurde für den Schaden verantwortlich<br />

gemacht.<br />

Ein langwieriges Schiedsgerichtsverfahren führte zu einer gütlichen Einigung;<br />

<strong>der</strong> Schaden wurde behoben. Auf <strong>der</strong> östlichen Seite <strong>der</strong> Ruhlsdorfer<br />

Straße traten im Jahre 1927 Sackungen des Pflasters ein, die ihre<br />

Ursache in den infolge des schlechten Untergrundes zerstörten Kanalisationsleitungen<br />

hatten. Mittels Grundwassersenkung wurde die ganze<br />

Strecke unter hohen Kosten freigelegt und die Leitungen teils erneuert,<br />

teils instandgesetzt.<br />

10


Entwässerungsgebühren<br />

wurden erhoben in den Jahren:<br />

1914 <strong>–</strong> 1918 4% 1922 25% 1926 3%<br />

1919 5½% 1923 ? 1927 4%<br />

19<strong>20</strong> 18½% 1924 3% 1928 5%<br />

1921 <strong>20</strong>% 1925 2½%<br />

des Gebäudesteuernutzungswertes <strong>der</strong> an die Schmutzwasserleitung angeschlossenen<br />

Gebäude.<br />

Fluchtlinienplan.<br />

Der gegenwärtig noch größtenteils gültige, etwa ein Drittel des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

umfassende Fluchtlinienplan ist in den Jahren 1903 <strong>–</strong> 1907 von<br />

<strong>der</strong> Firma Havestadt & Contag aufgestellt worden. Die Anfertigung eines<br />

neuen Fluchtlinienplanes hat sich in <strong>der</strong> Nachkriegszeit aus folgenden<br />

Gründen als erfor<strong>der</strong>lich gezeigt.<br />

Die Bauklasseneinteilung ist durch die neue Baupolizeiverordnung für<br />

die Städte des Regierungsbezirks Potsdam vom 10. Juni 1922 vollständig<br />

umgeän<strong>der</strong>t, die Geschoßhöhen sind erheblich herabgesetzt worden, die<br />

Siedlungstätigkeit mit ihrer weiträumigen Bauweise setzte in großem<br />

Umfang ein, wodurch eine Verschmälerung <strong>der</strong> kostspieligen Straßen,<br />

wenigstens teilweise, erfolgen konnte; außerdem war wegen <strong>der</strong> an zahlreichen<br />

Stellen einsetzenden außerordentlich regen Bautätigkeit eine<br />

Ausdehnung des Fluchtlinienplanes auf die ganze Gemarkung unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Einzelne Teilbebauungspläne, die zur Genehmigung gelangten, konnten<br />

die Mißstände nicht beheben; sie trugen im Gegenteil dazu bei, die Aufstellung<br />

eines einheitlichen Bebauungsplanes zu erschweren. Die städtischen<br />

Körperschaften haben unter Würdigung <strong>der</strong> vorstehenden<br />

Verhältnisse im Jahre 1921 beschlossen, die Neuaufstellung eines<br />

Fluchtlinienplanes für die ganze rd. 1.400 ha große Gemarkung dem bekannten<br />

Städtebauer Professor Dr. Ing. Hermann Jansen zu übertragen.<br />

Lei<strong>der</strong> konnte die Arbeit infolge <strong>der</strong> Inflationszeit nicht zu Ende geführt<br />

werden.<br />

Es ist aber von Prof. Jansen wenigstens ein Übersichtsplan im Maßstab<br />

1:5.000 fertiggestellt worden, <strong>der</strong> die grundsätzliche Zustimmung <strong>der</strong><br />

Regierung und <strong>–</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> Vorortbahnlinien <strong>–</strong> auch <strong>der</strong> Eisen-<br />

11


ahnverwaltung gefunden hat und als Unterlage für weitere Bearbeitung<br />

dient.<br />

Durch die zahlreichen Geländeaufteilungen an verschiedenen Stellen<br />

konnten sich die städtischen Körperschaften <strong>der</strong> erneuten Aufstellung eines<br />

