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Fünftes und sechstes Forum Menschenwürdige Wirtschaftsordnung ...

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Institut für Wirtschaftsforschung Halle<br />

Würde in der Unternehmensethik<br />

Prof. Dr. Albert Löhr<br />

Internationales Hochschulinstitut Zittau<br />

„Beherrschung der Triebe durch die moralische Kraft ist<br />

Geistesfreiheit, <strong>und</strong> Würde heißt ihr Ausdruck in der Erscheinung.<br />

Auch die Würde hat ihre verschiedenen Abstufungen <strong>und</strong> wird da,<br />

wo sie sich der Anmut <strong>und</strong> Schönheit nähert, zum Edlen, <strong>und</strong> wo sie<br />

an das Furchtbare grenzt, zur Hoheit. Der höchste Grad der Anmut<br />

ist das Bezaubernde, der höchste Grad der Würde ist Majestät.“<br />

(Friedrich Schiller, Ueber Anmuth <strong>und</strong> Würde, 1793)<br />

1 Die Würde des Menschen – Ein f<strong>und</strong>amentales Thema<br />

Mit dem Begriff der Würde (Menschenwürde, Würde des Menschen)1 arbeitet man in<br />

der Diskussion um eine Unternehmensethik in Deutschland eher zurückhaltend, ganz zu<br />

schweigen von der Betriebswirtschaftslehre insgesamt, wo die Würde des Menschen<br />

keinen rechten Platz zu haben scheint.<br />

Das ist einerseits verständlich, denn der Begriff der Würde (dignitas) als allgemeiner<br />

Menschenwürde lässt sich zwar bis zurück in die Antike bei Cicero (106-43 v. Chr.)2<br />

zurückverfolgen, blieb aber ebenso lange ein inhaltlich unbestimmtes Wort mit vagem<br />

Interpretationsspielraum. Man ist versucht zu behaupten, dass eine wissenschaftliche<br />

Disziplin mit Anspruch auf begriffliche Präzision sich durch Bezug auf die „Würde“ des<br />

Menschen mehr Probleme einhandelt als Erkenntnisse gewinnen kann.<br />

Andererseits wäre diese Zurückhaltung im Zusammenhang mit der Unternehmensethik<br />

doch recht verw<strong>und</strong>erlich, denn in Art. 1 Abs. 1 des Gr<strong>und</strong>gesetzes (GG) der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland heißt es klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu<br />

achten <strong>und</strong> zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Rechtsauslegung<br />

in den einschlägigen Kommentaren zum Gr<strong>und</strong>gesetz besagt, dass dies nicht einfach als<br />

unverbindliche Programmatik zu verstehen ist, sondern vielmehr als unmittelbar geltendes<br />

Recht. Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bei der Würde des Menschen<br />

um eine F<strong>und</strong>amentalnorm, also um ein tragendes Konstitutionsprinzip für die anderen<br />

1 Einen guten Überblick geben Wetz (2001) <strong>und</strong> neuerdings Gröschner, Kirste, Lembcke (2008).<br />

2 Marcus Tullius Cicero (1964), Buch 1, S. 106.<br />

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