Fluchtlinienplans für die <strong>gesamt</strong>e Gemarkung nicht verschließen und<br />

es wurde daher im Rechnungsjahr 1928 dieser Auftrag dem vereideten<br />

Landmesser Magnino erteilt. Es ist zu erwarten, daß die Arbeiten im Jahre<br />

1930 zu Ende geführt werden.<br />

Straßenbau.<br />

Die Neuanlage und <strong>der</strong> Ausbau von Straßen erfolgte in großem Umfange,<br />

beson<strong>der</strong>s in den letzten Jahren. Vom Kreis <strong>Teltow</strong> wurden folgende<br />

Arbeiten ausgeführt. Im Jahre 1916 erfolgte <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Lichterfel<strong>der</strong> Straße zwischen Ruhldorfer Platz und Lichterfel<strong>der</strong> Grenze,<br />

und zwar wurde die an den Ruhlsdorfer Platz anschließende 140 m<br />

lange Strecke 7 m breit mit Reihensteinen ausgepflastert, während die<br />

übrige Strecke 5 m breites Kleinsteinpflaster in Beton erhielt.<br />

Die Befestigung des 3 m breiten Fußweges wurde auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

ausgeführt. Nachdem im Jahre 1923 noch die fehlende Befestigung zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Grenze und Lichterfelde-Süd von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Berlin<br />

(Bezirksamt Steglitz) auf diesseitiges Betreiben und unter Unterstützung<br />

<strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er bezw. Schönower Industrie und des <strong>Teltow</strong>er Fuhrgewerbes<br />

ausgeführt wurde, ist nunmehr die ganze Verbindungsstrecke Lichterfelde<br />

<strong>–</strong> <strong>Teltow</strong> in guter Verfassung.<br />

Infolge des außerordentlich großen Verkehrs auf dieser Straße hat sich<br />

die <strong>Teltow</strong>er Strecke schon als zu schmal erwiesen, sodaß sich <strong>der</strong> Kreis<br />

sehr bald zu einer Verbreiterung wird entschließen müssen. Die Chaussee<br />

<strong>Teltow</strong> <strong>–</strong> Ruhlsdorf, die einzige Kreisstraße innerhalb <strong>Teltow</strong>, die<br />

noch keine Pflasterung hat, wurde im Jahre 1926 mit einer Neuschüttung<br />

mit Teerinnentränkung bedacht. In dem gleichen Jahre wurde die Straße<br />

nach Mahlow mit Kleinpflaster auf Chausseeunterbettung befestigt.<br />

Hierdurch wurde eine gute Verkehrsstraße zum Bahnhof geschaffen,<br />

auch das Straßenbild erheblich verbessert.<br />

Auch <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Potsdamer Kreisstraße zwischen Porzellanfabrik<br />

und Stahnsdorfer Grenze in <strong>der</strong>selben Weise erfolgte in diesem Jahr. In<br />

Verbindung mit <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong> Straße ist hierdurch eine glänzende<br />

Verkehrsstraße, beson<strong>der</strong>s für den Ausflugsverkehr, in <strong>der</strong> Richtung<br />

nach Potsdam geschaffen, wie <strong>der</strong> starke Autoverkehr zeigt.<br />

Die <strong>Stadt</strong>gemeinde <strong>Teltow</strong> hat gleichfalls keine Kosten gescheut, um<br />

ihre Straßen dem wachsenden Verkehr entsprechend zu verbessern. Die<br />

12


d. 800 m lange Strecke <strong>der</strong> Potsdamer Straße zwischen Schule und Porzellanfabrik<br />

ist, nachdem die im Jahre 1921 erfolgte Neuschüttung <strong>der</strong><br />

Chaussee wegen des starken Verkehrs ohne nachhaltigen Erfolg war, im<br />

Jahre 1926 mit Kleinpflaster auf Chausseeunterbettung befestigt worden.<br />

Die Arbeiten wurden vom Kreis <strong>Teltow</strong> auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> ausgeführt.<br />

Seitdem ist auch diese Straße dem stärksten Verkehr gewachsen. In demselben<br />

Jahre wurde vom Kreis auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im Anschluß an die<br />

Pflasterarbeiten in <strong>der</strong> Mahlower Kreisstraße das an den Ruhlsdorfer<br />

Platz anschließende städtische Stück dieser Straße in <strong>der</strong> gleichen Weise<br />

mit Kleinsteinpflaster auf Chaussierung befestigt. Die Potsdamer Straße<br />

zwischen Hoher Steinweg und Schule wurde im Jahre 19<strong>20</strong> umgepflastert.<br />

Da das vorhandene Pflaster jedoch erhebliche, den Verkehr behin<strong>der</strong>nde<br />

Unebenheiten aufwies, ließ die hiesige Bitumuls Kaltasphalt A.-G. auf<br />

ihre Kosten eine Probestrecke mit einem Kaltasphaltüberzug herstellen,<br />

um eine einigermaßen glatte Oberfläche zu erzielen. Der gewünschte Erfolg<br />

blieb nicht aus, sodaß sich die <strong>Stadt</strong> entschlossen hat, die Reststrecke<br />

bis zum Hohen Steinweg in <strong>der</strong> gleichen Weise auszuführen.<br />

Im Jahre 1921 wurden rd. <strong>20</strong>0 m <strong>der</strong> Ruhlsdorfer Straße im Anschluß an<br />

die Kreisstraße umgepflastert. Die Brückenrampe in <strong>der</strong> Zehlendorfer<br />

Straße wurde mehrmals umgepflastert, da infolge des moorigen Untergrundes<br />

immer wie<strong>der</strong> erhebliche Sackungen eintraten. Es ist jedoch anzunehmen,<br />

daß <strong>der</strong> Boden jetzt zur Ruhe gekommen ist, wozu die<br />

daneben befindliche Müllschüttung in nicht unerheblichem Maße beitragen<br />

dürfte.<br />

Die einen starken Verkehr nach den dortigen Siedlungen aufweisende<br />

Hannemannstraße zwischen Lichterfel<strong>der</strong> Straße und Marienfel<strong>der</strong> Weg<br />

wurde im Jahre 1926 neu beschottert. Der anschließende, nach <strong>der</strong> sogenannten<br />

Goerz-Siedlung führende Marienfel<strong>der</strong> Weg wurde mehrmals<br />

mit Schlacken befestigt.<br />

Im Jahre 19<strong>20</strong> wurde im Interesse <strong>der</strong> zahlreichen Fußgänger ein Weg<br />

längs <strong>der</strong> Straßenbahn zwischen Ruhlsdorfer Platz und Lindenstraße und<br />

zwischen Lindenstraße und Potsdamer Straße angelegt. 1 Im Jahre 1927<br />

wurde ein Fußgängerweg am Zehnrutengraben von <strong>der</strong> hier neu errichteten<br />

Straßenbahnhaltestelle an <strong>der</strong> Lichterfel<strong>der</strong> Straße bis zum Osdorfer<br />

Weg angelegt, wodurch eine bequeme Verbindung nach den<br />

Siedlungen <strong>Teltow</strong> und Eigene Scholle geschaffen wurde. Im Jahre 1928<br />

1 Damit wurde <strong>der</strong> verbotener weise genutzte Weg entlang <strong>der</strong> Gleise legalisiert. Bis<br />

dahin war diese Situation ein Betätigungsfeld für die Ortspolizei, die immer wie<strong>der</strong><br />

versuchte, die Bürger anhand <strong>der</strong> Verbotsschil<strong>der</strong> zu ermahnen.<br />

13


erfolgte gründliche Ausbesserung einzelner Bürgersteige <strong>der</strong> inneren<br />

<strong>Stadt</strong>, bei denen das Mosaikpflaster und die Platten durch Baumwurzeln<br />

in die Höhe getrieben waren und hierdurch den Verkehr gefährdeten.<br />

Die Übernahme des in den Händen <strong>der</strong> Ackerkommune befindlichen<br />

Striewitzweges wurde im Jahre 1927 von den städtischen Körperschaften<br />

beschlossen. An die Befestigung des Fahrdammes <strong>–</strong> <strong>der</strong> Fußweg hat<br />

schon eine gute Befestigung erhalten <strong>–</strong> wird in nächster Zeit herangegangen<br />

werden. Schließlich sei noch des in <strong>der</strong> Ausführung begriffenen<br />

großzügigen Entwurfs <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Lindenstraße zwischen<br />

Ruhlsdorfer Platz und Potsdamer Straße gedacht.<br />

Von Gesellschaften wurden auch, beson<strong>der</strong>s im Siedlungsgelände, in<br />

großem Maße Straßen befestigt. Auf Kosten <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Boden-A.-G.<br />

erfolgte in den Jahren 1922 und 1923 die noch fehlende Pflasterung <strong>der</strong><br />

Straße 21, jetzt Hugo-Preuß-Straße, zwischen Potsdamer Straße und<br />

Striewitzweg. (Havelstraße?)<br />

Die „Ansiedlung“, jetzt Siedlung <strong>Teltow</strong>, hat im Jahre 1921 folgende<br />

Straßen auf ihrem Gelände angelegt und mit Schlacke befestigt: Feld-,<br />

Blumen-, Garten-, Wiesen- und Waldstraße. In <strong>der</strong> Goerz-Siedlung erfolgte<br />

die Anlage und teilweise Befestigung <strong>der</strong> Kant-, Schiller-, Goethe-<br />

, Lessing- und Gerhart-Hauptmann-Straße.<br />

In den Jahren 1923/24 wurden die Straßen auf dem Gelände <strong>der</strong> Siedlungsgesellschaften<br />

Selbsthilfe und Mithilfe teils von den Siedlern selbst,<br />

teils auf <strong>der</strong>en Kosten als Schlackenstraßen hergestellt. Im Jahre 1925<br />

wurde das „Zeppelinufer“, das ist die verlängerte O<strong>der</strong>straße zwischen<br />

Bad- und Zehlendorfer Straße, von <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>kanal-A.G., die das anliegende<br />

Gelände als Lagerplatz vermietet hat, gepflastert; die Grun<strong>der</strong>werbskosten<br />

wurden von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> getragen.<br />

Die Befestigung von Straßen in neuen Siedlungen stößt meist auf<br />

Schwierigkeiten, da die Siedler nur bei Errichtung eines Wohnhauses zu<br />

den Ausbaukosten herangezogen werden können, sodaß bei nur vereinzelter<br />

Bebauung eine Straßenherstellung nicht möglich ist. Um die Siedler<br />

nicht so stark zu belasten, wird von ihnen zunächst nur die<br />

Herstellung einer einfachen Schlackenstraße und erst nach frühestens 10<br />

Jahren die Pflasterung und zur Sicherung für diese die Eintragung einer<br />

Sicherheitshypothek verlangt.<br />

14


Ehrenhain.<br />

Bereits im Herbst 1919 hatte <strong>der</strong> Magistrat beschlossen, zu Ehren <strong>der</strong> im<br />

Weltkriege Gefallenen auf dem Schützenplatze einen Kriegerhain zu errichteten.<br />

Durch Beschluß <strong>der</strong> städtischen Körperschaften vom 27./30. Juni 1921<br />

wurden aus den Überschüssen von 1919 5000 Mk. als Grundstock für<br />

die Schaffung einer würdigen Erinnerungsstätte bewilligt, desgl. im Januar<br />

1922 weitere 10000 Mk.<br />

Diese Mittel, welche bei <strong>der</strong> Kreissparkasse zinstragend angelegt waren,<br />

sind lei<strong>der</strong> <strong>der</strong> Geldentwertung restlos zum Opfer gefallen.<br />

Kopie aus dem Verwaltungsbericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> 1914-1928<br />

Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse gestatteten es jedoch<br />

nicht, den Plan so schnell zur Durchführung zu bringen, wie es wohl allseitig<br />

gewünscht wurde, alle möglichen und unmöglichen Pläne tauchten<br />

auf, um wie<strong>der</strong> zu verstummen, bis dann ein von allen beteiligten Kreisen<br />

eingesetzter Ausschuß, bestehend aus den Herren: <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

Toepffer als stellvertretenden Vorsitzenden, <strong>Stadt</strong>verordneten<br />

Zahlmann, <strong>Stadt</strong>verordneten Merten, Schlossermeister Zimmer, Betriebsleiter<br />

Jaenisch, Gärtnereibesitzer Ploth, Buchdruckereibesitzer Zittrich<br />

und dem unterzeichneten Bürgermeister als Vorsitzenden, die<br />

Durchführung des idealen Werkes tatkräftig in die Hand nahm.<br />

In einer auf den 16. April 1926 nach dem „Bürger-Casino“ einberufenen<br />

Versammlung aller interessierten Kreise entwickelte <strong>der</strong> Unterzeichnete<br />

seinen Plan: Das zwischen dem Schützenplatz und dem künftigen <strong>Stadt</strong>park<br />

belegene, rd. 10000 qm große Gelände soll zu einem schlichten Ehrenhain<br />

hergerichtet werden. In <strong>der</strong> Mitte ist ein ruhig wirkendes<br />

15


Wasserbecken zu schaffen, welches von Blutbuchen einzusäumen ist.<br />

Für jeden Gefallenen aus <strong>Teltow</strong> und dem benachbarten Schönow ist<br />

eine Blutbuche zu pflanzen.<br />

Am Eingang sollen zwei Eichen gepflanzt, im Hintergrund des Wasserbeckens<br />

soll auf einer Anhöhe eine granitene, monumental wirkende<br />

Bank errichtet werden, in <strong>der</strong> Mitte mit einem Bronzebild versehen, darstellend<br />

eine an <strong>der</strong> Leiche ihres gefallenen Sohnes klagende Mutter. An<br />

den beiden seitlichen Sockeln <strong>der</strong> Bank sollen vier Bronzetafeln angebracht<br />

werden, auf welchen die Namen <strong>der</strong> Gefallenen zu verzeichnen<br />

sind.<br />

Im Hintergrund des Ehrenmals sind Trauerweiden anzupflanzen. Nachdem<br />

dieser Vorschlag allseitige Zustimmung gefunden hatte, ging es rüstig<br />

an seine Ausführung. Die städtischen Körperschaften stellten das<br />

gewünschte Gelände zur Verfügung und bewilligten eine Beihilfe von<br />

5 000 Mk.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> gärtnerischen Anlagen wurde Herrn Gartenarchitekt<br />

Jauch in Berlin Nie<strong>der</strong>schönhausen übertragen, die künstlerische<br />

Herstellung des Bronzebildes Herrn Bildhauer Janetschek <strong>–</strong> Stahnsdorf,<br />

während Herr Steinmetzmeister Scheefer <strong>–</strong> <strong>Teltow</strong> mit <strong>der</strong> Schaffung <strong>der</strong><br />

Bank betraut wurde.<br />

Jetzt hieß es, die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel aufzubringen. Der kaum gegründete<br />

Verschönerungsverein zeichnete als erster 2 500 Mk., <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er<br />

Kriegerverein beteiligte sich mit <strong>der</strong>selben namhaften Summe, die hiesige<br />

evangelische Kirchengemeinde zeichnete 1 900 Mk., <strong>der</strong> Vaterländische<br />

Frauenverein 900 Mk., die hiesigen und Schönower Industrien<br />

zeichneten namhafte Beiträge, ein <strong>Teltow</strong>er Kind, <strong>der</strong> Kommerzienrat<br />

Wolle in Leipzig, überwies 1 000 Mk., mehrere hiesige Gesang- bezw.<br />

Turnvereine veranstalteten Konzerte zu Gunsten des Denkmals, die hiesige<br />

katholische Kirchengemeinde wie<strong>der</strong>holt Sammlungen und die von<br />

dem Unterzeichneten persönlich bei <strong>der</strong> hiesigen Einwohnerschaft veranstaltete<br />

Sammlung war von einem Erfolg begleitet, <strong>der</strong> selbst die kühnsten<br />

Erwartungen und Hoffnungen übertraf.<br />

So reifte das Werk seiner Vollendung entgegen.<br />

Am Sonntag, dem 23. November 1927 fand die feierliche Einweihung<br />

unter zahlreicher Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Teltow</strong>er Einwohnerschaft und unter<br />

gütiger Mitwirkung des „Ladeburg'schen Männergesangvereins Frohsinn“,<br />

<strong>der</strong> von Sängern des Brandenburgischen Sängerbundes freundlichst<br />

unterstützt wurde, statt. Herr <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Toepffer<br />

16


hielt die Festrede, <strong>der</strong> unterzeichnete Bürgermeister die Weiherede. Die<br />

stimmungsvolle Feier wird allen Teilnehmern unvergessen bleiben.<br />

Verschönerungsverein.<br />

Auf Anregung des Unterzeichneten wurde in dieser <strong>Stadt</strong> am 24. November<br />

1924 <strong>der</strong> Verschönerungsverein gegründet. Zweck des Vereins<br />

ist in erster Linie die Erhaltung und Verschönerung <strong>der</strong> städtischen Anlagen<br />

sowie <strong>der</strong>en Erweiterung und Vermehrung durch verständnisvolles<br />

Zusammenarbeiten mit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung.<br />

Außerdem sollen im <strong>Stadt</strong>gebiete Ruhebänke aufgestellt und die Fenster<br />

<strong>der</strong>jenigen nach Möglichkeit mit Blumenkästen, Blumenampeln und<br />

Blumen geschmückt werden, <strong>der</strong>en eigene Mittel dies nicht gestatten.<br />

Der Verein veranstaltet alljährlich einen Fenster- und Balkonschmucksowie<br />

einen Vorgartenwettbewerb und ist im übrigen bemüht, alle diejenigen<br />

Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind, das <strong>Stadt</strong>bild zu<br />

verschönern. Er ist Mitglied <strong>der</strong> „Deutschen Gartenbaugesellschaft“,<br />

welch letztere schon drei Vereinsmitglie<strong>der</strong> durch Verleihung <strong>der</strong> bronzenen<br />

Medaille ausgezeichnet hat. Für Schaffung des Heldenhain nebst<br />

Ehrenmal konnte <strong>der</strong> Verein bereits aus eigener Kraft 2500 M beisteuern,<br />

an Ruhebänken sind bis jetzt acht im <strong>Stadt</strong>park aufgestellt.<br />

Der Verein zählt über 300 Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Vereinsbeitrag beträgt nur 3 M<br />

jährlich.<br />

Straßenbeleuchtung.<br />

Die Straßenbeleuchtung wurde im Jahre 1914 in ihrer alten Höhe beibehalten.<br />

In den folgenden Jahren machte die Kriegswirtschaft eine erhebliche<br />

Einschränkung <strong>der</strong> Straßenlaternen notwendig, auch die Installation<br />

wirkte sich nachteilig aus. 1925 steigerte sich die Zahl <strong>der</strong> Laternen wie<strong>der</strong>,<br />

die Friedenszahl wurde überschritten.<br />

Im Jahre 1926 brachte die Straßenbeleuchtung trotz <strong>der</strong> im Juli neu aufgestellten<br />

zwei Abendlaternen und einer Nachtlaterne für die Bauten <strong>der</strong><br />

Kriegervereinsheimstätten, <strong>der</strong> im November in Betrieb gesetzten 13<br />

Abendlaternen zur Vermehrung <strong>der</strong> Beleuchtung des Innen- und Außenbezirks<br />

und <strong>der</strong> verschiedentlichen Umwandlung von Abend- in Nachtlaternen<br />

nur eine geringe Verbesserung.<br />

Eine erfreuliche Maßnahme war die im Dezember von <strong>der</strong> Gasbetriebsgesellschaft<br />

erfolgte Umwandlung <strong>der</strong> stehenden Brenner gegen soge-<br />

17


nannte zweiflammige Pilzbrenner. Diese Än<strong>der</strong>ung erhöhte die Leuchtkraft<br />

des Gases um 25 v. H. von 80 auf 100 Kerzen.<br />

Im Jahre 1927 erfolgte die Erhöhung <strong>der</strong> Laternenzahl im Rahmen <strong>der</strong><br />

vorhandenen Mittel, die Verbesserung <strong>der</strong> Beleuchtung <strong>der</strong> Siedlungen<br />

erfolgte vereinzelt.<br />

Im Jahre 1928 wurde die Straßenbeleuchtung zunächst in ihrer alten<br />

Höhe von 55 Nachtlaternen, 93 Abendlaternen zwei Invertlaternen und<br />

einer dreiarmigen Starklichtlaterne beibehalten. Die Parole: Mehr Licht!<br />

brachte für den Ruhlsdorfer Platz die Aufstellung einer großen zweiflammigen<br />

600kerzigen Starklampe und die Umwandlung <strong>der</strong> alten in dieselbe<br />

Stärke von 600 Kerzen.<br />

Im November wurde <strong>der</strong> neue Berliner Brennkalen<strong>der</strong> eingeführt. Die<br />

Nachtlaternen haben dadurch statt 3466 Brennstunden 3815 jährlich, die<br />

Abendlaternen statt 1854 Brennstunden 1934. Die Einführung <strong>der</strong> elektrischen<br />

Straßenbeleuchtung scheiterte an <strong>der</strong> Kostenfrage.<br />

Beim Erscheinen des Berichts ist im Interesse <strong>der</strong> Verkehrssicherheit<br />

eine erhebliche Verbesserung <strong>der</strong> Beleuchtung auf <strong>der</strong> Strecke vom<br />

Schützenplatz bis zum Hamburger Platz durch Aufstellung von 47 vierflammigen<br />

hohen Lampen erfolgt.<br />

Wasserversorgung.<br />

Das Rohrnetz <strong>der</strong> Charlottenburger Wasser- und Industriewerke A. G.<br />

hat keine sehr erheblichen Erweiterungen erfahren. Außer in <strong>der</strong> Wartheund<br />

O<strong>der</strong>straße wurden nur Leitungen in den westlichen Siedlungen<br />

(Märkische Heimstätten, Selbsthilfe, Mithilfe und Kriegervereinsheimstätten)<br />

verlegt, wodurch die Länge des Rohrnetzes von 17,1 auf 19,5 km<br />

vergrößert wurde. Die Zahl <strong>der</strong> Hydranten im <strong>Stadt</strong>gebiet erhöhte sich<br />

von 115 auf 130. die Ausdehnung <strong>der</strong> Wasserleitungen auf die an<strong>der</strong>n<br />

Siedlungen scheiterte daran, daß für die umfangreichen Zuleitungen erhebliche<br />

Zuschüsse gezahlt werden müssen; infolge dessen haben die<br />

Siedler durch den Bau von Brunnen eigene Wasserversorgung geschaffen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Schiedsgerichtsverordnung vom 1. Februsr 1919, wodurch<br />

die Werke bei Erhöhung <strong>der</strong> Selbstkosten Erhöhung verlangen<br />

können, haben die Charlottenburger Wasserwerke im Jahre 1925 ein<br />

Schiedsgerichtsverfahren gegen die belieferten Gemeinden eingeleitet,<br />

wonach eine Erhöhung des Wasserpreises von 5 Pfg. für 1 cbm den Werken<br />

zugebilligt wurde. Um ein günstigeres Ergebnis zu erzielen, erhoben<br />

18


die beteiligten Gemeinden Einspruch beim Reichswirtschaftsrat. Dieser<br />

setzte in Jahre 1926 die Erhöhung <strong>der</strong> Wasserpreise auf 4 Pfg. für 1 cbm<br />

fest.<br />

In <strong>Teltow</strong> beträgt <strong>der</strong> Wasserpreis mithin jetzt 34 Pfg. für 1 cbm ohne<br />

Unterschied auf die Höhe des Verbrauchs. Dieser Tarif belastet die<br />

großen Verbraucher sehr, die in an<strong>der</strong>en Gemeinden auf Grund eines<br />

Staffeltarifs bei höherem Verbrauch ermäßigte Sätze, allerdings bei kleinerem<br />

Verbrauch mehr zu zahlen haben. Mit Rücksicht auf die Schonung<br />

<strong>der</strong> zahlreichen kleineren Verbraucher am hiesigen Ort war bisher<br />

von <strong>der</strong> Einführung dieses Tarifs Abstand genommen worden.<br />

Es schweben jedoch wie<strong>der</strong> Verhandlungen, um auch in <strong>Teltow</strong> einen<br />

günstigeren Tarif zu erhalten.<br />

(Fortsetzung folgt)<br />

19


Veranstaltungshinweise<br />

Am 27. 08. <strong>20</strong>13 um 15 Uhr findet das nächste Mitglie<strong>der</strong>treffen im<br />

Bürgerhaus Ritterstraße 10 statt.<br />

Im Monat Juli findet kein Mitglie<strong>der</strong>treffen statt, wir haben wie jedes<br />

Jahr Sommerpause.<br />

Die nächsten Altstadtführungen finden am 13. Juli und am 10. August<br />

<strong>20</strong>13 statt. Treffpunkt ist wie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Zehlendorfer Straße Ecke Berliner<br />

Straße um 10 Uhr. Der Rundgang führt über den Zickenplatz zum<br />

Pfarramt mit archäologischen Funden, durch die Ritterstraße zur restaurierten<br />

St. Andreaskirche, über den Marktplatz mit Stubenrauch-Denkmal,<br />

zur Ausstellung „Historische Waschtechnik“ im Archiv des<br />

<strong>Heimatverein</strong>s und zum Heimatmuseum selbst. Der Rundgang dauert ca.<br />

2 Stunden.<br />

Interessierte Besucher werden geführt von Hermann Lamprecht, Peter<br />

Jaeckel o<strong>der</strong> Stefan Schulze.<br />

Bild auf <strong>der</strong> Titelseite: Zeichnung von Wilhelm Reichner, Sammlung: Archiv <strong>Heimatverein</strong><br />

Impressum: <strong>Heimatverein</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teltow</strong> 1990 e.V., Vereinsregister 864 P<br />

Rosa-Luxemburg-Steig 4, 14513 <strong>Teltow</strong>, Tel. 03328-41765 / 314854, Fax 03328-314855<br />

Redaktion: P. Jaeckel, Layout: B. Jaeckel (OpenOffice 3.2), Lektorin: E. Szilleweit<br />

Erscheinungsmodus: monatlich zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

- kostenlos -<br />

Mail: heimatverein@teltow.de<br />

Bankverbindung: Konto Nr. 3522<strong>20</strong>4270; BLZ 16050000;<br />

bei <strong>der</strong> Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam<br />

<strong>20</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!